NEUES WOHNGEBIET WACHOLDER SÜD

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Transkript:

NEUES WOHNGEBIET WACHOLDER SÜD Traumgrundstücke in Kommern

F&S Firmensitz in Euskirchen - Positiv Energiehaus Hildegard Schwarz (Immobilienfachwirtin) Leiterin Projektmanagement F&S concept Herzlich Willkommen bei F&S concept Die eigenen vier Wände sind ein Ziel, das viele Menschen verfolgen. Für junge Familien soll es ein Ort der Geborgenheit sein. Andere bauen schon zum zweiten Mal und möchten nun den perfekt zugeschnittenen Ruhesitz beziehen. Der Schritt zum eigenen Haus beginnt bei der Wahl des passenden Grundstücks. Gerade hier sollte besonnen und überlegt gehandelt werden. Jeder potenzielle Bauherr setzt andere Prioritäten. In den letzten Jahren wird neben einer guten Infrastruktur immer wieder der Wunsch nach geordneten Sozialstrukturen laut. Kinder sollen in einer intakten Umgebung aufwachsen, ältere Menschen suchen soziale Kontakte und Sicherheit. Der wunderschön gelegene Ort Mechernich Kommern kann in diesem Zusammenhang als Juwel im Städtedreieck Köln Bonn Aachen bezeichnet werden. Nur wenige Standorte verfügen über eine derart gute Infrastruktur in Verbindung mit einer herrlichen Lage am Nationalpark Eifel. In Mechernich Kommern ist die Welt in Ordnung! Entdecken Sie diese wunderschöne Lage für sich und Ihr Eigenheim. Kommen Sie Ihrem Ziel ein gutes Stück näher. Das Wohngebiet Wacholder Süd ist ein ehrgeiziges Projekt, das in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Mechernich entwickelt wurde. Durch gestalterische Vorgaben, individuelle Planungsmöglichkeiten der Bauherren und eine zeitgemäße Architektur, entsteht hier eine harmonische Baukultur. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Realisierung Ihres Eigenheims und viel Freude bei der Lektüre dieses Prospekts. 2 WACHOLDER SÜD

Rathaus Mechernich Stadt Mechernich - Idealer Standort zum Leben, Wohnen und Arbeiten Hans-Peter Schick Bürgermeister Stadt Mechernich Die Stadt Mechernich liegt im Nationalpark Eifel und ist mit 136,33 qkm und über 28.000 Einwohnern die zweitgrößte Kommune im Kreis Euskirchen. Sie besteht aus 44 einzelnen Orten, Dörfern und Weilern. Das Stadtzentrum bilden die beiden aneinandergrenzenden Zentralorte Mechernich und Kommern mit 6.700 bzw. 4.000 Einwohner/innen. Mechernich ist das Verwaltungs-, Einkaufs- und Gesundheitszentrum, während Kommern sich mit dem historischen Ortskern und den vielen denkmalwerten Fach- werkhäusern, der Burg, der St.- Severinus - Kirche und vielen attraktiven Freizeiteinrichtungen wie Rheinisches Freilichtmuseum, Hochwildschutzpark und Sommerrodelbahn zu einem bedeutenden Freizeit - und Erholungsort entwickelt hat. Die sympathische Kommune am Übergang zwischen Börde und Eifel ist eine der wenigen der Region, deren Bevölkerung noch ständig wächst. Denn bei uns in Mechernich und Umgebung lässt sich gut wohnen, leben und arbeiten. Unsere Stadt bietet ein breit gefächertes Betreuungs- und Bildungsangebot sowie viele attraktive Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Kultur und Sport in einer intakten Vereinswelt stehen dabei ganz hoch im Kurs. Ehrenamtliches Engagement ist in unserer Bürgerschaft kein Fremdwort. Eine gute medizinische Versorgung und eine, in den letzten Jahren nachhaltig verbesserte Nahversorgung haben die Attraktivität unserer Stadt für Jung und Alt erhöht. Mechernich ist eine junge Stadt mit großartigen Chancen für die Zukunft! Ihr Hans-Peter Schick Bürgermeister 3

Wac ho lder weg GESTALTUNGSPLAN Ro d iche ern h c Me el ha ng eg rw Gestaltungsplan aus der Perspektive Mechernicher Weg Standort Bauschild. Ihren aktuellen Bestandsplan inkl. Preisliste erhalten Sie separat. 4 WACHOLDER SÜD

