Sportabzeichen verliehen Rekordbeteiligung im Jubiläumsjahr

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12. Jahrgang (135) Mittwoch, 4. Dezember 2013 Ausgabe 49/2013 Sportabzeichen verliehen Rekordbeteiligung im Jubiläumsjahr (Wolfstein) Im hundertsten Jahr des Deutschen Sportabzeichens war von diesem gemeinsamen Programmpunkt des diesjährigen Sommerferienprogramms der Verbandsgemeinden Wolfstein und Lauterecken eine Rekordbeteiligung zu vermelden. 38 Kinder aus 18 Orten, vier Verbandsgemeinden bzw. zwei Landkreisen hatten um die Wette geeifert. Die Kinder im Alter zwischen 6 und 17 Jahren stammen aus Orten in den Verbandsgemeinden Wolfstein, Lauterecken und Altenglan sowie aus der benachbarten Verbandsgemeinde Meisenheim (Kreis Bad Kreuznach). Am Donnerstag, dem 21. November 2013 gab es dann die verdienten Lorbeeren in Form einer Urkunde und des zugehörigen Abzeichens. Gemeinsam mit Roland Becker, dem langjährigen Abteilungsleiter bei der TSG Wolfstein-Roßbach und Initiator des Wettbewerbs, wurden sie den Kindern von Bürgermeister Michael Kolter im großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein überreicht. Roland Becker dankte allen Beteiligten, insbesondere den beiden Verbandsgemeindejugendpflegern Annette Junkes und Daniel Hübner, die bei den einzelnen Leistungsabnahmen mitgeholfen hatten. Sportlich, sportlich! Gold, Silber und Bronze gab s für die Kinder zu Hauf.

Wolfstein - 2 - Ausgabe 49/2013 Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein Tel.: 06304/913-0 Fax: 06304/913199 Email-Adresse: info@vg-wolfstein.de Internet: www.vg-wolfstein.de Vormittag: montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr Nachmittag: montags bis mittwochs von 13.30 bis 16.00 Uhr donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr Sprechstunden der Bezirksbeamten der Polizei Lauterecken bei der Verbandsgemeinde Wolfstein: Polizeioberkommissar Helmut Buchem und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.-Nr. 06382-911-0, E-Mail: Pilauterecken@polizei.rlp. de (Polizei Lauterecken) oder Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein Tel.-Nr. 06304-913-0 Durchwahl 160. Sprechstunden sind dienstags und donnerstags jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken unter Tel.- Nr. 06382-911-0. Gleichstellungsstelle Gleichstellungsbeauftragte: Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte: Silke Herrmann (vormittags) Ina Heser (ganztags) Tel.: 06304/913 102 Tel.: 06304/913 106 Telefax: 06304/913 199 Telefax: 06304/913 199 Email: s.herrmann@ Email: i.heser@ vg-wolfstein.de vg-wolfstein.de Schiedsamt Schiedsfrau: Stellvertretender Schiedsmann: Lieselotte Keidel Gerhard Jung Tel.: 06304/913 0 Tel.: 06304/913 0 Email: lieselottekeidel@gmx.de Email: jung.pitz@myquix.de Jugendsozialarbeiter Daniel Hübner Jugendbüro Tel.: 06304/254604, Mobil: 0171/4313057 Email: jugendbuero-wolfstein@gmx.de Seniorenbeauftragter der Verbandsgemeinde Wolfstein Karl Heß, Hohlstr. 12, 67753 Reipoltskirchen, Tel.: 06364/519 Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Der Pflegestützpunkt im Rathaus Wolfstein (Hauptstr. 2) ist geöffnet: Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr sowie an Donnerstagen zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr. Beratungen und Terminvereinbarungen für Gespräche oder Hausbesuche sind unter folgenden Rufnummern möglich: 06304 / 41681-30 oder 41681-31. Zu erreichen sind die Mitarbeiter des Stützpunktes in der Regel zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr. Forstrevier Wolfstein Gemeindewald im Bereich der Verbandsgemeinde Wolfstein Revierleiter: Heinrich Lutzer, Tel./Fax Büro: 06364-175 0153 Mobil: 0152/ 288 51 242, E-Mail: Heinrich.Lutzer@wald-rlp.de Forstrevier Westrich Privatwaldberatung Landkreis Kusel Revierleiter: Andreas Bonin, Tel.: 06381-920 742, Fax: 06381-920 733 Mobil: 0152/28851251, E-Mail: Andreas.Bonin@wald-rlp.de Forstrevier Glan u.a. Staatswald im Bereich der Gemeinde Jettenbach Revierleiter: Helmut Geid, Tel. : 06386/404797 Mobil: 0152 / 28851250, E-Mail: Helmut.Geid@wald-rlp.de Forstrevier Lauter u.a. Staatswald im Bereich der VG Wolfstein ohne den Bereich der Gemeinde Jettenbach Revierleiter: Rüdiger Wolf, Tel. : 06382/ 40 300 10 Mobil: 0152/28851248, E-Mail: Ruediger.Wolf@wald-rlp.de Ruftaxi Ruftaxi Lautertal 3 (Telefonnummer: 06382 / 993600) Wolfstein - Relsberg - Hefersweiler - Nußbach - Reipoltskirchen - Einöllen - Wolfstein (Vorbestellungen spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt) Ruftaxi Lautertal 4 (Telefonnummer: 06382 / 993600) Wolfstein - Oberweiler-Tiefenbach - Aschbach - Hinzweiler - Oberweiler im Tal - Wolfstein (Vorbestellungen spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt) Ruftaxi Lautertal 5 (Telefonnummer: 06382 / 993600) Wolfstein - Rutsweiler - Rothselberg - Jettenbach - Eßweiler - Rothselberg - Kreimbach-Kaulbach (Vorbestellungen spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt) Ruftaxi Kollweiler (Telefonnummer: 0631 / 366777) Kollweiler - Jettenbach - Rothselberg - Eßweiler (Vorbestellungen spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt) Tierheim des Landkreises Kusel Gangelbornerhof, 66887 Jettenbach Ansprechpartner: Paul Endres Tel.: 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858 Bereitschaftsdienst Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Wolfstein Notruf:... 110 Feuerwehr:... 112 DRK-Rettungsleitstelle Kaiserslautern... 0631/19222 Westpfalz-Klinikum GmbH - Standort Kusel... 06381/930 - Standort Kaiserslautern... 0631/2030 - Standort Kirchheimbolanden... 06352/4050 - Standort Rockenhausen... 06361/4550 Krankenhaus Meisenheim... 06753/1260 Giftnotruf Homburg... 06841/19240 Telefonseelsorge... 0800/1110111 und (rund um die Uhr gebührenfrei... 0800/1110222 -vertraulich-) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der ärztliche Notfalldienst für alle Einwohnerrinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Wolfstein ist zuständig: Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan, Hinter der Hofstadt 8, 55590 Meisenheim, Tel.: 01805 / 112 080 oder 06753 / 964552 (für Patienten der Verbandsgemeinden Wolfstein und Lauterecken) www.bereitschaftsdienstzentrale-glan.de Öffnungszeiten: Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr, freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr und an Feiertagen vom Vorabend 18.00 Uhr bis zum folgenden Tag 07.00 Uhr besetzt Zahnärztlicher Notfalldienst Der zahnärztlicher Notfalldienst für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kusel ist wie folgt aufgeteilt: Notdienst: Samstag 09.00-12.00 Uhr, Sonn- und Feiertage 11.00-12.00 Uhr, zu erfragen unter der Tel.: 06373/893770. Augenärztlicher Notfalldienst Der augenärztlicher Notfalldienst für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kusel, Kaiserslautern und Donnersbergkreis ist zu erfragen unter der Tel.: 0631/89290929 Apothekennotdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825+PLZ (0,14 /Min.) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42 /Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung): Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit sind folgende Werksbedienstete einsatzbereit: Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung): Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit sind folgende Werksbedienstete einsatzbereit: 29.11.2013-05.12.2013 Schneider 06364/7189, 0151/42244498 Beyer 06304/2290031, 0151/42244495 06.12.2013-12.12.2013 Beyer 06304/2290031, 0151/42244495 Stephan 06304/9928092, 0151/42244493 Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Stromversorgung für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wolfstein: Netzteam Otterbach, Lauterstr. 2, 67731 Otterbach Tel.: 06301/705-211, Fax: 06301/705-252 Bei Störungen im Stromnetz: 0800/797 77 77. Bereitschaftsdienst der Pfalzgas Gasversorgung für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wolfstein: Bei Störungen: 0800/100 34 48.

Wolfstein - 3 - Ausgabe 49/2013 AMTSBLATT der Verbandsgemeinde WOLFSTEIN Mittwoch, den 4. Dezember 2013 mit den Ortsgemeinden Aschbach, Einöllen, Eßweiler, Hefersweiler, Hinzweiler, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Stadt Wolfstein Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Wolfstein Bekanntmachung am Montag, dem 9. Dezember 2013, 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal, Bergstraße 2, eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2012 - Betriebszweig Wasserversorgung - Betriebszweig Abwasserbeseitigung 2. Festlegung der Gebührensätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Wolfstein zum 31.12.2010 und Entlastungserteilung 4. Freibad Wolfstein; Sanierung des Eingangs- und Umkleidebereichs 5. Besucherkalkbergwerk; Sanierungsarbeiten im Bereich der Einfahrt und des Notausganges 6. Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der neugebildeten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein; Stellenausschreibung 7. Anfragen und Auskünfte Michael Kolter, Bürgermeister Bekanntmachung am Donnerstag, dem 5. Dezember 2013, 16.00 Uhr findet im Konferenzzimmer, Bergstraße 2, eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Wolfstein statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Wolfstein; Versicherungen 3. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 1. Freibad Wolfstein; Sanierung des Eingangs- und Umkleidebereiches 2. Besucherkalkbergwerk; Sanierungsarbeiten im Bereich der Einfahrt und des Notausganges 3. Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der neugebildeten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein; Stellenausschreibung 4. Anfragen und Auskünfte Michael Kolter, Bürgermeister Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd Bekanntmachung 1. Die Verbandsgemeinde Wolfstein hat einen Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis gemäß 8 ff, 15 WHG, zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Regenüberlauf in der Ortsgemeinde Aschbach, in den Aschbach, sowie auf Erteilung der Genehmigung gemäß 54 LWG, zum Bau und Betrieb des Regenüberlaufs, gemäß 54 LWG, gestellt. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass 2.1 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) bei der Verbandsgemeinde Wolfstein, Bergstraße 2, in der Zeit vom 09.12.2013 bis einschließlich 09.01.2014 zur Einsicht ausliegen. 2.2 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Fischerstr. 12 67655 Kaiserslautern oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein/Pfalz Bergstraße 2 67751 Wolfstein/Pfalz bis spätestens 23.01.2014 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; 2.3 Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben. 2.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden 2.5 bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird 2.6 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können 2.7 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachungen ersetzt werden kann 2.8 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte 3. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Homepage der SGD Süd, www.sgdsued.rlp.de, unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Ortsgemeinde Aschbach Bekanntmachung am Donnerstag, dem 12. Dezember 2013, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 19, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Aschbach statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftsplan 2014 2. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Naturenergie Königsland (NEK) a) Vereinbarung zur Gründung der Anstalt und Anstaltssatzung b) Beitritt zur Anstalt c) Übertragung der Aufgabe Energieversorgung

Wolfstein - 4 - Ausgabe 49/2013 3. Hebesätze der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 4. Anfragen und Auskünfte Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Einöllen Bekanntmachung am Dienstag, dem 10. Dezember 2013, 20.00 Uhr findet im Sitzungszimmer des Rathaues, Schulstraße 6, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Einöllen statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Forstwirtschaftsplan 2014 2. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Naturenergie Königsland (NEK) a) Vereinbarung zur Gründung der Anstalt und Anstaltssatzung b) Beitritt zur Anstalt c) Übertragung der Aufgabe Energieversorgung 3. Hebesätze der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 4. Festlegung des Feldwegebaubeitrages in der Haushaltssatzung 2014/2015 5. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 1. Friedhof Einöllen; Grabherstellung - Auftragsvergabe 2. Anfragen und Auskünfte Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach Bebauungsplan Weide - Erweiterung Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat Oberweiler-Tiefenbach hat in seiner Sitzung am 31.10.2013 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst, der hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht wird: Aufstellungsbeschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Weide - Erweiterung. In den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird eine Teilfläche des Grundstückes Flurstück-Nr. 1354 einbezogen. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Schaffung eines weiteren Baugrundstückes auf einem verkehrstechnisch bereits erschlossenen Flurstück angestrebt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst auch die naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen. Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wolfstein öffentlich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Oberweiler-Tiefenbach, den 26.11.2013 (Schwambach), Ortsbürgermeister Siegfried Berndt, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Hefersweiler Bekanntmachung am Mittwoch, dem 11. Dezember 2013, 19.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hefersweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Naturenergie Königsland (NEK) a) Vereinbarung zur Gründung der Anstalt und Anstaltssatzung b) Beitritt zur Anstalt c) Übertragung der Aufgabe Energieversorgung 3. Forstwirtschaftsplan 2014 4. Friedhofsmauer Hefersweiler; Weitere Vorgehensweise 5. Europ. Bauernmarkt 2016 / 2017; Teilnahme 6. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 1. Vertragsangelegenheit 2. Anfragen und Auskünfte Bernd Degen, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach Bekanntmachung am Mittwoch, dem 11. Dezember 2013, 19.00 Uhr, findet im Bürgersaal des Dorfgemeinschaftshauses, Lauterstraße 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Forstwirtschaftsplan 2014 2. Jagdgenossenschaft Kreimbach-Kaulbach; Übertragung der Verwaltungsangelegenheiten - Änderung der Vereinbarung 3. Anfragen und Auskünfte Wolfgang Caspers, Ortsbürgermeister Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat Oberweiler-Tiefenbach hat in seiner Sitzung am 31.10.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Weide - Erweiterung beschlossen. Nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswir-

