KoBa Harz: Jahresrückblick 2016 und Ausblick 2017

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Transkript:

KoBa Presseinformation 31.01.2016 KoBa Harz: Jahresrückblick 2016 und Ausblick 2017 In den letzten Jahren sind die Arbeitslosenzahlen im Landkreis Harz im SGB II und im SGB III stetig gesunken, so auch im Jahr 2016. Die Herausforderungen in diesem Jahr lagen für die KoBa Harz vor allem im Abbau der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit, in der Integration von Menschen mit Behinderungen und dem Umgang mit dem Thema Flüchtlinge. 1. Erfolgreiche Beratung und Vermittlung für Flüchtlinge Im Jahr 2016 hat die KoBa Harz für zugewiesene Flüchtlinge, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, eine flexible Erstberatung in einer der Regionalstellen der KoBa Harz in Wernigerode, Halberstadt oder Quedlinburg eingerichtet. Die Arbeit mit den Flüchtlingen wird zusätzlich durch Dritte wie z.b. die Koordinationsstelle für Migration des Landkreises Harz mit ihren Mitarbeitern und den ehrenamtlichen Integrationslotsen sowie anderen Wohlfahrtsverbänden und Vereinen begleitet und unterstützt. Im Jahr 2016 konnten insgesamt 18 Flüchtlinge erfolgreich in Arbeit bzw. in Ausbildung vermittelt werden. Hier ein paar Beispiele: Davon haben 2 Personen die Möglichkeit gefördert über die KoBa in zwei Friseursalons für ein Jahr zur Probe zu arbeiten. Im Anschluss besteht für beide Männer die Möglichkeit eine Ausbildung als Friseur zu beginnen. Ein Arzt wurde nach Magdeburg vermittelt. Dafür führte die zuständige Mitarbeiterin der KoBa Harz nicht nur die Gespräche mit dem Gesundheitsamt Magdeburg, sondern begleitet den Mediziner sogar zweimal nach Magdeburg zu den Vorstellungsgesprächen sowie der Unterschriftsleistung. Auch bei der Wohnungssuche wurde tatkräftig unterstützt. Eine Person hat eine auf ein Jahr befristete Stelle in einer Kirchengemeinde des Landkreises bekommen. Allerdings bringt dieser Mann aus seinem Heimatland ein abgeschlossenes Lehramtsstudium mit, so dass die KoBa Harz ihn gerade dabei unterstützt, dass sein Studium in Deutschland anerkannt wird. Zwei Personen sind in der Hotellerie im Housekeepingbereich untergekommen. Eine Person konnte eine Stelle als Fassadenmonteur annehmen Eine Person beginnt eine Ausbildung zum Zahntechniker Eine Person konnte ebenfalls in den Tourismusbereich vermittelt werden 2. RÜMSA: Bündnis Schule > Beruf Landkreis Harz Der Landkreis Harz, die Agentur für Arbeit Halberstadt und die KoBa Jobcenter Landkreis Harz bilden im Bereich der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA) aus Mitteln des europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gemeinsam ein Arbeitsbündnis Jugend Beruf zur beruflichen und sozialen

