Ich lasse Beschimpfungen und Beleidigungen weg!

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Transkript:

Element 3 Schulregeln 1 Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit herausfrderndem Verhalten hat wie an vielen anderen Schulen auch in unserer Schule zugenmmen. Um eine gute Lernatmsphäre und ein gutes Arbeitsklima an der Schule zu erhalten, hat die Schulknferenz am 27.1.14 eine für alle am Schulleben Beteiligten verbindliche 1. Regel beschlssen. Ein umfangreicher Regelkatalg wird vn allen am Schulleben Beteiligten für nicht sinnvll erachtet. Maximal 3 Regeln sllen auf Dauer das Schulleben rdnen. Schulregel 1 Ich lasse Beschimpfungen und Beleidigungen weg! Knsequenzen bei Verstß gegen die Regeln Schüler fertigt eine Entschuldigung anhand einer Vrlage an. Verschiedene Versinen: - Schüler schreibt Entschuldigungstext selbst. - Schüler kreuzt Entschuldigungssätze an. - Schüler spurt Entschuldigungssätze nach. - Schüler erstellt Entschuldigung mit Piktgrammen. Wann flgen die Knsequenzen? - Die Knsequenz sll zeitnah - möglichst am gleichen Tag - durch das Klassenteam erflgen und vm Schüler erledigt werden. - Über Beschimpfungen und Beleidigungen in der Pause werden die Klassenlehrer sfrt nach der Pause mündlich der telefnisch vn den aufsichtführenden Lehrern infrmiert. - Das Klassenteam kntrlliert, b die Entschuldigung angefertigt wrden ist. - Günstiger Zeitraum für das Anfertigen der Entschuldigungen sind die Pausen der die GF. - Nach 3 Entschuldigungen muss eine sziale Arbeit abgeleistet werden. Beispielhaft seien genannt: Klassendienst übernehmen Hf fegen Müll einsammeln Schulbus säubern Bedarfsarbeiten Viele Bleistifte / Buntstifte spitzen Spülen Fensterbänke säubern Sitzbänke in der Eingangshalle saugen Bei Schulschluss alle Stühle der Klasse hchstellen Spielangebt in der GF für jüngere Schüler machen Selbstfahrer dürfen erst um 15.15 Uhr statt 15.00 Uhr die Schule verlassen Papierhandtücher verteilen Beim Wäschedienst und in der Küche helfen (Handtücher falten, Bügeln, Tische eindecken im Speiseraum) Fahrräder aufpumpen Mntags Bewegungsraum einräumen Gegebenenfalls Rücktritt vm Amt des Klassensprechers/in

Element 3 Schulregeln 2 Die Verjährungsfrist vn Entschuldigungen endet in der Verantwrtung des Klassenteams im Zeitraum zwischen 1 und 6 Wchen, d.h. für den einen Schüler werden Entschuldigungen nach einer Wche gestrichen, für den anderen nach sechs Wchen. Die Eltern erhalten über einen entsprechenden Vrdruck die Infrmatin, dass sich ihr Shn/ihre Tchter dreimal entschuldigen musste, werden um Kenntnisnahme durch Unterschrift gebeten und gebeten, ein Gespräch mit ihren Kinde zu führen. Was passiert, wenn Schüler die Entschuldigung nicht anfertigen wllen? Vrbemerkung: Knsequenzen Die Auffrderung zur Anfertigung einer Entschuldigung sllte zwar zeitnah zum Hergang erflgen, dem Schüler muss aber vr dem Gespräch und vr der Anfertigung einer Entschuldigung die Gelegenheit gegeben werden, zur Ruhe zu kmmen. Gespräche mit sehr erregten Schülern sind nicht sinnvll. 1. Intensives Gespräch mit den Lehrkräften mit der Zielsetzung der Entschuldigung. 2. Gespräch mit der Schulleitung mit der Zielsetzung der Entschuldigung. 3. Schriftlicher Verweis mit Mitteilung an die Eltern (Ordnungsmaßnahme gemäß 53 Absatz 1 SchulG) und Einladung der Eltern und des Schülers zu einem Gespräch mit der Schulleitung und den Lehrkräften. 4. Im äußersten Fall ist nach Rücksprache mit der Schulleitung ein Ausschluss vm Unterricht für einen Tag möglich gemäß 53 Absatz 3 SchulG. Implementierung der Regel: Die Implementierung erflgte im Rahmen einer Themenwche:, 24. 28.3.14 Einführungsveranstaltung in der Halle mntags 1. Blck - Vrstellung der Regel - Stpp-Lied der Klasse MA - Rllenspiel des Schülerrates - Mderatin Schulleitung Die Organisatin der Tage Di D erflgte eigenverantwrtlich in den Stufen, dabei benennen die Stufen einen Krdinatr bzw. eine Krdinatrin Abschlussveranstaltung in der Halle freitags 2. Blck 28.3.14 - Wiederhlung der Regel - Präsentatin einzelner Arbeitsergebnisse aus den Stufen - Mderatin Schulleitung Die Eltern wurden durch einen Elternbrief infrmiert und zur Präsentatin am Ende der Themenwche 28.3.14 eingeladen. Evaluatin Zu Beginn des neuen Schuljahres (September 2014) wird eine erste Evaluatin durch Lehrerknferenz erflgen.