Wolfstein - 5 - Ausgabe 49/2013 kungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck kann der Entwurf dieses Bebauungsplanes ab sofort bis einschließlich Montag, dem 06.01.2014 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Bauen und Umwelt, Bergstraße 2, Zimmer 214, 67752 Wolfstein, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit kann jeder Auskünfte verlangen, sich äußern sowie Planungsvorstellungen mit der Verwaltung erörtern. Oberweiler-Tiefenbach, den 26.11.2013 (Schwambach), Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Rothselberg Bekanntmachung am Dienstag, dem 10. Dezember 2013, 19.00 Uhr, findet im Sitzungszimmer des Rathauses, Hauptstraße 59, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Rothselberg statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftsplan 2014 3. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Naturenergie Königsland (NEK) a) Vereinbarung zur Gründung der Anstalt und Anstaltssatzung b) Beitritt zur Anstalt c) Übertragung der Aufgabe Energieversorgung 4. Jagdgenossenschaft Rothselberg; Übertragung der Verwaltungsangelegenheiten - Änderung der Vereinbarung 5. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 1. Bauangelegenheit 2. Vertragsangelegenheit 3. Haushaltsvorberatung 4. Anfragen und Auskünfte Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Wolfstein Es ist mal wieder soweit Der Winter naht, es wird kalt, es fällt Schnee und die Straßen sind glatt. Das ist ganz normal und nichts Neues. Darum müssen wir auch wieder auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger, die nicht immer und überall beachtet wird, hinweisen. Man muss nicht jeder Schneeflocke nachlaufen die vom Himmel fällt, jedoch sollte man in ausreichendem Maße seinen Winterpflichten nachkommen. Insbesondere auf den Nebenstraßen und an gefährlichen Fahrbahnstellen erfolgt zum Teil kein ordnungsgemäßer Winterdienst. Die örtlichen Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden und der Stadt Wolfstein regeln die Räum- und Streupflicht innerhalb der Ortslage (für bebaute und unbebaute Grundstücke!) grundsätzlich wie folgt: Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwege erschwert, so ist der Schnee entlang der Grundstücksgrenze auf dem Gehweg und auf der angrenzenden Fahrbahn (bzw. bis Straßenmitte) unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten zu räumen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten. Zur Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte ist von den Ortsgemeinden und der Stadt Wolfstein durch Satzungen festgelegt, dass Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen während der allgemeinen Verkehrszeiten mit abstumpfenden Mitteln (Asche, Sand, Sägemehl) zu bestreuen sind, bei Bedarf auch mehrmals täglich. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen von 1,5 m entlang der Grundstücksgrenze zu streuen. Außerdem sind die Anlieger verpflichtet die Hydranten von Schnee- und Eis freizuhalten. Dies ist deshalb notwendig, weil z.b. in einem Brandfall der ungehinderte Zugang zum Hydranten gewährleistet sein muss. Soweit Haus- und Grundstückeigentümer diesen Pflichten nicht nachkommen, können Bußgelder verhängt werden. Um dies zu vermeiden, appellieren wir daher an alle Einwohner/ innen bzw. Grundstückseigentümer, dieser Pflicht nachzukommen. Dies ist auch im eigenen Interesse, da bei einem Schnee- oder Glätteunfall der Eigentümer, der seiner Räum- und Streupflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist möglicherweise für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Wir appellieren auch an die Fußgänger und insbesondere an die Fahrzeugführer sich den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen. Verbandsgemeinde Wolfstein - Straßenverkehrsbehörde - Sepa Einführung zum 01.02.2014 Mitteilung der Verbandsgemeindekasse - Sepa Einführung zum 01.02.2014 Einzugsermächtigungen werden durch Mandate ersetzt!!! Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab 01.02.2014 wird SEPA (Single Euro Payments Area) den bisherigen Zahlungsverkehr ersetzen. Bei der Einführung von SEPA handelt es sich um die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrs in ganz Europa. Dabei werden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) abgelöst. Kontonummer und Bankleitzahl sind Bestandteil der IBAN. Der BIC dient der weltweit eindeutigen Identifizierung der an dem Zahlungsverkehr beteiligten Banken. Die bisherige Einzugsermächtigung wird künftig durch das SEPA-Mandat ersetzt. Für die Mandate schreibt der Gesetzgeber eine Reihe von Pflichtangaben vor. Zudem muss die bisherige Einzugsermächtigung im Original vorliegen. Die Verbandsgemeindekasse prüft im Vorfeld der Umstellung, ob eine bereits erteilte Einzugsermächtigung in ein Mandat umgewandelt werden kann. Stellen wir fest, dass noch Pflichtangaben fehlen, teilen wir dies den Betroffenen schriftlich mit und bitten dann, uns die beigefügte Einzugsermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original zurückzugeben. Ist eine Umwandlung der bisherigen Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat möglich, werden Sie zu gegebener Zeit von uns schriftlich darüber informiert. Wir teilen Ihnen dabei die errechnete IBAN und BIC zur Nachprüfung mit. Vorerst besteht für alle Bürgerinnen und Bürger, die uns in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung erteilt haben, kein weiterer Handlungsbedarf. Bitte werden Sie erst tätig sobald Ihnen ein Schreiben von der Verbandsgemeindeverwaltung mit weiteren Informationen vorliegt. Dieses Schreiben werden Sie mit den Abgabenbzw. Wasser/Abwasserbescheiden 2014 erhalten. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Buchheit 06304/913-137 gerne zur Verfügung. Ihre Verbandsgemeindekasse Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Riester-Sparer: Zulage rechtzeitig bis 31.12.2013 beantragen Wer riestert, kann bis zum 31. Dezember die staatlichen Zulagen für seine zusätzliche Altersvorsorge noch zwei Jahre zurück beantragen. Nach diesem Stichtag geht der Anspruch auf die rückwirkende Zulage verloren. Die Zulagen fließen nur in den Altersvorsorgevertrag, wenn sie beantragt sind. Die meisten Riesterer haben mittlerweile beim Anbieter der Riester-Rente einen Dauerzulagen-Antrag, damit die Zulage nicht Jahr für Jahr zu beantragen ist. Aber auch dann sollte man dort mitteilen, wenn sich etwas ändert, etwa beim Einkommen, beim Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit. Auch für alle, die bislang noch nicht riestern, ist der 31. Dezember ein wichtiges Datum. Denn wer noch vor Jahresende beginnt, kann die Zulagen und Steuerersparnisse für das ganze Jahr 2013 bekommen.

Wolfstein - 6 - Ausgabe 49/2013 Vorausgesetzt, bis dahin ist der Eigenbetrag eingezahlt. Das sind vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen. Je höher die Zulagen, desto weniger muss der Sparer selbst einzahlen. Vom Staat gibt es - auch rückwirkend - jährlich 154 Euro als Grundzulage für jeden Riesterer. Pro Kind kommen noch mal 300 Euro oder, wenn es vor 2008 geboren ist, 185 Euro dazu. Und für junge Neu- Riesterer bis 25 Jahre gibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro. Unabhängige und kompetente Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung helfen, die individuelle Altersvorsorge richtig zu planen und den passenden Mix aus den vielfältigen Vorsorgeformen herauszufinden. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Eichendorffstraße 4-6, 67346 SpeyerPostanschrift: 67340 Speyer, Telefon 06232 17-0, www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Kaiserslautern CHECK IT - Infos zum Berufsstart für Jugendliche Informationsveranstaltung der Bundespolizei für Schülerinnen und Schüler im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in Kaiserslautern Karriere in Uniform Im Rahmen der Veranstaltungsreihe CHECK IT - Infos zum Berufsstart für Jugendliche findet am 5. Dezember 2013 um 15.00 Uhr im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern eine Informationsveranstaltung der Bundespolizei unter dem Motto Karriere in Uniform statt. Gunter Disandt von der Bundespolizeiakademie informiert über die Einstellungsvoraussetzungen bei der Bundespolizei, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren, die Ausbildung sowie über die beruflichen Aufstiegschancen im mittleren und gehobenen Dienst. Wer sich über die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit bei der Bundespolizei aus erster Hand informieren möchte, ist bei dieser Veranstaltung richtig. Natürlich werden auch Fragen zur Bewerbung, zum Auswahlverfahren, zur Ausbildung und zu den Verdienstmöglichkeiten beantwortet und wer möchte, kann sich auch gleich mit den aktuellen Bewerbungsunterlagen versorgen. Weitere Informationen zur Ausbildung bei der Bundespolizei gibt es im Berufsinformationszentrum (BIZ) und bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit (Telefon 0631 / 3641-220, Telefax 0631 / 3641-466). Dort ist unter anderem auch ein Merkblatt mit den Einstellungsvoraussetzungen erhältlich. Die Bundespolizei informiert auch auf ihrer Homepage im Internet unter www.bundespolizei.de. Unter dem Motto CHECK IT - Infos zum Berufsstart für Jugendliche finden regelmäßig Informations- und Vortragsveranstaltungen sowie Bewerberseminare für Schülerinnen und Schüler im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit statt. Ein Faltblatt mit dem aktuellen Veranstaltungsprogramm ist kostenlos beim BIZ erhältlich (Telefon 0631 / 3641-220). Infos zum Veranstaltungsprogramm sind über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) über den Link Veranstaltungen rund um die Uhr abrufbar. Die Veranstaltungen im BIZ Kaiserslautern sind dort unter dem Veranstaltungsort Kaiserslautern zu finden. Sich bewerben heißt für sich werben Donnerstags in BiZ: Informationsveranstaltung zum Thema Bewerbung im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in Pirmasens Sich bewerben heißt für sich werben Sie wissen, was Sie interessiert und was Sie können. Jetzt richtig bewerben - aber wie? Denn ob Sie die Stelle bekommen, hängt zum großen Teil davon ab, wie Sie sich bei Ihrer Bewerbung präsentieren. Zeigen, wer Sie sind und was Sie können - das gelingt Ihnen umso besser, je sorgfältiger Sie sich darauf vorbereiten. Bewerbungsschreiben, Auswahltest, Vorstellungsgespräch - eine Bewerbung verläuft meist in mehreren Etappen. Je früher Sie sich überlegen, wie Ihre Antworten auf diese Fragen lauten, umso überzeugender werden Sie sich bei Betrieben präsentieren können. Und damit steigen die Chancen auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz! Dieter Leyenberger, Leiter der Personalentwicklung von der Wasgau Produktions- & Handels AG, wird sowohl Jugendlichen wie auch Erwachsenen wichtige Informationen zur Bewerbung und zum Vorstellungsgespräch geben. Die Veranstaltung kann von allen Interessierten ohne Voranmeldung besucht werden. Sie beginnt am 5. Dezember 2013 um 15.30 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in der Schachenstraße 70 in Pirmasens. Informationen zu dieser Veranstaltung gibt es im Berufsinformationszentrum oder unter der Rufnummer 06331 / 147-123. Amtsgericht Kusel Terminbestimmung Amtsgericht 66869 Kusel, den 04.10.2013 - Vollstreckungsgericht - Trierer Straße 71 1 K 70/12 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Kaulbach Blatt 448 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Donnerstag, dem 12.12.2013-15.00 Uhr an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I Lfd.Nr. Gemarkung Flur. Fl.St.Nr. Wirtschaftsart/Lage Größe qm 4 Kaulbach 1751 Erholungsfläche, Frankelbacher Weg 600 Zusatz: Als Bauplatz genutztes Grundstück Verkehrswert: 18.000,00 Euro -ohne Gewähr- Der Versteigerungsvermerk ist am 06.11.2012 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlagen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de gez. (Linsmayer), Rechtspflegerin Ausgefertigt: Becker, JBe. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Kreisverwaltung Kusel Bekanntmachung Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung Hefersweiler: Flst. Nr. 769, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wambach, zu 1,9169 ha. Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Verbandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel, Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel. 06381-424245, Herr Hemm, schriftlich bekunden. Kreisverwaltung Kusel Referat Landwirtschaft Oberfinanzdirektion Koblenz Neues Reisekostenrecht Was Arbeitnehmer ab 2014 beachten müssen Bei Arbeitnehmern, die ihre Arbeit im Betrieb des Arbeitgebers ausüben, wird für den Weg zur Arbeit weiterhin die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit berücksichtigt. Die Entfernungspauschale gilt künftig auch für Arbeitnehmer, die dauerhaft bei einem verbundenen Unternehmen oder Kunden des Arbeitgebers tätig sind. Für Dienstreisen können dagegen bei Nutzung

