Geschäftsleiterhandeln im Gruppeninteresse

Ähnliche Dokumente
Konzernhaftung beim eingetragenen Verein

KONZERNRECHT. Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2015/16. Mag. Dr. Christian Knauder. DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH

Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft

Seminar Konzerninsolvenzen

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern

Existenzvernichtungshaftung

Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 2 - Gesellschaftsrecht Fälle, Lösungsskizzen und Lösungen Fälle 4-7

Das Recht konzerninterner Darlehen

Inhalt. Einleitung; Gang der Untersuchung Teil: Fallgruppen der gesamtschuldnerischen Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten 3

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 2. Auflage... V. Literaturverzeichnis... XIII

Vermögensvermischung als Haftungstatbestand im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gemeinsamer Bericht. des Vorstandes der SEVEN PRINCIPLES AG. und. der Geschäftsführung der 7P ERP Consulting GmbH

Die Beendigung der GmbH

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 15

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln. und. der Geschäftsführung der bicon Unternehmensberatung GmbH, Köln

Konzern - ja, Konzerninsolvenz - nein? Dr. Uwe Rautner, LL.M. (LSE) Rautner Huber Rechtsanwälte OG

III. Der GmbH-Geschäftsführer und der AG-Vorstand

Kredite und Kreditsicherheiten der GmbH zugunsten ihrer Gesellschafter und nahestehender Dritter

Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Cloud-Computing - rechtliche Aspekte. Forum 7-it. RA Rainer Friedl

Gemeinsamer Bericht. und

Haftung der GmbH-Gesellschafter wegen Existenzvernichtung

Gemeinsamer Bericht. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Persönliche Haftung des Managements

12. JUNI zwischen. und

Bericht. über die Prüfung

GEMEINSAMER BERICHT. ALNO Aktiengesellschaft. logismo Möbellogistik GmbH. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. ALNO Aktiengesellschaft

Die Kreditfinanzierung im GmbH-Konzern vor dem Hintergrund des Kapitalerhaltungsrechts

Zentrales Cashmanagement in faktischen Aktienkonzernen

A. Einleitung Literatur I Gliederung XXVII

Inhaltsübersicht. Einleitung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Danksagung... 7

2 Organisationsverfassung der GmbH

Der Geschäftsleitervertrag

Wer die Geschichte nicht kennt : Das Haftungsrecht der Stiftungen im Wandel

Der Erwerb eigener Aktien

Analyse ausgewählter kommunaler Einzel und Gesamtabschlüsse

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und. des Vorstands der Allianz-Pensions-Management AG, Stuttgart

Darlehen an Konzernunternehmen Besicherung und Vertragsanpassung

Repetitorium zur Diplomklausur in Rechtswissenschaft. 2. Alternative B 2: Gesellschaftsrecht

Arbeitsrechtliche Risiken

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Europäisches Insolvenzrecht

Bestellung der Organe

A. Anspr. E gegen F aus 433 II BGB (Fernseher)

Bericht des gemeinsamen Vertragsprüfers

Die englische Ltd. in deutscher Insolvenz

Ciftci, Taylan/Bischoff, Denis Die GmbH in der Krise Rechte, Pflichten, Gestaltungsmöglichkeiten


Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft. mit dem Sitz in Frankfurt am Main

Der Grundsatz der Kapitalerhaltung und die Durchgriffshaftung wegen Unterkapitalisierung im deutschen und amerikanischen Gesellschaftsrecht

Gemeinsamer Bericht. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft

10. Münchner M&A Forum. Get The Deal Done - Transaktionssicherheit beim Taking Private

Die Haftung der GmbH-Gesellschafter wegen Existenzvernichtung

Seminararbeit. Seminar zum Handels- und Wirtschaftsrecht. Ausgewählte Probleme des. Handels- und Gesellschaftsrechts

Haftungsfragen der Kreditsicherung im Konzern

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Ludger Schult. Solvenzschutz der GmbH durch Existenzvernichtungs- und Insolvenzverursachungshaftung U1Z. Herbert Utz Verlag München

Webinar Praxis-Akademie Corporate/M&A 2013/2014

Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security

Corporate Compliance als zwingende

Aufsichtsratshaftung und D&O- Versicherungen Was Private Equity-Manager wissen müssen

