Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l instruction publique du canton de Berne Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Office de l enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil et de l orientation Sulgeneckstrasse 70 3005 Bern Telefon 031 633 85 11 Telefax 031 633 83 55 www.erz.be.ch akvb@erz.be.ch Pia Hutzli 031 633 85 20 pia.hutzli@gmx.ch FAQ zur Standortbestimmung im Kindergarten, Basisstufe und Cycle élémentaire Bearbeitungs-Datum 10.06.2015 Version 653850-v5 Autor Hutzli-Thönen Pia ERZ-AKVB-KGED;AKVB
Inhaltsverzeichnis 1 Beurteilen im Kindergarten, Basisstufe / Cycle élémentaire... 4 1.1 Auf welche gesetzlichen Grundlagen basiert die Beurteilung Kindergarten, Basisstufe und Cycle élémentaire?... 4 1.2 Ist die Beurteilung im Kindergarten/ Basisstufe / Cycle élémentaire förderorientiert oder bilanzierend?... 4 1.3 Warum wurde das Dokument Standortbestimmung nicht gleich gestaltet wie die Beurteilungsberichte des 1.-4. Schuljahres?... 4 1.4 Wie wird die Beurteilung vor dem Übertritt von der Basisstufe ins 3. Schuljahr der Primarstufe ausgefüllt?... 4 2 Datenschutz... 5 2.1 Sind Aussagen zur Sozialkompetenz in der Standortbestimmung möglich?... 5 3 Termine... 5 3.1 Wann findet das Standortgespräch statt?... 5 3.2 Wann wird das Formular ausgefüllt?... 5 3.3 Wann wird die Standortbestimmung den Eltern abgegeben?... 5 3.4 Wann werden die Absenzen eingetragen?... 5 3.5 Was unterschreiben die Eltern?... 5 4 Schullaufbahnentscheide... 6 4.1 Wer fällt den Schullaufbahnentscheid?... 6 4.2 Wer entscheidet, wenn sich Lehrkraft und Eltern nicht einig sind?... 6 4.3 Wann braucht es eine Abklärung durch die Erziehungsberatung?... 6 4.4 Warum muss die Schulleitung das Formular unterschreiben?... 6 4.5 Muss das Dokument Standortbestimmung ausgefüllt werden, wenn ein Kind bereits nach einem Jahr in die Primarstufe übertritt?... 6 4.6 Muss die Schulleitung eine zusätzliche Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung schreiben?... 6 5 Formular... 7 5.1 Wo kann das Formular bezogen werden?... 7 5.2 Können eigene Formulare verwendet werden?... 7 5.3 Warum wurde das Formular Standortbestimmung nicht als Ankreuzbogen gestaltet?... 7 5.4 Wozu dienen die Textfelder?... 7 5.5 Dürfen die Aussagen in Stichworten geschrieben werden?... 7 5.6 Gibt es einen Bausatz zum Ausfüllen des Formulars?... 7 5.7 Müssen in jedem Fall Konsequenzen und Massnahmen formuliert werden?... 7 Version 653850-v5 Seite 2 von 10
5.8 Was muss ausgefüllt werden, wenn ein Kind nicht in die Primarstufe übertritt?... 8 5.9 Welches Feld wird angekreuzt, wenn ein Kind in der EK weitergeschult werden soll?... 8 5.10 Wie werden die Abwesenheiten beim Kindergarten in Lektionen oder Halbtage festgehalten?... 8 5.11 Kann das Dokument Standortbestimmung auch im ersten Kindergarten verwendet werden?... 8 6 Applikation Beurteilung 04... 8 6.1 Wie erhält die Lehrkraft Zugriff auf die Formulare in der Applikation?... 8 6.2 Wie ist der Zugriff auf die Dokumente in der Applikation durch zwei Lehrpersonen einer Klasse möglich?... 8 6.3 Wann und wie lange hat man Zugriff auf das Formular in der Applikation?... 9 6.4 Wer überträgt den Schullaufbahnentscheid in die Applikation?... 9 6.5 Ausfüllen des Kopfes der Standortbestimmung in der Applikation... 9 6.6 Dokumentation beim Übertritt von der Basisstufe/ vom Cycle élémentaire ins dritte Schuljahr... 9 Version 653850-v5 Seite 3 von 10
