Vertragsrecht GTS in Angebotsform

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Vertragsrecht GTS in Angebotsform Stand: Februar 2012

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Projekt Erweiterte Selbstständigkeit PL(LMZ) EDV-technische Beratung PL(IFB Boppard) - Vertretungskonzept - Schulungen - Beraterinnen und Berater PES-Portal - Bewerberdatenbank - Vertragsabschlüsse - Statistik - Vertretungskonzept - Informationsmaterialien MBWWK - Statistik Schule Zuständige Schulaufsicht - Beratung und Unterstützung - Budget ADD - Ref. 31 - Freischaltungen - Eingruppierung - Einstufung - Rechtsrahmen - Verträge LfF - Abrechnung

Voraussetzung - Anhand der zur GTS angemeldeten Schülerzahlen berechnet sich das der Schule zur Verfügung stehende Budget. - Es wird verwendet für den Einsatz von Lehrern, PF, PP, Mitarbeiter im pädagogischen Bereich, Honorarkräfte und Verträge mit juristischen Personen. - Es wird nur für die Organisation der GTS verwendet nicht für die Versorgung des Regelunterrichts.

Grundfrage zum Vertragnehmer Personal der Schule? - Einsatz Lehrer/PF: aus dem vorhandenen Regelstundenmaß oder Aufstockung der Planstelle Personal von außen? Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag Vertrag mit juristischer Person (Dienstleistungs-, Projekt,-Kooperationsvertrag)

Arbeitsvertrag Vertrag ohne Sachgrund 14 Abs.2 TzBfG Für Zeiträume von mehr als 6 Monaten Vorrang der Befristung von Arbeitsverhältnissen, bei denen insoweit kein anerkannter sachlicher Grund erforderlich ist.

Arbeitsvertrag Vertrag mit Sachgrund 14 Abs.1 TzBfG In der Person liegende Gründe, 14 I Nr.6 TzBfG Entscheidend ist, dass allein die besondere Situation eines Beschäftigten die Befristung erfordert. Die Befristungszeit richtet sich nur nach den Vorstellungen des Beschäftigten

Arbeitsvertrag Aufgaben von begrenzter Dauer 14 Abs.1Nr. 1 Ein solcher liegt (nach BAG-Rspr.) wirksam vor, wenn bei Abschluss des Arbeitsvertrages erkennbare, greifbare Tatsachen vorliegen, nach denen der Arbeitgeber bei Vertragsabschluss eine Zukunftsprognose erstellt, die beinhaltet, dass der Wegfall eines Mehrbedarf mit einiger Sicherheit zu erwarten ist. Wichtig: Es reicht nicht aus, dass über den zukünftigen Bedarf Unsicherheit besteht

Honorarvertrag Abgrenzung Selbständige / unselbständige Tätigkeit - rein projektbezogener Einsatz - nicht weisungsgebunden - bestimmt den Inhalt und die Durchführung seiner Tätigkeit allein - ist nicht abhängig von Vorgaben der Fachlehrer

Abgrenzung Honorarverträge selbstständige Leistung Gestaltungsspielraum des Vertragsnehmers (hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der Leistung) nicht in den Schulbetrieb eingegliedert Schulleitung ist nicht weisungsbefugt trägt selbst die unternehmerische Verantwortung (muss sich selbst versichern) Beschränkung auf einzelne Projekte Arbeitsverträge unselbstständige Leistung Unterricht erfolgt nach den Vorgaben im Lehrplan Leistungserbringung entsprechend Stundenplan den Weisungen der Schulleitung unterworfen abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Landes RLP Vertretung v. Unterrichtsausfall

Honorarverträge es ist wichtig, dass bei Vertragsabschlüssen rechtlich klar zwischen Honorar- und Arbeitsverträgen unterschieden wird (Achtung: Vertragsnehmer muss sich für die Tätigkeit selber versichern) wird ein Honorarvertrag abgeschlossen, der kein Honorarverhältnis im Rechtssinne ist, handelt es sich um Scheinselbstständigkeit Folge: steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verfahren (auch rückwirkend) mit entsprechenden Geldforderungen

Ehrenamtsvereinbarung Vereinbart wird Leistung ohne Gegenleistung Aufwandspauschale kann gezahlt werden Geht nicht bei angestellten oder verbeamteten Lehrkräften

Verträge mit juristischen Personen Werden geschlossen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarungen Es gibt Dienstleistung-, Projekt-, Kooperationsverträge Soweit keine Rahmenvereinbarung vorhanden: Dienstleitungsvertrag ohne Rahmenvereinbarung

FSJ Anerkennungspraktikant Erzieher Je Schule werden ein FSJler und ein Anerkennungspraktikant zusätzlich zum GTS- Budget finanziert Unterlagen zum Anerkennungspraktikum können bei Frau England (-470) angefordert werden: Voraussetzung ist, dass Lehrer mit Mentorat oder PF mit Weiterqualifikation zur Praxisanleitung vorhanden ist.

Personalvertretung 78 Abs. 2 LPersVG - Einstellung, Eingruppierung, Zeit- oder Zweckbefristung, Höher- und Rückgruppierung, Abmahnung wenn beantragt, Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit 18 LGG Schwerbehindertenvertretung

Eingruppierung Erfolgt auf der Grundlage der alten Entgeltordnung BAT, TdL - TdL ist strukturiert nach A für Erfüller = alle Personen, die das zweite Staatsexamen haben und B = Personen, anderer Ausbildung B ist untergliedert in römisch I-VII, je nach Schulart

Einstufung innerhalb der Eingruppierung erfolgt die Einstufung - E2 bis E8 = Stufe 1 bis Stufe 6 - E9 bis E 15 = Stufe 1 bis Stufe 5 Einschlägige Berufserfahrung Förderliche Zeiten

Freischaltung von Arbeitsverträgen Schule bittet Sachbearbeiter um Freischaltung einer Person für den Abschluss eines Arbeitsvertrages (i.d.r. per Epos-Mitteilung) erforderliche Unterlagen sind beizufügen: Zeugnis des höchsten Bildungsabschlusses (z.b. Staatsexamen, Diplomurkunde) Tätigkeitsbeschreibung Sachbearbeiter nimmt die Eingruppierung vor, trägt diese ins Portal ein und schaltet die Person frei.

Bitte lesen Sie sich die hilfreichen Informationen im Downloadbereich der Portale durch!!!

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT