Politische und ökonomische Grundlagen Einführung in das Management im Gesundheitswesen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up Sabine Fuchs/ Anne Spranger FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management) & European Observatory on Health Systems and Policies Einführung in das MiG (Basis 3) 1
Ablaufplan Übung in 2017 Datum Inhalt der VL Dozierende Raum 16.10.2017 Organisatorisches Fuchs, Spranger, Winkelmann Bib014 23.10.2017 Ökonomie-Bingo Spranger, Winkelmann Bib014/H3012 30.10.2017 Wrap-up VL 1-3 Spranger, Winkelmann Bib014/H3012 06.11.2017 Externe Referenten: GBA Conrad, Fuchs Bib014 13.11.2017 Szenarien Krankenversicherung Winkelmann Bib014 20.11.2017 Wrap-up VL 4-5 Fuchs, Spranger Bib014 27.11.2017 Wrap-up VL 6 ; Übung zum ambulanten Sektor: Bedarfsplanung Spranger Bib014 04.12.2017 Externer Referent (DKG) Fuchs, NA Bib014 11.12.2017 Exkursion Bundestag /BMG zu aktueller Koalitionsvereinbarung Kordula Schulz-Asche 18.12.2017 Pflegeberufe Winkelmann/Köppen Bib014 folgt Einführung in das MiG (Basis 3) 2
Ablaufplan II Übung in 2018 Datum Inhalt der VL Dozierende Raum Wrap-up VL 7-8 15.01.2018 Externe Referentin & Wrap up VL 12 22.01.2018 Wrap-up VL 10, 11 & 13 Fuchs, Spranger Fuchs, van Bömmel Wegmann Spranger, Winkelmann 29.01.2018 Eigene Klausurvorbereitung -- -- 05.02.2018 Fragen zur Klausur und externe Referenten : Patientenrechte Spranger, Manthei Bib014 Bib014 Bib014 Bib014 21.02.2018 Klausur bzw. Schriftlicher Test Bib014 10.04.2018 2. Termin Klausur bzw. Schriftlicher Test NN Einführung in das MiG (Basis 3) 3
Wrap-up VL 7-8 7) Ambulanter Sektor, wie z.b. Struktur der Ärzteschaft, Bedarfsplanung und Vergütung 8) Stationärer Sektor, wie z.b. Krankenhausplanung und Vergütung Einführung in das MiG (Basis 3) 4
VL7 ambulanter Sektor Starke Verhandlungsposition und Organisation von Ärzten in einer Kammerstruktur (KVen), mit Monopolstellung in der Sicherstellung und weitgehender Freiheit Strikte Trennung in der ambulanten \\ stationären Versorgung ergibt sich auch aus dieser Besonderheit + Vorlesung noch offene Fragen Finanzierung ambulanter Leistungen (GKV vs. PKV) Einführung in das MiG (Basis 3) 5
Vergütung von Ärzten die Preise für Leistungen von nicht angestellten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern (seit 2004), Hebammen und Angehörigen einiger anderer Gesundheitsberufe sind durch Entgeltkataloge festgelegt die Vergütungskataloge für Ärzte (und Zahnärzte) sind stark reguliert Katalog zur Behandlung GKV-Versicherter ( Einheitlicher Bewertungs-Maßstab, EBM) Katalog zur Behandlung privat versicherter bzw. privat zahlender Patienten entwickelt ( Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) Einführung in das MiG (Basis 3) 6
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Die Vergütung von niedergelassenen Ärzten durch Krankenkassen besteht im Wesentlichen aus zwei Schritten: (1) die Krankenkassen leisten eine Gesamtvergütung an die KVen zur Vergütung aller in der betreffenden Region tätigen Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind dies entbindet sie von der Verpflichtung (und der Möglichkeit), die Ärzte direkt zu bezahlen eine Ausnahme bildet lediglich die Möglichkeit zum selektiven Kontrahieren im Rahmen von Integrierten Versorgungsverträgen (2) die KVen verteilen die Vergütung anhand eines Honorarverteilungsmaßstabs an die Vertragsärzte Einführung in das MiG (Basis 3) 7