1 Beurteilen im Kindergarten, Basisstufe / Cycle élémentaire 1.1 Auf welche gesetzlichen Grundlagen basiert die Beurteilung Kindergarten, Basisstufe und Cycle élémentaire? Aufgrund der Revision des Volksschulgesetzes durch den Grossen Rat ist der Kindergarten seit August 2013 obligatorisch und formal Teil der Volksschule. Er dauert zwei Jahre. Die Gemeinden können den Kindergarten beibehalten oder auf freiwilliger Basis die Basisstufe oder den Cycle élémentaire führen. Die Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule, DVBS, gilt seit August 2013 auch für die Beurteilung im Kindergarten, in der Basisstufe und dem Cycle élémentaire. 1.2 Ist die Beurteilung im Kindergarten/ Basisstufe / Cycle élémentaire förderorientiert oder bilanzierend? Sowohl der Kindergarten wie die Basisstufe und der Cycle élémentaire sind als Lernzyklus zu verstehen, den jedes Kind individuell und in seinem Tempo durchläuft. Mit der Standortbestimmung wird der Entwicklungs- und Lernstand dokumentiert. Die Rückmeldungen erfolgen förderorientiert und individuell auf das einzelne Kind zugeschnitten. Im Gegensatz dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler auf der Primar- und Sekundarstufe I am Ende des Schuljahres mit dem Beurteilungsbericht eine bilanzierende Beurteilung. Vor dem Übertritt in die dritte Klasse erhalten Schülerinnen und Schüler der Basisstufe und des Cycle élémentaire den Beurteilungsbericht des zweiten Schuljahres. 1.3 Warum wurde das Dokument Standortbestimmung nicht gleich gestaltet wie die Beurteilungsberichte des 1.-4. Schuljahres? Einheitliche Formulare für die Beurteilung sind kaum möglich, da diese auf den verschiedenen Stufen unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen. Die Formulare Standortbestimmung im Kindergarten und Standortbestimmung in der Basisstufe / im Cycle élémentaire dienen zur Verschriftlichung des Elterngesprächs. Die Rückmeldungen erfolgen während dem Jahr und zeigen den Entwicklungsstand des Kindes auf. Zusätzlich werden die daraus resultierenden Massnahmen definiert. Die Dokumente, die im Kindergarten seit der Einführung des Lehrplans bekannt sind, wurden nicht inhaltlich hingegen im Layout dem Beurteilungsbericht angepasst. Verweis auf 5.3 und 5.4 1.4 Wie wird die Beurteilung vor dem Übertritt von der Basisstufe ins 3. Schuljahr der Primarstufe ausgefüllt? In der Basisstufe und dem Cycle élémentaire ist der Zeitpunkt des Elterngesprächs, das auf der Grundlage der Standortbestimmung geführt wird, von der Klassenlehrkraft frei wählbar. Im letzten Basisstufenjahr oder letzten Jahr des Cycle élémentaire findet das Gespräch in der zweiten Hälfte des ersten Semesters statt. Beim Übertritt von der Basisstufe und vom Cycle élémentaire in das dritte Schuljahr der Primarstufe wird ein Beurteilungsbericht gemäss Art. 28 DVBS analog des Beurteilungsberichts für das 2. Schuljahr ausgefüllt. Die Angaben zur Schülerin/ zum Schüler im Kopf der Beurteilung sehen wie folgt aus: Beim Schuljahr wird die Anzahl der besuchten Basisstufenjahre (3, 4 oder 5 Jahre) eingetragen. Als Pensum wird das 2. Schuljahr angegeben. Die Zeile besucht den Unterricht als wird ergänzt mit Schülerin/ Schüler der Basisstufe. (siehe Beispiel) Version 653850-v5 Seite 4 von 10
