Politische und ökonomische Grundlagen. des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up

Ähnliche Dokumente
Ambulanter Sektor III: Vergütung

Übung zur Einführung in die Gesundheitsökonomie: Vergütung im ambulanten Bereich Dipl.-Volksw. Michael Bäumler

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

Faktenblatt. Thema: Ambulante Versorgung - Systematik Ärztehonorare , Pressestelle GKV-Spitzenverband

Ärzte und der ambulante Sektor

Hannes Kern - Thomas Würtenberger - Hans-Dieter Wichter

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz Zentrale Regelungen für psychisch kranke Menschen und Psychotherapeuten

Gesundheitsökonomie. Okyta A Walelu Alexander Haverkamp. Abteilung für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016)

Ärzte und der ambulante Sektor I: Strukturelle Rahmenbedingungen

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Wenn es den. Ärzten. honorarmäß. äßig. gut geht, profitieren auch die anderen. Gliederung. Neuordnung EBM 2008/2009

Lückentext zum deutschen Gesundheitswesen

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

L E S E F A S S U N G S t a n d 1. J a n u ar der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Krankenhausstatistik

Ambulanter Sektor II: Leistungsmanagement und Beurteilung im internationalen Vergleich

Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ )

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

Faktenblatt. Thema: Ambulante Versorgung Vergütung Ärzte , Pressestelle GKV-Spitzenverband. Durchschnittlicher Reinertrag je Praxisinhaber

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmöller

Richtlinien. über die Beschäftigung von angestellten Praxisärzten in der Vertragsarztpraxis ( Angestellte-Ärzte-Richtlinien ) *

Zahnärztliche Versorgung in NRW

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015

Fragen und Antworten zum aktuellen Honorarkonflikt

Entwicklung der Zahl ambulant tätiger Ärzte

Abrechnungsbetrug von Vertragsärzten

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

Nachvollziehbare Bedarfskennzahlen? Konzepte und Indikatoren zur Abbildung des Versorgungsbedarfs

Was bringt das Versorgungsgesetz?!

Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG

Sicherstellung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung

Zukunftsmodelle: ambulante Versorgung durch Krankenhäuser

Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung

Regelleistungsvolumen (RLV)

Einführung in die Medizinische Informatik

Aktuelle Probleme beim Regelleistungsvolumen

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 319. Sitzung am 18. Dezember 2013 Teil A

Vorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg - 1. Überblick - Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

GKV-Reform: Das kommt auf Vertragsärzte zu

Die Laborreform aus Sicht der betroffenen Ärzte

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

Gesundheitspauschale, Bürgerversicherung & Co.: Worüber reden die Parteien beim Thema Gesundheitsreform? Reinhard Busse, Prof. Dr. med.

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

I. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten

Entgelttarif gemäß Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) für das Universitätsklinikum Regensburg und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ohne Gesundheit ist alles nichts! Fakten und Thesen zur medizinischen Versorgung


Gesetzliche Bestimmungen für die Veröffentlichung von Qualitätsberichten zur Unterstützung von Wahlentscheidungen von Patienten und Einweisern

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

Inhaltsübersicht (Überblick)

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Stationärer Sektor I: Struktur und Herausforderungen

Medizinische und pflegerische Versorgung im ländlichen Raum Gemeinsam für Lebensqualität. Andreas Böhm

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung

Bezirksklinik Hochstadt, Hochstadt a.m.

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

DIE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG IN RHEINLAND-PFALZ FACHÄRZTETAG 2014

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

Kopfpauschale vs. Bürgerversicherung

Leseprobe zum Download

Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.

vdek-bewertung des Koalitionsvertrages Deutschlands Zukunft gestalten von CDU, CSU und SPD für die ambulante Versorgung

BAnz AT B3. Beschluss

Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen

Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen. (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der

V E R T R A G. über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

E B M 2000 plus. Wichtiges Hintergrundwissen. Eine Information für die Bundeshauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes: E B M 2000 plus

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Vertragsarzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Vereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014

Thema 1: Ökonomische Krankenhaus-Modelle

Der Sicherstellungsauftrag für die fachärztliche Versorgung geht auf die Kassen über:

Gestaltung der Integrationsversorgung nach den jüngeren Entscheidungen des BSG

Der Landkreis Calw im Fokus des EU-Beihilferechts

Kooperationsformen allgemeiner Überblick

Fachhandbuch für Q03 - Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege (9. FS)

Die Bezahlbarkeit der Krankenversorgung ein Blick zurück und voraus Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)... 15

Vertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V.

