Bezügemitteilung 12/2014

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;LPH;1;0;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07060720;02352179;R4270080 500;12.2014;;001;B;DE;42859;;;;;;00004000;DE42859;;R4270080500 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen 03.11.2014 Lfd.Nr. 0020 gültig ab 12/2014 Seite 1/6 Auskunft zur Bezügemitteilung Tel.: (0211) 6023-05 Fax: (0211) 6023-431634 www.lbv.nrw.de/kontakt Auskunft zum Kindergeld Tel.: (0211) 6023-07 Fax: (0211) 6023-433051 www.lbv.nrw.de/kontakt Bitte geben Sie bei E-Mails an das LBV in der Betreffzeile unbedingt die Personalnummer an. Postanschrift: LBV 40192 Düsseldorf Aktenzeichen - Bitte bei allen Zuschriften angeben! Steuermerkmale und Vorsorgeaufwendungen Steuerklassfreibetrag Kinder- III 0,0 Faktor KV-Beitrag 0,000 anteilige Bezüge Religion EV Steuerfrei-(F)/Hinzurechnungsbetrag(H) monatlich jährlich Mitversteuerungsbetrag monatlich weiterer Bezug Versorgungsbezug Steuer-ID: Versorgungsbezüge: A15 / 12 Grundgehalt 5.704,46 Familienzuschlag Stufe 1 123,46 rgf. Dienstbezüge (ges.) 5.827,92 Ruhegehalt LG* 71,75 % 4.181,53 Sonderzahlung ELSG* * (Ruhegehalt 4181,53 ) x 22,00% (Sonderzahlungsfaktor nach 7 Abs. 2 SZG NRW) = 919,94 919,94 * Gesamtbrutto 5.101,47 Steuerbrutto, lfd. 4.181,53 Steuerbrutto, EZ 2.269,62 Lohnsteuer 1.165,66- davon Lst einmal. Bezüge 254,00- Solidaritätszuschlag 64,11- davon SolZ einmal. Bezüge 13,97- Kirchensteuer 104,90- davon KiSt einmal. Bezüge 22,86- Gesetzliches Netto 3.766,80 sonstige Be- und Abzüge: *Kennzeichen: (E)inmalzahlung, (L)ohnsteuer-, (S)V-pflichtig, (G)esamtbrutto, (Z)V-pflichtig Bescheinigung nach 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung Aufgelauf. Jahreswerte (Lohnkonto) gesamter steuerpflichtiger Bezug 50.758,46 - davon Lohnsteuer 6.590,42 - davon Solidaritätszuschlag 362,43 - davon Kirchensteuer 593,08 sonst. Bezug für mehrjährige Tätigkeit 1.349,68 - davon Lohnsteuer 376,00 - davon Solidaritätszuschlag 20,68 - davon Kirchensteuer 33,84 AN - Beiträge zur Sozialvers. AG-Anteil zur Krankenversicherung AG-Anteil zur Rentenversicherung AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung AG-Anteil zur Pflegeversicherung AN - Anteil Zusatzversorgung AG-Beitrag freiw. Zus. Vers. Davon steuerbeg. Vers.bezüge 49.408,78 Vers.bezüge über 12 Kal.-monate 1.349,68 Versicherungspflicht Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversich. Pflegeversicherung (Beitragsgruppe) 0 0 0 0 Beitragssatz (AN) akt. Monat Beitr.-Bem-Grenze lfd. Monat SV - pfl. Entg. v. lfd. Bezug Kum. AN.-Beiträge SV Aufgel. svpfl. Brutto lfd. Kalj. svpfl. Entg. einm.gez. Bezug Krankenkasse: privat SV/Steuertage: RV-Nummer: Geburtsdatum: Fortsetzung Lohnkonto Z. MuschG / KUG / Aufstock. AtG Fahrkostenzuschuss

