Preis 1,00 DM 25. Januar 2001

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Amtsblatt der 12. Jahrgang 3/01 Preis 1,00 DM 25. Januar 2001 Inhaltsverzeichnis Seite Beschlüsse des Stadtrates 26 Beförderungsentgelt des Gemeinschaftstarifs Regiomobil ab 01.01.2001 26 Berufung beratender Bürger / Neuberufung Ausschussmitglieder 26 Umbesetzung von Ausschüssen 26 Radverkehrsführung in der historischen Innenstadt ( Achsenkonzept ) 27 Weiterer Verfahrensweg Realisierung Neubauvorhaben Kita in der Scharnhorststraße 27 Besetzung des Aufsichtsrates der Überbetrieblichen Ausbildungsgesellschaft - Berufs- und Arbeitsförderungsgesellschaft (ÜAG) 28 Besetzung des Aufsichtsrates der Stadt-werke Jena-Pößneck GmbH 28 Öffentliche Bekanntmachungen 29 Ausschusssitzungen 29 Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes B-Lb 03.1 Camburger Straße, Teil II in der Gemarkung Löbstedt, Flur 2 29 Bekanntmachung über die Offenlegung von Liegenschaftskarten 30 Öffentliche Zustellungen gem. 15 ThürVwZVG 30 Öffentliche Ausschreibungen 31 - nach VOL/A: Gebäudereinigung einschließlich Fensterreinigung 31 - Stellenausschreibung: Sachgebietsleiter/in Statistik und Informationsvermittlung 32 Jenaer Statistik - Quartalsbericht III/2000 Beilage Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena ggmbh, anerkannte Werkstatt, 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena. Das Amtsblatt der ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 1 Tag vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluss: 19. Januar 2001 (Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 26. Januar 2001)