Information. Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern. Bundeszahnärztekammer, September Es gilt das gesprochene Wort

Ärzte und der ambulante Sektor I: Strukturelle Rahmenbedingungen

1. Kapitel: Einleitung und Problemstellung

Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der

Das G-DRG-System 2008

Kooperation der Leistungserbringer vor Ort wie kann es funktionieren?

Wege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung

Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte

Einführung in die Gesetzliche Krankenversicherung

Transkript:

Politische und ökonomische Grundlagen Einführung in das Management im Gesundheitswesen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up Sabine Fuchs/ Anne Spranger FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management) & European Observatory on Health Systems and Policies Einführung in das MiG (Basis 3) 1

Ablaufplan Übung in 2017 Datum Inhalt der VL Dozierende Raum 16.10.2017 Organisatorisches Fuchs, Spranger, Winkelmann Bib014 23.10.2017 Ökonomie-Bingo Spranger, Winkelmann Bib014/H3012 30.10.2017 Wrap-up VL 1-3 Spranger, Winkelmann Bib014/H3012 06.11.2017 Externe Referenten: GBA Conrad, Fuchs Bib014 13.11.2017 Szenarien Krankenversicherung Winkelmann Bib014 20.11.2017 Wrap-up VL 4-5 Fuchs, Spranger Bib014 27.11.2017 Wrap-up VL 6 ; Übung zum ambulanten Sektor: Bedarfsplanung Spranger Bib014 04.12.2017 Externer Referent (DKG) Fuchs, NA Bib014 11.12.2017 Exkursion Bundestag /BMG zu aktueller Koalitionsvereinbarung Kordula Schulz-Asche 18.12.2017 Pflegeberufe Winkelmann/Köppen Bib014 folgt Einführung in das MiG (Basis 3) 2

Ablaufplan II Übung in 2018 Datum Inhalt der VL Dozierende Raum Wrap-up VL 7-8 15.01.2018 Externe Referentin & Wrap up VL 12 22.01.2018 Wrap-up VL 10, 11 & 13 Fuchs, Spranger Fuchs, van Bömmel Wegmann Spranger, Winkelmann 29.01.2018 Eigene Klausurvorbereitung -- -- 05.02.2018 Fragen zur Klausur und externe Referenten : Patientenrechte Spranger, Manthei Bib014 Bib014 Bib014 Bib014 21.02.2018 Klausur bzw. Schriftlicher Test Bib014 10.04.2018 2. Termin Klausur bzw. Schriftlicher Test NN Einführung in das MiG (Basis 3) 3

Wrap-up VL 7-8 7) Ambulanter Sektor, wie z.b. Struktur der Ärzteschaft, Bedarfsplanung und Vergütung 8) Stationärer Sektor, wie z.b. Krankenhausplanung und Vergütung Einführung in das MiG (Basis 3) 4

VL7 ambulanter Sektor Starke Verhandlungsposition und Organisation von Ärzten in einer Kammerstruktur (KVen), mit Monopolstellung in der Sicherstellung und weitgehender Freiheit Strikte Trennung in der ambulanten \\ stationären Versorgung ergibt sich auch aus dieser Besonderheit + Vorlesung noch offene Fragen Finanzierung ambulanter Leistungen (GKV vs. PKV) Einführung in das MiG (Basis 3) 5

Vergütung von Ärzten die Preise für Leistungen von nicht angestellten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern (seit 2004), Hebammen und Angehörigen einiger anderer Gesundheitsberufe sind durch Entgeltkataloge festgelegt die Vergütungskataloge für Ärzte (und Zahnärzte) sind stark reguliert Katalog zur Behandlung GKV-Versicherter ( Einheitlicher Bewertungs-Maßstab, EBM) Katalog zur Behandlung privat versicherter bzw. privat zahlender Patienten entwickelt ( Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) Einführung in das MiG (Basis 3) 6

