KAPITEL 9. Die Ausbildungsverträge. 1. Die Lehre A. ALLGEMEINES

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Transkript:

KAPITEL 9 Die Ausbildungsverträge 1. Die Lehre A. ALLGEMEINES 170. Es gibt zwei Arten Lehrverträge: - die sogenannte Industrielehre, die von den paritätischen Kommissionen organisiert wird im Rahmen einer föderalen Gesetzgebung (das Abkommen der Staatsreform sieht die Vergemeinschaftlichung dieser Gesetzgebung vor); - die Lehre des Mittelstandes, im Rahmen der Ausbildung der selbstständigen Arbeitnehmer, selbst wenn sie nicht ausschließlich zur Schaffung eines selbstständigen Unternehmens führt; diese Lehre fällt in die Zuständigkeit der Gemeinschaften. Spezielle Lehrformen sind im Rahmen der sozialen Wiedereingliederung behinderter Personen vorgesehen; sie werden im entsprechenden Kapitel dieses Handbuches erwähnt. Die verschiedenen Formen der Lehre unterstehen der Kompetenz der Gemeinschaften. Im Falle der Industrielehre ist dies eine Folge der 6. Staatsreform, was erklärt, dass die nachstehend erklärte Gesetzgebung noch eine föderale Regelung ist, die solange gültig bleibt, bis sich die Gemeinschaften die Materie angeeignet haben. 171. Beide Lehrformen sehen sowohl eine praktische Ausbildung durch die Arbeit im Unternehmen vor, als auch theoretische Unterrichte. Die Arbeit im Unternehmen wird vom Arbeitgeber entschädigt ( Lehrlingsentschädigungen ). Die dem Unterricht gewidmete Zeit zählt theoretisch als Arbeitszeit für die Anwendung der Gesetzgebung über die Arbeitsdauer (L. 16.3.1971, Art.19bis). Beide Formen der Lehre werden als Ausbildung im Rahmen der teilzeitigen Schulpflicht, sowie als Abkommen der ersten Beschäftigung anerkannt. 172. Die Regelungen, die für die Personen gelten, die Arbeitsleistungen unter der Autorität einer anderen Person erbringen und zwar anders als unter Arbeitsvertrag, gelten u.a. auch für die Lehrlinge. Dies ist vor allem der Fall des Arbeitsgesetzes (Arbeitszeit, Sonntagsarbeit, Mutterschaftsschutz, Arbeit der Jugendlichen usw. ), der Gesetzgebung über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, des Gesetzes über den Lohnschutz, des Gesetzes über den Sprachgebrauch, usw. Die föderale Gesetzgebung wie die Gesetzgebung der Gemeinschaften garantiert den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung, sowohl was den Teil der Arbeit als auch den theoretischen Teil betrifft. 73

B. DIE INDUSTRIELEHRE (G. 19.07.1983, KE 05.07.1998 (2 Texte: Anerkennung als Meister; Funktionsweise der Lehrausschüsse); KE 19.08.1998 (2 Texte: Lehrauss chuss des LRA ; Betrag der Lehrentschädigung ). 173. Die Lehre für entlohnte Berufe, auch Industrielehre genannt, bezieht sich auf alle Berufe von Arbeitern, Angestellten oder Handelsvertretern im Industriesektor oder im Dienstleistungssektor. Sie wird organisiert durch die paritätischen Lehrausschüsse, die von den paritätischen Kommissionen eingesetzt wurden (oder durch den LRA, wenn die paritätische Kommission keinen Ausschuss eingesetzt hat). Der paritätische Lehrausschuss legt das Ausbildungsprogramm fest, die Lehrentschädigung, die Regelungen, usw. Die theoretische Ausbildung kann vor allem in einem Unterrichtszentrum mit reduziertem Stundenplan, in einem Ausbildungszentrum des Mittelstandes oder bei jedem anderen Unterrichtsanbieter erfolgen. 174. Die Industrielehre hat eine Mindestdauer von 6 Monaten (wenn der Beruf bei mehreren Arbeitgebern nacheinander erfolgen muss, kann diese Mindestdauer auf 3 Monate gesenkt werden). Die maximale Dauer wurde von der Regelung über die Lehre festgelegt. Wenn keine besondere Abweichung besteht, muss der Lehrvertrag beginnen, bevor der Betroffene das Alter von 18 Jahren erreicht. Der Vertrag kann eine Probezeit von mindestens 1 und höchstens 3 Monaten vorsehen. 