Altersvorsorgeplanung Mandant (11.11.198) Planung Szenario: HP Planungsstichtag: 21.3.211 Berater Matthias Hunke, P&F GmbH
Persönliche Daten Angaben zur Person Name Geburtsdatum Alter Geschlecht Familienstand Anzahl der Kinder Beruf Sozialversicherungsstatus alte/neue Bundesländer Mandant/in 11.11.198 3 männlich ledig Industriekaufmann Arbeitnehmer/in alte Bundesländer Einkommen heute monatl. Bruttoeinkommen jährliches Bruttoeinkommen 2.5 3. Steuerliche Situation Steuerliche Veranlagung zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz (inkl. Soli u. KiSt) Kirchensteuer einzeln 3. 36% 9% Krankenversicherungsstatus heute GKV (Pflicht) im Ruhestand GKV (Pflicht) im Szenario Hinterbliebenenabsicherung keine KV geplanter Eintritt in den Ruhestand 67 gewünschtes Nettoeinkommen im Ruhestand (heutige Kaufkraft, nach Steuern u. KrankenV) 1.2 mtl. gewünschtes Reservekapital mit (heutige Kaufkraft) 95 Jahren Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 2 21.3.211
Vorhandene Altersvorsorgebausteine Renten erworbene mtl. Rentenanwartschaft mtl. Beitrag mtl. Rente (ggf. inkl. mit 67, J. AG-Anteil) Alter bei Rentenbeginn Rentendauer vorauss. mtl. Rente (ohne Dyn.) Rentendyn. vor Beginn vorauss. mtl. Rente (mit Dyn.) Rentendyn. nach Beginn steuerpfl. Anteil gesetzl. Rentenversicherung 498 1.25 67 J. 1.25 1, % 1.8,5 % 1 % Riester Rente Summe 498 1.8 Kapitalbausteine Rentenversicherung Altvertrag / Neuvertrag / DV n. 4b Bestand heute mtl. Beitrag restl. Beitragszahlung Beitragsdynamik Wertentw. Ansparphase Kapital zu Rentenbeginn Wertentw. Rentenphase vorauss. mtl. Rente (mit Dyn.) Rentendyn. nach Beginn steuerpfl. Anteil Allianz Altvertrag 5 36,6 J., % 4,5 % 54.857 184 2,5 % 17 % Summe 5 54.857 184 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 3 21.3.211
Versorgungssituation - Status Quo Bedarf gewünschtes Nettoeinkommen private Kranken- und Pflegevers. Summe heute Inflation im Jahr in p.m. in % 247 1.2 2, 2.479 4, 1.2 2.479 Alterseinkünfte gesetzl. Rentenversicherung Beamtenversorgung Versorgungswerk Basisrenten Betriebl. Altersversorgung Riesterrente Einkünfte aus Vermietung sonstige Einkünfte Renten aus Kapital Summe aller Einkünfte./. Steuern inkl. Soli u. KiSt*./. gesetzl. Kranken- u. Pflegevers. Einnahmen nach Steuern u. Sozialvers. mtl. Rentenlücke 841-374 im Alter davon steuerpfl. in p.m. in % in p.m. 1.8 1 1.8 184 17 31 1.984 92 1.831-85 -183 1.716-763 notw. Kapital für priv. Rente zu Rentenbeginn in notw. Einmalanlage heute in oder notw. mtl. Sparrate in Rendite % Rentenphase 4, Rendite % 5, Dynamik % Rendite % 2, 6, 261.35 43.735 132 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 4 21.3.211
Vergleich der Schichten Berechnung einer mtl. Zusatzrente von 763 p.m. netto zu Rentenbeginn mit einer Rentendynamik von 2,% Hinweis: Für eine bessere Vergleichbarkeit werden Förderhöchstgrenzen bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Berechnung des notw. Kapitals zu Rentenbeginn Basisrente BAV 3.63 EStG Riesterrente priv. Rente Fonds mtl. Zusatzrente netto 763 763 763 763 763 notw. mtl. Bruttorente 973 1.251 973 792 792 notw. Kapital zu Rentenbeginn 299.284 377.256 299.284 261.35 298.726 Berechnung der notw. Sparrate (ohne Dynamik) Rendite in der Ansparphase in % (vor Steuern) 6, 6, 6, 6, 6, notw. mtl. Bruttosparrate 194 245 194 17 223 Steuererstattung / staatl. Förderung 51 135 7 notw. mtl. Nettosparrate 144 19 124 17 223 Barwert des Nettoaufwands 26.585 23.154 25.217 34.464 45.21 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 5 21.3.211
Verteilung der Sparrate Rentenlücke zum Rentenbeginn p.m. notw. Kapital zum Rentenbeginn Auswahl Begrenzung mtl. Sparrate Dynamik der Sparrate Rendite Ansparphase mtl. Sparrate Brutto mtl. Sparrate Netto Barwert Brutto Barwert der Förderung Barwert Netto mtl. Rente Brutto davon steuerpfl. Fonds ja 2,% 6,% 17 priv. Rente ja 2,% 6,% 17 Riesterrente ja 175 2,% 6,% 1 BAV 3.63 EStG ja 37 2,% 6,% 219 98 58.55 29.714 28.791 1.712 1 Basisrente ja 1.169 2,% 6,% 1 Summe Begrenzung der Sparrate 219 98 58.55 29.714 28.791 1.712 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 6 21.3.211
Versorgungssituation - nach Planung Bedarf gewünschtes Nettoeinkommen private Kranken- und Pflegevers. Summe heute Inflation im Jahr in p.m. in % 247 1.2 2, 2.479 4, 1.2 2.479 Alterseinkünfte gesetzl. Rentenversicherung Beamtenversorgung Versorgungswerk Basisrenten Betriebl. Altersversorgung Riesterrente Einkünfte aus Vermietung sonstige Einkünfte Renten aus Kapital Summe aller Einkünfte./. Steuern inkl. Soli u. KiSt*./. gesetzl. Kranken- u. Pflegevers. Einnahmen nach Steuern u. Sozialvers. mtl. Überschuss 1.3 84 im Alter davon steuerpfl. in p.m. in % in p.m. 1.8 1 1.8 1.712 1 1.712 184 17 31 3.696 96 3.543-563 -481 2.651 172 notw. Kapital für priv. Rente zu Rentenbeginn in notw. Einmalanlage heute in oder notw. mtl. Sparrate in Rendite % Rentenphase 4, Rendite % 5, Dynamik % Rendite % 2, 6, Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 7 21.3.211
Beschreibung der Planungsparameter Für die Berechnung wurden folgende Planungsparameter zugrunde gelegt: Inflationsrate: 1. bis zum Rentenbeginn: 2. in der Rentenphase: 2, % 2, % Lebenserwartung: Lebenserwartung nach DAV 24 R: 94,6 Jahre Lebenserwartung für Unisextarife (Riester): Lebenserwartung für Kapitalverrentung: 94,6 Jahre 94,6 Jahre Sozialversicherungsparameter: Beitragssatz BBG Dynamik der BBG Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung 19,9 % 5.5 p.m. 2, % 5.5 p.m. 2, % 3, % 14,6 % 3.712 p.m. 2, % Zusatzbeitrag zur KV,9 % 3.712 p.m. 2, % Pflegeversicherung 1,95 % 3.712 p.m. 2, % Krankenversicherung: Dynamik des Krankenversicherungsbeitrages (nur wenn privat krankenversichert): 1. bis zum Rentenbeginn: 4, % 2. in der Rentenphase: 2, % Fonds: Zins- und Dividendenanteil vom Ertrag: Kursgewinnanteil vom Ertrag: 35, % 65, % Diskontierung des Nettoaufwands: 5, % Hinweise zur Berechnung Steuer: Einkommensteuertarif: Annahme: konstanter Grenzsteuersatz bis zum Rentenbeginn Steuertarif 21; dynamische Anpassung des Steuertarifs (Inflationsbereinigung) Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 8 21.3.211