2 Datenschutz 2.1 Sind Aussagen zur Sozialkompetenz in der Standortbestimmung möglich? Gestützt auf Art. 13 bis 15 der Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) wird im Kindergarten, der Basisstufe und dem Cycle élémentaire jährlich eine Standortbestimmung durchgeführt. Die offiziellen Formulare zur Standortbestimmung / Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe und die Standortbestimmung Basisstufe / Cycle élémentaire sind in der Dokumentenmappe aufzubewahren. Die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz sowie der Sachkompetenz, die in der Standortbestimmung Basisstufe / Cycle élémentaire in Fächer aufgeteilt ist, sind Bestandteil der Standortbestimmung. Die Verwendung der offiziellen Dokumente ist verbindlich. 3 Termine 3.1 Wann findet das Standortgespräch statt? Im Kindergarten ist der Zeitpunkt für das Gespräch für die Klassenlehrkraft frei wählbar. (Art. 10 Abs. 1, DVBS) In der Basisstufe und im Cycle élémentaire ist der Zeitpunkt des Elterngesprächs für die Klassenlehrkraft frei wählbar. Im letzten Basisstufenjahr und im letzten Jahr Cycle élémentaire findet das Gespräch in der zweiten Hälfte des ersten Semesters statt. (Art. 10 Abs. 2, DVBS) Vor dem Übertritt in das dritte Schuljahr der Primarstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler den Beurteilungsbericht des zweiten Schuljahres. 3.2 Wann wird das Formular ausgefüllt? Das Formular Standortbestimmung wird vorgängig zum Elterngespräch ausgefüllt und dient zusammen mit den Beobachtungen der Lehrkräfte, den Arbeiten und der Selbstbeurteilung des Kindes als Grundlage für das Elterngespräch. 3.3 Wann wird die Standortbestimmung den Eltern abgegeben? Die Standortbestimmung kann den Eltern nach erfolgtem Gespräch und nachdem es von der Schulleitung unterschrieben wurde, abgegeben werden. Die Eltern erhalten das Dokument spätestens am Ende des Kindergartenjahres mit der Dokumentenmappe. 3.4 Wann werden die Absenzen eingetragen? Die Absenzen werden am Ende des Schuljahres im Dokument Standortbestimmung nachgetragen. 3.5 Was unterschreiben die Eltern? Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die Standortbestimmung und den Antrag zum Schullaufbahnentscheid erhalten und eingesehen haben. Das Dokument wird von den El- Version 653850-v5 Seite 5 von 10
tern unterschrieben, auch wenn sie mit dem Antrag nicht einverstanden sind. Sie haben die Möglichkeit, ihre eigene Sicht ins Dokument einzutragen. 4 Schullaufbahnentscheide 4.1 Wer fällt den Schullaufbahnentscheid? Kinder können ausnahmsweise gestützt auf Art. 25 VSG bereits nach dem ersten oder erst nach einem dritten Kindergartenjahr in die Primarstufe übertreten. Ein solcher Entscheid wird in der Regel mit dem Entwicklungs- und Lernstand des Kindes begründet. Die Schulleitung fällt den Schullaufbahnentscheid aufgrund des Antrags der Lehrperson für den Kindergarten und in Absprache mit den Eltern. Ein solcher Entscheid entspricht dem Überspringen bzw. wiederholen eines Schuljahrs gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. b bzw. c DVBS. 4.2 Wer entscheidet, wenn sich Lehrkraft und Eltern nicht einig sind? Werden sich Eltern und Lehrkräfte über den weiteren Verlauf der Schullaufbahn nicht einig, liegt die Entscheidungskompetenz bei der Schulleitung. Die Schulleitung hat vorgängig die Möglichkeit zu einem weiteren Gespräch einzuladen. Zusätzlich kann die Meinung der Erziehungsberatung eingeholt werden. 