Zweistufiges Honorarverteilung in der GKV Kasse Är KV morbiditätsorientierte Kopfpauschalen (morbiditätsorientierte Gesamtvergütung) zte Regelleistungsvolumen des Arztes = Fallzahl des Arztes x Fallwert der Arztgruppe x Gewichtungsfaktor Alter Anpassung der GV an Alter, Geschlecht und Morbidität (= Leistungen im Vorjahr) Morbiditätsrisiko bei Krankenkassen Obergrenzen an Leistungen (bzw. Punkten), die pro Patient durchschnittlich abgerechnet werden können und mit einem festen Punktwert (Regelpunktwert) vergütet werden wird das RLV überschritten, sinkt der Punktwert deutlich Einführung in das MiG (Basis 3) 9
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Gesamtvergütung Seit Januar 2009 setzt sich die Gesamtvergütung aus 3 Teilen zusammen: (1) Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (Morbi-GV): ergibt sich aus dem Behandlungsbedarf der Patienten, einem regionalen Orientierungswert und der Anzahl der Versicherten je Kasse die Höhe der Ausgaben für Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung werden seit 2009 jährlich zw. KVen und Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt, die Morbi-GV für das Jahr 2009 berechnete sich auf Basis der Daten von 2007, Ziel der Umstellung von festen Kopfpauschalen auf die Morbi-GV: Morbiditätsrisiko von den Vertragsärzten auf die Krankenkassen verlagern, die vertragsärztliche Leistungsvergütung bleibt budgetiert Einführung in das MiG (Basis 3) 10
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Gesamtvergütung (2) Zahlungen der Kassen zur Gesamtvergütung können sich erhöhen wenn sich ein nicht vorhersehbarer Behandlungsbedarf einstellt, z.b. im Falle einer Epidemie (3) Die Vergütung von Einzelleistungen, welche die Kassen zu festen Preisen außerhalb der Morbi-GV bezahlen müssen Leistungen wie Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen oder ambulante Operationen unterliegen keiner Mengensteuerung Einführung in das MiG (Basis 3) 11
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung GKV-WSG - Vertragsärztliche Vergütungsreform ( Honorarreform ) mit Wirkung zum Januar 2009 Regelleistungsvolumina (RLV) für jeden Vertragsarzt pro Quartal wird ein praxisbezogenes Regelleistungsvolumen ermittelt RLV legen die Menge der von einem Vertragsarzt in einem bestimmten Zeitraum abrechenbaren Leistungen fest, die anhand der Euro- Gebührenordnung zu vergüten sind die Höhe des RLV wird den Ärzten prospektiv zu Quartalsbeginn mitgeteilt Versorgungsbedarf der Versicherten wird nicht nur in Bezug auf die spezielle Arztgruppe, sondern auch auf die einzelne Arztpraxis berücksichtigt Einführung in das MiG (Basis 3) 13
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung RLV: arztgruppenspezifischer Fallwerts * Fallzahl des Arztes * morbiditätsorientierter Gewichtungsfaktor Alter die Fallzahl der Ärzte unterliegt dabei im Vorfeld einer Mengenbegrenzung Fälle, die über 50% des Fachgruppendurchschnitts liegen, werden abgestaffelt in die Berechnung des RLV einbezogen Überschreitungen des RLV durch die Ärzte wirken sich degressiv auf den Betrag aus, den sie für die entsprechende Leistung erhalten fast alle Leistungen, die aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden, unterliegen einer Mengenbegrenzung Einführung in das MiG (Basis 3) 14
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) für fast alle Arztgruppen: zur Mengensteuerung der sogenannten freien Leistungen wie Akupunktur und dringenden Hausbesuchen auch für Leistungen, die von einem Teil der Ärzte der jeweiligen Arztgruppe abgerechnet werden (z.b. Ultraschall), können die KVen QZV bilden Ziel: verhindern einer übermäßigen Ausweitung von Leistungen, die nur von einem Teil der Ärzte erbracht werden, aber das Verteilungsvolumen aller Ärzte verkleinern RLV stabilisieren und weiteren Abfall der RLV-Fallwerte verhindern Einführung in das MiG (Basis 3) 15
