DIE WICHTIGSTEN FRAGEN FÜR HOTELIERS



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BILANZ UND ERFOLGSRECHNUNG IM HOTEL (TEIL 1) 10 DIE WICHTIGSTEN FRAGEN FÜR HOTELIERS Betreuen Sie die Buchführung in Ihrem Hotel selber? Befassen Sie sich mit dem Rechnungswesen Ihres Hotelbetriebes? Wissen Sie, was man dabei unbedingt beachten sollte? Die «Hotelier»- Finanzexperten Martin und Tanja Eltschinger geben Ihnen 20 Tipps für die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung, sodass später keine unangenehmen Fragen oder gar Probleme auftauchen. Im ersten Teil der Serie: 10 Fragen zur Bilanz. 66 07 08I2011

RATGEBER 07 08I2011 Die Zeit der Jahresabschlüsse und der Revisionen per 31. Dezember 2010 ist vorüber und die Generalversammlungen mit anschliessendem Apéro und Lunch wurden in den meisten Fällen ordnungsgemäss bis zum 30. Juni 2011 abgehalten. Zahlreiche Hoteliers führen das Rechnungswesen selber und erstellen auch ihren Jahresabschluss. Andere wiederum werden in der Buchführung durch eine fachkundige Treuhandgesellschaft begleitet. Sofern eine Hotelunternehmung ihr Rechnungswesen selber führt, gilt es in der Abschlussgestaltung doch einige wichtige Kriterien zu beachten. Das periodische Aufbuchen des Geschäftsverkehrs stellt allein noch keine ordnungsgemäss geführte Buchhaltung dar. Damit bei eigener Buchführung das Rechnungswesen auch als taugliches Führungsinstrument eingesetzt werden kann, sind die Bestände auch periodisch, beispielsweise monatlich, abzustimmen und à jour zu halten. Sofern die Unternehmung organisatorisch nicht in der Lage ist, das Rechnungswesen selber zu führen oder die Mitarbeitenden die notwendigen Voraussetzungen nicht mitbringen, empfiehlt es sich, eine Treuhandgesellschaft für die Abschlusserstellung einzuschalten. Die Buchhaltung und damit auch die finanzielle Führung zu vernachlässigen, ist eindeutig am falschen Ort eingespartes Geld und könnte sich als Bumerang erweisen. Die Prüfung der Jahresrechnung dürfte sich demzufolge aufwändiger gestalten, was bei zu viel Kreativität dazu führen kann, dass die Revision gar nicht abgenommen wird. Im Weitern zeigen unsere Erfahrungen, dass Hoteliers, die das Rechnungswesen unterschätzen, oftmals früher oder später für die Finanzierungsinstitute und Geldgeber ein Problem darstellen und folglich schwerwiegende Finanzierungsprobleme bekommen. 1 Worauf ist bei den flüssigen Mitteln zu achten? Der Kassenbestand in der Finanzbuchhaltung ist mit dem Saldo laut Kassenjournal nachzuweisen. Über die Stockgelder, auch wenn sie schon seit Jahren unverändert sind, ist eine Aufstellung den Buchhaltungsunterlagen beizulegen. Die Post- und Banksaldi sind mit den Steuerausweisen des Finanzierungsinstitutes abzustimmen und nachzuweisen. Bei den Fremdwährungskonti ist eine entsprechende Kursanpassung vorzunehmen. Dabei ist beispielsweise zu beachten, dass die Bestände in Euro zum aktuellen Bilanzkurs, zum Beispiel gemäss der Eidg. Steuerverwaltung umgerechnet sind und nicht zum Vorjahreskurs von EUR 1.50. Für die Durchlaufskonten wie etwa «Geld unterwegs» oder «Durchlaufskonto Tageseinnahmen» ist für den Jahresabschluss auch ein Nachweis zu erstellen, wo die Zusammensetzung des Saldos ersichtlich ist. 2 Wie sollen die Forderungen in der Bilanz unterteilt werden? Die Forderungen dürfen nicht als eine einzige Position Debitoren ausgewiesen werden, sondern sind gemäss Art 663a OR in Forderungen aus Leistungen, Forderungen an nahe stehende Personen und Gesellschaften sowie übrige Forderungen wie MwSt., Verrechnungssteuerguthaben, eventuelle Sozialversicherungen usw. zu unterteilen. 3 Was ist bei den Forderungen aus Leistungen zu beachten, beziehungsweise wie ist das Front Office mit den Debitoren abzustimmen? Der Totalbetrag der Debitoren-Offen-Posten-Liste aus dem Front Office muss mit dem Debitorensaldo aus der Finanzbuchhaltung übereinstimmen. Dies setzt voraus, dass der monatliche Umsatz aus dem Front Office vollständig in der Finanzbuchhaltung erfasst wird. Im Weitern sind die meist als Minus-Debitoren im Front Offices ausgewiesenen Gutscheine und Vorauszahlungen unter den übrigen Verbindlichkeiten zu passivieren. Sie dürften nicht mit Forderungen verrechnet bzw. genettet werden. Dies widerspricht dem Bruttoprinzip und ist ein Verstoss zu Art 662a, Abs. 2. Ziff. 6. OR. Für die Forderungen aus den Kreditkarten empfiehlt sich ein separates Konto «Debitoren Kreditkarten» zu eröffnen. Damit gestaltet sich die Abstimmung einfacher. Im Weitern sind überfällige Forderungen, sofern deren Eingang unsicher ist, als Einzelwertberichtigung auf einem separaten Wertberichtigungskonto oder im Delkredere zu berücksichtigen. Auf den restlichen Forderungen kann zusätzlich noch eine Pauschalwertberichtigung von fünf Prozent auf inländische und zehn Prozent für ausländische Debitoren gebildet werden (kantonal verschiedene Steuergesetze beachten). 4 Was ist bei den Verrechnungssteuer - forderungen zu beachten? Das Guthaben sollte jährlich oder bei kleinen Be - trägen jeweils alle drei Jahre zusammen mit Formular 25 (Formular unter www.estv.admin.ch abrufbar) zurückgefordert werden. Die Berechtigung der Forderung ist mit den Kopien aus Steuerverzeichnissen der Bank, welche den Gesamtbetrag pro Jahr aufzeigen, zu dokumentieren. 5 Wie sind die Forderungen an nahe stehende Personen und Gesellschaften zu behandeln? Forderungen gegenüber nahe stehenden Personen und Gesellschaften sind gemäss Art. 663 a OR separat auszuweisen und dürfen nicht in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten sein. Bei diesen Forderungen handelt es sich um Kontokorrente oder kurzfristige Darlehen gegenüber Aktionären oder Schwester, Mutter- oder Tochtergesellschaften. Oft entstehen solche Forderungen aus dem Geschäftsverkehr mit Schwestergesellschaften. Ferner ist zu beachten, dass beim Geschäftsabschluss der Zins gestützt nach den Richtlinien der Eidg. Steuerverwaltung verbucht und in der Erfolgsrechnung als Finanzertrag separat erfasst wird. Besteht eine Forderung mittel- bis langfristig, ist sie unter den Finanzanlagen zu aktivieren. Dabei ist ein Darlehens- oder Kreditvertrag mit entsprechender Rückzahlungsverpflichtung zu erstellen. Im Weitern ist zu beachten, dass der Zins gegenüber dem Satz der Eidg. Steuerverwaltung nicht zu grossen Schwankungen unterliegt. Ein zu tiefer Zins würde eine Ertragsschmälerung für die Gesellschaft bedeuten und steuerlich als Gewinnvorwegnahme betrachtet werden, was zu einer steuerlichen Aufrechnung führen kann. Es empfiehlt sich, das Rundschreiben Zinsen für die Berechnung der geldwerten Leistungen zu beachten, das unter www.estv.admin.ch/ bundessteuer/dokumentation abgerufen werden kann. (Aufgepasst, es erscheint jährlich ein neues Rundschreiben.) 6 Wie werden die Vorräte verbucht? Per Geschäftsabschluss ist zwingend ein Inventar über die Küche und den Keller zu erstellen, welches zuhanden der Revisionsstelle zu unterzeichnen ist. Das Heizöl kann ebenfalls als Vorrat bilanziert werden. Falls es nicht bilanziert wird und kurz vor dem Ende des Geschäftsjah- 67