4.3 Wann braucht es eine Abklärung durch die Erziehungsberatung? Grundsätzlich treten die Kinder nach zwei Jahren Kindergarten in die Primarstufe über. Eine Abklärung durch die Erziehungsberatungsstelle für Kinder, die früher in die Primarstufe übertreten oder ein zusätzliches Kindergartenjahr besuchen, ist nicht notwendig, in Einzelfällen aber möglich. Informationen zur Einschulung und zu Schullaufbahnentscheiden Eine Abklärung durch die Erziehungsberatung ist notwendig, wenn bei Kindern mit einer deutlichen partiellen Entwicklungsverzögerung die zweijährige Einschulungsklasse (EK) in Betracht gezogen wird, in der das Pensum des ersten Schuljahrs der Primarstufe auf zwei Jahre verteilt wird. Die zweijährige Einschulung ist entweder in einer Einschulungsklasse oder in einer Regelklasse möglich. ein Kind in einer Klasse zur besonderen Förderung (KbF) der Primarstufe, aufgrund von Lern- und Leistungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten weitergeschult werden soll. 4.4 Warum muss die Schulleitung das Formular unterschreiben? Das Formular dient nicht nur als Standortbestimmung sondern auch als Verfügung für die weitere Schullaufbahn. 4.5 Muss das Dokument Standortbestimmung ausgefüllt werden, wenn ein Kind bereits nach einem Jahr in die Primarstufe übertritt? Ein vorzeitiger Übertritt in das erste Schuljahr der Primarstufe bedingt einen Schullaufbahnentscheid, weshalb in diesem Fall für die Standortbestimmung auch das offizielle Formular eingesetzt wird. 4.6 Muss die Schulleitung eine zusätzliche Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung schreiben? Das Dokument Standortbestimmung dient nebst der Beurteilung als Verfügung für die weitere Schullaufbahn und wird den Eltern in der Dokumentenmappe abgegeben. Die Rechtsmittelbeleh- Version 653850-v5 Seite 6 von 10
rung ist in der Dokumentenmappe aufgeführt, weshalb es kein zusätzliches Schreiben der Schulleitung braucht. Die Schulleitung hat auch die Möglichkeit, den Eltern die Verfügung in einem Brief mit Kopie der Standortbestimmung mitzuteilen. 5 Formular 5.1 Wo kann das Formular bezogen werden? Das Formular zur Standortbestimmung im Kindergarten, in der Basisstufe / im Cycle élémentaire kann als vorgedrucktes Formular beim Schulverlag bezogen oder in der Web-Applikation der Beurteilung 04 ausgefüllt werden. Das Dokument muss auf dem offiziellen Papier, das auch die Primar- und Sekundarstufe I verwendet, ausgedruckt werden. 5.2 Können eigene Formulare verwendet werden? Die Standortbestimmung Kindergarten Übertritt in die Primarstufe sowie das Formular für die Basisstufe / den Cycle élémentaire sind offizielle Dokumente. Die Verwendung dieser Dokumente ist verbindlich. Die Lehrkräfte haben aber die Möglichkeit für die Erfassung des Entwicklungsstandes der Kinder, einen Ankreuzbogen einzusetzen und die Aussagen daraus ins Formular aufzunehmen. 5.3 Warum wurde das Formular Standortbestimmung nicht als Ankreuzbogen gestaltet? Das Dokument wurde aus der Mustervorlage der Dokumentation zum Lehrplan Kindergarten entwickelt. Diese Vorlage steht den Lehrpersonen seit der Einführung des Lehrplans zur Durchführung der Standortbestimmung zur Verfügung und hat sich in der Praxis bewährt. Man wollte am Bewährten festhalten und den Lehrkräften vor der Einführung des Lehrplans 21 keine grossen Änderungen zumuten. 5.4 Wozu dienen die Textfelder? In den Textfeldern zur Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz wird der Entwicklungsstand des Kindes festgehalten. Die Aussagen können präzisiert und mit Bespielen illustriert werden. Eine Beurteilung mit Kreuzen kann den einzelnen Fähigkeiten eines Kindes nur teilweise gerecht werden. 5.5 Dürfen die Aussagen in Stichworten geschrieben werden? Die Form des Textes (knappe Sätze, Fliesstext) kann frei gewählt werden und in der zweiten oder dritten Person Einzahl formuliert werden. Der Umfang des Geschriebenen kann von Kind zu Kind variieren. 