Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen



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Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3381 29.08.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Entwicklung der Schülerzahlen und des Lehrkräftebestandes an den allgemein bildenden Schulen des Landes bis zum Schuljahr 2021/2022 Kleine Anfrage - KA 6/8430 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage KA 6/7741 (Antwort der Landesregierung Drs. 6/1813) Entwicklung der Schülerzahlen und des Lehrkräftebestandes an den allgemein bildenden Schulen des Landes bis zum Schuljahr 2019/2020 vom 15. Februar 2013 bezog sich auf das Basisschuljahr 2012/2013. Die vorliegende Kleine Anfrage 6/8430 stellt für den Zeitraum bis 2021/2022 die gleichen Fragen. Hier bildet das Schuljahr 2013/2014 mit inzwischen bekannten tatsächlichen Daten die Basis. Bezogen auf die Schülerzahlen ergeben sich folgende Änderungen: Inzwischen steht eine aktualisierte Schülerprognose vom Januar 2014 zur Verfügung. Darin wurde berücksichtigt, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die drei Jahre in der Schuleingangsphase der Grundschule verbleiben, weiter gestiegen ist. Angewachsen ist auch die Übergangsquote in den 10. Schuljahrgang der Sekundarschule. Die Zunahme des Anteils der Schülerinnen und Schüler, die aus der Grundschule an das Gymnasium wechseln, führt neben Verschiebungen zwischen den Schulformen ebenfalls zu einem längeren Verbleib von Schülern im System. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 01.09.2014)

2 Schließlich führt die weitere Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts zu deutlich sinkenden Schülerzahlen an den Förderschulen. Bezogen auf den Lehrkräftebestand ergeben sich folgende Änderungen: Mit den tatsächlichen Daten des Schuljahres 2013/2014 als Basis für die aktuellen Berechnungen ergeben sich auch geringfügige Abweichungen für die folgenden Schuljahre. Frage 1: Wie entwickeln sich nach den aktuellen Prognosen voraussichtlich die Schülerzahlen vom Schuljahr 2013/2014 bis zum Schuljahr 2021/2022? Bitte geben Sie für die einzelnen Schuljahre jeweils die Schülerzahlen gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2021/2022 dargestellt. Für das Schuljahr 2013/2014 wurden die IST-Zahlen aus der aktuellen Schuljahresanfangsstatistik des Statistischen Landesamtes verwendet. Bei den Zahlen für die darauffolgenden Schuljahre handelt es sich um einen Auszug aus der aktuellen Schülerprognose vom Januar 2014. Ergänzend sind folgende Erläuterungen notwendig: Im Schuljahr 2013/2014 führten 7 öffentliche Sekundarschulen im Rahmen ihrer Umwandlung zur Gemeinschaftsschule einen 5. Gemeinschaftsschuljahrgang. Weitere 9 öffentliche Sekundarschulen beginnen im Schuljahr 2014/2015 mit dem Umwandlungsprozess. Mit welcher Geschwindigkeit sich die Entwicklung der neuen Schulform Gemeinschaftsschule künftig vollziehen wird, kann heute noch nicht hinreichend genau abgeschätzt werden. Deshalb wurden die Berechnungen für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule insgesamt vorgenommen. Frage 2: Wie entwickelt sich voraussichtlich der Bestand an Lehrkräften (ohne Neueinstellungen) vom Schuljahr 2013/2014 bis zum Schuljahr 2021/2022? Bitte geben Sie für die einzelnen Schuljahre jeweils die Zahlen gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. Bitte fügen Sie Angaben zu den zugrundeliegenden Annahmen über den Umfang des Ausscheidens von Beschäftigten und zu den Gründen für das Ausscheiden (Alter, Erwerbsunfähigkeit, Kündigung etc.) an. Bitte differenzieren Sie auch diese Angaben nach Schulformen. In der Anlage 2 wird für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulformen die Entwicklung des Lehrkräftebestandes für die Schuljahre 2014/2015 bis zum Schuljahr 2021/2022 dargestellt. Grundlage hierfür sind die tatsächlichen Daten für das Schuljahr 2013/2014 (einschließlich der Neueinstellungen), die im Rahmen der jährlichen Erhebungen zur Unterrichtsversorgung ermittelt wurden. Für die darauf folgenden Schuljahre handelt es sich um die Fortschreibung des tatsächlichen Bestandes, ohne die Einbeziehung weiterer Neueinstellungen.