RATGEBER 8 Die Sachanlagen sind die grössten Aktivposten in der Bilanz. Worauf kommt es dabei an? Die Position Sachanlagen ist für die Hotellerie die bedeutendste Bilanzposition. Deshalb erstaunt es, dass nur wenige Hoteliers eine Anlagebuchhaltung oder ein Anlageverzeichnis führen. Hier besteht klar ein Nachholbedarf. Das Anlageverzeichnis enthält die Angaben, Kaufdatum, Gegenstand, Dauer der Abschreibungsjahre, Abschreibungssatz und die Abschreibungsmethode. Falls Anlagevermögen verkauft wird, ist die Realisation von stillen Reserven ersichtlich. Die Buchungen beim Verkauf von Anlagevermögen lauten: a. Flüssige Mittel an Anlagevermögen (Buchwert). b. Flüssige Mittel an Veräusserungsgewinn auf Anlagevermögen (Erfolgsrechnungskonto, Differenz zwischen Buchwert und Verkaufswert). Finanzexperte Martin Eltschinger im Gespräch mit seiner Tochter Tanja. «Hoteliers, die das Rechnungswesen unterschätzen, stellen für die Finanzierungsinstitute und Geldgeber früher oder später oftmals ein Problem dar. Sie bekommen folglich schwerwiegende Finanzierungsprobleme.» res noch Heizöl für zukünftige Jahre eingekauft worden ist, empfiehlt es sich, bei einem grösseren Betrag eine aktive Rechnungsabgrenzung zu verbuchen. Für Büro- und Reinigungsmaterial sowie für diverses Unterhaltsmaterial lohnt sich eine Aktivierung nur, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt und ein Inventar geführt wird. Oft ist jedoch der Aufwand dafür zu gross und es wird empfohlen, diese Materialien als Betriebs- oder Unterhaltsaufwand zu verbuchen. 7 Was gehört unter Rechnungsabgrenzungen? Bei den Rechnungsabgrenzungen handelt es sich um erfolgswirksame Buchungen, die eine andere Geschäftsperiode betreffen. Diese Buchungen sind im Abschluss abzugrenzen und, je nachdem, unter aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen auszuweisen. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungen handelt es sich um Aufwände, die beispielsweise das Jahr 2012 betreffen, aber im Jahr 2011 bezahlt wurden. Diese werden durch die Buchung «Aktive Rechnungsabgrenzungen an Aufwandkonto» korrigiert. Andererseits können auch Erträge, die zwar das Jahr 2011 betreffen, aber erst im Jahr 2012 fliessen, mit der Buchung «Aktive Rechnungsabgrenzungen an Umsatz» erfasst werden. Bei den «Passiven Rechnungsabgrenzungen» werden die Aufwände abgegrenzt, bei welchen noch keine Lieferantenrechnung eingetroffen ist. Etwa Schlussrechnungen für Strom, Abwasser, Umsatzmiete, externe Buchhaltung/Revision, Steuern usw. Zu beachten ist, dass aktive sowie auch passive Rechnungsabgrenzungen immer ohne MwSt. (Code Vorsteuer 0 %) gebucht werden, denn bei diesen Buchungen wird der Aufwand oder der Ertrag nur abgegrenzt. Erst die effektive Buchung über die Kreditoren bzw. Debitorenbuchhaltung oder über die flüssigen Mittel löst die MwSt. aus. Nach den Rückbuchungen per 1.1. müssen die Salden auf den Konten aktive- und passive Rechnungsabgrenzungen null sein. Bei grösseren Verkäufen sind die Steuerfolgen zu beachten. Bei Ersatzbeschaffungen können die stillen Reserven übernommen werden und es existieren keine Steuerfolgen. 9 Wann kann immaterielles Anlagevermögen aktiviert werden? Darunter fallen in der Hotellerie meist die Gründungskosten für den Notar und den Handelsregistereintrag. Da es sich oft um unwesentliche Beträge handelt, können diese im 1. Geschäftsjahr sofort unter dem Verwaltungsaufwand belastet werden. Falls dennoch eine Aktivierung vorgesehen ist, sind diese Beträge innert maximal fünf Jahren abzuschreiben. 10 Wie werden die Verbindlichkeiten unterteilt? Die Verbindlichkeiten sind nach Art. 663 a OR analog wie die Forderungen als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten nahe stehender Personen und Gesellschaften sowie übrige Verbindlichkeiten wie MwSt. und Sozialversicherungen usw. zu unterteilen. H Im nächsten «Hotelier» (Ausgabe Nr. 9): 10 wichtige Fragen zu Bilanz und Erfolgsrechnung (Teil 2). Was die Hoteliers bei den Sozialleistungen (Teil 3) und bei der Mehrwertsteuer (Teil 4) beachten müssen in den nächsten «Hotelier»-Ausgaben. Die Autoren: Martin Eltschinger ist dipl. Wirtschaftsprüfer und dipl. Bankfachexperte sowie Geschäftsinhaber der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG, Thalwil. Er ist einer der renommiertesten Finanzexperten für die Hotellerie. Tanja Eltschinger leitet seit Oktober 2010 die neue Sparte Treuhand der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG und war vorher über zehn Jahre in einer grossen Treuhandgesellschaft beschäftigt. Sie absolvierte im Herbst 2006 den eidg. Fachausweis für Treuhänder. Kontakt: consulting@eac-eltschinger.ch www.eac-eltschinger.ch 68 07 08I2011

BILANZ UND ERFOLGSRECHNUNG IM HOTEL (TEIL 2) Die Finanzexpertin Tanja Eltschinger ist Leiterin der Treuhand-Abteilung der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG in Thalwil. 10 DIE WICHTIGSTEN FRAGEN FÜR HOTELIERS Betreuen Sie die Buchführung in Ihrem Hotel selber? Befassen Sie sich mit dem Rechnungswesen Ihres Hotelbetriebes? Wissen Sie, was man dabei unbedingt beachten sollte? Die «Hotelier»- Finanzexperten Martin und Tanja Eltschinger geben Ihnen 20 Tipps für die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung, sodass später keine unangenehmen Fragen oder gar Probleme auftauchen. Hier nun zehn weitere Tipps zum Thema Bilanz und Erfolgsrechnung (vgl. «Hotelier» Nr. 7/8, Teil 1). 80 09I2011

