PRISMA Chefinfos! Wussten Sie schon... Änderungen bei Mini- und Midijobs

Ähnliche Dokumente
Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

2 Beschäftigte Pensionäre

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

Geringfügige Beschäftigung

Freiwillige Eintragung in das Handelsregister

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs. 1. Quartalsbericht 2017

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]

Diese Chefinfo enthält: Wussten Sie schon... Prisma-Umsatzschnellbericht: Machen Sie mit!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Freiwillige Eintragung ins Handelsregister

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11

Vorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb. André Fasel 4. Oktober 2016

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht

Beschäftigung von Rentnern

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Bundestierärztekammer e. V.

Fragebogen für Arbeitnehmer

Beschäftigung von Rentnern

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Beitragsgruppenschlüssel

Die verschiedenen Arten von Kaufleuten

Fragebogen für geringfügig Beschäftigte

Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn:

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Beschäftigung von Rentnern

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Hartz in der Praxis. Geringfügige Beschäftigung und mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Beiträge aus Einmalzahlungen

2. Der Kann-Kaufmann. Nach 2 S.3 HGB kann der Gewerbetreibende seine Eintragung wieder löschen lassen.

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1

Gemeinsame Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber nach 105 Absatz 3 SGB IV

PRISMA Chefinfos! Diese Chefinfo enthält: Wussten Sie schon... Prisma auf der Paperworld

Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg

2. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort

Die (freiwillige) Handelsregistereintragung

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.

Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten

Dieser Band beschäftigt sich mit den Kaufmannseigenschaften, dem Firmenrecht und den unterschiedlichen

Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Aktuelle Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungen

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)

PRISMA Chefinfos! Wir wünschen Ihnen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2016! Diese Chefinfo enthält: Wussten Sie schon...

Inhalt Minijob-Reform 2013: Die Änderungen im Überblick Überblick, Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Kurzübersicht...

Senioren mit Minijob. Versicherungspflicht bringt Rentenplus

Obligatorische Anschlussversicherung

Personalstammblatt für geringfügig Beschäftigte

Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Gesetz) Stand: 28.

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen:

NUR FÜR PRIVATHAUSHALTE 1

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Veröffentlichung: ja. am 08./

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten.

Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur NebentÄtigkeit.

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten

Personalfragebogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigte

Fragebogen zur personellen Erfassung neuer Mitarbeiter Seite 1. Persönliche Daten. Bankverbindung. Beruf / Ausbildungsstand

Kurzfristige Beschäftigung

Im Studium. Gut versichert

Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone

Geringfügige Beschäftigungen

Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Gesetz) Stand: 11.

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

13. Geringfügig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob)

Personalfragebogen Minijob- (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)

CS-Wartung 076S vom

Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung

Personalfragebogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II

Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vom 2. Dezember Wirtschaftssatzung

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

DVPJ e. V. Nebenberuflicher Start. Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. Info-Service für Mitglieder. Thema:

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigte

1. Neue Regelungen für Minijobs und Midijobs ab

Studenten und Praktikanten: Alles Wichtige für Ihren Betrieb. André Fasel 28. September 2017

Transkript:

PRISMA Chefinfos! Info C 13 KW 51/2012 Dezember 2012 Diese Chefinfo enthält: Wussten Sie schon... Änderungen bei Mini- und Midijobs Prisma informiert Öffnungszeiten zum Jahreswechsel Bonussystem 2012 Prisma Umsatzvergleich Tipps & Tricks PRISMA-Chefinfo C 13 KW 51/2012

