Antrag auf Fahrtkostenzuschuss der Kindergarten- und Schulkinder der Ortsteile Vetterhöfe und Himmelreich

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Gemeinde Bühlertann GRDrs 9/2011 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 9.03.2011 Antrag auf Fahrtkostenzuschuss der Kindergarten- und Schulkinder der Ortsteile Vetterhöfe und Himmelreich Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Beschlussfassung Öffentlich 16.3.2011 Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, den Kindergartenkindern der beiden Ortsteile Vetterhöfe und Himmelreich einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 22,00 pro Kind zu gewähren, zu. Ein zusätzlicher Fahrtkostenzuschuss für die Schulkinder wird mangels Zuständigkeit abgelehnt. Erläuterungen zum Antrag: Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung vom 2.2.2011 ausgeführt, wurde von den Eltern der beiden Ortsteile Vetterhöfe und Himmelreich ein Fahrtkostenzuschuss für ihre Kindergarten- und Schulkinder beantragt. Nach ausführlichen Diskussionen im Gemeinderat wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Zuschussmöglichkeiten noch einmal grundlegend zu prüfen. Grundsätzlich muss zwischen der Beförderung von Kindergartenkindern und Schulkindern hinsichtlich Zuständigkeit und somit Zuschussmöglichkeiten unterschieden werden: Während für die Kindergartenkinder die Gemeinde freiwillig die Fahrtkosten trägt, ist für die Fahrkostenerstattung der Grund-, Haupt- und Realschüler der Landkreis zuständig. Die Gemeinde kommt bislang schon für die Gesamtkosten der Beförderung der Kindergartenkinder aus den umliegenden Teilorten (Kottspiel, Hettensberg, Fronrot, Halden), die im Einzugsbereich des Öffentlichen Personennahverkehrs liegen, auf. Ein Eigenanteil für die Eltern fällt dabei nicht an. Die Kosten pro Kind und pro Monat belaufen sich für die Gemeinde Bühlertann auf 22,00 (Gesamtkosten bei 19 Kindern momentan 418,00 monatlich, jährlich 5.016 ). Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch den Eltern aus Vetterhöfe und Himmelreich für die Kindergartenkinder diese 22,00 pro Kind und Monat als Zuschuss zu gewähren, auch wenn diese Kinder nicht mit dem Bus befördert werden. Momentan wären das 3 Kinder aus Vetterhöfe bzw. Himmelreich, die diesen Zuschuss beantragen können. Seite 1

Aus grundsätzlichen Überlegungen sieht die Gemeindeverwaltung für die Schulkinder weiterhin keine Möglichkeit, einen zusätzlichen Zuschuss zu den Fahrtkosten zu gewähren, da die Gemeinde hierfür nicht zuständig ist. Neben einem persönlichen Gespräch mit Herrn Landrat Gerhard Bauer fand diesbezüglich nochmals ein Gespräch mit Herrn Philipp vom Landratsamt am 2. März 2011 statt (siehe Anlage 1 Stellungnahme des Landratsamtes, Mail Herr Philipp vom 4. März 2011), bei dem alle Gesichtspunkte und der maximale Förderrahmen ausführlich erörtert wurden. Auch die Lösung der Nachbargemeinde Bühlerzell wurde angesprochen, da es hier eine Beförderung mit einem Kleinbus gibt und der Landkreis die Fahrtkosten teilweise übernimmt. Allerdings handelt es sich hierbei laut Herrn Philipp um einen Altvertrag aus den 80-er Jahren, auf den sich die Gemeinde Bühlerzell noch berufen kann. Da die Gemeinde Bühlertann keinerlei Altverträge mehr aus dieser Zeit bestehen hat, ist eine analoge Anwendung auf unsere Situation in der Gemeinde Bühlertann daher nicht möglich. Für die Schulkinder aus Vetterhöfe gibt es allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Fahrkostenzuschuss auf Grund einer besonderen Schulweggefahr beim Landratsamt zu stellen. Dieser Antrag wurde seitens der Gemeinde bereits gestellt (siehe Anlage 2 Schreiben an Landratsamt Schwäbisch Hall vom 3. März 2011) und wird nach telefonischer Auskunft durch den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Dietrich, auch positiv beschieden werden. Somit würden auch die Schulkinder aus der Vetterhöfe einen Teil ihrer Fahrtkosten erstattet bekommen (4 Fahrten/Tag * 2,6 km * 0,20 /km = 2,08 /Tag). Den Eltern aus Vetterhöfe und Himmelreich empfiehlt die Gemeindeverwaltung außerdem, sich noch weitere Angebote zur Beförderung ihrer Schul- bzw. Kindergartenkinder einzuholen, da der Gemeindeverwaltung und auch dem Landratsamt das vorliegende (einzige) Angebot von Regio-Taxi als sehr hoch vorkommt und hier durchaus noch Kosten im Rahmen von Angebotsvergleichen und Preisverhandlungen zugunsten der Familien in Vetterhöfe und Himmelreich eingespart werden können. Anhand der beigefügten Fahrtkosten- und Zuschussübersicht (siehe Anlage 3) können nochmals alle erforderlichen Details zur Gestaltung der Kostensituation entnommen werden. Die Regelung für Fahrtkostenzuschüsse zur Beförderung von Kindergartenkindern soll für alle Teilorte und Einzelgehöfte außerhalb der Ortslage Bühlertanns gelten. Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Gemeinde werden sich im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 800 Euro belaufen. Die Gemeindeverwaltung hat alles erdenklich Mögliche im Rahmen ihrer Zuständigkeit unternommen und sämtliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft. Seite 2