175. Der Lehrling hat Anrecht auf eine Entschädigung für die Arbeitsstunden und für die Stunden des theoretischen Unterrichts. Der Betrag dieser Entschädigung wird von dem paritätischen Ausschuss festgelegt, meistens entspricht er einem Prozentsatz des sektoriellen Lohnes. In einem Königlichen Erlass ist ein nationales Minimum festgeschrieben, als Prozentsatz von der Hälfte des durchschnittlichen Monatsmindestlohnes: 176. Ein besonderes Eingliederungssystem besteht für die Jugendlichen, die noch nicht über die Mindestfähigkeiten verfügen, um in einem Unternehmen zu arbeiten. Dieses System besteht für Jugendliche, die ihr 3. Jahr der Mittelschule nicht erfolgreich abgeschlossen haben und die im Laufe der 3 letzten Jahre nicht während 6 Monaten durch einen Lehrvertrag, ein Praktikum oder einen Arbeitsvertrag gebunden waren (Studentenjobs ausgeschlossen). Der Eingliederungsweg vor der Lehre hat eine maximale Dauer von 12 Monaten; während dieser Periode erhält der Jugendliche eine Sonderentschädigung. 177. Das Statut der Industrielehrlinge wird in verschiedenen Kapiteln im 3. Teil erläutert. Zusammengefasst: - die Lehrlinge haben Anrecht auf den bezahlten Urlaub wie die Arbeitnehmer; - sie unterliegen der Gesetzgebung über die Arbeitsunfälle; - die Industrielehre eröffnet das Recht auf Warteentschädigungen und zählt für die Wartezeit; 74 Handbuch der Sozialgesetzgebung CSC 2016

- die Eltern der Lehrlinge behalten das Recht auf Familienzulagen solange der Lehrling keine 18 Jahre alt ist; nach diesem Alter behalten sie dieses Recht nur, wenn die Lehrentschädigung einen gewissen Betrag nicht überschreitet (siehe grüne Seiten ). C. DIE AUSBILDUNG DES MITTELSTANDES Französische Gemeinschaft: Dekret 3.7.19991; Wallonien: KE 16.7.1998 (2 Texte); KE 31.8.2000 (verlängerte Ausbildung); Brüssel (Cocof): KE 17.7.1998 (3 Texte); KE 20.7.2000 (verlängerte Ausbildung). - Deutschsprachige Gemeinschaft: Dekret 16.12.1991 - Flämische Gemeinschaft: Dekret 10.7.2008; KE 24.10.2008; KE 13.2.2009 II 178. Die so genannte Ausbildung des Mittelstandes wird von den Gemeinschaften organisiert. Diese regeln die Organisation der Ausbildung und das vertragliche Statut der betroffenen Personen. Die französische Gemeinschaft hat sich auf das Basisdekret beschränkt. Die Ausführungserlasse und das konkrete Funktionieren sind der wallonischen Region und der Cocof von Brüssel zugewiesen worden (Kooperationsabkommen 20.2.1995). In jeder der Gemeinschaften wird die Ausbildung durch einen öffentlichen Organismus überwacht, der sich mit der theoretischen Ausbildung befasst und eine Kontrolle über die praktische Arbeit gewährleistet: - Französische Gemeinschaft (Wallonien außer Deutschsprachige Gemeinschaft; frankophones Brüssel): Institut für die Alternanzausbildung in den kleinen und mittleren Unternehmen (IFA-PME). - Deutschsprachige Gemeinschaft: Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand; - Flämische Gemeinschaft (flämische Region; flämische Ausbildungen in Brüssel): Flämische Agentur für die Unternehmerausbildung, die so genannte Syntra Vlaanderen (Vlaams agentschap voor ondernemersvorming) 179. Die Grundausbildung ist Gegenstand eines Lehrvertrags, der einem Modell entspricht, das durch die Gesetzgebung erlassen wurde. Dieser Vertrag wird zwischen dem Lehrling und dem Betriebsleiter abgeschlossen, aber muss durch das Ausbildungsinstitut genehmigt werden und wird von einer Person mit der Bezeichnung Lehrlingssekretär in der Deutschsprachigen Gemeinschaft begleitet. Im Rahmen dieses Handbuches ist es nicht möglich; detailliert auf diese Regelungen einzugehen, die von einer Gemeinschaft zur anderen variieren können; der Inhalt dieser Regelung wird im Übrigen im Standardvertrag angegeben. Wir beschränken uns auf die folgenden grundlegenden Eigenschaften: - die Lehre wird normalerweise für eine bestimmte