BAUGRUNDSTÜCKE IN BESTER LAGE Zukunftsweisender Bebauungsplan Gute Infrastruktur mit Autobahnanbindung Kaufpreis inkl. Erschließung und Endausbau Verkauf direkt vom Eigentümer Keine Maklercourtage, keine Provisionen Kommern liegt am nordwestlichen Rand der Eifel und ist ein Ortsteil der Stadt Mechernich. In einer landschaftlich attraktiven und reizvollen Lage trifft man hier auf weite Wälder, Grünflächen, Äcker und Weideland sowie Flüsse und Seen. Im Gemeindegebiet von Mechernich beginnt der Nationalpark Eifel. Er ist eine ideale Ergänzung zu den vielen Naturschutzgebieten, Freizeitattraktionen und Sehenswürdigkeiten. Die hervorragende Infrastruktur und die damit verbundene Nähe zu Köln, Bonn und Aachen runden das positive Gesamtbild ab. Kartenmaterial (c) Google Maps So erreichen Sie die Baugrundstücke: Aus Richtung Köln kommend verlassen Sie die Autobahn A1 bitte an der Ausfahrt Wisskirchen (111) und folgen der B266 in Richtung Mechernich. Nach gut 6 km biegen Sie bitte links in den Mechernicher Weg ab. Folgen Sie der Straße Mechernicher Weg noch ca. 2 km bis zur Einmündung Wacholderweg. Das Baugebiet Wacholder Süd sehen Sie nun auf der linken Seite. 5

Unternehmenssitz der F&S Group: Hightech-Konzepte zur dezentralen eigenständigen Strom- und Wärmeversorgung Wir bauen für die Zukunft! Die Firma F&S concept tritt bei der Zusammenarbeit mit den Kommunen als aktiver Partner auf. Im Rahmen der Bauleitplanung werden Konzepte erstellt und verschiedene Entwürfe angefertigt. Im Anschluss an diese Arbeiten folgt ein erstes Gespräch mit der Gemeinde. Nach dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes werden sämtliche mit der Planung verbundenen Eventualitäten in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der angeschlossenen Projektentwickler und der Ingenieurbüros erörtert: Wie kann das neue Baugebiet an die bestehende Kanalisation angeschlossen werden? Ist die Kläranlage für zusätzliche Einleitungen ausgelegt? Welche Auswirkungen hat das neue Baugebiet auf die örtliche Verkehrssituation? Ist in dem beplanten Bereich mit Bodendenkmälern oder alten Kampfmitteln zu rechnen? Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Umwelt und die bereits bestehende Bebauung? Ist eine ausreichende Versorgung mit Wasser, Wärme, Energie und Kommunikationsleitungen gewährleistet? Wie sind die Baugrundverhältnisse? Die Klärung dieser Fragen und das Durchlaufen der einzelnen Verfahrensstufen dauern im Durchschnitt ein Jahr. Nach Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde und einer abschließenden Genehmigung durch den Regierungspräsidenten werden die Bauleitpläne bekannt gemacht. Zu diesem Zeitpunkt sieht das Grundstück jedoch noch genau so aus wie bei der Aufstellung der Bauleitpläne: Ackerland. Was jetzt noch erforderlich ist, um bebaubares Wohnbauland daraus zu machen, ist die Erschließung. Im Rahmen eines Erschließungsvertrages wird zwischen der Gemeinde und dem Investor die genaue Art und der Umfang der Erschließung vereinbart. Grundlage dafür ist die exakt ausgearbeitete Planung für den Straßen- und Kanalbau. Nach Unterzeichnung des Vertrages wird die Ersterschließung in Auftrag gegeben. Bereits nach kurzer Zeit kann man die zukünftige Straßenführung erkennen. Der Kanal wird verlegt, erforderliche Rückhaltungen erstellt, die Versorgungsträger verlegen Ihre Leitungen und die Straße erhält eine erste bituminöse Decke. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind in dem neuen Baugebiet alle Erschließungseinrichtungen vorhanden, die für eine bauliche Nutzung erforderlich sind. Der Endausbau der Straße erfolgt meist erst nach 2 bis 3 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt sind die meisten Häuser bereits fertig gestellt und man kann nun die Bürgersteige, Parkbuchten, Pflanzbeete usw. erstellen, ohne dass mit einer Beschädigung durch Bauarbeiten zu rechnen ist. Seit den ersten Planungen sind jetzt ca. fünf Jahre vergangen. Eine lange Zeit; aber es hat sich gelohnt! Es ist ein Wohngebiet entstanden, das sich in die bestehende Bebauung und die Landschaft harmonisch einfügt und seinen Bewohnern ein neues, ruhiges Zuhause in einem sicheren sozialen Umfeld bietet. Mein Bestreben liegt darin, potenzielle Bauherren bereits vor dem Grundstückskauf zu beraten und sie auf die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Gestaltungssatzung hinzuweisen. Hildegard Schwarz, Projektleiterin der F&S concept 6 WACHOLDER SÜD

NAT A UR UND MENSCH AT Die Welt werden wir nicht verändern, aber wir werden auch in Zukunft die Verantwortung für die von uns geplanten Baugebiete und den damit verbundenen Schutz der Natur und der Menschen tragen. Oberstes Ziel ist dabei die Bestandssicherung und die Entwicklung der regionaltypischen Flora und Fauna. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und des Baulandbedarfs kann ein sinnvoller Schutz zwar nur in abgestufter Form, darf aber auf keinen Fall kompromisslos realisiert werden. Eine differenzierte Betrachtung der möglichen Landnutzung wird auch in Zukunft eine Verpflichtung unseres Unternehmens sein. Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben. Albert Einstein TÜV- Akademie Rheinland TÜV Rheinland :0 I D 0 0 0 0 0 6 13 4 Der Mensch soll im Mittelpunkt der Planung stehen. Zusammen mit unseren Städteplanern werden klare Konzepte für die zukünftigen Bewohner der Baugebiete erarbeitet, aber auch die Interessen der bisherigen Anwohner berücksichtigt. 7

