kranken- und pflegeversicherung Wahltarife zum Krankengeld



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Transkript:

kranken- und pflegeversicherung Wahltarife zum Krankengeld

Wahltarife Krankengeld 3 Hauptberuflich Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen. Ergänzend zu diesem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld bietet die Knappschaft diesen Personenkreisen den Wahltarif Krankengeld an. Hauptberuflich Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können somit entscheiden, ob sie alleinig das gesetzliche Krankengeld wählen oder sich zusätzlich mit dem Krankengeldwahltarif finanziell absichern. Künstler und Publizisten wird das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt, ohne dass eine besondere Wahl gegenüber der Knappschaft notwendig ist. Auch dieser Personenkreis hat die Möglichkeit, eine weitergehende Absicherung mit früherem Beginn durch die Teilnahme am Wahltarif Krankengeld zu wählen. Die Teilnahme an einem Wahltarif Krankengeld ist freiwillig und erfolgt durch die Abgabe einer Teilnahmeerklärung. Die Wahltarife können von Mitgliedern der Knappschaft bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres abgeschlossen werden. Im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung erfolgt keine Gesundheitsprüfung und es werden auch keine Risikozuschläge wegen bestehender Erkrankungen oder nach Art und Schwere der Tätigkeit erhoben.

inhaltsverzeichnis Welche Wahltarife werden angeboten?... 5 Wie hoch ist das Krankengeld aus dem Wahltarif?... 6 Wie lange besteht der Anspruch auf Krankengeld?... 8 Wann ruht der Anspruch auf Krankengeld?... 9 Was kostet die Teilnahme an dem Wahltarif?... 10 Wann beginnt der Wahltarif?... 12 Wann endet der Wahltarif?... 13 Wann ist eine Teilnahme an dem Wahltarif ausgeschlossen?... 14 Welche Vorteile bietet der Wahltarif?... 15 Interesse am Wahltarif?... 16

Wahltarife Krankengeld 5 Welche Wahltarife werden angeboten? Es werden zwei Wahltarife angeboten, mit denen ein Anspruch auf Krankengeld mit unterschiedlichem Beginn erworben werden kann. Die Krankengeldtarife können nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeldanspruch abgeschlossen werden. Hauptberuflich Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte, die ihre (freiwillige) Versicherung mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt haben oder künftig wählen, können ihren Anspruch um einen früheren Beginn ergänzen. Sie haben die Wahl zwischen einem Krankengeld-Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder mit Anspruch auf Krankengeld vom 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Künstler und Publizisten können über ihren gesetzlichen Krankengeldanspruch hinaus den Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen.

Wie hoch ist das Krankengeld aus dem Wahltarif? Das versicherbare Krankengeld aus dem Wahltarif kann in 10-Euro- Schritten von 30,00 bis 150,00 Euro gewählt werden. Es muss mindestens der Hälfte des Betrages entsprechen, der als gesetzliches Krankengeld zu zahlen wäre. Beträgt das gewählte Krankengeld mehr als 30,00 Euro, darf es 100 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens/Arbeitsentgelts nicht überschreiten. Eine Begrenzung auf die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes findet nicht statt. Bei hauptberuflich Selbständigen ist immer das Arbeitseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids maßgeblich. Sofern noch kein Steuerbescheid seit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erstellt wurde, beträgt das Wahltarif-Krankengeld 30,00 Euro pro Kalendertag. In Abhängigkeit von dem tatsächlichen monatlichen Arbeitseinkommen/ Arbeitsentgelt ergeben sich somit folgende Möglichkeiten bei der Höhe des wählbaren Krankengeldes:

Wahltarife Krankengeld 7 monatliches Arbeitseinkommen/Arbeitsentgelt in Euro bis 1.199,99 Wählbares Krankengeld pro Kalendertag in Euro 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 X 1.200,00-1.499,99 X X 1.500,00-1.799,99 X X X 1.800,00-2.099,99 X X X X 2.100,00-2.399,99 X X X X X 2.400,00-2.699,99 X X X X X 2.700,00-2.999,99 X X X X X X 3.000,00-3.299,99 X X X X X X X 3.300,00-3.599,99 X X X X X X X 3.600,00-3.899,99 X X X X X X X X 3.900,00-4.199,99 X X X X X X X X X 4.200,00-4.499,99 X X X X X X X X X X ab 4.500,00 X X X X X X X X X X X

Zu beachten ist, dass aus dem Wahltarif Krankengeld Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgesehen ist. Das gewählte Brutto-Krankengeld vermindert sich demnach um den Versichertenanteil an der Beitragszahlung zur Pflegeversicherung und in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen ggf. auch zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei Änderung der finanziellen Verhältnisse ist eine Anpassung der Krankengeldhöhe nach oben oder nach unten zu Beginn des übernächsten Kalendermonats möglich, sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wie lange besteht der Anspruch auf Krankengeld? Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung die zu Lasten der Knappschaft erbracht wurde von ihrem Beginn an, im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Das Wahltarif-Krankengeld wird längstens bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, anschließend besteht der Anspruch auf gesetzliches Kranken geld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung.

Wahltarife Krankengeld 9 Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht der Anspruch auf Krankengeld insgesamt für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Wann ruht der Anspruch auf Krankengeld? Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Sie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten, soweit und solange Sie Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ruht, solange Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld bezogen wird, solange die Arbeitsunfähigkeit der Knappschaft nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt, soweit und solange für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung ( 7 Abs. 1a SGB IV) eine Arbeitsleistung nicht geschuldet wird oder solange ein Beitragsrückstand von zwei Monaten besteht und Sie trotz Mahnung nicht gezahlt haben.