Dauer abgeschlossen: jene der Ausbildung, die eine Höchstdauer von 3 Jahren hat; - der Vertrag umfasst eine Probezeit (Maximum 3 Monate), während deren die Parteien den Vertrag mittels einer Kündigungsfrist von einer Woche beenden können; - der Vertrag kann vor seinem Ende auf Initiative der Ausbildungsinstitution gebrochen werden aus Gründen, die entweder mit dem Arbeitgeber zusammenhängen (dieser erfüllt seine Verbindlichkeiten nicht oder wird für die Rolle des Lehrmeisters für ungeeignet gehalten), oder mit dem Lehrling (dieser erfüllt seine Verbindlichkeiten nicht oder hat die Kapazitäten nicht, um die Ausbildung durchzuführen); - Die Gesetzgebung legt den Mindestbetrag der Lehrlingsentschädigung fest; dieser Be- 75

trag befindet sich in den grünen Seiten am Ende dieses Handbuches. 180. Nach der eigentlichen Lehre kann der Betroffene eine Ausbildung zum Meister (Betriebschef) machen um sich auf die Ausführung eines selbstständigen Berufes oder auf eine führende Position in einem KMU vorzubereiten. Diese Ausbildung beinhaltet eine theoretische Ausbildung und eine praktische Ausbildung in einem Unternehmen, die im Rahmen eines Praktikumvertrages abgeschlossen wird. Es gibt auch: - verlängerte Ausbildungen, die es den Selbstständigen, den KMU-Leitern, ihren Mitarbeitern sowie denjenigen, die eine Meisterausbildung abgeschlossen haben ermöglichen, ihre Qualifikation zu erweitern, sich an neue Techniken anzupassen und an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung; - Umschulungen für Selbstständige und KMU-Leiter, die einen anderen Beruf ergreifen möchten. Diese Ausbildungen haben die Form von Kursen, Konferenzen, usw... 181. Das Sozialstatut der Lehrlinge des Mittelstandes und der Praktikanten in Ausbildung zum Meister wird in den verschiedenen Kapiteln im 3. Teil erläutert. Zusammengefasst: - sie haben Anrecht auf den bezahlten Urlaub wie die Arbeitnehmer; - sie unterliegen der Gesetzgebung über die Arbeitsunfälle; - die Lehre und die Ausbildung zum Meister (Betriebschef) eröffnet das Recht auf Warteentschädigungen, gilt aber nicht für die Wartezeit; - die Eltern der Lehrlinge behalten das Recht auf Familienzulagen solange der Lehrling keine 18 Jahre alt ist; nach diesem Alter behalten sie dieses Recht, bis dass die Lehrentschädigung einen gewissen Betrag überschreitet (siehe grüne Seiten ); - solange der Jugendliche das Recht auf Famienzulagen eröffnet, ist seine Gesundheitspflege als Person zu Lasten seiner Eltern gesichert. 2. Die Berufsausbildung der Arbeitsuchenden A. GRUNDSATZ 182. Neben der Berufsausbildung der Arbeitsuchenden schlagen die Ausbildungsorgane (Forem, VDAB, ADG, Bxl-formation) auch verschiedene Hilfen für die Weiterbildung der Arbeitnehmer vor. Einige dieser Initiativen werden im 4. Teil dieses Handbuches präsentiert. Sie werden nicht in diesem Kapitel behandelt. Basisgesetze: - Wallonie: Dekret 6.5.1999; Ausführungserl. Fr. Gem. 12.5.1987, mehrmals abgeändert durch wall. Regierungserlasse, vor allem EWR 1.3.2002 (Vorteile für Praktikanten). - Flämische Gemeinschaft: Erl. fläm. Reg. 3.6.2009, Art. 61 + folgende - Frankophones Brüssel: Dekret Cocof 17.3.1994; Ausführungserl. Fr. Gem. 15.5.1987, mehrmals abgeändert durch Erl. des Cocof Kollegiums. Im Rahmen dieses Handbuches beschränken wir uns darauf, den juristischen Rahmen der Berufsausbildung hinsichtlich des Praktikanten zu präsentieren. Meistens geschieht 76 Handbuch der Sozialgesetzgebung CSC 2016