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen um das Honorar möglichst gerecht zu verteilen werden arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen für RLV- und QZV-Leistungen gebildet KVen und Krankenkassen haben auf regionaler Ebene den Spielraum zu entscheiden für welche Leistungen sie QZV bilden und wie sie diese berechnen Einführung in das MiG (Basis 3) 16
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Entscheidung der generellen Vergütungsfähigkeit wird vom Ausschuss Vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses getroffen der Bewertungsausschuss ist für den EBM zuständig der EBM bestimmt den Inhalt abrechnungsfähiger Leistungen und: hat die Funktion eines Leistungskatalogs ist bindend für alle niedergelassenen Ärzte in der ambulanten Versorgung von GKV-Versicherten im EBM werden die Leistungen nicht monetär, sondern in Form von Punkten bewertet am Ende eines jeden Quartals meldete jeder Vertragsarzt seiner Kassenärztlichen Vereinigung die Gesamtzahl der Punkte der erbrachten Leistungen Einführung in das MiG (Basis 3) 17
Vergütung privatärztlicher Leistungen Behandlung Patienten Honorar Arzt Prämie Kostenerstattung PKV Einführung in das MiG (Basis 3) 18
Vergütung privatärztlicher Leistungen Entgeltkataloge für privatärztliche und privatzahnärztliche Leistungen gelten für die ambulante ebenso wie die stationäre Versorgung und basieren auf Einzelleistungsvergütung sie gelten für privat versicherte Patienten ebenso wie für direkt zahlende Patienten Gebührenordnungen werden vom Bundesministerium für Gesundheit unter Beratung der Bundesärztekammer (bzw. Bundeszahnärztekammer) festgelegt Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): jede Leistung erhält eine bestimmte Punktzahl, die mit dem Punktwert von 0,0582873 multipliziert, den Gebührensatz ergibt de facto berechnen fast alle Ärzte bis zum 3,5-fachen des Gebührensatzes (häufig 1,7- oder 2,3-fach) Einführung in das MiG (Basis 3) 19
Vergütung privatärztlicher Leistungen Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL): stellt eine Auswahl an Leistungen aus der GOÄ dar, die auf Anfrage auch für GKV-Versicherte erbracht werden können diese zahlen die Leistungen aus privater Tasche die Leistungen dürfen allerdings nur in Ergänzung zum GKV- Leistungskatalog erbracht werden Einführung in das MiG (Basis 3) 20
Finanzierung ambulanter Leistungen GKV vs. PKV Honorierungsverfahren Gebührenordnung Abrechnungsvoraussetzung Abrechenbare Leistungen Honorarhöhe zweistufig GKV Einheitlicher Bewertungs- Maßstab (EBM) mit Punkten regionale Euro- Gebührenordnung Kassenzulassung festgelegt durch Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und Bewertungsausschuss abhängig vom Punktwert (regional unterschiedlich) und Mengenbegrenzungen einstufig PKV Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit -Beträgen Approbation gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst, medizinisch notwendig, nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung i.d.r. 2,3-facher Satz der GOÄ, bis zu 3,5-facher Satz bei besonderer Schwierigkeit; nicht von Menge der Leistungen abhängig Einführung in das MiG (Basis 3) 21
Quelle: GKV Spitzenverband 2016 Einführung in das MiG (Basis 3) 22
Wrap-up VL7 Fragen: Ein wesentliches Merkmal der Leistungserbringung im deutschen Gesundheitswesen ist die institutionelle Trennung. Zwischen welchen Bereichen? Welche Interessenverbände der Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung gibt es und welche Aufgaben haben sie? Einführung in das MiG (Basis 3) 23
Wrap-up VL7 Lösung: klare institutionelle Trennung zwischen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, der haus- und fachärztlichen Versorgung im ambulanten Sektor und der traditionell auf die stationäre Behandlung beschränkten Krankenhausversorgung Einführung in das MiG (Basis 3) 24
