ENERGIEEFFIZIENTE STRAßENBELEUCHTUNG AUS RECHTLICHER SICHT

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Transkript:

ENERGIEEFFIZIENTE STRAßENBELEUCHTUNG AUS RECHTLICHER SICHT 19.11.2015 Thorsten Ernst Energieeffiziente LED-Straßenbeleuchtung Wissen www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp

GLIEDERUNG» Die öffentliche Auftragsvergabe» Erhebung von Straßenausbaubeiträgen?» Nächtliche Abschaltung der Beleuchtung?

WETTBEWERB ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE MÜSSEN IM WETTBEWERB VERGEBEN WERDEN» Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen für die Ausschreibung von LED-Straßenleuchten» Leistungsbeschreibung, Auswahlkriterien und Wertung bedürfen einer genauen Betrachtung Bedarfsermittlung Bestimmung des Auftragswertes Produktmerkmale Wartungsaufwand Produktbezogene Zertifikate» Dies gilt auch für Beleuchtungs-Contracting

VOL/A ODER VOB/A? WAS IST DER HAUPTGEGENSTAND DES AUFTRAGS?» Entscheidend ist der wirtschaftliche Schwerpunkt des Auftrags!» Allen Bestandteilen einen wirtschaftlichen Wert zuweisen» Bestandteile der richtigen Leistung zuordnen Eine Liefer- und Dienstleistung? dann gilt die VOL/A Eine Bauleistung? dann ist die VOB/A anzuwenden» Werte der einzelnen Leistungen addieren

AUSSCHREIBUNG UND VERGABE SCHWELLENWERTE» Nach der Bestimmung der Verfahrensart muss noch der Auftragswert bestimmt werden» Bestimmung des Auftragswertes: Geschätzter Netto-Auftragswert Über die gesamte Vertragslaufzeit Optionen und Vertragsverlängerungen einbeziehen Wartungsverträge über die gesamte Laufzeit» Vergleich mit den EU-Schwellenwerten (aktuell gültig seit dem 1.1.2014)

EU-SCHWELLENWERTE EU-Vergaberecht (EU-weite Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte) Bauaufträge nach VOB/A 5.186.000 (Netto) Lieferungen und Dienstleistungen nach VOL/A 207.000 (Netto) Sektorenauftraggeber nach SektVO 414.000 (Netto) Haushaltsrecht (Nationale Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte)

DER LEITFADEN HILFE FÜR DAS VERGABEVERFAHREN ENERGIEEFFIZIENTE STRASSENBELEUCHTUNG EIN LEITFADEN FÜR KOMMUNEN

WEITERE HILFSMITTEL CHECKLISTE VON ZVEI» Arbeits- und Entscheidungshilfe zur Auswahl von LED-Leuchten» Produktmerkmale z.b. Leistungsdaten, Produktqualität, Ästhetik, Thermomanagement» Qualifikationskriterien und Nachweise www.licht.de

AUSSCHREIBUNG UND VERGABE ZUSCHLAGSKRITERIEN» Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind spätestens in den Vergabeunterlagen bekannt zu gegeben: Gewichtung der Kriterien Sie sollen durch Unterkriterien konkretisiert werden» Zuschlagskriterien können z.b. sein: Energieverbrauch, Lebensdauer (Bemessungslebensdauer und Lichtstromrückgang), Ausleuchtung (Mastabstände), Wartungsfaktoren, Ästhetik Wirtschaftlichkeit über den Betriebszeitraum

AUSSCHREIBUNG UND VERGABE PTJ-BEWERTUNGSMATRIX

EIN FALL AUS DER PRAXIS WIE SIE ES NICHT TUN SOLLTEN» Zuschlagskriterium 100 % Preis Wirtschaftlich unsinnig, da eine Betrachtung über den ganzen Betriebszeitraum unter Beachtung aller Nebenkosten erfolgen muss vergaberechtswidrig» Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien (sog. Mehr an Eignung )» Äpfel mit Birnen vergleichen (Lebensdauerkriterien, )» Keine Laufzeitgarantie für LED geben lassen? Steigen hierdurch die Preise?