Integration der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 (im Ausnahmefall unter 35 Jahren). Dieses Arbeitsbündnis, namens Bündnis Schule > Beruf Landkreis Harz soll eine Bereitstellung von passgenauen Maßnahmen über ein ganzheitlich orientiertes und abgestimmtes Informations-, Qualifizierungs-, Beratungs- und Begleitungsangebot ermöglichen. Ziel ist es, dass alle Jugendlichen Schule und Ausbildung abschließen und kein Jugendlicher verloren geht. Bereits in 2015 haben die Partner zur Umsetzung eine Kooperations- und Zielvereinbarung abgeschlossen und ein Umsetzungskonzept erstellt. Die Umsetzung erfolgt in Begleitung der Koordinierungsstelle im Landkreis Harz mit Unterstützung der Landesnetzwerkstelle. Im Jahr 2016 haben zahlreiche Arbeitsgespräche sowie im Oktober eine große Auftaktveranstaltung stattgefunden. Zur Umsetzung der Ziele gab es mehrere Sitzungen der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe. Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 25.04.16 erfolgte die Zustimmung zum vorläufigen Maßnahmebeginn am 01.05.16. Am 22.09.16 erhielt das Arbeitsbündnis den Zuwendungsbescheid für die Handlungssäule 1. Für 2017 ist die Umsetzung verschiedener Projekte im Rahmen der 2. Handlungssäule geplant. 3. Regionaler Arbeitskreis (RAK) Das Land Sachsen Anhalt verfolgt in der neuen ESF Förderperiode 2014 2020 eine stärkere Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung. Mit der ESF -Landesrichtlinie "Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung" werden finanzielle Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Harz beteiligt sich an dieser Neuausrichtung, um somit die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen intensiver an den regionalen Bedarfen und Voraussetzungen auszurichten. Begleitet wird die Regionalisierung im Landkreis Harz durch einen Regionalen Arbeitskreis (RAK) und durch eine Regionale Koordinatorin, angesiedelt im Fachdienst Standortförderung der Landkreisverwaltung. Nachdem im Oktober 2015 die erste RAK Sitzung stattgefunden hat, folgten in 2016 vier weitere Sitzungen, in denen zu den Förderbereichen: Aktive Eingliederung, Familien stärken Perspektiven eröffnen, STABIL und Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten Jobperspektive 58+ die öffentlichen Wettbewerbsaufrufe, Verfahrensabläufe und Auswahlverfahren der Projektträger erfolgten. Die Bereiche Familien stärken Perspektiven eröffnen, STABIL und Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten Jobperspektive 58+ werden bereits erfolgreich umgesetzt. Die Projekte im Bereich Aktive Eingliederung sollen im 2. Quartal 2017 starten. 4. Haus der Inklusion Seit 01.04.2015 gibt es nun im Landkreis Harz das Haus der Inklusion, ein Projekt zur Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Unterstützung von Betrieben, welche Menschen mit Behinderung beschäftigen oder beschäftigen wollen. Das Projekt wird mit Mitteln des Ausgleichsfonds vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und im Landkreis Harz durch die Agentur für Arbeit Halberstadt, die KoBa Harz und die Akademie Überlingen durchgeführt. Auch hier wurde in 2016 sehr erfolgreich gearbeitet. Rund 30 Personen mit Behinderung, die in der Vergangenheit auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen waren, konnten mit Hilfe des Projektes einen Arbeitsvertrag unterschreiben und die Stelle langfristig behalten. 2

5. SOTA und MILA MILA - Modellprojekt zur Integration Langzeitarbeitsloser Das 2015 gestartete Arbeitsmarktprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll Arbeitgeber gezielt für das Arbeitskraftpotential Langzeitarbeitsloser sensibilisieren und damit jenen Menschen eine neue Perspektive geben, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren. Finanziert wird das Projekt mit Mitteln des BMAS und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die KoBa Harz hatte bereits im Februar 2015 Fördermittel von ESF und BMAS zur Unterstützung von insgesamt 40 Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose im Landkreis Harz erhalten und das Projekt auch im Jahr 2016 sehr erfolgreich weitergeführt. Seit Juni 2015 konnten bis Ende des Jahres 2016 bereits insgesamt 32 Arbeitsaufnahmen von den ursprünglich 40 bewilligten Förderplätzen mit Eintritt bis zum 31.05.2017 realisiert werden. Davon 29 Normalförderungen und 3 Intensivförderungen. Allein in 2016 konnten 20 Arbeitsplätze mit Normalförderung und ein Arbeitsplatz mit Intensivförderung akquiriert und besetzt werden. Das Coaching: Seit August 2016 arbeitet im Projekt Herr Christoph Haas als zweiter Jobcoach mit. Das Coaching verläuft durch die aktive Teilnahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel positiv. Die angebotene Unterstützungsleistungen und Hilfestellung werden von den Langzeitarbeitslosen gern und dankbar angenommen. Aussicht 2017: Zum 01.01.2017 konnten zwei neue Arbeitsverhältnisse mit der Förderung begründet werden. Vier weitere Anträge wurden bereits an Arbeitgeber versandt, wobei die Einstellungen erst zu Beginn des 2. Quartals geplant sind. Aufgrund der Anzahl der Bewerber und der Akquise bei den Arbeitgebern, ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass zum 31.05.2017 die angestrebten 40 Förderfälle vorliegen werden. SOTA Das Modellprojekt Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, kurz SOTA ist Teil des Konzepts Chancen eröffnen soziale Teilhabe sichern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Bundesweit werden damit in den nächsten drei Jahren 10.000 Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen gefördert. Die KoBa Harz setzt dieses Bundesprogramm bereits seit dem 01.11.2015 erfolgreich um. So bewilligte das BMAS 100 Stellen im Landkreis Harz, welche auch alle besetzt wurden. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, welche zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Bei den Geförderten handelt es sich zum einen um eine arbeitsmarktferne Personengruppe: Sehr lange Arbeitslosigkeit während der letzten 10 Jahre Hauptsächlich an Aktivitäten auf dem 2. Arbeitsmarkt teilgenommen, am häufigsten in Arbeitsgelegenheiten Zum anderen um Personen: 3