3 Dabei wird von folgenden Annahmen ausgegangen: 1. Ausscheiden bei Erreichen der Regelaltersgrenze Angestellte Lehrkräfte scheiden am Ende des Schulhalbjahres aus, indem sie die Regelaltersgrenze erreichen. Der Beginn der Regelaltersrente wird seit Anfang 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Beamte wurden rechnerisch im selben Maße in diese Anhebung einbezogen. Diese Annahme überschätzt eher den tatsächlichen Bestand, solange die beamtenrechtlichen Regelungen bezüglich des Altersüberganges hinter denen der Angestellten zurückbleiben. Gemäß Koalitionsvereinbarung für die sechste Wahlperiode ist eine Angleichung des Pensionsalters an das gesetzliche Renteneintrittsalter vorgesehen. 2. Ausscheiden nach Beendigung der ATZ Das Ausscheiden erfolgt entsprechend der abgeschlossenen Verträge. 3. Ausscheiden durch Fluktuation Jährlich verlassen Lehrkräfte vor Erreichen einer Altersrente den Schuldienst. Gründe sind: a) Dienst-, Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit b) Ausscheiden im gegenseitigen Einvernehmen c) Kündigung durch den Arbeitgeber d) Kündigung durch den Arbeitnehmer e) Versetzung in Einrichtungen außerhalb von Schule f) Sterbefall. Diese Abgänge können im Rahmen der Fortschreibung des Lehrkräftebestandes nicht personenkonkret, sondern nur pauschal berücksichtigt werden. Dabei ist zu vermeiden, dass in den Folgejahren Lehrkräfte, die den Schuldienst vorzeitig verlassen haben und im Rahmen der Fluktuation berücksichtigt worden sind, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal mit Erreichen der Regelaltersgrenze abgezogen werden. Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf der Grundlage der Entwicklung der letzten 10 Jahre. Die Anzahl der Lehrkräfte ändert sich im Laufe eines Schuljahres, insbesondere durch die Abgänge in die Altersrente, die am 31.1. stattfinden. Zu beachten ist deshalb der Stichtag, auf den sich die Angaben der Anlage 2 jeweils beziehen. Damit der jeweilige Lehrkräftebestand in den einzelnen Schuljahren komplett ausgewiesen werden kann, sind die jeweiligen Neueinstellungen in einer gesonderten Spalte angegeben. Frage 3: Wie entwickelt sich voraussichtlich das verfügbare Arbeitsvolumen der Lehrkräfte, das für den Einsatz an den Schulen tatsächlich zur Verfügung steht (ohne Neueinstellungen) vom Schuljahr 2013/2014 bis zum Schuljahr 2021/2022? Bitte geben Sie für die einzelnen Schuljahre jeweils die Zahlen gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. Bitte fügen Sie Angaben zu den

4 Sachverhalten, weshalb Arbeitsvolumen nicht zur Verfügung steht (Teilzeit bzw. ATZ im linearen Modell, Langzeiterkrankungen, Abordnungen an Behörden, Beurlaubungen etc.), an. Bitte differenzieren Sie auch diese Angaben nach Schulformen. Nachrichtlich wurden in der Anlage 2, Tabelle Öffentliche allgemein bildende Schulformen insgesamt, die durch die Landesregierung beschlossenen Neueinstellungen angegeben. Eine Aufschlüsselung der Neueinstellungen auf Schulformen wurde nicht vorgenommen, da diese sich nach den dann auftretenden Bedarfen pro Schulform richten wird. Weiterhin ist festzustellen: Sind alle Lehrkräfte vollbeschäftigt, so entspricht die Anzahl der VZLE der Anzahl der Personen. Teilzeitbeschäftigung von Lehrkräften (TZ, ATZ) kann nur in dem Umfang genehmigt werden, wie es die Absicherung des Unterrichts erlaubt. In der Anlage 2 wird für das Schuljahr 2013/2014 das tatsächliche Arbeitsvermögen in VZLE angegeben, so wie es für den Unterricht zur Verfügung stand. Für die Folgejahre wird die Teilzeitquote des Ausgangsschuljahres 2013/2014 fortgeschrieben. Zur Größe VZLE gehören auch: - Langzeiterkrankte Lehrkräfte Langzeiterkrankte Lehrkräfte werden in den Erhebungen zur Unterrichtsversorgung unter der Angabe mittelfristig nicht verfügbares Arbeitsvermögen (in VZLE) erfasst. In den letzten Jahren war dort jeweils ein Wert in der Größenordnung zwischen 250 und 300 VZLE zu verzeichnen. Das Kultusministerium geht in den nächsten Jahren von einem vergleichbaren Umfang aus. - Beurlaubte Lehrkräfte Unter dem Begriff Beurlaubungen werden u. a. Elternzeit, Kinderbetreuung, Auslandsschuldienst, Tätigkeit an einer Ersatzschule zusammengefasst. Der Umfang betrug in den letzten Jahren ein Volumen von 150 bis 180 VZLE. Beurlaubungen verteilen sich gleichmäßig über alle Schulformen. - Einsatz an Einrichtungen, die nicht Schulen sind Der Umfang beträgt etwa 130 bis 150 VZLE. Frage 4a: Wie viele Lehrkräfte befinden sich vom Schuljahr 2013/2014 bis zum Schuljahr 2021/2022 jeweils in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell)? Bitte geben Sie für die einzelnen Schuljahre jeweils die Zahlen gegliedert nach Schulformen (allgemein bildende Schulen) an. Die Anzahl der Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, kann für jede Schulform und für die allgemein bildenden Schulen insgesamt den Tabellen in Anlage 2 entnommen werden. Frage 4b: Welche Altersteilzeitverträge wurden bisher nach dem neuen Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für den Bereich der Landesverwaltung Sachsen-

5 Anhalt (TV ATZ LSA) abgeschlossen? Bitte fügen Sie Angaben zu dem jeweils gewählten Modell an. Bitte geben Sie an, wie viele Anträge abgelehnt wurden. Bitte geben Sie alle Zahlen und Angaben gegliedert nach Schulformen (allgemeinbildende Schulen) an. Schulform Anzahl ATZ-Verträge abgeschlossen abgelehnte Anträge lineares Modell Blockmodell Grundschule 14 46 194 Sekundarschule 6 12 126 Gymnasium 6 10 145 Förderschulen 10 43 67 Gesamtschule 0 2 23 Stand: 30.06.2014