...dass es ab 2013 wichtige Änderungen bei den Miniund Midijobs geben wird, weil das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft treten wird. Der ZGV (Zentralverband gewerblicher Verbundgruppen) hat Ihnen die wichtigsten Informationen hierzu auf beiliegendem Bogen zusammengestellt. mehr Gewicht zu verleihen. Auch im Gespräch mit der Industrie werden verlässliche Daten benötigt, um Ihren Belangen Nachdruck zu verleihen. Es ist zwar selbstverständlich, dennoch möchten wir es nicht unerwähnt lassen: Ihre individuellen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Tipps & Tricks: Eintragung im Handelsregister Diese Ausgabe aus der Reihe Tipps & Tricks behandelt die Notwendigkeit des Eintrags im Handelsregister. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre! Prisma informiert Öffnungszeiten zum Jahreswechsel Zwischen den Feiertagen beantworten Ihnen die bekannten Ansprechpartner alle Fragen zur Zentralregulierung. Die Zentrale selbst wird in der Zeit vom 24.12.2012 bis einschließlich zum 31.12.2012 geschlossen bleiben. Sie erreichen uns wieder ab dem 02.01.2013 unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Bonussystem 2012 Wir möchten nochmals daran erinnern, dass schon bald die Bonusausschüttung für 2012 ansteht. Bitte überprüfen daher Sie Ihren aktuellen Zentralregulierungsumsatz, um die Bonusstaffeln bestmöglich auszuschöpfen. Ihre Umsätze bis einschließlich November können Sie auf der Prisma Website einsehen, den tagesgenauen Umsatz nennen Ihnen Frau Simon oder Frau Strauß aus der Zentralregulierung. Das aktuell gültige Bonussystem erhalten Sie nochmals anbei. Prisma Umsatzvergleich Viele Ihrer Kollegen nutzen dieses Medium bereits als schnelles und übersichtliches Mittel zur eigenen Standortbestimmung. Sie erfahren in der Auswertung, wie sich Ihre Umsätze im Vergleich zu den anderen Teilnehmern entwickeln und -darüber hinaus- wie sich die Kollegen-Umsätze in Ihrem PLZ-Bereich entwickelt haben. Eine bebilderte Erläuterung der Diagramme und den Meldebogen für den Umsatzschnellbericht haben wir dieser Chefinfo beigelegt. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, da alle Meldungen in eine Branchenauswertung einfließen, um so dem PBS-Fachhandel PRISMA-Chefinfo C 13 KW 51/2012

Anderungen bei Minijobs ab 2013 Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft. Damit werden die Entgeltgrenzen für Minijobs auf 450,00 und für Midijobs auf 850,00 angehoben. Zudem wird bezüglich der Rentenversicherungspflicht für Minijobber die bisherige Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt. Zahlreiche Übergangsvorschriften des neuen Gesetzes führen zum Teil zur unterschiedlichen Behandlung von nach dem 31. Dezember 2012 begründeten Arbeitsverhältnissen im Vergleich zu bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen. Eine mit der Minijobzentrale abgestimmte Checkliste finden Sie in der Anlage (download). Folgende Übersicht unter Verzicht auf die Darstellung von Minijobs in Privathaushalten - erläutert die Änderungen in den unterschiedlichen Fallgruppen: 1. Minijob - Bruttoentgelt bis 450,00 1.1. Minijob-Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2012 begründet werden Rentenversicherung: Der Arbeitgeber trägt den Pauschalbeitrag i. H. v. 15 %. Der Minijobber trägt die Differenz zwischen Regelbeitragssatz und Pauschalbeitrag, also 3,9 % ab dem 1. Januar 2013. Der Minijobber hat die Möglichkeit, sich von der Zahlung seines Beitrags zur Rentenversicherung (3,9 %) befreien zu lassen. Hierzu muss er einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht an den Arbeitgeber übergeben, den dieser zu seinen Lohnunterlagen nimmt. Der Arbeitgeber meldet den Antrag auf Befreiung an die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn See) im Rahmen des DEÜV-Verfahrens. Sofern die Minijob-Zentrale diesem Antrag nicht innerhalb eines Monats widerspricht, ist die Befreiung rückwirkend zum ersten Tag des Monats, in dem der Minijobber den Antrag gegenüber dem Arbeitgeber gestellt hat, wirksam. Krankenversicherung: Wie bisher; der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag, aber daraus entsteht kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für den Versicherten. Arbeitslosenversicherung: Wie bisher; besteht nicht. 1.2. Minijob-Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden 1.2.1. als Minijob - Bruttoentgelt bis 400,00 Rentenversicherung: War der Minijobber bisher rentenversicherungspflichtig, weil er in der Vergangenheit durch Antrag auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat, so bleibt er rentenversicherungspflichtig. War der Minijobber bisher rentenversicherungsfrei, bleibt er rentenversicherungsfrei, so lange sein Bruttoentgelt 400,00 nicht übersteigt. Wenn das Bruttoentgelt nach dem 31. Dezember 2012 erhöht wird und dann mehr als 400,00 beträgt, tritt automatisch die Rentenversicherungspflicht ein, von welcher sich der Minijobber auf Antrag befreien lassen kann. 1