Wolfstein - 7 - Ausgabe 49/2013 eines eigenen KFZ die tatsächlich gefahrenen Kilometer (30 Cent je Kilometer) angesetzt werden. Haben Arbeitnehmer mehrere Tätigkeitsstätten, die sie: - an mindestens zwei vollen Tagen pro Woche - oder mindestens 1/3 der Arbeitszeit - oder arbeitstätig (z.b. bei Monteuren) aufsuchen, so ist für die Unterscheidung, was als Weg zur Arbeit gilt und was als Dienstreise behandelt werden muss, künftig die Festlegung auf eine erste Tätigkeitsstätte wichtig. Nur die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgerechnet, die Fahrten zu den anderen Arbeitsplätzen stellen Dienstreisen dar. Erfolgt keine Festlegung durch den Arbeitgeber (zum Beispiel im Rahmen des Arbeitsvertrags), so gilt derjenige Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte, der dem Wohnort am nächsten gelegen ist. Beispiel: Der in Trier wohnende Filialleiter einer Supermarktkette, Hansi Mustermann, fährt in der Regel jeden Arbeitstag in drei Supermarktfilialen seines Arbeitgebers (in Bitburg, in Wittlich und in Trier). Mustermann fährt morgens mit seinem eigenen PKW in der Regel zur Filiale Bitburg, dann zur Filiale Trier, danach zur Filiale Bitburg und vor dort zu seiner Wohnung nach Trier. Der Arbeitgeber ordnet ihm keine der Filialen als erste Tätigkeitsstätte zu. Die Filiale in Trier liegt seiner Wohnung am nächsten. Daher gilt diese als erste Tätigkeitsstätte. Folge für die Reisekosten: Die Fahrten zu den Filialen in Bitburg und Wittlich sind beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten. Da Mustermann von seiner Wohnung zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte (Bitburg), von dort dann zu seiner ersten Tätigkeitsstätte (Trier) und hier wieder zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte (Wittlich) fährt, können für die Fahrten die tatsächlich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden oder er erhält von seinem Arbeitgeber eine steuerfreie Reisekostenvergütung. Für bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Berufskraftfahrer oder Waldarbeiter, gelten besondere Regelungen. Verpflegungspauschalen Auch hier sind Änderungen ab 2014 zu beachten. So gibt es künftig nur noch zwei statt drei Pauschalen: - 12-Euro-Pauschale bei Abwesenheiten über acht Stunden (ohne Übernachtung) sowie für den An- und Abreisetag bei Dienstreisen mit Übernachtung. - 24-Euro-Pauschale bei Abwesenheit über 24 Stunden. Bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte gelten die Pauschalen weiterhin für maximal drei Monate. Generell gilt: Werbungskosten für Verpflegung können nur noch bei Mahlzeiten steuerlich geltend gemacht werden, die der Arbeitnehmer selbst bezahlt hat. Doppelte Haushaltsführung Bei der doppelten Haushaltsführung können künftig weiterhin die tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterkunft als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings bis maximal 1000 Euro pro Monat. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Angabe, Verwendung und Verwertung 2013 Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2014 - aus eigenen Erzeugnissen - Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft abliefern. Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die Sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen. Ausnahme: Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit. - aus fremden Erzeugnissen - Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse. In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzugeben. Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp.de unter Weinbau/ Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininformationsportal (wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15. Januar 2014 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingesetzes dar. Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen entsprechend der VO (EG) Nr. 1234/2007, wie beispielsweise die Förderung von Investitionen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den Dienststellen gerne zur Verfügung. Polizeidirektion Westpfalz Taschendiebe schlagen auf Weihnachtsmärkten blitzschnell zu Langfinger nutzen Menschenmassen für ihre Tricks - Tipps der Polizei schützen Weihnachtsmärkte locken nicht nur Besucher an, sondern auch Taschendiebe. Denn diese nutzen das Gedränge inmitten des Budenzaubers, um reichlich Beute zu machen. Innerhalb weniger Sekunden sind der Geldbeutel, die Kreditkarten oder die Autoschlüssel verschwunden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2012 in Deutschland insgesamt 117.277 Taschendiebstähle angezeigt; 2011 waren es 120.790 Fälle. Trotz des leichten Rückgangs bewegen sich die Zahlen nach wie vor auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2012 entstand ein Schaden von 32,3 Millionen Euro, das sind rund 9,5 Prozent mehr als im Jahr 2011 (29,5 Millionen Euro). Um den Langfingern die Diebestour zu vermasseln, helfen die Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention. Sie sind auf der Klappkarte Schlauer gegen Klauer kurz zusammengefasst, die bei jeder Polizeidienststelle und im Internet unter www.polizeiberatung.de erhältlich ist. Taschendiebe arbeiten meist in Gruppen: Einer lenkt das Opfer ab, ein weiterer stiehlt die Beute und gibt sie an einen Dritten weiter, der dann damit in der Menge untertaucht. Besonders gut funktioniert dieser Trick in großen Menschenansammlungen - wie zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten. Taschendiebe lassen sich manchmal schon am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute. Sie beobachten ihr Opfer lange und genau, rempeln den Betroffenen an, verwickeln ihn mit fadenscheinigen Fragen in ein Gespräch, bieten übersteigerte Hilfsbereitschaft an oder beschmutzen beispielsweise die Kleidung des Opfers, um mit ihm in Kontakt zu kommen. Meist sind die Diebe professionelle, international agierende Täter, die grenzüberschreitend in ganz Europa aktiv sind. Die meisten Fälle bleiben ungeklärt, da die Opfer die Tat häufig nicht gleich bemerken. Oftmals schafft gerade der allzu sorglose Umgang mit Geldbörsen, Brieftaschen und Handtaschen eine günstige Gelegenheit für die Täter, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Doch wer aufmerksam ist und die Tipps der Polizei beherzigt, erschwert den Kriminellen ihre Machenschaften und erspart sich selbst viel Ärger. Die Tipps der Polizei: - Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen. - Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper. - Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper. - Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen. - Lassen Sie Ihre Handtasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt. - Achten Sie bei einem Menschengedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen. Weitere Informationen gibt es auf der Klappkarte Schlauer gegen Klauer mit Piktogrammen und einem Notfallpass zum Heraustrennen mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten. Dazu gehört auch eine Checkliste mit Sofortmaßnahmen für Opfer und Zeugen, damit diese nach einem Diebstahl richtig reagieren können. Die Klappkarte ist kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann heruntergeladen werden unter www.polizeiberatung.de/medienangebot/dtails/form/7/23.html. Mehr Informationen erhalten Sie auch unter www.polizei-beratung.de/ themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/taschendiebstahl.html Bitte beachten Sie auch die Infografik zum Taschendiebstahl, die wir Ihnen zum kostenlosen Abdruck zur Verfügung stellen. Sie kann unter www.polizei-beratung.de/presse als offene Druckdatei heruntergeladen werden. Hier finden Sie auch diese Pressemitteilung.

