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Transkript:

Wirtschafter/in - Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in der Fachrichtung ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen. Die Weiterbildung dauert 1 Jahr und wird in der Regel in Vollzeit durchgeführt. Sie kann auch als Vorbereitung zur Meisterprüfung dienen. Ausbildungsinhalte In den fachrichtungsbezogenen Lernbereichen umfasst die Weiterbildung zum Wirtschafter/zur Wirtschafterin der Fachrichtung z.b. folgende Themen: Bestandsbegründungen unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und ergonomischer Aspekte Forstschutz Holzernte und -vermarktung Waldwege bauen Forstpolitik, insbesondere Funktionen der Wälder Grundsätze des Umwelt- und Naturschutzes branchenspezifische EDV im Bereich forstliche Betriebswirtschaftslehre, z.b. betriebliche Kostenrechnung Arbeitsplanung und -organisation forstliche Arbeitsstudien erstellen Maschinen und Traktoren der Forsttechnik warten und reparieren Kosten beim Einsatz von forstlichen Arbeitsmaschinen berechnen Bruttolöhne berechnen Forstrecht Grundzüge des bürgerlichen Rechts, insbesondere Schuldverhältnisse bei Verträgen Tarifvertragsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Personalvertretungsrecht und Arbeitsschutzrecht Themen im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich sind z.b.: Deutsch/Kommunikation Fremdsprache Politik/Gesellschaftslehre Hinzu kommen gegebenenfalls Wahlfächer. Je nach Angebot der einzelnen Schulen kann man sich zusätzlich z.b. auf die Fachhochschulreife, die Ausbildereignungsprüfung oder die Meisterprüfung vorbereiten. Rechtsgrundlagen der Bundesländer: siehe Rechtliche Regelungen Lernorte Weiterbildungslehrgänge zum Wirtschafter/zur Wirtschafterin der Fachrichtung finden in der Regel in den Schulungsräumen von Fachschulen statt. Seite 1 von 6

Die Teilnehmer/innen besuchen den Unterricht normalerweise in Vollzeit. Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte erfolgt in der Regel zu Hause. Neben dem theoretischen Unterricht absolviert man praktische Übungen im Freien oder in Werkstätten. Die Weiterbildungslehrgänge werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Unter Umständen ist auch eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Unterricht im Klassenverband Wer eine Weiterbildung zum Wirtschafter/zur Wirtschafterin der Fachrichtung absolviert, geht wieder zur Schule. Nach Jahren der Berufstätigkeit bedeutet dies für die Lehrgangsteilnehmer/innen der Fachschule eine ungewohnte Situation, auf die sie sich einstellen müssen. Der Unterricht findet in der Regel ganztags in Vollzeit statt. Den überwiegend theoretischen Unterricht besuchen die angehenden Wirtschafter/innen der Fachrichtung zusammen mit anderen Weiterbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen, die zum Teil über unterschiedliche Allgemeinbildungsabschlüsse, Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und aus verschiedenen Zugangsberufen kommen. Während die erste Zeit für manche/n noch davon geprägt ist, fehlendes Wissen aufzuholen, geht es später darum, die Grundlagen für einen möglichst guten Abschluss zu legen. Um auf die Abschlussprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzungen für den Erfolg. Findet die Weiterbildung nicht am Wohnort statt, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Bei größeren Entfernungen müssen Teilnehmer/innen eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Praxis: Übungen in der Werkstatt, Exkursionen In Übungen und Exkursionen erwerben die zukünftigen Wirtschafter/innen der Fachrichtung praktische Fertigkeiten und Erfahrungen. Durch Exkursionen zu Forstbetrieben erhalten sie einen Einblick in betriebliche Abläufe und Aufgaben. In schuleigenen Werkstätten lernen sie, wie die Maschinen und Traktoren der Forsttechnik gewartet und repariert werden. Ausbildungsvergütung Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen wird nicht vergütet. Ausbildungskosten Staatliche Fachschulen erheben in der Regel keine Lehrgangsgebühren. An privaten Weiterbildungsstätten können dagegen Lehrgangsgebühren anfallen. Darüber hinaus muss man an allen Schulen mit Anmelde- und Prüfungsgebühren rechnen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Eignungsprüfungen. Außerdem können während der Weiterbildung für die Teilnehmer/innen Lernmittelkosten (z.b. für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur), Kosten für Lehrgänge und Exkursionen, Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden. Seite 2 von 6

Förderungsmöglichkeiten Die Weiterbildung zum Wirtschafter bzw. zur Wirtschafterin der Fachrichtung zählt zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.b. durch einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Internet: http://www.sbb-stipendien.de Ausbildungsdauer Die Weiterbildung dauert 1 Jahr. Ausbildungsform Diese Weiterbildung findet an Fachschulen statt. Die einzelnen Bundesländer regeln die Weiterbildung zum Wirtschafter bzw. zur Wirtschafterin der Fachrichtung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Die Weiterbildung zum Wirtschafter/zur Wirtschafterin der Fachrichtung besteht aus theoretischem Unterricht (fachrichtungsbezogen und fachrichtungsübergreifend) und aus praktischen Übungen. Sie findet in der Regel in Vollzeitform statt. Ausbildungsaufbau Laut Rahmenstundentafel der Rahmenvereinbarung über Fachschulen soll sich der Unterricht an folgenden Richtwerten orientieren: Lernbereiche Richtwerte für Unterrichtsstunden Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 200-300 Fachrichtungsbezogener Lernbereich 900-1.000 Gesamtstundenzahl 1.200 Die Angebote der einzelnen Bildungsstätten können hiervon abweichen. Beispiel einer Rahmenstundentafel für die Weiterbildung zum Wirtschafter/zur Wirtschafterin der Fachrichtung Lernbereiche Unterrichtsstunden Fachrichtungsbezogener Lernbereich 900-1.000 davon Projektarbeit 80-160 Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 200-300 Deutsch/Kommunikation mindestens 40 Fremdsprache mindestens 40 Seite 3 von 6

