Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen

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Transkript:

Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden Abrechnungsziffern zur Eingabe in Ihrer HZV- Vertragssoftware (grau hinterlegt). Bitte beachten Sie, weitergehende Abrechnungsregeln können Sie den entsprechenden Honoraranlagen (Anlage 3 des HZV-Vertrages) entnehmen. 2. Diese Übersicht kann Ihre Arbeit erleichtern und ist ohne Gewähr. Es gelten immer die aktuellen Vertragsunterlagen des entsprechenden HZV-Vertrages. 3. Entspricht der sinhalt der HZV- einer aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), steht die entsprechende in der zweiten Spalte. 4. Stehen hinter einer Abrechnungsziffer in einer Klammer Buchstaben (z.b. B-E), so kann diese für einen HZV-Versicherten mehrfach am Tag abgerechnet werden. So wird beispielsweise die "Kleine Chirurgie I" mit der 02300 dokumentiert. Die zweite "Kleine Chirurgie I" am gleichen Tag wird dann mit der 02300B (die dritte mit der 02300C ff.) dokumentiert. 5. en, die im HÄVG Rechenzentrum automatisch erzeugt werden und für die keine seperate Dokumentation einer Abrechnungsziffer notwendig ist, werden in der nachfolgenden Übersicht mit "Zuschlag" gekennzeichnet. Ggf. muss dem Rechenzentrum eine Qualifikation oder eine entsprechende Diagnose übermittelt werden. P1 - Kontakunabhängige P2 - Kontaktabhängige - - - - - - - - 60,00 66,00 16,00 20,00 120,00-0000 0000 0000 0000 0000-0000 95,00 50,00 40,00 42,00 95,00 50,00 40,00-40,00 1 x pro Versichertenteilnahmejahr (VTJ), wird automatisch pro eingeschriebenen Versicherten vergütet. AOK PLUS: die Auszahlung erfolgt quartalsweise anteilmäßig in Höhe von 30,00 EUR spectrumk: Auszahlung erfolgt anteilig einmal pro Abrechnungsquartal. Vertragsübergreifend: Die 0000 ist zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige P2 aus (mit Ausnahme bei der AOK PLUS). IKK classic, GWQ: 1 x pro Quartal, 3 x VTJ TK, spectrumk: 95,00 1. VTHJ, 50,00 2. VTHJ. P3 - Zuschlag für chronisch kranke Patienten P4 - Zuschlag für die Behandlung multimorbider Patienten Zuschlag Z1-Z8 für Multimorbidität auf P3.1 bzw. P3.2 0003 0003 0003 0003 0003 0003 0003 16,50 je Krankheitsbild 20,00 30,00 P3.1: 10,00 P3.2: 27,50 P3.3: 55,00 P3.1: 10,00 P3.2: 27,50 P3.3: 55,00 P3.1: 27,50 P3.2: 22,50 Zuschlag Zuschlag P4 - - - - P4.1: 5,00 P4.2: 10,00 P4.3: 15,00 P3.1: 20,00 P3.2: 30,00 P3.3: 40,00 15,00 5,00 - - - - - - - - - Zuschlag - - - - - - Z1 / Z5: 9,00 Z2 / Z6: 18,00 Z3 / Z7: 27,00 Z4 / Z8: 36,00 - Vertragsübergreifend: Zusätzlich zur Dokumentationsziffer 0003 muss mindestens eine definierte, gesicherte, endstellige Diagnose nach ICD- 10 gemäß Anlage 3 des HZV-Vertrages dokumentiert werden. Die Vergütung erfolgt 1 x pro Quartal. TK: Die P3 wird je Krankheitsbild einmal pro Quartal vergütet (max. 36). TK, IKK classic: Zuschlag erfolgt 1x pro Quartal, wenn: TK: Dokumentation von mind. jeweils 1 endstelligen und gesicherten Diagnose nach ICD-10 aus Anhang 3 zu Anlage 3 IKK classic: Dokumentation von mind. jeweils 1 endstelligen und gesicherten Diagnose nach ICD-10 aus mind. 3 unterschiedlichen Krankheitsbereichen nach Anhang 5 zu Anlage 3 sowie ein persönlicher APK GWQ: Dokumentation von mind. jeweils 1 endstelligen und gesicherten Diagnose nach ICD-10 aus Anhang 3 zu Anlage 3 sowie der Abrechnungsziffer P4. AOK PLUS: Zuschlag erfolgt 1x pro Quartal bei Diagnosen gemäß Anlage 3 des HZV-Vertrages aus weiteren Krankheitsgruppen Stand: 10.04.2018 Seite 1 von 8

Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Behandlung von Palliativpatienten Kontaktabhängiger Zuschlag für die hausärztliche Betreuung von onkologischen Patienten im Jahr der Therapie Vertreterpauschale 0001 Zuschlag 0001-0001 0001 0001 40,00 145,00 100,00-120,00 30,00 100,00 - - - 0002 - - - - 20,00-0004 0004 0004 0004 0004 0004 0004 20,00 20,00 20,00 12,50 12,50 17,50 12,50 TK, IKK classic, GWQ: Nachweis Palliativbehandlung gemäß ICD-10-Code Z51.5G, Auszahlung 1 x pro Quartal EK: nicht neben der P2, P3 abrechenbar. GWQ: nicht neben der P2, P3, P4 abrechenbar. Knappschaft: Nicht neben der P2 abrechenbar. AOK PLUS: Die 0002 ist abrechenbar während einer laufenden ambulanten Chemotherapie oder während einer laufenden Radiatio Therapie mit Zythostatika Vertragsübergreifend: Bei Vertretung eines anderen HZV-Hausarztes; mindestens ein APK; nicht bei Vertretungen innerhalb einer BAG/eines MVZ. Zielauftragspauschale 0005 0005 0005 0005 0005 0005 0005 20,00 20,00 20,00 12,50 12,50 12,50 12,50 Vertragsübergreifend: Bei einem Zielauftrag per Überweisung durch einen anderen HZV-Hausarzt; nicht innerhalb einer BAG/eines MVZ. VERAH (Zuschlag auf P3) Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag 5,00 5,00 9,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Vertragsübergreifend: Wird nach VERAH-Meldung an die HÄVG AG automatisch 1x pro Quartal auf jede P3 hinzugesetzt. Zuschlag rationale Pharmakotherapie Zuschlag zur Versichertenpauschale P1 (Hausarzt24) - Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag - - 4,00 4,00 3,50 4,00 4,00 - - - - - - Zuschlag - - - - - - 10,00 - TK, EK, AOK PLUS: Wird zurzeit nicht umgesetzt IKK classic, GWQ, spectrumk: Automatische Vergütung auf jede P2 bei Erreichen der Quoten gemäß Anhang 2 zur Anlage 3 (IKK) bzw. Anhang 3 zur Anlage 3 (GWQ, spectrumk). AOK PLUS: Wird zurzeit nicht umgesetzt Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei der Frau 01100 01101 01730 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 01730 01730 01730 01730 01730 01730 01730 18,95 20,00 20,00 19,18 20,00 20,00 19,00 Vertragsübergreifend: Werktags zwischen 19:00 und 22:00 Uhr; samstags (außerhalb Terminsprechstunde), sonntags, an gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 7:00 und 19:00 Uhr. Vertragsübergreifend: Werktags zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, samstags (außerhalb Terminsprechstunde), sonntags, an gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 19:00 und 7:00 Uhr. Vertragsübergreifend: Abrechnung gemäß Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen. Die 01730 kann einmal im Kalenderjahr abgerechnet werden. en HKS, GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau. Stand: 10.04.2018 Seite 2 von 8

Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Mann 01731 01731 01731 01731 01731 01731 01731 01731 15,06 16,00 20,00 15,24 16,00 16,00 16,00 Vertragsübergreifend: Abrechnung gemäß Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen. Die 01731 kann einmal im Kalenderjahr abgerechnet werden. en HKS, GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau. Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms 01740 - - - 01740 - - - 10,97 Hautkrebsscreening (HKS) 01745 01745 01745 01745 01745 01745 01745-22,53 25,00 20,00 22,80 25,00 19,00 Vertragsübergreifend: Abrechnung gemäß Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen. Die 01745 kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. TK: Das HKS ist sowohl vom Betreu- als auch vom Vertreterarzt abrechenbar. Eine zusätzliche Abrechnung der Zielauftragspauschale und der Vertreterpauschale am gleichen Tag neben der Abrechnung des HKS ist nicht möglich. en HKS, GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau. HKS im Rahmen Check-up/ Gesundheitsuntersuchung 01746 01746 01745 01746 01746 01745 01745-17,90 25,00 20,00 18,82 25,00 19,00 Vertragsübergreifend: Abrechnung gemäß Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen. Die 01746 bzw. 01745 kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. en HKS, GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau IKK, EK, AOK: Die 01746 ist in der HzV über die 01745 abgebildet, auch wenn sie am selben Tag wie die Gesundheitsuntersuchung erbracht wird. Check-up/ Gesundheitsuntersuchung (GU; ohne HKS) 01732 01732 01732 01732 01732 01732 01732 45,00 6,00 20,00 35,00 2,00 31,00 32,00 Vertragsübergreifend: Die 01732 kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. TK: sinhalt entsprechend der Honoraranlage. IKK classic, EK: Check-Up-Zuschlag auf P1; Auszahlung automatisch bei Quotenerreichung, Dokumentation der erforderlich. sinhalt entsprechend der Honoraranlage. en HKS, GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau. Stand: 10.04.2018 Seite 3 von 8

Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Check-up PLUS Stuhltest 01737 - - - - - - - - - - - - 01737p 01737k 99111A / 99111 E / 99111G / 99111B / 99111L 99111A: 4,50 99111E: 4,50 99111G: 16,35 99111B: 0,32 99111L: 0,75 - - 01737 - - - 6,00 - - 6,00 - - - AOK PLUS: Jede ist max. 1x alle zwei Kalenderjahre pro Patient abrechenbar AOK PLUS: Einmal im Kalenderjahr je HzV- Versicherten ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres / Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren, bei denen keine Koloskopie oder keine zweite Koloskopie nach Ablauf von zehn Jahren durchgeführt worden ist, haben Anspruch auf die zweijährliche Durchführung des Stuhltests GWQ: Die wird für präventive Fälle mit der 01737p und für kurative Fälle mit der 01737k dokumentiert. Überprüfung Impfstatus - - HIPST - - - - - - 12,00 - - - - Verordnung med. Reha 01611 01611 01611 01611 01611-01611 - 38,00 38,00 38,00 38,00 31,80 - ABI-Messung (Bestimmung des Knöchel-Arm-Index) Hausärztlichgeriatrisches Basisassessment - - - - - ABI - - - - - - 10,00-03240 03240 03240 03240 03240 03240 03240 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 AOK PLUS: Die ABI ist nach ärztlicher Einschätzung für Versicherte ab dem vollendeten 50. Lebensjahr abrechenbar; max. 2x im Versichertenteilnahmejahr abrechenbar Vertragsübergreifend: Die "Hausärztlichgeriatrisches Basisassessment" innerhalb der HZV ist von den Änderungen des neuen EBM nicht betroffen. Die Ersetzung der 03240 durch die n 03360 und 03362 im nkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine Abrechnung gegenüber der KV ausgeschlossen ist. Die 03240 kann max. 2 pro Versichertenteilnahmejahr abgechnet werden. EK, Knappschaft: Nur für Versicherte ab dem 61. Lebensjahr abrechenbar. Koordination bei Behandlung SAPV - - - - - SAPV - - - - - - 15,00 - AOK PLUS: Die SAPV ist max. für 2 Quartale abrechenbar Kleine Chirurgie I 02300 02300 (B-E) 02300 (B-E) 02300 (B-E) 02300 (B-E) Zuschlag 02300 (B-E) - 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 6,00 EK: Über Kleine Chirurgie-Zuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Kleine Chirurgie II 02301 02301 (B-E) 02301 (B-E) 02301 (B-E) 02301 (B-E) Zuschlag 02301 (B-E) - 16,00 16,00 16,00 16,00 5,00 13,58 EK: Über Kleine Chirurgie-Zuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Stand: 10.04.2018 Seite 4 von 8

Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Kleine Chirurgie III 02302 02302 (B-E) 02302 (B-E) 02302 (B-E) 02302 (B-E) Zuschlag 02302 (B-E) - 30,00 30,00 30,00 30,00 5,00 25,17 EK: Über Kleine Chirurgie-Zuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Belastungs-EKG 03321-03321 03321 - - 03321-26,00 26,00 26,00 - AOK PLUS: Die 03321 kann max. 1x im Quartal abgerechnet werden Langzeit-EKG 03322 - - - - - 03322-7,06 AOK PLUS: Die 03322 kann max. 1x im Quartal abgerechnet werden Auswertung Langzeit- EKG 03241 - - - - - 03241 - - - 9,69 AOK PLUS: Die 03241 kann max. 1x im Quartal abgerechnet werden Sonografie Schilddrüse 33012 33012 33012 33012 33012 Zuschlag 33012 33012 11,00 11,00 11,00 11,00 8,00 8,95 11,00 EK: Über Sonografie-Zuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Sonografie Abdomen 33042 33042 33042 33042 33042 Zuschlag 33042 33042 21,00 21,00 21,00 21,00 8,00 16,53 21,00 TK, IKK classic, GWQ, spectrumk, AOK PLUS, Knappschaft: Die 33042 kann maximal 2x im Quartal abgerechnet werden. EK: Über Sonografie-Zuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Sonografie Uro-Genital- Organe 33043 - - - - - 33043-9,16 Sonografie weiterer Organe oder Organteile 33081 - - - - - 33081-7,06 INR-Management - - - - - 56591 - - - - - - 20,00 - Neugeborenen-Screening 01707 01707 - - 01707 - - - 14,22 14,38 Neugeborenenerstuntersuchung U1 01711 01711 01711-01711 01711 - - 13,27 30,00 42,83 30,00 IKK classic: Kann nicht in Verbindung mit der Zielauftragspauschale abgerechnet werden. EK: Die ist nur durch den Vertreterarzt abrechenbar. Stand: 10.04.2018 Seite 5 von 8

Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Kindervorsorge U2 - U9 01712 01713 01714 01715 01716 01717 01718 01719 01723 01712 (U2) 01713 (U3) 01714 (U4) 01715 (U5) 01716 (U6) 01717 (U7) 01718 (U8) 01719 (U9) 01723 (U7a) 01712 (U2) 01713 (U3) 01714 (U4) 01715 (U5) 01716 (U6) 01717 (U7) 01718 (U8) 01719 (U9) 01723 (U7a) - 01712 (U2) 01713 (U3) 01714 (U4) 01715 (U5) 01716 (U6) 01717 (U7) 01718 (U8) 01719 (U9) 01723 (U7a) 01712 (U2) 01713 (U3) 01714 (U4) 01715 (U5) 01716 (U6) 01717 (U7) 01717B (U7 Betreuarzt) 01718 (U8) 01718B (U8 Betreuarzt) 01719 (U9) 01719B (U9 Betreuarzt) 01723 (U7a) 01723B (U7a Betreuarzt) - - IKK classic: Kann nicht in Verbindung mit der Zielauftragspauschale abgerechnet werden. EK: Die Kindervorsorgeuntersuchungen U2- U9 sind nur durch den Vertreterarzt als Einzelleistung abrechenbar. Die Vergütung der Kindervorsorgeuntersuchungen U7- U9 für den Betreuarzt soll als Zuschlag auf die P2 in Höhe von 2,00,welcher 1x pro Versichertenteilnahmejahr bei Erreichung der vereinbarten Quote vergütet wird, erfolgen (Dokumentation der n 01717B, 01718B, 01719B, 01723B erforderlich). Derzeit wird die Vergütung der en als Zuschlag auf die P2 nicht umgesetzt. Kindervorsorge U10 Kindervorsorge U11 U10 U11 42,23 30,00 42,83 30,00 - - - 91710 - - - - - 35,96 - - - 91712 - - - - - - 35,96 01720 01720-01720 01720 01720B (J1 Betreuarzt) - - IKK classic: Kann nicht in Verbindung mit der Zielauftragspauschale abgerechnet werden. EK: Die Jugenvorsorge J1 ist nur durch den Vertreterarzt als Einzelleistung abrechenbar. Jugendvorsorge J1 01720 37,38 30,00 37,93 30,00 Die Vergütung der Jugenvorsorge J1 für den Betreuarzt soll als Zuschlag auf die P2 in Höhe von 2,00, welcher 1x pro Versichertenteilnahmejahr bei Erreichung der vereinbarten Quote vergütet wird, erfolgen (Dokumentation der 01720B erforderlich). Derzeit wird die Vergütung der en als Zuschlag auf die P2 nicht umgesetzt. - - - 91121 91121 91121B (J2 Betreuarzt) - - EK: Die Jugenvorsorge J2 ist nur durch den Vertreterarzt als Einzelleistung abrechenbar. Jugendvorsorge J2 J2 - - - 35,96 30,00 - Die Vergütung der Jugenvorsorge J2 für den Betreuarzt soll als Zuschlag auf die P2 in Höhe von 2,00, welcher 1x pro Versichertenteilnahmejahr bei Erreichung der vereinbarten Quote vergütet wird, erfolgen (Dokumentation der 91121B erforderlich). Derzeit wird die Vergütung der en als Zuschlag auf die P2 nicht umgesetzt. Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen 35100 35110 35100 Zuschlag 35100 35100 Zuschlag 35100 Zuschlag 20,00 7,00 20,00 20,00 6,00 20,00 8,00 35110 (B-C) Zuschlag 35110 (B-C) 35110 (B-C) Zuschlag 35110 (B-C) Zuschlag 20,00 7,00 20,00 20,00 6,00 20,00 8,00 IKK classic, EK, Knappschaft: Über Psychosomatik- Zuschlag vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem IKK classic, EK, Knappschaft: Über Psychosomatik- Zuschlag vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Stand: 10.04.2018 Seite 6 von 8

Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Besuch 01410 - - 01410 30,00 30,00 Hausbesuch: - Heimbesuch: 01414 Hausbesuch: Heimbesuch: 13,00 01410 22,32 Hausbesuch: 01410 Heimbesuch: 01414 Hausbesuch: 30,00 Heimbesuch: 18,00 TK: Die Vergütung der Besuchsleistungen des EBM (01410, 01411, 01412, 01414, 01415) erfolgt durch das Abrechnen der Einzelleistung 01410 im HZV- Vertrag. Knappschaft: Die Vergütung folgender Besuchsleistungen des EBM erfolgt durch das Abrechnen der Einzelleistung 01410 im HZV-Vertrag: 01410, 01411, 01412, 01415. Mitbesuch 01413 - - - - - 01413 01413 13,00 12,00 Dringender Besuch 01411/ 01412 01410 - - - - 1411 01410 30,00 70,00 30,00 Dringender Heimbesuch 01415 Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten Besuch durch eine VERAH bei Palliativpatienten Überleitungsmanagement (telefonisch) Überleitungsmanagement (persönlich) Postoperative hausärztliche Betreuung 01410 - - - 01415 1411 01410 30,00 54,15 70,00 30,00 1490-1490 - 01490 01490 1490 20,00-20,00-20,00 20,00 20,00 1417 - - - - - 1417 17,00 - - - - - 18,00 - - - - - - 2305 - - - - - - 30,00 - - - - - - 2304 - - - - - - 80,00 - - - - - - 2005 - - - - - - 30,00 AOK PLUS: Die 01490 ist max. 10x im Quartal abrechenbar TK: Hausbesuch einer VERAH bei einem Patienten mit zuschlagsfähiger Erkrankung gemäß P3 sowie für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten. Kann max. 10x im Quartal pro Versicherten abgerechnet werden. Knappschaft: Hausbesuch einer VERAH bei einem Patienten mit zuschlagsfähiger Erkrankung gemäß der kontaktabhängigen für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten; Knappschaft: Versand des vollständig ausgefüllten Überleitungsbogens an die Krankenkasse innerhalb einer Woche notwendig. Knappschaft: Versand des vollständig ausgefüllten Überleitungsbogens an die Krankenkasse innerhalb einer Woche notwendig. Vertragsübergreifend: Die "2005" ist eine HZV-eigene und muss wie links dargestellt dokumentiert werden. Sie ist pro durchgeführter Operation nur 1 x abrechenbar. Die postop. Behandlung gemäß GOP 31600 ist in allen HZV-Verträgen in der versenkt und darf somit nicht über die KV abgerechnet werden. Versorgung chronischer Wunden 02310 - - - - - - 02310 22,00 Knappschaft: max. 1x pro Quartal Versorgung chronischer Wunden 02311 - - - - - - 15,00 02311_L 02311_R Knappschaft: abrechenbar je Bein und Sitzung Stand: 10.04.2018 Seite 7 von 8

Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Versorgung chronischer Wunden 02312 - - - - - - 11,00 02312_L 02312_R Knappschaft: abrechenbar je Bein und Sitzung Impfziffern Wegepauschalen Kontaktabhängige Koordinierungs- und Kommunikationspauschale Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 HzV-Einzelleistung gemäß gültiger Fassung der Richtlinie des GBA über Schutzimpfungen ; Ausnahme: 2,00 (Impfzuschlag Influenza) 2,00 (Impfzuschlag 2. MMR) Siehe G-BA Impfschutzrichtlinie - - - - Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 2,00 (Impfzuschlag Influenza) 2,00 (Impfzuschlag 2. MMR) WPA WPB WPC WPA: 5,00 WPB: 10,00 WPC: 15,00 Einzelleistungsvergütung zusätzlich: 2,00 (Impfquote Influenza) WPA WPB WPC WPA: 5,00 WPB: 10,00 WPC: 15,00 - - - KKP - - - - - - 15,00 - - - WPA WPB WPC WPA: 5,00 WPB: 10,00 WPC: 15,00 Vertragsübergreifend: Dokumentation aller Impfziffern erforderlich. IKK classic, EK: Impf-Zuschlag bei Quotenerreichung auf P1 bei Influenza-Imfpung ab 60 Jahren und 2. MMR-Impfung bei Kindern. spectrumk: Berücksichtigung der an den HzV- Vertrag angebundenen Selektivverträge gemäß 3 Abs. 5 h) i.v.m. Anlage 10 insbesondere Unterstützung beim Überleitungsmanagement. Einmalig pro Versichertenteilnahmejahr. Wird zur Zeit nicht vergütet. Stand: 10.04.2018 Seite 8 von 8