Element 3 Schulregeln 3 Knsequenzen bei Verstß gegen die Regel Schulregel 2 Ich tue niemandem weh und drhe nicht! Vraussetzung für Knsequenzen: Eine erwachsene Persn ist Zeuge des Vrfalls bzw. das schuldhafte Verhalten einer Persn lässt sich eindeutig klären. Bei Drhungen jeglicher Art und leichteren Übergriffen wie Schubsen, Rempeln, Zwicken - bei Geschehen in der Pause: Abbruch der Pause, Aufenthalt in der Eingangshalle - bei Geschehen im Klassenraum: Ausschluss aus der Gemeinschaft, z.b. Nebenraum - in jedem Fall führen die Klassenlehrer ein klärendes Gespräch mit dem Schüler, frdern ev. zur Wiedergutmachung auf. - Infrmatin der Eltern bei mehrfachem Auftreten über Mitteilungsheft der telefnisch - Besteht das Verhalten frt, erneutes Gespräch mit den Eltern unter Hinzuziehung der Schulleitung. Die Eltern werden dabei darauf aufmerksam gemacht, dass bei Frtbestehen des Verhaltens Knsequenzen gemäß 53 flgen. Bei massiven Bedrhungen und massiven Übergriffen z.b. Einsatz vn Gegenständen, Beißen, Spucken, Haare ziehen, Angriffe auf Lehrer.. - Sfrtige Infrmatin der Eltern - Infrmatin der Schulleitung - Schüler muss möglichst sfrt abgehlt werden. Schüler, die nicht sfrt abgehlt werden können, sllen innerhalb der Stufe in einer Parallelklasse untergebracht werden - Schulausschluss durch die Schulleitung gemäß 53 SchulG, Dauer abhängig vn der schwere des Übergriffes - Rückkehr des Schülers nach einem Gespräch der Eltern bei mehrtägigen Ausschlüssen mit der Schulleitung, bei eintägigen mit der Schulleitung und/der dem Lehrerteam. - Am Tag der Rückkehr des Schülers in die Schule erflgt vr der Rückkehr in die Klasse ein Gespräch des Schülers mit der Schulleitung in des Rahmen sich der Schüler bei dem Geschädigten entschuldigt und eine Wiedergutmachung vrschlägt. - Im Extremfall Anzeige durch die geschädigten Schüler der Lehrkräfte (siehe Merkblatt im Umgang mit massiv aggressivem Schülerverhalten )

Element 3 Schulregeln 4 Implementierung der Regel Die Regel wird in der Schulknferenz vrgestellt und verabschiedet. Die Regel wird im Schülerrat besprchen. Zusätzlich werden Ideen und Vrschläge zur Einführung der Regel gesammelt. Die Eltern werden durch einen Elternbrief infrmiert und zur Präsentatin am Ende der Themenwche eingeladen. Die Implementierung erflgt im Rahmen einer Themenwche: - Einführungsveranstaltung in der Halle mntags 1. Blck, Mderatin Schulleitung - Vrstellung der Regel durch Schulleitung und Schülerrat - ev. Rllenspiel der anderer Schülerbeitrag - Die Organisatin der Tage Di D erflgt eigenverantwrtlich in den Stufen, dabei benennen die Stufen einen Krdinatr bzw. eine Krdinatrin - Abschlussveranstaltung in der Halle freitags, 1. Blck. Mderatin Schulleitung u. Schülerrat - Wiederhlung der Regel - Präsentatin der einzelnen Arbeitsergebnisse aus den Stufen Mderatin Schulleitung und Schülerrat Termin: M. 11.4. Fr. 15.4,16 Evaluatin der Regel Evaluatinszeitraum: 18.4.16 31.12.16 Mit Einführung der Regel wird im Lehrerflur / Lehrerzimmer eine Wandzeitung aufgehängt, auf die jeder Kllege zeitnah Gedanken / Erfahrungen zur Schulregel ntieren kann. Die Zahl der Regelverstöße wird im Evaluatinszeitraum zweimal, zu Beginn und zum Ende des Evaluatinszeitraumes in den Klassen quantitativ festgehalten. Festgehalten wird außerdem die Heftigkeit der Übergriffe. Am Ende des Evaluatinszeitraums sll mit Hilfe einer Befragung swie durch ins Gespräch kmmen im Rahmen einer Knferenz die Maßnahme bewertet, überprüft und ggf. Änderungen vrgenmmen werden (siehe Evaluatin 1. Schulregel Herbst 14) Die Evaluatinsgruppe legt die Fragen swie die Methde für die Knferenz fest. Dabei zu beachten ist, dass ein Austausch auf Stufenebene ermöglicht wird. Zeitraum Januar 2017 Die Evaluierung mit den Schülern geschieht in den Klassen (z.b. Klassenrat). Mit Hilfe knkreter Fragen sll festgestellt werden, was die Einführung der Regel aus Sicht der Schüler bewirkt hat. Zeitraum Januar 2017