RATGEBER FINANZEN Sofern ein Hotelbetrieb die Buchführung selber vornimmt, auch den Jahresabschluss erstellt und die Zahlen als Führungsgrundlage verwendet, ist es wichtig, dass der Geschäftsverkehr nicht nur aufgebucht, sondern die Bestandeskonti auch regelmässig abgestimmt werden. Sofern die Unternehmung organisatorisch nicht in der Lage ist, das Rechnungswesen selber zu führen oder die Mitarbeitenden die notwendigen Voraussetzungen nicht mit sich bringen, empfiehlt es sich jedoch, eine fachkundige Treuhandgesellschaft für die Abschlusserstellung einzuschalten. Eine Vernachlässigung der finanziellen Führung könnte früher oder später in einem finanziellen Abenteuer enden. Die folgenden Fragen und Antworten zum Thema Bilanz und Erfolgsrechnung sollen dem Hotelier weitere Tipps für die eigene Buchführung geben. Die Bereiche Mehrwertsteuer und Löhne/Sozialleistungen werden in einer separaten Folge im «Hotelier» behandelt und sind noch nicht Gegenstand der vorliegenden Fragestellungen: 1Wie werden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgestimmt? Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Lieferantenrechnungen und Rechnungen für Investitionen, Betriebsaufwand und Unterhalt. Der Totalbetrag aus der Kreditoren-Offenpostenliste muss beim Geschäftsabschluss zwingend mit dem Kreditorensaldo der Finanzbuchhaltung übereinstimmen. Ferner sind in der Offenposten-Liste aufgeführte Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen (AHV, ALV, BVG, UVG, KTG, LGAV) und Steuern (MwSt.), Quellensteuer, Asylantensteuer, Kantonale Staats- & Gemeindesteuer, Direkte Bundessteuer) auszugliedern und separat unter den übrigen Verbindlichkeiten auszuweisen. 2 Wie erfolgt die Behandlung der Gutscheine und der Vorauszahlungen? Die im Front Office erfassten Gutscheine und Vorauszahlungen stellen zukünftige Verpflichtungen gegenüber den Hotelgästen dar. Auf der Debitorenliste aus dem Front Office erscheinen die Gutscheine und Vorauszahlungen als Minus-Position und werden als Minus-Debitor in die Finanzbuchhaltung verbucht. Die Totalbeträge dieser Zahlungen sind in der Finanzbuchhaltung per Geschäftsabschluss umzubuchen, das heisst auf je einem Bilanzkonto gesamthaft zu passivieren und jeweils im Rahmen der Abschlusserstellung auf die Vollständigkeit abzustimmen. Am ersten Tag des neuen Geschäftsjahres werden die Totalbeträge der Vorauszahlungen und Gutscheine in der Finanzbuchhaltung wieder auf das Debitorenkonto «zurückgebucht». Bei den Gutscheinen wird die MwSt. erst bei der Einlösung fällig, die Buchung lautet «Debitoren an Umsatz». Bei den Vorauszahlungen wird grundsätzlich gemäss Gesetz die MwSt. bei der Leistung der Vorauszahlung geschuldet. Die Praxis hat gezeigt, dass die MwSt. erst bei der Verrechnung der Zahlung mit der Umsatzleistung abgerechnet wird, da sonst im Front-Office die Zahlung als Minus-Umsatz eingegeben werden und diese wiederum in der Finanzbuchhaltung storniert werden müsste, da noch kein eigentlicher Umsatz generiert wurde. Wir empfehlen nach dem bisherigen Prinzip die MwSt. abzurechnen, sofern eine MwSt.-Revision dies nicht beanstandet hat. 3 Was ist bei den Verbindlichkeiten von nahe stehenden Personen und Gesellschaften zu beachten? Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich um Kontokorrente oder kurzfristige Darlehen gegenüber Aktionären, Tochter-, Mutteroder Schwestergesellschaften. Auch in der Kreditoren-Offenpostenliste aufgeführte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Schwestergesellschaften sind zwingend laut Art. 663a OR unter nahe stehenden Gesellschaften und nicht unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen. Langfristige Schulden sind in der Kontenklassierung als langfristiges Fremdkapital einzugliedern. Ferner ist bei der Verzinsung darauf zu achten, dass sich der Zinssatz im Rahmen der Richtlinien der Eidg. Steuerverwaltung befindet und wiederum separat in der Erfolgsrechnung als Finanzaufwand erfasst wird. Ein zu hoher Zins könnte die Steuerverwaltung als verdeckte Gewinnausschüttung qualifizieren, was zu steuerlichen Aufrechnung führen kann. 4 Wie ist das langfristige Fremdkapital zu erfassen? Beim langfristigen Fremdkapital handelt es sich in der Regel um die Teilfinanzierung des Anlagevermögens. Diese Mittel werden meist von den Banken und der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit zur Verfügung gestellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Nominalwerten und der Bilanzsaldo ist mit den Kontoauszügen dieser Finanzgesellschaften abzustimmen. Bei Gesellschaften, die die Jahresrechnung nicht mit dem Kalenderjahr abschliessen, ist bei noch nicht in Rechnung gestellten Finanzaufwänden eine Abgrenzung des Marchzinses zu berücksichtigen. Der Zinsaufwand für diese Drittgläubiger darf nicht über das gleiche Konto wie der Zinsaufwand für die Darlehen nahe stehender Gesellschaften gebucht werden. Wird das langfristige Fremdkapital von nahe stehenden Gesellschaften oder Aktionären zur Verfügung gestellt, gelten die unter Frage 3 erfassten Kriterien. 5 Wie erfolgt die Abstimmung des Eigenkapitals? Das Eigenkapital umfasst bei Kapitalgesellschaften das Grundkapital, die gesetzlichen und freien Reserven sowie den Gewinn- bzw. Verlustvortrag und das Jahresergebnis. Das Grundkapital muss mit dem Eintrag im Handelsregister übereinstimmen. Falls dieses nicht zu 100 Prozent liberiert bzw. einbezahlt ist, ist der nicht einbezahlte Teil als Forderung unter dem Anlagevermögen zu bilanzieren. 6Worauf ist bei der Verbuchung des Jahresergebnisses und beim Gewinnoder Verlustvortrag zu achten? Beim Geschäftsabschluss ist das Jahresergebnis zu verbuchen. Im Mirus ist das Gegenkonto jeweils das Ausgleichskonto 99999. Nach dieser Verbuchung stimmt das Total Aktiven mit dem Total Passiven in der Bilanz überein. Am ersten Tag des neuen Geschäftsjahres ist das Jahresergebnis auf das Konto Gewinn-/Verlustvortrag umzubuchen. Nach dieser Buchung ist der Saldo auf dem Konto Jahresergebnis null. Sobald die Generalversammlung durchgeführt 09I2011 81