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Die Vergütung von niedergelassenen Ärzten durch Krankenkassen besteht im Wesentlichen aus zwei Schritten: (1) die Krankenkassen leisten eine Gesamtvergütung an die KVen zur Vergütung aller in der betreffenden Region tätigen Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind dies entbindet sie von der Verpflichtung (und der Möglichkeit), die Ärzte direkt zu bezahlen eine Ausnahme bildet lediglich die Möglichkeit zum selektiven Kontrahieren im Rahmen von Integrierten Versorgungsverträgen (2) die KVen verteilen die Vergütung anhand eines Honorarverteilungsmaßstabs an die Vertragsärzte Einführung in das MiG (Basis 3) 7

Zweistufiges Honorarverteilung in der GKV Kasse Är KV morbiditätsorientierte Kopfpauschalen (morbiditätsorientierte Gesamtvergütung) zte Regelleistungsvolumen des Arztes = Fallzahl des Arztes x Fallwert der Arztgruppe x Gewichtungsfaktor Alter Anpassung der GV an Alter, Geschlecht und Morbidität (= Leistungen im Vorjahr) Morbiditätsrisiko bei Krankenkassen Obergrenzen an Leistungen (bzw. Punkten), die pro Patient durchschnittlich abgerechnet werden können und mit einem festen Punktwert (Regelpunktwert) vergütet werden wird das RLV überschritten, sinkt der Punktwert deutlich Einführung in das MiG (Basis 3) 9

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Gesamtvergütung Seit Januar 2009 setzt sich die Gesamtvergütung aus 3 Teilen zusammen: (1) Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (Morbi-GV): ergibt sich aus dem Behandlungsbedarf der Patienten, einem regionalen Orientierungswert und der Anzahl der Versicherten je Kasse die Höhe der Ausgaben für Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung werden seit 2009 jährlich zw. KVen und Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt, die Morbi-GV für das Jahr 2009 berechnete sich auf Basis der Daten von 2007, Ziel der Umstellung von festen Kopfpauschalen auf die Morbi-GV: Morbiditätsrisiko von den Vertragsärzten auf die Krankenkassen verlagern, die vertragsärztliche Leistungsvergütung bleibt budgetiert Einführung in das MiG (Basis 3) 10

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Gesamtvergütung (2) Zahlungen der Kassen zur Gesamtvergütung können sich erhöhen wenn sich ein nicht vorhersehbarer Behandlungsbedarf einstellt, z.b. im Falle einer Epidemie (3) Die Vergütung von Einzelleistungen, welche die Kassen zu festen Preisen außerhalb der Morbi-GV bezahlen müssen Leistungen wie Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen oder ambulante Operationen unterliegen keiner Mengensteuerung Einführung in das MiG (Basis 3) 11

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung GKV-WSG - Vertragsärztliche Vergütungsreform ( Honorarreform ) mit Wirkung zum Januar 2009 Regelleistungsvolumina (RLV) für jeden Vertragsarzt pro Quartal wird ein praxisbezogenes Regelleistungsvolumen ermittelt RLV legen die Menge der von einem Vertragsarzt in einem bestimmten Zeitraum abrechenbaren Leistungen fest, die anhand der Euro- Gebührenordnung zu vergüten sind die Höhe des RLV wird den Ärzten prospektiv zu Quartalsbeginn mitgeteilt Versorgungsbedarf der Versicherten wird nicht nur in Bezug auf die spezielle Arztgruppe, sondern auch auf die einzelne Arztpraxis berücksichtigt Einführung in das MiG (Basis 3) 13

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung RLV: arztgruppenspezifischer Fallwerts * Fallzahl des Arztes * morbiditätsorientierter Gewichtungsfaktor Alter die Fallzahl der Ärzte unterliegt dabei im Vorfeld einer Mengenbegrenzung Fälle, die über 50% des Fachgruppendurchschnitts liegen, werden abgestaffelt in die Berechnung des RLV einbezogen Überschreitungen des RLV durch die Ärzte wirken sich degressiv auf den Betrag aus, den sie für die entsprechende Leistung erhalten fast alle Leistungen, die aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden, unterliegen einer Mengenbegrenzung Einführung in das MiG (Basis 3) 14

