Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Zukunft der innerörtlichen und überörtlichen Zusammenarbeit

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Transkript:

Kleine Städte und Dörfer: Schrumpfung in ländlichen Räumen für Kooperationen und Vitalisierung nutzen!? Begleitveranstaltung 24.01.2013 Messezentrum IVV Berlin Architekt Peter Haimerl, München MR Dipl.-Ing. Armin Keller, Architekt und Stadtplaner Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Zukunft der innerörtlichen und überörtlichen Zusammenarbeit Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 6. Abschnitt: Kleinere Städte und Gemeinden Artikel 9 Förderung kleinerer Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (1) Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Förderfähig sind vorrangig überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten bzw. kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland. 2

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Fördergebiete = Gesamtmaßnahme In den Städten und Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Die Abgrenzung hat zu erfolgen als Sanierungsgebiet nach 142 BauGB städtebaulicher Entwicklungsbereich nach 165 BauGB Erhaltungsgebiet nach 172 BauGB Stadtumbaugebiet (Maßnahmengebiet nach 171 b) Soziale Stadt Gebiet (Maßnahmengebiet nach 171 e BauGB) Untersuchungsgebiet nach 141 BauGB oder durch Beschluss der Gemeinde. Fördervoraussetzung ist ein zwischen den Gemeinden abgestimmtes überörtlich integriertes Entwicklungskonzepts oder dgl.. 3 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur aufgrund zurückgehender Bevölkerung und des Rückzugs öffentlicher und privater Anbieter, die in der überörtlichen bzw. interkommunalen Abstimmung gemeinsam als dauerhaft erforderlich benannt sind. = Investitionen, z.b. Perlesreut, Impulsprojekt Bauhütte Bauliche Maßnahmen für gemeinschaftliche Aktivitäten, Nahversorgung, Gesundheit, Erholung, multifunktionale Nutzungen, ggf. auch in Zusammenhang mit der städtebaulichen Einbindung der vorgenannten Investitionen (Aber: Durchführungsmaßnahmen von überörtlichem Gewicht! Neugestaltung einer Straße als alleinige Maßnahme der Daseinsvorsorge i. d.r. nicht zu begründen!) 4

Überörtliches Entwicklungskonzept, Netzwerke B-Dorf Programmgebiet Einzelprojekte (Daseinsvorsorge) C-Berg ggf. Gebiet Keine Einzelprojekte A-Haus (Federführung) Programmgebiet Einzelprojekte (Daseinsvorsorge) Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden 5 Beispiel: Entwicklungskonzept Kreuzberg (Bischofsheim a. d. Rhön, Wildflecken, Sandberg, Oberelsbach, Schönau) Städtebauförderung Städtebauförderung Dorferneuerung Ziele und Handlungsfelder Projektvorschläge 6

Architekten Brückner + Brückner, Tirschenreuth Beispiele für institutionelle Kooperationsformen Planungsverband nach 204 Absatz 2 und 205 BauGB Zweckvereinbarung nach Art. 7 ff KommZG Zweckverband nach Art. 17 ff KommZG Anstalt des öffentlichen Rechts nach Art. 89 GO Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, privatrechtlicher Charakter) Kommunale Arbeitsgemeinschaft nach KommZG Verein nach BGB Etc. 7 Beispiel Langenfeld: MGH Dorflinde Architekten Reeg + Spieler, Bad Windsheim Aktivitäten in der Dorflinde Tagescafé als öffentliches Wohnzimmer (Internetcafé, Weißwurstfrühstück) Seniorentreff Kinderbetreuung und Förderung Bürgerbüro als Anlaufstelle Kurse (Baby Sitting, Erste Hilfe, Ferienbetreuung etc.) Bücherei Informations- und Vermittlungsservice Haushaltsnahe Dienstleistungen (derzeit ca. 100 ehrenamtliche Anbieter) Veranstaltungsraum für - Kulturveranstaltungen - Dorflindeveranstaltungen - Vereinsveranstaltungen - VHS-Angeboten Stichwort multifunktionale Einrichtung 8

Steuerung des MGH Dorflinde durch Ehrenamtliche und Gemeinde Gem. Langenfeld Dorflinde Langenfeld 1. Bürgermeister Arbeitskreisleitung Bereichsleitungen Koordination Gemeinderat mit 12 Gemeinderäten entsendet Vertreter in den Dorflinde- Arbeitskreis auf freiwilliger Basis Arbeitskreis mit ca. 20 Ehrenamtlichen übernimmt die Managementaufgaben der Dorflinde. Neben Bgm. und Stellvertretern sind weitere drei Gemeinderäte im Arbeitskreis vertreten. Information durch personelle Verzahnung, Kontrollieren sich gegenseitig inhaltlich und formal. Einzelne Arbeitskreismitglieder oder Tandems mit klar umrissenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, ausgestattet mit Kompetenzen bis hin zu haushaltswirksamen Vorgängen: Senioren- und Behindertenbeauftragte Rechtsfragen Finanzen (1. Bgm.) Sponsoring Bau, Marketing und Vernetzung Kulturbeauftragte Internetauftritt Systembetreuer Koordination durch eine angestellte Teilzeitkraft Soziales Management Unterstützt durch ca. 25 weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Derzeit fünf jugendliche Absolventinnen im Freiwilligen sozialen Schuljahr 9 Architekt Reinhold Jäcklein, Volkach Beispiel Gerolzhofen: Die Kirche als Partner evangelische Erlöserkirche und (politisches) Gemeindezentrum als Haus der Begegnung fachübergreifende Zusammenarbeit Ortsmitte stärken und mit Leben füllen generationenübergreifende Begegnung und Austausch 10