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0020 gültig ab 12/2014 Seite 2/6 Nachverrechnung aus Vorm. 1.349,65 Gesamtbetrag: Überweisung 5.116,45 Zahlungen: IBAN: 5.116,45 BIC: Mitteilungen: Hinweis zum Familienzuschlag: Ehegatte im öffentlichen Dienst im Sinne des 40 Abs. 6 BBesG ohne Anspruch auf Verheiratetenzuschlag nach dem TVöD oder vergleichbaren Tarifverträgen. Zahlung erfolgt unter Vorbehalt Anpassung der Bezüge auf Grund des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen. Die Zahlung der Mehrbeträge erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Telefonleitungen u. a. aufgrund von Nachfragen zur Bezügeerhöhung stark belastet sind und es dadurch zu längeren Wartezeiten kommt. Nutzen Sie daher bitte auch das Service Angebot auf unserer Internetseite www.lbv.nrw.de. Dort finden Sie neben den neuen Besoldungstabellen z. B. auch Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen. Hinweis: Nähere Informationen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) finden Sie unter /www.lbv.nrw.de Hausanschrift: Johannstr. 35, 40476 Düsseldorf Öffnungszeiten für Besucher: Mo. - Fr. 08:00-12:00 Uhr Di. u. Do. 13:00-15:00 Uhr Telefonische Servicezeit: Mo. - Fr. 07:00-16:00 Uhr Die nachfolgende Rückrechnungsdarstellung zeigt pro Zeile die jeweilige Differenz zur letzten Abrechnung für Abrechnungsmonat : 11/2014 Grundgehalt 214,07 rgf. Dienstbezüge (ges.) 214,07 * Anpassungsfaktor 0,00000 214,07 Ruhegehalt LG* 71,75 % 153,59 Gesamtbrutto 153,59 Gesetzliches Netto 153,59 für Abrechnungsmonat : 10/2014 Grundgehalt 214,07 rgf. Dienstbezüge (ges.) 214,07 * Anpassungsfaktor 0,00000 214,07 Ruhegehalt LG* 71,75 % 153,59 Gesamtbrutto 153,59 Gesetzliches Netto 153,59 für Abrechnungsmonat : 09/2014 Grundgehalt 214,07

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0020 gültig ab 12/2014 Seite 3/6 rgf. Dienstbezüge (ges.) 214,07 * Anpassungsfaktor 0,00000 214,07 Ruhegehalt LG* 71,75 % 153,59 Gesamtbrutto 153,59 Gesetzliches Netto 153,59 für Abrechnungsmonat : 08/2014 für Abrechnungsmonat : 07/2014 für Abrechnungsmonat : 06/2014 für Abrechnungsmonat : 05/2014

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0020 gültig ab 12/2014 Seite 4/6 für Abrechnungsmonat : 04/2014 für Abrechnungsmonat : 03/2014 für Abrechnungsmonat : 02/2014 für Abrechnungsmonat : 01/2014

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0020 gültig ab 12/2014 Seite 5/6 für Abrechnungsmonat : 12/2013 Ruhegehalt 71,75 % 72,74 Sonderzahlung ELSG* * (Ruhegehalt 4181.53 ) x 22,00% (Sonderzahlungsfaktor nach 7 Abs. 2 SZG NRW) = 901,59 16,00 * Gesamtbrutto 88,74 Gesetzliches Netto 88,74 Hinweis: Nähere Informationen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) finden Sie unter /www.lbv.nrw.de für Abrechnungsmonat : 11/2013 Ruhegehalt 71,75 % 72,74 für Abrechnungsmonat : 10/2013 Ruhegehalt 71,75 % 72,74 für Abrechnungsmonat : 09/2013

Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0020 gültig ab 12/2014 Seite 6/6 Ruhegehalt 71,75 % 72,74

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Die Besoldungsanpassung für den Monat Dezember ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden (siehe Beispiel auf Seite 5). Das geänderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/14 sieht eine gestaffelte Übernahme der Tarifvereinbarung für die Besoldungsgruppen ab A11 rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014 vor. Von der Besoldungsanpassung sind alle aktiven Beamten der Besoldungsgruppen A11 und A12 (ab dem 01.05.2013) und ab der Besoldungsgruppe A13, sowie den Besoldungsordnungen B, R, C, W und H (ab 01.09.2013) betroffen, auch wenn sie aus dem Dienst im Land NRW ausgeschieden oder in den Ruhestand versetzt worden sind, einschließlich deren Hinterbliebenen. Mit einem Beispiel (hier: A15 / Stufe 12) wird Ihnen die Umsetzung der Versorgungsanpassung mit den entsprechenden Rückrechnungsperioden gezeigt. Dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung der 15-monatigen Rückrechnung (ab der Besoldungsgruppe A13) eines Versorgungsbezuges. Gültig ab Besoldungsgruppen ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung 01.09.2013 + 1,3% + 30 01.09.2014 + 1,3% + 40 Neben der prozentualen Erhöhung wird das Grundgehalt um den Sockelbetrag ( 30,- bzw. 40,- ) je Monat erhöht Die Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung wird als mehrjähriger Bezug (ermäßigt) versteuert. Seite 1 von 5

