05 FHB Planung und Realisierung Projektierung Projektvorgaben. Projektierungsrichtlinie. Kreisel. Geometrische Abmessungen

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Transkript:

05 FHB Planung und Realisierung 05.03 Projektierung 05.03.02 Projektvorgaben Projektierungsrichtlinie Kreisel Geometrische Abmessungen Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 1 von 18

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...3 1.1 Inhalt / Geltungsbereich...3 1.2 Zweck...3 1.3 Grundlagen...3 1.4 Homepage Tiefbauamt...3 2. Generelle Anforderungen...4 2.1 Planung...4 2.2 Befahrbarkeit / Öffentlicher Verkehr...4 2.3 Versorgungsrouten / Ausnahmetransporte...4 2.4 Leistungsfähigkeit...4 2.5 Beleuchtung...4 2.6 Sicht...4 3. Bezeichnungen...5 3.1 Kreiselelemente...5 3.2 Begriffe...5 4. Kreisel mit einstreifigen Zufahrten...6 4.1 Kreiseldimensionen...6 4.2 Einfahrtsradien...7 4.3 Leitinsel...8 4.4 Einfahrtswinkel...9 4.5 Ablenkungswinkel... 10 4.6 Ausfahrtsradien... 11 4.7 Veloverkehr... 12 4.8 Querungen für Fussgänger... 13 4.9 Ausgestaltung Mittelinsel... 14 4.10 Innenring... 15 5. Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten...16 5.1 Hinweis... 16 5.2 Anwendungen... 16 5.3 Radrouten... 16 5.4 Zufahrten... 16 5.5 Kreisfahrbahn ohne Markierung... 16 5.6 Kreisfahrbahn mit Markierung... 16 6. Kreisel mit Bypass...17 6.1 Vorbemerkung... 17 6.2 Konventioneller Bypass... 17 6.3 Unechter Bypass... 17 7. Pläne und Unterlagen...18 Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 2 von 18

1. Einleitung 1.1 Inhalt / Geltungsbereich Folgende Kreiseltypen werden unterschieden: - Minikreisel (Durchmesser < 26m, Mittelinsel teilweise überfahrbar); - Kleinkreisel (Durchmesser 26-40m, nicht überfahrbare Mittelinsel); - Grosskreisel (Durchmesser > 40m). Minikreisel sollen nur auf untergeordneten Strassen sowie in speziellen Fällen gebaut werden, da die Befahrbarkeit je nach örtlichen Verhältnissen eingeschränkt ist. Kleinkreisel sind der gängigste Typ. Grosskreisel kommen vor allem ausserorts zur Anwendung. Die vorliegende Projektierungsrichtlinie beinhaltet die wesentlichsten verkehrstechnischen bzw. geometrischen Belange für den in BL gängigsten Typ, d.h. für Kleinkreisel innerorts. Nicht Bestandteil hierbei ist die Materialisierung der einzelnen baulichen Elemente. Die Richtlinie gilt sowohl für Neuanlagen, als auch für wesentliche Anpassungen von bestehenden Anlagen. Wegen den in der Praxis meist nicht optimalen örtlichen Verhältnissen wird in der Richtlinie speziell zwischen weichen Kriterien (Formulierung: soll/sollte) und harten Kriterien (Formulierung: ist/muss) unterschieden. Aus der vorliegenden Richtlinie kann kein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Anpassung von bestehenden Kreiseln abgeleitet werden. Für Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten existiert noch keine Norm. Die diesbezügliche Forschung (wann, wo, wie) ist erst im Gange. Ausreichend gesicherte Aussagen bestehen noch nicht. Deshalb werden nur einige wenige Hinweise gemacht. 1.2 Zweck Die geometrische Ausbildung eines Kreisels ist für dessen gute Funktionsfähigkeit und für die Verkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung. Dabei ist zu beachten, dass die verschiedenen Projektierungselemente eines Kreisels voneinander geometrisch abhängig sind. Diese Projektierungsrichtlinie soll deshalb insbesondere für folgende Zwecke dienen: - Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den VSS-Normen betreffend Kreisel; - Optimale geometrische Gestaltung von Kreiseln im Kanton BL; - Dokumentation zweckmässiger Elemente für die bauliche Ausführung. 1.3 Grundlagen Grundlagen für die vorliegenden Richtlinien sind: - Strassenverkehrsrecht; - Normen (v.a. SN 640 263 Knoten mit Kreisverkehr und SN 640 273 Knotensichtweite); - Richtlinien Tiefbauamt Basel-Landschaft (v.a. Projektierungsrichtlinien Strassenbau, Kap. 3.2.4 Schleppkurven und Kap. 3.2.6 Kreisel). 1.4 Homepage Tiefbauamt Die elektronische Fassung der vorliegenden Projektierungsrichtlinie "Kreisel, geometrische Abmessungen" kann von www.tba.bl.ch ( Downloads TBA Richtlinie) heruntergeladen werden. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 3 von 18