Lebensmittelpunkt Stammbach, ein Supermarkt in der Ortsmitte von Stammbach/Ofr. Beteiligte z.b. Marktgemeinde Stammbach Diakonie Hochfranken Bürger Regierung von Oberfranken Konzept Integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzept nach 171 b BauGB Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich Stärkung des Ortskerns durch Sanierung und Umnutzung leerstehender Gebäude sowie Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum Lebensmittelpunkt und Umfeld 11 Beispiel Waldsassen: Kultur- und Begegnungszentrum Gastzimmer Foyer Bürgerhaus Klostervorplatz Humboldtstraße mit Kultur- und Begegnungszentrum Zisterzienserinnen Abtei Waldsassen Generalsanierung der Alten Mälzerei, Umnutzung zum Kultur- und Begegnungszentrum Haus St. Josef Klostercafé Architekten Brückner + Brückner, Tirschenreuth Gesamtkosten für die Sanierung des Klosters und das KUBZ Gesamtkosten KUBZ Finanzhilfen Stadtumbau West ~ 30,0 Mio. Euro ~ 6,7 Mio. Euro ~ 2,9 Mio. Euro 12

Beispiel Schwarzenbach a. d. Saale: Nahversorgung auf Brachfläche Städtebaulicher Wettbewerb Verlagerung Einkaufsmarkt vom Stadtrand Mehrgenerationen-Spielplatz Nahversorgung und öffentliche Grünflächen 13 Beispiel Freyung: Mehrgenerationenhaus Architekten ppp Planungsgruppe, Freyung Umbau und Sanierung eines ehemaligen Ärztehauses: multifunktionale Nutzungen und generationsübergreifendender Treffpunkt, Räume für Vereine, Jugendtreff, Freyunger Tafel, Sprachkurse, Vorträge, Lesungen 14

Beispiel Freyung: Kommune als Partner öffentlich-privaten Immobilienmanagements 15 Beispiel Freyung: Kommune als Partner öffentlich-privaten Immobilienmanagements (Bürger der Region investieren in die Ortsmitte) Zusammenschluss privater Investoren Leerstände im Zentrum der Stadt Freyung StBauF, WoBauF, KfW etc. Gründung einer privaten Entwicklungsgesellschaft zum Erwerb FreYinvest 16

Beispiel Freyung: Kommune als Partner öffentlich-privaten Immobilienmanagements Impulsprojekt Stadtplatz 9 Wohnen im Alter Umsetzung durch FreYinvest Nachverdichtung Wohnungsbau + Parkscheune 17 Verfügungsfonds Angebot für öffentlich-private Kooperation Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 Artikel 10 Verfügungsfonds (1) Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen kann die Gemeinde einen Fonds einrichten, über die Verwendung dessen Mittel entscheidet ein lokales Gremium (Verfügungsfonds). Der Fonds finanziert sich in der Regel bis zu 50 v. H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden, mindestens zu 50 v. H. aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Fonds im Programm Soziale Stadt und in besonderen Ausnahmebzw. Einzelfällen können auch bis zu 100 v. H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden. (2) Die Mittel der Städtebauförderung werden für Investitionen und investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen verwendet, im Programm Soziale Stadt zusätzlich gemäß 171e BauGB. 18

Beispiel Litzendorf: Interessengemeinschaft Lebendiges Litzendorf Ausgangssituation Analyse, Ziele und Vorschläge durch Bürger und Fachleute im Fachteil Einzelhandel des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Ziele dauerhafte Sicherung einer attraktiven Nahversorgung Erhalt der mittelständischen Struktur, Stärkung der regionalen Wirtschaft Angebot eines Vollsortimenters, gemeinsam durch die örtlichen Betriebe im Zentrum Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente im zentralen Versorgungsbereich Projektauswahl Initiative Kaufen wo ich lebe, mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und Gastronomen gemeinsame Aktionen und Feste Mobilitätsprojekt "fahr mit! Gewerbeschau im Ortszentrum Weihnachtsbeleuchtung im Ortszentrum Regionalwährung Ellertaler 19 Kooperationspartner in Bayern Bayerischer Städtetag Bayerischer Gemeindetag Sparkassenverband Bayern Haus & Grund Bayern Landesverband des Bayerischen Einzelhandels Bayerischer Industrie- und Handelskammertag Bayerischer Handwerkstag Bund der Selbständigen Bayer. Hotel- und Gaststättenverband Bayerische Architektenkammer Bayerische Ingenieurekammer Bau Bund Deutscher Innenarchitekten Bund Deutscher Architekten 20