Drucksachen-Nr. BV/078/2013. Stimmen. Nein

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Transkript:

Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. Datum 01.08.2013 Zuständiges Dezernat/Amt: Dezernat III/Amt für Finanzen und Beteiligungsmanagement Beschlussvorlage öffentliche Sitzung Kreistag/Ausschuss Datum: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung 03.09.2013 Kreisausschuss 10.09.2013 Kreistag Uckermark 18.09.2013 Stimmen Ja Nein Stimmenthaltung Einstimmig Lt_Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt Inhalt: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen zum Jahresabschluss 2012 Wenn Kosten entstehen: Kosten 7.400.083,56 Mittel stehen nicht zur Verfügung Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Produktkonto diverse Deckungsvorschlag: Ergebnisverschlechterung 2012 Haushaltsjahr 2012 Mittel stehen zur Verfügung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Kreistag genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zum Jahresabschluss 2012. Dietmar Schulze gez. Landrat Bernd Brandenburg gez. Dezernent/in Seite 1 von 7

Begründung: Mit den Jahresabschlussarbeiten werden Konten abgestimmt und die Buchhaltung auf Vollständigkeit geprüft. Bestehende Rückstellungen sind zum Abschlussstichtag neu zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Zusätzlich erfolgt eine Risikobetrachtung für eventuell neu zu bildende Rückstellungen. Ebenfalls können Wertberichtigungen bei Anlagevermögen und Forderungen notwendig werden. Im Folgenden werden die aus den Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2012 resultierenden und zum jetzigen Zeitpunkt ersichtlichen notwendigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen aufgeführt, begründet und zur Genehmigung beantragt. Amt Produktkonto Bezeichnung Wert überplanmäßig (üpl) oder außerplanmäßig (apl) 1. Jobcenter 31220.549480 Leistungsgewährung SGB II/ Zuführung zur Rückstellung apl 981.359,59 2. Amt für Finanzen und Beteiligungsmanagement Bildung und Teilhabe 61110.549460 Allgemeine Zuweisungen und Kreisumlage/ die vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich begründet wurden (aufgrund Neuverteilung Hartz- IV-SoBEZ) 3. Rechtsamt 11130.549420 Allgemeine Rechtsangelegenheiten/ Zuführung zur Rückstellung wegen Gerichtsverfahren 4. Personal- und Serviceamt Diverse.507101 5. Liegenschaftsund Schulverwaltungsamt Diverse.549460 Diverse Produkte/ Zuführung zu Altersteilzeitrückstellungen Erfüllungsrückstände Diverse Produkte/ die vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich begründet wurden (Schulkostenbeiträge in 2013 für 2012) 6. Ordnungsamt 12710.549440 Produkt Rettungsdienst/ Zuführung zur Rückstellung Rettungsdienstgebühren 7. Ordnungsamt 12720.539112 Produkt Leitstelle/ Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten aus geleisteten Zuwendungen an Gemeinden apl 2.972.628,00 üpl 153.000,00 üpl u. apl 769.253,85 apl 837.000,00 apl 393.927,47 apl 73.996,22 8. Liegenschafts- 11180,11190, Gebäudemanagement, apl 1.008.832,20 Seite 2 von 7