RATGEBER FINANZEN 9 Welche kritischen Blicke sind beim Betriebsaufwand vorzunehmen? Beim Betriebsaufwand ist in der Abschlussgestaltung generell zu beachten, dass folgende Aufwände, die nicht die Abschlussperiode betreffen oder deren Rechnungsstellung noch ausstehend ist, entsprechend abgegrenzt sind: Abos für Service Informatik / Unterhalt Versicherungen Energie / Strom / Wasser / Heizung Steuern Bei den monatlichen Rechnungen wie Reinigung, Miete, Telefon, Leasing von Maschinen und Fahrzeugen ist weiter darauf zu achten, dass diese zwölfmal als Aufwand gebucht sind. Die am Bilanzstichtag noch offenen Leasingverbindlichkeiten sind ferner im Anhang der Jahresrechnung aufzuführen. Falls der Mietzins auf dem Umsatz basiert, ist die Schlusszahlung noch entsprechend abzugrenzen. «Hotelier»-Finanzexperten Martin und Tanja Eltschinger: «Eine Vernachlässigung der finanziellen Führung könnte früher oder später in einem finanziellen Abenteuer enden.» worden ist, kann die Gewinn- oder Verlustverwendung gemäss GV-Protokoll verbucht werden. Nach Verbuchung entspricht der Saldo auf dem Gewinn-/Verlustvortrag dem neuen Vortrag laut GV-Protokoll bzw. Antrag der Jahresrechnung. Es empfiehlt sich generell nach dem Geschäftsabschluss bei Übertragung der Bilanzsalden in das neue Geschäftsjahr eine Eröffnungsbilanz auszudrucken und mit der definitiven Schlussbilanz des Vorjahres abzustimmen. 7Wie wird der Front-Office-Umsatz in der Finanzbuchhaltung behandelt? Aus dem Front Office ist jeweils einen Umsatzbericht auszudrucken und mit den Umsatzkonten in der Erfolgsrechnung abzustimmen. Mit dieser Kontrolle ist sicherzustellen, dass der Umsatz aus dem Front Office vollständig in die Finanzbuchhaltung verbucht wurde. Die Erfolgskonten sind kritisch zu sichten und es ist sicherzustellen, dass alle Monate vollständig erfasst sind und auch nach der MwSt.-Erhöhung die richtigen MwSt.-Codes (Keller-Ertrag = 8.0 % Küchenertrag = 8.0 % und Frühstück 3.8 % bzw. 8.0 %, Beherbergungsertrag = 3,8 %, Kurtaxen = 0,0 % etc.) angewendet worden sind. Der Frühstücksertrag ist getrennt von den anderen Küchenerträgen auszuweisen und es ist zwischen dem Frühstück für Hotelgäste (3.8% MwSt.) und für auswärtige Gäste (8.0% MwSt.) zu unterscheiden. 8 Worauf ist beim Wareneinkauf zu achten? Bei den Rechnungen ist darauf zu achten, dass diese in die korrekten Warenkonti verbucht wurden und die Inventarveränderungen erfasst sind. Rückvergütungen an Lieferanten sind, falls wesentlich, abzugrenzen. 10 Wie sind die Abschreibungen zu gestalten? Bei den Abschreibungen ist zwischen den handelsrechtlichen bzw. steuerlich maximalen Ab - schreibungen und den kalkulatorischen Wertverminderungen, die sich auf die Lebensdauer der Anlagen beziehen und aus der Anlagebuchhaltung ersichtlich sind, zu unterscheiden. Auf der Homepage des entsprechenden kantonalen Steueramtes und bei der Eidg. Steuerverwaltung können die handelsrechtlich zulässigen Abschreibungen abgerufen werden. Wenn das Anlagevermögen vollständig abgeschrieben wurde, wird der Saldo mit CHF 1.00 in der Bilanz ausgewiesen. Das Anlagevermögen darf nur auf CHF 0.00 abgeschrieben werden, wenn ein Verkauf stattgefunden hat. Grundsätzlich empfehlen wir, die Salden auf den Anlagevermögenskonti auf den nächsten Frankenbetrag zu runden, damit keine Rappen ausgewiesen werden. Dafür kann der Abschreibungsbetrag angepasst werden. H Die Autoren: Martin Eltschinger ist dipl. Wirtschaftsprüfer und dipl. Bankfachexperte sowie Geschäftsinhaber der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG, Thalwil. Er ist einer der renommiertesten Finanzexperten für die Hotellerie. Tanja Eltschinger leitet seit Oktober 2010 die neue Sparte Treuhand der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG und war vorher über zehn Jahre in einer grossen Treuhandgesellschaft beschäftigt. Sie absolvierte im Herbst 2006 den eidg. Fachausweis für Treuhänder. Kontakt: consulting@eac-eltschinger.ch www.eac-eltschinger.ch 82 09I2011

BILANZ UND ERFOLGSRECHNUNG IM HOTEL (TEIL 3) PERSONALKOSTEN UND SOZIALVERSICHERUNGEN WAS SIE UNBEDINGT BEACHTEN SOLLTEN! Ganz klar: Die Personalkosten sind in einer Hotelerfolgsrechnung der grösste Ausgabenposten. Gerade bei rückläufigen Umsätzen, wie sie derzeit bei manchen Hotelunternehmungen aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage aktuell sind, können die Personalkosten oft nicht parallel zurückgefahren werden. Daher kommt der administrativen Behandlung der Personalaufwände im Rechnungswesen eine besondere Bedeutung zu. Hier die wichtigsten Tipps von «Hotelier»-Finanzexpertin Tanja Eltschinger. G anz wichtig ist, dass die Hotels über eine auf die Branche spezialisierte Personaladministrationssoftware, wie zum Beispiel das MIRUS verfügen und zudem auch bei jedem Lohnlauf die Berechnungen stichprobenweise überprüfen. Der folgende Beitrag (erster Teil) enthält die wichtigsten Tipps, die für die Führung der Lohnbuchhaltung vorausgesetzt werden, um allfällige Nachzahlungen zu vermeiden. Nach Abschluss des Kalenderjahres wird jedes Jahr der Lohnabschluss erstellt. Dieser Abschluss besteht aus dem Ausfüllen der Jahresenddeklarationen für die Ausgleichskasse sowie Versicherungen für Unfall und Krankheit und dem Erstellen der Lohnausweise für die Mitarbeiter. Beim Lohnabschluss wird vielfach die Abstimmung zwischen der Finanz- und der Lohnbuchhaltung vergessen. Das heisst: Die Abgrenzungen der Schlussrechnungen für die Sozialversicherungen per 31. Dezember werden nicht vorgenommen. Im 3. Teil unserer «Hotelier»-Serie widmen wir uns deshalb dem Thema Lohn/ Sozialversicherungen. 1. SCHRITT JAHRESABSCHLUSS LOHNBUCHHALTUNG 1Was muss grundsätzlich beim Ausfüllen der Jahresdeklarationen für die Sozialversicherungen berücksichtigt werden? Aus dem MIRUS-Lohnprogramm können die Auswertungen für die AHV, ALV, BVG, UVG, KTG etc. ausgedruckt werden. Vor der Einreichung der Deklarationen müssen die versicherungspflichtigen Lohnsummen auf diesen MIRUS-Auswertungen kontrolliert werden. Bei dieser Kontrolle geht es darum, ob alle Lohnarten im vergangenen Jahr korrekt in die jeweiligen Versicherungsbasen gelaufen sind. Falls Fehler festgestellt werden, müssen diese im Lohnprogramm korrekt eingerichtet und allenfalls beim Mitarbeiter rückwirkend korrigiert werden. 2Welche Kontrolle muss bei der AHV-Deklaration vorgenommen werden? Folgende zwei Abstimmungen müssen vorgenommen werden: Kann die Differenz zwischen dem Bruttolohn und dem AHV- Bruttolohn begründet werden? Abweichungen: Nicht AHV-pflichtige Lohnbestandteile wie Kinderzulagen, Taggelder von Versicherungen etc. Kann die Differenz zwischen dem AHV-Bruttolohn und der 80 09I2011