Wrap-up VL7 Lösung: die wichtigsten Interessenverbände der Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung sind die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen, n=17) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) KBV: Dachverband der 17 KVen KVen: SGB V Sicherstellungsauftrag ( 72) und Monopol auf ambulante Versorgung ( 75) Einführung in das MiG (Basis 3) 25
Wrap-up VL7 Fragen: Nennen Sie die zwei wesentlichen Schritte, aus denen die Vergütung von niedergelassenen Ärzten besteht. Einführung in das MiG (Basis 3) 26
Wrap-up VL7 Lösung: (1) die Krankenkassen leisten eine Gesamtvergütung an die KVen zur Vergütung aller in der betreffenden Region tätigen Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind dies entbindet sie von der Verpflichtung (und der Möglichkeit), die Ärzte direkt zu bezahlen eine Ausnahme bildet lediglich die Möglichkeit zum selektiven Kontrahieren im Rahmen von Integrierten Versorgungsverträgen (2) die KVen verteilen die Vergütung anhand eines Honorarverteilungsmaßstabs an die Vertragsärzte Einführung in das MiG (Basis 3) 27
Wrap-up VL7 Frage: Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Finanzierung ambulanter Leistungen zwischen der GKV und PKV (z.b. Honorierungsverfahren, Gebührenordnung, Voraussetzung zur Abrechnung, ). Einführung in das MiG (Basis 3) 28
Wrap-up VL7 Honorierungsverfahren Gebührenordnung Abrechnungsvoraussetzung Abrechenbare Leistungen Honorarhöhe zweistufig GKV Einheitlicher Bewertungs- Maßstab (EBM) mit Punkten regionale Euro- Gebührenordnung Kassenzulassung festgelegt durch Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und Bewertungsausschuss abhängig vom Punktwert (regional unterschiedlich) und Mengenbegrenzungen einstufig PKV Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit -Beträgen Approbation gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst, medizinisch notwendig, nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung i.d.r. 2,3-facher Satz der GOÄ, bis zu 3,5-facher Satz bei besonderer Schwierigkeit; nicht von Menge der Leistungen abhängig Einführung in das MiG (Basis 3) 29
Wrap-up VL7 Fragen: Wer ist für die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung verantwortlich (Bundes- und Landesebene beachten)? Welche Versorgungsebenen werden seit der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie (2013) unterschieden? Einführung in das MiG (Basis 3) 30
Wrap-up VL7 Lösung: Bundesebene (G-BA) Abgrenzung von unterschiedlichen Planungsbezirken Bildung von arztgruppenspezifischen Verhältniszahlen Landesebene (Zulassungsausschuss) Aufstellung von Bedarfsplänen Feststellung von Überversorgung (Planungsbezirk geschlossen), normalen Niederlassungsmöglichkeiten und Unterversorgung (besondere Förderung) tatsächliche Zulassung Regelung der Weitergabe von Praxissitzen Einführung in das MiG (Basis 3) 31
Wrap-up VL7 Lösung: Seit 2013 gilt die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA: Um den Bedarf in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung besser abzubilden, wurde die Berechnung der Arzt-Patienten-Verhältniszahlen an den Versorgungsgrad verschiedener Arztgruppen sowie an räumliche Unterschiede angepasst. Es wird zwischen vier Versorgungsebenen unterschieden: Hausärztliche Versorgung Allg. fachärztl. Versorgung Spezialisierte fachärztl. Vers. Gesonderte fachärztl. Versorg. Mittelbereiche [klein] Kreise [mittel] Raumordnungsregionen [größer] KVen [sehr groß] -> Ärzte mit einem höheren Grad der fachärztlichen Spezialisierung können einen größeren Einzugsbereich versorgen (Bsp. Humangenetiker -> Planungsbereich sehr groß) Einführung in das MiG (Basis 3) 32
