Gemeinsame Medienkonferenz der Alternativen Liste, SP, Grüne und EVP: NEIN zur Reduktion der Grundbuchgebühren am 28. Februar 2016! 3. Februar 2016, 10 Uhr Restaurant Certo, Zürich. Markus Bischoff, AL-Kantonsrat, Zürich: Gemengsteuer, keine Gebühr. Stefan Feldmann, SP Kantonsrat, Uster: Grosse Unternehmen und Immobilienfirmen profitieren. Max Homberger, Kantonsrat Grüne, Wetzikon: Kein Geld verschenken. Daniel Sommer, Kantonsrat EVP, Affoltern am Albis: Leistungen für KMU oft nicht kostendeckend. Anhang: Flyer Gemeinsame Medienmitteilung
Markus Bischoff, AL-Kantonsrat Zürich: Grundbuchgebühren sind eine Gemengsteuer Bei der Grundbuchgebühr handelt es sich nicht um eine Gebühr, welche sich nach den Prinzipien des Gebührenrechts (Kostendeckungsgrad, Äquivalenzprinzip) orientiert, sondern um eine sogenannte Gemengsteuer: ein Mix aus Gebühren und Steuern. Die Gemengsteuer erkennt man daran, dass der zu zahlende Betrag nicht aufgrund der Arbeitsleistung, sondern aufgrund des Verkaufswerts errechnet wird. Die Überschreibung eines komplizierten landwirtschaftlichen Grundstücks zum Ertragswert kann mehr Aufwand verursachen, als die Überschreibung eines Rendite-Mehrfamilienhauses. Auch die Befürworter der Senkung zweifeln nicht am Charakter der Gemengsteuer. Die beanstandete Kostenüberdeckung ist gerechtfertigt, da damit andere Dienstleistungen subventioniert werden. Lobby der Immobilienbesitzenden Die Reduktion der Grundbuchgebühren kommt aus der Küche der Lobby der Besitzenden. Bereits im Jahre 2003 wurde auf Betreiben des HEV die Handänderungssteuer von 1,5% aufgehoben, durch welche die Gemeinden 130 Millionen Franken jährlich weniger einnehmen. Im Jahre 2009 wurden die Grundbuchgebühren bereits von 2,5 auf 1,5%o gesenkt. Nun folgt, sieben Jahren später, bereits der nächste Streich. Woher der Staat das entgangene Geld nimmt, ist diesen Lobbisten offensichtlich egal.
Stefan Feldmann, SP Kantonsrat, Uster: Grosse Unternehmen und Immobilienfirmen profitieren Es wird argumentiert, die angeblich überhöhten Notariatsgebühren seien vor allem für Normalverdienende und KMUs ein Problem, für sie würde der Erwerb von Grund und Boden erschwinglicher, wenn die Gebühren sinken würden. Schauen wir uns drei Beispiele an: Für jene Familie, welche das aktuell auf Immobilienplattformen ausgeschriebene Einfamilienhaus am Hühnliacherweg in Uster im Wert von 1 Million Franken kaufen will, sinkt mit dieser Vorlage der Finanzierungsbedarf um 500 Franken. Anders sieht die Rechnung aus, wenn wir den Verkauf des Uetlihofs durch die Credit Suisse an einen norwegischen Staatskonzern im Jahre 2012 betrachten. Bei einem Erlös von einer Milliarde Franken wäre eine halbe Million weniger an Steuern fällig gewesen. Oder wie war es 2014 beim Kauf des Grieder-Hauses am Paradeplatz durch die CS? Verkaufswert hier: 400 Millionen Franken, Steuerersparnis 200'000 Franken. Von der Senkung der Grundbuchgebühren würden in erster Linie grosse Unternehmen und professionelle Immobilienhändler profitieren. In der Preiskategorie, in der sich Familien und KMUs bewegen, geben die Grundbuchgebühren kaum je den Ausschlag beim Entscheid, ob ein Kauf finanziell tragbar ist oder nicht. Grundbuchgebühren im kantonalen Vergleich Im Vergleich mit anderen Kantonen zeigt sich, dass der Kanton Zürich mit den aktuellen 1,5 Promille bei der steuerlichen Belastung im unteren Mittelfeld liegt. Der Kanton Genf erhebt etwa eine Gebühr von 3 Promille, der Kanton Thurgau eine von 4 Promille. Der Kanton Basel Stadt hat, wie mit dieser Vorlage gefordert, eine Gebühr von 1 Promille, dazu kommt dann aber, anders als bei uns, eine drei-prozentige Handänderungssteuer. Fazit: Die beiden Hauptargumente der Befürworter halten den Fakten nicht stand. Von dieser Vorlage profitieren vor allem grosse Unternehmen und professionelle Immobilienhändler, dies zulasten der aktuell ja eher klammen Staatskasse. Die SP Kanton Zürich lehnt diese Vorlage ab.
