Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 8. Jahrgang Montag, 23. Dezember 2002 Nummer 16 Aus dem Inhalt: Haushaltssatzung der Stadt Ribnitz- Damgarten für das Haushaltsjahr 2003 Hinweis auf die erneute Auslegung des nicht rechtskräftigen Bereiches des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Körkwitzer Weg Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Ribnitz- Damgarten, Wohnbebauung Waldweg II, OT Tempel Beschlüsse der Stadtvertretung, u. a. - Veräußerung von Liegenschaften Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2001 Hinweis zur Rückgabe von Lohnsteuerkarten für das Jahr 2001 Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Abmarkung von Grundstücksgrenzen Sitzungsplan der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse Januar 2003 Information des DRK-Blutspendedienstes Blutspendetermine in Ribnitz-Damgarten 6. Januar 2003, 09:00-13:00 Uhr Finanzamt Ribnitz, Sandhufe 3 15. Januar 2003, 14:00-18:00 Uhr DRK-Kreisverband, Körkwitzer Weg 43 Alle Gesunden im Alter von 18-68 Jahren (Erstspender bis 60 Jahre) werden gebeten, sich zu beteiligen. Sprechtag der Schiedsstellen Schiedsstelle Ribnitz - Rathaus Ribnitz, Zi. 121 (zuständig für die Bürger des Stadtteiles Ribnitz) 2. Januar 2003 von 19:00-20:00 Uhr Schiedsstelle Damgarten - Rathaus Damgarten, Rathaussaal (zuständig für die Bürger des Stadtteiles Damgarten und der Ortsteile der Stadt) 16. Januar 2003 von 17:00-18:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag 13:00-16:00 Uhr Dienstag 09:00-12:30 Uhr 13:00-16:00 Uhr Mittwoch 13:00-16:00 Uhr (außer Amt für Soziales und Wohnen) Donnerstag 09:00-12:30 Uhr 13:00-18:00 Uhr Freitag 09:00-12:30 Uhr nächster Sonnabend-Sprechtag des Einwohnermeldeamtes 4. Januar 2003 von 09:00-11:00 Uhr
Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 16/2002 Seite 2 HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2003 Aufgrund der 47 ff. der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 18. Dezember 2002 folgende Satzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt. 1 15.424.200 EURO 15.424.200 EURO 7.046.700 EURO 7.046.700 EURO Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 0 EURO davon für Zwecke der Umschuldung 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EURO 0 EURO 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000 EURO 2 3 Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 290 v. H. 4 Für Schulen sind nicht benötigte Ausgabemittel gemäß 18 Abs. 2 GemHVO übertragbar. Die Ausgaben bleiben bis zum Ende des Haushaltsjahres 2004 verfügbar. Die Übertragbarkeit gilt nur für die selbst bewirtschafteten Mittel. Ribnitz-Damgarten, 19. Dezember 2002 Borbe Bürgermeister Die Satzung wird dem Landkreis Nordvorpommern angezeigt. Der Haushaltsplan 2003 mit seinen Anlagen liegt vom 2. bis 16. Januar 2003 in den Rathäusern Ribnitz, Zimmer 211, und Damgarten, Zimmer 201, aus. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, kann dies nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ribnitz-Damgarten geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden.
Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 16/2002 Seite 3 Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Körkwitzer Weg hier: erneute öffentliche Auslegung des nicht rechtskräftigen Bereiches nach 3 (3) BauGB Der Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten wurde am 8. März 1999 rechtskräftig. Ausgenommen hiervon ist der nachfolgende Bereich, begrenzt - im Norden durch die nördliche Fahrbahnkante der Straße Am See - im Osten durch die östliche obere Böschungskante des Klosterbaches - im Süden durch die nördliche Fahrbahnkante der Rostocker Straße - im Westen durch die westliche Fahrbahnkante der Straße Am See Der Bebauungsplan Nr. 19 und die Begründung liegen, bezogen auf den nicht rechtskräftigen Bereich, vom 7. Januar bis 10. Februar 2003 in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Eingangshalle, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag Freitag 07:00-12:30 Uhr und 13:00-16:00 Uhr 07:00-12:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr 07:00-12:30 Uhr Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum o. g. nicht rechtskräftigen Bereich schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Jürgen B o r b e, Bürgermeister
Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 16/2002 Seite 4 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Waldweg II, OT Tempel, gemäß 10 Abs. 3 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten hat am 18. Dezember 2002 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 48, Wohnbebauung Waldweg II, OT Tempel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 wird begrenzt: im Norden durch Wiese und Acker im Westen durch Grundstücke am Damgartener Weg im Osten durch den Waldweg im Süden durch einen Bolzplatz Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 48 wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Ribnitz- Damgarten, Wohnbebauung Waldweg II, OT Tempel, tritt am 23. Dezember 2002 in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 48, einschließlich der Begründung, ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Zimmer 207, während der Dienststunden: Montag, Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. 13:00-16:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, kann dies nach 5 (5) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Jürgen Borbe, Bürgermeister
Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 16/2002 Seite 5 Beschlüsse der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2002 die Beschlüsse zur Veräußerung folgender Liegenschaften aufgehoben: Neuhaus Objekt: Gemarkung Neuhaus, Flur 1, Trennstück aus dem Flurstück 34, ca. 500 m², LGB 801 Zweck: Zusammenführung von Gebäude sowie Grund und Boden, Vergabe eines Erbbaurechtes Damgarten, Gewerbegebiet Ost Objekt: Gemarkung Damgarten, Flur 1, Flurstück 609/11, 1.020 m², LGB 5637 Zweck: Errichtung eines logistischen Verteilerzentrums, Vergabe eines Erbbaurechtes beschlossen, folgende Liegenschaften zu veräußern: Damgarten, Gewerbegebiet Ost Objekt: Gemarkung Damgarten, Flur 1, Flurstück 609/11, 1.020 m², LGB 5637 Zweck: Errichtung eines logistischen Verteilerzentrums Damgarten, Neue Straße Objekt: Gemarkung Damgarten, Flur 1, Trennstück aus dem Flurstück 1112/1, ca. 45 m², LGB 7649 Zweck: Arrondierung des Hausgrundstückes Damgarten, B-Plan 11 Objekt: Gemarkung Damgarten, Flur 1, Flurstück 145/4, 22 m², LGB 7143 Zweck: Arrondierung des Hausgrundstückes Pütnitz, Gutshof Objekt: Gemarkung Pütnitz, Flur 2, Trennstück aus den Flurstücken 161/1, 146/7, 142/1, 142/2, 143/3 und 105/6, ca. 1.300 m², LGB 6193 Zweck: Sanierung des Gutsverwalterhauses zur Einrichtung von Wohnung, Werkstatt und Galerie Neuhaus Objekt: Gemarkung Neuhaus, Flur 1, Flurstück 58/96, 633 m², LGB 805 Zweck: Zusammenführung von Gebäude- und Grundeigentum nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Ribnitz, Fischerstraße, Sanierungsgebiet Objekt: Gemarkung Ribnitz, Flur 16, Flurstück 83, 229 m², LGB 146 Zweck: Bau eines Wohnhauses Klockenhagen, Ecke Wiencke/Mecklenburger Straße 38 Objekt: Gemarkung Klockenhagen, Flur 1, Trennstück aus dem Flurstück 65/2, ca. 400 m², LGB 870 Zweck: Arrondierung des Grundstückes, Vergabe eines Erbbaurechtes Körkwitz Objekt: Zweck: Gemarkung Ribnitz, Flur 6, Trennstück aus den Flurstücken 81 und 79, ca. 4.700 m², LGB 5737 und 5950 Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Nebenanlagen für die Wasserskianlage am Bernsteinsee, Vergabe eines Erbbaurechtes Jürgen B o r b e, Bürgermeister
Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 16/2002 Seite 6 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2001 Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten genehmigte auf ihrer Sitzung am 18. Dezember 2002 die Haushaltsrechnung 2001 und erteilte dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2001 die Entlastung. Die Haushaltsrechnung 2001 liegt im Zimmer 211 des Rathauses Ribnitz, Am Markt 1, zur Einsichtnahme aus. Helmut Oheim, 1. Stellvertreter des Bürgermeisters Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2001 bis spätestens 31. Dezember 2002 an das Finanzamt Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte zu erteilen bzw. sollte eine solche nicht vorliegen, eine besondere Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist die Lohnsteuerbescheinigung auf der Freistellungsbescheinigung nach 3 Nr. 39 i. V. m. 39 a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erteilen. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden, die Lohnsteuerkarte 2001, die besondere Lohnsteuerbescheinigung 2001 oder die Freistellungsbescheinigung 2001 nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder Ablauf des Gültigkeitsjahres (31. Dezember 2001) unverzüglich zu übergeben. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbescheinigungen und Freistellungsbescheinigungen, die den Arbeitnehmern nicht ausgehändigt wurden, beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt bis zum 31. Dezember 2002 einzureichen. Arbeitnehmer und andere Personen, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 2001 sind, haben diese ebenfalls spätestens bis zum 31. Dezember 2002 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Lohnsteuerkarte einer Einkommenssteuererklärung beizufügen ist. Dr. Brosien Einwohnermeldeamt
Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 16/2002 Seite 7 Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Abmarkung von Grundstücksgrenzen Die Grenzen der Flurstücke 4/22, 4/23 und 4/30 in der Gemarkung Petersdorf, Flur 1, wurden hergestellt und abgemarkt. Eine Zustellung der Benachrichtigung über die Grenzfeststellung an die Eigentümer in der Gemarkung Petersdorf: Flurstück Name 4/22, 4/23, 4/30 NEUSA Bauunternehmen GmbH 4/21, 4,24, 4/31, 4/33, 4/39, 4/40 und 4/41 IMMO-Trend Immobilien- und Bauträger GmbH ist nicht möglich, da die Aufenthaltsorte der Eigentümer unbekannt sind. Eine Zustellung der Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt und kann in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) André Brekenfelder Rosa-Luxemburg-Straße 25-26 18055 Rostock nach Bekanntgabe einen Monat eingesehen werden. Rostock, 3. Dezember 2002 André Brekenfelder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 16/2002 Seite 8 Sitzungsplan der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten und ihrer Ausschüsse - Januar 2003 - (Änderungen vorbehalten) Hinweis: Hauptausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss tagen nicht öffentlich Januar Mi, 15. Januar 2003 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 Mi, 22. Januar 2003 (18:30 Uhr) Ortsbeirat Langendamm Tonnenbundhaus Langendamm Do, 23. Januar 2003 (17:00 Uhr) Rechnungsprüfungsausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 121 Do, 23. Januar 2003 (18:00 Uhr) Ausschuss für Ordnung, Rathaus Ribnitz, kleiner Saal Sicherheit und Verkehr Do, 23. Januar 2003 (18:30 Uhr) Landwirtschafts- und Rathaus Damgarten, Zi. 204 Umweltausschuss Di, 28. Januar 2003 (19:30 Uhr) Ortsbeirat Tempel Klubraum der FFW Tempel Mi, 29. Januar 2003 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 Do, 30. Januar 2003 (17:00 Uhr) Finanzausschuss Rathaus Ribnitz, kleiner Saal Februar Di, 4. Februar 2003 (19:00 Uhr) Stadtausschuss Damgarten Rathaus Damgarten, Zi. 204 Di, 4. Februar 2003 (19:00 Uhr) Ortsbeirat Klockenhagen Klockenhagen, Meckl. Str. 28 Mi, 5. Februar 2003 (17:30 Uhr) Schul-/Sport-/Kulturausschuss + Stadtkulturhaus, Etagenclub Ausschuss f. Soziales/Wohnen Do, 6. Februar 2003 (18:00 Uhr) Bau-/Wirtschaftsausschuss Rathaus Ribnitz, kleiner Saal Mi, 12. Februar 2003 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 Mi, 19. Februar 2003 (18:00 Uhr) Stadtvertretung Rathaus Ribnitz, Rathaussaal Herausgeber: Stadt Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister. Redaktion: Hauptamt der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, (0 38 21) 89 34 13, e-mail stadt@ribnitz-damgarten.de. Das Amtliche Stadtblatt Ribnitz-Damgarten erscheint nach Bedarf und liegt in den Rathäusern von Ribnitz und Damgarten sowie in den Museen und Bibliotheken der Stadt zur kostenlosen Mitnahme aus. Ein Bezug ist gegen Erstattung der Portokosten möglich.