Wolfstein - 8 - Ausgabe 49/2013 Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Wolfstein Aus der Verbandsgemeinderatsitzung vom 22.10.2013 Freiwilige Feuerwehr - Umsetzung des Fahrzeugbeschaffungskonzeptes; Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank - TSF-W Sachverhalt: Entsprechend dem vom Verbandsgemeinderat beschlossen Fahrzeugbeschaffungs-konzept ist für 2014 die Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank - TSF-W vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 97.500,00 EUR stehen im Haushalt 2014 bereit. Mit Schreiben vom 12.06.2012 hat die ADD die Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Ursprünglich sollte das Neufahrzeug als Ersatz für das bisherige Fahrzeug der Einheit Hinzweiler (derzeit LF8, BJ 1979) beschafft werden. Die Einheit Hinzweiler bildet zusammen mit den Einheiten Aschbach und Oberweiler im Tal eine Ausrückgemeinschaft, die bei Einsätzen in diesen Orten grundsätzlich zusammen alarmiert wird. Zurzeit besteht bei der Einheit Hinzweiler Verbesserungsbedarf hinsichtlich des Ausbildungsniveaus. Um den Brandschutz- und Sicherheitsstandard entlang der Talbachtalachse dennoch weiter zu halten, wurde im Benehmen mit den Beteiligten entschieden, die genannte Ausrückgemeinschaft um die Einheit Eßweiler zu erweitern. Eßweiler bildet zurzeit noch eine Ausrückgemeinschaft mit Rothselberg und Jettenbach. Im Hinblick auf die aufgezeigte Umstrukturierung der Ausrückgemeinschaften kam daher zunächst in Betracht, das zu beschaffende Neufahrzeug am Standort Eßweiler zu stationieren. Da Fahrzeugausschreibung, Beauftragung und Lieferzeit geschätzt ein Jahr in Anspruch nehmen, kommt man in der Sitzung überein, der Einheit Hinzweiler in dieser Zeit die Möglichkeit zur Beseitigung der Defizite einzuräumen. Der Anschaffung eines TSF-W wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Der Vorsitzende erhält Vergabevollmacht im Rahmen der im Sachverhalt aufgezeigten Kosten. Die Standortfrage bleibt zunächst offen und wird zu gegebener Zeit entschieden. Erste Nachtragshaushaltssatzung 2013 mit Wirtschaftsplänen Der Erlass einer Ersten Nachtragshaushaltssatzung 2013 ist notwendig um im Kanalwerk das Sanierungskonzept, dessen Randbedingungen in Sachen Zuwendungen und Zinsloser Darlehen im Rahmen der Fusion mit dem Wirtschaftsministerium vereinbart wurden, dem Haushalt anzupassen. Die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke sind in kaufmännischer Form aufgestellt. Sowohl der Erfolgsplan Abwasserbeseitigung, als auch der des Wasserwerkes, wurden nicht geändert und schließen unverändert mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Die Gebührenstruktur wird in diesem Nachtrag nicht geändert. Die Veränderungen im Wasserwerk sind bedingt durch angepasste Kanalsanierungsarbeiten. In der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach ist es notwendig die Wasserleitungsarmaturen in den Kreisstraßen K 46/K 47 zu tauschen. Die Aufwendungen hierfür betragen 2013 40.000 (statt geplanter 30.000 ) und 2014 20.000. Die Arbeiten werden im Anschluss an die Kanalsanierungsarbeiten ausgeführt. Der Ausbau der Kreisstraße K 46/K 47 ist für 2014 vorgesehen. Auf Wunsch der Ortsgemeinde, wird die Erneuerung der Schieber und Hydranten im Kapellenweg, zusammen mit den Straßenbauarbeiten erst im Wirtschaftsjahr 2014 durchgeführt. Die Sanierung der Wasserleitung In den Steinwiesen, Planansatz 2013 200.000 wird dem Wunsch der Stadt entsprechend erst in den Folgejahren, voraussichtlich 2015 mit gleichem Aufwand von 200.000 durchgeführt. Ansonsten enthält der Nachtrag 2013 keine Änderungen. Der Kreditbedarf des Wasserwerks beträgt in diesem Jahr statt bislang geplanter 684.150 nur noch 494.150. Die Gesamtinvestitionssumme im Kanalwerk beträgt im Jahr 2013 1.993.500. Für Baumaßnahmen stehen 1.326.100 bereit, für Planungskosten 434.400, für Investitionszuschüsse (Zweckverband Unteres Glantal) 223.000 und für die Anschaffung von beweglichem Vermögen 10.000 Nach dem vorliegenden Sanierungskonzept der VG besteht ein Gesamtsanierungsaufwand aufgrund TV-Befahrung und der anschließenden Bewertung von rd. 10.000.000. Dabei handelt es sich um Schäden die sofort und kurzfristig behoben werden müssen. Vom MULEWF wurde im Hinblick auf die anstehende Fusion mit der VG-Lauterecken für die Jahre 2013/14 eine Förderung von 80 % in Aussicht gestellt (60 % zinslose Darlehen und 20 % Zuschuss). Die Förderzusage für die Jahre 2013/2014 liegt mittlerweile vor. Für die Jahre 2015-2017 eine 55 % Förderung (35 % zinslose Darlehen und 20 % Zuschuss). Die Sanierungsmaßnahmen sollen in einen Zeitraum von 10 Jahren durchgeführt werden. Die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen 2013 / 2014 sind im Nachtragsplan ausgewiesen. Für die Kanalsanierung in der Ortsgemeinde Einöllen stehen 2013 66.200 zur Verfügung. Im Eßweiler sollen in diesem Jahr 308.000 investiert werden, für Kanalsanierungen in Hinzweiler sind 179.000 eingeplant Die Kanalsanierung Kapellenweg, Kreimbach- Kaulbach, Planansatz 150.000, kommt 2013 nicht zur Ausführung. Stattdessen sind für Kanalsanierungen 443.200 bereitgestellt. Für die Notentlastung in der Bach/Oberdorfstraße in Nußbach wurde der Planansatz von 182.000 auf 270.000, erhöht. Die Maßnahme befindet sich momentan im Bau, für Kanalsanierungen stehen weitere 104.500 zur Verfügung. In Reipoltskirchen stehen in diesem Jahr 176.900 für Kanalsanierungen bereit. Der Kreditbedarf beträgt in diesem Jahr 791.5200 (statt bislang 865.300 ). Zinslose Landesdarlehen werden erwartet in Höhe von 715.900 (statt bislang 230.800 ), die Landeszuwendungen summieren sich auf 182.900. In 4 der Haushaltssatzung ist die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten angepasst. Der genaue Zahlungszeitpunkt von zinslosen Darlehen und Landeszuwendungen kann im Moment nicht genau bestimmt werden. Die Bau- und Planungskosten fallen aber bereits jetzt an und müssen entsprechend über einige Monate vorfinanziert werden. Die Erste Nachtragshaushaltssatzung 2013 mit Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe wird beschlossen. Wir gratulieren Geburtstage 05.12.2013 Anna Mathias, Wolfstein (83 Jahre) 06.12.2013 Renate Kolter, Hinzweiler (82 Jahre) 06.12.2013 Gerhard Epp, Relsberg (78 Jahre) 06.12.2013 Ernst Daub, Oberweiler im Tal (78 Jahre) 06.12.2013 Dieter Groß, Kreimb.-Kaulb. (78 Jahre) 07.12.2013 Anna Luise Fiba, Rothselberg (83 Jahre) 08.12.2013 Gisela Edinger, Wolfstein (80 Jahre) 09.12.2013 Helma Weber, Rothselberg (78 Jahre) Michael Kolter, Bürgermeister Ortsgemeinde Aschbach Wohnung zu vermieten Die Ortsgemeinde Aschbach vermietet ab sofort die gemeindeeigene Wohnung, Hauptstraße 19, 67753 Aschbach, bestehend aus 3 Zimmer, Küche, Bad mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 100 qm. Nähere Auskunft erteilt Ortsbürgermeister Herbert Mäurer, Tel.: 06304/1450. Ortsgemeinde Eßweiler Nächste Termine der Arbeitskreise Tourismus am 04.12.2013 Leerstände am 05.12.2013 Senioren am 06.12.2013 Kultur am 10.12.2013 Infrastruktur am 17.01.2014 Je 19:00 Uhr im alten Rathaus 1. Stock Zu den Sitzungen sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Gruppen sind offen und es sind jederzeit auch Neueinsteiger willkommen. Impressum Rundschau mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wolfstein Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240, E-Mail: wolfstein@wittich-foehren.de; Internet: www.wittich.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Wolfstein - 9 - Ausgabe 49/2013 Ortsgemeinde Jettenbach Einladung zur Seniorenfeier Liebe Jettenbacherinnen und Jettenbacher, wir laden Sie herzlich zur diesjährigen Seniorenfeier am 2. Adventssonntag, dem 8. Dezember 2013 nach Kollweiler ins dortige Bürgerhaus ein. Nach Kollweiler fährt ein Bus und wird um 13.45 Uhr dort eintreffen. Folgende Abfahrtszeiten und Haltestellen sind in Jettenbach: 1. Abfahrt 13:25 Uhr, Haltestelle: Hauptstr.-Einmündung Klausstraße 2. Abfahrt 13:30 Uhr, Haltestelle: Dorfplatz, Musikantenbrunnen 3. Abfahrt 13:35 Uhr, Haltestelle: Höhstraße, Gasthaus Göttel Alle Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr und deren Lebensgefährten, auch wenn sie jünger sein sollten, sind dazu herzlich eingeladen. Mit einer Andacht um 14:00 Uhr wollen wir die Feier beginnen. Anschließend findet ein adventliches und geselliges Beisammensein statt, bei dem Kaffee und Kuchen gereicht wird. Sie werden gesanglich und musikalisch unterhalten und eine kleine Verlosung wird Sie erfreuen. Ganz besonders würde uns freuen, wenn wir an diesem Nachmittag recht viele Gäste begrüßen könnten. Die Feierlichkeiten enden gegen 18:00 Uhr und ein Bus bringt sie wieder sicher nach Hause. Mit freundlichen Grüßen Bernd Ginkel, Hartmut Schmitt und Norman Roth Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach Aus der Ortsgemeinderatsitzung vom 20.11.2013 Hebesätze der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 In der Haushaltssatzung 2014/2015 werden folgende Hebesätze festgelegt: Grundsteuer A: 300 v.h. Grundsteuer B: 330 v.h. (2014) und 360 v.h. (2015) Gewerbesteuer: 370 v.h. Die Hundesteuer wird festgelegt auf: 40,00 für den ersten Hund, 70,00 für den Zweiten und 100,00 für jeden weiteren Hund Festlegung des Feldwegebaubeitrages in der Haushaltssatzung 2014/2015 Der Feldwegebaubeitrag wird in der Haushaltssatzung 2014/2015 wie folgt festgelegt: /ha Bruttobeitrag 13,87 abzüglich Jagdpachtanteile 8,87 Nettobeitrag 5,00 Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Naturenergie Königsland (NEK) a) Vereinbarung zur Gründung der Anstalt und Anstaltssatzung b) Beitritt zur Anstalt, c) Übertragung der Aufgabe Energieversorgung a) Die Vereinbarung zur Gründung der Naturenergie Königsland AöR und die Anstaltssatzung entsprechend dem vorliegenden Entwurf wird beschlossen. b) Die Ortsgemeinde tritt der gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Naturenergie Königsland (NEK) bei. c) Die gemeindliche Aufgabe Energieversorgung wird an die Anstalt Naturenergie Königsland (NEK) übertragen. Ausbau der Gehwege in der Hauptstraße (K 47); Vorstellung und Zustimmung der Planung Die Gehwege in der Hauptstraße (K 47) werden in der vorgestellten Variante nach folgender Maßgabe ausgebaut. - Ggü. dem landwirtschaftlichen Betrieb Schäfer entfallen zwei Parpkplätze; die Grünfläche wird entsprechend versetzt. - Pflasterfläche vor Doppelgarage Scheidt evtl. andere Pflasterfarbe Der Ausbau erfolgt in Zusammenarbeit im dem LBM und einer Fahrbahndeckensanierung des Landkreises. Das Ing.-Büro Decker, Kusel wird mit den weiteren Planungsarbeiten beauftragt. Der Vorsitzende wird beauftragt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen Zuwendungsantrag beim LBM zu stellen. Es wird umgehend eine Anwohnerversammlung einberufen. Nach Zuwendungsgewährung und Zusage der Kreiverwaltung Kusel wird das Ing.-Büro Decker beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Der Ortsbürgermeister erhält Vergabevollmacht, sofern der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten wird. Der Rat ist über die weitere Vorgehensweise zu unterrichten. Ortsgemeinde Nußbach An alle Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren und deren Partnerin /Partner Einladung Senioren-Weihnachtsfeier der Ortsgemeinde Nußbach am 2. Adventssonntag, dem 8. Dezember 2013, 14.00 Uhr im Bürgersaal des Hauses Wildanger. Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Ortsgemeinde Nußbach lädt Sie und Ihre/n Lebenspartner/in zu unserer diesjährigen Seniorenfeier am o.g. Termin ein. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen. Den örtlichen Vereinen, die auch diesjährig erneut wieder das Programm gestalten sowie allen Helferinnen und Helfern, möchte ich herzlich danken. Mit freundlichen Grüßen Ihr Werner Pries, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Oberweiler im Tal Hinweis Aus gegebenem Anlass weist die Ortsgemeinde darauf hin, die Feldwege auf der Gemarkung Oberweiler im Tal in den Wintermonaten von Hecken, Bäumen und Gebüsch frei zu schneiden. Von Dringlichkeit sind die Wege Wilchenberg, Langenberg und Hämelerweg. Ich bitte die betroffenen Anlieger ihrer Pflicht nachzukommen, die in der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal geregelt ist. Braun, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Relsberg Seniorenfeier Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hiermit lädt die Ortsgemeinde alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, mit ihrem Partner recht herzlich ein zu unserem diesjährigen vorweihnachtlichen Seniorennachmittag am Sonntag, dem 8. Dezember 2013 (2. Advent), 14.00 Uhr, in der Dorfgemeinschaftshalle Relsberg. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Sie an diesem Nachmittag begrüßen könnte. Mit freundlichen Grüßen Ihr Klaus Schlemmer, Ortsbürgermeister

Wolfstein - 10 - Ausgabe 49/2013 Stadt Wolfstein Adventsfeier der Stadt Wolfstein Liebe Wolfsteiner, am 2. Adventssonntag, dem 08.12.2013 findet um 14.00 Uhr in der Stadtmühle im Speisesaal des Jugenddorfes unsere diesjährige Seniorenfeier statt. Alle Bürger ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr sind herzlich eingeladen. Es erwartet Sie ein vielfältiges vorweihnachtliches Programm. Wer keine Fahrmöglichkeit hat kann unter Telefonnummer 214 einen Fahrdienst bestellen. Ich freue mich auf Ihr Kommen. Herwart Dilly, Stadtbürgermeister ---------------- Impressum ---------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Bekanntmachungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Michael Kolter, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67752 Wolfstein, Bergstraße 2, Tel.: (06304) 9130 Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein gegen Entgelt. Erscheinungsweise: Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Ende des amtlichen Teils Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft St. Franz Xaver Lauterecken, St. Johannes Nepomuk Reipoltskirchen und St. Philippus u. Jakobus Wolfstein Lautertalstr. 3, 67742 Lauterecken, Tel.: 06382-993286, Fax: 06382-993287 Donnerstag, 05.12.2013 18.00 Uhr Kaulbach heilige Messe Freitag, 06.12.2013 - Nikolaus 08.00 Uhr Lauterecken Herz-Jesu-Amt anschließend Aussetzung des Allerheiligsten ab 09.00 Uhr Sakramentaler Segen heilige Krankenkommunion in den PfarreienLauterecken und Wolfstein 10.30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde anschließend Aussetzung des Allerheiligsten, Anbetung, Sakramentaler Segen (dabei Beichtgelegenheit) Sonntag, 08.12.2013-2. Adventsonntag, hl. Franz Xaver 09.00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarreiengemeinschaft 10.30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde Lauterecken Großes Gebet und Feier des Kirchenpatrons St. Franz Xaver 14.30 Uhr Aussetzung des Allerheiligsten und Betstunde 15.15 Uhr stille Betstunde 16.00 Uhr Betstunde der Frauen 17.00 Uhr Eucharistiefeier als Amt als Jgd. für Rudolf Rauth anschl. Prozession in der Kirche, Te Deum, Sakramentaler Segen Montag, 09.12.2013 - Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria 09.00 Uhr Lauterecken Amt 18.00 Uhr Wolfstein Amt Dienstag, 10.12.2013 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt Mittwoch, 11.12.2013 08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09.00 Uhr Lauterecken Amt Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, 03.12.2013 15.30 Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg 16:30 Uhr Präparandenunterricht Kirche Kreimbach-Kaulbach -nur die Prüparanden aus Kreimbach-Kaulbach- Mittwoch, 04.12.2013 19:00 Uhr Ökum. Hausgebet in Kreimbach-Kaulbach im Pilgersaal Donnerstag, 05.12.2013 14:00 Uhr Weihnachtsfeier der Senioren in Kreimbach-Kaulbach im Sängersaal 15:30 Uhr Weihnachtsfeier der Senioren in Rothselberg im Jugendraum Sonntag, 08.12.2013 10:15 Uhr Gottesdienst Kirche Kreimbach-Kaulbach mit Vorstellung der Präparanden 18:00 Uhr Chorprobe Ton in Ton im Kindergarten Rothselberg Dienstag, 10.12.2013 15:00 Uhr Weihnachtsfeier der Senioren in Eßweiler im Bürgerhaus 15.30 Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Mittwoch, 11.12.2013 19:00 Uhr Ökum. Hausgebet in Eßweiler im Bürgerhaus Keiner soll alleine glauben Am Sonntag, dem 24.11.2013 wurde der neue Bonifatius-Bus der Pfarreiengemeinschaft Lauterecken von Pfarrer Köller gesegnet und offiziell in Betrieb genommen. Der Bus ist eine Spende und wurde zu 2/3 vom Bonifatiuswerk und zu einem 1/3 von der Diözese finanziert. Der Bus dient dazu, wie das Motto sagt: Keiner soll alleine glauben, um die Menschen in der Diaspora zusammenzubringen. Der Bus wird u. a in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Seniorenarbeit, zur Vor- und Nachbereitung von zentralen Festen und Gottesdiensten im Kirchenjahr eingesetzt. Die nächste große Aktion zu der der Bus unabdinglich nötig ist, ist die Sternsingeraktion. Diese findet in der Pfarreiengemeinschaft vom 02.-04.01.2014 statt. In diesem Jahr steht die Aktion unter dem Motto: Hoffnung für Kinder in Malawi und weltweit. Kinder, die sich noch zur Teilnahme anmelden möchten können dies bei Inge Lütz, 06304/7645 oder Katharina Kisner, 06304/1754 tun. Ev. Stadtmission Wolfstein Kontakt: Prediger Christoph Reumann, In der Hohl 5, 67752 Wolfstein- Roßbach, 06304-8401 Donnerstag, 05.12.2013 09.30 Uhr Krabbelmäuse-Treff (Eltern-Kind-Gruppe) in Roßbach Freitag, 06.12.2013 16.15 Uhr Kindertreff (4-11 Jahre) in Roßbach 16.15 Uhr Teentreff (ab 6. Klasse) in Roßbach Sonntag, 08.12.2013 11.00 Uhr Adventsfeier vom und mit dem Kindertreff, mit gem. Mittagessen in Roßbach Dienstag, 10.12.2013 18.00 Uhr Bibelstunde in Hefersweiler 20.00 Uhr Hauskreis bei Familie Krennrich, Roßbach Mittwoch, 11.12.2013 15.00 Uhr Senioren-Weihnachtsfeier mit Kaffeetrinken in Roßbach