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) für fast alle Arztgruppen: zur Mengensteuerung der sogenannten freien Leistungen wie Akupunktur und dringenden Hausbesuchen auch für Leistungen, die von einem Teil der Ärzte der jeweiligen Arztgruppe abgerechnet werden (z.b. Ultraschall), können die KVen QZV bilden Ziel: verhindern einer übermäßigen Ausweitung von Leistungen, die nur von einem Teil der Ärzte erbracht werden, aber das Verteilungsvolumen aller Ärzte verkleinern RLV stabilisieren und weiteren Abfall der RLV-Fallwerte verhindern Einführung in das MiG (Basis 3) 15

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen um das Honorar möglichst gerecht zu verteilen werden arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen für RLV- und QZV-Leistungen gebildet KVen und Krankenkassen haben auf regionaler Ebene den Spielraum zu entscheiden für welche Leistungen sie QZV bilden und wie sie diese berechnen Einführung in das MiG (Basis 3) 16

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Entscheidung der generellen Vergütungsfähigkeit wird vom Ausschuss Vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses getroffen der Bewertungsausschuss ist für den EBM zuständig der EBM bestimmt den Inhalt abrechnungsfähiger Leistungen und: hat die Funktion eines Leistungskatalogs ist bindend für alle niedergelassenen Ärzte in der ambulanten Versorgung von GKV-Versicherten im EBM werden die Leistungen nicht monetär, sondern in Form von Punkten bewertet am Ende eines jeden Quartals meldete jeder Vertragsarzt seiner Kassenärztlichen Vereinigung die Gesamtzahl der Punkte der erbrachten Leistungen Einführung in das MiG (Basis 3) 17

Vergütung privatärztlicher Leistungen Behandlung Patienten Honorar Arzt Prämie Kostenerstattung PKV Einführung in das MiG (Basis 3) 18

Vergütung privatärztlicher Leistungen Entgeltkataloge für privatärztliche und privatzahnärztliche Leistungen gelten für die ambulante ebenso wie die stationäre Versorgung und basieren auf Einzelleistungsvergütung sie gelten für privat versicherte Patienten ebenso wie für direkt zahlende Patienten Gebührenordnungen werden vom Bundesministerium für Gesundheit unter Beratung der Bundesärztekammer (bzw. Bundeszahnärztekammer) festgelegt Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): jede Leistung erhält eine bestimmte Punktzahl, die mit dem Punktwert von 0,0582873 multipliziert, den Gebührensatz ergibt de facto berechnen fast alle Ärzte bis zum 3,5-fachen des Gebührensatzes (häufig 1,7- oder 2,3-fach) Einführung in das MiG (Basis 3) 19

Vergütung privatärztlicher Leistungen Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL): stellt eine Auswahl an Leistungen aus der GOÄ dar, die auf Anfrage auch für GKV-Versicherte erbracht werden können diese zahlen die Leistungen aus privater Tasche die Leistungen dürfen allerdings nur in Ergänzung zum GKV- Leistungskatalog erbracht werden Einführung in das MiG (Basis 3) 20

Finanzierung ambulanter Leistungen GKV vs. PKV Honorierungsverfahren Gebührenordnung Abrechnungsvoraussetzung Abrechenbare Leistungen Honorarhöhe zweistufig GKV Einheitlicher Bewertungs- Maßstab (EBM) mit Punkten regionale Euro- Gebührenordnung Kassenzulassung festgelegt durch Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und Bewertungsausschuss abhängig vom Punktwert (regional unterschiedlich) und Mengenbegrenzungen einstufig PKV Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit -Beträgen Approbation gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst, medizinisch notwendig, nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung i.d.r. 2,3-facher Satz der GOÄ, bis zu 3,5-facher Satz bei besonderer Schwierigkeit; nicht von Menge der Leistungen abhängig Einführung in das MiG (Basis 3) 21

Quelle: GKV Spitzenverband 2016 Einführung in das MiG (Basis 3) 22

Wrap-up VL7 Fragen: Ein wesentliches Merkmal der Leistungserbringung im deutschen Gesundheitswesen ist die institutionelle Trennung. Zwischen welchen Bereichen? Welche Interessenverbände der Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung gibt es und welche Aufgaben haben sie? Einführung in das MiG (Basis 3) 23