Finanzielle Auswirkungen: - Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 800 Euro bei der HH-Stelle 1.4640.639000 Michael Dambacher - Bürgermeister - Anlage: - Stellungnahme des Landratsamtes, Mail Herr Philipp vom 4. März 2011 - Schreiben an Landratsamt Schwäbisch Hall vom 3. März 2011 - Fahrtkosten- und Zuschussübersicht für die Ortsteile Vetterhöfe und Himmelreich Seite 3

Anlage GRDrs 9/2011 Übersicht Fahrtkostenzuschüsse Übersicht Fahrtkostenzuschüsse Kindergarten- und Schulkinder Regelfall bei Anbindung an ÖPNV Zuschussmöglichkeiten Bemerkungen Kosten der Gemeinde Eigenanteil Eltern in Sonderfällen (kein ÖPNV) Kindergartenkinder 22,00 0,00 22,00 analoge Anwendung zum Regelfall Zuständig: Gemeinde pro Kind / pro Monat pro Monat / pro Kind Grundschulkinder 0,00 0,00 0,20 Lt. 3 Landkreissatzung, Mindestentfernung 3 Km Zuständig: Landkreis pro Tag / pro Fahrt/ pro Km oder Vorliegen einer besonderen Schulweggefahr Hauptschüler 0,00 23,00 0,20 Lt. 3 Landkreissatzung, Mindestentfernung 3 Km Zuständig: Landkreis pro Kind / pro Monat pro Tag / pro Fahrt/ pro Km oder Vorliegen einer besonderen Schulweggefahr abzgl. Eigenanteil 23 Realschüler / Gymnasiasten 0,00 28,00 0,20 Lt. 3 Landkreissatzung, Mindestentfernung 3 Km Zuständig: Landkreis pro Kind / pro Monat pro Tag / pro Fahrt/ pro Km oder Vorliegen einer besonderen Schulweggefahr abzgl. Eigenanteil 28 * Anmerkung: Bei der Berechnung des Kindergartenfahrtkostenzuschusses wird die Kinderanzahl mitberücksichtigt während bei der Schülerbeförderung lediglich die die Anzahl der Fahrten ohne Berücksichtigung der Kinderanzahl zu Grunde gelegt wird. Wrastschko/Dambacher Bühlertann, 11.03.2011

Anlage zu GRDrs 9 /2011 Fahrtkostenzuschuss für die Familien in Vetterhöfe und Himmelreich Übertragung der Zuschussmöglichkeiten auf die Familien in Vetterhöfe / Himmelreic Familie Schirle Anzahl monatl. Zuschuss Bemerkungen Kindergartenkinder 2 44,00 Monatlicher Zuschuss 22 pro Kind Grundschulkinder 1 35,36 Tagessatz 2,08 (4 Fahrten x 2,6 km x 0,2 x 17 Schultage) Haupt-/Realschule 1-23,00 abzgl. Eigenanteil Eltern (Hauptschulkind) * Anmerkung: 17 Schultage = Monatl. Durchschnitt Zuschuss Gesamt: monatlich 56,36 jährlich 676,32 Familie Fach Anzahl monatl. Zuschuss Bemerkungen Kindergartenkinder 1 22,00 Monatlicher Zuschuss 22 pro Kind Grundschulkinder 0 Haupt-/Realschule 1 46,24 Tagessatz 2,72 (4 Fahrten x 3,4 km x 0,2 x 17 Schultage) -28,00 abzgl. Eigenanteil Eltern (Realschulkind) Zuschuss Gesamt: monatlich 40,24 jährlich 482,88 ==> Überplanmäßige Ausgabe für Zuschuss Kindergartenkinder im Gemeindehaushalt in Höhe von 792 Euro ( 66 Euro für Kindergartenkinder x 12 Monate) Wratschko / Dambacher 11.03.2011

ch Anlage zu GRDrs 9 /2011 Fahrtkostenzuschuss für die Familien in Vetterhöfe und Himmelreich