Amt Produktkonto Bezeichnung Wert überplanmäßig (üpl) oder außerplanmäßig (apl) und Schulverwaltungsamt 9. Liegenschaftsund Schulverwaltungsamt 22190/ 593105 54210/539116 54210/549301 Liegenschaftsverwaltung, Gebäude für Förderschulen / Außerordentliche Aufwendungen Kreisstraßen/ Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten aus geleisteten Zuwendungen an Gemeinden sowie Periodenfremde Aufwendungen apl 210.086,23 Summe 7.400.083,56 zu 1. Zuführung zur Rückstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches vom 24.03.2011 erfolgte zum 01.01.2011 die Schaffung der Rechtsgrundlagen für das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Finanzierung erfolgt über einen um 5,4 % erhöhten Beteiligungssatz des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Leistungsbeteiligung an den Maßnahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Daraus resultierend standen dem Landkreis Uckermark im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung der Maßnahmen des Bildungs- und Teilhabepakets 2.163.814,89 zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Mittel erfolgte dagegen nur in Höhe von 1.182.455,30. Gemäß DS-Nr. 166/2012 ist über die Verwendung der Differenz aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gem. 46 Abs. 6 SGB II und dem Aufwand des Landkreises Uckermark nach 28 SGB II sowie nach 6 b Bundeskindergeldgesetz (BuT) aus dem Haushaltsjahr 2012 durch den Kreistag gesondert zu beschließen. Damit wird die o. g. Zuführung zur Rückstellung erforderlich. zu 2. Zuführung zur Rückstellung wegen Gerichtsverfahren Streitwert Mit Bescheid vom 21.03.2013 hob das Ministerium der Finanzen Ziff. 2 seines Bescheides vom 15.05.2006 über die Gewährung von sog. Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ-Leistungen) auf und forderte vom Landkreis Uckermark die aus dem Bescheid vom 15.05.2006 geleisteten Zuweisungen von 4.461.516 zurück. Mit Bescheid vom 19.04.2013 hat das Ministerium der Finanzen die Verteilung der SoBEZ 2005 entsprechend der am 05.03.2013 verkündeten neuen Verordnung zur Verteilung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen 2005 neu festgesetzt. Die hierbei festgesetzte Zuweisung beläuft sich auf 1.488.888, so dass ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Landkreis in Höhe von 2.972.628 verbleibt. Seite 3 von 7

Gegen beide Bescheide hat der Landkreis Uckermark auf der Grundlage der Drucksachen Nrn. 51/2013 und 59/2013 gegen das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg (MdF) vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Entsprechend 48 BbgKomHKV umfasst die Prozesskostenrückstellung einerseits den realistisch eingeschätzten Inanspruchnahmebetrag im Falle des für die Kommune ungünstigen Prozessausgangs und andererseits die voraussichtlich von der Kommune zu tragenden Prozesskosten in der jeweiligen Instanz. Im Falle des ungünstigen Prozessausgangs hat der Landkreis Uckermark 2.972.628 zurückzuzahlen. Die voraussichtlich vom Landkreis Uckermark zu tragenden Prozesskosten in der jeweiligen Instanz werden unter 3. dargestellt. zu 3. Zuführung zur Rückstellung wegen Gerichtsverfahren Gerichts- und Anwaltskosten 1. LKU./. MdF, AZ: VG 1 K 1518/13 wegen Anfechtung des Bescheides des MdF vom 21.03.2013- Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid von SoBEZ 2005 Streitwert: 4.461.516,00 Gerichtskosten: 44.868,00 Anwaltskosten: 44.636,00 Gesamt: 89.504,00 2. LKU./. MdF, AZ: VG 1 K 1832/13 wegen Anfechtung des Bescheides des MdF vom 19.05.2013- Festsetzungsbescheid SoBEZ- Zuweisungen 2005 Streitwert: 2.972.628,00 Gerichtskosten: 31.368,00 Anwaltskosten: 31.250,00 Gesamt: 62.618,00 Wegen der ungewissen Erfolgsaussichten der Klagen (vgl. auch Begründung zur Eilentscheidung DS 51/2013 vom 25.04.2013) macht es sich erforderlich, für diese verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch Rückstellungen für die Gerichts- und Anwaltskosten zu bilden. zu 4. Zuführung zu Altersteilzeitrückstellungen Erfüllungsrückstände In der Arbeitsphase der Altersteilzeitphase erhält der Beschäftigte 50 v. H. seiner bisherigen Bruttobezüge zuzüglich eines Aufstockungsbetrages unter Beibehaltung seiner Arbeitszeit ohne Altersteilzeit. Der aus dem Einbehalt von 50 v. H. des Bruttoentgeltes entstandende Erfüllungsrückstand für noch nicht vergütete Arbeitsleistung ist während des Zeitraumes der Arbeitsphase monatlich als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren und im Zeitraum der Freistellungsphase zeitanteilig in Anspruch zu nehmen. Im Landkreis Uckermark wird der Erfüllungsrückstand in Höhe von 50 v. H. des jeweiligen Altersteilzeitbruttogehaltes zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (20 v. H. des Altersteilzeitbruttogehaltes) ermittelt. Seite 4 von 7

