6. Netzkonferenz. des Netzwerkes Pflege im Kreis Höxter Netzkonferenz 1

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Transkript:

6. Netzkonferenz des Netzwerkes Pflege im Kreis Höxter 09.05.2017 6. Netzkonferenz 1

TOP 1 Begrüßung 09.05.2017 6. Netzkonferenz 2

TOP 5 Flüchtlinge in der Pflege? 09.05.2017 6. Netzkonferenz 3

09.05.2017, Netzkonferenz Pflege Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Agenda Idealtypischer Prozesse im Asylverfahren und Grundbegriffe Situation im Kreis Höxter Integration Point Integration in den Arbeitsmarkt: Was ist zu beachten Integration in den Ausbildungsmarkt: Was ist zu beachten Praktika und Mindestlohn: Was ist zu beachten Seite 5

Idealtypischer Verlauf des Asylverfahrens Seite 6

Rechtlicher Rahmen: Dürfen Asylbewerber, anerkannte Geflüchtete und Geduldete arbeiten? Die Vorrangprüfung ist bis 12/2018 ausgesetzt (außer in den Agenturbezirken Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Dortmund, Duisburg, Oberhausen und Recklinghausen). SGB II= Jobcenter SGB III= Agentur für Arbeit Seite 7

Die Arbeitserlaubnis wird von der Ausländerbehörde erteilt Seite 8

Rechtlicher Rahmen für den Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen (Wartefrist). Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Asylsuchende und Geduldete können ab dem vierten Monat eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Es wird in der Regel eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne Wartezeit jede Beschäftigung aufnehmen. Eine Berufsausbildung dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete bereits ab dem ersten Tag des Status als Geduldeter beginnen. Für andere Beschäftigungsarten entfällt die Vorrangprüfung bei Asylsuchenden und Geduldeten in der Regel erst ab dem 16. Monat. Seite 9

Herkunftsländer der Asylbewerber im Kreis Höxter Im April 2017 befanden sich 1358 Personen im laufenden Asylverfahren (+ 394 geduldete Personen) im Kreis Höxter. Herkunftsländer Stand: 01.04.2017 Sonstige 20,62 Afghanistan 16,57 Indien 1,91 Marokko 1,91 Aserbaidschan 2,50 Syrien 14,95 Albanien 2,65 Eritrea 2,87 Nigeria 2,95 Guinea 3,46 Armenien 3,53 Pakistan Russische 3,61 Föderation 3,68 Bangladesch 4,49 Iran 6,19 Irak 8,17 Seite 10

Integration Point als gemeinsame Anlauf- und Beratungsstellen für Geflüchtete Gemeinsamer Arbeitsmarktservice von Arbeitsagentur und Jobcenter für Geflüchtete und Asylbewerber Zentrale und ganzheitliche Beratung und Unterstützung durch die beteiligten Akteure unter einem Dach. Frühzeitige Ansprache von Geflüchteten mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Verkürzte Wege für Geflüchtete und beschleunigte Verfahren. Schneller Entscheidungen über Sprachkurse und arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen. Enge Zusammenarbeit mit dem Kreis Höxter (Ausländeramt und KIZ). Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche, Arbeitgeber etc.. Seite 11

Der Integration Point im Kreis Höxter ganz konkret Sechs Vermittlungsfachkräfte (dabei eine Vermittlungsfachkraft mit guten arabischen Sprachkenntnissen), zwei Fachassistenten Derzeit werden 1096 Flüchtlinge (511 Flüchtlinge im SGB III, 585 im SGB II) betreut Derzeit werden folgende Maßnahmen im Kreis Höxter angeboten: PerF (Brakel, Höxter, Warburg) PerjuF (Höxter) PerjuF-H (Brakel) Förderzentrum (Brakel) KompAS (Warburg, Brakel) darüber hinaus werden Sprachkurse angeboten (vom BAMF, ESF, MAIS, Online- Angebote). Seite 12

Sie möchten einen Asylbewerber/ Geduldeten einstellen? Der Bewerber/ die Bewerberin ist Ihnen bereits namentlich bekannt: Ausländerbehörde mit dem Formular Stellenbeschreibung kontaktieren. Der Bewerber/ die Bewerberin ist Ihnen namentlich noch nicht bekannt : Grundsätzliche Einstellungsbereitschaft sowohl ohne als auch mit konkretem Stellenangebot: Bitte melden Sie sich beim gemeinsamen Arbeitgeberservice (gag-s) Ihrer Agentur für Arbeit Seite 13

Sie möchten einen Asylbewerber/ Geduldeten einstellen? Förderung der Arbeitsaufnahme: Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III stehen, nach der 3-monatigen Wartefrist (auch im BÜMA Status!) und bei Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit dem genannten Personenkreis zur Verfügung. Unter anderem können folgende Förderleistungen angeboten werden: Eingliederungszuschuss, Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) für max. 12 Wochen, Maßnahme bei einem Träger (MAT), Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Die individuellen Fördervorraussetzungen können Sie mit Ihrem Ansprechpartner/in im gemeinsamen Arbeitgeberservice klären. Seite 14