Wolfstein - 11 - Ausgabe 49/2013 Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, 08.12.2013 09.00 Uhr Gottesdienst Berzweiler + Abendmahl 10.00 Uhr Gottesdienst Niederkirchen 10.30 Uhr Kinderkirche Üben Krippenspiel Montag, 09.12.2013 15.30 Uhr Kindergruppe Hefersweiler Dienstag, 10.12.2013 15.00 Uhr Kindergruppe Kirchenmäuse 18.00 Uhr Turnen für Frauen Mittwoch, 11.12.2013 16.30 Uhr Konfirmandenstunde 2014er Donnerstag, 12.12.2013 10.00 Uhr Krabbelgruppe Samstag, 14.12.2013 14.00 Uhr Seniorenclub Weihnachtsfeier Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, 04.12.2013 14.30 Uhr Frauenkreis (Aschbach; Dorfgemeinschaftshaus) 18.30 Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Donnerstag, 05.12.2013 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) 19.30 Uhr Sitzung des Presbyteriums (Hinzweiler, Jugendheim) Sonntag, 08.12.2013 (1. Advent) 09.15 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Hinzweiler) 10.30 Uhr Kindergottesdienst (Hinzweiler; Jugendheim) 10.30 Uhr Gottesdienst (Horschbach) Dienstag, 10.12.2013 15.30 Uhr Konfirmandenstunde (Gruppe 1) 16.15 Uhr Präparandenstunde 17.30 Uhr Konfirmandenstunde (Gruppe 2) Präparanden- und Konfirmandenstunden finden im Jugendheim in Hinzweiler statt. Mittwoch, 11.12.2013 18.30 Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Dienstag, 03.12.2013 15.00 Uhr Konfirmanden Gruppe 1 16.30 Uhr Konfirmanden Gruppe 2 19.30 Uhr Chorgemeinschaft im Pfarrsaal Mittwoch, 04.12.2013 09.30 Uhr Gottesdienst im CJD-Seniorenzentrum 15.00 Uhr Adventsfeier des Frauenbunds im Pfarrsaal Sonntag, 08.12.2013 (2. Advent) 09.00 Uhr Gottesdienst in der Zweikirche 10.00 Uhr Gottesdienst in Wolfstein mit anschließendem Café 18.00 Uhr Adventskonzert in der Kirche Montag, 09.12.2013 17.00 Uhr Kinderkirche im Pfarrsaal Adventskonzert Zum Adventskonzert am 08.12.2013, 18.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Wolfstein laden der MGV Wolfstein und der Musikverein Wolfstein sehr herzlich ein. Eintritt frei. Spenden willkommen. Einladung zur Ausstellungseröffnung am 8. Dezember 2013, 11:00 Uhr Alte Welt Museum Nußbach Bachstraße 2 67759 Nußbach 133 Jahre Nähmaschinenfabrik Pfaff, die unbekannte Vergangenheit Bisher unveröffentlichte Dokumente und Exponate gehen weit in die Anfänge des späteren Weltunternehmens Pfaff zurück und zeigen, dass es im Verlauf der Geschichte mehrere Grauzonen gab, über die in der Öffentlichkeit nicht gesprochen werden durfte. Fotografien vom Untergang des Werkes geben Einblick in das was einmal war. Das Konzept der Ausstellung zeigt verschiedene Schwerpunkte aus der Geschichte und den Abteilungen, mit der die Vergangenheit in Erinnerung über den größten Arbeitgeber und Mäzen der Stadt Kaiserslautern, erhalten bleiben soll. Informationen unter: 06364 /993917, Herr Thomas Grüne. Termine - Vereine - Veranstaltungen Landfrauenverein Rutsweiler Weihnachtsfeier 2013 Zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier laden wir unsere Vereinsmitglieder am Samstag, dem 13.12.2013 recht herzlich ein. Wir werden uns um 17:30 Uhr in der Ortsmitte Rutsweiler treffen. Von dort machen wir einen gemütlichen Spaziergang zum CJD Gestüt und Weinstube in Roßbach. Personen, die nicht so gut zu Fuß sind, dürfen selbstverständlich auch mit dem Fahrzeug kommen. Mitzubringen sind gute Laune, gerne darf auch ein kleines weihnachtliches Gedicht vortragen. Die Vorstandschaft freut sich schon auf rege Teilnahme. Adventsfenster in Kreimbach-Kaulbach Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Kreimbach-Kaulbach, zum ersten Mal gestalten die unten genannten Familien jeweils ein Adventsfenster und öffnen dieses jeweils um 18:00 Uhr. Es wird gesungen, manchmal auch eine Weihnachtsgeschichte vorgelesen und für ein warmes Getränk ist auch gesorgt. Lesen Sie bitte weiter auf Seite 14

Wolfstein - 12 - Ausgabe 49/2013 Geschafft! Erfolgreich beendet haben 24 Teilnehmer, darunter 5 Frauen, die Grundausbildung zum Feuerwehrmann/ frau. Der 75 Stunden dauernde Lehrgang wurde von Ingo Haaß, Kreisausbilder bei der Freiwilligen Feuerwehr Wolfstein, geleitet. Ihm zur Seite standen noch, Kreisausbilder Udo Göttel und viele freiwilligen Helfer aus Wolfstein. Die Ausbildung erfolgreich absolviert haben aus der Verbandsgemeinde: Jung Andreas, Weber Jaan, Rosentreter Max, Kirch Maximilian, Kalkbrenner Jan, Welker Tim, Welker Moritz, Zimmer Andrea, Filz Christian, Jung Johanna, Werner Martin, Martin Jean Paul, Maue Jannik, Schmalz Sebastian und Bock Sina. Aus der Verbandsgemeinde Lauterecken: Schäfer Sven, Schneider Florian, Theis Norman, Kolb Natascha, Borger Christian, Schumacher Dominik, Bäcker Pascal und Kappesser Marcel. Aus Altenglan beendete Jessy Gundert erfolgreich die Ausbildung. Zu den ersten Gratulanten gehörten die Bürgermeister Michael Kolter, Wolfstein, und Egbert Jung, Lauterecken. Ebenfalls gratulierte der neu gewählte Kreisfeuerwehrinspekteur, Udo Schmeiser, und zeigte sich erfreut über die hohe Anzahl der erfolgreichen Teilnehmer. Worte des Dankes an das Ausbilderteam und an die Teilnehmer fanden auch Markus Böhmer, Wehrleiter Verbandsgemeinde Wolfstein, Norbert Braun, Wehrleiter Verbandsgemeinde Altenglan sowie Bernd Kalweit, stellvertretender Wehrleiter Verbandsgemeinde Lauterecken. Ingo Haaß ergriff noch einmal das Wort und dankte den Lehrgangsteilnehmern für die sehr gute Zusammenarbeit. Im Anschluss übernahm Bürgermeister Kolter alle Teilnehmer aus der Verbandsgemeinde Wolfstein offiziell in den Feuerwehrdienst. Bericht und Bild: Hermann Eifert

Wolfstein - 13 - Ausgabe 49/2013 Weihnachtsbaum- Verkauf aus derkultur Sonntag, am 29. 08.12.2013 11., Samstag, Sonntag, 13. 12. 14.12.2013 Sonntag, Samstag 19. + 15.12.2013 Sonntag, 20. 12. jeweils von 11.00-16.00 Uhr zwischen Kollweiler und Rothselberg Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "...wünscht frohe weihnchten" der Fa. Optik Delker. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Teure Autoversicherung jetzt noch kündigen und zur HUK-COBURG wechseln Sonder-Kündigungsrecht Jetzt noch wechseln Hat Ihre Versicherung den Beitrag erhöht? Dann können Sie Ihre Autoversicherung noch bis zu einem Monat nach Erhalt der Rechnung kündigen. Wechseln Sie am besten direkt zur HUK-COBURG. Es lohnt sich für Sie. Mit uns fahren Sie günstiger: niedrige Beiträge Top-Schadenservice gute Beratung in Ihrer Nähe Vertrauensmann Michael Haug Telefon 06363 994257 Telefax 0800 2875322514 Michael.Haug@HUKvm.de Sonnenstraße 14 67753 Hefersweiler Feste Zähne an einem Tag! Sofort feste Brücke. Keine Prothese. Stiftsplatz 5A 67655 Kaiserslautern Fon: 0631/66628 www.drbohmann.de

