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Transkript:

Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006763-00/00 Wirkstoff(e): Glyphosat (als) Isopropylamin-Salz Stand: 2011-02-28 SVA am: 2011-03-16 Lfd.Nr.: 33 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: axel.wilkening@bvl.bund.de

Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht... 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen... 10 3 Anwendungen... 14 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen... 22 5 Anhang [Abkürzungen]... 23 Antrag: 006763-00/00-2 - SVA am: 2011-03-16

1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. 006763-00/00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller PINUS TKI d.d., Grajski trg 21, 2327 Race Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Wasserlösliches Konzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Glyphosat (0405) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung (als) Isopropylamin-Salz Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 360 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 485,8 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung 00-001 Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-002 Steinobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-003 Weinrebe Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter (ausge- nommen: Acker-Winde) 00-004 Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-010 Laubholz Stockholz zulassen 00-011 Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-013 Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Laubholz zulassen Antrag: 006763-00/00-3 - SVA am: 2011-03-16

1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der in Slowenien zugelassenen Formulierung wurde durch den vorliegenden Bewertungsbericht erbracht. Für die Bestimmung von Glyphosat und der relevanten Verunreinigung Formaldehyd im technischen Material sowie in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Für die relevante Verunreinigung N-Nitrosoglyphosat wurde eine valide Analysemethode nachgefordert. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Glyphosat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel BOOM EFEKT enthält den nichtselektiven Wirkstoff Glyphosat als Isopropylamin-Salz (chemische Gruppe der Phosphonsäure-Derivate). Die Wirkstoffaufnahme von Glyphosat erfolgt über die Blätter und oberirdischen Sprossteile. Der Transport innerhalb der Pflanze erfolgt über den Assimilationsstrom auch in die unterirdischen Teile (Rhizome und Wurzelausläufer). Eine Aufnahme des Wirkstoffes durch die Wurzel ist durch die Inaktivierung von Glyphosat im Boden im wesentlichen auszuschließen. Glyphosat blockiert das Enzym EPSPS (5-Enolpyruvylshikimat-3- phosphat-synthase), das zur Synthese aromatischer Aminosäuren wie Phenylalanin, Tryptophan oder Tyrosin über den Shikimatweg benötigt wird (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: G). Als Folge der fehlenden aromatischen Aminosäuren wird die Bildung sekundärer Phenolverbindungen (z. B. Flavanoide, Lignine) gehemmt. Das vollständige Absterben der Pflanzen dauert bis zu 30 Tage nach der Applikation. Bei dem Zulassungsantrag für BOOM EFEKT handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus Slowenien nach 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Slowenien wurde nachgewiesen. Die Anwendungen wurden, einschließlich der relevanten Auflagen, moderat an in Deutschland bestehende Zulassungen angepasst. Die hinreichende Wirksamkeit von BOOM EFEKT gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter in Ackerbaukulturen und Kern- und Steinobst, gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) in Weinrebe, gegen Einkeimblättrige, Zweikeimblättrige Unkräuter und Laubholz in Nadelholz sowie gegen Stockholz in Laubholz ist gegeben. Die beantragten Anwendungen gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen und auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse sowie gegen Einkeimblättrige, Zweikeimblättrige Unkräuter und Holzgewächse in Nadelholz und gegen Acker-Winde in Weinrebe wurden negativ bewertet und vom Antragsteller zurückgezogen. Die Auflage WH914 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können) wird für alle Anwendungen erteilt. Das Risiko einer Resistenzentwicklung wird als gering eingestuft. BOOM EFEKT wird als nicht bienengefährlich (B4) und als schwachschädigend für Populationen von Nutzinsekten und relevanten Raubmilben und Spinnen eingestuft (basierend auf den Daten der Standardarten Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) und Typhlodromus pyri (Raubmilbe)). Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Aus der langjährigen Anwendung von Glyphosat-haltigen Herbiziden liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zu Glyphosat und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels ist zu erwarten, dass die zulässigen Rückstandshöchstgehalte von Glyphosat in den betreffenden Erntegütern nach praxisgerechter Anwendung des vorliegenden Pflanzenschutzmittels einhaltbar sind. Antrag: 006763-00/00-4 - SVA am: 2011-03-16

Die Bewertung der Rückstandssituation insgesamt und im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Glyphosat wird unter Freilandbedingungen in Mitteleuropa mit DT 50 -Werte von 15 bis 34 d abgebaut. Die DT 90 Werte für Mitteleuropa liegen bei 76 bis 325 d. Der Hauptmetabolit Aminomethylphosphonsäure AMPA reichert sich im Boden an. Aufgrund der hohen K oc -Werte ist weder für den Wirkstoff noch für den Metaboliten AMPA mit Einträgen > 0,1 μg/l zu rechnen. Im Hinblick auf Einträge durch run-off und Drainage und nachfolgende Uferfiltration sind Risikominderungsmaßnahmen erforderlich. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung können für Wirkstoff und Mittel unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Arthropoden und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Durch Risikominderungsmaßnahmen sind auch Risiken gegenüber terrestrischen Nichtzielpflanzen auszuschließen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Wirkstoff VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. Wirksamkeit WMG Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G Antrag: 006763-00/00-5 - SVA am: 2011-03-16

Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Analytik Zu: KIIIA1 5.2.4 Eine Analysenmethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung N-Nitrosoglyphosat im Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Gemäß 15, Abs. 1, Nr. 4a PflSchG darf ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn die relevanten Verunreinigungen bestimmt werden können. Diese Unterlagen sind innerhalb von 6 Monaten vorzulegen. Die zusätzlich zu Ihrem Hinweis in Dokument MIII eingereichte Batchanalyse ist so nicht ausreichend. Die Anwendbarkeit dieser Methode für das Mittel müsste zumindest mit Beispielchromatogrammen belegt werden, da sich das technische Material und das Mittel in ihrer Zusammensetzung unterscheiden. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass künftige Anträge ohne diese Unterlage als unvollständig angesehen werden könnten. JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.0 Neuere Erkenntnisse zeigen, dass Glyphosat von den Wurzeln der Zielpflanzen in die Rhizosphäre abgegeben werden kann (z. B. Neumann et al., 2006: Journal of Plant Diseases and Protection, Special Issue XX, 963-969; Neumann & Römheld, 2008: DLZ, 9, 44-46) und Nicht-Zielpflanzen beeinflusst werden können. Sind dem Antragsteller derartige Vorgänge bekannt und wie werden mögliche Auswirkungen des Glyphosat-Transfers auf Kultur- oder Nichtzielpflanzen bewertet. Es wird um eine detaillierte Stellungnahme gebeten. Zu: KIIIA1 3.9 In der Gebrauchsanleitung sind die Anwendungen von auf der Grundlage der festgesetzten Anwendungsgebiete zu beschreiben. Ferner sollte das Wirkungsspektrum von angegeben und in gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpfbare Arten unterteilt werden. Antrag: 006763-00/00-6 - SVA am: 2011-03-16

Naturhaushalt Zu: KIIIA1 10.2.2.3 Auswirkungen auf Wachstumsrate und Biomasse von Algen. Vorlage des Endberichtes zum bereits eingereichten draft report, mit Berechnung der E b C 50 und der NOEC Biomasse/Wachstum, innerhalb von 2 hren. Begründung: Die durchgeführten Studien sind nur als draft report eingereicht worden. Die Endberichte zu den Studien inklusive der Zeichnung durch fachliche Verantwortliche und GLP-Beauftragten sind daher nachzureichen. Ferner ist die Berechnung des Ertrages/der Biomasse der Algen im Testverlauf für die verschiedenen Konzentrationsstufen, mit Angabe der NOEC und der E b C 50 für das Präparat, nachzureichen. Zu: KIIIA1 10.2.2.2 Akute Toxizität (24 und 48 h) für Daphnia, vorzugsweise Daphnia magna. Vorlage der Endberichte zu den bereits eingereichten draft reports innerhalb von 2 hren. Begründung: Die durchgeführten Studien sind nur als draft report eingereicht worden. Die Endberichte zu den Studien inklusive der Zeichnung durch fachliche Verantwortliche und GLP-Beauftragten sind daher nachzureichen. Zu: KIIIA1 10.5.2 Auswirkungen auf Nichtzielarthropoden in erweiterten Laborversuchen. Vorlage der Endberichte zu den bereits eingereichten draft reports innerhalb von 2 hren. Begründung: Die durchgeführten Studien sind nur als draft report eingereicht worden. Die Endberichte zu den Studien inklusive der Zeichnung durch fachliche Verantwortliche und GLP-Beauftragten sind daher nachzureichen. Zu: KIIIA1 10.2.2.1 Akute Toxizität LC 50 für Fische, Süßwasser- und Kaltwasserarten. Vorlage der Endberichte zu den bereits eingereichten draft reports innerhalb von 2 hren. Begründung: Die durchgeführten Studien sind nur als draft report eingereicht worden. Die Endberichte zu den Studien inklusive der Zeichnung durch fachliche Verantwortliche und GLP-Beauftragten sind daher nachzureichen. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 2011-01-13 erklärt BFR 2010-05-26 erklärt UBA 2010-12-22 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt ETNA AgriChem B.V. 004569-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Roundup Ready Monsanto Agrar Deutschland GmbH 004818-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Antrag: 006763-00/00-7 - SVA am: 2011-03-16