AHV-pflichtigen Basis (welche für die AHV-Deklaration massgebend ist) begründet werden? Abweichungen: Freibetrag bei Rentnern oder Arbeitnehmern unter 18 Jahren. Unter www.ahv-iv.info Dokumentation Merkblätter Beiträge AHV/IV/EO/ALV Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO kann unter Punkt 10 («Der massgebende Lohn») und unter Punkt 11 («nicht zum massgebenden Lohn gehören») 3 nachgelesen werden, welche Lohnbestandteile der AHV unterliegen und welche nicht. Was muss bei der Kontrolle der ALV-Deklaration beachtet werden? Der Totalbetrag des AHV-Bruttolohnes auf der ALV-Auswertung muss mit dem AHV-Bruttolohn auf der AHV-Auswertung übereinstimmen. Differenzen zwischen dem AHV-Bruttolohn und der ALV-pflichtigen Basis müssen begründet werden können. Abweichungen: Gesamtlöhne der Rentner, die nicht ALV-pflichtig 4 sind, Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Lohnteile über dem ALV- Maximum von 126000 Franken (Stand 1.1.2011). Welche Besonderheiten gibt es bei der UVG- Deklaration (Unfallversicherung)? Bei der Unfallversicherung wird zwischen BU (Berufsunfall) und NBU (Nichtberufsunfall) unterschieden. Mitarbeiter, die weniger als 8 Stunden in der Woche arbeiten, unterliegen nicht der NBU-Versicherung. Das heisst, diese Mitarbeiter müssen für Unfälle ausserhalb des Arbeitsplatzes eine private Unfallversicherung abschliessen. Zudem gibt es bei der UVG-Versicherung auch ein Maximum von 126000 Franken (Stand 1.1.2011) analog wie bei der ALV-Versicherung. Bei der Abstimmung der UVG-Auswertung sind folgende Punkte zu beachten: Sind unkorrekterweise UVG-pflichtige Lohnsummen über 126 000 Franken aufgeführt? Stimmt das Total des AHV-Bruttolohnes auf der Abrechnung Unfallversicherung mit dem AHV-Bruttolohn auf der AHV-Auswertung überein? Kann die Differenz zwischen dem AHV-Bruttolohn und der UVG-pflichtigen Basis begründet werden? Achtung: Rentner haben bei der UVG-Versicherung keinen Freibetrag und sind mit dem vollen Lohn pflichtig. Auch Arbeitnehmer unter 18 Jahren, die nicht AHV/ALV-pflichtig sind, fallen in die 5 UVG-Pflicht. Ausserdem sind EO-Entschädigungen nicht UVGpflichtig. Wie muss die KTG-Lohnsumme (Krankentaggeldversicherung) kontrolliert werden? Grundsätzlich entspricht die KTG-pflichtige Lohnsumme der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Das heisst, die KTG-pflichtige Basis auf der Abrechnung Krankengeldversicherung kann mit der AHVpflichtigen Basis auf der AHV-Abrechnung abgestimmt werden. RATGEBER FINANZEN 62. SCHRITT BEITRÄGE ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER Wie werden die Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber für AHV, ALV, BVG, UVG, KTG verbucht? Wir empfehlen, in der Bilanz Kontokorrente für jede Sozialversicherung einzurichten, dadurch werden die Abstimmungen beim Jahresabschluss und die Kontenübersicht unter dem Jahr einfacher. Zudem kann jederzeit überprüft werden, ob die Akontozahlungen unter dem Jahr den effektiven Beiträgen gerecht sind. Verbuchung Arbeitnehmer-Beiträge: Lohndurchlaufskonto/KK Sozialversicherungen. Verbuchung Arbeitgeber-Beiträge: Sozialversicherungsaufwand/KKSozialversicherungen. Zahlung der Versicherungsrechnungen: KK Sozialversicherungen/Liquide Mittel bzw. Verbindlichkeiten. 7 AHV, IV, EO ½ von 10.3 % = 5.15 % Welche Beiträge übernimmt der Arbeitnehmer? Die Antworten beziehen sich auf den Stand vom 1.1.2011: ALV ½ von 2.2 % = 1.1 % auf Lohnsumme bis CHF 126000 ½ von 1.0 % = 0.5 % auf Lohnsumme über CHF 126000 bis CHF 315 000 (Auf Lohnteilen über CHF 315 000 werden keine ALV-Beiträge erhoben) BVG Aufteilung nach Reglement/Vertrag, max. 50 % des Beitrages 8 UVG: Nichtberufsunfall-Beitrag KTG: in der Regel je 50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber Welche Beiträge übernimmt der Arbeitgeber? Die Antworten beziehen sich auf den Stand vom 1.1.2011: AHV, IV, EO ½ von 10.3 % = 5.15 % FAK-Beitrag zu 100 % Verwaltungskostenbeitrag zu 100 % ALV BVG UVG: KTG: ½ von 2.2 % = 1.1 % auf Lohnsumme bis CHF 126000 ½ von 1.0 % = 0.5 % auf Lohnsumme über CHF 126000 bis CHF 315 000 (Auf Lohnteilen über CHF 315 000 werden keine ALV-Beiträge erhoben) Aufteilung nach Reglement/Vertrag, mind. 50 % des Beitrages Berufsunfall-Beitrag in der Regel je 50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber Im nächsten «Hotelier» (November, Nr. 11): Der 3. Schritt, Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung. Abweichungen: Bei Rentnern gibt es keinen Freibetrag wie bei der AHV, der volle Lohn ist KTG-pflichtig. Ab dem 70. Altersjahr ist zudem keine KTG-Versicherung über den Arbeitgeber mehr möglich. Arbeitnehmer unter 18 Jahren sind nicht AHV-pflichtig, jedoch unterliegen Sie der KTG-Pflicht. EO-Entschädigungen sind AHV/ALV-pflichtig, jedoch nicht KTG-pflichtig. Vielfach wird bei der KTG-Versicherung ein Maximal-Lohn versichert. Es sind unbedingt Vertrag und/oder Police zu beachten! In der Regel sind es 200 000 Franken oder höher. 09I2011 Die Autorin: Tanja Eltschinger leitet seit Oktober 2010 die neue Sparte Treuhand der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG und war vorher über zehn Jahre in einer grossen Treuhandgesellschaft beschäftigt. Sie absolvierte im Herbst 2006 den eidg. Fachausweis für Treuhänder. Kontakt: consulting@eac-eltschinger.ch www.eac-eltschinger.ch 81

BILANZ UND ERFOLGSRECHNUNG IM HOTEL (TEIL 4) PERSONALKOSTEN UND SOZIALVERSICHERUNGEN WAS IST IM JAHRESABSCHLUSS DRINGEND ZU BEACHTEN? Der Mitarbeiteraufwand ist der grösste Kostentreiber in einer Hotelerfolgsrechnung. Mit einer auf die Hotelbranche spezialisierten Software wie beispielsweise das Mirus kann die notwendige Transparenz und eine wesentliche administrative Unterstützung geschaffen werden. Im 3. Teil haben wir uns in einem ersten Schritt vor allem mit den Fragen aus der Lohnbuchhaltung und in einem zweiten Schritt mit den Beiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden befasst. Im 4. Teil gehen wir in einem dritten Schritt auf die formell korrekte Verbuchung und Abgrenzung der Löhne und Sozialleistungen im Jahresabschluss ein. 3. SCHRITT JAHRESABSCHLUSS FINANZBUCHHALTUNG Die Kontrollen der Mirus-Auswertungen wurden durchgeführt und die Deklarationen für die Versicherungen ausgefüllt sowie an die jeweiligen Ämter bzw. Versicherungen zugestellt. Als nächstes steht der Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung an. Ob das Abschlussdatum auf den 31. Dezember (Kalenderabschluss) oder auf ein anderes Datum fällt, ist für die Abgrenzung der Sozialversicherungen nicht entscheidend. 