LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Große Anfrage. Drucksache 15/110. der Fraktion der FDP

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Transkript:

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/110 13. 07. 2006 Große Anfrage der Fraktion der FDP Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz (Hartz I bis IV) Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss vorrangiges Ziel der Politik in Bund, Ländern und Kommunen sein. Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Erwerbsarbeit bedeutet für Menschen zum einen, für ihren eigenen Lebensunterhalt aus eigener Kraft sorgen und somit auch selbstbestimmt leben zu können. Zum anderen ist sie aber auch ein Stück Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt. Arbeit schafft Anerkennung und gesellschaftliche Integration. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf junge Menschen! Seit nunmehr über 35 Jahren steigt die Arbeitslosigkeit trotz regelmäßig konjunkturell positiver Phasen stetig an. Insbesondere die Gruppe der eher gering qualifizierten Menschen ist von dieser Entwicklung betroffen und bildet einen immer größeren Anteil an der Gruppe der Langzeitarbeitslosen. Vor diesem Hintergrund wurden am 16. August 2002 die Vorschläge der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, der sog. Hartz-Kommission, in einer feierlichen Veranstaltung im Berliner Dom der Bundesregierung übergeben. Erklärtes Ziel dieses Konzeptes war es, die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland innerhalb von drei Jahren um zwei Millionen zu reduzieren. Im Zentrum des Reformansatzes steht das Prinzip Fördern und Fordern. Ausgehend von diesem Konzept hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt in vier einzelnen Gesetzen insbesondere das SGB II und das SGB III grundlegend überarbeitet. So wurden z. B. die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammengelegt und Arbeitsgemeinschaften (Argen) zur Abwicklung des SGB II gegründet. Alternativ wurden bundesweit 69 Optionskommunen gebildet und die Arbeitsverwaltung grundlegend neu organisiert, um nur einige wenige grundlegende Änderungen zu nennen. Zwischenzeitlich liegen in Bund, Ländern und Kommunen umfassende Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung der Hartz-Gesetze sowie eine Vielzahl von Berichten vor (Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Ombudsratbericht Juni 2006 oder auch entsprechende Berichte des Bundesrechnungshofs, zuletzt z. B. Bericht vom 19. Mai 2006 an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages). Auf der Grundlage dieser Berichte und der gemachten Erfahrungen vor Ort, ist es erforderlich die Umsetzung der gesamten Hartz-Reformen (I bis IV) in Rheinland-Pfalz umfassend zu betrachten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Reform der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen 1. Wie hat sich die Zahl der sog. Mini-Jobs seit deren Einführung im Jahr 2003 in Rheinland-Pfalz entwickelt? 2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung insbesondere vor dem Hintergrund der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes? 3. Wie hat sich die Zahl der sog. Midi-Jobs seit deren Einführung im Jahr 2003 in Rheinland-Pfalz entwickelt? 4. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung insbesondere vor dem Hintergrund der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes? Neue Instrumente in der Arbeitsmarktpolitik 5. Wie viele Personal-Service-Agenturen (PSA) gibt es zurzeit in Rheinland-Pfalz (bitte entsprechend der Agenturbezirke 6. Wie hat sich die Anzahl der PSA in den vergangenen drei Jahren in Rheinland-Pfalz entwickelt? 7. Wie viele Arbeitsverträge wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils in den einzelnen PSA pro Kalenderjahr abgeschlossen (bitte nach Agenturbezirken 8. Erfolgte seit 2005 die Zuweisung der Bewerber für die PSA über einen Pool oder durch unmittelbare Zuweisung durch die BA an die PSA (bitte nach Agenturbezirken aufschlüsseln)? 9. Wie lange war die durchschnittliche Verweilzeit der Beschäftigten in den PSA in Rheinland-Pfalz? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2006