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Kapitalgesellschaftsrecht. Finanzverfassung der GmbH Auflösung und Liquidation

Überblick über die Rechtsformen im Bereich der Gemeinnützigkeit. Referent: Norman-Alexander Leu Rechtsanwalt

Post Merger Integration: die Integration, Betrieben in der Automobilindustrie

1. Bestimmungsgemäße Leistungsnähe des Dritten

Organ- und Gesellschafterpflichten

Checkliste: Managerhaftung Haftung der Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte

Professor Dr. Peter Krebs

Konzernrechnungslegung

Betriebs und Entgeltordnung der Core Facility Kleintier Bildgebung der Medizinischen Fakultät

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015

Vertiefung Gesellschaftsrecht. Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht. Gliederung

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern in kommunalen Unternehmen. Schwerin, 11. September 2009

eco AK Sicherheit Rechtliche Stellung des CISO - Handlungsrahmen und pflichten - Köln, 3. September 2008

Unternehmensmitbestimmung. Prof. Dr. Monika Schlachter

Konzernrechnungslegung nach HGB Vorlesung im Wintersemester 2012/2013, Universität des Saarlandes 23. Oktober 2012

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I

Gesellschafter IV Einlagenrückgewähr I

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer

Der Konzerndatenschutzbeauftragte

Zweiseitige Treuhandbindungen des Rechtsanwalts

Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen im Konzernrecht

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Aktuelles aus der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung

Inhalt. A. Einleitung 1. B. Erkenntnisinteresse 3

Gesellschaftsrecht. Dr. iur. Dr. iur. h. c. Ulrich Eisenhardt. ì em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen

Krisenprophylaxe, Haftungsvermeidung und Sanierungschancen

Datenverwendung im Konzern. 8. Österreichischer IT-Rechtstag

Handbuch der Aktiengesellschaft, Grundwerk zur Fortsetzung

Die Beendigung der Anstellungsverhältnisse von GmbH-Geschäftsführern

Gesellschaftsrechtliche Herausforderungen im internationalen Konzern

Beck'sches Holding Handbuch

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010

Transkript:

Prof. Dr. Klaus Ulrich Schmolke, LL.M. (NYU) Geschäftsleiterhandeln im Gruppeninteresse Europäische Reformüberlegungen und deutscher Status Quo Internationales Symposium zum türkischen und deutschen Konzernrecht Istanbul, den 16. Mai 2014

I. Einführung in das Thema Der Zielkonflikt im Konzern: Interesse der Konzernspitze an flexibler und effektiver Steuerung zur rentablen Nutzung der Gruppe Schutzinteresse der Tochtergesellschaften (Minderheitsgesellschafter, Gläubiger) Problemstellung: Faktische Erwartung des Handelns im Interesse des Gesamtkonzerns Geschäftsleiter Rechtliche Verpflichtung des Handelns im Interesse der eigenen Gesellschaft Europäisches Reformbestreben: Regelung zur Anerkennung des Gruppeninteresses als Safe harbour für Geschäftsleiter 2

II. Der europäische Impuls Vorschlag der Reflection Group on the Future of Company Law (2011) : Inhalt des Vorschlags : Kommissionsempfehlung zur Anerkennung des Gruppeninteresses Zulässigkeit der Berücksichtigung des Gruppeninteresses durch Geschäftsleiter jedoch nur bei hinreichendem Schutz der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter Begründung: Herstellung von Klarheit für Geschäftsleiter abhängiger Gesellschaften Safe harbour mit Blick auf die Haftung der Geschäftsleiter Erleichterte Steuerung und Koordination grenzüberschreitender Gruppen 3

II. Der europäische Impuls Maßnahmen des Aktionsplans der EU-Kommission v. 12.12.2012: 2014 wird die Kommission eine Initiative für [ ] eine bessere Anerkennung des Begriffs,Gruppeninteresse vorlegen. Daneben: Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle von Transaktionen mit nahestehenden Personen Bisher: Lediglich Ausschreibung der Besetzung einer Expertengruppe 4

III. Das Vorbild: Die Rozenblum-Doktrin Französische Rozenblum-Doktrin als Vorbild für Anerkennungsregel Inhalt: Herrschendes Unternehmen darf abhängiger Gesellschaft im Gruppeninteresse Nachteile zufügen, wenn 1. Strukturelle Verfestigung der Gruppe 2. Leitung durch eine kohärente Gruppenpolitik 3. Ausgewogenes Verhältnis von Vorteilen und Lasten für einzelne Gruppenmitglieder 5