1Wie muss beim Jahresabschluss per 31. Dezember vorgegangen werden? Bei der Erstellung des Jahresabschlusses Anfang Jahr werden voraussichtlich die Schlussrechnungen der Ausgleichskasse bzw. Versicherungen noch nicht eingetroffen sein. Trotzdem müssen die Schlussrechnungen für AHV/ALV, BVG, UVG und KTG abgegrenzt werden. Wir empfehlen für die Berechnung des Abgrenzungsbetrages eine Aufstellung im Excel zu erstellen, die sich auf die Mirus- Auswertungen stützen. Bei dieser Berechnung geht es darum, den Jahresbeitrag für AHV/ ALV, UVG und KTG aufgrund der versicherungspflichtigen Jahreslohnsumme gemäss Mirus-Auswertungen zu berechnen. Wenn der Gesamtbeitrag eruiert werden konnte, werden die Akontozahlungen für AHV/ALV/BVG bzw. die provisorische Rechnung für UVG/KTG für das vergangene Jahr in Abzug gebracht. Der daraus verbleibende Betrag ist der voraussichtliche Betrag der Schlussrechnung. Die errechneten Schlussbeträge müssen grundsätzlich mit den Salden der entsprechenden Kontokorrente Sozialversicherungen übereinstimmen. Wenn dies nicht der Fall ist, wurden die Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbeiträge in der Lohnbuchhaltung unvollständig eingerichtet (zum Beispiel die FAK-Beiträge und Verwaltungskosten, welche Arbeitgeberaufwendungen darstellen, sind in der Lohnbuchhaltung nicht erfasst worden) oder es erfolgte unter dem Jahr eine Korrektur, die nicht in der Lohnbuchhaltung korrigiert worden ist. Falls diese Differenz nicht wesentlich ist, kann die- 80 10I2011

RATGEBER FINANZEN ser Abweichungsbetrag über das Sozialversicherungsaufwandskonto auf den Kontokorrenten Sozialversicherungen abgegrenzt werden. Bei einer grösseren und wesentlichen Differenz, muss dem Problem nachgegangen werden. 2Wie muss beim Jahresabschluss, der nicht per Kalenderabschluss erfolgt, vorgegangen werden? Es gelten grundsätzlich die gleichen Bemerkungen wie im Punkt 1. Der Unterschied liegt nur darin, dass beim Erstellen des Jahresabschluss die Schlussrechnungen der Ausgleichskassen, bzw. Versicherungen schon eingetroffen sein könnten und eine manuelle Excel-Berechnung wegfällt. Eine Abstimmung per 31. Dezember muss trotzdem vorgenommen werden. Die Salden der Kontokorrente Sozialversicherungen müssen per 31. Dezember mit den später bezahlten Schlussrechnungen übereinstimmen. Falls Abweichungen bestehen, muss analog zu Punkt 1 vorgegangen werden. 3Kontenrahmen Hotellerie 2006: Was muss bei der Verbuchung oder Abstimmung des Personalaufwandes (50000er-Konten beachtet werden? Wenn die Lohn- sowie Finanzbuchhaltung im Mirus geführt werden, erfolgt die Verbuchung der Lohnläufe automatisch von der Lohn- in die Finanzbuchhaltung. In der Regel werden der AHV- Bruttolohn sowie die nicht AHV-pflichtigen Lohnanteile auf die 50000er-Konten verbucht. Die Umlagen der Kontengruppe 510 Gehälter und 520 Sozialaufwand auf die 40000er bzw. 60000er- Konten können in der Lohnbuchhaltung hinterlegt und automatisch verbucht werden. Der übrige Personalaufwand muss dagegen manuell auf die 40000er-Konten umgelagert werden. Wir empfehlen den Übrigen Personalaufwand sowie die Abgrenzungsbuchungen der Sozialversicherungs-Schlussrechnungen im Verhältnis zum Lohnaufwand umzulagern. Über die 50000er-Konten erfolgen nur die Buchungen aus der Lohnbuchhaltung. Das heisst «manuelle» Buchungen in der Finanzbuchhaltung, wie zum Beispiel Auszahlungen über Kasse/Bank oder Taggeldzahlungen von Versicherungen werden direkt auf die 40000er- bzw. 60000er-Lohnkonten gebucht. Ausserdem muss beachtet werden, dass nach Verbuchung der monatlichen Lohnläufe folgende Konten den gleichen Saldo ausweisen: Die Kontengruppe 510 Gehälter muss mit dem Konto 59 010 Umlagen Gehälter auf KST übereinstimmen. Die Kontengruppe 520 Sozialaufwand muss mit dem Konto 59 020 Umlagen Sozialleistungen auf KST übereinstimmen. Die Kontengruppe 530 Übriger Personalaufwand muss mit dem Konto 59 030 Umlagen Übrig. Personalaufwand übereinstimmen. Zudem muss nach Verbuchung des Lohnlaufes und der Umlagen beachtet werden, dass die Kontengruppe 50 Personalaufwand den Saldo null ausweist. Für die Abstimmung beim Jahresabschluss empfiehlt es sich, aus dem Mirus-Mitarbeitermanagement-Programm das «Lohn Schlussblatt» über das ganze Geschäftsjahr auszudrucken und mit den 50000er-Konten in der Finanzbuchhaltung abzustimmen. 4Welche Lohnabgrenzungen müssen zusätzlich beim Jahresabschluss noch berücksichtigt werden? Zusätzlich zu den Abgrenzungen der Sozialversicherungen müssen im Lohnaufwand noch folgende transistorische Abgrenzungen vorgenommen werden: aufgelaufener 13. Monatslohn, welcher noch nicht ausbezahlt worden ist Guthaben an Ferien-, Frei- und Feiertage aufgelaufene Überstunden noch nicht ausbezahlter Bonus oder Gratifikation inklusive die darauf fallenden Sozialversicherungen 10I2011 5Welche Auswirkungen hat ein Privatanteil Fahrzeug? Die Aufrechnung des Privatanteils Fahrzeug unterliegt der AHV/ALV und wird wie folgt in der Finanzbuchhaltung verbucht: Lohnaufwand/Lohndurchlaufskonto. Auf dem Lohnausweis muss die Aufrechnung in Ziffer 2.2 Privatanteil Geschäftswagen mit dem Betrag ausgewiesen und im Feld «F Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort» durch ein Kreuz markiert werden. 6 Wie wird die Quellensteuer buchhalterisch abgewickelt? Die Verbuchungen sehen wie folgt aus: Abzug bei Arbeitnehmer/in: Lohndurchlaufskonto / Kontokorrent Quellensteuer Zahlung der Rechnung Quellensteuer: Kontokorrent Quellensteuer / Liquide Mittel bzw. Verbindlichkeiten Bezugsprovision: Kontokorrent Quellensteuer / Provision Quellensteuer (Aufwandminderungskonto) Nach Verbuchung der Zahlung und Bezugsprovision, zeigt der Saldo des Kontokorrents Quellensteuer null oder die noch nicht bezahlten Quellensteuermonate an. 7Wie wird der L-GAV-Beitrag verbucht? Beim L-GAV empfehlen wir auch ein Kontokorrent einzurichten, damit sich die Abstimmung übersichtlicher gestaltet. Die Verbuchungen sehen wie folgt aus: Abzug bei Arbeitnehmer/in: Lohndurchlaufskonto / Kontokorrent L-GAV Zahlung der L-GAV-Beiträge: Kontokorrent L-GAV / Liquide Mittel bzw. Verbindlichkeiten Beitrag Arbeitgeber: Verwaltungsaufwand / Kontokorrent L-GAV 8Wie müssen Taggeldzahlungen von Versicherungen verbucht werden? Es empfiehlt sich, für die Lohnarten Taggeldzahlungen Versicherungen in der Lohnbuchhaltung ein neues Fibu-Konto einzurichten. Zum Beispiel Konto 51090 Taggeldzahlungen Versicherungen. Die Verbuchungen sehen wie folgt aus: 1. Verbuchung Auszahlung an den Mitarbeiter via Lohnlauf: Konto 51 090 Taggelder Versicherungen / Konto 22 010 Durchlaufskonto Löhne. 2. Verbuchung Die Umlagen aufgrund des Kontos 51 090 manuell in der Finanzbuchhaltung buchen. Zum Beispiel Taggeld für Service: 46 110 Gehälter Restauration/59 010 Umlage Gehälter. 3. Verbuchung Zahlung der Versicherung an den Arbeitgeber. Diese Zahlung ist direkt der Sparte zuzuweisen. Zum Beispiel Liquide Mittel/46 110 Gehälter Restauration. H Die Autorin: Tanja Eltschinger leitet die neue Sparte Treuhand der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG und war vorher über zehn Jahre in einer grossen Treuhandgesellschaft beschäftigt. Sie absolvierte im Herbst 2006 den eidg. Fachausweis für Treuhänder. 81