Politik/Gesellschaftslehre mindestens 40 weitere Fächer 0-140 Differenzierungsbereich 0-100 Gesamtstundenzahl mindestens 1.200 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Die staatliche Prüfung in diesem Weiterbildungsberuf wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002, in der Fassung vom 02.03.2012 Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-rv-fachschulen.pdf Fachschulordnung des jeweiligen Bundeslandes Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind vorgeschriebene Leistungsnachweise, die während der Weiterbildung erbracht werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber/innen, die nicht Schüler/innen einer staatlichen/staatlich anerkannten Fachschule sind, zu einer Externenprüfung zugelassen werden. Informationen hierzu finden sich in der Regel in den Verordnungen der Bundesländer. Prüfungsinhalte Am Ende der Weiterbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die schriftliche Prüfung findet z.b. in drei Fächern statt und beträgt insgesamt höchstens acht Stunden. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle im Bildungsgang unterrichteten Fächer erstrecken und dauert je Fach höchstens 30 Minuten. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Bestimmungen der Länder. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Erwerb von Zusatzqualifikationen Je nach Angebot der einzelnen Schulen ist es auch möglich, sich z.b. zusätzlich auf die Meisterprüfung vorzubereiten. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung geprüfte Wirtschafterin - Fachrichtung Seite 4 von 6

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Für die Weiterbildung wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.b. als Forstwirt/in (einschließlich des Berufsschulabschlusses ). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, der Hauptschulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss. Berufliche Vorbildung Nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen wird vorausgesetzt: der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (die geforderte Berufstätigkeit kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums) und das Abschlusszeugnis der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand oder der Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können von den oben angegebenen Regelungen abweichen. Genaue Informationen finden sich in den jeweiligen Fachschulverordnungen der Bundesländer. Rechtsgrundlagen siehe Rechtliche Regelungen. Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Wirtschafter/zur Wirtschafterin der Fachrichtung bilden vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Rechnen/Mathematik Während der Weiterbildung werden z.b. betriebliche Kostenrechnungen durchgeführt oder Bruttolöhne berechnet. Hierfür sind Kenntnisse in diesem Bereich von Nutzen. Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig. Biologie In den praktischen Abschnitten der Weiterbildung werden vorhandene Kenntnisse im Forstschutz vertieft. Kenntnisse in Biologie sind dazu unerlässlich. Auf ihre Kenntnisse in Biologie greifen die Wirtschafter/innen auch in ihrer Berufstätigkeit zurück: Um z.b. Bestandsbegründungen bestmöglich durchführen zu können, müssen sie die Auswirkungen gegebener natürlicher Faktoren genau kennen. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Wirtschafter/innen der Fachrichtung in Staatsforsten, in Kommunal- oder Privatwaldbetrieben (als Vorarbeiter/innen und als Mitarbeiter/innen der Forstbetriebsbeamten/-beamtinnen bzw. der Revierleiter/innen) sowie in Betrieben der Holzindustrie. Seite 5 von 6

Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Wirtschafter/innen der Fachrichtung meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie infrage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Waldpflege, Forstschutz, Holzernte oder Forsttechnik über den Verkauf von Forstmaschinen, Forstpflanzen oder Holz bis zu waldpädagogischen Aufgaben. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Wirtschafter/innen der Fachrichtung ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Wirtschafter/innen der Fachrichtung können sich z.b. als Forstunternehmer/innen oder im Bereich Baumschulen selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Agrarwirtschaft / Baumpflege / smeister/smeisterin Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Forsttechnik Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Maßnahmen für den Erhalt und die Nutzung von Wäldern bzw. Baumbeständen planen und durchführen, Waldschutzmaßnahmen kontrollieren, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel, z.b. von Maschinen und Geräten für die Holzernte; Kalkulation. Landwirtschaft Landwirtschaft Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Arbeitsplanung und -organisation, Böden bearbeiten, betriebswirtschaftliche und verwaltende Aufgaben erledigen, Einsatz von Maschinen und Geräten überwachen und steuern. Umweltschutz Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Umweltschutztechnik (ohne Schwerpunkt) Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Arbeit im Bereich Erhaltung und Schutz von ökologischen Systemen, Kulturlandschaften und natürlichen Gebieten, z.b. Grundstücke bedarfsgerecht gestalten, Waldschäden erkennen und analysieren. Schäden beheben und Gegenmaßnahmen planen, Umweltschutzmaßnahmen durchführen oder überwachen. Seite 6 von 6