das Angebot einer Berufsausbildung im allgemeinen Rahmen eines mit der zuständigen Einrichtung vereinbarten Eingliederungsprogramms. Das Ziel dieses Handbuches besteht nicht darin, diesen wichtigen Aspekt zu beleuchten. Im Rahmen dieses Handbuches sind wir nicht in der Lage, die Regelungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft detailliert aufzuführen. Die in den folgenden Abschnitten enthaltenen allgemeinen Informationen gelten auch für die DG. Bezüglich der Sonderinformationen im nachstehenden Punkt B können sich die interessierten Leser an die zuständige Einrichtung wenden oder deren Internetseite konsultieren. II 183. Die Bezeichnung des Vertrages, die Zugangsbedingungen, die Details der Vertragsklauseln und natürlich das eigentliche Ausbildungsangebot können von einer zur anderen Gemeinschaft ändern. Aber die allgemeine Ökonomie der Systeme ist in den drei Gemeinschaften vergleichbar. Die Ausbildung kann in einem von dem zuständigen öffentlichen Organismus geschaffenen oder genehmigten Zentrum, einschließlich bestimmter technischer Schulen, geschehen. In diesem Fall wird der Ausbildungsvertrag zwischen dem Arbeitsuchenden und diesem Organismus abgeschlossen. Die Ausbildung kann auch in einem Unternehmen stattfinden. Dann wird der Vertrag zwischen dem Arbeitsuchenden, dem Unternehmen und der Ausbildungsorganisation abgeschlossen. Letztere hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die Parteien ihre jeweiligen Pflichten einhalten; die Vorrechte, über die sie diesbezüglich verfügen, variieren von einer Regelung zu anderen. Jede Gemeinschaften verfügt über einen gesetzlichen Apparat zur Vermeidung von Diskriminierungen beim Zugang zu den Ausbildungen, ob es sich dabei um Ausbildungen im Zentrum oder im Unternehmen handelt (siehe diesbezüglich das entsprechende Kapitel in diesem Teil des Handbuches). 184. Während der Ausbildung behält der Praktikant sein Statut als Sozialleistungsbezieher (Arbeitslosigkeit, Integrationseinkommen, usw.). Über dieses Statut ist er auch bezüglich der Sozialen Sicherheit abgedeckt (Krankenversicherung, Familienzulagen, Pension). Wenn er Arbeitslosenentschädigungen bezieht, ist der Praktikant in Berufsausbildung von bestimmten Verpflichtungen befreit, vor allem was die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt angeht (s. Art. 91 KE 25.11.1991). Der Praktikant, der keine Arbeitslosen- oder Warteentschädigungen bezieht, weil er die Bedingungen nicht erfüllt oder weil er wegen Langzeitarbeitslosigkeit oder im Rahmen der Kontrolle der aktiven Arbeitsuche von der Arbeitslosigkeit ausgeschlossen wurde, kann unter gewissen Bedingungen eine Ausbildungsentschädigung oder eine Praktikumsentschädigung zu Lasten des Onem erhalten; diese Entschädigung entspricht dem Betrag der Warteentschädigung (KE 25.11.1991, Art. 36ter bis 36quiquies, s. auch Kapitel Arbeitslosigkeit im 3. Teil dieses Handbuches). 185. Die Praktikanten in Berufsausbildung unterstehen nicht dem Gesetz über die Arbeitsunfälle. Sie erhalten gleichwertige Vorteile aufgrund einer Versicherung, die die Ausbildungsorganisation (für die Ausbildungen in Zentren) oder das Unternehmen (für die Ausbildung im Unternehmen) abgeschlossen hat. 77

186. Die Berufsausbildungen sind kostenlos für den Praktikanten. Dieser erhält entweder von dem Ausbildungsorganismus oder vom Unternehmen eine Rückerstattung seiner Fahrtunkosten, der Unkosten für die Kinderbetreuung sowie eine Ausbildungsprämie, deren Betrag von der gültigen Regelung und von der Art der Ausbildung abhängt. Diese Bedingungen werden nachstehend erläutert. Bezüglich der Ausbildungen im Unternehmen sind die Praktikanten den Arbeitnehmern gleichgestellt für die Anwendung der meisten Verfügungen des Arbeitsrechtes (Arbeitsregelung, Arbeitsdauer, Nacht- und Sonntagsarbeit, Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Sprachengebrauch, usw.). 