IV. Status quo im deutschen Aktienkonzernrecht Vertragskonzern (Beherrschungsvertrag): 308 Abs. 1 S. 2 daktg: Auch nachteilige Weisungen durch herrschendes Unternehmen zulässig, wenn sie den Belangen des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm oder der [beherrschten] Gesellschaft konzernverbundenen Unternehmen dienen (= Konzerninteresse ) Folgepflicht des Vorstands der beherrschten AG => keine Haftung ( 308 Abs. 2 i.v.m. 310 Abs. 3 daktg) Konzerninteresse isd 308 Abs. 1 S. 2 daktg = (mittelbares) Interesse des herrschenden Unternehmens an rentabler Nutzung der Gruppe! => entspricht Verpflichtung des Geschäftsleiters des herrschenden Unternehmens auf das Interesse seiner Gesellschaft Weisungsfreier Raum : eigenverantwortliche Leitung ( 76 AktG) des Vorstands der beherrschten AG Bei Konflikt zwischen Interesse seiner Gesellschaft und Konzerninteresse jedoch Pflicht zu konzernfreundlichem Verhalten 6

IV. Status quo im deutschen Aktienkonzernrecht Faktischer Konzern und einfache Abhängigkeit: Geschäftsleiter des herrschenden Unternehmens sind allein dem Interesse ihrer Gesellschaft verpflichtet ( Konzerninteresse i.s.d. 308 Abs. 1 S. 2 daktg) Kein Weisungsrecht zur Durchsetzung dieses Konzerninteresses ; Grundsätzliches Verbot der Einflussnahme zum Nachteil der beherrschten AG Ausnahme in 311 daktg: Zulässigkeit nachteiliger Einflussnahme nur bei (Einzel-)Ausgleich des konkreten Nachteils innerhalb des Geschäftsjahres Konsequenz für Vorstand der beherrschten AG: Grds. Handeln nach 76 daktg Vorstand darf jedoch nachteiliger Einflussnahme i.s.d. 311 daktg nachgeben, wenn 1. Nachteil ausgleichsfähig, 2. herrschendes Unternehmen zum Ausgleich bereit und imstande, 3. Maßnahme im Konzerninteresse i.s.d. 308 Abs. 1 S. 2 daktg 7

V. Status quo im deutschen GmbH-Konzernrecht Rechtswirklichkeit in Deutschland: ca. 500.000 Konzern-GmbHs 12.000 Konzern-AGs 8

V. Status quo im deutschen GmbH-Konzernrecht Faktischer GmbH-Konzern: Geschäftsleiter des herrschenden Unternehmens sind ausschließlich dem Interesse ihrer Gesellschaft verpflichtet (inkl. Konzerninteresse ) Durchsetzung durch Weisungsbeschluss gegenüber Geschäftsführern der abhängigen GmbH ( 37 Abs. 1 dgmbhg) Schranken des Weisungsrechts: Stimmverbot unter Voraussetzungen des 47 Abs. 4 GmbHG (analog) Gesellschafterliche Treuepflicht als striktes Schädigungsverbot keine Privilegierung wie in 311 ff. daktg! Ausnahmen: a) Zustimmung sämtlicher Gesellschafter oder b) 100-prozentige Tochter-GmbH Verbleibende Grenze der Nachteilszufügung: Gläubigerschutz! 9

VI. Erneuter Blick auf die Europäische Initiative Gruppeninteresse = Interesse der Konzernspitze? Gruppeninteresse = Konzerninteresse i.s.d. 308 I 2 daktg? dann: Gläubiger- und Minderheitenschutz anderweitig Rozenblum-Doktrin versus Einzelausgleich nach 311 daktg 311 ff. daktg funktioniert für deutsche Tochter-AGs Unschärfe der Rozenblum-Doktrin nachteilig für safe harbour GmbH-Konzernrecht und Gruppeninteresse Bedarf für Anerkennung eines Gruppeninteresses jedenfalls bei mehrgliedriger GmbH-Tochter Rozenblum-Doktrin oder konzerndimensionale Business Judgment Rule? 10

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!