Wrap-up VL7 Lösung: klare institutionelle Trennung zwischen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, der haus- und fachärztlichen Versorgung im ambulanten Sektor und der traditionell auf die stationäre Behandlung beschränkten Krankenhausversorgung Einführung in das MiG (Basis 3) 24

Wrap-up VL7 Lösung: die wichtigsten Interessenverbände der Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung sind die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen, n=17) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) KBV: Dachverband der 17 KVen KVen: SGB V Sicherstellungsauftrag ( 72) und Monopol auf ambulante Versorgung ( 75) Einführung in das MiG (Basis 3) 25

Wrap-up VL7 Fragen: Nennen Sie die zwei wesentlichen Schritte, aus denen die Vergütung von niedergelassenen Ärzten besteht. Einführung in das MiG (Basis 3) 26

Wrap-up VL7 Lösung: (1) die Krankenkassen leisten eine Gesamtvergütung an die KVen zur Vergütung aller in der betreffenden Region tätigen Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind dies entbindet sie von der Verpflichtung (und der Möglichkeit), die Ärzte direkt zu bezahlen eine Ausnahme bildet lediglich die Möglichkeit zum selektiven Kontrahieren im Rahmen von Integrierten Versorgungsverträgen (2) die KVen verteilen die Vergütung anhand eines Honorarverteilungsmaßstabs an die Vertragsärzte Einführung in das MiG (Basis 3) 27

Wrap-up VL7 Frage: Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Finanzierung ambulanter Leistungen zwischen der GKV und PKV (z.b. Honorierungsverfahren, Gebührenordnung, Voraussetzung zur Abrechnung, ). Einführung in das MiG (Basis 3) 28

Wrap-up VL7 Honorierungsverfahren Gebührenordnung Abrechnungsvoraussetzung Abrechenbare Leistungen Honorarhöhe zweistufig GKV Einheitlicher Bewertungs- Maßstab (EBM) mit Punkten regionale Euro- Gebührenordnung Kassenzulassung festgelegt durch Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und Bewertungsausschuss abhängig vom Punktwert (regional unterschiedlich) und Mengenbegrenzungen einstufig PKV Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit -Beträgen Approbation gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst, medizinisch notwendig, nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung i.d.r. 2,3-facher Satz der GOÄ, bis zu 3,5-facher Satz bei besonderer Schwierigkeit; nicht von Menge der Leistungen abhängig Einführung in das MiG (Basis 3) 29

Wrap-up VL7 Fragen: Wer ist für die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung verantwortlich (Bundes- und Landesebene beachten)? Welche Versorgungsebenen werden seit der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie (2013) unterschieden? Einführung in das MiG (Basis 3) 30

Wrap-up VL7 Lösung: Bundesebene (G-BA) Abgrenzung von unterschiedlichen Planungsbezirken Bildung von arztgruppenspezifischen Verhältniszahlen Landesebene (Zulassungsausschuss) Aufstellung von Bedarfsplänen Feststellung von Überversorgung (Planungsbezirk geschlossen), normalen Niederlassungsmöglichkeiten und Unterversorgung (besondere Förderung) tatsächliche Zulassung Regelung der Weitergabe von Praxissitzen Einführung in das MiG (Basis 3) 31

Wrap-up VL7 Lösung: Seit 2013 gilt die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA: Um den Bedarf in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung besser abzubilden, wurde die Berechnung der Arzt-Patienten-Verhältniszahlen an den Versorgungsgrad verschiedener Arztgruppen sowie an räumliche Unterschiede angepasst. Es wird zwischen vier Versorgungsebenen unterschieden: Hausärztliche Versorgung Allg. fachärztl. Versorgung Spezialisierte fachärztl. Vers. Gesonderte fachärztl. Versorg. Mittelbereiche [klein] Kreise [mittel] Raumordnungsregionen [größer] KVen [sehr groß] -> Ärzte mit einem höheren Grad der fachärztlichen Spezialisierung können einen größeren Einzugsbereich versorgen (Bsp. Humangenetiker -> Planungsbereich sehr groß) Einführung in das MiG (Basis 3) 32

