Mai Eingliederungsbilanz 2013 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

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Transkript:

Mai 2015 Eingliederungsbilanz 2013 Agentur für Arbeit SolingenWuppertal

Impressum Agentur für Arbeit SolingenWuppertal Presse und Marketing BergischesLand.PresseMarketing@arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de

Mai 2015 Eingliederungsbilanz 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 5 2 Rahmenbedingungen... 6 3 Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick... 7 3.1 Fördervolumen, vergl. Tabellen 1...7 3.2 Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer, vergl. Tabelle 2...8 3.3 Geförderte Arbeitnehmer und Veränderung der Maßnahmen im Zeitverlauf, vergl. Tabellen 3a, 3c, 8...9 3.4 Beteiligung besonderer Personengruppen, vergleiche Tabellen 3a, 3c... 10 3.5 Beteiligung U25, vergl. Tabelle 3d... 11 3.6 Beteiligung von Frauen, vergl. Tabelle 4... 12 3.7 Eingliederungsquote, vergl. Tabelle 8b... 12 4 Anlagen... 13 Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit 3

Vorwort 1 Vorwort Über den erfolgreichen Einsatz der Finanzmittel gibt die jährlich zu erstellende Eingliederungsbilanz Auskunft ( 11 SGB III). Die Eingliederungsbilanz ist Teil des Bemühens, die zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich und effektiv einzusetzen. In der vorliegenden Bilanz wird die Wirksamkeit der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung im Jahr 2013 dokumentiert. Die Eingliederungsbilanz besteht aus einem Tet und einem Tabellenteil. Der Tetteil enthält Ausführungen zu der Entwicklung des Arbeitsmarktes im Bezirk der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal, zu Einsatz und Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen, Förderung besondere Personengruppen, Förderung von Frauen sowie die Darstellung des Verbleibs der Maßnahmeteilnehmerinnen und teilnehmer. Zum Tabellenteil wird auf die Anlage verwiesen. Die nachfolgende Darstellung der Ergebnisse der Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal bezieht sich ausschließlich auf den Umfang und den Erfolg der Maßnahmen zur Eingliederung im Rechtskreis SGB III. Der Bezirk der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal umfasst die Städte Solingen, Remscheid und Wuppertal. Hinweis: Im Rahmen einer umfassenden Gebietsreform erhielten rund zwei Drittel der Arbeitsagenturen im Jahr 2012 einen neuen Zuschnitt. Die Bezirke der Agenturen für Arbeit wurden denen der Kreise angeglichen, d.h. jedes Agenturgebiet umfasst nun genau einen oder mehrere Kreise. Der Neuzuschnitt der Agenturgebiete wurde auf unterschiedliche Art und Weise realisiert: Manche Agenturen haben Teile ihres Gebietes an andere Agenturen abgeben bzw. Gebietsteile von anderen Agenturen aufgenommen, zum anderen wurden ganze Agenturen fusioniert. Die Agentur für Arbeit SolingenWuppertal in ihrer heutigen Gestalt ist das Ergebnis der Fusion der Arbeitsagenturen Solingen und Wuppertal Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit 5

Rahmenbedingungen zum 1. Januar 2013. Die Nordkreis Mettmann wurde im Zuge der Gebietsreform an die neugegründete Agentur für Arbeit Mettmann abgegeben. 2 Rahmenbedingungen Nachdem sich das Wirtschaftswachstum bereits 2012 im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Jahren deutlich abgeschwächt hat, hat sich dieser Trend auch 2013 fortgesetzt. Das Wirtschaftswachstum ist auf 0,4 Prozent gesunken. Die weitere konjunkturelle Abschwächung hat dazu geführt, dass die Unternehmen im Bergischen Städtedreieck der Agentur für Arbeit deutlich weniger freie Stellen gemeldet haben als im Vorjahr. Diese Entwicklung hat sich in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2013 deutlich verstärkt. Auf die Arbeitslosenquote (bezogen auf die gemeldeten Arbeitslosen der Rechtskreise SGB II und SGB III) hatte diese Entwicklung jedoch keine negativen Auswirkungen. Diese hat sich in der Region bei einer leichten Zunahme in der Jahresmitte zum Jahresende insgesamt leicht reduziert (0,2 Prozent zum Vorjahresmonat), nur in Solingen eine Zunahme der Arbeitslosigkeit zum Jahresende zu beobachten (+0,6 Prozent). Im Dezember 2013 waren im Bergischen Städtedreieck insgesamt 33.328 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, 94 Personen weniger als im Vorjahresmonat. Im Rechtskreis SGB III, der Gegenstand der vorliegenden Eingliederungsbilanz ist, waren zum Jahresende 2013 insgesamt 8.231 Arbeitslose gemeldet. Im Dezember 2012 waren 177 Personen weniger ohne Beschäftigung. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2013 in Wuppertal bei 11,3 Prozent (Dez. 2012: 11,9 Prozent), in Solingen bei 9,5 Prozent (Dez. 2012: 8,9 Prozent) und in Remscheid bei 9,0 Prozent (Dez. 2012: 9,1 Prozent). Der Bestand der gemeldeten Arbeitsstellen sank im Bergischen Städtedreieck im Vorjahresvergleich um 1.569 Stellen auf insgesamt 2.383 Stellen im Dezember 2013. In allen drei 6 Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick Städten des Bergischen Städtedreieckes war ein Rückgang der gemeldeten Stellen zu beobachten. 3 Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick 3.1 Fördervolumen, vergl. Tabellen 1 Der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal verausgabte im Jahr 2013 für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 19,301 Mio. Euro. Auf den Eingliederungstitel gem. 71b SGB IV waren für 2013 22,745 Mio. Euro zugewiesen, von denen 15,675 Mio. Euro verausgabt wurden. Für die weiteren Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des Eingliederungtitels wurden Mittel in Höhe von 3,626 Mio. Euro eingesetzt. Schwerpunkt des Mitteleinsatzes ist hier die Förderung der Teilhabe behinderter und besonders betroffener schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Über 8,6 Mio. Euro kamen Jugendlichen am Übergang von der Schule in den Beruf in zugute; hiervon wurden über 3,7 Mio. Euro zur Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildungen eingesetzt. Bei der Förderung Erwachsenen lag ein besonderer Schwerpunkt bei den abschlussorientierten Maßnahmen. Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung verausgabte die Agentur für Arbeit SolingenWuppertal über 6,6 Mio. Euro. Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit 7

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick 3.2 Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer, vergl. Tabelle 2 Die durchschnittlichen Kosten für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung je geförderten Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer pro Monat entwickelten sich im Jahr 2013 für die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente unterschiedlich. Die durchschnittlichen Kosten für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung lagen, bei einer durchschnittlichen Maßnahmedauer von 7,3 Monaten, bei durchschnittlich 943 Euro je teilnehmender Person pro Monat. Durchschnittlich 175 Euro pro Monat kosteten Förderungen aus dem Vermittlungsbudget. Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Ermessensleistungen) bei Trägern oder Arbeitgebern wurden durchschnittlich 562 Euro je Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer pro Monat verausgabt. Mit durchschnittlich 83 Euro pro Monat und einer durchschnittlichen Dauer von 0,2 Monaten bleiben die Kosten für Maßnahmen bei Arbeitgebern relativ gering. Für Maßnahmen bei Trägern wurden bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 0,9 Monaten hingegen 991 Euro pro Monat pro teilnehmender Person verausgabt. Die beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen sind auch weiterhin verhältnismäßig kostenintensiv. So hat sich die Laufzeit für Arbeitsentgeltzuschüsse bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter auf durchschnittlich 18,2 Monaten erhöht (2012: 13,2 Monate), die durchschnittliche Förderung betrug jeweils 1.205 Euro pro Monat. Eingliederungszuschüsse schlugen mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat bei einer im Vergleich zum Vorjahr verkürzten Dauer von durchschnittlich 4,7 Monaten zu Buche (2012: 7,0 Monate). 8 Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick Der Gründungszuschuss wurde im Betrachtungszeitraum im Schnitt für 13,1 Monate gewährt und verursachte im Vergleich zum Vorjahr (1.114 Euro) nur geringfügig angestiegene durchschnittlich Kosten in Höhen von 1.134 Euro je geförderte Gründung pro Monat. Kostenintensivstes Instrument ist weiterhin die außerbetriebliche Ausbildung Jugendlicher mit einer durchschnittlichen Dauer von 20,5 Monaten und durchschnittlichen Kosten in Höhe von 1.138 Euro pro Monat je geförderter Ausbildung. Für die Teilnehmenden sind die Kosten für ausbildungsbegleitende Hilfen auf durchschnittlich 237 Euro pro Monat gestiegen bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 10,4 Monaten. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Einstiegsqualifizierung lagen bei 315 Euro (Laufzeit im Schnitt: 6,8 Monate). 3.3 Geförderte Arbeitnehmer und Veränderung der Maßnahmen im Zeitverlauf, vergl. Tabellen 3a, 3c, 8 Im Jahr 2013 haben 6.071 Frauen und Männer eine von der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal geförderte Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik begonnen. Die Agentur für Arbeit SolingenWuppertal bewilligte im Jahr 2013 insgesamt 290 neue Anträge auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses. Zudem wurden im Betrachtungszeitraum 50 Neuanträge auf Arbeitsentgeltzuschüsse für Beschäftigten in beruflicher Weiterbildung bewilligt. 1033 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung konnten verzeichnet werden. Im Jahresdurchschnitt 2013 befanden sich 677 behinderte und nichtbehinderte Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal in einer entsprechenden Maßnahme. Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit 9

