Novellierung Düngeverordnung

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Transkript:

Novellierung Düngeverordnung Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Foto: Dr. M. Grunert, Ref. 72

Novellierung Düngeverordnung Entwurf vom 15.02. 2017 Bundesrats-Drucksache 148/17 www.bmel.de Landwirtschaft Pflanzenbau Ackerbau - Düngung derzeit: - Bundesratsverfahren Zustimmung der Ländervertretung ist erforderlich Bundesländer können hier Änderungsanträge stellen, diese müssen dann aber eine Mehrheit der BL finden Ziel: Abschluss Ende März 2017 Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 14.03.2016

Novellierung Düngeverordnung für heute: Was wäre in den nächsten Monaten wichtig, wenn diese neue Düngeverordnung so kommt? Was ist bei der Aufbringung zu beachten? Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 14.03.2016

Welche wichtigen Neuregelungen sind zu erwarten? Düngebedarfsermittlung - vor der Aufbringung (Vegetationsbeginn) - schlagbezogen nach Vorgaben - Aufzeichnungspflicht der ermittelte Düngebedarf darf grundsätzlich nicht überschritten werden bei Aufbringung organ. Dünger bei N Vorgaben zu Wirksamkeit (MDÄ) Aufbringungsverluste (?) ab Phosphatgehalt 20 mg/100g Boden (Mitte Gehaltsklasse D) P-Düngung nur zulässig bis zur voraussichtlichen P-Abfuhr (für max. 3 Jahre)

N- oder P- Düngung ist verboten, wenn Boden: - überschwemmt, wassergesättigt - schneebedeckt (bisher: durchgängig ab 5 cm) - gefroren auf gefrorenem Boden als Ausnahme N- oder P- Düngung zulässig: nur, wenn der Boden am Tag des Aufbringens durch Auftauen aufnahmefähig wird + keine Abschwemmungen zu besorgen sind + eine Pflanzendecke vorhanden ist + nur bis max. 60 kg N/ha

Es darf kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen erfolgen - in Oberflächengewässer - auf benachbarte Flächen Abstände zu Oberflächengewässer: 4 m (viell. auch 5 m) 1 m bei Grenzstreueinrichtung, Injektion usw. Sächsisches Wassergesetz: im Bereich 5 m Düngung und PSM verboten Stark geneigte Ackerflächen (10 %) an Gewässern: - bis 20 m gelten die Maßgaben wie bisher

Abstände zu Oberflächengewässer: 4 m

Einarbeitungspflicht innerhalb von 4 Stunden auf unbestelltem Ackerland - alle organischen Dünger (bisher: flüssige organ. Dünger) außer: - Festmist von Huf- und Klauentieren - Kompost - organ. Dünger mit festgestelltem TS-Gehalt unter 2 % ab 2020: Einsatz von Harnstoff - nur mit Ureasehemmstoff (stabilisiert) - oder Einarbeitung innerhalb 4 Stunden

Aufbringungstechnik: flüssige organ. Düngemittel (Gülle, Jauche, Sickersaft, Gärrest flüssig) nur noch streifenförmig auf Boden oder direkte Einbringung in den Boden ab 2020: auf bestelltem Ackerland ab 2025: auf Grünland, mehrschnittigem Feldfutter Bereits ab 2016 verboten: zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird

N- Obergrenze 170 kg/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt: - für alle organischen Dünger (bisher nur Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft) - Ausnahme Kompostanwendung (510 kg N innerhalb von 3 Jahren)

Sperrzeiten/Herbstaufbringung für alle Düngemittel mit wesentl. Gehalt an N: (ab 1,5 % in der TM) Festmist von Huf- und Klauentieren, Komposte alle Flächen neu Sperrzeit vom 15. Dezember bis 15. Januar Grünland + mehrjähriges Feldfutter (Aussaat bis 15.05.) : Sperrzeit vom 01. November bis 31. Januar Ackerland Sperrzeit nach Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar zeitl. verlängert Einbeziehung mehrj. Feldfutter ++ wesentliche Verschärfung Ausnahme: zu Gemüse, Erdbeer- und Beerenobst Sperrzeit 01. Dezember bis 31. Januar

Sperrzeiten/Herbstaufbringung : Ackerland Sperrzeit nach Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar hier noch zulässig nach Ernte der Hauptfrucht bis 01. Oktober in Höhe des N-Bedarfes: oder - nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bei Aussaat bis 15.09. - nur zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Aussaat bis 01.10. jedoch max. 30 kg/ha Ammonium-N oder 60 kg/ha Gesamt-N

Nährstoffvergleich: aber: Flächenbilanz wie bisher N- und P-Abfuhr für Grobfutterflächen ist anhand der Nährstoffaufnahme aus Grobfutter der gehaltenen Tiere (Wiederkäuer) zu berechnen höhere Mindestanrechnung für Stickstoff bei - Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft - Gärresten