Wrap-up VL8 Frage: Gemessen an den gesamten GKV-Leistungsausgaben, wie groß ist ca. der prozentuale Anteil für die Krankenhausversorgung? Ist dieser Anteil im Vergleich zu den Ausgaben für Arzneimittel und die ambulante Versorgung kleiner oder größer? Einführung in das MiG (Basis 3) 33
Wrap-up VL8 Lösung: 35% der gesamten GKV-Leistungsausgaben werden für die Krankenhausversorgung verwendet zum Vergleich: je 17% für Arzneimittel und für ambulante Versorgung Quelle: Statistisches Bundesamt (2015): Grunddaten der Krankenhäuser 2014. Fachserie 12, Reihe 6.1.1. www.destatis.de; GKV- Spitzenverband (2015): GKV-Kennzahlen. https://www.gkv-spitzenverband.de Einführung in das MiG (Basis 3) 34
Wrap-up VL8 Frage: Welche Arten von Krankenhausträgern unterscheidet das Statistische Bundesamt? Nennen Sie je ein Beispiel (vorzugsweise aus Berlin). Neben der Einteilung der Krankenhäuser (KH) nach der Trägerschaft: welche Logik gibt es noch? Einführung in das MiG (Basis 3) 35
Wrap-up VL8 Lösung: öffentliche Einrichtungen, die von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde) oder von Zusammenschlüssen solcher Körperschaften betrieben oder unterhalten werden, z.b. Vivantes, Charite freigemeinnützige Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden, z.b. Franziskus, Malteser private Einrichtungen, die als gewerbliche Unternehmen einer Konzession (behördliche Genehmigung) nach 30 Gewerbeordnung bedürfen. z.b. Helios, Sana -> es gibt keine gesetzliche Definition der Krankenhausträger Einführung in das MiG (Basis 3) 36
Wrap-up VL8 Lösung: Einteilung nach GKV-Status: Hochschulkliniken Plankrankenhäuser Vertragskrankenhäuser KH ohne Vertrag mit GKV (sowie nach Rechtsform innerhalb der öffentl. KHs: Privatrechtlich und öffentlich-rechtlich (unselbstständig und selbstständig)) Einführung in das MiG (Basis 3) 37
Wrap-up VL8 Aufgabe/Frage: Beschreiben Sie kurz die Grundzüge der Krankenhausplanung. Beantworten Sie dabei die folgenden Fragen: Wer ist dafür verantwortlich? Wozu wird ein Krankenhausplan benötigt? Was beinhaltet ein KH-Plan? Einführung in das MiG (Basis 3) 38
Wrap-up VL8 Lösung: Teil I Krankenhausplanung Sicherstellungsauftrag wird auf der Länderebene konkret umgesetzt: Jedes Bundesland ist nach dem KHG verpflichtet, einen Krankenhausplan aufzustellen (schließt Hochschulkliniken nicht ein). Gegenstand der Krankenhausplanung sind die baulichen und apparativen Vorhaltungen, Leistungsplanung noch nicht verankert! Die näheren Details der Planung und Finanzierung bzw. der Krankenhauspläne werden in den individuellen Landeskrankenhausgesetzen geregelt. Grundlage für die Planung ist i.d.r. das Bett Einteilung in Versorgungs- und Leistungsstufen (häufig: Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung) Einführung in das MiG (Basis 3) 39
Wrap-up VL8 Lösung: Teil II Krankenhausplanung Planung der Kapazitäten Im Krankenhausplan werden die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser bestimmt, z.b. nach: Orientierung an Zahl und Art der Krankenhausbetten, Fachabteilungen pro Kommune bzw. Landkreis Analytische Bettenermittlung nach Bevölkerungszahl, Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit und Bettenauslastungsgrad -> Inhalte und Methoden der Krankenhausplanung variieren je nach Bundesland Einführung in das MiG (Basis 3) 40
Wrap-up VL8 Lösung: Teil III Krankenhausplanung Wozu überhaupt ein KH-Plan? -> Berechtigt ein KH zu behandeln + abzurechnen! Nach Aufstellung des Krankenhausplanes wird die Aufnahme oder Nichtaufnahme des KH in den Krankenhausplan durch einen schriftlichen Bescheid festgestellt. Feststellungsbescheid ist ein Versorgungsauftrag bzw. quasi ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen und enthält u.a.: eine Auflistung der Fachgebiete die zu betreibende Bettenzahl Einführung in das MiG (Basis 3) 41
