Kirche findet Stadt vom bis in Nürnberg

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1 Kirche findet Stadt vom bis in Nürnberg Oberste Baubehörde im Quelle: Trojan, Trojan, Neu, Darmstadt MR Dipl.-Ing. Armin Keller, Architekt und Stadtplaner Oberste Baubehörde im Neue Handlungsfelder für soziale Infrastrukturen Perspektiven für kleine Städte und Gemeinden 1. Grundlagen 2. Überörtliche Kooperationen 3. Sicherung der Daseinsvorsorge 4. Innerörtliche Kooperationen

2 1. Grundlagen Handlungsfelder Planung Recht Städtebauförderung Sanierung und Entwicklung Bayer. Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt Stadtumbau West Städtebaulicher Denkmalschutz Kleinere Städte und Gemeinden EU-RWB Nachhaltige Stadtentwicklung 2

3 1. Grundlagen Förderbestimmungen, z.b. Die Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen kann gefördert werden, soweit diese zur Erreichung des Erneuerungsziels erforderlich sind, die Gemeinde selbst oder Dritte an ihrer Stelle Träger der Einrichtung ist, und die Gesamtkosten auch bei angemessenem Einsatz von Eigenleistungen und Fremdmitteln sowie sonstigen Finanzierungsmitteln unter Berücksichtigung nachhaltig erzielbarer Erträge nicht gedeckt werden können. Anteilig, soweit eine Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung nicht nur der Erfüllung des Erneuerungszweckes dient. Nicht, wenn die Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen auch ohne Durchführung einer städtebaulichen Erneuerung errichtet oder geändert werden müssten oder wenn keine gemeindliche Aufgabe vorliegt. Eine Förderung scheidet damit insbesondere bei gemeindlichen Pflichtaufgaben (z. B. Schulbau) aus. Keine gemeindliche Aufgabe ist z. B. der Bau von Kirchen. (Auszug Bayer. StBauFR 2007) 3

4 2. Überörtliche Kooperationen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung Abschnitt: Kleinere Städte und Gemeinden Artikel 9 Förderung kleinerer Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (1) Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Förderfähig sind vorrangig überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten bzw. kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland. 4

5 2. Überörtliche Kooperationen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Fördergebiete = Gesamtmaßnahme In den Städten und Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Die Abgrenzung hat zu erfolgen als Sanierungsgebiet nach 142 BauGB städtebaulicher Entwicklungsbereich nach 165 BauGB Erhaltungsgebiet nach 172 BauGB Stadtumbaugebiet (Maßnahmegebiet nach 171 b) Soziale Stadt Bereich (Maßnahmegebiet oder 171 e BauGB) Untersuchungsgebiet nach 141 BauGB oder durch Beschluss der Gemeinde. Fördervoraussetzung ist ein zwischen den Gemeinden abgestimmtes überörtlich integriertes Entwicklungskonzepts oder dgl.. 5

6 2. Überörtliche Kooperationen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Förderfähig sind insbesondere die Vorbereitung der Maßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) von verbindlich abgestimmten überörtlich oder regional integrierten Entwicklungskonzepten bzw. -strategien, welche insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten die Bildung interkommunaler Netzwerke bzw. Stadt-Umland-Vernetzungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Prozesse der Diskussion, Abstimmung und Entscheidung über überörtliche Entwicklungskonzepte) einschließlich Bürgerbeteiligung Interkommunale Energiekonzepte als Teil überörtlich abgestimmter städtebaulicher Entwicklungsstrategien = Investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen 6

7 2. Überörtliche Kooperationen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur aufgrund zurückgehender Bevölkerung und des Rückzugs öffentlicher und privater Anbieter, die in der überörtlichen bzw. interkommunalen Abstimmung gemeinsam als dauerhaft erforderlich benannt sind. = Investitionen, z.b. Perlesreut, Impulsprojekt Bauhütte Bauliche Maßnahmen für gemeinschaftliche Aktivitäten, Nahversorgung, Gesundheit, Erholung, multifunktionale Nutzungen, ggf. auch in Zusammenhang mit der städtebaulichen Einbindung der vorgenannten Investitionen (Aber: Durchführungsmaßnahmen von überörtlichem Gewicht! Neugestaltung einer Straße als alleinige Maßnahme der Daseinsvorsorge i. d.r. nicht zu begründen!) 7