187. Im Rahmen der Ausbildungen im Unternehmen beschäftigt der Arbeitgeber den Praktikanten unter einem Arbeitsvertrag, dessen Dauer der Ausbildung entspricht. Die Anwendung dieser Klausel führt manchmal zu Streitfällen. Die folgenden Grundsätze gehen aus der Arbeitsrechtsprechung hervor: - die Klausel bindet den Arbeitgeber und nicht den Arbeitnehmer; - der Arbeitgeber ist nicht unbedingt verpflichtet, einen befristeten Arbeitsvertrag anzubieten; die flämische Gesetzgebung besagt sogar, dass er unbefristet sein muss; er kann eine Probezeit vorsehen, insofern der Arbeitgeber ihn nicht vor Ablauf der garantierten Beschäftigungsperiode beendet; - missachtet der Arbeitgeber diese Verpflichtung, kann der Arbeitnehmer den daraus entstehenden materiellen und moralischen Schadensersatz erhalten, was nicht unbedingt bedeutet, dass er die Entschädigung für den Bruch eines befristeten oder unbefristeten Vertrages erhält; - Diese Verpflichtung des Arbeitgebers hält ihn jedoch nicht von der Möglichkeit ab, den Vertrag aus schwerwiegendem Grund oder aus Gründen höherer Gewalt aufzulösen. 188. Seit dem 1.1.2013 werden den jungen Arbeitsuchenden während der Warteseit vor der Gewährung von Eingliederungsentschädigungen (S. Teil 3, Arbeitslosigkeit) Eingliederungspraktika in den Unternehmen angeboten, wobei sich das Statut an das des Berufsausbildungsvertrages im Unternehmen anlehnt. B. REGELUNG DER WALLONISCHEN REGION 189. Alle Ausbildungen, die in den Zentren des Forem, in den zugelassenen Institutionen (einschließlich die sektoriellen Ausbildungen), den Berufseingliederungseinrichtungen oder den Unternehmen der Ausbildung durch die Arbeit (EFT) erworben werden, geschehen im Rahmen einer gleichen Art von Berufsausbildungsvertrag. Die Prämie für die Praktikanten beträgt 1 Euro pro Stunde. 190. Die Ausbildungen in den Unternehmen geschehen im Rahmen eines Ausbildungs-Eingliederungsplanes (PFI). Diese Ausbildung dauert 4 bis 26 Wochen. Sie wird entweder nur im Unternehmen oder teilweise im Unternehmen und teilweise in einem Zentrum erteilt. 78 Handbuch der Sozialgesetzgebung CSC 2016

Die Ermutigungsprämie zu Lasten des Unternehmens wird so berechnet, dass der Praktikant mit seiner Prämie und seiner sozialen Entschädigung (Arbeitslosigkeit oder Integrationseinkommen) 60% des Lohnes des zu erlernenden Berufes während dem ersten Drittel der Ausbildung erhält; 80% dieses Lohnes während dem 2. Drittel und 100 % während dem 3. Drittel. 191. Es bestehen darüber hinaus zwei Formen von Praktika im Unternehmen, im Rahmen eines allgemeinen Eingliederungsweges: a) Das Praktikum der Berufserfahrung dauert 40 bis 60 Stunden und zielt darauf ab, ein Berufsausbildungsprojekt durch ein Praktikum der Entdeckung eines Berufes, eines Arbeitspostens oder eines Unternehmens zu präzisieren. Während diesem Praktikum nutzt der Praktikant die Vorteile des Berufsausbildungsvertrages in einem Zentrum oder in einer Institution. b) Das Praktikum der Versetzung in eine Berufssituation (Misip) ist ein Informationspraktikum in einem beruflichen Umfeld, das der Arbeitsuchende kennen lernen möchte. Die Dauer beträgt 5 Tage Vollzeit (kann auf mehr Tage verteilt werden, wenn teilzeitig gearbeitet wird). Jeder Arbeitsuchende verfügt über einen Kredit von 30 Stunden, d.h. 6 Praktika. Das Forem übernimmt die notwendigen Versicherungen, vor allem in Bezug zum Arbeitsunfall. Abgesehen von der Rückerstattung der Fahrtunkosten erhält der Praktikant keinen Lohn. II C. REGELUNG DER FLÄMISCHEN GEMEINSCHAFT 192. Das VDAB schlägt mehrere Arten der Ausbildung vor, entweder in seinen Zentren, oder in Partnerinstitutionen oder Schuleinrichtungen. Diese Ausbildungen geschehen unter Berufsausbildungsvertrag. Manche dieser Ausbildungen umfassen auch Praktika in Unternehmen. Dem Praktikanten werden Prämien gewährt, die im Vertrag vorgesehen sind und veränderlich sind je nach Art der Ausbildung. 