Da nach diesem Verfahren zukünftige Gehaltssteigerungen nicht berücksichtigt werden, wird der Rückstellungsbestand die Phase der Inanspruchnahme nicht abdecken. Durch das Personal- und Serviceamt wurde ermittelt, dass für die Verträge, deren Arbeitsphasen spätestens zum 31.12.2012 endeten, eine Zuführung in Höhe von 721.299,75 erforderlich ist. Für die Verträge, deren Arbeitsphasen spätestens im Juni 2013 enden, ist insgesamt eine Zuführung von 47.954,10 erforderlich. Damit wird gewährleistet, dass die bisher nicht berücksichtigten Tarifsteigerungen der Rückstellung zugeführt werden. Die Aufwendungen der Freizeitphase werden somit vollständig aus der Rückstellung entnommen. Der Zuführungshöhe von insgesamt 769.253,85 stehen Auflösungsbeträge von 67.263,82 gegenüber. Diese Auflösung der Rückstellung resultiert hauptsächlich mit einem Anteil von 61.187,63 aus der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, da der Ruhestand vor dem Ende der Freizeitphase angetreten wurde. Die restlichen 6.076,19 setzen sich aus kleineren Summen auf verschiedenen Produktkonten zusammen und betreffen die Berichtigung von zu hoch gebildeten Rückstellungen. zu 5. antizipative Rechnungsabgrenzung Schulkostenbeiträge Nach 14 (2) KomHKV sind die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Für den Jahresabschluss kommt damit die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten entspr. 53 KomHKV zur Anwendung. Unter diese Rechnungsabgrenzungsposten fallen sowohl die transitorischen Posten (Zahlungsein- oder ausgang vor dem Abschlussstichtag für Ertrag oder Aufwand eines zukünftigen Rechnungsjahres) als auch die antizipativen Sachverhalte (Ergebniswirksamkeit liegt vor dem Ein- bzw. Ausgang der Zahlung). Die bilanzielle Erfassung erfolgt dann unter den Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. den Rückstellungen Hauptgrund, sowohl der transitorischen als auch der antizipativen Rechnungsabgrenzung ist es, alle Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Bisher wurde im Landkreis Uckermark nur mit der transitorischen Rechnungsabgrenzung gearbeitet. Für die periodengerechte Abbildung aller Aufwendungen und Erträge und demzufolge einer realistischeren Ergebnisrechnung müssen jedoch auch die antizipativen Sachverhalte berücksichtigt werden. Für das Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt trifft dies für die kreisüberschreitenden Schulkostenbeiträge zu, die überwiegend rückwirkend berechnet werden. Um in 2013 periodenfremde Buchungen zu vermeiden, sind demzufolge Aufwand und Ertrag bereits dem Haushaltsjahr 2012 zuzuordnen. Die haushalterische Umsetzung erfolgt für den Ertrag als sonstige Forderung und für den Aufwand als Rückstellungsbildung. Aufwand, Konto 549460 die vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich begründet wurden Ertrag, Konto 448201 Erstattung von Gemeinden Produkt 21610 Oberschulen 95.000,00 16.300,00 21710 Gymnasien 150.000,00 22.800,00 Seite 5 von 7