Wolfstein - 14 - Ausgabe 49/2013 Wir freuen uns darüber, wenn sich möglichst viele Personen auf Weihnachten einstimmen, indem sie in einem abendlichen Spaziergang die gestalteten Fenster aufsuchen. Bitte erzählt daher möglichst vielen Familienangehörigen, Freunde und Bekannten von den Adventsfenstern. Adventsfenster in Kreimbach-Kaulbach Im Dezember wird dann an den aufgeführten Abenden um 18:00 Uhr ein kleines Kunstwerk enthüllt. Freitag, 6. Dezember 2013 Feuerwehr Gemeindehalle Samstag, 7. Dezember 2013 Familie Ihrig Lauterstr. 6 Sonntag, 8. Dezember 2013 Familie Lamneck Im Flürchen 2 Mittwoch, 11. Dezember 2013 Familie Scheidt Hauptstr. 36a Freitag, 13. Dezember 2013 Familie Ziegler Lauterstr. 21 Samstag, 14. Dezember 2013 Familie Tändler Neuweg 10 Sonntag, 15. Dezember 2013 Familie Anlauf Hollerweg 12 Mittwoch, 18. Dezember 2013 Familie Barthel Hollerweg 15 Freitag, 20. Dezember 2013 Familie Becht Kapellenweg 3 Samstag, 21. Dezember 2013 Familie Baier Lauterstr. Sonntag, 22. Dezember 2013 Familie Kallweit Bahnhofstr. 6 Montag, 23. Dezember 2013 Familie Werner Kapellenweg 13 Dienstag, 24. Dezember 2013 Evangelische Kirche Weitere interessierte Familien können sich telefonisch bei der Familie Barthel melden. Tel: 06308-2240. Ein Clown auf den Spuren des Weihnachtsfestes am Mittwoch, 4. Dezember 2013, 16.00 Uhr im Otfried-von-Weißenburg-Theater mit dem Tourneetheater Theaterkiste Otsch liebt den Zauber zu Weihnachten. Ein Frage jedoch bleibt jedes Jahr offen: Gibt es das Christkind? Oder ist es doch der Weihnachtsmann mit Rentierschlitten? Otsch versucht das Unmögliche. Nämlich eine Blick auf die sagenumwobenen Gestalten zu erhaschen. Er beschließt daher, die Zeit stille stehen zu lassen, um dann besser den Weihnachtsmann oder das Christkind einfangen zu können. Mit Hilfe der Dunkelheit und des Winters erstarrt er und wartet. Mit Schattenspiel und Licht, wundersamen Objekten verzaubert er seine Zuschauer. Er bringt ein Weihnachtsfest auf die Bühne, wie man es nie zuvor gesehen hat. Die Theaterkiste ist ein professionelles freies Tourneetheater. Die Theaterkiste bietet eine stilistische Vielfalt von einfachsten Produktionen bis hin zum multimedialen Programm. Besondere Merkmale sind selbst geschriebene und inszenierte Stücke mit einem lebendigen, humorvollem und körperbetonten Kindertheater. Karten im Vorverkauf zu 4,00 und weitere Informationen erhalten Sie bei der Tourist-Information Dahner Felsenland, Schulstraße 29, 66994 Dahn, Tel.: 06391 9196 222. Veranstalter ist die Stadt Dahn im Rahmen des Kulturprogramms. Schützenkreis 8 Lauterecken LG6.Rk Tabelle 22.11.2013 Kreisliga Lauterecken Mannschaftswertung Ringe Schnitt 1 Hinzweiler I 8784 1464 2 Relsberg I 8525 1421 3 Reiffelbach I 8244 1374 4 Odenbach I 8226 1371 5 Kaulbach II 8092 1349 6 Kappeln II 8028 1338 7 Horschbach I 7795 1399 8 Cronenberg I 7630 1272 9 Kappeln III Einzelwertung Ringe Schnitt 1 Gabi Herzog Relsberg I 2308 385 2 Evi Hoffmann Hinzweiler I 2277 380 3 Lang Holger Odenba I 2215 369 Tagesbestschütze Gabi Herzog Relsberg 384 Ringe Landfrauenverein Rutsweiler Kreatives gestalten Freitag, dem 21.02.2014, Bürgerhaus Rutsweiler, 19.00 Uhr. Kurs in kreativem gestalten. Thema: Verarbeitung von Draht zu Schmuckstücken. Kursleiterin: Frau Hach. Materialliste: Wenn vorhanden. Metermaß, Kleine Rundzange, Schmuckzangen, Seitenschneider, Nagelfeile, Schaschlikstäbchen aus Metall oder Holz, Gästehandtuch als Unterlage. Grumbacher Weihnachtsmarkt 2013 in den Gewölben des Rheingräflichen Archivs Der traditionelle Weihnachtsmarkt im Archiv findet dieses Jahr am Sonntag, 8. Dezember 2013 (2. Advent) ab 11.00 Uhr statt. Es werden wieder zahlreiche Stände auf den 3 Etagen des Rheingräflichen Archivs sowie im Kreuzgewölbe des Kirchenkellers aufgebaut sein. Der größte Teil des Gewölbes ist beheizt, also kommt auch bei kaltem Wetter, Regen oder Schnee. Für die Kinder hat sich um 16.00 Uhr der Nikolaus angekündigt. Für die musikalische weihnachtliche Unterhaltung sorgen Secky s Wirtshausmusikanten Dieses Jahr gibt es wieder Erbsensuppe sowie Fleischkäse, Würstchen, Waffeln, Kaffee und Kuchen, Kinderpunsch, Glühwein usw. Es lädt ein die Vereinsgemeinschaft Grumbach und die Ortsgemeinde. Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Unser nächster Stammtisch findet am Mittwoch, 11.12.2013 um 18.30 Uhr in der Pizzeria im Sportheim statt. Über rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. Wir wünschen allen Mitgliedern und ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Wolfstein - 15 - Ausgabe 49/2013 Der Nikolaus kommt nach Kreimbach-Kaulbach! Holler boller Rumpelsack, Nikolaus trägt ihn huckepack. Weihnachtsnüsse gelb und braun, runzlig punzlig anzuschaun. Knackt die Schale, springt der Kern Weihnachtsnüsse ess ich gern. Komm bald wieder in dies Haus guter alter Nikolaus. Und er kommt wieder! Und zwar am Freitag, dem 6. Dezember 2013 gegen 18.00 Uhr ans neue Feuerwehrhaus in Kreimbach-Kaulbach. Wie aus dem dunklen Tannenwald zu erfahren war, hat er für jedes Kind auch ein Geschenk dabei. Ebenso sind selbstverständlich alle Kinder mit ihren Eltern, Großeltern, Onkeln, Tanten und Verwandten herzlich eingeladen. Neben Glühwein für die Erwachsenen und heißem Tee für die Kinder halten Töpfe und Waffeleisen ab 18.00 Uhr weitere Leckereien für Alt und Jung bereit. Die Kindergartenkinder werden Sie mit einem Lied erfreuen und Weihnachtsplätzchen verkaufen. Der Erlös der Veranstaltung wird für die Jugendarbeit verwendet. Auf euer Kommen freut sich die Freiwillige Feuerwehr Kreimbach- Kaulbach. Pfälzerwald-Verein Rutsweiler e.v. Am Sonntag, 8. Dezember 2013 findet unsere nächste Vereinswanderung statt. Wir besuchen einen Weihnachtsmarkt. Treffpunkt: 13:30 Uhr, Ortsmitte Rutsweiler, kleiner Dorfplatz. Abfahrt Bahnhof Roßbach: 13:51 Uhr. Die Wanderstrecke beträgt ca. 6 km. Wanderführung: Heidi und Gernot Bernhardt. Alle, die Lust und Laune haben, sind herzlich eingeladen. Auf zahlreiche Mitwanderer freut sich der PWV Rutsweiler. Tannenbaumverkauf Samstag, 14. Dezember 2013 ab 10.00 Uhr an der Landscheidhütte Selbstverständlich bringen wir in Eßweiler die Bäume bis zu Ihnen vor die Haustür. es gibt außerdem: Gulaschsuppe Glühwein Würstchen Auf Ihren Besuch freut sich der Heimatverein Eßweiler. Die Landscheidhütte ist sonntags von 10.00-18.00 Uhr geöffnet. Allgemeine Nachrichten Räume erlebbar gemacht Neue Installationen, Wandobjekte und Papierarbeiten von Werner Haypeter im mpk Das Museum Pfalzgalerie Kaiserslautern (mpk) zeigt vom 30. November bis zum 2. März unter dem Titel HAYPETER, raum maßgeblich rund 30 überwiegend neue Installationen, Wandobjekte und Papierarbeiten des in Bonn und Düsseldorf lebenden Künstlers Werner Haypeter, der zu den wichtigen zeitgenössischen konkreten Künstlern gehört. Die Ausstellung wird am Freitag, 29. November, um 19.00 Uhr in Anwesenheit des Künstlers eröffnet. Museumsdirektorin Dr. Britta E. Buhlmann und Ausstellungskuratorin Dr. Annette Reich begrüßen die Gäste. Albert Koch und Werner Steiner sorgen mit Blues Harp und Gitarre für das entsprechende Ambiente. Für Kinder ab sechs gibt es ein museumspädagogisches Angebot von Andrea Löschnig. Werner Haypeter scheint seinem Werk eine neue Richtung zu geben. Indiz hierfür sind zwei eigens für die Ausstellung im Museum des Bezirksverbands Pfalz geschaffene Mikado-Installationen, die wichtige Aspekte seines Schaffens verdichten und augenfällig machen. Haypeter beschäftigt sich mit Bildräumen: mit Räumen, die von Objekten eingenommen werden, und mit Räumen, in denen wir uns bewegen. Sein Vorgehen ist experimentell, seine Materialien sind vielfältig. Die Verwendung von Kunststoff spielt in seinem Schaffen eine zentrale Rolle, wobei Licht und Farbe von besonderer Bedeutung sind. Haypeter beschäftigt sich immer wieder mit unterschiedlichen Vorstellungen von Raum, die er sinnlich erfahrbar macht, und zwar sowohl in seinen Installationen aus Holzmikadostäben, Plexiglas und Acrylfarbe als auch in jenen aus Epoxidharz und Holz und in denen aus Aluminiumröhren und fluoreszierender Farbe. Darüber hinaus zeigt das mpk Wandobjekte, vorwiegend aus Epoxidharz, Acryl und Plexiglas sowie gerissene, geschnittene und gefaltete Papierarbeiten. Neben abstrakten Formen bestimmen gesellschaftliche Aspekte, wie das Spiel als wesentliches Element menschlicher Kultur, sein vielschichtiges Schaffen. Ein interessanter Aspekt seiner Arbeitsweise ist unter anderem die Verschlüsselung von Maßeinheiten: Längen- oder Volumenmaße stellen innerhalb eines Werkes zu errechnende Bezüge zwischen einzelnen Elementen her, die sich schlüssig zu einem Ganzen gruppieren. Darüber hinaus stellt Haypeter großzügige Gesamträume vor und setzt sie miteinander in Beziehung. Raummaß und Raum an sich sind in dieser Ausstellung in doppeltem Sinn maßgeblich. Werner Haypeter, 1955 im niedersächsischen Helmstedt geboren, studierte von 1978 bis 1985 an der Kunstakademie Düsseldorf und war seit 1983 Meisterschüler bei Prof. Erwin Heerich. In den 1990er Jahren erhielt er Stipendien des Landes Nordrhein-Westfalen, der Unternehmensgruppe A. Sutter in Essen und des Kunstfonds in Bonn. In zahlreichen Einzel- und Gruppenausstellungen im In- und Ausland waren und sind Werke des Künstlers zu sehen; ebenso ist er in zahlreichen Museen präsent. Private und öffentliche Leihgeber im In- und Ausland ermöglichen die Schau, die Haypeter eigens für das Museum Pfalzgalerie Kaiserslautern entworfen hat. Die Münchner Hypo-Kulturstiftung sowie die Volksbank Kaiserslautern- Nordwestpfalz unterstützen die Ausstellung, zu der es einen zweisprachigen Katalog (Deutsch/Englisch) gibt, der für 16 Euro an der Museumskasse erhältlich oder über www.mpk.de bestellbar ist. Das Begleitprogramm bietet Führungen, Gespräche, museumspädagogische Aktionen für Schulen, Kinder und Erwachsene sowie eine zweisprachige Ausgabe von Art after Work am 3. Dezember und ein Kunst(früh) stück am 26. Januar. Parallel zur Schau im mpk zeigt die Galerie Wack in Kaiserslautern vom 7. Dezember bis 25. Januar ebenfalls Werke von Haypeter. Das Museum Pfalzgalerie Kaiserslautern am Museumsplatz 1 ist mittwochs bis sonntags sowie feiertags von 10.00 bis 17.00 Uhr und dienstags von 11.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. An Heiligabend und dem ersten Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr bleibt das Haus geschlossen. Weitere Informationen unter www.mpk.de. Der Takt ist da Die neue Ausgabe der Nahverkehrszeitung des Rheinland-Pfalz-Taktes jetzt im Briefkasten Seit dieser Woche liegt die neue Winterausgabe der informativen Nahverkehrszeitung der Takt vor, die in jeden Haushalt in Rheinland-Pfalz verteilt wird. Unter dem Motto Neues Portal für Bus und Bahn steht alles Wissenswerte rund um das neue ÖPNV-Portal www.der-takt.de. Jede Menge Freizeit-Tipps für die schönsten Ausflüge mit Bus und Bahn in der jetzt beginnenden Wintersaison 2013, komplett mit Anfahrtshinweisen und Ticketinformationen, finden Sie auf vier speziellen Seiten des VRN. Außerdem wartet eine Vielzahl aktueller Nachrichten, nützlicher Informationen und Hintergrundwissen zum Thema Nahverkehr mit Bus und Bahn in Rheinland-Pfalz sowie ein interessanter Bericht zum Thema Was passiert bei Eis und Schnee auf die Leser. Und beim großen Takt- Gewinnspiel kann man einen von 25 tollen Multifunktionsschals für den Winter gewinnen. Die aktuelle Ausgabe von der Takt 2013 findet man auch online zum Herunterladen unter www.der-takt.de in der Rubrik Broschüren. Adventsaktion für Eltern und ihre Kinder abgeben und einkaufen - neues Veranstaltungsformat des mpk Das Museum Pfalzgalerie Kaiserslautern bietet eine neue Aktion für Eltern an: Unter dem Motto drop & shop ( abgeben & einkaufen ) können Kinder ab dem Vorschulalter an den ersten drei Adventsamstagen (30. November sowie 7. und 14. Dezember) von 10.00 bis 13.00 Uhr Kreativworkshops besuchen. Sie bieten den jungen Museumsgästen die Möglichkeit, Weihnachtskarten zu gestalten, Himmelsbilder zu entwerfen und Winterbilder zu drucken, während sich die Eltern entspannt auf die Festtage vorbereiten können. Das Museum des Bezirksverbands Pfalz richtet die Aktion in Kooperation mit dem Verein der Freunde des mpk aus, der mit seinem temporären Café für einen generationenübergreifenden Ausklang am Nachmittag sorgt. Eine Anmeldung zu den Workshops ist bis Mittwoch vor dem jeweiligen Samstag erforderlich (Telefon 0631 3647-205 oder info@mpk.bv-pfalz); der Unkostenbeitrag beträgt fünf Euro pro Kind. Großer Kunstbüchermarkt und mehr Adventsaktion im Museum Pfalzgalerie Kaiserslautern Rechtzeitig zum Weihnachtsfest startet im Museum Pfalzgalerie Kaiserslautern (mpk) am Samstag, 7. Dezember, um 10.00 Uhr wieder ein großer Kunstbuchverkauf: Bis 16.00 Uhr finden Kunstinteressierte