2. Generelle Anforderungen 2.1 Planung Die vorliegende Richtlinie beinhaltet die für einen Kreisel anzustrebenden geometrischen Werte der einzelnen Elemente. Ob ein Knoten als konventionelle Verzweigung/Einmündung/Kreuzung (ohne oder mit LSA) oder als Kreisel ausgebildet werden soll, ist vorgängig abzuklären; diesbezügliche Kriterien finden sich unter anderem in SN 640 250 (Knoten, Grundlagennorm), in SN 640 251 (Knotenelemente) und in SN 640 263 (Knoten mit Kreisverkehr). Die Richtlinie betreffend geometrische Anforderungen kann allenfalls bei der erforderlichen Bedarfsabklärung helfen, um zu entscheiden, ob ein Kreisel überhaupt Platz hat. Oder sie kann dazu führen, dass ein früherer Entscheid in Widererwägung gezogen werden muss, weil die Kriterien für einen normgerechten Kreisel nicht ausreichend erfüllt werden. 2.2 Befahrbarkeit / Öffentlicher Verkehr Grundsätzlich muss der Kreisel von allen im Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeugen befahren werden können. Dies ist mittels Schleppkurven (vgl. SN 640 271 sowie TBA- Projektierungsrichtlinie "Schleppkurven für Linienbusse, Sattelschlepper, Lastwagen und Personenwagen") zu prüfen. Dabei sind insbesondere auch die Belange des öffentlichen Verkehrs (Gelenkbusse) zu beachten. 2.3 Versorgungsrouten / Ausnahmetransporte Auf Versorgungsrouten müssen unbegleitete Ausnahmetransporte mit den Massen B=3.80m, L=35.00m und H=4.80m im regelkonformen Betrieb möglich sein. Zusätzlich müssen für begleitete Ausnahmetransporte die je nach Routen-Typ geltenden Anforderungen erfüllt sein. 2.4 Leistungsfähigkeit Die Leistungsfähigkeit des Kreisels (vgl. SN 640 024) soll mindestens die Stufe D aufweisen, damit ein optimaler Verkehrsfluss im Normalzustand besteht. Für Kreiselzufahrten mit strassengebundenem ÖV soll die Stufe C angestrebt werden. 2.5 Beleuchtung Für die Beleuchtung ist die Norm SN 640 263 (v.a. Ziffer 18) sowie die Richtlinie "Strassenbeleuchtung" des Tiefbauamtes Basel-Landschaft (Stand: 31.07.2011) beizuziehen. 2.6 Sicht Bezüglich erforderlicher Sichtweiten wird auf die spezifische Norm (SN 640 273: Knoten, Sichtweiten) hingewiesen. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 4 von 18

3. Bezeichnungen Die Bezeichnungen entsprechen der Schweizer Norm 640 263. 3.1 Kreiselelemente 3.2 Begriffe D A = Aussendurchmesser R A = Aussenradius (gemessen bis Randstein) R I = Innenradius (gemessen bis Randstein) b K = Breite der Kreisfahrbahn (baulich, d.h. Randstein bis Randstein) B I = Breite eines allfälligen Innenrings bzw. Abstand der Randlinie b e = Breite des Fahrstreifens im Einfahrtsbereich (gemessen ca. 7 m vor Kreiselrand) b a = Breite des Fahrstreifens im Ausfahrtsbereich (gemessen ca. 7 m nach Kreiselrand) R e1 = Einfahrtsradius, welcher an die freie Strecke anschliesst R e2 = Einfahrtsradius, welcher an den Kreisel anschliesst R a1 = Ausfahrtsradius, welcher an die freie Strecke anschliesst R a2 = Ausfahrtsradius, welcher an den Kreisel anschliesst B IK = Inselbreite am Kreiselrand L e = Abstand zwischen Querungsstelle für Fussgänger und Wartelinie L a = Abstand zwischen Leitlinie und Querungsstelle für Fussgänger α = Einfahrtswinkel β = Ablenkungswinkel Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 5 von 18