LVR Freilichtmuseum Kommern Kultur, Sport, Spaß, Spiel und Entspannung attraktive Vielfalt in der Nähe des neuen Baugebietes Wacholder Süd: Nationalpark Eifel - Natur und Abenteuer vor der Haustür LVR Freilichtmuseum Kommern ständig wechselnde Aktionen Freizeitanlagen zum Mühlenthal mit Sommerrodelbahn Wanderwege Kultur- und Freizeitfabrik Zikkurat Ton-Fabrik / Diskothek Sauna / Eifel-Therme Erlebnisbad Bowling Center Veranstaltungsräume Bergbaumuseum Mechernich Grube Günnersdorf Erlebnisbauernhof Krewelshof (ab Mitte 2014) Hochwildpark Rheinland Designer-Outlet im nahe gelegenen Bad Münstereifel (ab August 2014) Hier lässt es sich leben 8 WACHOLDER SÜD Nationalpark Eifel

Wildkatze im Nationalpark Eifel GUTE AUSSICHTEN Erlebnistour durch den Nationalpark Eifel Hervorragende Infrastruktur: Die Stadt Mechernich und der nahe gelegene Ortsteil Kommern bieten eine außergewöhnlich gute und umfassende Versorgung: Eifel-Therme Sauna Eifel-Therme Erlebnisbad Kindergärten: 7 Kindergärten 1 Waldkindergarten 1 Waldorfkindergarten (Lessenich) Schulen: 1 Gymnasium 1 Realschule 1 Sekundarschule 1 Hauptschule 3 Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen 1 Gemeinschaftsgrundschule 1 Förderschule Bahnhof mit direkter Verbindung nach Köln Krankenhaus mit Kinderstation Niedergelassene Ärzte und Fachärzte Apotheken Postamt / Poststelle in Kommern und Mechernich Pfarrämter Banken / Sparkassen Rechtsanwälte Steuerberater Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe Lebensmittel- und Einzelhandelsgeschäfte Gastronomie Sportplätze / Tennisplätze Ein umfangreiches Vereinsleben Wochenmarkt Ton-Fabrik / Diskothek 9

GESTA LT UNGSKONZEPT Wohngebiete mit Ausstrahlung, Wohnen in guter Nachbarschaft, Spielen und Gespräche vor der Haustür, Spaziergänge, ohne das Auto nutzen zu müssen, Platz für Gras und Bäume kann man das planen? Man kann und zwar in sinnvollen, zukunftsweisenden Bebauungsplänen mit entsprechenden Gestaltungsvorgaben. Bebauungspläne dienen einer sinnvollen städtebaulichen Anordnung von Grundstücken und Straßen. Sie sollen aber darüber hinaus auch Regeln für die zukünftige Baukultur aufstellen. Schauen Sie sich einmal in aller Ruhe einige Neubaugebiete an. Der Anblick dieser Gebiete ist oft mehr als ernüchternd. Manchmal trifft man auf ein völliges Durcheinander von Erkern, Loggien, Dachformen und Dachgauben, sowie Putz- und Klinkerfarben. Wer ist eigentlich schuld an dieser Entwicklung? Warum tut man sich so schwer, Gestaltungsregeln umzusetzen, wenn man gleichzeitig begeistert von der Urlaubsreise aus Italien heimkehrt und von den dortigen, schönen Stadtbildern berichtet? Die Antwort kristallisierte sich in den letzten Jahren heraus: Es fehlt die übergreifende Koordination. Die F&S concept hat in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Mechernich ein Gestaltungskonzept entwickelt, das eine harmonische Baukultur mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten entstehen lässt. 10 WACHOLDER SÜD

Außenputz-Grundfarben Weiß (RAL Design Nr. 100 90 05) Gelb (RAL Design Nr. 075 90 20) Sand (RAL Design Nr. 050 80 10) Saphir (RAL Design Nr. 250 80 10) Hellgrau (RAL Design Nr. 240 80 05) Hier sehen Sie Beispiele für unterschiedliche Außenputz-Kontrastfarben Weiß (RAL Design Nr. 100 90 05) Hellgrau (RAL Design Nr. 240 80 05) Dunkelgrau (RAL Design Nr. 240 50 05) Rubinrot (RAL Design Nr. 030 50 30) Dacheindeckung-Farben Schwarz Bauformen bei gleicher Farbgebung Anthrazit Dachüberstände-Farben Weiß (RAL Design Nr. 100 90 05) Hellgrau (RAL Design Nr. 240 80 05) Fensterrahmen-Farben Weiß (RAL Design Nr. 100 90 05) Hellgrau (RAL Design Nr. 240 80 05) Eine zeitgemäße Architektur und generelle Farbvorgaben für Aussenputz, Dacheindeckung, Dachüberstände und Fenster geben dem gesamten Wohngebiet Stil und Schönheit. In dem zukünftigen Wohngebiet Wacholder Süd stecken viele ehrgeizige Ideen. Werden Sie Teil dieses Projektes und schaffen Sie mit uns gemeinsam ein zukunftsweisendes Vorzeigeobjekt. Das Farbkonzept des Baugebietes 11

Dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Bauliche Gestaltung nicht neu ist, zeigt folgende Geschichte aus Siena: Eine kleine Geschichte aus Italien Nicht weniger als zwölf Maurermeister waren ausgesandt, sich den Schaden anzusehen. Ihr Urteil war hart. Alsbald bekam der Bösewicht Niccholó Toni die ganze mittelalterliche Macht der Stadt Siena zu spüren und den nicht zu bremsenden Willen, ihr Bild durch niemanden trüben zu lassen, sondern es im Gegenteil von allen ästhetischen Schmutzflecken zu reinigen. Was hatte Signor Toni im Jahre 1370 angerichtet? Sein Laden ragte um dreiviertel Ellen, also 40 Zentimeter aus der Häuserfront heraus. Der für die Schönheit der Stadt zuständige Rat ordnete den Abriss an, entschlossen, die große Hässlichkeit an der Plaza del Campo aus der Welt zu schaffen. Er berief sich dabei auf eine Gestaltungssatzung aus dem Jahre 1262. Plaza del Campo Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: Dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei. Johann Wolfgang von Goethe In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein glückliches Leben in Ihrem neuen Zuhause! Ihre F&S concept Projektentwicklung GmbH & Co. KG 12 WACHOLDER SÜD

WOHNEN, WO ES SCHÖN IST. Weitere Angebote zu Baugrundstücken finden Sie unter www.fs-grund.de F&S concept Projektentwicklung GmbH & Co. KG Otto-Lilienthal-Straße 34 D-53879 Euskirchen TÜV Rheinland 0 0 0 0 0 6 13 4 :0 I D Phone: + 49 2251 1482-0 Fax: + 49 2251 1482-111 E-Mail: info@ @fs-grund.de www.fs-grund.de