5.6 Gibt es einen Bausatz zum Ausfüllen des Formulars? Als Grundlage für das Ausfüllen des Formulars können die Beobachtungsmöglichkeiten und Beurteilungsgesichtspunkte zu den Richtzielen des Lehrplans Kindergarten für den deutschsprachigen Teil des Kantons Bern dienen. Bezugsquelle: Schulverlag 5.7 Müssen in jedem Fall Konsequenzen und Massnahmen formuliert werden? Konsequenzen und Massnahmen werden formuliert, wenn bei einem Kind in einzelnen oder mehreren Bereichen gezielt weiter gearbeitet werden soll oder andere Massnahmen ergriffen werden sollen. Version 653850-v5 Seite 7 von 10
5.8 Was muss ausgefüllt werden, wenn ein Kind nicht in die Primarstufe übertritt? Tritt ein Kind nach zwei Jahren Kindergarten nicht in die Primarstufe über wird anderer Antrag/ anderer Entscheid angekreuzt. In den darunter liegenden Zeilen wird die Art der Weiterschulung eingetragen: Zweijährige Einschulung in der Regelklasse Zweijährige Einschulung in der Einschulungsklasse Schulung in der Klasse zur besonderen Förderung Wiederholung eines Schuljahres im Kindergarten Weiterschulung in der Heilpädagogischen Schule oder einer anderen Institution 5.9 Welches Feld wird angekreuzt, wenn ein Kind in der EK weitergeschult werden soll? Die Klassenlehrkraft kreuzt das Feld anderer Entscheid an und trägt in die darunterliegende Leerzeile die Art der Weiterschulung ein (Zweijährige Einschulung in der Regelklasse, Einschulungsklasse). 5.10 Wie werden die Abwesenheiten beim Kindergarten in Lektionen oder Halbtage festgehalten? Im Kindergarten werden die Abwesenheiten in Halbtagen erfasst und auch in Halbtagen in der Standortbestimmung / Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe eingetragen. Die Abwesenheiten an Halbtagen gemäss Art. 27 Abs 3 VSG werden nicht eingetragen. 5.11 Kann das Dokument Standortbestimmung auch im ersten Kindergarten verwendet werden? Die Verwendung des kantonal vorgegebenen Dokuments Standortbestimmung Kindergarten/ Übertritt in die Primarstufe ist für Kinder, die vor dem Schuleintritt stehen, verbindlich (Art. 13, 14 DVBS). Im ersten Kindergartenjahr ist die Form der Standortbestimmung frei wählbar. Das offizielle Dokument kann aber für das erste Kindergartenjahr verwendet werden. Den Eltern von Kindern, die den Kindergarten noch ein weiteres Jahr besuchen, wird nur die Standortbestimmung (ohne die Seite zum Schullaufbahnentscheid) abgegeben. Die von den Eltern unterschriebene Standortbestimmung wird in der Dokumentenmappe aufbewahrt. In der Basisstufe und im Cycle élémentaire wird das Dokument Standortbestimmung in allen Schuljahren den Eltern abgegeben. 6 Applikation Beurteilung 04 6.1 Wie erhält die Lehrkraft Zugriff auf die Formulare in der Applikation? Der Schuladministrator / die Schuladministratorin gibt die Daten der Kindergartenkinder/ der Schülerinnen und Schüler der Basisstufe / des Cycle élémentaire in der Applikation Beurteilung 04 ein und legt die Klassenstruktur. Die Klassenlehrperson erhält vom Administrator / von der Administratorin ein Passwort. Mit diesem Passwort und der Persiskanummer, welche die Lehrkraft zum Einloggen benötigt, wird gewährleistet, dass nur berechtigte Personen die Dokumente bearbeiten können. 6.2 Wie ist der Zugriff auf die Dokumente in der Applikation durch zwei Lehrpersonen einer Klasse möglich? Ein Zugriff durch zwei Lehrpersonen einer Klasse auf die Dokumente in der Applikation ist möglich, in dem der Administrator/ die Administratorin den Lehrkräften je eine Kindergruppe zuteilt. Version 653850-v5 Seite 8 von 10