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick 76 Eistenzgründerinnen und gründer aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal wagten 2013 den Schritt in die Selbständigkeit mit Unterstützung in Form des Gründungszuschusses. Der jahresdurchschnittliche Bestand an Kundinnen und Kunden in einer Maßnahme zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung lag bei 1.439. Ausbildungsbegleitende Hilfen wurden 2013 in 352 Fällen bewilligt und 133 Personen nahmen eine durch die Agentur für Arbeit SolingenWuppertal geförderte außerbetriebliche Ausbildung auf. 3.4 Beteiligung besonderer Personengruppen, vergleiche Tabellen 3a, 3c Zu den besonders förderbedürftigen Personengruppen 11 Abs. 2 SGB III gehören Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte, Ältere über 50, Berufsrückkehrende sowie Personen mit geringer Qualifikation. Die Personengruppe der Älteren war im Betrachtungszeitraum mit 23,7 Prozent der Maßnahmeeintritte beteiligt. In 2013 profitierten ältere Personen insbesondere von beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen. So entfielen von insgesamt 290 bewilligten Eingliederungszuschüssen 112 (38,6 Prozent) auf ältere Personen über 50 Jahren. 30 Personen über 50 Jahre wagten mit Unterstützung der Agentur für Arbeit Solingen Wuppertal den Schritt in die Selbständigkeit und nahmen einen Gründungszuschuss in Anspruch. Auf die Gruppe der schwerbehinderten Personen / Gleichgestellten entfielen 4,4 Prozent aller Eintritte in Fördermaßnahmen. Behinderte und Schwerbehinderte erhielten insbesondere Eingliederungszuschüsse, 10 Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick Förderleistungen aus dem Vermittlungsbudget oder nahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil. Berufsrückkehrende waren im Jahr 2013 mit 2,1 Prozent aller Eintritte in Fördermaßnahmen beteiligt. Die Personengruppe der Geringqualifizierten (hier: Personen ohne formalen Berufsabschluss) war mit 39,6 Prozent an den Maßnahmeeintritten in 2013 beteiligt; im 12Monatsdurchschnitt beläuft sich der Anteil der geförderten Personen mit geringer Qualifikation auf 35,9 Prozent. Kundinnen und Kunden mit diesem Personengruppenmerkmal nahmen insbesondere in abschlussorientierten Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil oder wurden mit die Beschäftigung begleitenden Maßnahmen (Eingliederungszuschuss) gefördert. 3.5 Beteiligung U25, vergl. Tabelle 3d Im Jahresdurchschnitt waren 63,4 Prozent aller geförderten Personen unter 25 Jahre alt, was ein Beleg für die massive und vielfältige Unterstützung junger Leute durch die Agentur für Arbeit darstellt. Der Anteil dieser Personengruppe an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III belief sich im Jahr 2013 auf durchschnittlich 12,1 Prozent. In 2013 hatte die Begleitung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf weiterhin eine hohe Priorität, der prozentuale Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Berufsorientierung und ausbildungsbegleitende Maßnahmen sollten einen guten Einstieg ermöglichen. Besondere Bedeutung kam der Förderung der Berufsausbildung zu. Im Jahr 2013 nahmen 128 Personen unter 25 Jahre eine außerbetriebliche Ausbildung auf, 236 junge Menschen haben eine mindestens 6 Monate andauernde Einstiegsqualifizierungsmaßnahme angetreten. Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit 11

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick 3.6 Beteiligung von Frauen, vergl. Tabelle 4 Gemäß 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III sind Frauen an den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung mindestens entsprechend Ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit zu beteiligen. Im Jahr 2013 betrug die gesetzliche Mindestbeteiligung 39,5 Prozent. Im Bezirk der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal wurden 41,1 Prozent der arbeitslos gemeldeten Frauen gefördert, die Mindestbeteiligung wurde somit um 0,6 Prozent leicht übertroffen. 3.7 Eingliederungsquote, vergl. Tabelle 8b Die Eingliederungsquote gibt an, zu welchem Anteil Maßnahmeteilnehmerinnen und teilnehmer sechs Monate nach Abschluss einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Sie erlaubt somit Aussagen über die absoluten und relativen Chancen für Personen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, auf eine nachhaltige Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt. Die Eingliederungsquote gibt die absolute Eingliederungswahrscheinlichkeit an, die für eine bestimmte Personengruppe mit einer spezifischen Maßnahme einhergeht. Basis für die Berechnung der Eingliederungsquote 2013 bilden die Maßnahmeaustritte im Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2013. Die Eingliederungsquote der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 1,7 Prozentpunkte auf 62,1 Prozent gestiegen. Durch die gezielte und auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Förderpolitik der Agentur für Arbeit SolingenWuppertal konnte, trotz der fortgesetzten konjunkturellen 12 Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit

Anlagen Abschwächung, diese im Betrachtungszeitraum, anknüpfend an die Ergebnisse im vorangegangenen Jahr, weiter gesteigert werden. Gesunken ist die Eingliederungsquote für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung; diese betrug in 2013 für die Agentur für Arbeit Solingen Wuppertal insgesamt 62,8 Prozent (73,5 Prozent in 2012). Die Eingliederungsquote bei Maßnahmen der Förderung der Berufsausbildung sank im Betrachtungszeitraum auf 51,5 Prozent. Im Vorjahresvergleich gestiegen ist die Quote für Eingliederungszuschüsse auf 81,5 Prozent (+4,3 Prozentpunkte) und in geringem Umfang für die Einstiegsqualifizierung (+0,3 Prozentpunkte auf 68,2 Prozent) sowie für den Gründungszuschuss (+ 0,1 Prozentpunkte auf 18,2 Prozent). 4 Anlagen Glossar, Tabellen Eingliederungsbilanz 6. Oktober 2015 Bundesagentur für Arbeit 13

Tabelle 1 Zugewiesene Mittel und Ausgaben AA Solingen Wuppertal Berichtsjahr 2013, Datenstand: März 2014 Soll (zugewiesene Mittel) in 1.000 in 1.000 Ist (Ausgaben) in % des SOLL (Spalte 1) in % von insgesamt (Spalte 2) in % des Eingliederungstitels 2) 1 2 3 4 5 (Summe A, B, C, D, F, G, H) 19.301 100,0 davon: A Aktivierung und berufliche Eingliederung 636 3,3 3,4 Vermittlungsbudget 259 1,3 1,7 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung (Ermessensl.) 281 1,5 1,8 dav.: Maßnahmen bei einem Träger (Ermessensl.) 254 1,3 1,6 dar.: Aktiv.u.Vermittl.gutschein durch priv. Arbeitsverm. 35 0,2 0,2 dav.: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 27 0,1 0,2 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2 0,0 dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 0 0,0 dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung (Ermessensl.) 2 0,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen 94 0,5 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 0,0 B Berufswahl und Berufsausbildung 8.625 44,7 36,5 Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung 209 1,1 1,3 Berufseinstiegsbegleitung 787 4,1 5,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2.243 11,6 Ausbildungsbegleitende Hilfen 695 3,6 4,4 Außerbetriebliche Berufsausbildung 3.760 19,5 22,6 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 285 1,5 Einstiegsqualifizierung 496 2,6 3,2 Ausbildungsbonus (Restabw., Ermessensl.) 83 0,4 Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 66 0,3 sonstige Förderung der Berufsausbildung 0,0 0,0 C Berufliche Weiterbildung 7.898 40,9 47,6 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) 6.678 34,6 42,6 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) 439 2,3 Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter 781 4,0 5,0 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 2.142 11,1 12,5 Eingliederungszuschuss 931 4,8 5,9 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbeh. Menschen 182 0,9 Eingliederungsgutschein (Restabw., Ermessensl.) 2 0,0 Gründungszuschuss 1.025 5,3 6,5 Gründungszuschuss zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 3 0,0 F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 0,0 0,0 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Zuschuss) 0,0 0,0 G Freie Förderung 0,0 0,0 Freie Förderung SGB III (Restabw.) 0,0 0,0 Erprobung innovativer Ansätze 0,0 0,0 H Sonstige Leistungen 1 0,0 0,0 Förderung von Jugendwohnheimen 0,0 0,0 Reisekosten aus Anlass der Meldung bei der Arbeitsagentur 1 0,0 0,0 Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 0,0 davon: Eingliederungstitel Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III 1) 22.745 15.675 68,9 81,2 100,0 Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des Eingliederungstitels 3) 3.626 18,8 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Bei der Berechnung des Anteils der Schwerpunktgruppen A, B, C, D, F, G und H und des Anteils der Instrumente Ausbildungsbegleitende Hilfen, Außerbetriebliche Berufsausbildung und "sonstigen Förderung der Berufsausbildung" wurden nur die Leistungen des Eingliederungstitels innerhalb der jeweiligen Schwerpunktgruppe / des Instruments berücksichtigt. 3) Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des Eingliederungstitels umfassen Förderung aus dem Vermittlungsbudget zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Probebeschäftigung behinderter Menschen, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein, Förderung der Berufsausbildung benachteiligter behinderter Auszubildender (ausbildungsbegleitende Hilfen, Außerbetriebliche Berufsausbildung), Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte und schwerbehinderte Menschen, Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an eine Aus und Weiterbildung, Ausbildungsbonus (Ermessensl.), Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung, Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen, Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderter Menschen, Eingliederungsgutscheine (Ermessensl.), Gründungszuschuss zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsplatz sowie Institutionelle Förderung von Einrichtungen der beruflichen Aus/Weiterbildung oder der beruflichen Rehabilitation. Die zugewiesenen Mittel für die weiteren Ermessensleistungen können hier nicht dargestellt werden, da entweder die Mittelzuteilung für die genannte Leistung nicht separat erfolgt oder die Mittelzuteilung für Pflicht und Ermessensleistungen auf einer technischen Finanzposition zusammen vorgenommen wird (Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen).