Krankenversicherung: Wie bisher; der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag, aber daraus entsteht kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für den Versicherten. Arbeitslosenversicherung: Wie bisher; besteht nicht. 1.2.2. als Midijob - Bruttoentgelt 400,01 bis 450,00 Rentenversicherung: Der Minijobber ist rentenversicherungspflichtig und darf bis zum 31. Dezember 2014 keinen Antrag auf Befreiung stellen. Krankenversicherung: Die Minijobber bleiben krankenversicherungspflichtig bis zum 31. Dezember 2014, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen und so lange das Entgelt 400,00 übersteigt. Sie können sich von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen. Hierfür muss kein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, sondern beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss den schriftlichen Antrag zu den Entgeltunterlagen nehmen und melde- und beitragsrechtlich umsetzen. Dieses vereinfachte Antragsverfahren steht unter dem Vorbehalt, dass die Geringfügigkeitslinien in der angedachten Version von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verabschiedet werden. Arbeitslosenversicherung: Die Minijobber bleiben arbeitslosenversicherungspflichtig bis zum 31. Dezember 2014, solange das Entgelt 400,00 übersteigt. Sie können sich von der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung befreien lassen. Hierfür muss kein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, sondern beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss den schriftlichen Antrag zu den Entgeltunterlagen nehmen und melde- und beitragsrechtlich umsetzen. Dieses vereinfachte Antragsverfahren steht unter dem Vorbehalt, dass die Geringfügigkeitslinien in der angedachten Version von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verabschiedet werden. Gleitzonenregelung: Die bisherige Gleitzonenregelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2014 weiter. 2. Midijob - Bruttoentgelt 450,01 bis 850,00 2.1. Midijob-Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2012 begründet werden Keine besonderen Änderungen; Anwendung der Gleitzonenregelung 2. 2. Midijob-Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden 2.2.1. als Midijob - Bruttoentgelt 450,01 bis 800,00 Keine besonderen Änderungen; Anwendung der Gleitzonenregelung 2.2.2. als Arbeitsverhältnis mit einem Bruttoentgelt von 800,01 bis 850,00 Die Midijobber fallen weiterhin nicht unter die Gleitzonenregelung, es sei denn, sie erklären gegenüber dem Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2014 die Anwendung der Gleitzonenregelung. Die Erklärung ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. 2

!"#$%& '.55!"012 3456! & # '#!$% ' ( ) * +, - (& # )#'* +)),% '-)'.%! ( "#$%4&5 "578$! / /!'$%) &0.%) 1 / % #.% 2 $.&/ 012 3456 ).#4&6 "! #!$% ($!) '3! '' 4 *' #.% %5%! %.% 6 7)!8#9* ::3# 1;<#=<>&-/2 #78$! / &0)% 399) '8#9* 0 399) '8)! 9?@ &.% # 8?!!*9?5 88) 3 A$% '=<>&-/-)'.%!*'';<) %.%.% ' '$'?&+.03! ( %)!) % ''$.%).% ) ).%' A*)9))!!) B 4# *>% C 3! '68)6:D'-)6)! 'E0

Umsatzschnellbericht Verwenden Sie dieses Fax-Formular das ganze Jahr, ergänzen Sie jeweils den aktuellen Monatsumsatz. Bitte keine Provisionen (Fahrkarten, Lotto, Kartenvorverkauf, etc.) melden. Monatsumsätze in EURO bitte netto (ohne MwSt.) angeben! Bitte bis spätestens zum 25. des Folgemonats per Fax an 0 21 29 / 55 71 699 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2012 2013 2014 Gesamt Prisma-Mitgliedsnr.: Firma: PLZ, Ort:

Muss sich ein PBS-Fachhändler im Handelsregister eintragen? In den ERFA-Runden im Herbst 2012 wurde auch die Frage diskutiert, ob sich ein klassischer PBS-Fachhändler im Handelsregister eintragen muss. Bei der Handelsregistereintragung ist zu unterscheiden zwischen Einzelkaufleuten und BGB-Gesellschaften, d. h. Unternehmen die als Personengesellschaft von zwei Personen und mehr geführt werden, diese sind automatisch eine BGB-Gesellschaft und zwischen Kapitalgesellschaften, z. B. einer GmbH. Kommandit- und Kapitalgesellschaften entstehen erst durch einen Eintrag im Handelsregister. Bei Einzelkaufleuten und BGB-Gesellschaften ist zu prüfen, ob ein Handelsregistereintrag notwendig ist. Das Handelsgesetzbuch bezeichnet jeden als Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt (das können auch Handwerksbetriebe sein). Wer ein Unternehmen führt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt ( 1 Abs. 2 HGB), muss sich nicht im Handelsregister eintragen. Bei der Frage, welche Art von Gewerbebetrieb nach Art von Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb ist, so sagt das Gesetz, dass folgende Faktoren dabei Berücksichtigung finden: Jahresumsatz Anwendung der Grundsätze kaufmännischer Buchführung Höhe des eingesetzten Kapitals Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume Anzahl der Beschäftigten. Dumm ist jetzt nur, dass es keine exakten Begriffsbestimmungen gibt, anhand derer ein PBS- Fachhändler feststellen kann, ob er im Sinne des HGB als Kaufmann zu bezeichnen ist. Wenn ein Unternehmen nicht bilanziert, sondern die Erträge ausschließlich nach 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz EStG (Einnahmen-/ Ausgaben-/ Überschussrechnung) führt, ist im Sinne des HGB nicht als Kaufmann anzusehen. Ein klassischer PBS-Fachhändler, auch wenn er einen Umsatz von über 1,0 Mio. erzielt, ist nach den Erfahrungen der Unternehmensberatung Heckner nicht verpflichtet sich im Handelsregister einzutragen. Eine freiwillige Eintragung im Handelsregister ist jedoch jederzeit möglich. Die Vorteile, die sich daraus ergeben, können sein: Durch die Eintragung verpflichtet sich der Betrieb auf die Anwendung kaufmännischer Regelungen und Gebräuche. Dadurch könnte ein Vertrauensvorschuss entstehen. Viele Banken stehen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, etwas positiver gegenüber als vergleichbaren Unternehmen die keine Eintragung aufweisen. Manche Fachverbände fordern von ihren Mitgliedern die Handelsregistereintragung. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, können einen Prokuristen bestellen ( 48 HGB), was beim Ausfall des Chefs und unter dem Aspekt einer möglichen Nachfolgeregelung von Vorteil sein kann. Fazit Der klassische PBS-Fachhändler ist keinesfalls verpflichtet sich im Handelsregister einzutragen, wenn er nach der sogenannten 4/3 Rechnung seinen Jahresgewinn ermittelt. Klassische PBS-Fachhändler sind, auch wenn sie bilanzieren, meist nicht verpflichtet sich im Handelsregister einzutragen.

Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen Nachdem die Verpflichtungen zur Eintragung im Handelsregister sehr schwammig formuliert sind und auch das Registergericht selbst keine klare Definition zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister geben kann, interessieren uns jetzt die Erfahrungen der PRISMA-Mitgliedsbetriebe. Schreiben Sie doch einfach an Ulrich C. Heckner unter heckner@heckner.com und berichten Sie uns, ob Sie durch Steuerberater, IHK oder andere Institutionen aufgefordert wurden, sich im Handelsregister einzutragen. Nennen Sie dabei auch Ihre Umsatzgröße und Ihre Sortimentsstruktur, damit wir die Situation besser beurteilen können. Wir möchten in einer zukünftigen Ausgabe von Tipps und Tricks, allen PRISMA-Kollegen weitere Vorschläge und Hinweise zur praktischen Anwendung der Verpflichtung der Handelsregistereintragung geben. Alle Angaben, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden selbstverständlich strikt vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Ulrich C. Heckner Unternehmensberatung Heckner