Roundup Easy Monsanto Agrar Deutschland GmbH 004883-00 SL - Glyphosat (0405) 170 g/l Roundup TURBO Monsanto Agrar Deutschland GmbH 004960-00 SG - Glyphosat (0405) 680 g/kg DOMINATOR NEOTEC Dow AgroSciences GmbH 005036-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l TOUCHDOWN QUATT- RO Syngenta Agro GmbH 005079-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Roundup UltraMax Monsanto Agrar Deutschland GmbH 005191-00 SL - Glyphosat (0405) 450 g/l Roundup Speed Monsanto Agrar Deutschland GmbH 005316-00 AL - Glyphosat (0405) 7,2 g/l - Pelargonsäure (0969) 9,55 g/l Glyfos SUPREME Cheminova A/S 005924-00 SL - Glyphosat (0405) 450 g/l Glyfos Dakar Cheminova A/S 005937-00 SG - Glyphosat (0405) 680 g/kg BARCLAY GALLUP BIOGRADE 360 Barclay Chemicals Manufacturing Ltd. Damastown Way 006173-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l BARCLAY GALLUP BIOGRADE 450 Barclay Chemicals Manufacturing Ltd. Damastown Way 006321-00 SL - Glyphosat (0405) 450 g/l RESOLVA SPRAY Syngenta Agro GmbH 006379-00 AL - Glyphosat (0405) 8,39 g/l BARCLAY GALLUP HI- AKTIV Barclay Chemicals Manufacturing Ltd. Damastown Way 006404-00 SL - Glyphosat (0405) 490 g/l VOROX Unkrautfrei Easy Syngenta Agro GmbH 006564-00 SL - Glyphosat (0405) 151,4 g/l Roundup Alphee Monsanto Agrar Deutschland GmbH 023959-00 AL - Glyphosat (0405) 7,2 g/l Antrag: 006763-00/00-8 - SVA am: 2011-03-16

Plantaclean 360 Barclay Chemicals Manufacturing Ltd. Damastown Way 024011-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Taifun forte Feinchemie Schwebda GmbH 024044-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Roundup Ultragran Monsanto Agrar Deutschland GmbH 024127-00 SG - Glyphosat (0405) 420 g/kg Roundup Ultra Monsanto Agrar Deutschland GmbH 024142-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Glyfos Cheminova A/S 024162-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Tender GB Ultra Monsanto Agrar Deutschland GmbH 033981-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Durano Monsanto Agrar Deutschland GmbH 052389-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. Antrag: 006763-00/00-9 - SVA am: 2011-03-16

2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Glyphosat Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels PINUS TKI d.d. Versuchsbezeichnung PIN-74687-H-0-SL Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung in Slowenien bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Die Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Glyphosat und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden von der slowenischen Zulassungsbehörde bewertet und für valide befunden. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Glyphosat nach einer Methode von Brabant Chemi bv. (Ruedisueli, 2001) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Partisil SAX 10 µm Säule mittels UV-Detektion bei 195 nm bestimmt. Elutionsmittel: 0,8g Kaliumhydrogenphosphat in Wasser mit 85%iger o-phosphorsäure auf ph 1,9 eingestellt/methanol (96 + 4, v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Des Weiteren wird in der Formulierung die in Glyphosat enthaltene relevante Verunreinigung Formaldehyd nach einer Methode von Pinus TKI d.d. Race (Craig, W.B., 2001) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Spherisorb OPDS-2 Säule mittels UV-Detektion bei 240 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Wasser (50 + 50, v/v). Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in SL-Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch 1C, S. 2134, Methode [284/SL/(M)/-]). Für die in Glyphosat enthaltene relevanten Verunreinigungen N-Nitrosoglyphosat wurde eine Analysemethode nachgefordert. Antrag: 006763-00/00-10 - SVA am: 2011-03-16