Riesterförderung förderfähig nach 79 ff. EStG = Zulagenförderung? steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge nach 1 a EStG? Ja Ja Kinderzulagen Name des Kindes Geburtsdatum Alter Förderung bis zum Mindestsparrate Mindestsparrate für staatl. Förderung (inkl. Zulagen) 1.2 Grundzulagen 154 Kinderzulagen Summe Zulagen 154 Steuerstattung./. Zulage(n) 279 Gesamtförderung 433 Eigenbeitrag 1.46 Förderquote in % 36 Maximale Sparrate Maximale Sparrate für steuerliche Abzugsfähigkeit 2.1 Grundzulagen 154 Kinderzulagen Summe Zulagen 154 Steuererstattung./. Zulage(n) 64 Gesamtförderung 758 Eigenbeitrag 1.946 Förderquote in % 36 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 9 21.3.211
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge Merkmale/Fragen Basisrente 1. Schicht Riester-Rente 2. Schicht Betriebl. AV (Entgeltum.) 2. Schicht Private Rente 3. Schicht Fondssparplan 3. Schicht Staatliche Förderung in der Ansparphase Sonderausgabenabzug bis 2. pro Person und Jahr; steigende Absetzbarkeit von 72% (211) auf 1% (ab 225). Max. Zulage pro Person 154 und pro Kind 185 (für ab 28 geborene Kinder: 3 ). Eventuell Steuervorteile über die Gewährung von Zulagen hinaus. Max. Sonderausgabenabzug (Eigenbeitrag + Zulage) pro Person i.h.v. 2.1 DV/PK/PF: Steuerfreie Beiträge pro Person bis zu max. 4% der BBG zur gesetzl. Rentenversicherung (211: 2.64 ); Erhöhung der steuerfreien Beiträge um 1.8 pro Jahr für Neuzusagen ab 25, sofern kein pauschalbesteuerter Vertrag nach 4b EStG a.f. besteht. PZ/UK: Nahezu unbegrenzte steuerfreie Dotierung. Alle: Sozialabgabenersparnis für Beiträge bis 4% der BBG. Beiträge steuerlich nicht absetzbar. Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase, wenn im Ruhestand eine Rente bezogen wird. Hälftige Besteuerung der Erträge, wenn im Ruhestand Kapitalauszahlung erfolgt (Voraussetzung: mind. 12 Jahre Laufzeit, Endalter mind. 6, sonst Besteuerung mit Abgeltungssteuer). Beiträge steuerlich nicht absetzbar. Besteuerung der Kursgewinne und laufenden Erträge mit 25% (+ Soli und KiSt.), sog. Abgeltungssteuer. Für alle Kapitaleinkünfte besteht ein Sparer-Pauschbetrag von 81 pro Person und Jahr. Steuerliche Behandlung der Leistungen in der Rentenphase Besteuerung der Rentenleistungen gemäß Renteneintritt steigend von 62% (211) auf 1% (ab 24); Kohortenprinzip. Volle Besteuerung der Renten-/Kapitalleistung. Volle Besteuerung der Renten-/Kapitalleistung. PZ/UK: Bei Kapitalleistung ggf. Erleichterung durch sog. Fünftelungsregelung nach 34 Abs. 1 EStG. Ertragsanteilbesteuerung der Rente je nach Renteneintritt (z.b. 18% mit 65). Hälftige Besteuerung der Erträge, wenn im Ruhestand Kapitalauszahlung erfolgt (Voraussetzung: mind. 12 Jahre Laufzeit, Endalter mind. 6, sonst Besteuerung mit Abgeltungssteuer). Besteuerung der Kursgewinne und laufenden Erträge mit 25% (+ Soli und KiSt.), sog. Abgeltungssteuer. Für alle Kapitaleinkünfte besteht ein Sparer-Pauschbetrag von 81 pro Person und Jahr. Werden auf die Leistungen in der Rentenphase Beiträge zur ges. Krankenv./Pflegev. erhoben? Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Ja. Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Hinweis: Gültig für Verträge mit Vertragsbeginn nach dem 31.12.24. Alle Angaben sind mit großer Sorgfalt recherchiert worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Stand: 1.3.211