Wrap-up VL8 Frage: Gemessen an den gesamten GKV-Leistungsausgaben, wie groß ist ca. der prozentuale Anteil für die Krankenhausversorgung? Ist dieser Anteil im Vergleich zu den Ausgaben für Arzneimittel und die ambulante Versorgung kleiner oder größer? Einführung in das MiG (Basis 3) 33

Wrap-up VL8 Lösung: 35% der gesamten GKV-Leistungsausgaben werden für die Krankenhausversorgung verwendet zum Vergleich: je 17% für Arzneimittel und für ambulante Versorgung Quelle: Statistisches Bundesamt (2015): Grunddaten der Krankenhäuser 2014. Fachserie 12, Reihe 6.1.1. www.destatis.de; GKV- Spitzenverband (2015): GKV-Kennzahlen. https://www.gkv-spitzenverband.de Einführung in das MiG (Basis 3) 34

Wrap-up VL8 Frage: Welche Arten von Krankenhausträgern unterscheidet das Statistische Bundesamt? Nennen Sie je ein Beispiel (vorzugsweise aus Berlin). Neben der Einteilung der Krankenhäuser (KH) nach der Trägerschaft: welche Logik gibt es noch? Einführung in das MiG (Basis 3) 35

Wrap-up VL8 Lösung: öffentliche Einrichtungen, die von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde) oder von Zusammenschlüssen solcher Körperschaften betrieben oder unterhalten werden, z.b. Vivantes, Charite freigemeinnützige Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden, z.b. Franziskus, Malteser private Einrichtungen, die als gewerbliche Unternehmen einer Konzession (behördliche Genehmigung) nach 30 Gewerbeordnung bedürfen. z.b. Helios, Sana -> es gibt keine gesetzliche Definition der Krankenhausträger Einführung in das MiG (Basis 3) 36

Wrap-up VL8 Lösung: Einteilung nach GKV-Status: Hochschulkliniken Plankrankenhäuser Vertragskrankenhäuser KH ohne Vertrag mit GKV (sowie nach Rechtsform innerhalb der öffentl. KHs: Privatrechtlich und öffentlich-rechtlich (unselbstständig und selbstständig)) Einführung in das MiG (Basis 3) 37

Wrap-up VL8 Aufgabe/Frage: Beschreiben Sie kurz die Grundzüge der Krankenhausplanung. Beantworten Sie dabei die folgenden Fragen: Wer ist dafür verantwortlich? Wozu wird ein Krankenhausplan benötigt? Was beinhaltet ein KH-Plan? Einführung in das MiG (Basis 3) 38

Wrap-up VL8 Lösung: Teil I Krankenhausplanung Sicherstellungsauftrag wird auf der Länderebene konkret umgesetzt: Jedes Bundesland ist nach dem KHG verpflichtet, einen Krankenhausplan aufzustellen (schließt Hochschulkliniken nicht ein). Gegenstand der Krankenhausplanung sind die baulichen und apparativen Vorhaltungen, Leistungsplanung noch nicht verankert! Die näheren Details der Planung und Finanzierung bzw. der Krankenhauspläne werden in den individuellen Landeskrankenhausgesetzen geregelt. Grundlage für die Planung ist i.d.r. das Bett Einteilung in Versorgungs- und Leistungsstufen (häufig: Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung) Einführung in das MiG (Basis 3) 39

Wrap-up VL8 Lösung: Teil II Krankenhausplanung Planung der Kapazitäten Im Krankenhausplan werden die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser bestimmt, z.b. nach: Orientierung an Zahl und Art der Krankenhausbetten, Fachabteilungen pro Kommune bzw. Landkreis Analytische Bettenermittlung nach Bevölkerungszahl, Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit und Bettenauslastungsgrad -> Inhalte und Methoden der Krankenhausplanung variieren je nach Bundesland Einführung in das MiG (Basis 3) 40

Wrap-up VL8 Lösung: Teil III Krankenhausplanung Wozu überhaupt ein KH-Plan? -> Berechtigt ein KH zu behandeln + abzurechnen! Nach Aufstellung des Krankenhausplanes wird die Aufnahme oder Nichtaufnahme des KH in den Krankenhausplan durch einen schriftlichen Bescheid festgestellt. Feststellungsbescheid ist ein Versorgungsauftrag bzw. quasi ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen und enthält u.a.: eine Auflistung der Fachgebiete die zu betreibende Bettenzahl Einführung in das MiG (Basis 3) 41