Drucksache 15/110 Landtag Rheinland-Pfalz 15. Wahlperiode 10. Wie hoch ist die durchschnittliche Verleihzeit eines Beschäftigten bei den PSA in Rheinland-Pfalz (bitte nach Agenturbezirken 11. Gibt es Auffälligkeiten dahingehend, dass zum Monatsende PSA in Rheinland-Pfalz verstärkt Mitarbeiter eingestellt haben, diese dann aber wieder zu Beginn des kommenden Monats entlassen haben? Wenn ja, bitte nach Agenturbezirken spezifizieren. 12. In wie vielen Fällen kam es in Rheinland-Pfalz zur Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis (bitte pro Jahr und Agenturbezirk 13. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2003 bis 2005 seitens der regionalen Agenturen Mittel zur Gründung und Unterstützung von PSA in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt (bitte nach Agenturbezirk und entsprechender Mittelherkunft [Beiträge, EU-, Bundes- und Landesmittel] 14. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der PSA in Rheinland-Pfalz? 15. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2002 bis 2006 ausgegeben und in wie vielen Fällen kam es im Anschluss zur Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand 16. Wie oft kam es in den Jahren 2002 bis 2006 zu einer Beauftragung Dritter mit der Vermittlung und in wie vielen Fällen kam es im Anschluss zur Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand 17. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2003 bis 2006 zu einer Beauftragung Dritter mit Eingliederungsmaßnahmen und in wie vielen Fällen kam es im Anschluss zur Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand 18. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2003 bis 2006 ein Beitragsbonus gezahlt und in wie vielen Fällen kam es im Anschluss zur Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand 19. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2003 bis 2006 zu einer Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer und in wie vielen Fällen kam es im Anschluss zur Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand 20. Wie viele Ich-AGs wurden in den Jahren 2003 bis 2006 gefördert (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand 21. Wie viele der geförderten Ich-AGs haben vor dem Auslaufen des Förderzeitraums ihre Selbständigkeit wieder aufgegeben (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand 22. Wie viele der geförderten Ich-AGs haben nach dem Auslaufen des Förderzeitraums ihre Selbständigkeit wieder aufgegeben (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand 23. Was waren aus der Sicht der Landesregierung die Gründe dafür, dass die Ich-AG-Förderung und das Überbrückungsgeld nun durch einen Gründungzuschuss ersetzt werden? Neuausrichtung der Bundesagentur für Arbeit 24. Wie viele der arbeitnehmerorientierten Vermittlerinnen und Vermittler in den Kundenzentren der Regionalagenturen in Rheinland-Pfalz stellen mindestens 60 % ihrer wöchentlichen Arbeitszeit als Qualitätsvermittlungszeit bereit (bitte in relativen Zahlen nach Agenturbezirken aufschlüsseln)? 25. Gibt es bei der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland eine sog. Großkundenbetreuung? Wenn ja, für welche Unternehmen wurde ggf. eine solche Betreuung eingerichtet? 26. Welche Maßnahmen oder Programme hat die Landesregierung in den Jahren 2003 bis 2006 im Rahmen des SGB III unterstützt (bitte nach Jahr, Höhe der Förderung [bitte jeweils Anteil EU-, Bundes- und Landesmittel angeben], Maßnahmenträger, Anzahl der jeweiligen Teilnehmer, Anzahl der Teilnehmer, die jeweils durch die Maßnahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis kamen, und mit kurzer Projektbeschreibung aufschlüsseln)? Arbeitslosengeld II in Rheinland-Pfalz 27. Wie hat sich die Anzahl der ALG II-Empfänger seit der Einführung des ALG II in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte pro Monat, pro Arge bzw. Optionskommune, in absoluten Zahlen und Veränderungsraten 28. Wie hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte pro Monat, pro Arge bzw. Optionskommune, in absoluten Zahlen und Veränderungsraten 29. Wie hat sich die Anzahl der Sozialgeldempfänger seit der Einführung des ALG II in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte pro Monat, pro Arge bzw. Optionskommune, in absoluten Zahlen und Veränderungsraten 30. Wie hat sich die Zahl der ALG II-Empfänger in Rheinland-Pfalz entwickelt, die zwar in einer gemeinsamen Wohnung leben, aber keine anerkannte Bedarfsgemeinschaft bilden (bitte pro Monat, pro Arge bzw. Optionskommune, in absoluten Zahlen und Anteil am jeweiligen Bestand 2

Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/110 31. Wie viele ALG II-Empfänger mussten bisher aufgrund der Höhe des ALG II eine andere Wohnung beziehen (bitte pro Arge bzw. Optionskommune 32. Wie hat sich die Zahl erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seit dem 1. Januar 2005 in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte pro Monat, pro Arge bzw. Optionskommune, in absoluten Zahlen und Anteil am jeweiligen Bestand 33. Wie hat sich die Zahl der genehmigten Anträge auf Erstattung von Kosten für Leistungen für Unterkunft und Heizung für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seit der Einführung des ALG II in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte pro Monat, pro Arge bzw. Optionskommune, in absoluten Zahlen und Anteil am jeweiligen Bestand 34. Wie hat sich in diesem Zusammenhang 22 Abs. 2 (a) SGB II in Verbindung mit 68 Abs. 2 SGB II ausgewirkt? 35. Wie viele Personen unter 25 Jahren haben bisher Erstausstattungs- und Mehraufwandsleistungen bei Bezug der eigenen ersten Wohnung nach Auszug bei den Eltern erhalten (bitte pro Monat, pro Arge bzw. Optionskommune, in absoluten Zahlen und Anteil am jeweiligen Bestand 36. Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 19. Mai 2006 Kritik bezüglich a) des Nichtvorhandenseins von Eingliederungsvereinbarungen in ca. 50 % der Fälle, b) des hohen Anteils der Hilfeempfänger (ca. 40 %), die offensichtlich keine Anstrengungen unternehmen, den Integrationsempfehlungen nachzukommen und c) der hohen Fallzahl (ca. 60 %), in denen die Grundsicherungsstellen sanktionsrelevanten Sachverhalten nicht nachgegangen sind? 37. Gibt es in Rheinland-Pfalz Argen bzw. Optionskommunen bei denen, entsprechend des oben genannten Berichtes, ähnlich 38. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage in oben genanntem Bericht, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Landesbehörden einwirken müsse, damit diese ihrer Aufsicht gegenüber den kommunalen Trägern gerecht würden? 39. Mit wie viel Prozent der Personen wurde im Rahmen des ALG II bisher eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen (bitte pro Arge bzw. Optionskommune 40. Wie viele dieser Personen mit einer solchen Vereinbarung wurden davon a) in Arbeit, b) in Ausbildung (getrennt nach betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung), c) in Maßnahmen der Berufsvorbereitung, der Benachteiligtenförderung und der Jugendberufshilfe oder d) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung vermittelt (bitte pro Arge bzw. Optionskommune 41. Für welchen Zeitraum sollen diese Eingliederungsvereinbarungen in der Regel getroffen werden? 42. Wie lange sind die Zeiträume durchschnittlich de facto in Rheinland-Pfalz? 43. Wie hoch ist die Zahl der Personen, die über die Grundsicherung hinausgehende Zusatzleistungen erhalten (bitte pro Arge bzw. Optionskommune in absoluten Zahlen und Anteil am jeweiligen Bestand 44. Welche Zusatzleistungen sind in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung? 45. Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe dieser Zusatzleistungen? 46. Wie beurteilt die Landesregierung die Ausgestaltung des ALG II insbesondere unter Berücksichtigung der Zusatzleistungen unter dem Gesichtspunkt des Lohnabstandsgebots? Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) 47. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 19. Mai 2006 Kritik bezüglich der Tatsache, dass a) bei einem Viertel der geprüften Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro-Jobs) die Fördervoraussetzungen nicht vorlagen, da die zu erledigende Arbeit nicht im öffentlichen Interesse war, b) in 50 % der Fälle den Grundsicherungsstellen keine verlässlichen Kenntnisse über die jeweiligen Maßnahmen vorlagen und somit auch Zweifel an der Förderfähigkeit bestanden, c) aufgrund des pauschalen Zuschusses an den Maßnahmenträger sowie der Mehraufwandsentschädigung an den Hilfe - empfänger diese Maßnahmen nicht zwingend kostengünstiger sind als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden? 3