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge Merkmale/Fragen Basisrente 1. Schicht Riester-Rente 2. Schicht Betriebl. AV (Entgeltum.) 2. Schicht Private Rente 3. Schicht Fondssparplan 3. Schicht Können Sie zum Rentenbeginn eine Kapitalauszahlung wählen? Nein, das Kapital wird zwingend verrentet. Bis zu 3 % des Kapitals, der Rest wird verrentet. Bei voller Kapitalauszahlung Rückzahlung aller Fördermittel und volle Ertragsbesteuerung. Ja, je nach Ausgestaltung der Zusage kann das Kapital zu 1 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Ja, das Kapital kann zu 1 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Ja, das Kapital kann zu 1 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Können Sie über Ihr Kapital auch vor dem 6. Lebensjahr verfügen? Nein. Mit Einschränkungen: Möglich ist eine förderschädliche Kündigung unter Rückzahlung gewährter Zulagen und Steuervorteile. Nein. Ja. Ja. Können Sie Ihr Kapital frei übertragen bzw. verpfänden? Nein. Nein. Nein. Ja. Ja. Können Sie Ihr Kapital im Todesfall frei vererben? Nein, möglich ist nur eine Vererbung an Ehepartner und Kinder (bis max. Alter 25) in Form einer lebenslangen Rente. Mit Einschränkungen: Möglich ist eine Übertragung des Kapitals auf einen Vertrag des Ehepartners, ansonsten erfolgt eine förderschädliche Vertragsaufhebung. Nein, möglich ist nur eine Vererbung an Ehepartner, unter bestimmten Voraussetzungen auch an Lebensgefährten und Kinder (bis max. Alter 25) möglich. Ausnahme: sog. Sterbegeld gegen Erbennachweis. Ja. Ja. Hartz IV -Sicherheit/ Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II? Ja. Ja. Ja. Nein. Nein. Ist eine freie Kapitalanlagestrategie möglich? Ja. Mit Einschränkungen, es bestehen Garantieerfordernisse. Mit Einschränkungen, es bestehen Garantieerfordernisse. Ja. Ja. Hinweis: Gültig für Verträge mit Vertragsbeginn nach dem 31.12.24. Alle Angaben sind mit großer Sorgfalt recherchiert worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Stand: 1.3.211
Wichtiger Hinweis - Muster - Den Berechnungen liegen Ihre persönlichen Angaben zu Einkommensverhältnissen, Kapitalanlagen, Renten- und Lebensversicherungen, beruflicher Tätigkeit etc. zugrunde, so wie sie diese uns mitgeteilt haben. Etwaige Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Angaben haben Einfluss auf das Planungsergebnis. Es liegt in der Natur der Altersvorsorgeplanung als einer Prognose- und Modellrechnung, dass Annahmen zugrunde gelegt werden, deren Eintritt nicht sicher ist. Voraussichtlich wird es Abweichungen zwischen den prognostizierten und tatsächlichen Entwicklungen geben. Zu den Planungsannahmen gehören beispielsweise die Inflationsrate, Renditen der Kapitalanlagen oder Dynamiken von Beiträgen. Die Berechnungen berücksichtigen die aktuellen rechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen, zukünftige Änderungen sind auch hier möglich. Um ggf. veränderte Umstände berücksichtigen zu können, empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Altersvorsorgeplanung. Wir haben Ihre Altersvorsorgeplanung mit äußerster Sorgfalt erstellt, dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Berechnungen übernehmen. Ausgeschlossen bleibt die Haftung für Schäden, die lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 1 21.3.211