A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Ähnliche Dokumente
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. 72. Jahrgang Nr.20 Datum Inhaltsverzeichnis:

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 7. August Nr

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Rechtsbehelfsbelehrung

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt des Landkreises Ansbach

Amtsblatt für die Stadt Büren

67. Jahrgang Nr. 5 Datum Inhaltsverzeichnis:

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Amtsblatt für die Stadt Büren

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN. Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein Traunstein, 22. Juli 2016

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Nummer 02. Verordnung der Stadt Passau über das Taubenfütterungsverbot 10

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim

Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Passau (StatS) 100

Amtsblatt der Stadt Warstein

Realsteuerhebesätze im Landkreis Fürstenfeldbruck Vergabe der Mittagsversorgung und des Pausenverkaufes am Max- Born-Gymnasium Germering 122

Amtsblatt gegründet 1746

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Nähere Informationen zu oben genannten Ausschreibungen siehe unter und

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Amtsblatt der Stadt Werne

Regierung der Oberpfalz

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Amtsblatt. 15 / 23. Juli 2014

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

für den Landkreis Freyung-Grafenau

Beschaffung 1 Müllwagen-Hubkippvorrichtung f. Absetzmuldensammelfahrzeug, aws

AMTSBLATT. Datum Jahrgang Nr. 12

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtsblatt. 4. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 10 Seite 1

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt:

wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom geändert und ergänzt. Gegenstand der Planfeststellung

Freiwillige Impfung empfänglicher Tiere (Wiederkäuer) im Landkreis Ebersberg gegen die Blauzungenkrankheit

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Bescheid: 1.1 Kessel 12, 14, 15, 16 und 17 (Frischlüfterbetrieb) für den Brennstoff Erdgas

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg Az.: /2-1-III Rm/Mr

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 25. Juli Nr.

für den Landkreis Freyung-Grafenau

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land

Vollzug des BayMG Hier: Kanalbelegung mit in analoger Technik verbreiteten Hörfunkprogrammen

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Haus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, MERTINGEN VORHABEN:

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

Gastronomiebetrieb im Familienbad am Plärrer in Augsburg neu zu verpachten

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Amtsblatt für die Stadt Northeim

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

AMTSBLATT. Datum Jahrgang Nr. 8

Transkript:

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall Zu beziehen unmittelbar beim Landratsamt Amtsblatt Nr. 6 vom 10. Februar 2016 Bek. Nr. Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III am Sportplatz in der Gemeinde Bayerisch Gmain 1 Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über die Reinhaltung des für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Schneizlreuth bestimmten Wassers des Brunnens in der Gemarkung Jettenberg im Landkreis Berchtesgadener Land Verordnung zur Änderung einer Wasserschutzgebietsverordnung.. 2 Stadt Bad Reichenhall Vollzug der Baugesetze; BG Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall ggmbh, 83435 Bad Reichenhall, Münchner Allee 10 Umbau Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall BT3 3 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Erster Holzabfuhrweg in der Flur Henneringer Holz... 4 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Dritter Holzabfuhrweg in der Flur Henneringer Holz... 5 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Weg in der Filz und Hintermoos.... 6 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Weg in der Flur Spitzländer... 7 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Weg von Strußberg zu den Grundstücken Leite.... 8 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Weg von Strußberg zu den Grundstücken Vorderfeld.... 9 Gemeinde Ainring Planfeststellung für das Bauvorhaben Rückbau des Bahnübergangs (BÜ Adelstetten) bei km 78,832 mit Ausbau des Wirtschaftsweges zur Eisenbahnüberführung (EÜ) bei km 78,232, Strecke 5703 Rosenheim Freilassing, Bahn-km 78,200-78,840" in der Gemeinde Ainring... 10 Gemeinde Bischofswiesen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13, Unterkälberstein... 11-22-