Nährstoffvergleich: aber: Flächenbilanz wie bisher N- und P-Abfuhr für Grobfutterflächen ist anhand der Nährstoffaufnahme aus Grobfutter der gehaltenen Tiere (Wiederkäuer) zu berechnen höhere Mindestanrechnung für Stickstoff bei - Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft - Gärresten Zufuhr nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Aufbringungsverluste Tierart/Verfahren Gülle, Gärrückstände Festmist, Jauche, Weidehaltung Rinder 70 25 60 ab 1.1.2020: 75 Schweine 70 25 ab 1.1.2020: 75 60 Geflügel 50 25 andere Tierarten (z. B. Pferde,Schafe) 50 25 Betrieb einer Biogasanlage 85 bisher: 60 55 neu

Nährstoffvergleich: aber: Flächenbilanz wie bisher N- und P-Abfuhr für Grobfutterflächen ist anhand der Nährstoffaufnahme aus Grobfutter der gehaltenen Tiere (Wiederkäuer) zu berechnen Absenkung der zulässigen Bilanz-Salden auf höhere Mindestanrechnung für Stickstoff bei - Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft - Gärresten + 50 kg N/ha (ab dem 3-Jahresdurchschnitt von 2018 bis 2020) + 10 kg P 2 O 5 /ha (ab dem 6-Jahresdurchschnitt von 2018 bis 2023)

Lagerkapazität - neu: Regelung im Düngerecht/DüV (also bundesrechtlich) - für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste: mind. 6 Monate - gewerbliche Tierhaltung (ohne Fläche) oder Viehbesatz größer 3 GV/ha mind. 9 Monate (ab 2020) - Festmist: mind. 2 Monate (ab 2020)

demnächst vorgesehen: nach 13 DüV zusätzliche Landesverordnungen zu - Gebieten mit Nitrat-belastetem Grundwasserkörper - Einzugsgebieten von eutrophierten Gewässer (Phosphatbelastung) mit weiteren Einschränkungen, über die DüV hinaus ggf. Einführung der Pflicht für Erstellung einer Stoffstrombilanz (Hoftorbilanz)

Düngebedarfsermittlung Aufzeichnungspflicht Ackerland Kultur Ertragsniveau in dt/ha Stickstoffbedarfswert in kg N/ha Winterraps 40 200 Winterweizen A, B 80 230 Winterweizen C 80 210 Winterweizen E 80 260 Wintergerste 70 180 Winterroggen 70 170 Wintertriticale 70 190 Sommergerste 50 140 Hafer 55 130 Körnermais 90 200 Silomais 450 200 für die Kultur - ab Vegetationsbeginn für die Vegetationszeit incl. N min Vorrat im Boden ist dann abzuziehen

Düngebedarfsermittlung Aufzeichnungspflicht Ackerland Kultur Ertragsdifferenz in dt/ha Höchstzuschläge bei höheren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2 Mindestabschläge bei niedrigeren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2 Raps 5 10 15 Getreide und Körnermais 10 10 15 Silomais 50 10 15 Zuckerrüben 100 10 15 Kartoffel 50 10 10 Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Bei stark humosem Boden muss ein Abschlag nach Spalte 2 vorgenommen werden. Humusgehalt in % Mindestabschlag in kg N/ha größer 4,0 humos) 20

Düngebedarfsermittlung Aufzeichnungspflicht Ackerland Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres) Mindestabschlag in kg N/ha Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, 20 Rotationsbrache mit Leguminosen Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung 10 Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse 10 Feldgras 10 Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, 0 Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten Zwischenfrucht Nichtleguminose, abgefroren 0 Nichtleguminose, nicht abgefroren - im Frühjahr eingearbeitet - im Herbst eingearbeitet 20 0 Leguminose, abgefroren 10 Leguminose, nicht abgefroren - im Frühjahr eingearbeitet 40 - im Herbst eingearbeitet 10 Futterleguminosen mit Nutzung 10 andere Zwischenfrüchte mit Nutzung 0

Düngebedarfsermittlung Aufzeichnungspflicht ein Beispiel für Wintergerste Faktoren für die Düngebedarfsermittlung Kultur Wintergerste, Schlag 12-1 Stickstoffbedarfswert in kg N/ha 180 kg N/ha Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoff- 70 dt bedarfswerten in dt/ha Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/ha 60 dt Ertragsdifferenz in dt/ha aus -10 dt Zu- und Abschläge in kg N/ha für im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) Ertragsdifferenz -32 kg N -15 kg Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat --- Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre (10 %) -6 kg Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) -10 kg (Raps) Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung -- Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha 117 kg N/ha Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse abzüglich N min zu Vegetationsbeginn Vorgabe Abzug wegen Ertragsdifferenz 10 dt/ha z.b. Güllegabe im Herbst 60 kg N/ha Vorgabe Abzug für Vorfruchtwirkung