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Versorgungsbezüge und gesetzliche Abzüge Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer Gesetzliche Abzüge Sonderzahlung 2014 Abbildung Lohnkonto Steuerbrutto lfd. - Das Steuerbrutto ist der steuerpflichtige Teil der Bruttobezüge und stellt grundsätzlich die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages dar. Das Steuerbrutto, lfd. (4.181,53 ) besteht -in diesem Beispiel- aus dem Ruhegehalt. Steuerbrutto, EZ Das Steuerbrutto, EZ (Einmalzahlung) besteht aus der Sonderzahlung und der Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung, da diese keine monatlichen/laufenden Bezüge sind. Informationen zur Höhe der jährlichen Sonderzahlung erhalten Sie hier. Seite 2 von 5

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Die Lohnsteuer setzt sich zusammen aus: 1.165,66 gesamte Lohnsteuer für den Monat Dezember 2014 254,00 Lohnsteuer der Sonderzahlung 376,00 Lohnsteuer der Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 535,66 Lohnsteuer der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Der Solidaritätszuschlag setzt sich zusammen aus: 64,11 gesamter Solidaritätszuschlag für den Monat Dezember 2014 13,97 Solidaritätszuschlag der Sonderzahlung 20,68 Solidaritätszuschlag der Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 29,46 Solidaritätszuschlag der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Die Kirchensteuer setzt sich zusammen aus: 104,90 gesamte Kirchensteuer für den Monat Dezember 2014 22,86 Kirchensteuer der Sonderzahlung 33,84 Kirchensteuer der Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 48,20 Kirchensteuer der mtl./lfd Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Zu berücksichtigende Kinderfreibeträge wirken sich bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages mindernd aus. Seite 3 von 5

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Sonstige Be- und Abzüge Bei dem Betrag 1.349,65 unter der Bezeichnung Nachverrechnung aus Vormonaten handelt es sich um die Brutto-Nachzahlung der Versorgungsanpassung 2013/14. Die hierauf entfallenden steuerlichen Abzugsbeträge in Höhe von Lohnsteuer 376,00, Solidaritätszuschlag 20,68 und Kirchensteuer 33,84 (siehe Lohnkonto) sind in der Gesamtsumme der Gesetzlichen Abzüge enthalten. Der Betrag im Lohnkonto (1.349,68 ) ist der gesamte Brutto-Nachzahlungsbetrag der Versorgungsanpassung 2013/14. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Brutto-Nachzahlungsbeträgen für September bis November 2014 mit jeweils 153,59 und für September 2013 bis August 2014 mit jeweils 72,74. Für Dezember 2013 erhöht sich der mtl. Betrag aufgrund der Sonderzahlung auf 88,74. Rückrechnungsperiode Die Versorgungsanpassung für den Monat Dezember ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden. Die Rückrechnungsperiode weist den Monat aus, für den die Rückrechnung erfolgt. Das heißt, die aus der Versorgungsanpassung 2013/14 entstandene Nachzahlung wird monatsweise für den gesamten rückwirkenden Zeitraum ausgewiesen. Seite 4 von 5

Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung Erhöhungen der Grundgehälter ab 01.09.2013 Für A15 Stufe 12 Anhand der Tabelle sehen Sie, wie sich das Grundgehalt (A15 / Stufe 12) durch die einzelnen Besoldungsanpassungen erhöht haben. A15 Stufe 12 01.09.2013 (vor der Anpassung) 01.09.2013 (nach der Anpassung) 01.09.2014 (nach der Anpassung) Grundgehalt 5.490,39 5.591,77 5.704,46 Differenzbetrag: 214,07 ermittelt sich aus 5.704,46 (nach Anpassung) abzüglich 5.490,39 (vor Anpassung) x Ruhegehaltssatz 71,75% = 153,59 Differenzbetrag: 101,38 ermittelt sich aus 5.591,77 (nach Anpassung) abzüglich 5.490,39 (vor Anpassung) x Ruhegehaltssatz 71,75% = 72,74 Die aktuellen Bezügetabellen finden Sie hier. Den Bezügerechner finden Sie hier. Allgemeine Erläuterungen zur Bezügemitteilung erhalten Sie hier. Seite 5 von 5