Normen und Regelwerke zur Barrierefreiheit Gesetzliche Grundlagen, Regelwerke des DIN, der FGSV und der Länder

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Transkript:

Barrierefrei im öffentlichen Raum Planung barrierefreier Verkehrsanlagen Normen und Regelwerke zur Barrierefreiheit Gesetzliche Grundlagen, Regelwerke des DIN, der FGSV und der Länder 1

Rechtliche Grundlagen - UN Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - im April 2009 in Deutschland in Kraft getreten Präambel e) soziale Definition von Behinderung: Behinderung als Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren (= Der Mensch wird behindert) v) voller Zugang für Menschen mit Behinderungen u.a. zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt ist Bedingung um alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen zu können Quelle: rebstock@fh-erfurt.de 2

Regelwerke und Normen 1998 DIN 18024- Teil1 Barrierefreies Bauen 2000 DIN 32984- Bodenindikatoren (alte Norm) 2002 DIN 32981- Zusatzeinrichtungen an Straßenverkehrssignalanlagen 2006 - E DIN 18030 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen und -anforderungen vorgelegt und wieder zurückgezogen - Hessischer Leitfaden Unbehinderte Mobilität - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 2010 DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen - Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude 2011 - DIN 18040-2 Wohnungen - DIN 32984 Bodenindikatoren - Hinweise der FGSV Barrierefreie Verkehrsanlagen 2013 - E DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum 3

Regelwerke und Normen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 gibt allgemeine Vorgaben über Platzbedarf, berücksichtigt erstmalig auch Orientierung für Blinde (getrennte Querungsstelle) Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA 10 Vorgaben für Ampelphasen und die Zusatzausstattung für Blinde (akustische und taktile Signale) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA 02 gibt allgemeine Vorgaben über Platzbedarf und Borde Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen HBVA Zusammenstellung der Anforderungen sowie aller konsensfähigen Standards 4

Regelwerke und Normen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RAL 2012 Richtlinie für die Anlage von Autobahnen RAA Richtlinie für die Anlage von Rastanlagen RR Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs EAÖ Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR Empfehlungen für die Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete ESG Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 5

Planungshilfen und -vorgaben Regeln und Standards der Verkehrsbetriebe, -verbünde und der DB Regeln für die Gestaltung der Haltestellen (corporate designe) Regelwerk der DB orientiert sich an DIN-Normen Technische Spezifikation für Interoperabilität (TSI) Bodenindikatoren, Rampen, Zugänge, Bahnsteigbreiten, Bahnübergänge, Toiletten... 6

E DIN 18040-3 05-13 Der Entwurf der DIN 18040-3 erschien am 27.05.2013. Er komplettiert die beiden anderen Normteile zum barrierefreien Bauen, Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude und Teil 2 für den Wohnungsbau. Die alte DIN 18024 ist damit jetzt auch Teil 1 hinfällig. Für den öffentlichen Raum liegen mit diesem Normentwurf nun alle relevanten Regelwerke zur Barrierefreiheit in aktualisierter Fassung vor. Seit der letzten Ausgabe der DIN 18024 sind 15 Jahre vergangen. In dieser Zeit erhielt die gesellschaftliche Aufgabe, barrierefrei zu bauen, zunehmendes Gewicht. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums und der Verkehrsinfrastruktur hat seitdem sichtbare Fortschritte gemacht. Die seitherigen Erfahrungen und Diskussionen sind nun in die neue Norm eingeflossen. Gegenüber der DIN 18024 Barrierefreies Bauen. Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrsund Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen von 1998 enthält die jetzt vorliegende E- DIN 18040-3 wesentliche Ergänzungen und Erweiterungen. Zunächst sind Schutzziele vorangestellt, Ziele, die Maßstab für jede Baumaßnahme - auch im Bestand - sind. Übernommen wurden im Wesentlichen die Anforderungen an den Raumbedarf. Präzisiert wurden die Anforderungen an das Gefälle von Rampen und Gehwegen, insbesondere an das Quergefälle. Wesentlich erweitert wurden die Anforderungen, die sich aus den Bedürfnissen von Menschen mit sensorischen Einschränkungen ergeben. Bezüglich der Anforderungen blinder und sehbehinderter Menschen wird immer wieder auf die DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum verwiesen oder deren Regelung übernommen. Die enge Abstimmung beider Normen kommt auch darin zum Ausdruck, das der Normausschuss Bauwesen die Mitträgerschaft der DIN 32984, die vom Normenausschuss Medizin formuliert wurde, übernommen hat. 7