193. Abgesehen von den Praktika, die an eine andere Ausbildung gebunden sind, geschieht die Ausbildung im Unternehmen (das Gesetz sieht vor, dass es sich auch um eine GoE oder um eine öffentliche Verwaltung handeln kann) unter der Bezeichnung individuelle Ausbildung im Betrieb im Rahmen eines Vertrages zwischen dem Praktikanten, dem Unternehmen und dem VDAB. Die Ausbildung dauert mindestens 4 Wochen und höchstens 26 Wochen. Es besteht eine Ausbildungsmöglichkeit während höchstens 52 Wochen für wenig qualifizierte Langzeitarbeitssuchende. Es ist das VDAB, das die Ausbildung genehmigt, ihre Dauer festlegt und gegebenenfalls beschließt, sie vor dem vorgesehenen Ende abzubrechen. Wenn ein Unternehmen seine Verpflichtungen nicht einhält, kann das VDAB es während 3 Jahren vom Recht ausschließen, Praktikanten auszubilden. Der Praktikant hat Anspruch auf eine Prämie für jede produktive Arbeit, die einem Prozentsatz des Unterschiedes zwischen dem normalen Lohn des Berufes und der Sozialentschädigung (Arbeitslosigkeit, RIS), die der Praktikant bezieht, entspricht. Dieser Prozentsatz variiert zwischen 75% und 100% je nach Monat der Ausbildung. Wenn der 79

Praktikant keine Sozialentschädigung bezieht, hat er Anspruch auf eine Kompensationsentschädigung zulasten des VDAB; die Produktivitätsprämie entspricht dem Prozentsatz des Unterschiedes zwischen dem Lohn und dieser Entschädigung. Die Produktivitätsprämie und die Kompensationsentschädigung werden dem Praktikanten durch das VDAB gezahlt. Die Produktivitätsprämie wird dem VDAB durch das Unternehmen zurückgezahlt. Der Praktikant hat außerdem zulasten des Arbeitgebers Anspruch auf die Rückzahlung seiner Fahrtunkosten gemäß den Bestimmungen, die auf die Arbeiter des Unternehmens anwendbar sind. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Praktikanten nach der Ausbildung zu beschäftigen mit einem Arbeitsvertrag von unbestimmter Dauer; von einem schwerwiegendem Grund abgesehen kann er diesen Vertrag nur frühestens nach einer Dauer beenden, die der Dauer der Ausbildung entspricht. 194. Es bestehen zwei besondere Formen der Ausbildung im Unternehmen: a) Die Eingliederungsausbildung Dieses System gilt für: - schwach qualifizierte Jugendliche in der Wartezeit, innerhalb von 4 Monaten ab ihrer Einschreibung als Arbeitsuchende; - Vollarbeitslose, die einer Berufsausbildung von mindestens 400 Stunden gefolgt sind; die Eingliederungsausbildung muss innerhalb von 4 Monaten nach Ende dieser Ausbildung erfolgen. Die Eingliederungsausbildung dauert 9 Wochen. Die Prämie für die produktive Arbeit entspricht ebenfalls (zu 100 %) dem Unterschied zwischen dem Lohn des Berufes und der Sozialentschädigung, die der Praktikant bezieht (NB: Jugendliche in Wartezeit, die eine Berufsausbildung machen, haben Anrecht auf eine Praktikumentschädigung zu Lasten des Onem; s. diesbezüglich Teil 3, Arbeitslosenregelung). b. IBO-Zeitarbeit Dieses System kombiniert eine Beschäftigung als Leiharbeiter (siehe Kapitel Leiharbeit ) während maximal 8 Wochen, der eine individuelle Ausbildung beim gleichen Benutzer unverzüglich folgt. Dieses System gilt für behinderte oder fremdbürtige Arbeitsuchende über 50 Jahre. Wie im gewöhnlichen System ist es das VDAB, das die Ausbildung genehmigt und vorzeitig beendet. Aber das Leiharbeitunternehmen wählt den Kandidaten aus und begleitet den Praktikanten und das Unternehmen während der Ausbildung gemäß einem Begleitplan, dessen Modell durch das VDAB festgelegt wird. Diese Arbeit wird durch das VDAB entschädigt; diese Bezahlung variiert, je nachdem, ob der Arbeiter am Ende des Prozesses unter unbefristetem Vertrag beschäftigt wird oder nicht. D. REGELUNG FRANKOPHONES BRÜSSEL 195. Brüssel Formation bietet verschiedene qualifizierende Ausbildungen an, sowie Basisschulungen und Vorschulungen (eventuell in Verbindung mit Actiris ), entweder in ihren Zentren, oder in Partnerschaft mit anderen Institutionen, manchmal in technischen Schulen. 80 Handbuch der Sozialgesetzgebung CSC 2016