Element 3 Schulregeln 5 Merkblatt zum Umgang mit massiv aggressivem Schülerverhalten Haben Sie in Ihrer Klasse Schüler, die aggressives Verhalten zeigen? dann überprüfen Sie, b eine anhaltend hchgradige Erziehungsschwierigkeit vrliegt und beantragen Sie gegebenenfalls die Anerkennung einer Schwerstbehinderung gem. 10 AO- SF; überprüfen Sie, b der Einsatz einer zusätzlichen Betreuungskraft (ISB) ntwendig ist und beraten Sie die Eltern gegebenenfalls, einen entsprechenden Antrag zu stellen; überprüfen Sie, b eine Halbtagsbeschulung in Frage kmmt; falls der Schüler/die Schülerin schn individuell betreut wird, überlegen Sie, b und unter welchen Umständen der Schüler/die Schülerin bei Abwesenheit des Individualbetreuers zur Schule kmmen kann und treffen Sie mit der Schulleitung und den Eltern entsprechende Absprachen; dkumentieren Sie besndere Vrfälle auf dem entsprechenden Vrdruck und heften Sie den Vrdruck in die Schülerakte; infrmieren Sie alle Eltern der Klasse über die Mitteilungshefte kurz über gravierende Vrfälle, bei denen Schüler massiv bedrht und/der verletzt werden der sie die massive Bedrhung der Verletzung vn Schülern der Lehrern miterleben mussten hne Namensnennung; erläutern Sie den Eltern des betreffenden Schülers unabhängig vn einem knkreten Vrfall, dass der Schüler/die Schülerin nach gravierenden Vrfällen für einige Tage vm Unterricht ausgeschlssen wird, um den Lehrern und Schülern der Klasse die Gelegenheit zu geben, das Geschehen zu verarbeiten; infrmieren Sie bei gravierenden Vrfällen sfrt die Schulleitung unter 4811. Diese entscheidet über den Unterrichtsausschluss ab dem nächsten Tag. Bei Nichterreichbarkeit entscheidet die/der vn der Schulleitung als Vertretung bestellte Kllegin/Kllege. bei Vrfällen mit Körperverletzung sll der für unsere Schule zuständige Bezirksbeamte der Plizei zu einem Gespräch mit dem angreifenden Schüler in die Schule gebeten werden. Sprechen Sie die Vrgehensweise mit der Schulleitung ab; nach einem Vrfall wird das Kllegium kurzfristig im Rahmen einer Dienstbesprechung in den Pausen der nach Unterrichtsende über den Vrfall und die Knsequenzen unterrichtet. Sprechen Sie die Vrgehensweise mit der Schulleitung ab; sprechen Sie verschiedene Hilfsmöglichkeiten bei Anbahnung einer Krise ab: Wann kann der Schüler eine Auszeit bei der Schulleitung nehmen? In welche Nachbarklasse kann der Schüler zu welchen Zeiten kmmen? Wer kann zu welchen Zeiten kurzzeitig die Klasse/ Lerngruppe beaufsichtigen, wenn Sie sich um den betr. Schüler kümmern müssen?; überlegen Sie Handlungsmöglichkeiten in einer aktueller Krise: Wen können Sie anrufen? Kann ein Schüler Hilfe hlen? Können Sie mit den Schüler Verhaltensmöglichkeiten einüben (z.b. Klassenraum verlassen, in Nachbarklasse gehen. ä.)? beachten Sie den Maßnahmenkatalg aus unserem :

Element 3 Schulregeln 6 führen Sie frühzeitig Gespräche mit den Eltern und der Schulleitung, erstellen Sie Aktenntizen über die Gespräche, sprechen Sie mit den Eltern über die Einschaltung therapeutischer Institutinen; ziehen Sie die Anwendung des Ordnungsmaßnahmenkatalgs gem. 53 SchulG (wird im flgenden zitiert) in Erwägung Regel zum Umgang mit Mbiltelefnen in der Schule Beschluss der Lehrerknferenz vm 13.2.09 und der Schulknferenz vm 25.5.09 Schülern und Schülerinnen der Vr- Unter- und Mittelstufen ist die Handynutzung in der Schule untersagt. Ausnahmen werden nur in Ntfällen in Absprache mit den Klassenlehrern gestattet. Schülern und Schülerinnen der Ober- und der Berufspraxisstufen ist eine Nutzung an den allgemeinen Pausenrten untersagt. Alle Lehrkräfte der Schule sind gehalten, Handys, die an allgemeinen Pausenrten benutzt werden, an sich zu nehmen und den Klassenlehrern zu übergeben. Diese entscheiden über die weiteren Maßnahmen. Schüler und Schülerinnen, die in unangemessener Weise Funktinen des Handys einsetzen und anderen damit in ehrverletzender Weise zu nahe treten, erhalten im Wiederhlungsfall bis zum Ende ihrer Schulzeit Handyverbt. Eine unterrichtliche Beschäftigung mit dem Handy als Lerngegenstand ist weiterhin möglich und sinnvll.