Drucksache 15/110 Landtag Rheinland-Pfalz 15. Wahlperiode 48. Gibt es in Rheinland-Pfalz Argen bzw. Optionskommunen bei denen, entsprechend des oben genannten Berichtes, ähnlich hohe Fallzahlen zu verzeichnen sind? Wenn ja, welche (bitte pro Arge bzw. Optionskommune 49. Wie hoch ist die Zahl der Personen, die seit dem 1. Januar 2005 einen Ein-Euro-Job ausüben bzw. ausgeübt haben (bitte nach Arge bzw. Optionskommune aufgliedern)? 50. Wie viele Personen konnten hiervon anschließend in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden (bitte nach Arge bzw. Optionskommune in relativen Zahlen aufgliedern)? 51. Welche Behörden, Institutionen und Organisationen fordern im Wesentlichen neben den kommunalen Gebietskörperschaften in welchen Ausmaß Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung an (bitte nach Arge bzw. Optionskommune aufgliedern)? 52. In welchen Argen bzw. Optionskommunen wurde gemäß des gemeinsamen Rundschreibens des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und der Bundesagentur für Arbeit vom 29. März 2005 ein entsprechender Beirat zur Begutachtung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gegründet? 53. Was waren die Gründe dafür, dass ggf. kein Beirat gegründet wurde (bitte pro Arge bzw. Optionskommune aufführen)? 54. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass durch die Bildung und Einbeziehung solcher Beiräte die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen durch Ein-Euro-Jobs frühzeitig begegnet werden kann? 55. Welche Vertreter der Sozialpartner sind in den jeweiligen Beiräten vertreten (bitte pro Arge bzw. Optionskommune und jeweils vertretener Institution oder Organisation 56. Wie oft tagen die jeweiligen Beiräte durchschnittlich (bitte pro Arge bzw. Optionskommune 57. In wie vielen Fällen wurde die Vergabe eines Ein-Euro-Jobs durch den jeweiligen Beirat abgelehnt (bitte pro Arge bzw. Optionskommune in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Bewilligungspraxis des ALG II 58. Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 19. Mai 2006 Kritik bezüglich der Tatsache, dass in ca. 10 % der Fälle die zwingenden Merkmale der Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht hinreichend festgestellt wurden? 59. Gibt es in Rheinland-Pfalz Argen bzw. Optionskommunen, bei denen, entsprechend des oben genannten Berichtes, ähnlich 60. Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 19. Mai 2006 Kritik bezüglich der Tatsache, dass a) in ca. 70 % der Fälle den Vermögensverhältnissen und b) in ca. 60 % der Fälle den Unterhaltsleistungen von Angehörigen derselben Hausgemeinschaft nicht nachgegangen wurde, obgleich insoweit eine gesetzliche Vermutung griff? 61. Gibt es in Rheinland-Pfalz Argen bzw. Optionskommunen bei denen, entsprechend des oben genannten Berichtes, ähnlich 62. Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 19. Mai 2006 Kritik bezüglich der Tatsache, dass in ca. 50 % der Fälle die Eingliederungsvereinbarung nicht genutzt wurde, um die Erreichbarkeit sicherzustellen und damit dem ALG II-Empfänger aufzugeben, sich grundsätzlich zeit- und ortsnah aufzuhalten? 63. Gibt es in Rheinland-Pfalz Argen bzw. Optionskommunen, bei denen, entsprechend des oben genannten Berichtes, ähnlich 64. Wie beurteilt die Landesregierung die Aufforderung des Bundesrechnungshofs an Bund und Länder (Bericht des Bundesrechnungshofs vom 19. Mai 2006 an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages), einheitliche Maßstäbe zur Aufgabenerledigung für alle Grundsicherungsträger zu erarbeiten? 65. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz die Regelung, dass die Bundesagentur für Arbeit für jeden Arbeitslosen, der von der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I zum steuerfinanzierten Arbeitslosengeld II übertritt, dem Bund den sog. Aussteuerungsbetrag in Höhe von ca. 10 000 überweisen muss und diese beitragsfinanzierten Gelder in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen und nicht für Ausgaben im Zusammenhang mit dem ALG II zweckgebunden sind? 66. Wie hat sich die Zahl der Bezieher ergänzender Leistungen des SGB II (sog. Aufstocker ) seit der Einführung des ALG II entwickelt (bitte pro Monat, pro Arge bzw. Optionskommune, in absoluten Zahlen und Anteil am jeweiligen Bestand 4

Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/110 67. Wie hoch ist der Anteil der Selbständigen unter den Beziehern ergänzender Leistungen nach dem SGB II? 68. Aus welchen Branchen kommen ggf. die Selbständigen, die ALG II beziehen? 69. Trifft es zu, dass insbesondere die Kommunen für diesen Personenkreis aufkommen ( Kombiwohnlohn ), da sie für die Unterkunftskosten zuständig sind und die Ansprüche auf das ALG II seitens dieses Empfängerkreises, welche von der BA übernommen werden, meist nur gering sind? 70. Wenn ja, sieht die Landesregierung hier Änderungsbedarf, um die Kommunen zu entlasten? 71. Wie viele der von der BA im Dezember 2005 übermittelten Überschneidungsmeldungen an die Argen, die Arbeitsagenturen bzw. Kommunen wurden in Rheinland-Pfalz bisher bearbeitet? 72. In wie vielen Fällen kam es zu Verdachtsmomenten für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat (bitte pro Arge bzw. Optionskommune aufführen)? 73. In wie vielen Fällen kam es zum Wegfall des Anspruchs für die Zukunft (bitte pro Arge bzw. Optionskommune aufführen)? 74. In wie vielen Fällen wurden Forderungen seitens der Argen bzw. Optionskommunen rückwirkend geltend gemacht (bitte pro Arge bzw. Optionskommune aufführen)? 75. Wie hoch ist in diesem Zusammenhang die Missbrauchsquote im Vergleich zu den übrigen Flächenländern in den alten Bundesländern? 76. Welche Maßnahmen wurden in den Argen bzw. Optionskommunen in Rheinland-Pfalz, den Agenturbezirken und in der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland getroffen, damit im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende alle vorgesehenen Datenabgleiche vorgenommen werden können? 77. Erachtet die Landesregierung diese Maßnahmen als ausreichend? 78. Welche Dienststellen des Landes und der Kommunen sind in diesen Datenabgleich einbezogen? 79. Welche Dienststellen des Bundes oder aber auch andere öffentliche Einrichtungen sind nach Kenntnis der Landesregierung in diesen Abgleich einbezogen? 80. Welche nichtstaatlichen Institutionen sind nach Kenntnis der Landesregierung in diesen Datenabgleich einbezogen? Arbeit der Argen und Optionskommunen 81. Wie hat sich die Gesamtzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Argen bzw. in den Optionskommunen seit dem 1. Januar 2005 bis zum jetzigen Zeitpunkt entwickelt (bitte pro Arge bzw. Optionskommune, pro Quartal, in absoluten Zahlen pro 100 ALG II-Empfänger und in Vollzeitstellenäquivalenten 82. Wie hoch ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel in den einzelnen Argen bezogen auf a) den Personenkreis der Jugendlichen unter 25 Jahren, b) die Bearbeitung der Leistungsgewährung (Grundsicherung) c) und die übrigen Bezieherinnen und Bezieher von ALG II (bitte pro Arge bzw. Optionskommune 83. Wie viele Mitarbeiter wurden bisher in den einzelnen Argen bzw. Optionskommunen befristet eingestellt (bitte pro Arge bzw. pro Optionskommune 84. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hiervon sind insgesamt von VIVENTO (bitte pro Arge bzw. pro Optionskommune 85. Wie viele der befristeten Anstellungsverträge wurden zwischenzeitlich in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt (bitte pro Arge bzw. Optionskommune 86. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der befristeten Anstellungsverträge in den Argen noch in diesem Jahr in unbefristete umgewandelt werden sollen (bitte pro Arge bzw. Optionskommune 87. In welchen Argen hat die kommunale Seite die Umsetzungsverantwortung? 88. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der Argen, bei denen die Umsetzungsverantwortung bei den Kommunen angesiedelt ist, gegenüber der Arbeit der Argen, bei denen die Umsetzungsverantwortung bei der BA liegt? 89. Wie verteilen sich die sog. regionalen Budgets (in 2005 ca. 18 000 000 ) auf die einzelnen Argen bzw. Optionskommunen in 2005 und 2006 (bitte auf jede Arge bzw. Optionskommune bezogen aufschlüsseln)? 90. Welche Maßnahmen oder Programme wurden hiermit unterstützt (bitte nach Argen bzw. Optionskommunen, Höhe der Förderung [bitte jeweils Anteil EU-, Bundes- und Landesmittel angeben], Maßnahmenträger, Anzahl der jeweiligen Teilnehmer, Anzahl der Teilnehmer, die jeweils durch die Maßnahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis kamen, und kurzer Projektbeschreibung aufschlüsseln)? 5