Wolfstein - 16 - Ausgabe 49/2013 unter dem Motto Ein Buch zu viel Kunstbücher und Kataloge zeitgenössischer Künstler, Bestandskataloge sowie Plakate und Kunstkarten zu Schnäppchenpreisen, die das Museum des Bezirksverbands Pfalz herausgebracht hat. Neu ist der Verkauf antiquarischer Kataloge des Hauses, die im Handel nicht mehr erhältlich sind, worunter sicher auch die eine oder andere Rarität steckt. So gibt es beispielsweise Kataloge von Ausstellungen zu Albert Weisgerber (1959), Ludwig Waldschmidt (1956), Kunst aus Pfälzer Privatbesitz (1970), Franz Helmut Becker (1973), Theodor Pixel (1976), Pfälzische Sezession (1978), Richard Würpel (1984), Jörg Krichbaum (1988) und Die Pfalz heute (1991). Wer stöbern, sich fürs eigene Hobby Anregungen holen oder einfach nur schauen will, was andere Künstler schaffen, ist bei dieser beliebten Adventsaktion genau richtig. Der Eintritt ins Museum mit seinen Sonder- und Dauerausstellungen ist an diesem Tag frei. Stärkung bietet das Museumscafé mit Getränken und selbstgebackenem Kuchen. Typische Wärmebrücken bei Altbauten Jedes alte Haus ist anders, aber eines haben fast alle gemeinsam: Mancherorts zieht es und die Wände sind kalt. Sehr kalte Stellen werden als Wärmebrücken bezeichnet, denn über sie wandert besonders viel Wärme nach draußen, die eigentlich im Haus bleiben soll. Im Extremfall können diese Kältezonen auch eine Schädigung von Bausubstanz und Wohnklima durch Feuchte-, Frost - und Schimmelschäden verursachen. Viele Wärmebrücken sind durch Konstruktion und Material bedingt - Außenwandecken sowie Vorsprünge, Gauben, Glasbausteine und Fensterstürze oder eine Stahlbetonplatte die sich als Balkon nach draußen fortsetzt haben materialbedingt eine hohe Wärmeleitfähigkeit und geben durch ihre große Oberfläche viel Wärme ab. Sie lassen sich oft nur durch große Dämm-Maßnahmen beheben. Typische Wärmebrücken entstehen auch, wenn bei der Durchführung einer Dämmung die Anschlüsse vernachlässigt werden, etwa die Fensterlaibung ausgespart wird - hier sollte die Laibung mitgedämmt und die Dämmung bis zur Mitte des äußeren Fensterrahmens geführt werden. Ebenfalls leicht einzudämmen ist der Wärmeverlust an Rollladenkästen und Heizkörpernischen. Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale berät nach Terminvereinbarung zur Sanierung von Wärmebrücken und allen weiteren Fragen der Energieeinsparung. Die Beratung ist kostenlos. Für weitere Informationen und einen Beratungstermin: Energieberatungshotline 0800 / 60 75 600 (kostenlos) Montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr,, donnerstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Der Energieberater hat am Mittwoch, den 11.12.2013 Sprechstunde: Am Vormittagin der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstr. 22 und am Nachmittag in der Umweltberatung Kaiserslautern, Rathaus Nord, Lauterstr. 2. Voranmeldung unter: 0800-60 75 600 (kostenlos). In Enkenbach-Alsenborn hat der Energieberater am Montag, den 03.03.2014 von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18. Voranmeldung unter (06303) 913 144. Raumecken sind geometrische Wärmebrücken: Der Eckbereich ist kälter als die ebene Wand und wird bei unzureichender Belüftung leichter feucht und schimmelig. Die Wittelsbacher am Rhein Vortrag im Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde Mit dem Thema Die Wittelsbacher am Rhein - Die Kurpfalz und Europa beschäftigt sich Dr. Alexander Schubert, wissenschaftlicher Direktor der Reiss-Engelhorn-Museen, in seinem Vortrag am Mittwoch, 4. Dezember, um 19.30 Uhr im Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde in Kaiserslautern, Benzinoring 6 (Eintritt frei). Im Jahr 1214 übertrug der Staufer Friedrich II. die Pfalzgrafschaft bei Rhein an die Familie der Wittelsbacher. 600 Jahre regierte die Dynastie fortan in der Kurpfalz. Die rheinischen Wittelsbacher avancierten zu Kurfürsten und stellten unter König Ruprecht sogar für gewisse Zeit die Spitze des Heiligen Römischen Reichs. Sie nahmen Anteil an den großen europäischen Entwicklungen und hinterließen beeindruckende Spuren in Kunst und Kultur. Zum 800. Jubiläum des Regierungsantritts der Wittelsbacher am Rhein feiert die Rhein-Neckar-Region das Wittelsbacherjahr an 46 Orten. Höhepunkt ist die große Doppelausstellung Die Wittelsbacher am Rhein. Die Kurpfalz und Europa, die noch bis zum 2. März im Museum Zeughaus der Reiss-Engelhorn-Museen und im Barockschloss der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg zu sehen ist. Zahlreiche Pretiosen, darunter die zum UNESCO-Weltdokumentenerbe gekürte Goldene Bulle, der goldene Reichsapfel des Winterkönigs Friedrich V. und eine kostbare Alabaster-Statue des Kurfürsten Ottheinreich aus dem Louvre wurden an den Ausstellungsorten zu einem einmaligen Ensemble zusammengeführt. Projektleiter Dr. Alexander Schubert will mit seinem Vortrag auf den Besuch dieser kulturgeschichtlichen Ausstellung einstimmen und bietet Einblicke in ansonsten eher verborgene Abläufe des Großprojekts. Weitere Informationen unter www.wittelsbacher2013.de. Designpreis Rheinland-Pfalz 2013 Die Preisträger-Produkte und Auszeichnungen mit Auszug aus der Jury-Bewertung (keine Reihenfolge): 6 Preisträger Design: Felix Fabian, Fabian Industrie-Design aus Mannheim Produkt: Integra FastCut - Dämmstoffschneidehilfe der Firma SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG aus Ludwigshafen Werkzeugset Integra FastCut für Mineraldämmstoffe zur Dachisolierung mit neuer Lösung. Es besteht aus einer breiten, stabilen Führungsschiene, einem ausklappbaren Messwerkzeug mit parallel geführtem Anschlag sowie Messer und Tasche. Die einzelnen Komponenten aus Aluminium und Kunststoff sind robust und hochwertig. Einmal eingestellt und arretiert, erfolgt der Zuschnitt in der halben Zeit und verlässlich präzise. Dieses neue Produkt überzeugt sowohl in seiner Funktionalität als auch in der Gestaltung. Design: Carsten Kehrein, Rastal GmbH & Co. KG aus Höhr-Grenzhausen Produkt: MONACO - Weizenbierglas der Firma Rastal GmbH & Co. KG aus Höhr-Grenzhausen Mut, eine neue Form auf den Markt zu bringen. Carsten Kehrein ist seit 2001 Chefdesigner im Designstudio von Rastal ist. In seinem Entwurf des Bier- und Weizenbierglases MONACO ist es ihm hervorragend gelungen, das Bekannte durch die Transformation mit einem Sektkelch neu aussehen zu lassen. Design: Winfried Altmayer, a design aus Saarlouis Produkt: Superlift 3800 - Raupenkran der Firma Terex Cranes Germany GmbH aus Zweibrücken Beim Superlift 3800 verbindet sich hohe Leistungsfähigkeit bei der Hebekraft bis in die Spitze des Auslegers mit gut durchdachten Details in der Designkonzeption. Durch die umlaufende Anordnung der Fenster in der Kabine wird für den Kranfahrer eine annähernd uneingeschränkte Blickverbindung nach draußen möglich. Zu den Innovationen aus dem Designprozess gehört auch eine Kamera, die einen umfassenden Blick auf das Hebegut gewährt. Ein umfassend aufgewertetes Erscheinungsbild rundet den guten Gesamteindruck ab. Design: Kai Utrecht, nexus product design aus Bielefeld Produkt: Q100 - Medizinische Versorgungseinheit der Firma Schyns Medizintechnik GmbH aus Bad Ems Die designorientierte medizinische Versorgungseinheit Q100 kombiniert die Elemente einer medizinischen Versorgung mit dem Anspruch an eine individuelle Raumgestaltung. Die als Baukastensystem modular aufgebaute Einheit lässt sich einfach und flexibel an gewünschte Raumkonzepte anpassen. Der Entwurf überzeugt auch durch ergonomische Details wie die automatische Lichtfarbsteuerung über den Tagesverlauf. Die klare Gestaltung erfüllt alle Bedürfnisse der medizinischen Versorgung und wirkt dabei nicht zu klinisch. Die Elemente sind freundlich und differenzieren sich ausreichend zum häuslichen Erscheinungsbild. Diese ausgewogene Stimmung zwischen Sachlichkeit und Wohlbefinden ist ein Beispiel für hohe Designqualität. Preise DesignTalents Design: Claudia Dolbniak und Silvia Saure Produkt: Beatspot interaktive Sitzbank; Arbeit an der Fachhochschule Mainz, betreut durch Prof. Bernd Benninghoff und Prof. Holger Reckter Diese Bank macht Spaß, man erlebt das Sitzen mit Aha-Effekt. Die fünf Sitzflächen der kreisabschnittförmigen Bank sind je an einen Beat gekoppelt, setzt man sich auf ein Segment ertönt derselbe. Die Interaktion durch weitere Beisitzer überrascht und ist kommunikativ. Audiofiles aller Art können eingespielt werden können, das macht die Bank in verschiedensten Bereichen einsetzbar. Design: Stephanie Brenken und Viola Kreßmann Produkt: TU LUZ beleuchtetes Wandregal; Arbeit an der Fachhochschule Mainz, betreut durch Prof. Bernd Benninghoff und Prof. Holger Reckter

