IV. Kolloquium Kinder- und Jugendarbeit Ost UM MASSNAHMEN AUF IHRE VEREINBARKEIT MIT DEN INTERESSEN DER JUNGEN GENERATION ZU ÜBERPRÜFEN Jugend-Check zwischen Bürokratiemonster und Beitrag zur besseren Gesetzgebung 23. FEBRUAR 2015 CHRISTIAN WEIS (BUNDESJUGENDRING)/NILS RUSCHE (KOORDINIERUNGSSTELLE)
AUFTRAG HISTORIE: Wir werden gemeinsam mit den Jugendverbänden einen Jugend-Check entwickeln, um Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD) Arbeitsgruppe 2014/2015 aus BMFSFJ, Bundesjugendring, AGJ, Bundesjugendkuratorium, Deutsches Jugendinstitut, Koordinierungsstelle Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft Sechs Arbeitsgruppentreffen, eine Exkursion nach Österreich Zwischenbericht (Dez. 2015) 2 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK
FUNKTIONSWEISE Der Jugend-Check hat zwei Wirkungsebenen Prüfung von Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und Sensibilisierung von Politik und Verwaltung Jugend-Check besteht aus zwei Schritten: 1. Darstellung der spezifischen Auswirkungen auf junge Menschen durch das für das Vorhaben zuständige Ministerium 2. externe Prüfung der Darstellung auf Vollständigkeit, andere Sichtweisen, Relevanz etc. im Rahmen der Ressortabstimmung durch eine Prüfgremium, ggf. wird Stellung genommen 3 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK
EXKURS: SPEZIFISCHE AUSWIRKUNGEN? Auswirkungen, die junge Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Altersgruppe (12 bis 27 Jahre) betreffen oder auf diese in besonderer Weise wirken und beschreibbare Gruppen junger Menschen betreffen. Die Vielfalt junger Menschen innerhalb der Lebensphase Jugend sorgt für unterschiedliche Betroffenheit durch Gesetzesvorhaben. Es ist klar, dass die wenigsten Regelungen alle jungen Menschen gleichermaßen betreffen. 4 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK
FUNKTIONSWEISE Das Ergebnis der Prüfung ist (nur) die Darstellung der spezifischen Auswirkungen der Vorhabens auf junge Menschen. Die Entscheidung, ob diese berücksichtigt werden, muss der Gesetzgeber treffen. Die Darstellung der spezifischen Auswirkungen wird Teil der Vorlage für den Bundestag sein und wird öffentlich, wenn diese öffentlich wird. 5 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK
ANFORDERUNGEN AN DAS INSTRUMENT: Der bürokratische Aufwand muss angemessen und vertretbar sein Mehr als nur ein Haken an einem Gesetzentwurf Prüfkriterien als Grundlage müssen eine transparente und nachvollziehbare Bewertung ermöglichen Es muss unabhängig, transparent, ressortübergreifend sein Es soll verbindlich sein Es soll nach einer erfolgreichen Dialogphase gesetzlich verankert werden. 6 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK
PRÜFKRITERIEN Als Ausgangspunkt und Hilfsmittel zur Prüfung dient eine Matrix aus Prüfdimensionen und Lebensbereichen Dieses Raster kann nicht vollständig sein! Kriterien müssen regelmäßig unter Beteiligung Jugendlicher und ihrer Vertretungen angepasst werden Denkbarer Ausgangspunkt der Prüfkriterien: Prüfdimensionen Teilhabe Schutz Entwicklung Lebensbereiche Schule Familie Freizeitgestaltung Ausbildung/Arbeit Politik/Gesellschaft Umwelt/Gesundheit 7 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK
8 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK
WIE GEHT ES WEITER: ERPROBEN UND WEITERENTWICKLUNG Zwischenbericht über den bisherigen Stand der Überlegungen zum Jugend-Check als Diskussionsgrundlage für die (Fach-)Öffentlichkeit DIALOG- UND UMSETZUNGSPHASE 2016-2017: Veranstaltung zur weiteren Diskussion mit Akteuren der Bundesebene im Sommer 2016 Weiterentwicklung des Jugend-Checks in weiteren Workshops Erprobung durch BMFSFJ in Zusammenarbeit mit weiteren Ressorts anhand realer Gesetzesvorhaben in 2016 9 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK
WIE GEHT ES WEITER: ERPROBEN UND WEITERENTWICKLUNG DIALOG- UND UMSETZUNGSPHASE 2016-2017: Zu klären sind Verfahrensfragen, gesetzliche Verankerung und das mögliche Zusammenspiel mit dem Monitoringprozess zur Umsetzung der UN-KRK Offen ist ebenfalls, ob auch bereits bestehende Regelungen nachträglich überprüft werden sollen Nicht zuletzt: Prüfkriterien und Handreichungen müssen entwickelt und erstellt werden. 10 WWW.JUGENDGERECHT.DE/JUGEND-CHECK GO.DBJR.DE/JUGENDCHECK