2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Glyphosat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für das Pflanzenschutzmittel wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b PflSchG gestellt. Die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung vorgelegten Rückstandsanalysenmethoden wurden in Vorbereitung der Entscheidung zur Aufnahme des Wirkstoffes Glyphosat in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet und als ausreichend befunden. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel BOOM EFEKT enthält den nichtselektiven Wirkstoff Glyphosat als Isopropylamin-Salz (chemische Gruppe der Phosphonsäure-Derivate). Die Wirkstoffaufnahme von Glyphosat erfolgt über die Blätter und oberirdischen Sprossteile. Der Transport innerhalb der Pflanze erfolgt über den Assimilationsstrom auch in die unterirdischen Teile (Rhizome und Wurzelausläufer). Eine Aufnahme des Wirkstoffes durch die Wurzel ist durch die Inaktivierung von Glyphosat im Boden im wesentlichen auszuschließen. Glyphosat blockiert das Enzym EPSPS (5-Enolpyruvylshikimat-3- phosphat-synthase), das zur Synthese aromatischer Aminosäuren wie Phenylalanin, Tryptophan oder Tyrosin über den Shikimatweg benötigt wird (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: G). Als Folge der fehlenden aromatischen Aminosäuren wird die Bildung sekundärer Phenolverbindungen (z. B. Flavanoide, Lignine) gehemmt. Das vollständige Absterben der Pflanzen dauert bis zu 30 Tage nach der Applikation. Bei dem Zulassungsantrag für BOOM EFEKT handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus Slowenien nach 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Slowenien wurde nachgewiesen. Die Anwendungen wurden, einschließlich der relevanten Auflagen, moderat an in Deutschland bestehende Zulassungen angepasst. Die hinreichende Wirksamkeit von BOOM EFEKT gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter in Ackerbaukulturen und Kern- und Steinobst, gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) in Weinrebe, gegen Einkeimblättrige, Zweikeimblättrige Unkräuter und Laubholz in Nadelholz sowie gegen Stockholz in Laubholz ist gegeben. Die beantragten Anwendungen gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen und auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse sowie gegen Einkeimblättrige, Zweikeimblättrige Unkräuter und Holzgewächse in Nadelholz und gegen Acker-Winde in Weinrebe wurden negativ bewertet und vom Antragsteller zurückgezogen. Die Auflage WH914 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können) wird für alle Anwendungen erteilt. Obwohl eine Resistenzentwicklung bei einem vermehrten Einsatz glyphosathaltiger Herbizide nicht ausgeschlossen werden kann und diese in sehr geringem Umfang bereits beobachtet wurde (insbesondere in Ländern außerhalb der EU), ist das inhärente Risiko einer Resistenzentwicklung als gering einzustufen. BOOM EFEKT wird als nicht bienengefährlich (B4) und aufgrund der vorliegenden Studien als schwachschädigend für Populationen der Standardarten Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) und Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN2842, NN234). Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Aus der langjährigen Anwendung von Glyphosat-haltigen Herbiziden liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Antrag: 006763-00/00-11 - SVA am: 2011-03-16

2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Bewertung des Rückstandsverhaltens des Wirkstoffs Glyphosat hat ergeben, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels bei Indikationen mit Rückstandsrelevanz die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für die jeweiligen Erntegüter einhaltbar sind. Dies gilt insbesondere für die Situation nach Bekämpfung des Bodenbewuchses im Vorsaatverfahren im Ackerbau, in Obstanlagen und im Weinbau. Durch diese Anwendungen werden in der Regel keine messbaren Rückstände in den Früchten gebildet. Darüber hinaus bestehen auch keine Bedenken auf Grund möglicher Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft nach Aufnahme von Rückständen mit behandeltem Futter durch landwirtschaftliche Nutztiere. Die der Berechnung der Langzeitaufnahme (NTMDI) von Rückständen, basierend auf den bestehenden und im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung abgeleiteten Rückstandshöchstgehalten, ergibt 13 % des ADI-Wertes (0,3 mg/kg), berechnet anhand der Lebensmittelmenge, die ein zwei- bis unter fünfjähriges Kind (Körpergewicht: 16,15 kg) täglich verzehrt. Da der ADI-Wert nur teilweise ausgeschöpft wird, ist für den Verbraucher kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Wegen der geringen akuten Toxizität des Wirkstoffes Glyphosat wurde keine ARfD festgelegt. Ein akutes gesundheitliches Risiko nach Aufnahme von Rückständen mit der Nahrung ist damit ebenfalls sehr gering. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt Glyphosat wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50 -Werten von 1 bis 180 d abgebaut. In Freilandversuchen in Mitteleuropa wurden DT 50 -Werte von 15 bis 34 d gefunden, in den USA Werte von 1 bis 142 d. Die DT 90 Werte für Mitteleuropa liegen bei 76 bis 325 d. Der Hauptmetabolit Aminomethylphosphonsäure (AMPA) wurde im Boden zu max. 29 % nach 84 d gefunden. Die DT 50 -Werte von AMPA liegen im Freiland in Mitteleuropa bei 134 bis 875 d, die DT 90 -Werte bis über 1000 d. AMPA reichert sich im Boden an; die berechnete Plateaukonzentration (DT 50 : 697 d) liegt bei 5,62 mg/kg. Im Hinblick auf den K oc -Wert wird das 10. Perzentil von 2862 zugrunde gelegt; für AMPA das arithmetische Mittel von 8003. Aufgrund der hohen K oc -Werte ist weder für den Wirkstoff noch für den Metaboliten AMPA mit Einträgen > 0,1 μg/l zu rechnen. Im Hinblick auf Einträge durch run-off und Drainage und nachfolgende Uferfiltration sind Risikominderungsmaßnahmen erforderlich. Im Wasser ist Glyphosat hydrolytisch und photolytisch stabil. Im Wasser/Sediment-System wird Glyphosat schnell in das Sediment verlagert (DT 50 Wasser 1,4 bis 24 d). Der Metabolit AMPA wurde in der Wasserphase mit maximal 16 % nach 14 d gefunden. Mit einem Dampfdruck von 1,3 x 10-5 (25 C, Säure) bzw. 9,28 x 10-6 Pa (Isopropylaminsalz) ist die Neigung zur Verflüchtigung relativ gering. Untersuchungen zur Verflüchtigung unter Freilandbedingungen zeigten keine signifikante Verflüchtigung von Boden- und Blattoberflächen. Für die Risikobewertung für Vögel wird die akute LD 50 von > 2000 mg/kg KG von Colinus virginianus, für die Kurzzeittoxizität die LC 50 von > 4640 ppm (Colinus virginianus, entspr. > 1654 mg/kg KG/d) und die Langzeit-NOEL von 200 ppm (Colinus virginianus) zugrunde gelegt. Für Säuger wird die LD 50 der Ratte (> 2000 mg/kg KG) und für die langfristige Toxizität der NOEL von 75 mg/kg KG/d (Kaninchen) für die Risikoabschätzung verwendet. Nach verfeinerter Risikobewertung ergibt sich ein vertretbares Risiko für Vögel und Säuger. Bei den Gewässerorganismen sind im Hinblick auf den Wirkstoff die Algen die empfindlichste Gruppe (Skeletonema costatum 7 d, stat, EC 50 0,64 Antrag: 006763-00/00-12 - SVA am: 2011-03-16