A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb der festgesetzten allgemeinen Wohngebiete (WA) werden die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes Nr. 2 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Nr. 4 Gartenbaubetriebe Nr. 5 Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 2.0 Maß der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB Das Maß der baulichen Nutzung ist durch Planeintrag (Nutzungsschablone) der Grundflächenzahl (GRZ) in Verbindung mit der Höhe der baulichen Anlagen (Firsthöhe FH) festgesetzt. Höhe der baulichen Anlagen gem. 9 (3) BauGB Die maximale Firsthöhe der Gebäude darf das in der Planzeichnung angegebene Maß (Fh. max.) über Bezugspunkt nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Höhenfestsetzung sind Solarkollektoren, Photovoltaikanlagen, Schornsteine und Belüftungsanlagen sowie sonstige untergeordnete Dachaufbauten. Bezugspunkt Im Plangebiet sind die vorhandenen Geländehöhen als Soll-Geländehöhen festgesetzt und durch Höhenpunkte im Plan eingetragen ( 18 (1) BauNVO). Zwischenhöhen ergeben sich durch Interpolation. Aufschüttungen und Abgrabungen abweichend von den Soll-Geländehöhen sind bis zu +/-0,8 m zulässig. Die Soll- Geländehöhen sind Bezugspunkt für die getroffenen Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen. 3.0 Nebenanlagen gem. 9 (1) Nr. 4 BauGB Nebenanlagen gemäß 65 der BauONRW sind in der Vorgartenzone zum Straßenraum unzulässig. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sind sie insgesamt bis zu einer Grundfläche von 10 qm zulässig. Ausgenommen sind die Anlagen, die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, sowie der Ableitung von Abwasser dienen. 4.0 Garagen und Stellplätze gem. 9 (1) Nr. 4 BauGB Garagen, Stellplätze und Carports sind allgemein zulässig. Ein Stauraum von 5,0 m zu öffentlichen Verkehrsflächen ist einzubehalten. Bei Eckgrundstücken ist ein seitlicher Abstand von min. 1,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten. Die Fläche ist als Grünfläche zu gestalten. Sämtliche notwendigen Stellplätze sind auf der privaten Grundstücksfläche nachzuweisen. 5.0 Zulässige Zahl von Wohnungen gem. 9 (1) Nr. 6 BauGB Im allgemeinen Wohngebiet sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. 6.0 Überbaubare Grundstücksflächen gem. 9 (1) Nr. 2 BauGB Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen festgesetzt. 7.0 Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern gem. 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern sind, soweit zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, auf den Privatgrundstücken zu dulden. Zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ist auf den angrenzenden Grundstücksflächen bei der Randeinfassung ein Hinterbeton (Rückenstütze) vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden. 8.0 Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern gem. 9 (1) Nr. 25 a BauGB Entsprechend den Eintragungen im Lageplan sind innerhalb des Plangebietes folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Auf den nach 9 (1) Nr. 25 BauGB ausgewiesenen Flächen sind frei wach sende Hecken mit Gehölzen gem. der Liste im Anhang anzulegen. Dabei gilt: - bei 3 m breiten Pflanzstreifen = Anlage einer 1 2 reihigen Anpflanzung - bei 5 m breiten Pflanzstreifen = Anlage einer 3 4 reihigen Anpflanzung 2. entlang den rückwärtigen Grundstücksgrenzen sind Schnitthecken aus Arten der Liste im Anhange anzupflanzen. Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang des Mechernicher Weges sind Zufahrten zu den einzelnen Grundstücken zulässig. Die Breite der Zufahrt ist auf das verkehrstechnisch notwendige Maß zu beschränken. 9.0 Von der Bebauung freizuhaltende Flächen gem. 9 (1) Nr. 10 BauGB An Straßeneinmündungen sind die im Plan eingetragenen Sichtflächen von sichtbehindernder Bebauung, Bepflanzung und Einfriedigung freizuhalten. Sträucher, Hecken und Einfriedigungen dürfen in diesen Bereichen die Höhe von 0,60 m ü. OK Fahrbahn nicht überschreiten. B. Hinweise 1. Auf die Anzeigepflicht gemäß 15 Denkmalschutzgesetz NRW sowie der Regelungen hinsichtlich des Verhaltens bei der Entdeckung von Bodendenkmälern gemäß 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird verwiesen. Auffälligkeiten sind dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen (Tel. 02425-9039-0, Fax 02425-9039-199) zu melden, entsprechende Anweisungen sind abzuwarten und die Fundstelle ist unverändert zu lassen. 2. Die Entwässerung des Untergeschosses ist in Teilbereichen des Bebauungsplangebietes nur mit einer Hebeanlage möglich. 3. Für den Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wurde eine Gestaltungssatzung gem. 7 GO NRW i.v. m. 86 (1) BauO NRW erarbeitet. Auf die Vorschriften dieser Satzung wird hingewiesen. 4. Für das anfallende Niederschlagswasser der privaten Baugrundstücke wird empfohlen, dieses in Zisternen zu sammeln und z.b. zur Gartenbewässerung zu verwenden. Der Überlauf ist an den öffentlichen Kanal anzuschließen. 5. Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der DIN 4149 sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. Anhang: Pflanzenlisten großkroniger Straßenbaum Stieleiche Quercus robur kleinkroniger Straßenbaum Feldahorn Elsrijk Acer campestre Elsrijk Bäume 1. Ordnung Sandbirke Betula pendula Stieleiche Quercus robur Traubeneiche Quercus petraea Winterlinde Tillia cordata Rotbuche Fagus sylvatica Bäume 2. Ordnung Feldahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Traubenkirsche Prunus padus Säulen-Hainbuche Carpinus betulus Fastigiata Baum-Hasel Corylus colurna Schnitthecken Feldahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Rotbuche Fagus sylvatica Weißdorn crataegus monogyna Sträucher Faulbaum Rhamnus frangula Grauweide Salix cinerea Hartriegel Cornus sanguiea Hasel Corylus avellana Hundsrose Rosa canina Ohrweide Salweide Salweide Salix caperea Weißdorn Crataegus laevigata / monogyna Rankpflanzen Gemeine Rebe Clematis vitalba Efeu Hedera helix Geißblatt Lonicera in Arten und Sorten Wilder Wein Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata Schlingknöterich Polygonum aubertii Obstbäume Es kann das gesamte Repertoire an Kern- und Steinobst verwendet werden. Bei der Pflanzung von Kernobst sind bewährte alte Obstsorten zu verwenden (Empfehlung der Landwirtschaftskammer Rheinland). Apfelsorten: (Anbau im Grasland möglich, anspruchslos an Boden): Jakob Lebel, Winterrambour, Rote Sternrenette, Graue Herbstrenette, Schafsnase, Kaiser Wilhelm, Bohnapfel. Birnensorten: (Ansprüche wie Apfelsorten): Clapps Liebling, Gellerts Butterbirne, Neue Poiteau, Pastorenbirne, Gute Graue, West. Glockenbirne. 1. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Mechernich hat gemäß 2 (1) BauGB i.v.m. 13 BauGB am 25.09.2012 die Aufstellung und Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 Rotenfeld beschlossen. Der Beschluss wurde am 05.10.2012 ortsüblich im Bürgerbrief der Stadt Mechernich bekannt gemacht. Mechernich, den...... i.a. Dipl.-Ing. Schiefer 2. Offenlage Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurde am 05.10.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung haben in der Zeit vom 15.10.2012 bis einschließlich 15.11.2012 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.09.2012 über die Offenlage benachrichtigt. Mechernich, den...... i.a. Dipl.-Ing. Schiefer 3. Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Mechernich hat nach Abwägung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen gemäß 3 (2) BauGB, in seiner Sitzung am 11.12.2012 den Bebauungsplan gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Mechernich, den...... Dr. Schick, Bürgermeister 4. Ausfertigung Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung und Text wird hiermit ausgefertigt. Mechernich, den...... Dr. Schick, Bürgermeister 5. Bekanntmachung Mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom 28.12.2012 im Bürgerbrief der Stadt Mechernich ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Mechernich, den...... Dr. Schick, Bürgermeister Rechtsgrundlagen 1. Baugesetzbuch BauGB - i.d.f. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). 3. Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (Landesbauordnung -BauO NRWi.d.F der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011(GV. NRW. S.729), in Kraft getreten am 13. Januar 2012. 4. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 -PlanzV 90-) vom 18.12.1990, i.d.f. der Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58) 5. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 6. Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. 12. 2008 (BGBl. I 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)

