Leitfaden Überschwemmungsgebiete

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Transkript:

Foto: BUE Überschwemmungsgebiete 19. Juli 2016 Leben, Wohnen und Arbeiten in den ÜSG Dove-Elbe, Gose-Elbe und Brookwetterung Olaf Simon, Behörde für Umwelt und Energie

Themenübersicht ÜSG in Hamburg Ihre Fragen Stellungnahmen und Themen Schutzbestimmungen 78 WHG Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren Weitere Hinweise Hochwasserangepasste Bauweise Zuständigkeiten 2

Überschwemmungsgebiete 6 bestehende ÜSG 10 neue ÜSG 3

Ihre Fragen Stellungnahmen und Themen Sonstiges Information und Beteiligung Nutzungseinschränkung Fehlerhafte Ausweisung Rechtsanwendung Änderung der Verordnung Insgesamt ca. 400 Stellungnahmen 30% aller Fragen zur Grundstücksnutzung 4

Ihre Fragen Stellungnahmen und Themen Sonstiges Information und Beteiligung Nutzungseinschränkung Fehlerhafte Ausweisung Rechtsanwendung Änderung der Verordnung Was kann ich in einem ÜSG noch machen? 5

Schutzbestimmungen - 78 WHG Bundesgesetz (WHG) 78 Schutzbestimmungen Schutzgüter: Menschliche Gesundheit Umwelt Kulturgüter Sachwerte Regelung für alle in Deutschland vorkommenden Gewässertypen! 6

Fotos: BUE Marschgewässer Hamburgs Dove-Elbe Gose-Elbe Brookwetterung 7

Schutzbestimmungen - 78 WHG Schutzbestimmungen - 78 WHG Hamburg: Gewässertypen mit geringer Strömung Ausnahmen sind die Regel Ausschlaggebend nicht die Fließgeschwindigkeit, sondern das verdrängte Wasservolumen 5 m³ 8

Überschwemmungsgebiete Welche Vorhaben sind nicht von den Schutzbestimmungen betroffen? Welche Vorhaben benötigen eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung? Welche Vorhaben können mit geringem Aufwand genehmigt werden? Was gilt für Baum- und Strauchpflanzungen? Wie und wo beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung? Normale Nutzung ist unkritisch! 9

Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren Kein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erforderlich Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erforderlich Nicht von Schutzbestimmungen betroffen Vorhaben mit geringem Antragsaufwand Alle anderen Vorhaben Definierte Ausnahmen Erfüllung definierter Voraussetzungen Einzelfallprüfung 10

Keine wasserrechtliche Genehmigung Nicht von Schutzbestimmungen betroffen sind: Kleinere Überdachungen Anlagen der Strom- und Wasserversorgung sowie der Wasserentsorgung ohne Geländeveränderung Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen ohne Änderung der Grundfläche Veränderung der Raumaufteilung Sanierungen Aufstockungen 11

Wassergefährdende Stoffe Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht auf den Boden aufgebracht werden. Ausnahme: Pflanzenschutz- oder Düngemittel im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft Hochwasserangepasste Lagerung erforderlich! http://webrigoletto.uba.de/rigoletto Einstufungen wassergefährdender Stoffe 12

Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren Kein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erforderlich Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erforderlich Nicht von Schutzbestimmungen betroffen Vorhaben mit geringem Antragsaufwand Alle anderen Vorhaben Definierte Ausnahmen Erfüllung definierter Voraussetzungen Einzelfallprüfung 13

Geringer Antragsaufwand Gebäude Ersatzbauten, wenn: Gleicher Standort Gleiche oder kleinere Grundfläche Hochwasserangepasste Bauweise Gebäude, die keine Ersatzbauten sind und nicht bewohnt werden, wenn: Gewässerentfernung mind. 10 Meter Maximal 5 m³ verdrängtes Wasservolumen bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis Entfernung zur Grundstücksgrenze mind. 2,5 Meter Wasser kann im Hochwasserfall ein- und ausströmen Grundfläche maximal 50 m² Gewächshäuser Lagerhallen Scheunen Terrassen etc. 14

Weitere Maßnahmen Weitere Beispiele mit geringem Antragsaufwand: Mulden zur Niederschlagsversickerung Grundstücksentwässerungsanlagen Baumgruppen mit einem Mindestabstand von 1 m Im finden Sie außerdem: Hinweise zur Volumenberechnung Weitere Voraussetzungen und Beispiele Hinweise zu einer hochwasserangepassten Bauweise 15

Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren Kein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erforderlich Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erforderlich Nicht von Schutzbestimmungen betroffen Vorhaben mit geringem Antragsaufwand Alle anderen Vorhaben Definierte Ausnahmen Erfüllung definierter Voraussetzungen Einzelfallprüfung Die Umwandlung von Grün- in Ackerland oder ein Neubau sind unter definierten Voraussetzungen auch in einem ÜSG möglich! 16

Hochwasserangepasste Bauweise Wassereintrittsmöglichkeiten bei Gebäuden Bild: BMVBS, 2010/2013 www.hamburg.de Überschwemmungsgebiete 17

Weitere Informationen Sie haben Fragen zu Nutzungen in einem ÜSG? Informieren Sie sich vorab in Ihrem Bezirksamt und lassen Sie sich dort beraten! Foto: www.mediaserver.hamburg.de/ C.O. Bruch 18

Zuständigkeiten Überschwemmungsgebiet Bille Brookwetterung Dove-Elbe Dove- / Gose-Elbe (Unterlauf) Gose-Elbe Mittlere Bille Zuständige Wasserbehörde Bezirksamt Bergedorf Patricia Seidel Tel.: 040/42891-4344 Mail: patricia.seidel@bergedorf.hamburg. de Holger Pohl Tel.: 040/42891-4345 Mail: holger.pohl@bergedorf.hamburg.de 19