FINANZEN BILANZ UND ERFOLGSRECHNUNG IM HOTEL (TEIL 5) WAS IST BEI DER MWST. ZU BEACHTEN? FRAGE: Die Abwicklung der Mehrwertsteuer (MwSt.) ist trotz angeblichen Erleichterungen im neuen, seit dem 1. Januar 2010 geltenden MwSt.-Gesetz nach wie vor sehr tückisch. Unsere Erfahrungen in der Hotellerie zeigen, dass sich in der Umsetzung oft viele Fragestellungen ergeben. Sofern der Prozess MwSt. im Hotel intern oder extern nicht mit der notwendigen Sorgfalt abgewickelt wird, könnten bei einer MwSt.-Revision bedeutende Nachforderungen entstehen, welche die Zahlungsbereitschaft beeinträchtigen. Frage: Wie kann man den MwSt.-Prozess erleichtern und das erwähnte Risiko minimieren? S. Z., Finanzchef in 4-Sterne-Hotel Die Autorin: Tanja Eltschinger ist Treuhänderin mit eidg. Fachausweis und Leiterin Treuhand bei der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG, Thalwil. Kontakt: www.eac-eltschinger.ch consulting@eac-eltschinger.ch ANTWORT: Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mehrwertsteuer (MwSt.), die für die Hotellerie relevant und zu beachten sind: 1. Welche Kontrolle muss bei der Erstellung der MwSt.- Abrechnung vorgenommen werden? Für die Kontrolle ist die MwSt.-Verprobungsliste massgebend. Im Mirus ist diese Liste unter Auswertungen, Hauptbuch, MwSt.-Abrechnungen ab 2010, Verprobung, Kreuz bei Mehrwertsteuerprotokoll abrufbar. Auf dieser Auswertung sind alle Konten mit den entsprechenden MwSt.-Codes aufgeführt. Es ist zu kontrollieren, ob die Umsätze oder Aufwendungen mit den korrekten MwSt.-Codes abgerechnet worden sind. Das heisst: Die Umsatzkonten sind nur mit den Umsatzsteuercodes abgerechnet worden. Die Aufwände sind nur mit den Vorsteuercodes abgerechnet worden. Der Vorsteuerfreicode 11u wird nur auf Vorsteuerkonten angewendet. Kontrolle, ob die Umsätze mit den korrekten MwSt.-Sätzen abgerechnet worden sind (zum Beispiel Wein Ertrag mit 8,0 % MwSt., Stand 1.1.2011). Da vielleicht in der Hitze des Gefechts Flüchtigkeitsfehler vorgefallen sind und diese bei der oben erwähnten Kontrolle festgestellt werden, kann die Korrektur des MwSt.-Codes in der Buchungsmaske vorgenommen werden. Wenn die Abstimmung keine Fehler enthält, kann die provisorische MwSt.-Abrechnung ausgedruckt werden. Ich empfehle Ihnen grundsätzlich für jede Ziffer auf der MwSt.-Abrechnung ein MwSt.-Code einzurichten. Vor allem bei den umsatzsteuerfreien MwSt.-Codes ist eine Unterscheidung sehr wichtig, da nicht alle «freien» Umsätze einer Vorsteuerkürzung unterliegen. Wenn Sie bei der Einrichtung Hilfe benötigen, unterstützen Sie die Mirus Software AG und das EAC-Team gerne. 2. Was muss auf der MwSt.-Abrechnung kontrolliert werden? Ich empfehle Ihnen, jedes Feld auf der MwSt.-Abrechnung zu kontrollieren. Im Detail sind dies folgende Kontrollen: Ziffer 220 bis 280 (Abzüge): Falls diese Positionen nicht null betragen, sind sie zu hinterfragen. Liegt tatsächlich ein ausgenommener Umsatz, Export usw. vor? Ziffer 230, nicht steuerbare Leistungen, hat die Folge einer Vorsteuerkürzung. Wurde diese Kürzung vorgenommen (z. B. Personalunterkünfte in eigener Liegenschaft)? Empfehlung: Die Vorsteuerkürzung einmal jährlich im letzten Quartal des Geschäftsjahres vornehmen. Wenn die Ziffern 301, 311 und 341 addiert werden, muss das Total mit Ziffer 299 übereinstimmen. Ziffer 399 Umsatzsteuer muss mit dem Fibu-Konto Umsatzsteuer übereinstimmen. Ziffer 400 Vorsteuer auf Material-/DL-Aufwand muss mit dem Fibu-Konto Vorsteuer Mat/DL übereinstimmen (Kontengruppe 40 000er im Hotelkontenrahmen 2006). Ziffer 405 Vorsteuer auf Investitionen/übriger Aufwand muss mit dem Fibu-Konto Vorsteuer Investitionen/übriger Aufwand übereinstimmen (Kontengruppe 10 000er und 60 000er im Hotelkontenrahmen 2006). Ziffer 415: Wurde der Eigenverbrauch auf dem Privatanteil Fahrzeug oder Mitarbeiterverpflegung korrekt ausgewiesen? Nach den Umbuchungen der Umsatzsteuer und Vorsteuern auf das Kreditor MwSt.-Konto in der Finanzbuchhaltung muss die Ziffer 500 bzw. 510 mit dem Fibu-Konto Kreditor MwSt. übereinstimmen. 3. Welche Buchungen müssen vorgenommen werden, wenn die Kontrolle der MwSt.-Abrechnung erfolgreich war? Die Vorsteuern und die Umsatzsteuer sind quartalsweise wie folgt umzubuchen: Zum Beispiel: 1. Quartal 2011 = Verbuchung 31.03.2011. 31.03.2011, Kreditor MwSt.-Konto / Vorsteuerkonto Material/DL- Aufwand. 31.03.2011, Kreditor MwSt.-Konto / Vorsteuerkonto Investitionen und Betriebsaufwand. 31.03.2011, Umsatzsteuerkonto / Kreditor MwSt.-Konto. Nach diesen drei Verbuchungen muss der Saldo auf dem Kreditor MwSt.-Konto mit der Schuld bzw. dem Guthaben gemäss MwSt.- Abrechnung übereinstimmen. Die Zahlung der MwSt.-Abrechnung wird an schliessend wie folgt verbucht: Kreditor MwSt./ 64 4I2012

RATGEBER LESER FRAGEN Liquide Mittel oder Kreditor MwSt. / Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Jedoch muss bei der zweiten Variante darauf geachtet werden, dass beim Jahresabschluss diese Schuld wieder ausgesondert wird. Nach Abschluss der MwSt.-Abrechnung (z. B. 1. Quartal 2011) beginnen die Salden auf den Vorsteuersowie Umsatzsteuerkonto wieder bei null. Wichtig ist, dass, sobald die MwSt.-Abrechnung per Post an die Steuerverwaltung versendet worden ist, die entsprechende MwSt.-Periode im Buchhaltungsprogramm auf definitiv gesetzt wird. 4. Umsatz-Abstimmung: Was ist darunter zu verstehen? Beim Jahresabschluss ist gemäss gesetzlichen Grundlagen eine MwSt.-Umsatz-Abstimmung zu erstellen (Art. 128 der MwStV.). Viele Buchhaltungsprogramme können eine automatische Abstimmung generieren. Ich empfehle Ihnen jedoch, eine manuelle Abstimmung im Excel vorzunehmen, damit auch allfällige Programmierungsfehler entdeckt werden können. Die Umsatzabstimmung sieht wie folgt aus: 1. Alle Umsatzkonten gemäss Erfolgsrechnung aufführen (die Salden gemäss Geschäftsabschluss). 2. Die deklarierten Umsätze gemäss den vier MwSt.