BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN

Ähnliche Dokumente
Baunutzungsverordnung

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Gemeinde Offenbach/Queich

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

Samtgemeinde Holtriem

Bauen im Außenbereich nach 35 BauGB. Prof. Dr. Hilde Schröteler-von Brandt Planungsrecht /// WS 2016/17

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

Nicht privilegierte Biomasseanlagen und Bauleitplanung

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

S T A D T V R E D E N

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB

Stadt Wunstorf. Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Industriestraße 2. Änderung WUNSTORF. Region Hannover. OS Wunstorf. Vereinfachtes Verfahren

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Stadt Wittlich. Landwirtschaftsfläche: ha. Eigentum Stadt: ca. 281 ha. 139 ha Ackerland 142 ha Grünland. Siedlungs- u.

Präambel. Teil B Text

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

Stadt Esens Landkreis Wittmund

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Begründung zum Entwurf

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"

Fachdialog Bauleitplanung 2006

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen

GEMEINDE BAD WIESSEE

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Nach 8 (4) BauGB hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Walbeck Pfarrbreite als Satzung beschlossen.

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

Gemeinde Kippenheim. Untersuchung von möglichen Standorten für einen nicht großflächigen Lebensmittelmarkt

Bestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB)

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße -

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Z u s a m m e n f a s s e n d e E r k l ä r u n g

Gemeinde Rövershagen Landkreis Rostock Land Mecklenburg-Vorpommern

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 A, 1. ÄNDERUNG DER STADT EUTIN

STADT HÖXTER Begründung Bebauungsplan Nr. 8/37 Gewerbegebiet Pfennigbreite (Östlicher Bereich)

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

Bebauungsplan. Auf Haardt

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Begründung. zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim Stadt Pforzheim Ausschnitt Heinrich-Witzenmann-Straße

Öffentliche Plandiskussion am 25. Januar 2016 Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 43 Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

B e g r ü n d u n g. zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße -

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Der Rat der Stadt Siegen hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für die Änderung 73.2 des Flächennutzungsplanes gefasst.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

Markt Nandlstadt. Landkreis Freising. Außenbereichssatzung. Zulehen. gemäß 35 Abs. 6 BauGB

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Transkript:

.2011 BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN FÜR DAS GEBIET DER HOCHFELDER MÜHLE ZWISCHEN DER LANDESSTRASSE 217 UND DER BUNDESSTRASSE 207 NÖRDLICH VON STRUKKAMP, WESTLICH VON BLIESCHENDORF ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB 1. Darstellung der Umweltbelange und ihrer Berücksichtigung im Bebauungsplan: Durch die Planung ist eine Versiegelung des Plangebietes von ca. 23.758 m 2 Boden zulässig. Das Plangebiet wird jedoch bereits entsprechend der Planung genutzt. Daher sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten. Die vorhandene Flächenversiegelung im Plangebiet führt zu einer Unterbrechung des natürlichen Wasserkreislaufes, indem die Versickerung und damit die Grundwassemeubildungsrate verringert werden. Das Plangebiet hat aufgrund der bindigen Böden jedoch keine besondere Bedeutung für die Grundwasserbildung. Es ist davon auszugehen, dass bereits das Wasser von Ackerflächen heute fast vollständig oberflächig abgeführt wird. Seine Filterund Speicherfunktionen für den Wasserhaushalt kann der Boden unter versiegelten Flächen nicht mehr wahrnehmen. Das Regenwasser wird in Regenrückhaltebecken geleitet. Der Wasserkreislauf wird folglich nicht erheblich gestört. Eine Prägung des Landschaftsbildes liegt durch die Straßen und die bestehenden Gebäude vor. Dieser Inselteil hat daher eine geringe Funktion als Erholungsraum für den Menschen. Durch die Begrenzung der zulässigen Höhen und die Beibehaltung/ Ergänzung der vorhandenen Grünstrukturen wird sich das Landschaftsbild nicht wesentlich ändern. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist folglich nicht zu erwarten. FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und andere ökologisch hochwertige Gebiete liegen nicht