Drucksache 15/110 Landtag Rheinland-Pfalz 15. Wahlperiode 91. In welchem Umfang wurden die hierfür im Haushaltsjahr 2005 veranschlagten Landes-, Bundes- und EU-Mittel auch verausgabt (bitte entsprechend der Mittelherkunft 92. Hat die Landesregierung darüber hinaus weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen oder Programme im Rahmen des SGB II unterstützt bzw. gefördert (bitte nach Arge bzw. Optionskommune, Höhe der Förderung [bitte jeweils Anteil EU-, Bundesund Landesmittel angeben], Maßnahmenträger, Anzahl der jeweiligen Teilnehmer, Anzahl der Teilnehmer, die jeweils durch die Maßnahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis kamen, und kurzer Projektbeschreibung aufschlüsseln)? 93. Bestehen bei den Argen immer noch Softwareprobleme, die dazu führen, dass eine reibungslose und weitgehend fehlerfreie Zusammenarbeit zwischen den Argen und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten nicht gewährleistest ist? Wenn ja, zu welchen Problemen kommt es (bitte wenn möglich ggf. pro Arge spezifizieren)? 94. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz die Feststellung des Ombudsrates in dessen Abschlussbericht vom Juni dieses Jahres, dass sich die jetzige Organisation bzw. Rechtsstellung der Argen als unzureichend erwiesen hat? 95. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz die Aussage des Ombudsrates, dass die Festschreibung der früheren Vereinbarung zwischen der BA, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund im Fortentwicklungsgesetz zu keinen wesentlichen Verbesserungen hinsichtlich der Organisationsform der Argen führen wird? 96. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz die Empfehlung des Ombudsrates, dass die Argen mit weitgehendem Ermessensspielraum als selbständige Organisation der Bundesagentur für Arbeit die Abwicklung des SGB II übernehmen sollen? 97. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf Rheinland-Pfalz die Auffassung des Ombudsrates, dass die Landesregierung ihre Rechts- und Fachaufsicht bezüglich der Begleitung des SGB II durch ihre arbeitsmarktpolitischen Instrumente verstärken sollte? Finanzielle Auswirkungen in Rheinland-Pfalz 98. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage des rheinland-pfälzischen Landkreistages, dass in 2005 die Landkreise in Rheinland-Pfalz um netto ca. 47 000 000 belastet wurden, während die kreisfreien Städte eine Entlastung um netto ca. 1 400 000 erfahren haben? 99. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage des rheinland-pfälzischen Landkreistages, dass die Belastungen der Landkreise laut Prognose des Landkreistages Rheinland-Pfalz in 2006 ca. bei 60 000 000 (siehe z. B. Pressebericht in der AZ, Bingen, 31. Mai 2006) liegen werden? 100. Welche Initiativen beabsichtigt die Landesregierung z. B. im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bezüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung zu ergreifen, um somit die finanzielle Belastung der Landkreise zu verringern? 101. Beabsichtigt die Landesregierung eine rechtliche Regelung herbeizuführen, welche die Verteilung der Mittel, die vom Bund bzw. vom Land für die Kosten der Unterkunft und Heizung an die Landkreise abgeführt werden, verbindlich und eindeutig zwischen Landkreisen und Verbandsgemeinden regelt? Wenn ja, welche? 102. Welche finanziellen Be- oder Entlastungen sind in welcher Höhe dem Land durch die Einführung des ALG II in 2005 entstanden (bitte entsprechend auflisten inklusive Nettoergebnis)? 103. Mit welchen Be- oder Entlastungen rechnet die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 (bitte entsprechend auflisten inklusive Nettoergebnis)? Für die Fraktion: Herbert Mertin 6