Marketplaces, Plattformen & Co Rechtliche Herausforderungen bei der Konzeption von großen E-Commerce-Plattformen E-Commerce Conference Frankfurt Download der Präsentation unter www.res-media.net/marketplaces 2 Der normale Onlineshop 1 Händler 1 Käufer 3 ecommerce Conference Frankfurt 1
Die Plattform viele Händler 1 Käufer 1 Plattformbetreiber/Verkäufer 4 Diese Verträge sollten Plattformbetreiber schließen Projektvertrag mit Webdienstleister Pflegevertrag mit Webdienstleister (mit SLAs) Hostingvertrag mit Webhoster (mit SLAs) Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Webhoster SEM-/SEO-Verträge mit Marketingagenturen Händlervertrag mit Merchants Lieferantenvertrag mit Lieferanten Logistikvertrag mit Logistiker ggerhards - Fotolia 5 Vertrag Plattformbetreiber - Händler 6 ecommerce Conference Frankfurt 2
Diese Punkte sollte der Händlervertrag regeln Nutzung der gesetzlichen Schutzrechte des Händlers Darstellung der Angebote Zuständigkeit/Verantwortlichkeit für Inhalte (Fernabsatzinformationen, Artikelbeschreibungen, Pflichtinformationen) Abwicklung von Bestellungen, Zahlungen, Retouren Gebühren, Kosten Laufzeit des Vertrags, Kündigungsmöglichkeiten Zulässige + Unzulässige Artikel rcx - Fotolia 7 Wer wird Vertragspartner des Käufers?? 8 Wer wird Vertragspartner des Käufers? Plattformbetreiber: Einheitliche AGB für alle Händler? Wer haftet für Abmahnungen? Wohin gehen die Retouren? Einzelner Händler: Ist er selbst für die Ausgestaltung der Angebote also auch für die Erfüllung sämtlicher Informationspflichten zuständig? 9 ecommerce Conference Frankfurt 3
Problem: Zahlungsabwicklung beim Plattformbetreiber Zahlungsdienstleistungen auch als bloße Nebentätigkeit sind über das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) zulassungspflichtig Ankauf von Forderungen ist über das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) zulassungspflichtig. Jeweils Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Erick Nguyen - Fotolia 10 Datenschutz Wer ist Herr der Daten? Wem gehören die Daten (Marketing)? Liegt eine Auftragsdatenverarbeitung des Plattformbetreibers für den Händler nach 11 BDSG vor (Vertrag, TOMs)? Thorsten Schuh - Fotolia 11 Fazit: Diese Strukturen sollten Plattformbetreiber bedenken Gibt es technisch einen einheitlichen Warenkorb, auch wenn der Endkunde gleichzeitig bei verschiedenen Händlern bestellt? Gibt es einheitliche Rechtstexte für alle Händler oder kann jeder Händler eigene Texte einstellen (Informationspflichten im Fernabsatz! Haftung für Abmahnungen)? Ist eine einheitliche Zahlungsabwicklung über die Plattform geplant oder zahlt der Endkunde direkt an den einzelnen Händler? Wer ist datenschutzrechtlich Herr der Daten : Plattformbetreiber oder Händler? 12 ecommerce Conference Frankfurt 4
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.res-media.net/marketplaces 13 ecommerce Conference Frankfurt 5