Wolfstein - 17 - Ausgabe 49/2013 Das Faszinierende an TU LUZ ist nicht nur die schöne Lichtquelle, sondern auch deren spielerische und emotionale Umsetzung. Ob dezent in eine Wand integriert oder als freistehendes Objekt, es ist fast unmöglich, nicht der Versuchung einer taktilen Interaktion mit der Oberfläche nachzugeben. Eine Handbewegung kann jede Umgebung, durch die indirekte Beleuchtung in verschiedene Ausrichtungen, transformieren. Ein flexibles Matrix-Layout lädt zum kreativen Umgang mit Licht ein und ermöglicht eine spielerische Erfahrung. 3/4 6 Auszeichnungen Design: Firma KSB AG Produkt: CALIO - Hocheffizienzpumpe der Firma KSB AG aus Frankenthal Die CALIO Hocheffizienzpumpe erfüllt alle Kriterien, die ein innovatives und gutes Produkt auszeichnen: beste Bedienbarkeit, optimale Effizienz im Verbrauch, Nachhaltigkeit, Energie- und Kosteneinsparung sowie gute Gestaltung. Gelungen ist dies durch eine neue Software, die mit einem Eco-Mode beste Energieeffizienz gewährleistet. Die verwendeten Materialien und ihre Verarbeitung sind sehr hochwertig und garantieren die Langlebigkeit des Produktes. Da keine Begriffe, sondern ausschließlich einfache und leicht verständliche Symbole verwendet werden, ist das Bedienen der Pumpe ohne spezielle Kenntnisse möglich. Auch die funktionelle, schlichte Formsprache ist sehr gelungen. Ganz selbstverständlich fügt sich die auch ästhetisch überzeugende Pumpe in das Produktsortiment ein. Design: Batho Gündra Das Produkt Kugelkette - Halsschmuck von Batho Gündra aus Worms Dieser Halsschmuck verleitet anzufassen, animiert zu fragen, wie hat der Gestalter das gemacht? Trotz eines individuellen Ausdrucks, hochwertiger Gestaltung, variantenreicher Materialvielfalt, variabler Oberfläche, Größe, Gesamtlänge und Durchmesser der einzelnen Kugeln, ermöglicht das innovative Gussverfahren eine hohe Wirtschaftlichkeit und kann somit das Schmuckstück als kunsthandwerkliches Serienprodukt mit moderater Preisgestaltung am Markt präsentieren. Ohne auf Individualität und Handwerk zu verzichten, hat der Gestalter für die Kette eine Formensprache gefunden, die nicht zeitlos ist, aber ihre Zeit überdauert. Design: Inhaber Stefan Flick, Schreinermeister u. Restaurator Das Produkt TEIGRECHEN (für die Zubereitung von Crêpes) der Firma Die Schreiner Werkstatt aus Herxheim Der Entwurf von Stephan Flick möchte mit Fingerspitzen in kreisförmig schleppenden Bewegungen über die Crêpeplatte geführt werden. Dieses durch Handwerk entstandene und für den Dauereinsatz entworfene Produkt begeistert durch die Herstellungsqualität und die optimale Gewichtsverteilung. Die Balance des nur 40 Gramm leichten Teigrechens wird durch die Verwendung von dünnwandigem Edelstahlrohr erreicht. Der Holzgriff dient nicht nur als taktiler Schmeichler, sondern sorgt für die nötige Rutschfestigkeit und kann bei Bedarf ausgetauscht und beschriftet werden. Design: Claudia Adam und Jörg Stoffel Das Produkt VOILÁ - Broschen und Ohrringe von Claudia Adam und Jörg Stoffel aus Stipshausen Altglas - geschnitten, geschliffen, poliert und mattiert, eine leicht geschwungene runde Scheibe, im Zentrum eine kleine gebohrte Öffnung. Gebogener Stahldraht formt die klare Linie - so schlicht, so einfach, so schlüssig. Ein Schmuckstück, das gerade durch seine unaufdringliche Originalität begeistert. Ein schier unermessliches Farbspektrum, feinste Nuancierungen von Grün bis Blau und Bernstein. Jedes Stück ist gleichzeitig Unikat und auch handwerkliches Serienprodukt, das seine subtile Perfektion meisterlichem Können verdankt. So leicht und formvollendet kann Recycling sein. Auszeichnungen DesignTalents Design: Tina Strack und Luisa Gierhardt: Shift -interaktive Sitzlandschaft, Arbeit an der Fachhochschule Mainz, betreut durch Herrn Prof. Bernd Benninghoff und Herrn Prof. Holger Reckter Während Sitzlandschaften häufig in ihrer Gestaltung darauf abzielen, die Qualität des öffentlichen Raumes zu gestalten, hat die Jury der davon abweichende Grundgedanke von Shift überzeugt: Non Verbale Kommunikation und gute Laune zwischen den Wartenden schaffen. So regt die schlichte Gestaltung nicht nur die Wartenden an, sich einen Platz zu suchen, sondern zaubert durch die überraschende Funktion und die Reaktion der Mit-Wartenden wenigstens ein Lächeln ins Gesicht. Design: Franziska Schmidt und Lisa Müller: 24HRS LIGHT - Interaktive Leuchte, Arbeit an der Fachhochschule Mainz, betreut durch Herrn Prof. Bernd Benninghoff und Herrn Prof. Holger Reckter Jedem seine Lampe - um verantwortlicher mit Ressourcen umzugehen. Selten war eine erzieherische Maßnahme so poetisch. Eine sehr überzeugende studentische Arbeit, die mit Gewohnheiten aufräumt und gewohnte Annehmlichkeiten radikal in Frage stellt. Das Produkt - die Lampe - passt zum Gesamtkonzept. Klar und schnörkellos hängt sie vor der Wand, kein Kabel, kein Schalter stört, harmonisch unterstreicht der ruhige Materialmix aus Holz, Glas und Metall die klare Linienführung von Griff und Leuchtkörper. Der bewusste und schonende Umgang mit Ressourcen - es ist nur da hell, wo ich Licht brauche - erinnert an die gute alte Zeit. Zusätzliche Züge zum Heimspiel 1. FCK - Fortuna Düsseldorf am Montag, dem 9. Dezember 2013 Mit zwei zusätzlichen Zugpaaren zwischen Mannheim und Kaiserslautern wird am Montag, dem 9. Dezember, das halbstündliche Zugangebot des Rheinland-Pfalz-Taktes auf der Bahnstrecke Mannheim Kaiserslautern ergänzt. Der erste Zug startet um 17:36 Uhr in Mannheim Hbf, die Abfahrt des Zusatzzuges in Neustadt/Wstr. ist für 18:17 Uhr vorgesehen, die Ankunft in Kaiserslautern erfolgt um 18:46 Uhr. Dieser Zug verkehrt als Entlastungszug vor der planmäßigen S-Bahn um 17:56 Uhr ab Mannheim Hbf und bedient zwischen Mannheim und Kaiserslautern alle Halte. Der zweite Zusatzzug verlässt Mannheim um 18:16 Uhr, hält bis Neustadt Hbf an allen Unterwegsbahnhöfen und fährt ab dort ohne weiteren Unterwegshalt nach Kaiserslautern (Ankunft um 19:24 Uhr). Zwei zusätzliche Rückfahrtmöglichkeiten ab Kaiserslautern in Richtung Mannheim bieten sich mit den außerplanmäßigen Zügen um 22:45 Uhr und um 23:14 Uhr, wobei auch diese Züge nach Auskunft des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) alle Unterwegshalte bedienen. Weitere Rückfahrtmöglichkeiten - mit Halten in allen Bahnhöfen des Neustadter Tals - bestehen um 23:02 Uhr und um 0:06 Uhr. Bei Abfahrt um 22:45 Uhr ab Kaiserslautern Hbf besteht in Neustadt/Wstr. noch Anschluss an die an diesem Tag über Landau hinaus bis Wörth verlängerte Regionalbahn (Abfahrt 23:21 Uhr). Weitere zusätzliche Verstärkerzüge fahren nach Saarbrücken (Abfahrt 23:01 Uhr), Bad Kreuznach Weiterfahrt nach Bingen (Rh.) Hbf mit Halt in Gensingen-Horrweiler und Bingen Stadt (Abfahrt 22:48 Uhr) und Lauterecken-Grumbach (Abfahrt 22:50 Uhr). Nach Pirmasens fährt noch eine Regionalbahn um 23:00 Uhr, nach Kusel gibt es eine letzte Verbindung um 23:37 Uhr. Eine letzte Fahrtmöglichkeit in Richtung Saarbrücken besteht dann noch um 0:02 Uhr. Tarifauskünfte an Werktagen montags bis freitags, 08.00 bis 17.00 Uhr, Fahrplanauskünfte rund um die Uhr telefonisch unter 01805-8764636 (14 Cent je angefangene Minute aus dem Festnetz; aus Mobilfunknetzen ggf. abweichende Tarife, max. 42 Ct/Min.) und unter www.vrn.de Alle Fahrplanangaben ohne Gewähr. Adventskaffee mit Buchverkauf, Kurzvorträgen und Ausstellung Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde lädt ein Das Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde in Kaiserslautern, Benzinoring 6, lädt am Samstag, 7. Dezember, von 10.00 bis 14.00 Uhr zum Adventskaffee ein. Bei dieser vorweihnachtlichen Aktion sind die Bücher aus dem hauseigenen Verlagsprogramm erhältlich, darunter über 30 Titel zu stark reduzierten Preisen. Institutsdirektor Roland Paul stellt von 11.00 bis 11.15 Uhr Weihnachtsbräuche der Auslandsdeutschen vor und Dr. Christian Decker, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, referiert von 11.30 bis 11.45 Uhr über Weihnachten an der Kriegsfront. Die Kulturgeschichte der Weihnachtslieder erläutert Barbara Schuttpelz, ebenfalls wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut, von 12.00 bis 12.15 Uhr. Im Vortragssaal ist eine Foto-Ausstellung zu sehen, die Pfälzische Klöster und Stifte präsentiert und auf das vierbändige Klosterlexikon einstimmt; Band 1 erscheint in einigen Wochen im kommenden Jahr. Mit Kaffee und Kuchen ist für das leibliche Wohl der Besucher gesorgt. Ist BITO ein Global Player? - Unternehmensanalyse in unserer Region - Der Erdkunde Leistungskurs der MSS 13 von Frau Drabinski am Veldenz Gymnasium Lauterecken beschäftigte sich im Rahmen einer Unterrichtsreihe mit dem Thema Globalisierung. Da zwischen dem Veldenz Gymnasium und der Firma BITO im letzten Jahr ein Kooperationsvertrag geschlossen wurde, lag es nahe, mit dem Personalleiter der Firma BITO, Herrn Dr. Boris Eitel, ein Expertengespräch zu führen, um die Bedeutung der Globalisierung für Lauterecken und sein Umland herauszustellen. Als Leitthema des Interviews, das am 28. Oktober im Veldenz Gymnasium geführt wurde, galt: BITO ein Global Player?. In einer Präsentation stellte Herr Dr. Eitel das familiengeführte Unternehmen BITO vor: Neben den zwei Produktionswerken in Meisenheim und Lauterecken besitzt BITO auch eine Joint Venture in Indien, 14 Tochtergesellschaften und zahlreiche Vertriebspartner weltweit. BITO gilt als Spezialist in Lagertechnik und produziert sämtliche Regale und Regalsysteme, Lager- und Komissioniersysteme, Kästen, Behälter und Lagereinrichtungen mit dessen Zubehör, so fasste Dr. Eitel die Produktpalette des Unternehmens zusammen. So stellt die Firma z.b. das gesamte Lager bekannter Unternehmen in Deutschland wie Lidl oder Porsche her. Den höchsten Umsatz erzielt BITO mit seinen Schwerlastregalen zur Palettenlagerung. Dr. Eitel stellte nicht nur die nationale Bedeutung des Unternehmens heraus, sondern betonte auch den globalen Stellenwert:

Wolfstein - 18 - Ausgabe 49/2013 Durch seine ausländischen Handelspartner besitzt die Firma auch eine Nähe zum internationalen Absatzmarkt, so dass dort auch die speziellen Bedürfnisse ausländischer Kunden befriedigt werden können. Die BITO GmbH in Deutschland trägt rund 80% zum Umsatz des Gesamtkonzerns bei, die Tochterunternehmen 20%. Allerdings kaufen die Töchter wiederum selbst bei der Mutter die von ihnen verkauften Produkte ein und erhöhen so den Umsatz der GmbH. Nach diesen Ausführen von Dr. Eitel konnte die Frage, ob die BITO ein Global Player sei, von den Schülerinnen und Schülern durchaus mit Ja beantwortet werden. Nach der Bedeutung der Globalisierung gefragt, vertrat Herr Dr. Eitel die Meinung, dass diese alle Menschen betrifft, auch die, die hier in dem ländlichen Gebiet in Lauterecken und Umgebung leben. Ohne den Umsatz vom Auslandsgeschäft würde das Familienunternehmen so heute nicht bestehen können, so Dr. Eitel: Die Globalisierung bietet viele Wachstumschancen, was man an dem gestiegenen Umsatz und den gestiegenen Mitarbeiterzahlen sehen kann ein bedeutender Faktor für die Region. Dies aufrechtzuerhalten, ist ein wichtiges Ziel des Unternehmens: Um potenzielle Kunden zu gewinnen und Marktpräsenz zu zeigen, nimmt das Unternehmen deshalb an vielen nationalen und internationalen Messen teil. Herr Dr. Eitel beantwortete den Schülerinnen und Schülern des Erdkunde-Leistungskurses neben den Fragen zum Unternehmen auch Fragen zu seiner Person und seinem beruflichen Werdegang, außerdem auch Fragen über die Ausbildungsmöglichkeiten bei BITO im kaufmännischen und technischen Bereich. Neben den Informationen zur Globalisierung stellten diese Einblicke einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung der angehenden Abiturienten dar. Zum Abschluss des Gespräches dankten die Oberstufenschülerinnen und -schüler Herrn Dr. Eitel dafür, dass er sich ihren Fragen so ausführlich gestellt hat, denn sein Besuch stellte eine große Bereicherung für ihre Fachkompetenz dar. Die Private Klein- anzeige erscheint für 23,- Euro in ca. 40.150 pfälzischen Haushalten in Lauterecken, Otterberg/Otterbach, Kaiserslautern-Süd, Hochspeyer, Enkenbach, Wolfstein, Bruchmühlbach Anzeigenschluss: freitags 9.00 Uhr beim Verlag, Tel. 0 65 02-91 47 0 Stellen Sie jetzt die Weichen für die Zukunft Wir sind ein erfolgreiches und expandierendes Unternehmen im Verlagswesen und geben wöchentlich über 138 Mitteilungsblätter für Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz, Gemeinden in Hessen und Gemeinden im Saarland sowie verschiedene Sonderpublikationen heraus. Das starke Anwachsen unseres Geschäftsvolumens erfordert den weiteren Ausbau unseres Außendienstteams. Deshalb suchen wir für sofort eine(n) qualifizierte(n) Außendienst-Mitarbeiter(in) für den Anzeigenverkauf (auch im Nebenberuf möglich) Die Aufgabenschwerpunkte: Betreuung und Ausbau des Kundenstammes im Außendienst Akquisition von Neukunden und Sonderpublikationen Telefonmarketing Die idealen Bewerber: sind engagiert, leistungsfähig und erfolgsorientiert, haben Freude am Umgang mit Menschen und sind kontakt- und überzeugungsstark. haben Erfahrungen im Außendienst bei Verlagen, Versicherungen, Bausparkassen u.ä. gehen gerne neue, zukunftsweisende Wege und begegnen Herausforderungen mit Kreativität haben Führerschein Kl. 3 haben MS-Office-Kenntnisse Wir bieten: eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem dynamischen Team und einem Unternehmen mit starkem Wachstum leistungsgerechte Bezahlung einen Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung Ihre komplette schriftliche Bewerbung mit tabellarischem, handschriftlichem Lebenslauf, den üblichen Unterlagen wie Zeugnissen und Lichtbild senden Sie bitte an: Personalabteilung Europaallee 2 54343 Föhren

Wolfstein - 19 - Ausgabe 49/2013 Die Private Klein- anzeige erscheint für 23,- Euro in ca. 40.150 pfälzischen Haushalten in Lauterecken, Otterberg/Otterbach, Kaiserslautern-Süd, Hochspeyer, Enkenbach, Wolfstein, Bruchmühlbach achtung: Ihre Private Klein-Anzeige jetzt auch im Internet unter www.azweb.wittich.de/index.php ohne Zusatzkosten! BeStellSchein anzeigenschluss: freitags 9.00 uhr Beim verlag Wichtiger hinweis!!! Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheines unbedingt, dass hinter jedem Wort, hinter jeder Zahl und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt. Bitte deutlich lesbar ausfüllen. Für handgeschriebene Manuskripte übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die Anzeige wird jeweils in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungen des Textes bin ich einverstanden. bis hier 23,- Euro Bei Mehrtext 26,- Euro Bei Mehrtext 29,- Euro Falls Ihre Anzeige unter Chiffre erscheinen soll, kreuzen Sie zutreffendes bitte an: Ich wünsche Zusendung Ich hole die Offerten der Offerten (6,50 Euro) selbst ab (4,50 Euro) Es wird keine Rechnung erstellt. Die Anzeige kann per Scheck oder Einzugsermächtigung beglichen werden. Bitte kein Bargeld einsenden. (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Einzugsermächtigung Scheck liegt bei Bankverbindung Kreditinstitut Bankleitzahl Kontonummer Vorname, Name Straße Telefon PLZ Ort Datum Unterschrift Bitte ausschneiden und einsenden an: Verlag + Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, 54343 Föhren Telefon: 0 65 02 / 91 47-0 Fax: 0 65 02 / 91 47-250 Buchen Sie jetzt Ihre Grußanzeige für Weihnachten bei Rudi Anspach Telefon: Fax: mobil: 06303-2844 06303-1283 0171-1998823 E-Mail: r.anspach@wittich-foehren.de Birkenstraße 27, 67681 Sembach

Wolfstein - 20 - Ausgabe 49/2013 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten 67700 Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. (0 63 63) 99 43 89 Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen 8 84 76 97 Ambulante OP's CONTAINERDIENST UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG ÖL-/FETTABSCHEIDERREINIGUNG SONDERABFALLWIRTSCHAFT VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER MUTTERBODEN I KOMPOST 67678 Mehlingen An der Heide 10 Tel. 06303 804-0 oder 0800 5888885 www.jakob-becker.de info@jakob-becker.de Langer Donnerstag! 5. Dezember bis 20.00 Uhr geöffnet. JURA-Präsentation + Verkauf. JURA-Vorführgeräte stark reduziert. Das Team von: SP: Emrich Hauptstr. 1 67752 Wolfstein Tel: 0 63 04 / 99 30 56