-Abrechnungen gegenüberstellen. 3. Allfällige Differenzen müssen begründet werden können. Falls das Geschäftsjahr nicht per Quartalsende abschliesst (z.b. 1.5.2011 bis 30.4.2012), kann für die Umsatzabstimmung die Periode 01.04.2011 bis 31.03.2012 genommen werden. 5. Privatanteil Fahrzeug: Was ist zu beachten? Wie bereits in der «Hotelier»-Ausgabe November 2011 erwähnt, wird die Aufrechnung des Privatanteils Fahrzeug mit der AHV abgerechnet und im Lohnaufwand/Lohndurchlaufskonto verbucht. Der Abzug des Privatanteils Fahrzeug zwischen dem Nettolohn und dem ausbezahlten Lohn löst dagegen die MwSt.-Eigenverbrauchssteuer aus. Die Verbuchung lautet wie folgt: Lohndurchlaufskonto/Fahrzeug Privatanteil (60000er-Konto), MwSt.-Code «Eigenverbrauch». Ich empfehle Ihnen, in der Finanzbuchhaltung ein neues Konto für den Privatanteil Fahrzeug zu eröffnen, welches gleich nach dem Konto Unterhalt Fahrzeug erscheint. Im Weiteren ist ein MwSt.-Eigenverbrauchscode im Buchhaltungsprogramm unter den MwSt.-Schlüsseln zu eröffnen, sofern noch keiner existiert (Verbuchungskonto in der Fibu für den Eigenverbrauch ist das Konto Vorsteuer auf Betriebsaufwand). Nach diesen zwei Schritten kann im Mirus- Lohnprogramm im Buchungsbeleg das korrekte Fibu-Konto unter der Lohnart «Abzug Privatanteil Fahrzeug» abgespeichert werden. Die Buchung erfolgt anschliessend automatisch mit dem korrekten MwSt.-Satz. Der Eigenverbrauch wird in Ziffer 415 der MwSt.-Abrechnung ausgewiesen. 6. Wie berechnet sich der Privatanteil Fahrzeug? Der Privatanteil Fahrzeug rechnet sich wie folgt: Pro Monat 0,8 Prozent des Kaufpreises bzw. des Barkaufpreises bei Leasing exkl. MwSt., mindestens aber CHF 150. pro Monat x 12 Monate = Privatanteil Fahrzeug im Jahr. Dieser errechnete Betrag ist inkl. MwSt.. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der Broschüre MwSt.-Info 08 Privatanteile der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) und in der Wegleitung zum neuen Lohnausweis (www.steuerkonferenz.ch). H Fortsetzung im nächsten «Hotelier» (Mai-Ausgabe). 4I2012 65

RATGEBER LESER FRAGEN FINANZEN BILANZ UND ERFOLGSRECHNUNG IM HOTEL (TEIL 6) WAS IST BEI DER MWST. ZU BEACHTEN? FRAGE: Die Abwicklung der Mehrwertsteuer (MwSt.) ist trotz angeblichen Erleichterungen im neuen, seit dem 1. Januar 2010 geltenden MwSt.-Gesetz nach wie vor sehr tückisch. Unsere Erfahrungen in der Hotellerie zeigen, dass sich in der Umsetzung oft viele Fragestellungen ergeben. Sofern der Prozess MwSt. im Hotel intern oder extern nicht mit der notwendigen Sorgfalt abgewickelt wird, könnten bei einer MwSt.-Revision bedeutende Nachforderungen entstehen, welche die Zahlungsbereitschaft beeinträchtigen. Frage: Wie kann man den MwSt.-Prozess erleichtern und das erwähnte Risiko minimieren? S. Z., Finanzchef eines Viersterne-Hotels Die Autorin: Tanja Eltschinger ist Treuhänderin mit eidg. Fachausweis und Leiterin Treuhand bei der EAC Eltschinger Audit & Consulting AG, Thalwil. Kontakt: www.eac-eltschinger.ch consulting@eac-eltschinger.ch ANTWORT: Hier, im zweiten Teil (vgl. Hotelier Nr. 4, April), die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mehrwertsteuer (MwSt.), die für die Hotellerie relevant und zu beachten sind: 7. Wie berechnet sich der Abzug für Mitarbeiterverpflegung? Die Berechnungsgrundlage finden Sie auf der Homepage der Eidg. Steuerverwaltung Selbstständig Erwerbende: Merkblatt N1/2007 (Stand 01.01.2012) Arbeitnehmer (unselbstständig erwerbend): Merkblatt N2/2007 (Stand 01.01.2012) Die Monatspauschale ist im Mirus-Lohnprogramm zu hinterlegen, damit automatisch bei jedem Lohnlauf der Abzug bei den Mitarbeitenden erfolgt. Die Verbuchung lautet: Lohndurchlaufskonto / Verpflegung Personal (40000er-Konto) mit MwSt.-Eigenverbrauch-Code. 8. Welche MwSt.-Folgen hat die Verbuchung der Personalunterkünfte? Die Verbuchung der Einnahmen von Personalunterkünften gilt als ausgenommener Umsatz. Dies hat zur Folge, dass der Vorsteuerabzug nicht zu 100 Prozent geltend gemacht werden kann. Für die Verbuchung in der Finanzbuchhaltung gibt es folgende Möglichkeiten: 1. effektive Verbuchung In der Erfolgsrechnung werden für den Unterhalt im Hotel und im Personalhaus separate Konten eröffnet. Die MwSt.-konformen Unterhaltsrechnungen für das Hotel werden mit Vorsteuerabzug gebucht. Die Aufwendungen für das Personalhaus werden ohne Vorsteuer (mit MwSt.-Code 11u im Mirus) gebucht. Diese Buchungsvariante ist etwas aufwändiger, da bei jeder Rechnung die klare Trennung zwischen Hotel und Personalhaus vollzogen werden muss. 2. Pauschalverbuchung Es müssen in der Erfolgsrechnung keine separaten Konten für Hotel und Personalhaus geführt werden. Alle MwSt.-konformen Rechnungen werden mit dem Vorsteuerabzug gebucht. Einmal jährlich (Empfehlung im letzten Quartal des Geschäftsjahres) wird eine pauschale Vorsteuerkürzung von 0.07 Prozent vorgenommen. Bei Umbauten bzw. Renovationen von Personalhäusern ist besonders auf die MwSt.-Regelungen zu achten. 9. Wie müssen folgende Umsätze MwSt.-technisch verbucht werden? Maison: Umsatz-Buchung, Debitoren/Umsatz mit MwSt.-Um satz - steuer Zahlungsbuchung: Marketingaufwand/Debitoren mit MwSt.-Vorsteuerabzug Debouren: Bei Vorliegen eines MwSt.-konformen Beleges: Zahlung von Hotel zum Beispiel an Taxifahrer: Debouren/Kasse mit MwSt.-Vorsteuerabzug. Weiterverrechnung an Gast: Debitoren/ Debouren mit MwSt.-Umsatzsteuer. Wenn kein MwSt.-konformer Beleg vorliegt: Beide Buchungen mit MwSt.-Vorsteuerfreicode 11u im Mirus buchen Kurtaxen: Nach dem Hotelkontenrahmen werden die Kurtaxen-Einnahmen auf das Konto 34050 verbucht. Es ist ein separater MwSt.-Code zum Beispiel «0% Umsatzsteuerfrei Kurtaxen» im Mirus einzurichten, damit der Umsatz automatisch in der MwSt.-Abrechnung in Ziffer 280 Diverses (gemäss MwSt.-Info 15 der Eidg. Steuerverwaltung) ausgewiesen wird. Dagegen sind Gästeausgaben wie zum Beispiel City Tax MwSt.-pflichtig. No Show: No-Show-Leistungen gelten als Schadenersatz und unterliegen nicht der MwSt. Die Einnahmen sind in der MwSt.- Abrechnung unter Ziffer 910 Spenden, Dividenden, Schadenersatz zu deklarieren (gemäss MwSt.-Info 15 der Eidg. Steuerverwaltung). Auch hier empfehle ich einen separaten MwSt.-Code im Mirus einzurichten. 10. Welche MwSt.-Codes sollen im Mirus eröffnet werden? Die entsprechende Excel-Aufstellung (Übersicht) finden Sie unter www.hotelier.ch/finanzratgeber H 62 5I2012