Integration von Asylbewerbern und Geduldeten in den Ausbildungsmarkt Betriebliche Berufsausbildungen (duale Ausbildungen) können Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete (sofern kein Arbeitsverbot vorliegt) ab der Erteilung der Duldung beginnen, sofern die Ausländerbehörde dies erlaubt. Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden, eine Zustimmung der BA ist nicht erforderlich. Einstiegsqualifizierung (EQ) für die Dauer von 6-12 Monaten möglich. Eine Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich, der Antrag auf Förderung ist vor Beginn bei der AA zu stellen (s. Handout zu Praktika). Klassische Förderinstrumente (z. B. Assistierte Ausbildung (AsA), Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh)) stehen den Geflüchteten (je nach Aufenthaltsstatus ebenfalls zur Verfügung. Schulische Berufsausbildungen sind für Asylsuchende und Geduldete rechtlich immer möglich und müssen nicht durch die Ausländerbehörde genehmigt werden. Seite 15

Integration in den Ausbildungsmarkt: Besonderheit Duldung Voraussetzung: Aufnahme der Berufsausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres Ausschluss für Personen aus sicheren Herkunftsländern (neben den Mitgliedstaaten der EU: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien) bei Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung Erteilung der Duldung für zunächst ein Jahr Berufsausbildung dauert fort und mit ihrem Abschluss ist in einem angemessenen Zeitraum zu rechnen Verlängerung der Duldung um jeweils ein weiteres Jahr nach Abschluss Berufsausbildung: Erteilung Aufenthaltserlaubnis möglich Seite 16

Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen Was ist bei Praktika zu beachten, wann gilt der gesetzlichen Mindestlohn? Auskunft gibt das Handout Seite 17

Kontaktdaten des Integration Point Höxter Adresse: Uferstr. 2 37671 Höxter (gegenüber vom Bahnhof, Seiteneingang rechts des Postgebäudes) Ansprechpartner: Agentur für Arbeit: Hanaa Ahmed Tel: 05271/9726-27 Stefanie Mönnekes Tel: 05271/9726-59 Jobcenter: Peter Happe Tel: 05271/9726-29 Ralf Kusserow Tel: 05271/6995-508 Sandra Schmitz Tel: 05271/6995-324 Seren Savci Tel: 05641/7489-202 E-Mail-Anschrift: Hoexter.Integrationpoint@arbeitsagentur.de Seite 18

TOP 2 Berichte der Arbeitsgruppen (AGs) 09.05.2017 6. Netzkonferenz 19

TOP 2a Bericht der AG Entlassmanagement 09.05.2017 6. Netzkonferenz 20

TOP 2b Bericht der AG Demenz 09.05.2017 6. Netzkonferenz 21

AG Demenz Förderzusage über 10.000,00 Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz Zeitraum: 01.09.2016 31.08.2018 09.05.2017 6. Netzkonferenz 22

Zeitplan 2016 Erstellung Demenz-Wegweiser bis 31.12.2016 als Leitfaden für Betroffene und ihre Angehörigen 09.05.2017 6. Netzkonferenz 23

Zeitplan 2017 26.08.2017 2. Tag der Pflegeberufe Schwerpunkt Demenz 03.09.2017 Bewusstseinskampagne Move for Dementia 20.09.2017 Schulung von Arzthelferinnen und Arzthelfern in Arztpraxen 15.10.2017 Theaterstück Du bist meine Mutter 17.11.2017 Kreisweiter Vorlesetag 09.05.2017 6. Netzkonferenz 24

Zeitplan 2018 Vortrag Palliativversorgung bei Menschen mit Demenz 21.02.2018 Dr. Eisentraut (in Zusammenarbeit mit dem Palliativ Care Netz im Kreis Höxter)? Sensibilisierungsschulungen für Übungsleiter (Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Höxter e. V.) Selbsthilfeangebot für Demenzkranke? (Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsband und der Alzheimer Gesellschaft NRW e. V.) 09.05.2017 6. Netzkonferenz 25

TOP 2c Bericht der AG Tag der Pflegeberufe 09.05.2017 6. Netzkonferenz 26

2. Tag der Pflegeberufe Ablauf Begrüßung Landrat Spieker/Vorsitzender Netzwerk Pflege Vortrag Laumann und??? Workshops 09.05.2017 6. Netzkonferenz 27

TOP 2d Bericht der AG Wiedereinstieg 09.05.2017 6. Netzkonferenz 28

TOP 3 Vorstellung der neuen AG Pflegenachwuchs 09.05.2017 6. Netzkonferenz 29

AG Pflegenachwuchs Warum wurde die AG gegründet? Was soll erreicht werden? Wer ist bislang Teilnehmer? Wer möchte noch teilnehmen? 09.05.2017 6. Netzkonferenz 30

Links Abbildung von Ausbildungsplätzen: https://wegbereiter.nordwest.aok.de www.jobboerse.arbeitsagentur.de 09.05.2017 6. Netzkonferenz 31

TOP 4 Änderung der Geschäftsordnung 09.05.2017 6. Netzkonferenz 32

TOP 6 Termine 19.09.2017 Treffen der Steuerungsgruppe 17.10.2017 7. Netzkonferenz 09.05.2017 6. Netzkonferenz 33

TOP 7 Verschiedenes 09.05.2017 6. Netzkonferenz 34

Bitte mitnehmen! 09.05.2017 6. Netzkonferenz 35

Kommen Sie gut nach Hause!!!! 09.05.2017 6. Netzkonferenz 36