Düngebedarfsermittlung Aufzeichnungspflicht Grünland, mehrschnittiger Feldfutterbau Ertragsniveau (Netto) Rohproteingehalt (% RP: 6,25 = kg N/dt Trockenmasse (TM)) Stickstoffbedarfswert in dt TM/ha in % RP i. d. TM in kg N/ha Grünland/Dauergrünland 1-Schnittnutzung 40 8,6 55 2-Schnittnutzung 55 11,4 100 3-Schnittnutzung 80 15,0 190 4-Schnittnutzung 90 17,0 245 5-Schnittnutzung 110 17,5 310 6-Schnittnutzung 120 18,2 350 Weide/Mähweide Weide intensiv 90 18,0 130 Mähweiden, 60 % Weideanteil 94 17,6 190 Mähweiden, 20 % Weideanteil 98 17,2 245 Weide extensiv 65 12,5 65 mehrschnittiger Feldfutterbau Ackergras (5 Schnitte/Jahr) 150 16,6 400 Ackergras (3-4 Schnitte/Jahr) 120 16,2 310 Klee-/Luzernegras (3-4 Schnitte/Jahr) 120 18,2 350 Rotklee-/Luzerne in Reinkultur 110 20,5 360

Düngebedarfsermittlung Aufzeichnungspflicht Grünland, mehrschnittiger Feldfutterbau Grünland/Dauergrünland Zu- oder Abschläge in kg N/ha je 10 dt TM/ha Ertragsdifferenz je 1 % Rohprotein in der TM Rohproteindifferenz 1-Schnittnutzung 14 6 2-Schnittnutzung 18 9 3-Schnittnutzung 24 13 4-Schnittnutzung 27 14 5-Schnittnutzung 28 18 6-Schnittnutzung 29 19 Weide/Mähweide Weide intensiv 15 8 Mähweiden, 60 % Weideanteil 20 11 Mähweiden, 20 % Weideanteil 25 14 Weide extensiv 10 5 mehrschnittiges Feldfutter Ackergras (5 Schnitte/Jahr) 27 24 Ackergras (3-4 Schnitte/Jahr) 26 19 Klee-/Luzernegras (3-4 Schnitte/Jahr) mit einem Grasanteil > 50 % 29 19

Düngebedarfsermittlung Aufzeichnungspflicht Grünland, mehrschnittiger Feldfutterbau Grünland/Dauergrünland N- Nachlieferung aus Boden Mindestabschläge in kg N/ha sehr schwach bis stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden (weniger als 8 % organische Substanz) stark bis sehr stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden (8 % bis weniger als 15 % organische Substanz) 10 30 anmoorige Grünland- oder Dauergrünlandböden (15 % bis weniger als 30 % organische Substanz) 50 Moorböden (30 % und mehr organische Substanz) Hochmoor 50 Niedermoor 80 mehrschnittiger Feldfutterbau Ackergras (ohne Leguminosen) 0 N-Lieferung Leguminosen Mindestabschläge in kg N/ha Leguminosen im Grünland/Dauergrünland Ertragsanteil von Leguminosen 5 bis 10 % 20 Ertragsanteil von Leguminosen größer 10 bis 20 % 40 Ertragsanteil von Leguminosen größer 20 % 60 Leguminosen im mehrschnittigen Feldfutterbau Klee-/ Luzernegras je 10 % Ertragsanteil Leguminosen 30 Rotklee/ Luzerne in Reinkultur 360

Düngebedarfsermittlung Aufzeichnungspflicht Beispiel Grünland Mähweide, 20 % Weide Kultur Mähweide, 20 % Weide Stickstoffbedarfswert in kg N/ha 245 Ertragsniveau laut Stickstoffbedarfswerttabelle in dt TM/ha 98 Gegebenenfalls Rohproteingehalt laut Stickstoffbedarfswerttabelle in % RP i. d. TM Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt TM/ha Gegebenenfalls Rohproteingehalt grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in % RP i. d. TM, soweit Werte vorliegen Ertragsdifferenz in dt/ha + 7 Gegebenenfalls Rohproteindifferenz in % RP i. d. TM aus Zu- und Abschläge in kg N/ha für Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre (10 %) Ertragsdifferenz + 17 Gegebenenfalls Rohproteindifferenz Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat - 10 Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha 222 Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse 105-10 - 20 z.b. Güllegabe Vorjahr 100 kg N/ha möglicher Zuschlag wegen Ertragsdifferenz +7 dt/ha TM Vorgaben Abzug

Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens Ausgangsstoff des Düngemittels Mindestwirksamkeit im Jahr des Aufbringens in % des Gesamtstickstoffgehaltes Rindergülle 50 Schweinegülle 60 Rinder-, Schaf- und Ziegenfestmist 25 Schweinefestmist 30 Hühnertrockenkot 60 Geflügel- und Kaninchenfestmist 30 Pferdefestmist 25 Rinderjauche 90 Schweinejauche 90 Klärschlamm flüssig (< 15 % TM) 30 Klärschlamm fest ( 15 % TM) 25 Pilzsubstrat 10 Grünschnittkompost 3 Sonstige Komposte 5 Biogasanlagengärrückstand flüssig 50 Biogasanlagengärrückstand fest 30

Bis hierher vielen Dank für die Aufmerksamkeit!