Tabelle 2 Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer AA Solingen Wuppertal, Gebietsstand: März 2014 Berichtsjahr 2013, Datenstand: März 2014 Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat (in EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt in Monaten) 3) 2013 +/ Vorjahr 5) 2013 +/ Vorjahr 1 2 3 4 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 175 +50 Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 4) 562 0,4 1,0 davon: Maßnahmen bei einem Träger 4) 991 0,9 2,2 dar.: Aktiv. u. Vermittl.gutschein durch priv. Arbeitsverm. 1.523 davon: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 83 0,2 0,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 38 +17 davon: Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 4) 110 +71 Probebeschäftigung behinderter Menschen 1.886 +723 2,5 +0,7 Arbeitshilfen für behinderte Menschen B. Berufswahl und Berufsausbildung Berufseinstiegsbegleitung 143 9 21,7 +4,1 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 4) 744 +49 5,7 +0,5 Ausbildungsbegleitende Hilfen 237 +38 10,4 +3,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.138 57 20,5 +0,1 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 931 +486 26,8 +1,8 Einstiegsqualifizierung 315 5 6,8 0,4 Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) 34,8 +4,5 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 245 +24.. sonstige Förderung der Berufsausbildung 10,5 +3,5 C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) 943 +102 7,3 0,6 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) 10,6 +0,7 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 1.205 +157 18,2 +5,0 D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss 762 +35 4,7 2,3 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 766 9 8,7 2,4 Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) Gründungszuschuss 1.134 +20 13,1 +1,6 G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung setzt voraus, dass im Bewirtschaftungs und in den Fachverfahren (und damit Statistiken) gleichartige Kriterien nachgewiesen werden; sie ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Bei den sog. Einmalleistungen werden im Gegensatz dazu für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen (je Arbeitnehmer pro Monat) der übrigen Instrumente nicht vergleichbar. Zu den Einmalleistungen zählen Vermittlungsbudget, Arbeitshilfen für behinderte Menschen sowie Einmalleistungen des Instruments Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung ( Aktiv.u.Vermittl.gutschein durch priv. Arbeitsverm.). 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei den Einmalleistungen. 4) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 5) Aufgrund der im Jahr 2012 vorgenommenen Neuabgrenzung des Agenturbezirkes Solingen Wuppertal musste der Jahreswert 2012 für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben rechnerisch näherungsweise ermittelt werden. (vgl. dazu Ausführungen im Internetangebot der Statistik)

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 3a) Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB III A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 6) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 6) dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Berufseinstiegsbegleitung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 6) Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) Gründungszuschuss G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) Zugang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rück qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) kehrende zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 24.477 13.853 1.086 5.803 506 9.696 3.059 1.528 112 127 716 49 841 1.482 751 57 73 388 16 362 1.529 749 52 42 327 33 456 486 298 16 14 134 24 178 1.043 451 36 28 193 9 278 25 12 * * 11 9 4 * * 3 16 8 8 21 14 * 8 * 11 * * * * 1.588 1.559 * 15 * 1.556 335 335 335 500 498 * * 498 352 341 * * 341 133 131 3 131 15 15 8 14 238 237 237 13 * * * 1.033 592 16 25 168 29 432 942 541 15 24 162 29 385 41 12 * * 10 50 39 6 37 391 250 39 49 154 6 97 290 184 33 20 112 6 74 25 25 5 25 12 6 76 41 * 4 30 17 6.071 3.929 169 216 1.038 85 2.926 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 5) Personen mit geringer Qualifikation können nach der in 81 Abs. 2 SGB III beschriebenen Abgrenzung ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation insgesamt unterzeichnet ist. 6) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 3a) Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Zugang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rück qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) kehrende zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 100 56,6 4,4 23,7 2,1 39,6 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 100 50,0 3,7 4,2 23,4 1,6 27,5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 100 50,7 3,8 4,9 26,2 1,1 24,4 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) 100 49,0 3,4 2,7 21,4 2,2 29,8 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 6) 100 61,3 3,3 2,9 27,6 4,9 36,6 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 100 43,2 3,5 2,7 18,5 0,9 26,7 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 6) 100 48,0 4,0 8,0 0,0 0,0 44,0 dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 100 44,4 11,1 22,2 0,0 0,0 33,3 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) 100 50,0 0,0 0,0 0,0 0,0 50,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen 100 66,7 9,5 38,1 4,8 0,0 52,4 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) 100 100,0 0,0 100,0 0,0 0,0 50,0 B. Berufswahl und Berufsausbildung 100 98,2 0,1 0,9 0,0 0,1 98,0 Berufseinstiegsbegleitung 100 100,0 0,0 0,0 0,0 0,0 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 6) 100 99,6 0,4 0,2 0,0 