PRAXISHILFEN LEITFADEN PLANUNGSSICHERHEIT IN DER LED- BELEUCHTUNG» Erscheinungsdatum: 26.11.2013» Herausgeber: ZVEI

DIE E-VERGABE KENNEN SIE SCHON DIE E-VERGABE?» Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien (Richtlinie 2014/24/EU)» Verpflichtend für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte» Umsetzung spätestens zum 18.04.2016 Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Elektronische Auftragsunterlagen» Die Vorteile: Kein Ausdruck und umständlicher Versand der Unterlagen Einfache Bieterkommunikation Automatische Erstellung der Vergabe-Dokumentation Die Vergabeplattformen sind bereits erprobt Geringeres Manipulationsrisiko

GLIEDERUNG» Die öffentliche Auftragsvergabe» Erhebung von Straßenausbaubeiträgen?» Nächtliche Abschaltung der Beleuchtung?

ERHEBUNG VON AUSBAUBEITRÄGEN URTEIL DES VG NEUSTADT/WEINSTRAßE VOM 02.03.2012» Die für ihren (Straßenbeleuchtung) Ausbau notwendigen Kosten sind dennoch entgeltfähig (vgl. u. a. OVG RP, Urteil vom 24.2.2010 6 A 11145/09.OVG)» Der Austausch noch funktionierender Leuchten ist jedoch rechtlich nach dieser Verordnung (VO EG 245/2009) nicht geboten.» Allein der Wechsel von Leuchtenaufsätzen stellt zudem keine beitragsfähige Maßnahme dar.» Allein verringerte Betriebskosten sind per se nicht geeignet, einen Ausbautatbestand zu begründen. Ein hinreichend konkreter Sondervorteil für die Anlieger wird hierdurch aber nicht vermittelt.

GLIEDERUNG» Die öffentliche Auftragsvergabe» Erhebung von Straßenausbaubeiträgen?» Nächtliche Abschaltung der Beleuchtung?

NÄCHTLICHE ABSCHALTUNG BELEUCHTUNGSPFLICHT?» In Rheinland-Pfalz keine generelle gesetzliche Pflicht der Kommunen zur Beleuchtung ihrer Verkehrsanlagen» Es gilt im Einzelfall zu prüfen, wie weit das Dimmen oder Abschaltung rechtlich unbedenklich ist (Abwägung) Gefährliche Fahrbahnstrecken (Kreuzungen, Einmündungen, Engpässe, etc. ) Zeiträume beachten (Nachtzeit, Wochenende, ) Winter, Sommer und Wetter (Schaltung durch Sensor?) Unterscheidung der Gebiete (Gewerbe-, Wohngebiet, ) Fußgänger besonders schützen

NÄCHTLICHE ABSCHALTUNG WORAUF GILT ES ZU ACHTEN?» Vorsicht bei Zebrastreifen und Fußgängerüberwegen» Beleuchtung von Verkehrshindernissen, wenn nötig ( 32 Abs. 1 S. 3 StVO)» Verkehrssicherungspflicht (Schaffung von Gefahrenquellen) an Baustellen, beschädigten Straßen oder Gehwegen» Dimmen: bei vermeintlich gleicher Lichtstärke, können Kontraste und damit die Wahrnehmbarkeiten von Personen, Tieren und Fahrzeugen schlechter werden

NÄCHTLICHE ABSCHALTUNG BELEUCHTUNGSPFLICHT?» Bedenken Sie: neben der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, ist die Beleuchtung von Wegen und Plätzen ein Mittel zur Förderung des gemeindlichen Lebens (Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft, öff- Leben )» Beleuchtungspflicht der Verkehrsteilnehmer: in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern ( 17 StVO)

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

Energieagentur Rheinland-Pfalz Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Trippstadter Straße 122 67663 Kaiserslautern Thorsten Ernst thorsten.ernst@energieagentur.rlp.de 0631-205 75 7133