4. Kreisel mit einstreifigen Zufahrten 4.1 Kreiseldimensionen R A : Der Aussenradius muss aus lenkgeometrischen Gründen mindestens 14m betragen, bei ungünstiger Lage der Strassenachsen entsprechend mehr. R I : Der Innenradius ergibt sich aufgrund der infolge Lenkgeometrie nötigen Breite der Kreisfahrbahn. b K : Die Breite der erforderlichen Kreisfahrbahn ist aufgrund der Fahrzeug-Schleppkurven (vgl. Projektierungsrichtlinien TBA-BL, Kapitel 3.2.4) und unter Berücksichtigung der nachstehend erwähnten Randlinie zu bestimmen. B I : Die Breite des Kreiselinnenrings beträgt mindestens 50cm. Im einfachsten Fall erfolgt ein Kreiselinnenring mit Belag, abgetrennt durch eine Randlinie. In besonderen Fällen (z.b. bei ungenügender Ablenkung bzw. einspuriger Kreisfahrbahn von mehr als ca. 5.50m) erfolgt ein leicht erhöhter Kreiselinnenring. D A : Falls der Kreisel elliptisch ist, darf das Verhältnis der Aussendurchmesser maximal 1,15 : 1 betragen (SN 640 263, Ziffer 11). Neigungsverhältnisse: Der Aussenrand und der Innenrand der Kreiselfahrbahn sollen in zwei geneigten, parallelen Ebenen liegen. Der Abstand der beiden Platten und das Quergefälle der Kreiselfahrbahn sind so zu wählen, dass sich in der Falllinie eine Neigung von mindestens 2% und maximal 4% ergibt. Spezielle Beachtung ist auch der Ausrundung bei den Kreiselästen zu schenken; ihr Radius sollte 600m nicht unterschreiten. Im Übrigen wird auf SN 640 263 Ziffer 14 (Längenprofil und Quergefälle) hingewiesen. Lage der Mittelinsel: In besonderen Fällen (z.b. einzelne Zufahrten zweistreifig und/oder ungleichförmige Lage der Kreiseläste) kann das Zentrum der Mittelinsel abweichend vom Zentrum des Aussenrands gewählt werden. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 6 von 18

4.2 Einfahrtsradien Der Randstein bei der Kreiseleinfahrt wird durch eine Abfolge von zwei (allenfalls drei) Kreisbogen gebildet: R e2 : Der Einfahrtsradius, welcher an den Kreisel anschliesst, sollte im Idealfall 10-12m betragen. R e1 : Der Einfahrtsradius, welcher an die freie Strecke anschliesst, sollte etwa das 5-fache von R e2 betragen. Massgebend im Einzelnen sind die Schleppkurven. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 7 von 18

4.3 Leitinsel B IK : Für eine gute Funktionsfähigkeit des Kreisels soll die Inselbreite am Kreiselrand möglichst gross sein. Der Minimalwert beträgt 3.00m. Die Achsen der Kreiselarme sind möglichst zentrisch auf den Kreisel zu führen (Ausnahme: bei zweistreifigen Zufahrten). Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 8 von 18

4.4 Einfahrtswinkel α : Der Einfahrtswinkel (Schnittwinkel zwischen Fahrstreifenrand der Einfahrt und Tangente der Kreisfahrbahn) soll 80-90gon betragen, mindestens aber 70gon. Falls dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse oder zur Gewährleistung einer fahrstreifengetreuen Einfahrt nicht möglich ist, soll β 40gon sein (siehe Kapitel 4.5). Die Achsen der Kreiselarme sind möglichst zentrisch auf den Kreiselmittelpunkt zu führen (Ausnahme: bei zweistreifigen Zufahrten). Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 9 von 18