mg/l). Das Isopropylaminsalz ist etwas weniger toxisch für Wasserorganismen. Der Metabolit AM- PA zeigt eine geringere Toxizität für Wasserorganismen. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Die akute Toxizität des Mittels und des Metaboliten AMPA für Regenwürmer liegt bei > 1000 mg/kg, die NOEC aus dem Reproduktionstest liegt bei > 21,31 mg/kg für Glyphosat und bei > 5,53 mg/kg für AMPA. Die Auswirkungen des Wirkstoffes auf die C- und N-Mineralisation liegen bei < 25 %. Versuche zu den Auswirkungen von Glyphosat (Säure) auf terrestrische Pflanzen zeigen, dass die Art Lycopersicon esculentum im Wachstumstest mit einer ER 50 von 146 g as/ha am empfindlichsten reagiert. Risikominderungsmaßnahmen sind erforderlich. Der Wirkstoff (Säure) ist mit N, umweltgefährlich, R 51/53 zu kennzeichnen, für das Mittel ist keine Kennzeichnung erforderlich. Antrag: 006763-00/00-13 - SVA am: 2011-03-16

3 Anwendungen 001 Kernobst - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Kernobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Ab Pflanzjahr Anwendungszeitpunkt Während der Vegetationsperiode Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 WH914 Wartezeiten 42 Tage Freiland: Kernobst Anwendungsbestimmungen NT101 NG402 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Versuchsergebnisse aus Kernobst-, Steinobst- und Rebanlagen zeigen, dass nach praxisgerechter Bodenbehandlung keine messbaren Glyphosat-Rückstände in den Früchten zu erwarten sind. Der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg/kg ist somit einhaltbar. Antrag.: 006763-00/00-14 - SVA am: 2011-03-16

002 Steinobst - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Steinobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Ab Pflanzjahr Anwendungszeitpunkt Während der Vegetationsperiode Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 WH914 Wartezeiten 42 Tage Freiland: Steinobst Anwendungsbestimmungen NT101 NG402 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006763-00/00-15 - SVA am: 2011-03-16

003 Weinrebe - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Abstand Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WH914 NW642 Wartezeiten 30 Tage Freiland: Weinrebe Anwendungsbestimmungen NT101 NG402 Freiland Ab 4. Standjahr; Nutzung als Tafel- und Keltertraube Während der Vegetationsperiode 3 Monat(e) spritzen 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006763-00/00-16 - SVA am: 2011-03-16

004 Ackerbaukulturen - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbaukulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Stoppelbehandlung Anwendungszeitpunkt Nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 WH914 Wartezeiten (F) Freiland: Ackerbaukulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT101 NG402 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgesehene Anwendung ist nicht rückstandsrelevant, da keine Pflanzen für die menschliche und tierische Ernährung behandelt werden. Antrag.: 006763-00/00-17 - SVA am: 2011-03-16

010 Laubholz - Stockholz Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Forst Stockholz Laubholz Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Mai bis Dezember Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik streichen - Erläuterungen Einzelpflanzenbehandlung Aufwand 1,5 l in 10 l Wasser - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur 5 l/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 WH914 Wartezeiten (F) Freiland: Wildwachsende Pilze; auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs: Wildbeeren und Wildfrüchte Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006763-00/00-18 - SVA am: 2011-03-16