E DIN 18040-3 05-13 Wesentlich verändert und erweitert wurden die Vorgaben für Querungsstellen. In der DIN 18024 von 1998 war der 3 cm hohe Bord noch Standard, der neue Normentwurf setzt jetzt die getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe an die erste Stelle, also einen Querungsbereich für Gehbehinderte (und alle mit Kinderwagen, Rollkoffern u.ä.) mit einer Absenkung des Bordes auf Fahrbahnniveau sowie einen besonderen Querungsbereich für Blinde und Sehbehinderte mit höherem Bord. Ob die geforderten 6 cm Bordhöhe wirklich erforderlich sind und sich langfristig durchsetzen werden, steht für mich allerdings in Frage. Die Zulassung einer Nullabsenkung ist jedenfalls eine der grundlegenden Veränderungen gegenüber der alten Norm. Hier greift die neue Norm endlich das auf, was in vielen Kommunen längst praktiziert wird und was im Jahre 2006 in der RASt 06 und dem hessischen Leitfaden Unbehinderte Mobilität bereits eingeführt wurde. Die alte" Querungsstellenform mit dem auf 3 cm abgesenkten Bord bleibt nach dem Normentwurf aber weiter möglich. Neu ist die grundsätzliche Forderung nach Bodenindikatoren. Dabei wird unterschieden zwischen gesicherten Querungsstellen" (mit Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg/Zebrastreifen) und ungesicherten Querungsstellen". Diese Unterscheidung stützt sich auf die DIN 32984. Die Vorgaben für Anlagen des öffentlich zugängliche Personenverkehrs geben im Wesentlichen wider, was gegenwärtig Standard ist und praktiziert wird. Hier waren die Anforderungen der Barrierefreiheit im Wesentlichen in den Regelwerken der Bahn und anderer Betreiber enthalten und ließen wenig Spielraum. Neu eingefügt bzw. ergänzt wurden schließlich noch - meist eher allgemein formulierte - Anforderungen an Straßentunnel, an Grün- und Freizeitanlagen und den Naturraum. Die neue Norm ist zunächst als Entwurf erschienen. Während einer Frist von 4 Monaten kann Einspruch erhoben werden, die Frist endet also am 27.09.2013. Anschließend wird über die Einsprüche verhandelt, bevor die Norm endgültig beschlossen werden kann. 8

E DIN 18040-3 05-13 Neu aufgenommen in der DIN 18040-3 Formulierung von Schutzzielen, die Maßstab für jede Baumaßnahme - auch im Bestand - sind Bedürfnissen von Menschen mit sensorischen Einschränkungen Anforderungen an Straßentunnel, Seilbahnen u.a., Ergänzungen bei Grün- und Freizeitanlagen und dem Naturraum, Veränderungen gegenüber 18024-1 Gefälle von Rampen und Gehwegen, insbesondere Quergefälle Völlig neue Vorgaben für Querungsstellen, insbes. Empfehlung von differenzierter Bordhöhe mit Nullabsenkung Neustrukturierung der Begegnungs- und Bewegungsflächen 9

E DIN 18040-3 05-13 Allgemeine Planungsanforderungen Grundprinzipien a) Gewährleistung stufenloser Wegeverbindungen für Rollstuhl- und Rollatornutzer; b) einheitliche Gestaltung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen; c) sichere, taktil und visuell gut wahrnehmbare Abgrenzung verschiedener Funktionsbereiche (z. B. niveaugleiche Flächen für den Rad- und Fußgängerverkehr); d) erschütterungsarme, trittsichere und rutschfeste Oberflächenbeläge; e) visuell und taktil kontrastreiche Gestaltung von Hindernissen und Gefahrenstellen; f) Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips. 10

E DIN 18040-3 05-13 Raumbedarf nutzbare Gehwegbreite Mindestplatzbedarf von Menschen in Rollstühlen Situation Maß in m Breite zur Begegnung für den Richtungswechsel Breite in Durchgängen 1,80 1,50 1,50 0,90 11

E DIN 18040-3 05-13 Raumbedarf Gehwege Lichte Höhe: min. 2,25 m Lichte Breite an Engstellen: Min. 0,90 m Länge der Engstelle max. 18 m Altenative: Einengung der Fahrbahn Verkehrsberuhigter Bereich 12

E DIN 18040-3 05-13 Überwindung von Höhenunterschieden Für Gehbehinderte: Aufzüge (störanfällig, Taster muss in Greifhöhe sein) Rampen bis 6 % (alle 6 m Zwischenpodest von 1,50 m erforderlich, Handläufe, Radabweiser) gemäß DIN 18040-1 Für Sehbehinderte/Blinde Treppen (oben Sturzgefahr, Noppenfeld erforderlich) Fahrtreppen (wenn sie nicht die Fahrtrichtung wechseln) Aufzüge (Führung zum Taster erforderlich) Rampen (Kollisionsgefahr mit Radfahrern; wenn steiler als 6 %: Sturzgefahr, Noppenfeld erforderlich) 13

E DIN 18040-3 05-13 Rampen und Treppen Ab 12 m Breite ist ein zusätzliches Geländer erforderlich 14

E DIN 18040-3 05-13 Längs- und Querneigung Längsneigung Längsneigung bis 10 m - bei Rampen bis 6 m Längsneigung Zwischenpodeste Querneigung Querneigung ohne Längsneigung Querneigung auf Rampen bis 3 % bis 6 % bis 3 % bis 2 % bis 2,5 % 0 % 15

E DIN 18040-3 05-13 Rampen Rampe mit Geländer und Radabweiser, Noppenfeld oben mit unzureichendem optischen Kontrast 16

E DIN 18040-3 05-13 Aufzüge und Taster Taster müssen auffindbar sein 17

Raumgliederung und Führung Die Gliederung des Verkehrsraums schafft Sicherheitszonen erleichtert die Orientierung 18

Hindernisse Quelle: Planungsleitfaden Offenbach Quelle: DIN 18040-1 Hindernisse müssen mit dem Langstock ertastet werden können... und optisch erkennbar sein, oder aus der Gehbahn gerückt werden. 19

Niveaugleich angrenzende Funktionsbereiche Liederbach Höchster Straße Trennstein zwischen Gehund Radweg 20

Niveaugleich angrenzende Funktionsbereiche Trennstein Querprofil Liederbach Höchster Straße 21

Niveaugleich angrenzende Funktionsbereiche Grenzen und Trennstreifen müssen auch optisch wahrnehmbar sein. Frankfurt 22

Niveaugleich angrenzende Funktionsbereiche Auch bei shares space sind Orientierungshilfen erforderlich Erfurt Bohmte 23