4.5 Ablenkungswinkel β : Der Ablenkungswinkel sollte zwischen 30 und 45gon liegen, mindestens aber 20gon betragen. Hinweis zum Verhältnis von α und β: β 40gon, wenn α < 70gon. Soweit aufgrund der örtlichen Verhältnisse möglich, soll bei neuen einspurigen Kreiseln der Ablenkungswinkel in der Regel 45 gon sein. Bei einem Ablenkungswinkel zwischen 35 und 44 gon ist ein erhöhter Kreiselinnenring zu prüfen. Bei einem Ablenkungswinkel < 35 gon ist ein erhöhter Kreiselinnenring vorzusehen, falls die Breite der Kreisfahrbahn einen solchen zulässt. Für Kreisel mit zweistreifiger Zufahrt besteht noch keine Norm und auch die dementsprechende Forschung ist erst im Gange. Bezüglich Ablenkungswinkel kann deshalb keine Vorgabe gemacht werden. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 10 von 18

4.6 Ausfahrtsradien Der Randstein bei der Kreiselausfahrt wird durch eine Abfolge von zwei (allenfalls drei) Kreisbogen gebildet: R a2 : Der Ausfahrtsradius, welcher an den Kreisel anschliesst, sollte 12-14m betragen. R a1 : Der Ausfahrtsradius, welcher an die freie Strecke anschliesst, sollte etwa das 4-fache von R a2 betragen. Massgebend sind im Einzelnen die Schleppkurven. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 11 von 18

4.7 Veloverkehr Die für normale Knoten bestehenden Grundsätze/Ausführungen über Zweiradanlagen und Verkehrsführungen gelten grundsätzlich auch für Kreisel. Nachfolgend wird auf davon abweichende Empfehlungen hingewiesen. Falls Radstreifen in den Kreiselarmen vorhanden sind, sollen sie in der Zufahrt ca. 20 bis 25m vor dem Kreisel bzw. vor dem Fussgängerstreifen enden und die Radfahrenden auf der Kreisfahrbahn im Mischverkehr weiter fahren (siehe Anhang: Leporello über richtiges Verhalten von Velos/Mofas und Motorfahrzeugen im Kreisverkehr). Ab einer Breite von 4.50m beginnt bei Kreiselausfahrten der Radstreifen bereits am Kreiselrand (Kadenz normalerweise 3/3m, vor Fussgängerstreifen 1/1m). Anschlüsse von Radwegen an einen Kreisel sind entsprechend den geometrischen Anforderungen des Radverkehrs sinngemäss zu den voran stehenden Kapiteln 4.1-4.6 auszubilden. Kreiseleinfahrten von separat geführten Radwegen müssen einen ausreichenden Abstand zur davor liegenden Mfz-Kreiseleinfahrt besitzen; dies bedingt einen grossen Kreiseldurchmesser. Bei der Querung eines Kreiselastes mit Fussgängerstreifen soll die Veloquerung in der Regel gemäss nachstehender Abbildung erfolgen. Grundsätzlich ist je nach Situation aber auch ein "Abtausch" der beiden Querungslagen möglich. Die Querung wird analog zur reinen Fussgängerführung (vgl. Kapitel 4.8) um 5-7m vom Kreiselrand abgesetzt. Im Weiteren wird auf SN 640 252 (Knoten: Führung des leichten Zweiradverkehrs) verwiesen. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 12 von 18

4.8 Querungen für Fussgänger Bei jenen Ästen, wo Trottoirs bestehen, ist die Dreiecksinsel als Querungshilfe zu gestalten. Falls die Anforderungen gemäss SN 640 241 erfüllt sind, ist ein Fussgängerstreifen einzuplanen. L e : Der Abstand zwischen einer allfälligen Querungsstelle für Fussgänger (Querungshilfe, Fussgängerstreifen usw.) und der Wartelinie soll bei ausreichenden Platzverhältnissen in der Regel ca. 7.00m, im Minimum aber 5.00m betragen. L a : Der Abstand zwischen Leitlinie und einer allfälligen Querungsstelle für Fussgänger (Querungshilfe, Fussgängerstreifen usw.) soll bei ausreichenden Platzverhältnissen in der Regel ca. 7.00m, im Minimum aber 5.00m betragen. b e : Die Breite des Fahrstreifens im Einfahrtsbereich, gemessen auf der Höhe einer allfälligen Querungsstelle für Fussgänger, ergibt sich aus den Anforderungen in den Kapiteln 4.1-4.6. b a : Die Breite des Fahrstreifens im Ausfahrtsbereich, gemessen auf der Höhe einer allfälligen Querungsstelle für Fussgänger, ergibt sich aus den Anforderungen in den Kapiteln 4.1-4.6. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 13 von 18