011 Nadelholz - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Forst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Nadelholz Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs Anwendungszeitpunkt Während der Vegetationsruhe Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen nur mit Bodengeräten Aufwand 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 VA215 VA216 WH914 VA452 Wartezeiten (F) auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs: Wildbeeren und Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NG412 NT101 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006763-00/00-19 - SVA am: 2011-03-16

Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Anwendung ist durch Rückstandsdaten zu Waldpilzen belegt. Aus den Versuchsergebnissen wurde der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 50 mg Glyphosat/kg für wild wachsende Pilze abgeleitet. Es ist auf Grund der jeweils aktuellen Anwendungsbedingungen in der Praxis zu erwarten, dass dieser Wert einhaltbar ist. Die Risikoabschätzung hat ergeben, dass der Gesundheitsschutz des Konsumenten von Waldpilzen gewährleistet ist. Anwendungen in Waldbeerensträuchern sind mit der Auflage VA215 belegt, da keine Rückstandsdaten zu diesen Früchten vorliegen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass direkt behandelte Früchte geerntet werden. Da auf Freiflächen im Forst Pflanzen wachsen können, die für Kräutersammler von Interesse sein könnten, wurde zum Schutz des Verbrauchers die Auflage VA216 gesetzt. Antrag.: 006763-00/00-20 - SVA am: 2011-03-16

013 Nadelholz - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Laubholz Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Forst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Laubholz Nadelholz Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich auf Jungwuchsflächen Anwendungszeitpunkt Während der Vegetationsperiode Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen nur mit Bodengeräten / mit Abschirmung Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH914 VA216 VA452 NW642 VA215 Wartezeiten (F) auf Jungwuchsflächen: Wildbeeren und Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NG412 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006763-00/00-21 - SVA am: 2011-03-16

NB6641 NG402 NG412 NN2001 NN2002 NT101 NW262 NW468 NW642 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist giftig für Algen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Antrag.: 006763-00/00-22 - SVA am: 2011-03-16

SB001 SB010 SF245-01 SP001 VA215 VA216 VA452 VH368 WH914 WMG Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: 006763-00/00-23 - SVA am: 2011-03-16

ZAU 006763-00/00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel BVL-Bewertungsbericht Wirkstoff(e): 360 g/l Glyphosat (0405 als Isopropylamin-Salz 485,8 g/l) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von N-(phosphonomethyl)-glycine(isopropylamine salt): - 1 -

ISO common name Glyphosat (-Isopropylammoniumsalz) BVL Nr. 0405 CIPAC Nr. 284 CAS Nr. 38641-94-0 + EWG Nr. 254-056-8 HO O NH O P OH O H 3 N CH 3 CH 3 Wirkungsbereich Herbizid Summenformel und Molgewicht C 6 H 17 N 2 O 5 P 228,18 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) N-(Phosphonomethyl)-glycin-Isopropylammonium-Salz Chemische Bezeichnung (CA) N-(Phosphonomethyl)-glycin-Isopropylammonium-Salz FAO-Spezifikation 950 g/kg 284/TK (2000) Mindestreinheitsgrad 950 g/kg (RL 2001/99/EG) relevante Verunreinigung(en) N-Nitrosoglyphosat: < 1 mg/kg TC, Formaldehyd: < 1,3 g/kg Glyphosat MOT: Monsanto, FSG: Feinchemie Schwebda, HPQ: Logofit - 2 -

Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Glyphosat (-Isopropylammoniumsalz) B.2.1.1.2 (IIA 2.1) B.2.1.1.3 (IIA 2.1) B.2.1.2 (IIA 2.2) B.2.1.3.1 (IIA 2.3) B.2.1.3.2 (IIA 2.3) B.2.1.4.1 (IIA 2.4) Studie Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt Siedepunkt Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur Relative Dichte 98,3 Dampfdruck Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand Sektion (Annexpunkt) B.2.1.1.1 (IIA 2.1) Reinheit [%] 98,1 OECD 102 EEC A1 (DSC) Methode Ergebnis Kommentar Referenz 98,1 OECD 102 EEC A1 (DSC) 63,1 TAS 98 98,1 96,7 63,1 EEC A3 OECD 109 (Luftvergleichs- Pyknometer) EEC A3 (Pyknometer) Effusionsmethode OECD 104 (Gassättigungsm ethode) Das Aufschmelzen erfolgt in zwei Schritten: 143 164 C und 189 223 C 189 190 C MOT: Krips, 1995 (CHE9600606) HPQ: Pesticide Manual ca. 282 C MOT: Krips, 1995 (CHE9600606) D 4 20 = 1,482 D 4 20 = 1,244 D 4 20 = 1,704 2,1 10 6 Pa (25 C, extrapol. von 49-98 C) 1,3 10 6 Pa (25 C, extrapol. von 55-75 C) 0,7 10 6 Pa (20 C, extrapol. von 55-75 C) MOT: Bates, 1992 (CHE9600611) FSG: Walter, 2002 (CHE2005-848) HPQ: Pesticide Manual MOT: Tria, 1990 (LUF9500152) FSG: Schneider (CHE2005-1263) Berechnung 4,6 10 10 Pa m 3 mol 1 (25 C) MOT: Summary visuelle Betrachtung Feststoff Feststoff Flüssigkeit Feststoff (Kristalle) MOT: Krips, 1995 (CHE9600613) FSG: Walter, 2002 (CHE2005-849) HPQ: Summary - 3 -