in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. 2. Ergebnisse der Offentlichkeits- und Behördenbeteiligung und ihre Berücksichtigung im Bebauungsplan: Die Protokolle zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen können in der Verfahrensakte eingesehen werden. 3. Darstellung der Ergebnisse der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten: Bei Betrachtung der Insel Fehmarn kommen nach Abgleich mit den Standortfaktoren nur noch wenige Standorte in Betracht. Ein erheblicher Teil der Flächen Fehmarns eignet sich nicht, da der Zielverkehr durch eine Ortschaft mit Wohnnutzung und touristischer Nutzung führen würde oder Wohnnutzung und touristische Nutzung im Umfeld vorhanden sind. Karte: Straßenverlauf, Standorte mit geeigneter Verkehrsanbindung Geeignete Flächen sind demnach im Verlauf der E 47 und der L 217 bis zum Beginn der Ortschaft Mummendorf / Landkirchen zu suchen. Generell sollte eine Fläche im Siedlungszusammenhang bevorzugt werden. Untersucht werden hier der Standort Strukkamp, der über eine 4 km lange Gemeindestraße an die E 47 angebunden ist und nahe dem Fehmarnsund liegt, sowie gewerblich geprägte Flächen westlich der Ortschaft Burg auf Fehmarn. Als alternativer Standort wird der Standort Hochfelder Mühle untersucht, da dieser Bereich bereits im Landschaftsplan als gewerbliche Fläche gekennzeichnet ist. TTOH Seite 2 von 5

Karte: untersuchte Standorte Standort Strukkamp Der Standort Strukkamp bildet den ursprünglichen Sitz des Unternehmens. Der Ort Strukkamp ist von der E 47 über eine 4 km lange Gemeindestraße zu erreichen. Der gesamte Ort Strukkamp ist im Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Avendorf von 1970 als Dorfgebiet festgesetzt. Dorfgebiete dienen laut BauNVO der Unterbringung der Wirtschaftsstellen Land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Der Landschaftsplan der Stadt Fehmarn sieht für das Betriebsgelände des bestehenden Betriebes eine Erweiterung mit Wohnbauflächen vor. Ebenfalls ist im Landschaftsplan eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Norden des Ortes Strukkamp vorgesehen. Eine Einbettung des geplanten Recyclingstandortes in die Ortschaft Strukkamp erscheint aus siedlungsstruktureller Sicht nicht sinnvoll. Der Ort ist überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Dies entspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes. Ein störender Gewerbebetrieb ist mit den bestehenden Festsetzungen und den daraus resultierenden Nutzungen nicht vereinbar. Der Landschaftsplan sieht zudem noch mögliche Erweiterungen der Wohnnutzung auf der Fläche des bisherigen Betriebsstandortes vor und bewertet ihn mit einer guten Eignung. Auch dieser Entwicklung würde die AnsiedlungAtyeiterführung des Recyclinghofes an diesem Standort widersprechen. Der Standort Strukkamp kann daher für die Ansiedlung des Seite 3 von 5