S a t z u n g über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) nach 86 Abs.1 der Bauordnung Nordrhein - Westfalen (BauO NRW) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 Rotenfeld, 3. Änderung, Ortsteil Kommern Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 - SGV NRW 2023), in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit 86 Abs.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen ( BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.März 2000 (GV NRW. 2000 S. 256), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Mechernich in seiner Sitzung am... folgende Satzung beschlossen: 1 Örtlicher Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 Rotenfeld, 3. Änderung in Mechernich-Kommern. Die genaue Abgrenzung des örtlichen Geltungsbereiches ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. 2 Sachlicher Geltungsbereich Diese Satzung ist auf alle baulichen Anlagen, nicht überbaute Grundstücksflächen, Einfriedigungen und Standplätze für bewegliche Abfallbehälter anzuwenden. 3 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen Fassaden Als Fassadenmaterial ist ausschließlich Putz zulässig. Folgende Farbauswahl ist zulässig: Außenputz Grundfarbe: Weiß (RAL Design Nr. 100 90 05) Gelb (RAL Design Nr. 075 90 20) Sand (RAL Design Nr. 050 80 10) Saphir (RAL Design Nr. 250 80 10) Hellgrau (RAL Design Nr. 240 80 05) Außenputz Kontrastfarben Weiß (RAL Design Nr. 100 90 05) Hellgrau (RAL Design Nr. 240 80 05) Dunkelgrau (RAL Design Nr. 240 50 05) Rubinrot (RAL Design Nr. 030 50 30) Die Putzfarbe ist auf die angegebenen RAL-Töne abzustimmen. Geringfügige Abweichungen sind zulässig. Fenster Die Farbgestaltung des Fenster ist ausschließlich in weiß (RAL Design Nr. 100 90 05) und hellgrau (RAL Design Nr. 240 80 05) zulässig. 1

4 Dächer Zulässig sind Dächer mit Dachneigungen von bis zu 38. Die Dacheindeckung der Gebäude ist in den Farbtönen schwarz / anthrazit auszuführen. Sonnenkollektoren und Solarzellen sind zulässig. Dachaufbauten, Dacheinschnitte Die Summe der Dachaufbauten, Dacheinschnitte darf 50% der zugehörigen Fassadenlänge nicht überschreiten. Der Mindestabstand zu den Giebelwänden beträgt 1,50 m. Der Mindestabstand zwischen Dachaufbauten beträgt 1,00 m. Zu den Dachaufbauten zählen auch Zwerchhäuser, deren Vorderseite die Traufe unterbricht. Die Breite der Zwerchhäuser darf maximal 1/3 der Trauflänge des Gebäudes entsprechen. Die Firsthöhe darf nicht in das obere Viertel des Hauptdaches reichen. Parabolantennen dürfen den jeweiligen Dachfirst nicht überragen. Sie sind in der Farbgebung der jeweiligen Dachflächen im Rahmen der handelsüblichen Möglichkeiten anzugleichen. Solar und Photovoltaikanlagen dürfen den jeweiligen Dachfirst nicht überragen. Sie sind in der Farbgebung der jeweiligen Dachfläche im Rahmen der handelsüblichen Möglichkeiten anzugleichen. Sie müssen die gleiche Neigungsrichtung wie die entsprechende Dachfläche aufweisen. 5 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur in einer Größe von max. 0,25 m² an der Stätte der Leistung zulässig. 6 Standplätze für Müllbehälter Im Vorgarten sind Standorte für Mülltonnen mit heimischen Pflanzen und Sträuchern zu umpflanzen, dass sie nicht einsehbar sind oder in Schränken unterzubringen, die mit Rank-, Schling- oder Kletterpflanzen begrünt sind. 7 Gestaltung der Freiflächen Vorgärten Mindestens 50% der Vorgartenfläche ist zu bepflanzen. Stellplätze Stellplätze, Carports und Zufahrten sind in wassergebundener Decke, Rasengittersteinen, sickerungsfähigem Pflaster oder Fugensteinen zu befestigen. Ausgenommen sind Wege unter 2,0 m Breite. Einfriedungen Bei der Errichtung von Gebäuden ist die Einfriedigung von Vorgärten auf den Grenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche an der Hauszugangsseite und zu seitlichen Nachbargrundstü- 2