B.2.1.4.3 (IIA 2.4) B.2.1.5.1 (IIA 2.5) Sektion (Annexpunkt) B.2.1.4.2 (IIA 2.4) Studie Reinheit [%] Farbe 98,1 96,7 63,1 Geruch 98,1 96,7 63,1 Spektren 98,1 98,0 Methode Ergebnis Kommentar Referenz visuelle Betrachtung sinnesphysiologisch UV/VIS OECD 101 98,0 IR NMR MS weiß weiß gelblich klar farblos geruchlos geruchlos charakteristisch nach Isopropylamin geruchlos keine Absorptionsmaxima im Bereich 220 900 nm bei ph 5, 7 und 9 keine charakteristischen Absorptionsmaxima λ max [nm] ε[l mol 1 cm 1 ] ph 225 4,40 7 264 38,0 1 264 32,0 13 Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Glyphosat (Isopropylammonium-Salz). MOT: Krips, 1995 (CHE9600613) FSG: Walter, 2002 (CHE2005-849) HPQ: Summary MOT: Krips, 1995 (CHE9600613) FSG: Walter, 2002 (CHE2005-849) HPQ: Summary MOT: Verhoeven, 1995 (CHE9600615) FSG: Schneider, 1993 (CHE9600681) HPQ: Lumsden; Mullee und Bartlett, 1995 (CHE9700276) FSG: Schneider, 1993 (CHE9600681) - 4 -

B.2.1.6 (IIA 2.6) B.2.1.7 (IIA 2.7) Studie Spektren für relevante Verunreinigungen Löslichkeit in Wasser Sektion (Annexpunkt) B.2.1.5.2 (IIA 2.5) Reinheit [%] 98,1 98,0 Löslichkeit in organischen Lösemitteln 98,0 Methode Ergebnis Kommentar Referenz UV/VIS; IR NMR; MS OECD 105 EEC A6 (Kolben- Methode) OECD 105 (Kolben- Methode) Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von N-Nitroso-Glyphosat bzw. Formaldehyd. 1050 g/l (ph 4,3 ; 20 C) 1056 g/l (ph 7) Dichlormethan 0,184 Methanol 15,88 alle in g/l, 20 C Aceton < 0,05 Dichlormethan < 0,05 Ethylacetat < 0,05 Hexan < 0,05 Methanol 19,86 Toluol < 0,05 alle in g/l, 23 C FSG: Schneider, 2002 (CHE2005-851) FSG: Schneider, 2002 (CHE2005-852) MOT: Snoddy and La Monica, 1992 (CHE9600620) MOT: Sørensen and Bjorholm, 1992 (CHE9600618) (CHE9600621) MOT: Vogels, 1995 (CHE9600623) FSG: Schneider, 1993 (CHE9600684) MOT: Summary FSG: Schneider, 1993 (CHE9600686) - 5 -

B.2.1.9.1 (IIA 2.9) B.2.1.9.2 (IIA 2.9) B.2.1.9.3 (IIA 2.9) B.2.1.9.4 (IIA 2.9) Studie Verteilungskoeffizient Hydrolyse 99,5 Direkte Phototransformation in Wasser Sektion (Annexpunkt) B.2.1.8 (IIA 2.8) Reinheit [%] 98,1 EEC A8 OECD 107 (HPLC-Methode) Methode Ergebnis Kommentar Referenz 99,0 BBA 55 I und II log P o/w = -5,4 ph 4,3 u. ph 6,2 bei Raumtemperatur keine Hydrolyse bei ph 5, 7 und 9 keine Hydrolyse bei ph 5, 7 und 9 aus Löslichkeit in Wasser und n-oktanol abgeschätzt MOT: De Vries, 1995 (CHE9600628) MOT: Burgener, 1990 (WAS9500229) FSG: Schneider, 1991 (CHE2005-1264) 99,5 stabil MOT: Van Dijk, 1992 (WAS9500226) FSG: Schneider, 1991 (CHE2005-1266) Quantenausbeute nicht anwendbar Dissoziationskonstante 98,1 OECD 112 pk a1 = 5,77 pk a2 = 2,18 (20 C) 98,0 pk a = 1,5 MOT: Summary MOT: De Vries, 1995 (WAS9500223) FSG: Schneider, 1993 (WAS9500140) B.2.1.10 (IIA 2.10) Stabilität in Luft, indirekte Phototransformation Berechnung nach Atkinson DT 50 = 4,1 h k = 93,04 10 12 cm 3 s 1 (OH-Radikal-Konz.: 5 10 5 cm ³) FSG: Schneider, 2001 (CHE2005-854) - 6 -

B.2.1.11.2 (IIA 2.11) B.2.1.12 (IIA 2.12) B.2.1.13 (IIA 2.13) B.2.1.14 (IIA 2.14) Sektion (Annexpunkt) B.2.1.11.1 (IIA 2.11) Studie Reinheit [%] Entzündbarkeit 96,7 Selbstentzündlichkeit 63,1 96,7 63,1 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A10 EEC A16 EEC A15 Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen. Bis 400 C wurde keine Selbstentzündung beobachtet. 460 C Unter den Testbedingungen wurde keine Selbstentzündung beobachtet. Flammpunkt EEC A9 nicht anwendbar Explosionsfähigkeit 96,7 EEC A14 Das untersuchte Material stellt keine Explosionsgefahr dar [thermische und mechanische (Schlag und Reibung) Empfindlichkeit]. Oberflächenspannung 96,7 63,1 EEC A5 (Ringmethode) 72,8 mn/m 0,1 % (w/w) bei 20 C 73,1 mn/m 0,1 % (w/w) bei 20 C 72,5 mn/m 0,1 % (w/w) bei 20 C MOT: Krips, 1995 (CHE9600630) FSG: Walter, 2002 (CHE2005-855) HPQ: Werle, 2001 (CHE2003-292 MOT: Krips, 1995 (CHE9600631) FSG: Franke, 2002 (CHE2005-856) HPQ: Werle, 2001 (CHE2003-293) MOT: Summary MOT: Krips, 1995 (CHE9600633) FSG: Battersby, 2002 (CHE2005-857) HPQ: Franke, 2001 (CHE2003-294) MOT: Krips, 1995 (CHE9600637) FSG: Walter, 2002 (CHE2005-858) HPQ: Werle, 2001 (CHE2003-295) - 7 -

Studie Brandfördernde Eigenschaften Sektion (Annexpunkt) B.2.1.15 (IIA 2.15) Reinheit [%] 96,7 TAS Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A17 Die Testsubstanz besitzt keine brandfördernde Eigenschaften. Die chemische Struktur gibt keine Hinweise auf brandfördernde Eigenschaften. MOT: Krips, 1995 (CHE9600635) FSG: Battersby, 2002 (CHE2005-859) HPQ: Werle, 2001 (CHE2003-296) - 8 -

Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe blaßgelb III2. 1 Geruch nach Octanol III2. 2.1 Explosionsfähigkeit EEC A 14 Explosive Das Mittel ist nicht properties III2. 2.2 Brandfördernde Eigenschaften EEC A 21 Oxidising properties (liquids and gases) explosiv. Das Mittel ist nicht brandfördernd. III2. 3 Flammpunkt EEC A 9 Flash-point Das Mittel ist nicht entzündlich. III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und Gase) EEC A 15 Autoignition temperature Das Mittel ist nicht selbstentzündlich. (liquids and gases) III2. 4.2 ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III2. 5.2 Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III2. 5.2 Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III2. 5.3 Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III2. 6.1 Dichte, relative EEC A 3 Relative density III2. 7.1 Lagerstabilität bei erhöhter CIPAC MT 46.3 Temperatur Accelerated storage, combined method III2. 7.4 Lagerstabilität bei niedriger Temperatur CIPAC MT 39.3 Low temperature stability, liquid formulations III2. 7.5 Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur III2. 8.2 Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III2. 8.4 Verdünnungsstabilität CIPAC MT 41 Dilution stability III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten 5,08 ( Konzentration: 1 % ) 10 bis 14 mpa*s ( Schergeschwindigkeit: 3,7 bis 199 mpa; Temperatur: 40 C ) 28,2 bis 30 mpa*s ( Schergeschwindigkeit: 11 bis 414 mpa; Temperatur: 20 C ) 35,6 mn/m ( Temperatur: 20 C ) 1,169 Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 0 max. ml Sediment ( Lagerdauer: bei 0 C / 7 Tage ) 2 a 60 ml ( Standzeit: nach 1 min ) 0 Gew. % ( Temperatur: 20 C; Standzeit: nach 18 h; Konzentration: 5 % ) mit Wasser und Reiniger spülen. - 9 -