4.9 Ausgestaltung Mittelinsel Die Gestaltung der Kreiselrondelle muss minimale verkehrstechnische Vorgaben einhalten (Abstand vom Innenrand des Kreisels, maximale Höhe, Führung des Wassers usw.). Diese werden den Gemeinden auf Anfrage jeweils mitgeteilt. Sie können sich situationsbedingt unterscheiden. Bezüglich "Verkehrssicherheit/Reklamen" bestehen Richtlinien der Polizei BL. Bei der Ausgestaltung der Mittelinsel sind vor allem folgende Punkte zu beachten: - Die Durchsicht über die Mittelinsel ist durch Bepflanzungen oder andere Ausstattungselemente zu verhindern. Die Knotensichtweite und die Anhaltesichtweite müssen dabei eingehalten werden. - Die Gestaltungselemente sollen durch ihre Konturen deutlich erkennbar sein und sich klar vom Hintergrund abheben. Sie sollen aber die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker nicht beeinträchtigen. - In der Verlängerung der Einfahrten (Sturzraum bei Schleuder-/Selbstunfällen) ist das Aufstellen von festen Hindernissen zu vermeiden bzw. ein Schrägbord im Verhältnis 1:3 vorzusehen. - Gegenüber dem Strassenrand ist ein Abstand von mindestens 0.50m einzuhalten. - Fahrzeuglenker dürfen weder bei Tag noch bei Nacht durch das Gestaltungselement geblendet werden. - Auf Ausnahmetransportrouten sind die besonderen Anforderungen und Einschränkungen zu beachten. - Reklamen sind auf Kreiseln nicht gestattet (siehe Reklame-Richtlinie der Polizei-BL). Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 14 von 18

4.10 Innenring Bei Kreiseln mit genügend grossen Ablenkungswinkeln und bei Kreiseln mit zweistreifigen Zufahrten erfolgt eine Randlinie im Abstand von 0.50m um die Mittelinsel: Bei Kreiseln mit einstreifigen Zufahrten, welche einen kleinen Ablenkungswinkel und/oder eine sehr breite Kreisfahrbahn aufweisen, kann ein leicht erhöhter Innenring vorgesehen werden, so dass für Personenwagen eine stärkere Ablenkung bzw. eine schmälere Fahrspur resultiert: Die Breite des Innenrings ist so zu wählen, dass der anliegende Fahrbahnteil nur für PW (und allenfalls LW/Normalbusse) ausreicht, und die Befahrbarkeit des Kreisels für Sattelschlepper/ Lastenzüge über den Innenring gewährleistet ist. Die Höhe des Innenrings beträgt in der Regel 4 cm. Der Innenring soll sich farblich (z.b. durch anderes Material) von der übrigen Fahrbahn abheben, und der Rand angeschrägt (45 ) ausgebildet werden (z.b. bei Beton-Innenring: Dreikantleiste 4x4 an Schalung anbringen). Die Materialisierung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Richtlinie. Hingegen ist die Grösse eines allfälligen Innenrings Teil der Geometrie und deshalb auf Stufe Bauprojekt sowohl im Situationsplan, als auch im Normalprofil sowie im Schleppkurvenplan einzutragen bzw. zu berücksichtigen. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 15 von 18

5. Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten 5.1 Hinweis Die VSS-Forschung betreffend Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten ist erst im Gange. Es bestehen noch keine gesicherten Aussagen und auch die Kreiselnorm (SN 640 263) bezieht sich nur auf Kreisel mit einstreifigen Zufahrten. Entsprechende Vorgaben erfolgen deshalb gegebenenfalls erst in einer späteren Fassung der Richtlinie. Kreisel mit einer oder mehrerer zweistreifigen Zufahrten bedürfen besonderer Abklärungen. In dieser Richtlinie (= Normalfall) erfolgen deshalb keine Abbildungen mit zweistreifigen Zufahrten, jedoch einzelne Hinweise in den nachfolgenden Unterkapiteln. 5.2 Anwendungen Kreisel mit zweistreifigen Zufahrten sind an besonderen Örtlichkeiten bzw. unter speziellen Umständen möglich. Sie erfordern ein Abwägen von allenfalls kontroversen Aspekten durch den Projektverfasser/Projektleiter im Einzelfall. Dabei ist ein besonderes Augenmerk den Fussgängerstreifen und Querungshilfen zu widmen. 5.3 Radrouten Auf den Achsen der kantonalen Radrouten sollen keine zweistreifigen Zufahrten geplant werden oder es sollen Massnahmen für die Velofahrer wie Bypass, Rad-/Gehweg, Radwege etc. vorgesehen werden, welche die Verhältnisse für Radfahrer verbessern. Kann keine der zuvor genannten Bedingungen erfüllt werden, soll für die Radroute eine alternative Linienführung gesucht werden. 5.4 Zufahrten Bei zweistreifigen Zufahrten muss für Lastenzüge/Gelenkbusse ein fahrstreifengetreues Einfahren möglich sein. Für die Schleppkurven sind die Fahrzeugmasse vom Gelenkbus massgebend. 5.5 Kreisfahrbahn ohne Markierung Bei einem Kreisel mit einer oder mehreren zweistreifigen Zufahrten und einer Kreisfahrbahn ohne Markierung muss auf letzterer ein Vorbeifahren PW/LW möglich sein. 5.6 Kreisfahrbahn mit Markierung Bei einem Kreisel mit einer oder mehreren zweistreifigen Zufahrten und einer Kreisfahrbahn mit Markierung (rundherum oder nur in Teilsegment) muss ein Vorbeifahren von LW/Gelenkbus möglich sein. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 16 von 18

6. Kreisel mit Bypass 6.1 Vorbemerkung Ein Kreisel mit konventionellem oder mit unechtem Bypass ist zwar ein Spezialfall; wegen der immer stärkeren Verbreitung erfolgt jedoch in der vorliegenden Richtlinie eine minimale Abhandlung. 6.2 Konventioneller Bypass Bei stark ausgeprägtem Rechtsabbiegestrom kann dieser ausserhalb der Kreiselfahrbahn in Form eines Bypasses geführt werden. Damit wird der in den Kreisel einfahrende Strom deutlich entlastet und Streifkollisionen können verhindert werden. Bei der Festlegung der Fahrbahnbreite des Bypasses sind die geometrischen Anforderungen bezüglich Winterdienst speziell zu beachten. 6.3 Unechter Bypass Bei ungenügenden Platzverhältnissen für einen konventionellen Bypass und starkem Rechtsabbiegestrom können die Einfahrt zweistreifig sowie der betroffene Teil der Kreisfahrbahn zweispurig ausgebaut werden. Im Gegensatz zum konventionellen Bypass bleiben die Rechtsabbieger dann dem Kreiselregime unterstellt. Sind bei einer Einfahrt die Belastungen der geradeaus fahrenden und der linksabbiegenden Verkehrsströme hoch und in etwa gleich gross, so kann mit einem geradeaus führenden Bypass die Leistungsfähigkeit deutlich erhöht werden. Die Einfahrt und die halbe Kreiselfahrbahn werden dann zweistreifig ausgebildet. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 17 von 18

7. Pläne und Unterlagen Bei einem Kreisel sind durch den Projektverfasser im Rahmen des Bauprojekts folgende zusätzlichen Pläne zu erstellen: Situationsplan mit Schleppkurven gemäss Projektierungsrichtlinien TBA BL (Vorgehen: ein einziger Plan mit allen Schleppkurven übereinander gelagert oder mehrere Planausschnitte mit Schleppkurve von jeweils einer Fahrbeziehung); Auf A4-Format verkleinerter Situationsplan-Ausschnitt mit den Ablenkungswinkeln β (ausgenommen bei zweistreifiger Zufahrt); Falls der Knoten von einer Versorgungsroute tangiert ist, sind zudem folgende Nachweis-Pläne erforderlich: Situationsplan mit Schleppkurven für unbegleitete Ausnahmetransporte (B= 3.80m, L= 35m, Verkehrsregeln und Normalfahrbahn müssen eingehalten werden); Situationsplan mit Schleppkurven für begleitete Ausnahmetransporte (Fahrzeugdimension je nach Typ der Versorgungsroute, Nutzung Gegenverkehrsfläche und Sondertrassee möglich); Im Falle der unbegleiteten Ausnahmetransporte ist zu beachten, dass keine Signale demontiert werden können. Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Seite 18 von 18