6.3 Wann und wie lange hat man Zugriff auf das Formular in der Applikation? Die in der Applikation aufgeschalteten Formulare Standortbestimmung / Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe und Standortbestimmung Basisstufe / Cycle élémentaire sind während dem ganzen Schuljahr zugänglich und können im ersten und zweiten Semester bearbeitet werden. Die Archivierung und somit die Schliessung des vergangenen Schuljahres erfolgt in der DIN- Woche 35. Nach diesem Termin können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. 6.4 Wer überträgt den Schullaufbahnentscheid in die Applikation? Nachdem die Schulleitung den Schullaufbahnentscheid verfügt und unterschrieben hat, überträgt die Klassenlehrkraft den Entscheid in die Applikation. 6.5 Ausfüllen des Kopfes der Standortbestimmung in der Applikation In der Applikation wird im Kopf der Standortbestimmung/ Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe das jeweilige Kindergartenjahr mit 1, 2 oder 3 bezeichnet. Beim Pensum wird in jedem Jahr eine 0 eingefügt. Die 0 ist ein Platzhalter und erscheint nicht auf dem ausgedruckten Formular. Analog wird die Standortbestimmung Basisstufe/ Cycle élémentaire ausgefüllt. Die Schuljahre werden je nach Verweildauer mit 1 bis 5, das Pensum mit einer 0 beziffert. Standortbestimmung Jahr Pensum Schuljahr Kindergarten 1. 0 1 2. 0 2 Basisstufe /Cycle élémentaire 1. 0 1 2. 0 2 3. 0 3 4. 0 4 Nach dem Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe startet die Zählung immer mit Schuljahr 1, Pensum 1. Nach dem Übertritt aus der Basisstufe oder dem Cycle élémentaire in die Primarstufe, startet die Zählung immer mit Schuljahr 3, Pensum 3. Diese Bezifferungen erfolgen auch, wenn die Durchlaufzeit im Kindergarten, in der Basisstufe oder im Cycle élémentaire ein Jahr länger oder kürzer gedauert hat. Erläuterungen zum Beurteilungsbericht Ende Basisstufe/ Cycle élémentaire siehe Punkt 1.4 6.6 Dokumentation beim Übertritt von der Basisstufe/ vom Cycle élémentaire ins dritte Schuljahr Beim Übertritt von der Basisstufe/ vom Cycle élémentaire ins 3. Schuljahr der Primarstufe muss sowohl eine Standortbestimmung als auch ein Beurteilungsbericht ausgefüllt werden. Der Beurteilungsbericht ist ab dem 3. Basisstufenjahr in der Applikation aufgeschaltet. Das Dokument ist mit dem Formular Standortbestimmung verbunden. Die Personalien im Kopf des Beurteilungsberichts werden automatisch übernommen. Dieser Beurteilungsbericht wird nur ausgefüllt, wenn das Kind ins 3. Schuljahr übertritt (nach 3, 4 oder 5 Jahren). Bleibt das Kind nach 3 oder 4 Jahren weiterhin in der Basisstufe/ im Cycle, wird der Beurteilungsbericht weder ausgefüllt noch ausgedruckt. Pro Beurteilungsperiode kann zudem ein Zusatzbericht mit ergänzenden Informationen im PDF-Format (PDF-Upload) hinzugefügt werden. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Möglichkeiten auf, welche in der Applikation zur Verfügung stehen. Version 653850-v5 Seite 9 von 10
1 Standortbestimmung 2 Beurteilungsbericht Erläuterung 1. Im 1. und 2. Jahr (im Beispiel sind das Max und Mireille) steht nur die Standortbestimmung zur Verfügung. Optional kann ein Zusatzbericht hinzugefügt werden. 2. Den Schülerinnen und Schülern des 3., 4. oder 5. Basisstufenjahres (Martin, Marianne und Marissa) kann zusätzlich zur Standortbestimmung ein Beurteilungsbericht erstellt werden. Dieser ist nur dann auszufüllen, wenn ein Übertritt in die Primarschule stattfindet, was in der Regel nach dem 4. Basisstufenjahr der Fall ist. Version 653850-v5 Seite 10 von 10