Der Vertrag der Berufsausbildung wird geregelt durch die Gesetzgebung der Französischen Gemeinschaft, die diesbezüglich ein wenig abgeändert wurde. Man kann sich an das halten, was oben von der wallonischen Gesetzgebung gesagt wurde. Am Ende einer Ausbildung in einem Zentrum kann dem Praktikanten, immer noch im Rahmen seines Berufsausbildungsvertrages, ein Abschlusspraktikum im Unternehmen angeboten werden. Diese Praktika dauern im Prinzip 4 Wochen. Längere Praktika (auf maximal 2 Monate beschränkt) bestehen für hochqualifiziertere Ausbildungen (Management, Informatik, Multimedia,...). Ein Akkulturationspraktikum von 4 Wochen kann vor Beginn einer Ausbildung im Sektor der Logistik und des Transportes angeboten werden, um es dem Praktikanten zu ermöglichen, sich ein präziseres Bild des Berufes zu machen, in dem er eine Ausbildung beabsichtigt. II 196. Der Ausbildungsvertrag im Unternehmen heißt individuelle Berufsausbildung (FPI). Die Ausbildung dauert 4 Wochen bis 6 Monate. Die Prämie, die dem Praktikanten gewährt wird, Produktivitätsprämie genannt, entspricht dem Unterschied zwischen dem steuerbaren Lohn der zu erfüllenden Funktion und der Sozialentschädigung. Es besteht auch ein Vertrag, genannt individuelle Berufsausbildung zur Integration ins Unternehmen (FPI-E), der einer Berufsausbildung in einem Zentrum folgt. Die Bedingungen sind die gleichen wie für den FPI, aber die Ausbildung nutzt die im Rahmen der Ausbildung im Zentrum erworbene Umrahmung. 3. Andere Ausbildungsverträge A. DIE ABKOMMEN BESCHÄFTIGUNG-AUSBILDUNG Basistexte: Abkommen der ersten Beschäftigung: G. 24.12.1999, Art. 27. 1, Abs 2i; KE 30.3.1999 197. Die Verbindung von Ausbildung und Arbeit ist charakteristisch für die Lehre, wie oben beschrieben. Es ist ebenfalls möglich, Ausbildung und Arbeit zu kombinieren im Rahmen eines gewöhnlichen Arbeitsvertrages. Ein solches System war vorgesehen für die Eingliederung der Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren im Rahmen eines KE Nr. 495 vom 31.12.1986, in Konkurrenz zur Industrielehre. Dieses System wurde als solches ab dem 1.1.2004 außer Kraft gesetzt im Rahmen der Reform der Einstellungspläne. Es bleibt möglich, ein Abkommen Beschäftigung-Ausbildung abzuschließen im Rahmen des Abkommens der ersten Beschäftigung (siehe oben). Diese Beschäftigung gilt im Rahmen der Einstellungsverpflichtung und eröffnet das Recht auf Beitragsreduzierungen im Rahmen des Einstellungsplanes für Jugendliche (siehe diesbezüglich Teil 4 dieses Handbuches). Um diese Vorteile nutzen zu können, stellt die Regelung einige Bedingungen bezüglich der Qualität der Arbeit und der Ausbildung. Der Abschnitt Arbeit wird im Rahmen eines gewöhnlichen Teilzeitvertrages (zumindest eine Halbzeit) erfüllt. In Abweichung zur gewöhnlichen Regelung der Teilzeitarbeit kann die Arbeitsdauer auf jährlicher Basis festgelegt werden (um sich den Notwendigkeiten der Ausbildung anzupassen). Die gesamte Arbeits- und Ausbildungszeit darf auf jährlicher Basis die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten. Liegt die Dauer des Abkommens unter 12 Monaten, muss diese Bedingung für die Dauer des 81

Abkommens überprüft werden. Der Abschnitt Ausbildung wird im Rahmen eines Abkommens Ausbildung-Beschäftigung, per KE geregelt, erfüllt. Es kann sich um jede Form oder Art von Unterricht, Kursen oder organisierten Schulungen handeln, subventioniert oder genehmigt von den regionalen oder gemeinschaftlichen zuständigen Gremien, oder um sektorielle Schulungen, die von der paritätischen Kommission organisiert werden. Die Ausbildung muss mindestens 240 Stunden pro Jahr betragen. Die Ausbildungszeit gilt als Arbeitszeit für die Anwendung der Gesetzgebung über die Arbeitsdauer. Das Abkommen muss schriftlich festgehalten werden und dieses Schreiben muss bestimmte Angaben enthalten. Besteht