Die Entstehung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland und seine Umsetzung in die Praxis

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Transkript:

Die Entstehung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland und seine Umsetzung in die Praxis Wettbewerbspolitik in Deutschland und China Workshop von KAS, CASS und GTZ Peking, 19. Juni 2008

Überblick I. Grundlagen des GWB II. Institutioneller Rahmen III. Neuere Tendenzen 2 19. Juni 2008

I. Grundlagen des GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (1958) = Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft Politischer Impuls Wirtschaftlicher Impuls - Freiheitssicherung - Machtbegrenzung - Leistungsgerechte Einkommensverteilung - Chancen für KMU - Öffnung der Märkte (auch nach außen) - Innovationsförderung - Effizienz und Konsumentenwohlfahrt 3 19. Juni 2008

I. Grundlagen des GWB Grundidee des GWB Freie Entfaltung der Akteure im Wirtschaftsleben Sicherung der Wettbewerbsstruktur vor Verzerrungen (vgl. Freiheitsparadoxon ) Beschränkung staatlicher Eingriffe Bindung an feste Regeln in einem Gesetz = Erhalt der ordnenden Kraft der Privatautonomie 4 19. Juni 2008

I. Grundlagen des GWB Inhaltlicher Maßstab - rein wettbewerbliche Ausrichtung: - Verbot freiheitsbeschränkender Bindungen - Schutz des Wettbewerbs (und der Marktgegenseite) vor zu großer wirtschaftlicher Macht (Kriterium: Marktbeherrschung) allg. Anwendbarkeit (inkl. Staat!) keine Anerkennung außer-wettbewerblicher Ziele als Rechtfertigung aber: Ausnahmebereiche 5 19. Juni 2008

I. Grundlagen des GWB Gesetzgeberische Technik Grundsatz: Strukturkontrolle vor Verhaltenskontrolle - Per se Regeln statt Missbrauchsaufsicht - Fusionskontrolle (ab 1973) - Aber: keine nachträgliche Entflechtung 6 19. Juni 2008

II. Institutioneller Rahmen Kartellbehörden Landeskartellbehörden Bundeskartellamt Europäische Kommission regional, keine Fusionskontrolle zentrale Wettbewerbsbehörde in D für grenzüberschreitende Fälle in Europa Kompetenzabgrenzung? 7 19. Juni 2008

II. Institutioneller Rahmen Organisation des Bundeskartellamts - Präsident und Stab für Grundsatzfragen - 11 Beschlussabteilungen, nach Branchen - 300 Mitarbeiter, davon 150 Juristen/Ökonomen - Jährliches Budget ca. 17 Mio 8 19. Juni 2008

II. Institutioneller Rahmen Unabhängigkeit der Beschlussabteilungen - Entscheidung im Kammerverfahren: 3 Mitglieder der Beschlussabteilung mit Mehrheit - Keine Weisungsrechte des Präsidenten, Abteilungsleiters oder Ministers - Minister ernennt lediglich Präsidenten - Ministererlaubnis als Ausnahme (selten!) - de facto Unabhängigkeit auch dank öffentlicher Meinung (competition advocacy) 9 19. Juni 2008

II. Institutioneller Rahmen Befugnisse des Bundeskartellamts - Exekutiv- und Judikativfunktion = Durchbrechung der Gewaltenteilung Rechtfertigung: - Sachverstand - rein wettbewerbl. Prüfung - Unabhängigkeit - Ermittlung des Sachverhalts, Sanktionierung auch Auskunftsrecht, Durchsuchung, Sektoruntersuchung - Verwaltungsverfügung (z.b. Untersagung), - Bußgelder - gerichtliche Überprüfung durch 2 Instanzen 10 19. Juni 2008

III. Neuere Tendenzen Fokus auf netzabhängige Branchen Energie, Post, Bahn, Telekommunikation Sektorspezifische Regulierungsgesetze Entflechtung? Fachbehörde (Bundesnetzagentur) Schwerpunktabteilung im Bundeskartellamt 11 19. Juni 2008

III. Neuere Tendenzen More economic approach - Überprüfung hergebrachter wirtschaftswisssenschaftl. Annahmen - Integration moderner ökonomischer Erkenntnisse und Ansätze Stärkung des Effizienz-Kriteriums Stärkung des Verbraucherschutzes 12 19. Juni 2008

III. Neuere Tendenzen Private Kartellrechtsdurchsetzung Erleichterung des Vorgehens privater Kläger vor Zivilgerichten unter Berufung auf GWB bislang v.a. Unterlassungsverfügungen (Missbrauch) neu: Schadensersatz bei Kartellverstößen Behörden z. T. kritisch 13 19. Juni 2008

III. Neuere Tendenzen Internationale Dimension Grundlage: völkerrechtliche Souveränität u. Auswirkungsgrundsatz Früher: v.a. Kompetenzkonflikte mit ausländ. Kartellbehörden Heute: Kooperation zur gemeinsamen Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen besonders eng in EU auch mit USA (bilateral) informell, aber wirkungsvoll: ICN 14 19. Juni 2008

Zusammenfassung - Kartellgesetz: politische und wirtschaftliche Impulse - Ziel der Freiheitssicherung im wirtschaftlichen Verkehr: rein wettbewerblicher Maßstab - Bundeskartellamt mit inhaltlicher Unabhängigkeit - Neue Herausforderungen durch -Netze - wirtschaftswissenschaftl. Forschung - private Durchsetzung - internationale Dimension 15 19. Juni 2008

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kommentare, Anregungen, Fragen: rupprecht.podszun@ip.mpg.de 16 19. Juni 2008