cken hin zulässig bis zu einer Höhe von 1,0 m und zwar mit Hecken bzw. Sockelmauern bis zu 30 cm Höhe. Andere Einfriedungen (wie z. B. Maschendrahtzäune) bis zur selben Höhe sind zulässig, wenn sie um mind. 60 cm zurückgesetzt und in voller Höhe dicht eingepflanzt werden. Sockelmäuerchen sind unter Anrechnung auf die Gesamthöhe der Einfriedung von 1,0 m bis 30 cm Höhe zulässig. Einfriedigungen der Gartenbereiche sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig, wenn mit Maschendrahtzäunen in Verbindung mit einer Hecke aus heimischen Gehölzen (sh. grünordnerische Festsetzungen) ausgeführt werden. Sockelmäuerchen sind unter Anrechnung auf die Gesamthöhe der Einfriedung von 1,80 m bis 20 cm Höhe zulässig. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Stützmauern nur bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig und wenn sie in Naturstein ausgeführt werden. Der Geländeversatz ist durch Böschung mit maximaler Neigung von 1 : 2 und Geländeprofilierung herzustellen, wenn das Maß von 0,50 m überschritten wird. Sichtschutz Zwischen Doppelhaushälften, im Verlauf der gemeinsamen Grundstücksgrenze, sind Mauern und Sichtschutzwände aus Holz bis zu einer maximalen Höhe von 2,0 m über dem Gelände und bis 5,0 m Länge zulässig, gemessen von der hinteren zukünftigen Gebäudeseite. 8 Befreiungen Befreiungen von den vorstehenden Bestimmungen dürfen nur erteilt werden, wenn die Zielsetzung dieser Satzung nicht gefährdet wird und die Abweichung im Ortsbild keinen Fremdkörper darstellt. 9 Ordnungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig i.s. d. 84 (1) Nr. 20 BauO NRW. 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 3

Anlage: Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich der Satzung ohne Maßstab, genordert 4

STADT MECHERNICH Bebauungsplan Nr. 55 Rotenfeld in Kommern 3. Änderung Textliche Festsetzungen AUFTRAGGEBER: F & S concept Projektentwicklungsgesellschaft Malmedyer Straße 28 53879 Euskirchen BEARBEITUNG: Städtebauliche Planung Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Tel: 02251/62892 Fax: 02251/62823 Stand: 1

A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb der festgesetzten allgemeinen Wohngebiete (WA) werden die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes Nr. 2 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Nr. 4 Gartenbaubetriebe Nr. 5 Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 2.0 Maß der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB Das Maß der baulichen Nutzung ist durch Planeintrag (Nutzungsschablone) der Grundflächenzahl (GRZ) in Verbindung mit der Höhe der baulichen Anlagen (Firsthöhe FH) festgesetzt. 2.1 Höhe der baulichen Anlagen gem. 9 (3) BauGB Die maximale Firsthöhe der Gebäude darf das in der Planzeichnung angegebene Maß (Fh. max.) über Bezugspunkt nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Höhenfestsetzung sind Solarkollektoren, Photovoltaikanlagen, Schornsteine und Belüftungsanlagen sowie sonstige untergeordnete Dachaufbauten. Bezugspunkt Im Plangebiet sind die vorhandenen Geländehöhen als Soll-Geländehöhen festgesetzt und durch Höhenpunkte im Plan eingetragen ( 18 (1) BauNVO). Zwischenhöhen ergeben sich durch Interpolation. Aufschüttungen und Abgrabungen abweichend von den Soll-Geländehöhen sind bis zu +/-0,8 m zulässig. Die Soll- Geländehöhen sind Bezugspunkt für die getroffenen Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen. 3.0 Nebenanlagen gem. 9 (1) Nr. 4 BauGB Nebenanlagen gemäß 65 der BauONRW sind in der Vorgartenzone zum Straßenraum unzulässig. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sind sie insgesamt bis zu einer Grundfläche von 10 qm zulässig. Ausgenommen sind die Anlagen, die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, sowie der Ableitung von Abwasser dienen. 2

4.0 Garagen und Stellplätze gem. 9 (1) Nr. 4 BauGB Garagen, Stellplätze und Carports sind allgemein zulässig. Ein Stauraum von 5,0 m zu öffentlichen Verkehrsflächen ist einzubehalten. Bei Eckgrundstücken ist ein seitlicher Abstand von min. 1,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten. Die Fläche ist als Grünfläche zu gestalten. Sämtliche notwendigen Stellplätze sind auf der privaten Grundstücksfläche nachzuweisen. 5.0 Zulässige Zahl von Wohnungen gem. 9 (1) Nr. 6 BauGB Im allgemeinen Wohngebiet sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. 6.0 Überbaubare Grundstücksflächen gem. 9 (1) Nr. 2 BauGB Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen festgesetzt. 7.0 Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern gem. 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern sind, soweit zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, auf den Privatgrundstücken zu dulden. Zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ist auf den angrenzenden Grundstücksflächen bei der Randeinfassung ein Hinterbeton (Rückenstütze) vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden. 8.0 Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern gem. 9 (1) Nr. 25 a BauGB Entsprechend den Eintragungen im Lageplan sind innerhalb des Plangebietes folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Auf den nach 9 (1) Nr. 25 BauGB ausgewiesenen Flächen sind frei wach sende Hecken mit Gehölzen gem. der Liste im Anhang anzulegen. Dabei gilt: - bei 3 m breiten Pflanzstreifen = Anlage einer 1 2 reihigen Anpflanzung - bei 5 m breiten Pflanzstreifen = Anlage einer 3 4 reihigen Anpflanzung 2. entlang den rückwärtigen Grundstücksgrenzen sind Schnitthecken aus Arten der Liste im Anhange anzupflanzen. Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang des Mechernicher Weges sind Zufahrten zu den einzelnen Grundstücken zulässig. Die Breite der Zufahrt ist auf das verkehrstechnisch notwendige Maß zu beschränken. 9.0 Von der Bebauung freizuhaltende Flächen gem. 9 (1) Nr. 10 BauGB An Straßeneinmündungen sind die im Plan eingetragenen Sichtflächen von sichtbehindernder Bebauung, Bepflanzung und Einfriedigung freizuhalten. Sträucher, Hecken und Einfriedigungen dürfen in diesen Bereichen die Höhe von 0,60 m ü. OK Fahrbahn nicht überschreiten. 3