8 2. Überörtliche Kooperationen Überörtliches Entwicklungskonzept, Netzwerke B-Dorf Programmgebiet Einzelprojekte (Daseinsvorsorge) C-Berg ggf. Gebiet Keine Einzelprojekte A-Haus (Federführung) Programmgebiet Einzelprojekte (Daseinsvorsorge) Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden 8

9 2. Überörtliche Kooperationen Entwicklungskonzept Kreuzberg (Bischofsheim a. d. Rhön, Wildflecken, Sandberg, Oberelsbach, Schönau) Städtebauförderung Städtebauförderung Dorferneuerung Ziele und Handlungsfelder Projektvorschläge 9

10 2. Überörtliche Kooperationen Architekten Brückner + Brückner, Tirschenreuth Beispiele für institutionelle Kooperationsformen Planungsverband nach 204 Absatz 2 und 205 BauGB Zweckvereinbarung nach Art. 7 ff KommZG Zweckverband nach Art. 17 ff KommZG Anstalt des öffentlichen Rechts nach Art. 89 GO Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, privatrechtlicher Charakter) Kommunale Arbeitsgemeinschaft nach KommZG Verein nach BGB etc. 10

11 3. Sicherung der Daseinsvorsorge Dorflinde Langenfeld Architekten Reeg + Spieler, Bad Windsheim Aktivitäten in der Dorflinde Tagescafé als öffentliches Wohnzimmer (Internetcafé, Weißwurstfrühstück) Seniorentreff Kinderbetreuung und Förderung Bürgerbüro als Anlaufstelle Kurse (Baby Sitting, Erste Hilfe, Ferienbetreuung etc.) Bücherei Informations- und Vermittlungsservice Haushaltsnahe Dienstleistungen (derzeit ca. 100 ehrenamtliche Anbieter) Veranstaltungsraum für - Kulturveranstaltungen - Dorflindeveranstaltungen - Vereinsveranstaltungen - VHS-Angeboten Stichwort Multifunktionale Einrichtung 11

12 3. Sicherung der Daseinsvorsorge Organigramm Steuerung des MGH Dorflinde Langenfeld Gem. Langenfeld Dorflinde Langenfeld 1. Bürgermeister Arbeitskreisleitung Bereichsleitungen Koordination Gemeinderat mit 12 Gemeinderäten entsendet Vertreter in den Dorflinde- Arbeitskreis auf freiwilliger Basis Arbeitskreis mit ca. 20 Ehrenamtlichen übernimmt die Managementaufgaben der Dorflinde. Neben Bgm. und Stell- vertretern sind weitere drei Gemeinderäte im Arbeitskreis vertreten. Information durch personelle Verzahnung; kontrollieren sich gegenseitig inhaltlich und formal. Einzelne Arbeitskreismitglieder oder Tandems mit klar umrissenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, ausgestattet mit Kompetenzen bis hin zu haushaltswirksamen Vorgängen: Senioren- und Behindertenbeauftragte Rechtsfragen Finanzen (1. Bgm.) Sponsoring Bau, Marketing und Vernetzung Kulturbeauftragte Internetauftritt Systembetreuer Koordination durch eine angestellte Teilzeitkraft Soziales Management Unterstützt durch ca. 25 weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Derzeit fünf jugendliche Absolventinnen im Freiwilligen sozialen Schuljahr 12

13 3. Sicherung der Daseinsvorsorge Architekt Reinhold Jäcklein, Volkach Stadt findet Kirche, Beispiel Gerolzhofen Evangelische Erlöserkirche und (politisches) Gemeindezentrum als Haus der Begegnung Fachübergreifende Zusammenarbeit Ortsmitte stärken und mit Leben füllen Generationenübergreifende Begegnung und Austausch 13