Bek. Nr. 1 Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III am Sportplatz in der Gemeinde Bayerisch Gmain Das erlässt aufgrund von 51 Abs. 1 Nr. 1 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert am 31.8.2015 (BGBl I S. 1474), i. V. m. Art. 31 Abs. 2 und Art. 63 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert am 22.12.2015 (GVBl S. 458), folgende V e r o r d n u n g : 1 Die Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über das Wasserschutzgebiet für den Brunnen III am Sportplatz in der Gemeinde Bayerisch Gmain vom 1.12.1993 (Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land Nr. 50a vom 15.12.1993), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.3.2004 (Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land Nr. 13 vom 30.3.2004), wird wie folgt geändert: (1) In 3 Abs. 1 Nr. 1.1 wird nach den Worten Düngen mit mineralischen u. organischen Stickstoffdüngern angefügt: soweit in Nummern 1.2 und 1.3 nichts anderes bestimmt ist. (2) 3 Abs. 1 Nr. 1.2 erhält folgende Fassung: Fassungsbereich in der engeren in der weiteren entspricht Zone I II III 1.2 Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist verboten verboten wie Nr. 1.1 (3) In 3 Abs. 1 wird nach Nr. 1.6 eingefügt: 1.6a Beweidung, Koppel- und Pferchtierhaltung verboten -- 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land in Kraft. Bad Reichenhall, den 20. Januar 2016 Georg Grabner, Landrat Bek. Nr. 2 Änderung der Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über die Reinhaltung des für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Schneizlreuth bestimmten Wassers des Brunnens in der Gemarkung Jettenberg im Landkreis Berchtesgadener Land Verordnung zur Änderung einer Wasserschutzgebietsverordnung Das erlässt aufgrund des 51 Abs. 1 Nr. 1 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert am 31.8.2015 (BGBl I S. 1474), i. V. m. Art. 31 Abs. 2 und Art. 63 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert am 22.12.2015 (GVBl S. 458), folgende V e r o r d n u n g : 1 Die Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land über die Reinhaltung des für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Schneizlreuth bestimmten Wassers des Brunnens in der Gemarkung Jettenberg im Landkreis Berchtesgadener Land vom 14.12.1976 (Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land Nr. 50 vom 30.12.1976), zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.12.1988 (Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land Nr. 51 vom 20.12.1988) wird wie folgt geändert: -23-

(1) 3 Abs. 1 Nr. 1.2 erhält folgende Fassung: Fassungsbereich in der engeren in der weiteren entspricht Zone I II III 1.2 Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist verboten verboten auf abgeernteten Böden ohne unmittelbar folgenden Zwischenfrucht- oder Hauptfruchtanbau, auf Brache, gefrorenen oder schneebedeckten Böden (2) In 3 Abs. 1 wird nach Nr. 1.10 eingefügt: 1.11 Beweidung, Freiland-, Koppelund Pferchtierhaltung verboten -- 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land in Kraft. Bad Reichenhall, den 26. Januar 2016 Georg Grabner, Landrat Bek. Nr. 3 Stadt Bad Reichenhall Vollzug der Baugesetze; BG Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall ggmbh, 83435 Bad Reichenhall, Münchner Allee 10 Umbau Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall BT3 Die Stadt Bad Reichenhall hat am 19. Januar 2016 den nachstehenden Bescheid erteilt: BV-NUMMER: 311-602-1/049/15 BAUHERR: BAUVORHABEN: BG Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall ggmbh Münchner Allee 10 83435 Bad Reichenhall Umbau Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall BT3 LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKS: Münchner Allee 10 FL. NR.: 12 und 14 GEMARKUNG: ENTWURFSVERFASSER: St. Zeno Ludes Architekten Ingenieure, Dr. Michael Ludes, Architekt Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43 in 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30 in 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Bad Reichenhall) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Gemäß 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Anfechtungsklage eines Dritten gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Postfach 20 05 43, 80005 München, oder Bayerstraße 30, 80335 München, kann ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Im vorliegenden Fall sind mehr als 20 Beteiligte bzw. beteiligte Nachbarn vorhanden. Das Stadtbauamt Bad Reichenhall macht daher von der Möglichkeit des Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung Gebrauch, an Stelle einer Einzelzustellung der -24-

Baugenehmigung an jeden Nachbarn/Beteiligten die Baugenehmigung durch öffentliche Bekanntmachung bekanntzugeben. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land gilt die Zustellung der Baugenehmigung als bewirkt. Hinweis: Diese Bekanntmachung ist zudem auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall zu finden unter www.stadt-bad-reichenhall.de (RATHAUS ONLINE / BEKANNTMACHUGEN). Die Baugenehmigung und die genehmigten Planunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden bei Stadtbauamt Bad Reichenhall, Neues Verwaltungsgebäude, Rathausplatz 8, 83435 Bad Reichenhall, II. Stock, Zimmer 212 eingesehen werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl Nr. 13/2007, S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bauordnungsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Bad Reichenhall, den 19. Januar 2016 Stadt Bad Reichenhall Dr. Herbert Lackner, Oberbürgermeister Bek. Nr. 4 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Erster Holzabfuhrweg in der Flur Henneringer Holz Der, Landkreis Berchtesgadener Land, Regierungsbezirk Oberbayern beabsichtigt eine Teilstrecke des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweges Erster Holzabfuhrweg in der Flur Henneringer Holz einzuziehen. Die Teilstrecke wurde im Rahmen der Flurbereinigung Teisendorf Neukirchen aufgelassen und mit dem angrenzenden Grundstück verschmolzen. Die einzuziehende Teilstrecke beginnt bei der Südgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 725/4 Gemarkung Neukirchen (km 0.177) und endet an der Ostgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 330/1 Gemarkung Neukirchen (km 0.363). Bek. Nr. 5 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Dritter Holzabfuhrweg in der Flur Henneringer Holz Der, Landkreis Berchtesgadener Land, Regierungsbezirk Oberbayern beabsichtigt den gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg Dritter Holzabfuhrweg in der Flur Henneringer Holz einzuziehen. Die Wegefläche Fl. Nr. 726 Gemarkung Neukirchen wurde im Rahmen der Flurbereinigung Teisendorf Neukirchen aufgelassen und mit den angrenzenden Waldgrundstücken verschmolzen. Die einzuziehende Teilstrecke beginnt bei der Abzweigung vom Weg Schnaidt-Bach (km 0.000) und endet an der Grundstücksgrenze Fl. Nr. 747 und 728 Gemarkung Neukirchen (km 0.685). -25-