0,0 99,6 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100 96,9 0,0 0,3 0,0 0,3 96,9 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100 98,5 0,0 2,3 0,0 0,0 98,5 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100 100,0 0,0 53,3 0,0 0,0 93,3 Einstiegsqualifizierung 100 99,6 0,0 0,0 0,0 0,0 99,6 Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 100 sonstige Förderung der Berufsausbildung 100 100,0 0,0 100,0 0,0 0,0 0,0 C. Berufliche Weiterbildung 100 57,3 1,5 2,4 16,3 2,8 41,8 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) 100 57,4 1,6 2,5 17,2 3,1 40,9 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) 100 29,3 2,4 2,4 0,0 0,0 24,4 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 100 78,0 0,0 0,0 12,0 0,0 74,0 D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 100 63,9 10,0 12,5 39,4 1,5 24,8 Eingliederungszuschuss 100 63,4 11,4 6,9 38,6 2,1 25,5 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 100 100,0 20,0 100,0 48,0 0,0 24,0 Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) Gründungszuschuss 100 53,9 1,3 5,3 39,5 0,0 22,4 G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) 100 64,7 2,8 3,6 17,1 1,4 48,2 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 5) Personen mit geringer Qualifikation können nach der in 81 Abs. 2 SGB III beschriebenen Abgrenzung ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation insgesamt unterzeichnet ist. 6) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 3b) Abgangsdaten (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB III dar. Abgang in Erwerbstätigkeit A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 6) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 6) dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Berufseinstiegsbegleitung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 6) Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) Gründungszuschuss G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) Abgang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rück qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) kehrende zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 22.096 12.739 2.029 1.057 5.476 499 8.237 9.422 4.292 395 216 1.798 135 2.718 1.510 748 53 52 325 31 459 1.476 727 52 45 324 31 441 425 271 14 16 128 22 159 1.051 456 38 29 196 9 282 14 6 6 20 15 * 7 * 12 1.804 1.774 5 11 1.772 286 286 286 592 590 * * 590 406 397 397 221 220 * 220 14 13 6 13 225 224 224 43 42 3 42 15 * * * 997 538 14 29 157 32 377 914 504 13 26 154 32 347 45 9 * 3 6 38 25 3 24 502 295 35 59 183 5 114 301 191 24 17 121 4 84 34 34 6 31 18 6 * * * * 166 69 5 11 43 * 23 4.813 3.355 107 151 665 68 2.722 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 5) Personen mit geringer Qualifikation können nach der in 81 Abs. 2 SGB III beschriebenen Abgrenzung ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation insgesamt unterzeichnet ist. 6) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 3b) Abgangsdaten (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Abgang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rück qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) kehrende zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 100 57,7 9,2 4,8 24,8 2,3 37,3 dar. Abgang in Erwerbstätigkeit 100 45,6 4,2 2,3 19,1 1,4 28,8 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 100 49,5 3,5 3,4 21,5 2,1 30,4 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) 100 49,3 3,5 3,0 22,0 2,1 29,9 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 6) 100 63,8 3,3 3,8 30,1 5,2 37,4 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 100 43,4 3,6 2,8 18,6 0,9 26,8 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 6) dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) 100 42,9 0,0 0,0 0,0 0,0 42,9 Probebeschäftigung behinderter Menschen 100 75,0 5,0 35,0 5,0 0,0 60,0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 100 98,3 0,3 0,6 0,0 0,0 98,2 Berufseinstiegsbegleitung 100 100,0 0,0 0,0 0,0 0,0 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 6) 100 99,7 0,3 0,3 0,0 0,0 99,7 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100 97,8 0,0 0,0 0,0 0,0 97,8 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100 99,5 0,0 0,5 0,0 0,0 99,5 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100 92,9 0,0 42,9 0,0 0,0 92,9 Einstiegsqualifizierung 100 99,6 0,0 0,0 0,0 0,0 99,6 Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) 100 97,7 7,0 0,0 0,0 0,0 97,7 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 100 sonstige Förderung der Berufsausbildung 100 100,0 0,0 100,0 0,0 0,0 0,0 C. Berufliche Weiterbildung 100 54,0 1,4 2,9 15,7 3,2 37,8 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) 100 55,1 1,4 2,8 16,8 3,5 38,0 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) 100 20,0 2,2 6,7 0,0 0,0 13,3 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 100 65,8 0,0 0,0 7,9 0,0 63,2 D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 100 58,8 7,0 11,8 36,5 1,0 22,7 Eingliederungszuschuss 100 63,5 8,0 5,6 40,2 1,3 27,9 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 100 100,0 17,6 91,2 52,9 0,0 17,6 Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) 100 100,0 0,0 0,0 100,0 0,0 100,0 Gründungszuschuss 100 41,6 3,0 6,6 25,9 0,6 13,9 G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) 100 69,7 2,2 3,1 13,8 1,4 56,6 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 5) Personen mit geringer Qualifikation können nach der in 81 Abs. 2 SGB III beschriebenen Abgrenzung ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation insgesamt unterzeichnet ist. 6) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 3c) Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmer/innen) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB III A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 6) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 6) dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Berufseinstiegsbegleitung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 6) Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) Gründungszuschuss G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) Bestand darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rück qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) kehrende zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 8.508 5.571 1.319 580 3.141 244 3.052 61 33 2 3 12 2 21 56 30 2 2 12 2 19 30 19 1 1 8 2 12 27 11 1 1 4 0 7 1 0 0 4 3 0 1 2 1.439 1.407 4 19 1 1.404 457 457 1 457 251 250 0 1 250 245 240 0 1 240 275 274 2 3 274 26 25 13 24 131 130 130 30 29 2 29 23 2 2 2 677 442 10 8 57 28 377 590 396 10 6 53 27 334 33 10 1 2 8 54 37 4 1 34 197 127 16 28 85 3 43 102 69 11 5 48 3 25 20 20 4 19 10 4 76 38 1 4 26 1 13 2.374 2.009 32 58 154 34 1.845 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 5) Personen mit geringer Qualifikation können nach der in 81 Abs. 2 SGB III beschriebenen Abgrenzung ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation insgesamt unterzeichnet ist. 6) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 3c) Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmer/innen) 1) Bestand darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rück qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) kehrende zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 100 65,5 15,5 6,8 36,9 2,9 35,9 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 100 54,8 3,1 5,2 20,2 3,8 35,0 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) 100 53,6 3,0 3,1 21,9 4,1 33,3 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 6) 100 65,4 2,8 3,4 28,1 7,6 39,3 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 100 40,3 3,1 2,8 15,0 0,3 26,6 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 6) dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) 100 83,4 83,4 Probebeschäftigung behinderter Menschen 100 68,0 6,0 34,0 52,0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 100 97,8 0,3 1,3 97,6 Berufseinstiegsbegleitung 100 100,0 0,2 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 6) 100 99,4 0,1 0,2 99,4 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100 98,3 0,2 98,3 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100 99,4 0,7 0,9 99,4 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100 97,7 50,3 92,5 Einstiegsqualifizierung 100 99,4 99,4 Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) 100 98,0 5,3 98,0 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 100 sonstige Förderung der Berufsausbildung 100 100,0 100,0 C. Berufliche Weiterbildung 100 65,3 1,5 1,2 8,4 4,1 55,7 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) 100 67,1 1,6 1,0 9,0 4,5 56,7 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) 100 29,2 2,3 6,6 25,6 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 100 68,1 6,8 1,9 63,6 D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 100 64,4 8,2 14,1 42,9 1,7 21,6 Eingliederungszuschuss 100 67,8 11,2 5,3 47,5 2,5 25,0 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 100 100,0 19,8 94,5 51,1 19,8 Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) Gründungszuschuss 100 50,3 1,2 4,9 34,4 1,2 17,5 G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) 100 84,6 1,4 2,4 6,5 1,4 77,7 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 5) Personen mit geringer Qualifikation können nach der in 81 Abs. 2 SGB III beschriebenen Abgrenzung ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation insgesamt unterzeichnet ist. 6) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahre: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 3d) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt) 1) unter 25 Jahre Frauen unter 25 Jahre Absolutwerte Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) 1 2 3 4 5 6 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 5.137 4.578 1.033 1.922 1.670 376 dar. Abgang in Erwerbstätigkeit 1.865 688 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 598 363 15 228 106 5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 237 125 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 3) 329 335 11 94 99 3 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 3) 67 71 4 19 22 1 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 262 264 7 75 77 2 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 3) 17 * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 3 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 3) 14 12 1 * * Probebeschäftigung behinderter Menschen 14 16 3 6 5 1 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) * * B. Berufswahl und Berufsausbildung 1.547 1.758 1.399 580 632 544 Berufseinstiegsbegleitung 335 286 457 159 122 218 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 3) 497 591 250 189 238 104 Ausbildungsbegleitende Hilfen 328 384 232 84 99 59 Außerbetriebliche Berufsausbildung 128 212 268 37 59 92 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 14 14 21 5 * 6 Einstiegsqualifizierung 236 221 129 102 89 49 Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) 41 28 17 8 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 7 8 13 3 7 8 sonstige Förderung der Berufsausbildung * * 1 * 1 C. Berufliche Weiterbildung 118 103 72 46 35 23 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) 106 92 60 41 31 17 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) 8 10 7 * 3 3 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 4 * 6 3 * 4 D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 49 48 19 16 18 7 Eingliederungszuschuss 42 37 13 15 12 4 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 