Recyclinghofes als ungeeignet bewertet werden Gewerbeflächen nordwestlich der Ortschaft Burg auf Fehmarn Das Gewerbegebiet im Nordwesten der Stadt Burg a. F. verfügt über einen direkten Anschluss an die Europastraße 47. Das Gewerbegebiet ist von der E 47 500m entfernt. Das Gewerbegebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Burg a. F. festgesetzt. Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte im Jahr 1981 eine Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Osten. Innerhalb des Gewerbegebietes sind keine ausreichenden freien Flächen zur Realisierung des Betriebshofes vorhanden. Zudem sind innerhalb des Gewerbegebietes Betriebswohnungen zugelassen. Parzellenweise sind Sondergebiete innerhalb des zugehörigen Bebauungsplanes Nr. 60, 1. Änderung der Stadt Burg aus dem Jahr 2007 festgesetzt, die die Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel und Freitzeitangeboten regeln. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemalige Stadt Burg sieht eine Erweiterung des Gewerbegebietes in nordwestliche Richtung vor. In der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn ist eine Erweiterung mit einem SO-Gebiet in Richtung E 47 südl. des Landkirchener Weges vorgesehen. Der zukünftige Gewerbeflächenbedarf wird durch die Realisierung der festen Fehmambeltquerung steigen. Laut Vorgabe der Raumordnung sollen sich die Gewerbeflächen zukünftig auf die Ortslagen Burg, Landkirchen und Petersdorf konzentrieren. Der untersuchte Standort verfügt über einen direkten Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz. Erweiterungsmöglichkeiten für Sondergebiete und Gewerbegebiete sind aufgezeigt. Die Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes im Nordwesten von Burg stellen ein zukünftig qualitativ hochwertiges Gewerbeflächenangebot dar. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes befinden sich großflächiger Einzelhandel und Freizeitnutzungen. Der Standort des Recyclinghofes ist daher nicht in direkter Nähe dieser Nutzungen realisierbar. Zudem bildet das Gewerbegebiet den Ortseingang der Stadt Burg a.f. Auch bei einer zukünftigen Erweiterung des Bereiches mit Gewerbegebieten oder Sondergebieten sollte aus städtebaulicher Sicht ein sensibles Vorgehen erfolgen. Das Vorhaben wäre planungsrechtlich/ theoretisch in einem Gewerbegebiet nach 8 BauNVO zulässig. Aufgrund der bekannten Eigenart des Betriebes JUH Seite 4 von 5

ist es jedoch nicht sinnvoll diesen in einem vorhandenen Gewerbegebiet der Stadt Fehmarn oder auf einer Ergänzungsfläche anzusiedeln. Dies würde zwangsläufig zu städtebaulichen Konflikten führen. In vorhandenen Gewerbegebieten sind auch Dienstleitungsbetriebe, Einzelhandel und Betriebswohnungen vorhanden. Eine Ansiedlung in der Nähe derartiger Nutzungen ist objektiv - und auch aus Sicht der Fachbehörden - nicht sinnvoll. Ein Recyclingbetrieb ist daher aus städtebaulichen Gründen an diesem Standort ungeeignet. Standort Hochfelder Mühle Die untersuchten Standorte im Siedlungszusammenhang erwiesen sich als ungeeignet. Ein weiterer Standort im Siedlungszusammenhang steht nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund ist ein Standort im Außenbereich zu prüfen. Der Außenbereich steht grundsätzlich nicht für eine Bebauung zur Verfügung, da er eine besondere Bedeutung für die naturgegebene Bodennutzung und als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit hat. Daher sollte ein Standort gewählt werden, der bereits baulich vorbelastet ist, um den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren. Untersucht wird daher an dieser Stelle der Standort Hochfelder Mühle. Dieser liegt direkt an der L 209 und verfügt somit über einen direkten Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz. Zurzeit ist in an diesem Standort Wohnnutzung vorhanden, diese soll jedoch zukünftig nicht weiter gesichert werden. Der Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Landkirchen aus dem Jahr 1979 stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. In der direkten Umgebung sind keine Nutzungen dargestellt, die mit der geplanten Nutzung konkurrieren. Der Landschaftsplan der Stadt Fehmarn kennzeichnet den Planbereich als Gewerbliche Baufläche. Der untersuchte Standort im Außenbereich scheint sinnvoll, da auf diese Weise Störungen anderer Nutzungen vermieden werden und bereits Bebauung vorhanden ist. Aufgrund der Lage im Inselinnem und unmittelbar an der E 47 sowie der bestehenden Vorbelastung des Gebietes sind zudem keine Zersiedelung oder sonstige negative Auswirkungen auf den Tourismus zu erwarten. Der Standort im Außenbereich rechtfertigt sich insbesondere durch die Emissionen, die von der geplanten Nutzung ausgehen und durch die der Betrieb schwer in ein Gewerbegebiet nach 8 BauNVO zu integrieren ist. jjhdh Seite 5 von 5