14 3. Sicherung der Daseinsvorsorge Lebensmittelpunkt Stammbach, ein Supermarkt in der Ortsmitte von Stammbach/Ofr. Beteiligte z.b. Marktgemeinde Stammbach Diakonie Hochfranken Bürger Regierung von Oberfranken Konzept Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept nach 171 b BauGB Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich Stärkung des Ortskerns durch Sanierung und Umnutzung leerstehender Gebäude sowie Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum Lebensmittelpunkt und Umfeld 14

15 3. Sicherung der Daseinsvorsorge Wohnungsnahe Versorgung durch einen Miniladen in Rosenheim Kostenloser Fahrservice in Langquaid/Ndb. 15

16 3. Sicherung der Daseinsvorsorge Waldsassen Kultur- und Begegnungszentrum Gastzimmer Foyer Bürgerhaus Klostervorplatz Humboldtstraße mit Kultur- und Begegnungszentrum Zisterzienserinnen-Abtei Waldsassen Generalsanierung der Alten Mälzerei, Umnutzung zum Kultur- und Begegnungszentrum Haus St. Josef Klostercafé Architekten Brückner + Brückner, Tirschenreuth Gesamtkosten für die Sanierung des Klosters und das KUBZ ~ 30,0 Mio. Euro Gesamtkosten KUBZ ~ 6,7 Mio. Euro Finanzhilfen Stadtumbau West ~ 2,9 Mio. Euro 16

17 3. Sicherung der Daseinsvorsorge Wörth am Main Kirche Museum für Mainschifffahrt Eine profanisierte und leerstehende Kirche findet wieder eine Nutzung. Architekten Trojan, Trojan, Neu, Darmstadt 17

18 4. Innerörtliche Kooperationen Kooperationspartner in Bayern Bayerischer Städtetag Bayerischer Gemeindetag Sparkassenverband Bayern Haus & Grund Bayern Landesverband des Bayerischen Einzelhandels Bayerischer Industrie- und Handelskammertag Bayerischer Handwerkstag Bund der Selbständigen Bayer. Hotel- und Gaststättenverband Bayerische Architektenkammer Bayerische Ingenieurkammer Bau Bund Deutscher Innenarchitekten Bund Deutscher Architekten 18

19 4. Innerörtliche Kooperationen Akteure in der Quartiersentwicklung Grundstückseigentümer (Käufer, Verkäufer) Gemeinnützige Organisationen Bauherr, Investor, Sponsoren Mieter, Pächter Besucher, Kunde Unternehmer, Gewerbetreibende, Einzelhändler, Gastronomen, Kreditinstitute Interessenslagen 1. Eigenes Grundstück, Vermögen (z.b. Modernisierung, Fassadenprogramme) 2. Näheres und weiteres Umfeld, Nachbarschaft 3. Grundstücksübergreifende Kooperation benachbarter Immobilienbesitzer 4. Kooperation öffentlicher Raum (Ordnungsmaßnahmen, Erschließungsanlagen) 5. Kooperation in der Stadtentwicklung, Quartier, Gesamtort Beteiligungsformen Gezielte räumlich begrenzte Einbindung Vorbereitende Einbindung im Rahmen kommunaler Planungen Direkte finanzielle Beteiligung (Standortgemeinschaft, Verfügungs- oder Quartiersfonds) Indirekte finanzielle Beteiligung (Altstadtforum, Gewerbeverband, City-/Quartiersmanagement, City Marketing, Werbegemeinschaft, Bürgerforum) 19

20 4. Innerörtliche Kooperationen Verfügungsfonds Angebot für öffentlich-private Kooperation Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 Artikel 10 Verfügungsfonds (1) Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen kann die Gemeinde einen Fonds einrichten, über die Verwendung dessen Mittel entscheidet ein lokales Gremium (Verfügungsfonds). Der Fonds finanziert sich in der Regel bis zu 50 v. H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden, mindestens zu 50 v. H. aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Fonds im Programm Soziale Stadt und in besonderen Ausnahme- bzw. Einzelfällen können auch bis zu 100 v. H. aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden. (2) Die Mittel der Städtebauförderung werden für Investitionen und investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen verwendet, im Programm Soziale Stadt zusätzlich gemäß 171e BauGB. 20

