FESTSTELLUNGSENTWURF

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Transkript:

Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A92_100_0,975 bis A92_140_3,28 Unterlage 19.2.2 A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD München-Feldmoching bis AK Neufahrn PROJIS-Nr.: 09.070300.00 FESTSTELLUNGSENTWURF Umweltfachlich Untersuchung FFH-Gebiet 7735-371 "Heideflächen und Lohwälder nördlich München" aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern P e i k e r, ltd. Baudirektor München, den 18.08.2014

1 Anlass und Aufgabenstellung Die EU hat zum Erhalt von Natur und biologischer Vielfalt zwei Richtlinien erlassen: Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG (Vogelschutzrichtlinie, VS-RL), Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/62/EG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH- RL). Die VS-RL ist für das betrachtete Vorhaben nicht relevant. Das übergeordnete Ziel der FFH-Richtlinie ist die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität. Hierfür werden zwei wesentliche Instrumente eingesetzt: 1. Bestimmungen zu einem flächendeckenden Schutz von Arten (Arten des Anhanges IV), 2. die Errichtung eines kohärenten Netzes von ausgewählten Schutzgebieten, in denen der Schutz der Lebensraumtypen des Anhangs I und der Arten des Anhangs II den Vorrang vor anderen Belangen hat. Vorhaben, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind auf ihre Verträglichkeit zu prüfen. Gegenstand der vorlegten FFH-Vorprüfung ist der geplante 6-streifigen Ausbau der bestehenden BAB A 92. Dabei sind grundsätzlich auch Auswirkungen bzw. Kombinationswirkungen anderer hinreichend gesicherter Vorhaben berücksichtigt worden, sofern nachteilige Auswirkungen in Verbindung mit dem 6-streifigen Ausbau auf die Erhaltungsziele des betrachteten FFH-Gebietes nicht ausgeschlossen werden können. Seite 2

2 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das FFH-Gebiet 7735-341 'Heideflächen und Lohwälder nördlich München' umfasst eine Fläche von 1.914 ha und ist biogeographisch der kontinentalen Region zuzuordnen. Das Gebiet ist charakterisiert als großflächiger Kalkmagerrasenkomplex mit kontinentalen, submediterranen und alpinen Florenund Faunenelementen und artenreichen Flachland-Mähwiesen der Münchener Schotterebene. Die Grenze der zum Vorhaben nächst benachbarten Teilfläche 7735-371.01 befindet sich in ca. 500 m Entfernung zum Vorhaben. Diese Teilfläche weist eine Größe von ca. 339 ha auf. Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sind Gegenstand des FFH-Gebietes (fett prioritäre Lebensräume): Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL (laut SDB): EU-Code LRT-Name 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) * = prioritär Im Natura 2000-Gebiet vorkommende Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (fett prioritäre Arten): Arten des Anhangs II FFH-RL: (laut SDB modifiziert Artenliste aus Artenschutzgründen unvollständig / verkürzt) EU-Code Art lateinischer Name 1084 Eremit (prioritär) (aus 7735-303) Osmoderma eremita* * = prioritär 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Rechtsverbindliche Erhaltungsziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen (Erhaltungs-) Zustandes der im Standard-Datenbogen genannten Schutzgüter (Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II FFH-RL). Gesetzlich verankert sind die Erhaltungsziele im BNat- SchG in 32 (Schutzgebiete), 33 (Allgemeine Schutzvorschriften) und 34 (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen). Die gebietsbezogenen Konkretisierungen der Erhaltungsziele gibt die behördenabgestimmte Fassung wieder (Stand 28.11.2006). Seite 3

Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele: 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der national bedeutsamen Kalkmagerrasen, der artenreichen Flachland-Mähwiesen sowie der lichten Mischwaldbestände im Münchner Norden im Bereich der Garchinger Heide, der Fröttmaninger Heide, der Panzerwiese, der Heiden um den Sportflugplatz Oberschleißheim sowie der Echinger Lohe, des Mallertshofer, Hartel- und Korbinaniholzes. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen Kalkmagerrasenbestände (naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco Brometalia), besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, prioritär) und mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) einschließlich der Waldsäume mit ihren typischen, z. T. nutzungsgeprägten Strukturen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes sowie des weitgehend gehölzfreien Charakters; Erhaltung der einmaligen Durchmischung dealpiner, submediterraner und kontinentaler Florenelemente mit Vorkommen sehr seltener Arten wie Frühlings-Adonisröschen, Ausdauerndem Lein und Filziger Flockenblume, insbesondere in der Garchinger Heide; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der charakteristischen faunistischen Artengemeinschaften, u. a. mit Vorkommen von Wechselkröte, Heidelerche, Kleinem Heidegrashüpfer und Blauflügeliger Ödlandschrecke, sowie deren Habitatelemente. 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wälder (Galio- Carpinetum), insbesondere in der Echinger Lohe, aber auch im Mallertshofer, Hartelund Korbinianiholz; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des biotopprägenden Nährstoffhaushalts, der Störungsarmut, eines hohen Anteils an Höhlenbäumen, Alt- und Totholz sowie der charakteristischen Bestandsstruktur und Baumartenzusammensetzung. 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Eremiten (prioritär) und seiner Lebensräume in ausreichend großen Laubwaldbeständen mit einem hohen Anteil an Tot-und Altholz sowie Baumstümpfen und anbrüchigen Bäumen (insbesondere Eichen). 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Biotopverbunds und der funktionalen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Teilgebieten. Anmerkung: Das Gebiet unterliegt teilweise der militärischen Nutzung. Durch die Gebietsmeldung und eine spätere Aufnahme der Gebiete in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung dürfen keine wesentlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der dauerhaften militärischen Nutzung einschließlich einer Nutzungsänderung dieses Gebietes für Zwecke der Bündnis- und Landesverteidigung erfolgen. 2.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten Neben der unter Gliederungspunkt 2.1 genannten Arten weist der Standarddatenbogen keine weiteren Artnennungen auf. Die Artenliste wurde aus Artenschutzgründen verkürzt. Seite 4

3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Räumliche Lage Das Vorhaben liegt in einer Entfernung von > 500 m zum nächstgelegenen Teilbereich des o. g. Natura 2000-Gebietes. Zwischen dem Vorhaben und dem FFH-Gebiet liegen derzeit Misch- und Laubwaldflächen, intensiv genutzte Ackerflächen, eine Bahnlinie und die St 2342. 3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens Nachstehend werden nur die für die FFH-Betrachtung relevanten Maßnahmenteile beschrieben: - Fahrbahnverbreiterung im Bereich des überbreiten Mittelstreifens nach innen um durchschnittlich 1,8 m / Richtungsfahrbahn - Errichtung von Sickermulden parallel zur Fahrbahn bzw. den Böschungsfüßen - Verlegung bestehender Anwandwege - zeitlich befristete Bereitstellung von Baufeldflächen Alle Maßnahmen beschränken sich auf den unmittelbaren Nahbereich des bestehenden Straßenkörpers. Die bau-, betriebs- und anlagebedingten Auswirkungen dieser Maßnahmen bewegen sich räumlich und qualitativ in einem sehr engen auf den unmittelbaren Nahbereich beschränkten Rahmen. 4 Beurteilung der Relevanz vorhabensbedingter Auswirkungen für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Aufgrund der deutlichen räumlichen Entfernung (> 500 m) zwischen Vorhaben und FFH-Gebiet, der dazwischen liegenden Strukturen und Nutzungen sowie der räumlichen Beschränkungen der Auswirkungen auf den Nahbereich des Vorhabens (< 50-100 m) kann eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Nachdem das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung und/oder Gefährdung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes führt, sind Auswirkungen anderer Vorhaben oder Pläne im Sinne von Summationswirkungen nicht relevant und werden an dieser Stelle deshalb nicht näher betrachtet. Seite 5