Wrap-up VL8 Aufgabe: Erläutern Sie kurz, was unter dem dualen Charakter der Krankenhausfinanzierung verstanden wird. Einführung in das MiG (Basis 3) 42

Wrap-up VL8 Lösung: Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 gilt für Krankenhäuser die duale Finanzierung: (1) Investitionskosten: über staatliche Fördermittel/ von den Ländern finanziert Anspruch auf Erstattung von Investitionskosten: KH muss im Krankenhausplan des jew. Bundeslandes aufgenommen worden sein (2) Betriebskosten (laufenden Kosten): von gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Selbstzahlern finanziert wobei die Krankenkassen den Großteil der laufenden Ausgaben (Personal, Sachkosten, etc.) finanzieren Finanzierung der laufenden Ausgaben ist Gegenstand von Verhandlungen zwischen einzelnen Krankenhäusern und den Krankenkassen erfolgt seit 2004 überwiegend auf Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) Einführung in das MiG (Basis 3) 43

Wrap-up VL8 Fragen: Über welches System werden in Deutschland seit wann die laufenden Kosten (Betriebskosten) vergütet? Woran (an welchem Land) hatte man sich bei der Entwicklung orientiert? Nennen Sie kurz die allgemeinen Grundzüge eines solchen Systems? Welches Ziel verfolgte man mit der Einführung dieses Vergütungssystems? Welches Institut wird auch DRG-Institut genannt und übernimmt welche Aufgabe? Einführung in das MiG (Basis 3) 44

Wrap-up VL8 Lösung: Diagnosis Related Groups (DRGs, deutsch: Diagnosebezogene Fallgruppen) Systeme zur Klassifizierung von stationären Behandlungsfällen (sog. Patientenklassifikationssystem) DRGs sind diagnosebezogene kostenhomogene Gruppen von stationären Behandlungsfällen Aufbauend auf der Patientenklassifikation werden sie als Vergütungssysteme verwendet ein Behandlungsfall kann nur in eine Gruppe (DRG) eingeordnet werden Fallgruppenzuordnung: Durch einen Gruppierungsalgorithmus (Entscheidungsbaum) wird jeder Behandlungsfall anhand verschiedener Kriterien des Entlassungsdatensatzes genau einer der DRG-Fallgruppen zugeordnet. Einführung in das MiG (Basis 3) 45

Wrap-up VL8 Lösung: Grundlage für die deutschen DRGs: Australien Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRG) Version 4.1 Vertragspartner vereinbaren eine jährliche Anpassung der Klassifikation Zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Pflege des G-DRG-Systems: Gründung DRG-Institut (InEK) Prinzip des G-DRG-Systems: Jedes Krankenhaus erhält unabhängig von seinen Selbstkosten für jeden Patienten einer DRG denselben Preis Ziel: nicht in erster Linie Ausgaben reduzieren, sondern Budgets leistungsorientierter verteilen, Geld folgt der Leistung. Einführung in das MiG (Basis 3) 46

Wrap-up VL8 Lösung: überwiegend bestimmt die Hauptdiagnose die Klassifikation in eine der 26 Hauptkrankheitskategorien (Major Disease Categories, MDC) die tatsächliche DRG wird dann zuerst durch die Prozedur und dann durch die Begleitkrankheit sowie den klinischen Schweregrad bestimmt Schweregrad ergibt sich aus Begleitdiagnosen und Patientenmerkmalen wie Alter, ist aber abhängig von der DRG unterschiedlich gewichtet Einführung in das MiG (Basis 3) 47

Beispiele für MDC-Kategorien MDC Code Bezeichnung 00 A Sonderfälle / Prä-MDC 01 B Krankheiten und Störungen des Nervensystems 02 C Krankheiten und Störungen des Auges 03 D Krankheiten und Störungen im HNO-Bereich 04 E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane 05 F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems 06 G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane 07 H Krankheiten und Störungen des hepatobiliären Systems und Pankreas.. 12. Dezember 2016 Einführung in das MiG (Basis 3) 48

Wrap-up VL8 Lösung: Einführung in das MiG (Basis 3) 49