B. Hinweise 1. Auf die Anzeigepflicht gemäß 15 Denkmalschutzgesetz NRW sowie der Regelungen hinsichtlich des Verhaltens bei der Entdeckung von Bodendenkmälern gemäß 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird verwiesen. Auffälligkeiten sind dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen (Tel. 02425-9039-0, Fax 02425-9039-199) zu melden, entsprechende Anweisungen sind abzuwarten und die Fundstelle ist unverändert zu lassen. 2. Die Entwässerung des Untergeschosses ist in Teilbereichen des Bebauungsplangebietes nur mit einer Hebeanlage möglich. 3. Für den Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wurde eine Gestaltungssatzung gem. 7 GO NRW i.v. m. 86 (1) BauO NRW erarbeitet. Auf die Vorschriften dieser Satzung wird hingewiesen. 4. Für das anfallende Niederschlagswasser der privaten Baugrundstücke wird empfohlen, dieses in Zisternen zu sammeln und z.b. zur Gartenbewässerung zu verwenden. Der Überlauf ist an den öffentlichen Kanal anzuschließen. 5. Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der DIN 4149 sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. 4

Anhang: Pflanzenlisten großkroniger Straßenbaum Stieleiche Quercus robur kleinkroniger Straßenbaum Feldahorn Elsrijk Acer campestre Elsrijk Bäume 1. Ordnung Sandbirke Stieleiche Traubeneiche Winterlinde Rotbuche Betula pendula Quercus robur Quercus petraea Tillia cordata Fagus sylvatica Bäume 2. Ordnung Feldahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Traubenkirsche Prunus padus Säulen-Hainbuche Carpinus betulus Fastigiata Baum-Hasel Corylus colurna Schnitthecken Feldahorn Hainbuche Rotbuche Weißdorn Acer campestre Carpinus betulus Fagus sylvatica crataegus monogyna Sträucher Faulbaum Grauweide Hartriegel Hasel Hundsrose Ohrweide Salweide Weißdorn Rhamnus frangula Salix cinerea Cornus sanguiea Corylus avellana Rosa canina Salweide Salix caperea Crataegus laevigata / monogyna Rankpflanzen Gemeine Rebe Efeu Geißblatt Wilder Wein Wilder Wein Schlingknöterich Clematis vitalba Hedera helix Lonicera in Arten und Sorten Parthenocissus quinquefolia Parthenocissus tricuspidata Polygonum aubertii 5

Obstbäume Es kann das gesamte Repertoire an Kern- und Steinobst verwendet werden. Bei der Pflanzung von Kernobst sind bewährte alte Obstsorten zu verwenden (Empfehlung der Landwirtschaftskammer Rheinland). Apfelsorten: (Anbau im Grasland möglich, anspruchslos an Boden): Jakob Lebel, Winterrambour, Rote Sternrenette, Graue Herbstrenette, Schafsnase, Kaiser Wilhelm, Bohnapfel. Birnensorten: (Ansprüche wie Apfelsorten): Clapps Liebling, Gellerts Butterbirne, Neue Poiteau, Pastorenbirne, Gute Graue, West. Glockenbirne. 6

Kaufpreise Wohnneubaugebiet Wacholder Süd Nr. Grundstücksgröße Kaufpreis Nr. Grundstücksgröße Kaufpreis 1 515 m² verkauft 2 730 m² verkauft 3 479 m² verkauft 4 479 m² verkauft 5 392 m² verkauft 6 392 m² verkauft 7 381 m² verkauft 8 386 m² verkauft 9 499 m² verkauft 10 491 m² verkauft 11 408 m² verkauft 12 635 m² verkauft 13 390 m² verkauft 14 412 m² verkauft 15 567 m² verkauft 16 551 m² verkauft 17 551 m² verkauft 18 703 m² verkauft 19 1015 m² verkauft 20 1200 m² verkauft 21 630 m² verkauft 22 599 m² verkauft 23 636 m² verkauft 25 1341 m² verkauft 27 600 m² verkauft 28 838 m² verkauft 30 405 m² verkauft 31 572 m² verkauft 33 647 m² verkauft 34 511 m² verkauft 35 445 m² verkauft 36 482 m² verkauft 37 515 m² verkauft 38 512 m² verkauft 40 545 m² verkauft 41 467 m² verkauft 42 375 m² verkauft 43 581 m² verkauft 44 503 m² verkauft 45 497 m² verkauft