4 5 4 * 3 2 Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) Gründungszuschuss 3 6 3 3 1 G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) 2.312 2.272 1.505 870 791 579 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahre: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 3d) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt) 1) unter 25 Jahre Frauen unter 25 Jahre Relativwerte in % (Tabellen 3a,3b,3c,4a,4b und 4c) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) 1 2 3 4 5 6 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 21,0 20,7 12,1 19,2 18,1 10,3 dar. Abgang in Erwerbstätigkeit 19,8 18,7 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 19,5 24,0 23,9 17,4 18,3 16,8 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 16,0 17,8 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 3) 21,5 22,7 19,7 15,9 17,4 12,6 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 3) 13,8 16,7 13,2 7,6 9,8 5,8 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 25,1 25,1 26,9 22,1 22,4 28,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 3) 68,0 33,3 dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 33,3 0,0 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 3) 87,5 85,7 100,0 66,7 66,7 Probebeschäftigung behinderter Menschen 66,7 80,0 72,0 66,7 62,5 76,2 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) 50,0 100,0 B. Berufswahl und Berufsausbildung 97,4 97,5 97,2 96,2 96,2 95,7 Berufseinstiegsbegleitung 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 3) 99,4 99,8 99,7 100,0 100,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 93,2 94,6 94,8 86,6 86,8 87,4 Außerbetriebliche Berufsausbildung 96,2 95,9 97,2 90,2 92,2 94,4 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 93,3 100,0 83,0 83,3 100,0 64,9 Einstiegsqualifizierung 99,2 98,2 98,3 99,0 97,8 98,5 Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) 95,3 94,4 100,0 100,0 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 53,8 53,3 55,7 42,9 70,0 53,9 sonstige Förderung der Berufsausbildung 100,0 50,0 68,2 100,0 100,0 C. Berufliche Weiterbildung 11,4 10,3 10,7 10,7 8,2 7,7 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) 11,3 10,1 10,1 10,6 8,0 6,5 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) 19,5 22,2 20,8 10,5 16,7 17,6 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 8,0 2,6 10,8 12,5 5,3 12,4 D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 12,5 9,6 9,7 11,6 8,7 8,8 Eingliederungszuschuss 14,5 12,3 12,8 14,7 10,4 11,5 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 16,0 14,7 17,7 9,1 15,0 15,6 Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) 0,0 Gründungszuschuss 3,9 3,6 3,4 0,0 4,2 2,9 G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) 38,1 47,2 63,4 35,1 42,3 59,3 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

Tabelle 4 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie dar. besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Berichtsjahr 2013, Datenstand März 2014 4a) Zugangsdaten für Frauen (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmerinnen seit Jahresbeginn) 1) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamt insgehaupt 4) Tab. 3a über Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte/ (50 Jahre rück qualifi Ältere Berufs Gering Absolutwerte ( 18 Abs.1 Gleichgestelltsamt SGB III) und älter) kehrende zierte 5) 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 10.016 40,9 5.614 483 2.555 486 3.577 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.308 42,8 639 67 48 332 48 306 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 702 47,4 332 40 29 182 16 143 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) 590 38,6 298 26 13 149 32 155 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 6) 250 51,4 154 13 6 73 24 83 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 340 32,6 144 13 7 76 8 72 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 6) 6 24,0 * * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 3 33,3 * * Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 6) 3 18,8 Probebeschäftigung behinderter Menschen 9 42,9 7 * 5 * 6 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) * 50,0 * * * B. Berufswahl und Berufsausbildung 603 38,0 591 * 7 * 590 Berufseinstiegsbegleitung 159 47,5 159 159 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 6) 189 37,8 188 * 188 Ausbildungsbegleitende Hilfen 97 27,6 94 * 94 Außerbetriebliche Berufsausbildung 41 30,8 40 * 40 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 6 40,0 6 4 6 Einstiegsqualifizierung 103 43,3 103 103 Ausbildungsbonus (Ermessensl., Restabw.) Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 7 53,8 sonstige Förderung der Berufsausbildung * 50,0 * * C. Berufliche Weiterbildung 428 41,4 241 8 14 82 29 143 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Ermessensl.) 385 40,9 217 8 13 78 29 122 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (Ermessensl.) 19 46,3 6 * 5 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 24 48,0 18 4 16 D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 138 35,3 98 10 20 54 6 35 Eingliederungszuschuss 102 35,2 73 9 8 37 6 30 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 11 44,0 11 * 11 6 * Eingliederungsgutschein (Ermessensl., Restabw.) Gründungszuschuss 25 32,9 14 * 11 4 G. Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A,B,C,D,G) 2.477 40,8 1.569 86 89 468 84 1.074 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 5) Personen mit geringer Qualifikation können nach der in 81 Abs. 2 SGB III beschriebenen Abgrenzung ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation insgesamt unterzeichnet ist. 6) Die Differenzierung nach Pflicht und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.