21 4. Innerörtliche Kooperationen Stadtrendite Private Finanzierung von Maßnahmen im Quartier Die Idee gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, z.b. Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende Leerstände verringern, Mieter halten Aufwand der Prävention gegenüber Quelle: Südhausbau Aufwand zur Schadensbeseitigung, z.b. von Vandalismus gemeinnützige Aufgaben zu Gunsten des Unternehmens und der Kommune Erträge für das Unternehmen und für die Kommune Nachhaltige Quartiersentwicklung Quartiersimage, Standortvorteile, Verbesserungen des Standorts Werterhaltung der Grundstücke und Liegenschaften höhere Bewertung des Standorts höhere Bonitäten Attraktivität für Investitionen 21

22 4. Innerörtliche Kooperationen Modellvorhaben kooperationen Grundlage Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung: Modellvorhaben im Rahmen des Bund-Länder Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt (seit 2011 beendet) Besonderheiten Wettbewerbsorientierte Verteilung der Fördermittel Vorrangige Berücksichtigung von Vorhaben, bei denen tragfähige Partnerschaften mit Institutionen und (privaten) Akteuren gebildet werden, die weitere Mittel oder Arbeitskraft einbringen Beiträge der Partner können als kommunaler Eigenanteil anerkannt werden 22

23 4. Innerörtliche Kooperationen Ziele Modellvorhaben kooperationen Entwicklung innovativer Vorhaben Ausbau lokaler Netzwerke, Einbindung von Partnern in die Projekte und Prozesse zur fachlichen Bündelung Akquisition weiterer Beiträge zur Bündelung der Ressourcen (Mittel, Personal, Fachwissen, Engagement) Gewinnung lokaler Akteure als Kooperationspartner zur dauerhaften Fortführung der Projekte im Sinne einer Verstetigung Finanzierung 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% BYP BLP MV 23

24 4. Innerörtliche Kooperationen Modellprojekt Bewohnercafé Mosaik im Bürgerhaus Humboldtstraße, Regensburg Kern des Projekts Einrichtung eines Bewohnercafés mit Kiosk im Bürgerhaus Humboldtstraße Ziele des Projekts - Qualifizierung und individuelles Einzelfallcoaching - Integration in den Arbeitsmarkt - Schaffung von Arbeitsplätzen im Programm- Gebiet zur Stärkung der lokalen Ökonomie - Verbesserung der Nahversorgung Modellvorhaben kooperationen Projekt Bewohnercafé Förderfähige Kosten Finanzierung Stadt Regensburg Kooperationspartner Städtebauförderung Kooperationspartner Werkhof Regensburg GmbH Blasch Architekten Regensburg 24

25 4. Innerörtliche Kooperationen Modellvorhaben kooperationen Modellprojekt Stadtteiltreff im Dienstleistungszentrum Schwalbanger/Neufeld, Neuburg an der Donau Stadtteiltreff mit sozialer Infrastruktur in der Quartiersmitte Ziele des Projekts - Stärkung der sozialen, kulturellen und ökonomischen Aktivitäten im Stadtteil - Sprachförderung/Qualifizierung Jugendlicher - soz. Angebote für alle Bevölkerungsgruppen Kooperationspartner INTEGRA Soziale Dienste ggmbh GeWoBau Neuburg WoBauGenossenschaft des Landkreises Rotary-Club Neuburg Projekt Stadtteiltreff Förderfähige Kosten davon investive Kosten nicht-investive Kosten Finanzierung Stadt Neuburg Kooperationspartner Städtebauförderung Architekt Beck, Neuburg a. d. Donau

26 26 4. Innerörtliche Kooperationen Modellvorhaben kooperationen Großostheim Stadtteil Ringheim Integrationsprojekt lokale Ökonomie KOMMpakt, ein Projekt mit Langzeitarbeitslosen Schwerpunkte: Qualifizierung, Sozialkompetenz, Bildung, Ernährung etc. Integrationsprojekt lokale Ökonomie Förderfähige Kosten Finanzierung Stadt Großostheim Kooperationspartner Städtebauförderung

27 4. Innerörtliche Kooperationen Nürnberg Sanierungsgebiet Altstadt Süd Umfeld St. Klara, Vorplatz, Silberturm Architekten Brückner + Brückner, Tirschenreuth 27

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