Bek. Nr. 6 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Weg in der Filz und Hintermoos Der, Landkreis Berchtesgadener Land, Regierungsbezirk Oberbayern beabsichtigt den gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg Weg in der Filz und Hintermoos einzuziehen. Die gesamte Wegefläche wurde im Rahmen der Flurbereinigung Teisendorf Neukirchen aufgelassen und mit den angrenzenden Grundstücken verschmolzen. Die einzuziehende Teilstrecke beginnt bei der Einmündung in den Weg nach Schnaidt (km 0.000) und endet bei der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße nach Bach (km 0.230). Bek. Nr. 7 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Weg in der Flur Spitzländer Der, Landkreis Berchtesgadener Land, Regierungsbezirk Oberbayern beabsichtigt den gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg Weg in der Flur Spitzländer einzuziehen. Die Wegefläche wurde im Rahmen der Flurbereinigung Teisendorf Neukirchen aufgelassen und mit dem angrenzenden Grundstück verschmolzen. Die einzuziehende Teilstrecke beginnt bei der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße in Gschwend (km 0.000) und endet bei der Grundstücksgrenze Fl. Nr. 1562 Gemarkung Neukirchen (km 0.370). Bek. Nr. 8 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Weg von Strußberg zu den Grundstücken Leite Der, Landkreis Berchtesgadener Land, Regierungsbezirk Oberbayern beabsichtigt den gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg Weg von Strußberg zu den Grundstücken Leite einzuziehen. Die Wegefläche wurde im Rahmen der Flurbereinigung Teisendorf Neukirchen aufgelassen und mit dem angrenzenden Grundstück verschmolzen. Die einzuziehende Teilstrecke beginnt bei der Einmündung in den Weg in Strußberg zu den Grundstücken Vorderfeld (km 0.000) und endet an der Ostgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 1038 Gemarkung Neukirchen (km 0.170). -26-

Bek. Nr. 9 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Absicht der Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Weg von Strußberg zu den Grundstücken Vorderfeld Der, Landkreis Berchtesgadener Land, Regierungsbezirk Oberbayern beabsichtigt eine Teilstrecke des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweges Weg von Strußberg zu den Grundstücken Vorderfeld einzuziehen. Die Teilstrecke wurde im Rahmen der Flurbereinigung Teisendorf Neukirchen aufgelassen und mit dem angrenzenden Grundstück verschmolzen. Die einzuziehende Teilstrecke beginnt bei der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße von Sprung nach Strußberg (km 0.000) und endet bei der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße von Anwesen Strußberg 3 nach Strußberg 4 (km 0.112). Bek. Nr. 10 Gemeinde Ainring Planfeststellung für das Bauvorhaben Rückbau des Bahnübergangs (BÜ Adelstetten) bei km 78,832 mit Ausbau des Wirtschaftsweges zur Eisenbahnüberführung (EÜ) bei km 78,232, Strecke 5703 Rosenheim - Freilassing, Bahn-km 78,200-78,840" in der Gemeinde Ainring Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 28. Januar 2016, Az.: 611ppb/095-2014#010, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 18. Februar 2016 bis 4. März 2016 im Rathaus der Gemeinde Ainring, Zimmer 104 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, eingesehen werden. Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt ( 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Ainring, den 4. Februar 2016 Gemeinde Ainring Eschlberger, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 11 Gemeinde Bischofswiesen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13, Unterkälberstein Der Gemeinderat der Gemeinde Bischofswiesen hat in seiner Sitzung vom 26.1.2016 die Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 13 Unterkälberstein beschlossen. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird nicht verändert. -27-

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.1.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Änderungsatzung sowie der Entwurf der Begründung liegen vom 17. Februar 2016 bis 18. März 2016 im Bauamt (Rathaus der Gemeinde Bischofswiesen, Zimmer Nr. 15) während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht aus. Diese Unterlagen stehen auch auf der Internetseite (www.gemeinde.bischofswiesen.de) der Gemeinde Bischofswiesen unter Bürgerinfo/Bekanntmachungen zur Einsicht bereit. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf (schriftlich oder während der genannten Dienststunden) zur Niederschrift beim Bauamt abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bischofswiesen, den 29. Januar 2016 Gemeinde Bischofswiesen Thomas Weber, Erster Bürgermeister -28-