Was kostet die Teilnahme an dem Wahltarif? Für den Krankengeldanspruch aus dem Wahltarif ist eine Prämie zu zahlen, die zusätzlich zu den Beiträgen zur (freiwilligen) Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten ist. Für jedes teilnehmende Mitglied wird eine individuelle Monatsprämie erhoben, deren Höhe sich nach dem gewählten Beginn des Krankengeldanspruchs und der Höhe des versicherten Krankengeldes bestimmt. Die Prämie ist nicht altersabhängig und für Frauen und Männer gleich. Die Höhe der monatlichen Prämie in Euro ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.

Wahltarife Krankengeld 11 Prämientabelle Für das Wahltarif Krankengeld bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit in Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeldanspruch. Gewähltes Krankengeld pro Kalendertag in Euro Monatliche Prämie in Euro Anspruch auf Krankengeld vom/bis 15. 42. Tag der AU 22. 42. Tag der AU nicht für Künstler/Publizisten 30 33,97 22,30 40 43,77 28,80 50 53,57 35,30 60 63,37 41,80 70 73,17 48,30 80 82,97 54,80 90 92,77 61,30 100 102,57 67,80 110 112,37 74,30 120 122,17 80,80 130 131,97 87,30 140 141,77 93,80 150 151,57 100,30 Zur Verdeutlichung, wie sich die monatliche Prämienhöhe für den Wahltarif in Abhängigkeit von dem gewählten Beginn des Krankengeldanspruchs sowie der Höhe des versicherten Krankengeldes bestimmt, dient das folgende Beispiel:

Beispiel Eine Selbständige weist ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe von 1.650,00 Euro nach. Sie wählt ein kalendertägliches Brutto Krankengeld in Höhe von 30,00 40,00 50,00 Euro Der Krankengeldanspruch soll vom 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit in Ergänzung zum gewählten gesetzlichen Krankengeldanspruch (ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) beginnen. Ergebnis: Die monatliche Prämie (Tabelle) für den Wahltarif beträgt 43,77 Euro Wann beginnt der Wahltarif? Der Wahltarif Krankengeld kann direkt mit Beginn der Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Ansonsten beginnt der Wahltarif ab dem übernächsten Kalendermonat nach Eingang der Teilnahmeerklärung. Bei erstmaliger Tarifwahl ist eine Wartezeit von drei Monaten, gerechnet ab Tarifbeginn, vorgesehen. Für die während der Wartezeit eingetretenen Arbeitsunfähigkeitszeiten besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Wahltarife Krankengeld 13 Sofern zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeerklärung Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder Arbeitsunfähigkeit zwischen dem Tag der Abgabe und des Wirksamwerdens der Teilnahmeerklärung eintritt, beginnt der Wahltarif erst mit dem Tag nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit. Wann endet der Wahltarif? Das Mitglied ist an den Wahltarif drei Jahre gebunden (Mindestbindungsfrist). Innerhalb dieser Zeit kann auch die Mitgliedschaft zur Knappschaft nicht gekündigt werden. Eine Kündigung des Wahltarifs kann erstmals zum Ablauf der Mindestbindungsfrist erfolgen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zu beachten. Bei fehlender Kündigung verlängert sich die Teilnahme jeweils um ein weiteres Jahr. Hiervon unabhängig besteht ein Sonderkündigungsrecht bei wirtschaftlicher Härte und bei eventuellen Prämienerhöhungen. Der Wahltarif endet außerdem, sofern das Mitglied nicht mehr zum anspruchberechtigten Personenkreis gehört.

Wann ist eine Teilnahme an dem Wahltarif ausgeschlossen? Folgende Mitglieder sind vom Wahltarif Krankengeld ausgeschlossen: Mitglieder, die das 65. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme vollendet haben Mitglieder, die voll erwerbsgemindert sind Hinweis: Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbaren Leistung Bezieher von Vorruhestandsgeld Bezieher von Arbeitslosengeld II Bezieher von Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Bezieher einer Rente eines staatlichen ausländischen Renten-/ Versicherungsträgers Mitglieder, deren Anspruch auf Leistungen nach 16 SGB V ruht (z. B. wegen Nichtzahlung der Beiträge, Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Heil- oder Gesundheitsfürsorge)

Wahltarife Krankengeld 15 Mitglieder, für die der Anspruch auf Leistungen nach 52 a SGB V ausgeschlossen ist Anwartschaftsversicherte nach 240 Absatz 4 a SGB V und Versicherte, für die nach 264 SGB V auftragsweise Leistungen durch die Knappschaft erbracht werden Welche Vorteile bietet der Wahltarif? Der Wahltarif der Knappschaft bietet eine Vielzahl an Vorteilen: finanzielle Sicherheit während einer Erkrankung keine Gesundheitsprüfung bei Tarifabschluss keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen frei wählbarer Beginn des Anspruchs auf Krankengeld keine Begrenzung auf die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes, innerhalb des Zeitraumes des gewählten Ergänzungstarifes (15. bzw. 22. Tag bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit) Anpassungsmöglichkeit der Krankengeldhöhe bei Änderung der finanziellen Verhältnisse keine Gewinnorientierung bei der Prämienkalkulation

Interesse am Wahltarif? Wenn Sie Interesse an unserem Wahltarif oder weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Unter unserem für Sie kostenfreien Service-Telefon 08000 200 501 beraten wir Sie gerne und ausführlich. Sie erhalten dort und in allen Geschäftsstellen der Knappschaft auch die Erklärung zum Wahltarif Krankengeld und das Merkblatt mit den Tarifbedingungen.

Wahltarife Krankengeld 17

impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kranken- und Pflegeversicherung Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum www.knappschaft.de Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Stand: Juli 2012 Vordr. 10046 (10071) 5. 12 BAL I 2 000 1681