Aufwand, Konto 549460 die vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich begründet wurden Ertrag, Konto 448201 Erstattung von Gemeinden Produkt 21810 Gesamtschulen 150.000,00 1.200,00 22110 Förderschulen 10.000,00 19.300,00 23110 Oberstufenzentren 432.000,00 60.900,00 Summe 837.000,00 120.500,00 zu 6. Zuführung zur Rückstellung Rettungsdienstgebühren Im Haushalt des Landkreises Uckermark ist sicherzustellen, dass sämtliche Kosten des Rettungsdienstes vollständig gedeckt werden. Reichen die laufenden Erträge aus dem Rettungsdienst dazu nicht aus, erfolgt zusätzlich eine entsprechende Entnahme aus der Rückstellung. Sollte sich eine Gebührenüberdeckung ergeben, werden diese Überschüsse der Rückstellung zugeführt. Nach dem vorläufigen Ergebnis übersteigen die Erträge aus Rettungsdienstgebühren im Haushaltsjahr 2012 die Kosten des Rettungsdienstes um 393.927,47. zu 7. Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten aus geleisteten Zuwendungen an Gemeinden/Gemeindeverbände Entsprechend 47 Abs. 5 BbgKomHKV sind für geleistete Zuwendungen für die Anschaffung und Herstellung von Vermögensgegenständen Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren, sofern für diese Vermögensgegenstände bei dem Zuwendungsgeber nicht das wirtschaftliche Eigentum besteht, jedoch eine Zweckbindung bzw. Gegenleistungsverpflichtung vorliegt. Über die Dauer der Zeckbindung oder Gegenleistungsverpflichtung sind die jeweiligen Vermögensgegenstand aufwandswirksam aufzulösen. Mit der Planung 2012 wurde nicht die Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt, die entsprechend der Zuwendungen an den Landkreis Barnim für Investitionen der integrierten Leitstelle zu bilden waren. Da die Zuwendungen aus investiven Schlüsselzuweisungen erfolgt sind, stehen diesen außerplanmäßigen Aufwendungen in gleicher Höhe außerplanmäßige Erträge gegenüber, weil bei der Planung ebenfalls die dazugehörigen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten nicht berücksichtigt wurden. zu 8. Außerordentliche Aufwendungen Mit der DS 60/2011 ist geregelt, dass Objekte, für die ersichtlich ist, dass sie perspektivisch für die kommunale Aufgabenerfüllung des Landkreises nicht mehr benötigt werden, mit den Verkehrswerten in das Umlaufvermögen der Bilanz als Grundstücke in Entwicklung eingestellt werden. Da sich Erkenntnisse zur Berichtigung entsprechend 141 (21) BbgKVerf erst nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz ergeben, liegen jedoch entsprechende Verkehrswertgutachten bzw. Verkehrswertermittlungen zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2009 nicht vor. Seite 6 von 7

Dies betrifft die Objekte: 1. Sprachheilschule Lychen, Fontanestraße 5 2. Internat/Schulungseinrichtung Berufsbildungsverein Templin, Prenzlauer Allee 34 3. Allgemeine Förderschule Angermünde, Richtstraße 2 4. Uckermarkinformation Prenzlau Marktberg 19 Für eine sachgerechte Darstellung der Vermögenswerte in der Eröffnungsbilanz des Landkreises Uckermark erfolgte daher für diese Objekte die Wertberichtigung zunächst durch Rückindizierung der nach dem Sachwertverfahren bewerteten Vermögenswerte entsprechend der DS 49/2013. Mit dem Jahresabschluss 2012 werden nunmehr die rückindizierten Werte auf den tatsächlichen Verkehrswert gemindert, indem die bestehenden Vermögenswerte außerordentlich abgeschrieben werden. Dem außerordentlichen Aufwand in Höhe von 1.008.832,20 stehen aufgrund der Aufnahme der Verkehrswerte in das Umlaufvermögen des Landkreises Uckermark Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 222.500 gegenüber. Objekt Rückindizierter Wert Anlagevermögen Verkehrswert Umlaufvermögen Sprachheilschule Lychen 410.635,02 96.000,00 Internat/Schulungseinrichtung Berufsbildungsverein 392.387,30 117.000,00 Templin Allgemeine Förderschule Angermünde 116.755,83 0,00 Uckermarkinformation Prenzlau 89.054,05 9.500,00 Summe 1.008.832,20 222.500,00 zu 9. Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten aus geleisteten Zuwendungen an Gemeinden Entsprechend des Abschlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2010 sind die geleisteten Zuwendungen für die Sanierung der Bahnübergänge Warnitz, Welsow, Steinhöfel, Petershagen und Rosow als aktivierte Rechnungsabgrenzungsposten in die Eröffnungsbilanz des Landkreises nachträglich aufzunehmen. Daraus ergeben sich nachträgliche Abschreibungsbuchungen in Höhe von 210.086,23, wobei der Anteil für die Jahre 2009 bis 2011 periodenfremd umzubuchen ist. Den zusätzlichen Aufwendungen aufgrund der Nachholung der Abschreibungen für die Bahnübergänge stehen in gleicher Höhe Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Mögliche weitere, bis zum endgültigen Abschluss des Haushaltsjahres 2012 auftretende über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Genehmigung beantragt bzw. entsprechend der Berichtspflicht dargelegt. Anlagenverzeichnis: Seite 7 von 7