Wrap-up VL8 Aufgabe: Erläutern Sie kurz, was unter dem dualen Charakter der Krankenhausfinanzierung verstanden wird. Einführung in das MiG (Basis 3) 42
Wrap-up VL8 Lösung: Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 gilt für Krankenhäuser die duale Finanzierung: (1) Investitionskosten: über staatliche Fördermittel/ von den Ländern finanziert Anspruch auf Erstattung von Investitionskosten: KH muss im Krankenhausplan des jew. Bundeslandes aufgenommen worden sein (2) Betriebskosten (laufenden Kosten): von gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Selbstzahlern finanziert wobei die Krankenkassen den Großteil der laufenden Ausgaben (Personal, Sachkosten, etc.) finanzieren Finanzierung der laufenden Ausgaben ist Gegenstand von Verhandlungen zwischen einzelnen Krankenhäusern und den Krankenkassen erfolgt seit 2004 überwiegend auf Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) Einführung in das MiG (Basis 3) 43
Wrap-up VL8 Fragen: Über welches System werden in Deutschland seit wann die laufenden Kosten (Betriebskosten) vergütet? Woran (an welchem Land) hatte man sich bei der Entwicklung orientiert? Nennen Sie kurz die allgemeinen Grundzüge eines solchen Systems? Welches Ziel verfolgte man mit der Einführung dieses Vergütungssystems? Welches Institut wird auch DRG-Institut genannt und übernimmt welche Aufgabe? Einführung in das MiG (Basis 3) 44
Wrap-up VL8 Lösung: Diagnosis Related Groups (DRGs, deutsch: Diagnosebezogene Fallgruppen) Systeme zur Klassifizierung von stationären Behandlungsfällen (sog. Patientenklassifikationssystem) DRGs sind diagnosebezogene kostenhomogene Gruppen von stationären Behandlungsfällen Aufbauend auf der Patientenklassifikation werden sie als Vergütungssysteme verwendet ein Behandlungsfall kann nur in eine Gruppe (DRG) eingeordnet werden Fallgruppenzuordnung: Durch einen Gruppierungsalgorithmus (Entscheidungsbaum) wird jeder Behandlungsfall anhand verschiedener Kriterien des Entlassungsdatensatzes genau einer der DRG-Fallgruppen zugeordnet. Einführung in das MiG (Basis 3) 45
Wrap-up VL8 Lösung: Grundlage für die deutschen DRGs: Australien Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRG) Version 4.1 Vertragspartner vereinbaren eine jährliche Anpassung der Klassifikation Zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Pflege des G-DRG-Systems: Gründung DRG-Institut (InEK) Prinzip des G-DRG-Systems: Jedes Krankenhaus erhält unabhängig von seinen Selbstkosten für jeden Patienten einer DRG denselben Preis Ziel: nicht in erster Linie Ausgaben reduzieren, sondern Budgets leistungsorientierter verteilen, Geld folgt der Leistung. Einführung in das MiG (Basis 3) 46
Wrap-up VL8 Lösung: überwiegend bestimmt die Hauptdiagnose die Klassifikation in eine der 26 Hauptkrankheitskategorien (Major Disease Categories, MDC) die tatsächliche DRG wird dann zuerst durch die Prozedur und dann durch die Begleitkrankheit sowie den klinischen Schweregrad bestimmt Schweregrad ergibt sich aus Begleitdiagnosen und Patientenmerkmalen wie Alter, ist aber abhängig von der DRG unterschiedlich gewichtet Einführung in das MiG (Basis 3) 47
Beispiele für MDC-Kategorien MDC Code Bezeichnung 00 A Sonderfälle / Prä-MDC 01 B Krankheiten und Störungen des Nervensystems 02 C Krankheiten und Störungen des Auges 03 D Krankheiten und Störungen im HNO-Bereich 04 E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane 05 F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems 06 G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane 07 H Krankheiten und Störungen des hepatobiliären Systems und Pankreas.. 12. Dezember 2016 Einführung in das MiG (Basis 3) 48
Wrap-up VL8 Lösung: Einführung in das MiG (Basis 3) 49