mit gesundheitlichen Einschränkungen, mehrheitlich ältere Männer oder Personen mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft mehrheitlich Frauen zwischen 35 und 49 Jahren Coaching/Nachhaltigkeit: Die Teilnehmer nahmen vor der unmittelbaren Integration in die geförderte Beschäftigung an einer sogenannten Aktivierungsphase für die Dauer von 4 Wochen teil. Diese umfasste unterschiedliche Leistungsmodule, wie z.b. Aktualisierung eigener Ressourcen und berufsweltnaher Kompetenzen und Fähigkeiten, Schaffung einer Tagesstruktur oder Entwicklung eines passenden Selbstbildes, realistischer Zielvorstellungen hinsichtlich beruflicher Tätigkeiten. Nach der Arbeitsaufnahme wurden die Teilnehmer dann durch ein individuelles Coaching für weitere 6 Monate begleitet. Das individuelle Coaching wurde gern angenommen und es konnte viel Unterstützung geleistet werden (durchgeführt durch externe Dritte). Aufgrund des begleitenden Coachings liegt die Abbruchquote bei unter 10%. Seit Beendigung des individuellen Coachings werden durch die verantwortlichen Projektmitarbeiter der KoBa Harz weiterhin Außendienste durchgeführt, um so die ordnungsgemäße Durchführung des Programmes auch weiterhin zu gewährleiten. 6. Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II ist am 01. August 2016 in Kraft getreten Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II (Rechtsvereinfachung) enthält im Wesentlichen die Umsetzung von Vorschlägen zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die neuen wichtigsten Regelungen im Einzelnen sind: zur Vermeidung von Erfüllungsaufwand in den Jobcentern und bei den Leistungsberechtigten wurde der Regelbewilligungszeitraum für das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld von sechs auf zwölf Monate angehoben Seit 01. Januar 2017 erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld I oder Teilarbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen, ihre Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht mehr von den Jobcentern, sondern von den Agenturen für Arbeit die maximale Zuweisungsdauer von Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, in Arbeitsgelegenheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren, ist von 24 auf 36 Monate gestiegen es haben nun mehr Auszubildende einen Anspruch auf ergänzende SGB II Leistungen (z. B. BAB förderungsfähige Ausbildungen, wenn es sich nicht um eine Wohnheim/Internatsunterbringung mit voller Verpflegung handelt) Zudem wurden Vereinfachungen in unterschiedlichen Bereichen vorgenommen, wie z.b.: eine Freistellung von Kapitalerträgen bis 100 Euro kalenderjährlich Arbeitslosengeld II Leistungen unterliegen zukünftig dem Pfändungsschutz Pauschalisierung des Abzugs von Beiträgen zur geförderten Altersvorsorge Pauschalierung des Abzugs von Beiträgen zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z.b. Kfz-Haftpflicht) Abschaffung der Pauschale für allgemeine Werbungskosten in Höhe von 15,33 Euro monatlich, sofern der Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich überschritten wird 4

7. Ausblick und Schwerpunkte für 2017 Jedes neue Jahr bringt neue Herausforderungen mit sich. Einige sind bekannt, andere ergeben sich im Laufe der Zeit. Aber, egal was im Jahr 2017 auch passieren mag, bei der KoBa Harz wird weiterhin die umfassende und individuelle Betreuung der Kunden im Vordergrund stehen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben dabei gezeigt, dass jede Altersgruppe seine spezifischen Probleme hat und somit auch einer gezielten Betreuung bedarf. Dieses deckt die KoBa Harz mit der Aufteilung in altersspezifische Teams ab. Die nachhaltige Vermittlung in Arbeit ist zwar vorrangig, aber auch die Beschäftigung an sich ist wichtig und bringt sowohl den Menschen, die sich gebraucht fühlen, als auch der Gesellschaft einen Mehrwert. Dabei stellen insbesondere der Abbau der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit und die Integration von Menschen mit Behinderungen weiterhin alle Arbeitsmarktpartner vor große Herausforderungen. Auch wenn der Ruf nach Fachkräften seitens der Unternehmen immer lauter wird und trotz einer insgesamt positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes, haben diese Personengruppen mehr Probleme eine Arbeit zu finden. Oftmals müssen sie Hürden und hartnäckige Vorurteile vor einer dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt überwinden. So gilt es weiterhin, auch in 2017, für die KoBa Harz, vermehrt alternative Lösungen für den Zugang dieser Menschen zu nachhaltigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zu schaffen und weiter zu führen. 5