Der Bau hat seine eigenen Gesetze

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Transkript:

Titelseite Überblick Wer? Wann? Herbstmesse Cottbus, 01.11.2015

Titelseite Überblick Darum ist Planung so wichtig! Was ist grundlegend anders als beim Autokauf? Unterstützung durch professionelle Hilfe... oder Warum Bauen immer eine Herausforderung für alle Beteiligten ist Was private Bauherren wissen sollten

Besonderheiten beim Bau Gesetze BbgBO HOAI VOB Besonderheiten beim Bau Gründliche Vorbereitung nötig Planung, Spezialplanung 1, Finanzierung... Industrielle Vorfertigung nur eingeschränkt möglich Herstellen oder Zusammenfügen vor Ort sind immer witterungsabhängig und Zeit aufwendig Handwerksleistung bestimmt Qualität Meistens genehmigungspichtig Bauwerke sind immer Unikate (Baugrund, Material) Kein Probewohnen möglich 1 Heizung und Sanitär, Statik etc.

Besonderheiten beim Bau Gesetze BbgBO HOAI VOB spezielle Gesetze extra für gesamtes Bauprozedere geschaen BbgBO HOAI Brandenburgische Bauordnung: beinhaltet spezielle Festlegungen für Bauten im Land Brandenburg Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure: gilt für alle, aber nicht für alles Aktuelle Fassung vom 10.7.2013 VOB Vergabe und Vertragssordnung für Bauleistungen: verbindlich für die öentliche Hand und bei Verwendung von Fördermitteln. Private Bauherren können die VOB nutzen.... und weitere

Besonderheiten beim Bau Gesetze BbgBO HOAI VOB Brandenburgische Bauordnung Musterbauordnung (Grundlage) und spezielle Länderbauordnungen aktuelle Fassung für Brandenburg vom 17.09.2008, mit Änderung vom 29.11.2010 Entscheidungsgrundlage im Baugenehmigungsverfahren Auistung genehmigungsfreier Bauvorhaben (BbgBO: Ÿ55) Achtung: Bauherr ist in der Picht (BbgBO: Ÿ47), genehmigungspichtige Bauvorhaben mit geeigneten Partnern zu planen und zu bauen! Nutzung erst nach Schlussabnahme!

Besonderheiten beim Bau Gesetze BbgBO HOAI VOB Honorarordnung für Architekten und Ingenieure aktuelle Fassung vom 10.07.2013 Berechnungsgrundlage sind Nettobaukosten und die Einordnung in Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad) verbindliche geregelte Grundleistungen für Flächen-, Objekt- und Fachplanung (HOAI 2013: Teil 2 bis 4) (z.b. Bauplanung mit Statik) nicht verbindliche geregelte Beratungsleistungen (HOAI 2013: Anlage 1) (z.b. EnEV-Nachweis, Schallschutz) Zuschlag für Leistungen im Bestand von mind. 20% Besondere Leistungen zusätzlich zu Grundleistungen frei verhandelbar (z.b. Aufmaÿe)

Besonderheiten beim Bau Gesetze BbgBO HOAI VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen für Baupraxis: VOB gilt nur, wenn vereinbart weil BGB- od. VOB-Vertrag möglich ist aktuell Fassung 2012 mit Änderungen im Teil C Regelwerk mit Teilen A, B und C Achtung: VOB nur insgesamt vereinbaren trotzdem Gewährleistungsfrist 5 Jahre möglich Abrechnung hat teilweise besondere Vorschriften, Wahrung Interessenausgleich AG und AN

Baugenehmigung Klären Voraussetzung: Baugenehmigung sonst kein Baubeginn Fast alles ist genehmigungspichtig! Ausnahmen siehe hierzu BbgBO Ÿ 55 Neubau, Umbau, selbst Nutzungsänderungen! statisch relevante Veränderungen, die Einuÿ auf das Tragverhalten der Baukonstruktion haben ggf. nachträgliche Baugenehmigung einholen Diese Möglichkeit gibt es,... aber keine Garantie auf Erteilung einer Baugenehmigung

Baugenehmigung Klären Grundlegende Überlegung Worüber sich Bauherren klar sein sollten Was will ich? (Bauwunsch) Was kann ich? (Finanzen) Was darf ich? (Gesetze) Was ist technisch möglich (Konstruktion, Material)

Partner suchen Links Fazit Kontaktaufnahme Nutzen Sie das Fachwissen vom Planer Als Experte kennt er das Baugenehmigungsverfahren kennt er Spezialisten, die sein Wissen ergänzen ist er immer Ihr Ansprechpartner! erwartet er ein faires Honorar, das gemessen an den Gesamtkosten gering ist.

Partner suchen Links Fazit Kontaktaufnahme Weitere Informationen: Links Brandenburgische Bauordnung http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/ bb1.c.135978.de Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) https://de.wikipedia.org/wiki/honorarordnung_ für_architekten_und_ingenieure HOAI von 2013: http://www.buzer.de/gesetz/10775/index.htm Brandenburgische Ingenieurkammer http://www.bbik.de

Partner suchen Links Fazit Kontaktaufnahme Abschlieÿende Gedanken Bauprozesse Fallstricke Ziel sind noch immer eine Herausforderung! Es gibt viel zu beachten! Kein Bau gleicht dem anderen. Und, jetzt schon an später denken! ist ein zufriedener Bauherr, der sich über die Realisierung seiner Träume freut!

Partner suchen Links Fazit Kontaktaufnahme Benötigen Sie noch mehr Informationen? Kontakt BAUPLANUNG Gudrun Schneider Am Waldgürtel 25 03149 Forst/Lausitz Telefon: 03562-69 99 38 www.bps-forst.de Hinweise Alle Rechte vorbehalten. Weiterveröentlichung nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Autorin. Eine Haftung für Schäden die aus der Nutzung dieses Materials direkt oder indirekt folgen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.