der Jugendliche diese Ausbildung nicht, kann das Abkommen der ersten Beschäftigung verlängert werden. B. DIE ABKOMMEN DER BERUFSERFAHRUNG (G. Programm 2.8.2002, Art. 104 bis 112, KE 11.3.2003) 198. Mehr und mehr greift die Beschäftigungs- oder Ausbildungspolitik auf Formeln zurück, durch die Personen im Rahmen ihrer Ausbildung Arbeitsleistungen bei einem Arbeitgeber erbringen, um bestimmte Kenntnisse oder bestimmte Fähigkeiten zu erwerben (siehe z.b. im Rahmen des Abkommens der ersten Beschäftigung und 4. Teil). Unter der Bezeichnung Abkommen der Berufserfahrung führt die föderale Gesetzgebung bestimmte Mindestregeln ein, die durch solche Abkommen einzuhalten sind. Die folgenden Anordnungen gelten für alle Formeln, die dieser Definition entsprechen, außer: - die Ausbildungsaktivitäten im Rahmen eines Arbeitsvertrages; - die Arbeitsleistungen im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages (siehe oben) oder Praktika im Rahmen von Studien in einer Unterrichtseinrichtung (siehe unten), insofern diese nicht mehr als 60 Tage bei einem gleichen Arbeitgeber oder Praktikumsleiter im Laufe eines Ziviljahres (für die Berufsausbildung) oder eines Schuljahres (für das Unterrichtswesen) umfassen; - die Praktika, deren Dauer von der zuständigen Obrigkeit festgesetzt wurde im Rahmen eines Kurses, der zu einem Diplom führt; - die Praktika zur Vorbereitung auf die Ausübung eines freien Berufes (Anwalt, Gerichtsvollzieher, usw...) oder auf das Anbieten einer intellektuellen Dienstleistung (Betriebsrevisor usw...), wenn der Praktikant der Deontologie einer Order oder eines Institutes untersteht. 199. Das Abkommen der Berufserfahrung muss schriftlich festgehalten werden und spätestens in dem Moment, wo der Praktikant seine Tätigkeit beginnt; dieses Schreiben muss eine bestimmte Anzahl von Mindestangaben enthalten, vor allem den Gegenstand und die Dauer des Abkommens, die tägliche und wöchentliche Anwesenheitszeit im Unternehmen, die vereinbarte Entschädigung, die Modalitäten der Unterbrechung. Dieses Schreiben gehört zu den Sozialdokumenten, die das Unternehmen für die Inspektionsdienste zur Verfügung halten muss. 200. Das Abkommen muss die Zahlung einer Entschädigung vorsehen. Diese darf nicht nied- 82 Handbuch der Sozialgesetzgebung CSC 2016

riger sein als die Entschädigung für die Industrielehre. Diese letzte Regelung gilt nicht für die Anordnungen, die durch Dekrete eingesetzt wurden oder durch regionale oder gemeinschaftliche Beschlüsse, oder durch KAA, die innerhalb einer PK abgeschlossen wurden. Bezüglich dieser Anordnungen sieht die föderale Regelung nur vor, dass die Entschädigung für den Praktikanten, der 18 Jahre alt ist und der sein drittes Ausbildungsjahr beendet hat, nicht weniger betragen darf als 1/3 des durchschnittlichen Monatsmindesteinkommens des LRA. Der Betrag dieser Entschädigung kann teilweise aus einer aktivierten Sozialleistung bestehen. II 201. Die Regelung über die persönliche Verantwortung des Arbeitnehmers gilt ebenfalls für die Personen, die im Rahmen der Abkommen der Berufserfahrung beschäftigt werden. C. DIE PRAKTIKA IM RAHMEN EINER SCHULAUSBILDUNG 202. Mehr und mehr sehen die Schulen im Rahmen ihres Programms auch Praktika vor in Unternehmen. Für diese Praktika bestehen keine gesetzlichen Regelungen. Die Schulregelung regelt das Statut dieser Schüler, vor allem die Abdeckung im Falle des Unfalls und der Verantwortung. Die Gesetzgebung über das Wohlbefinden (Sicherheit, Hygiene) ist gültig für diese Praktikanten. Besondere Anordnungen sind vorgesehen in Sachen Risikoanalyse und Gesundheits-überwachung, vor allem bezüglich der Zuständigkeitsaufteilung zwischen der Schule und dem Unternehmen, in dem das Praktikum absolviert wird (KE 21.9.2004). Für den Rest sind sie nicht von der Arbeitsgesetzgebung betroffen. 83