Max Homberger, Kantonsrat Grüne, Wetzikon: Bei der aktuellen Finanzlage keine Gelder verschenken Die Grundbuchgebühren haben sowohl Gebühren- als auch Abgabencharakter. Das ist auch richtig so und das ist keine ungebührliche Belastung der Liegenschafteneigentümer. Diese sind sehr massvoll belastet und sie wurden laufend entlastet: 2002 von der Handänderungssteuer (120 Mio Franken), 2009 um 1% von der Grundbuchgebühr (30 Mio Franken). Von den Gegnern wird argumentiert, dass zu hohe Gebühren bei Handänderungen Immobilien unnötig verteuern. Sie werden als Zusatz-Kosten auf die Mieten übertragen. Seit 2002 stiegen die Mietkosten für eine 4- Zi-Wohnung im Kanton Zürich um 16% - was haben da die Vermieter vom Gebührenabbau weitergegeben? Nichts! Und jetzt fordern sie einen weiteren Abbau von 0,5%, was 15 Mio Franken entspricht. Diese werden in der Staatskasse fehlen. Es gilt den Staatshaushalt bis 2020 um 1,8 Mia Franken zu entlasten. Hauptsächlich über Sparprogramme, denn Steuererhöhungen sind bei der aktuellen Zusammensetzung von Regierung und Parlament tabu. 15 Mio Franken retten den Staatshaushalt nicht, aber deren Fehlen ist schmerzlich. Deshalb ist auch die Regierung des Kantons Zürich gegen die Reduktion. Folgen der Gebührenreduktion Als direkte Folge der Gebührenreduktion könnten die Konkursämter mit einem Deckungsbeitrag von lediglich 20% nicht mehr quersubventioniert werden. Die mittellosen Konkursiten gehören bekanntlich oft der Immobilien- und Bauszene an. Und diese Konkurskosten soll die Allgemeinheit tragen? Der Zürichsee-Uferweg, ein Projekt zur Steigerung der Lebensqualität der Bevölkerung, soll in den kommenden Jahren jährlich 12 Mio Franken kosten: Wollen wir den streichen? Der öffentliche Verkehr fährt jährlich hunderte von Mio Franken Defizit ein. Dieses wird durch Kanton und Gemeinden ausgeglichen. Die S 5, S 14 und S 15 fahren jährlich je 10-15 Mio Franken Defizit ein. Welche wollen wir streichen? Oder streichen wir besser einige Buslinien in der Zürcher Landschaft? Oder ist es sinnvoller, das aus bürgerlicher Sicht Unnütze an den Schulen zu streichen: Skilager, Projektwochen, Integration, Vermitteln von Sozialkompetenz, Vermitteln von Bürger- und Staatskunde? Machen wir Front gegen die Schwächung unseres Staates, machen wir Front gegen die Schwächung der Schwachen!
Daniel Sommer, Kantonsrat EVP, Zürich. Leistungen für KMU oft nicht kostendeckend. Eine wesentliche Dienstleistung der Notariats- und Konkursämter ist die Beratungstätigkeit. Bis zu einer halben Stunde kann jede und jeder kostenlos Auskunft erhalten das ist so im Notariatsgesetz verankert. Eine echte Dienstleistung gerade für Bürgerinnen und Bürger mit begrenzten finanziellen Mitteln. Hinzu kommt, dass für kleinere Handänderungsabwicklungen, zum Beispiel in der Landwirtschaft, oder für Geschäfte von kleiner und mittlerer wirtschaftlicher Bedeutung unter 1 Mio. Fr. (KMUs) die Notariate nicht kostendeckend arbeiten können. Mit dem Gebührensatz von 1.5 Promille können diese Defizite durch die guten Einnahmen bei grösseren Geschäften kompensiert werden. Wenn wir jetzt die Gebühren senken, schneiden wir uns ins eigene Fleisch. Mit bis zu 15 Millionen Einbusse pro Jahr muss gerechnet werden, die dann in der ohnehin schon klammen Kantonskasse fehlen. Da ist es dann auch mit dem zugegebenermassen guten Deckungsbeitrag nicht mehr weit her. Dieser ist im Übrigen seit einigen Jahren auf dem Sinkflug. Mit tieferen Gebühren besteht die Gefahr des Leistungsabbaus: längere Abwicklungszeiten und weniger Beratung für die einfache Bürgerin und den einfachen Bürger sind die Folge. Und das abgeänderte Gesetz beschneidet den finanziellen Spielraum der Notariate massiv und beschert einen Einnahmenverlust für die Staatskasse. Darum: NEIN zur Reduktion der Grundbuchgebühren!