Seite 26 Amtsblatt 3/01 Beschlüsse des Stadtrates Beförderungsentgelt des Gemeinschaftstarifs Regiomobil ab 01.01.2001 - beschl. am 13.12.2000, Beschl.-Nr. 00/12/18/0464 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Regiomobiltarife des gemeinsamen ÖPNV-Tarifangebotes der Städte Erfurt, Weimar, Jena und des Landkreises Weimarer Land werden vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes in ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2001 bestätigt. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der nächsten Gesellschafterversammlung der Technischen Werke Jena GmbH (TWJ) die Geschäftsführung der TWJ in ihrer Funktion als Vertreter des Gesellschafters zu ermächtigen, die Geschäftsführung der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft mbh zu beauftragen, die notwendigen Maßnahmen zur Beantragung der Tarife-Regionmobil einzuleiten. Die als Aufgabenträger des ÖPNV beteiligt sich seit 1999 an einem vollständigen Verbundtarif (Regiomobil) unter Einbeziehung des DB AG-Tarifes in den Stadtverkehrstarif für die Städte Erfurt, Weimar, Jena und den Landkreis Weimarer Land. Diese kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV und er Freistaat Thüringen als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr haben sich für die Fortführung des Tarifangebotes Regiomobil über das Jahr 2000 hinaus bis zum Jahr 2005 ausgesprochen und die Finanzierung des Gemeinschaftstarifs zugesichert. Im Stadtratsbeschluss 99/12/06/0147 wurde zur Finanzierung dieses Tarifvorhabens ausgehend von dem gleichen max. Kostenrisiko wie 1999, 97.500,00 DM pro Jahr für den Zeitraum 2001-2005 in den Haushalt der eingestellt. Die bestehenden Regiomobiltarife werden sehr gut angenommen. Besonders seit dem 1. Januar 2000 ist ein starker Aufwärtstrend zu verzeichnen. Seit der Einführung im Januar 1999 wurden die Gemeinschaftstarife preislich nicht verändert. Zwischenzeitlich wurden jedoch die Tarife in allen Verkehrsunternehmen ein- bis zweimal erhöht und auch im nächsten Jahr steht bei einem Großteil der Verkehrsunternehmen ein weitere Tariferhöhung an. Aus diesem Grund müssen auch die Regiomobiltarife angehoben werden, zumal bereits heute teilweise eine Unterlaufung der Haustarife stattfindet. Die neuen Preise wurden mit den von den Verkehrunternehmen angegebenen Tariferhöhungen durchgerechnet und sind auf Unterlaufungen geprüft worden. Die Steigerung bei den einzelnen Monatskarten sollten möglichst im Verhältnis zueinander stehen. Der in allen drei Städten einheitliche Preis sollte beibehalten werden. Auf der Arbeitsberatung am 5. September 2000 wurden mit den Verkehrsunternehmen die in Anlage 1 aufgeführten neuen Preise ab 1. Januar 2001 festgesetzt und einstimmig beschlossen. Die Finanzierung des Gemeinschaftstarifs ist auch mit der Tarifanhebung gesichert. Der Vertrag über die Einführung gemeinsamer Tarifangebote, den Ausgleich entstehender Verluste und die Aufteilung der Einnahmen im Jahr 2001 wird durch die Verkehrsgemeinschaft GmbH, die das Gemeinschaftstarifmodell begleitet, in Abstimmung mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen auf Grund der Tarifänderung derzeit aktualisiert bzw. fortgeschrieben. Anlage 1 Tariftabelle Regiomobil aktueller Preis Preis in DM ab 01.01.2001 neuer Preis in (*) Euro Tageskarte Erfurt 5,00 DM 6,00 DM 3,00 Euro Tageskarte Weimar 5,00 DM 6,00 DM 3,00 Euro Tageskarte Jena 5,00 DM 5,00 DM 3,00 Euro Tageskarte Gesamtgebiet 14,00 DM 15,00 DM 7,60 Euro Monatskarte Erfurt - Jena 260,00 DM 285,00 DM 145,60 Euro Montskarte Erfurt- Weimar 180,00 DM 190,00 DM 97,00 Euro Monatskarte Weimar -Jena 180,00 DM 190,00 DM 97,00 Euro Monatskarte Weimar - 140,00 DM 150,00 DM 76,60 Euro Apolda Monatskarte Erfurt-Apolda 230,00 DM 240,00 DM 122,00 Euro (*) voraussichtlicher Preis in Euro ab 01.01.2002 (Änderungen nicht ausgeschlossen) Berufung beratender Bürger / Neuberufung Ausschussmitglieder - beschl. am 20.12.2000, Beschl.-Nr. 00/12/19/0470 Folgende Abberufungen bzw. Neuberufungen wurden vom Stadtrat beschlossen: 1. die Abberufung von Frau Arne-Veronika Boock- Müller und die Neuberufung von Frau Sabine Teichgräber als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss, 2. die Neuberufung von Frau Sabine Teichgräber als stellvertretendes Mitglied im Kulturausschuss, 3. die Berufung von Herrn Armin Huber als sachkundiger Bürger im Kulturausschuss. Umbesetzung von Ausschüssen - beschl. am 13.12.2000, Beschl.-Nr. 00/12/18/0466 Folgende Abberufungen bzw. Neuberufungen wurden vom Stadtrat beschlossen: 1. die Abberufung von Frau Sabine Hoffmann und Neuberufung von Frau Dr. Gudrun Lukin als Mit-

Amtsblatt 3/01 Seite 27 glied im Hauptausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss, 2. die Abberufung von Herrn Roland Werner und Neuberufung von Herrn Prof. Werner Riebel als stimmberechtigter Stellvertreter im Hauptausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss, 3. die Abberufung von Frau Sylvia Müller und Neuberufung von Frau Sabine Hoffmann als stellvertretendes Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, 4. die Abberufung von Frau Sabine Hoffmann und Neuberufung von Frau Sylvia Müller als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Radverkehrsführung in der historischen Innenstadt ( Achsenkonzept ) - beschl. am 15.11.2000, Beschl.-Nr. 00/11/17/0438 1. Der Radverkehr durch die Innenstadt soll zukünftig auf den folgenden Achsen geführt werden: - Nord-Süd-Richtung: Weigelstraße- Kollegiengasse-Nonnenplan - Ost-West-Richtung: Kollegiengasse Zudem soll der Radverkehr auf folgenden Straßen zugelassen werden: - Oberlauengasse zwischen Löbdergraben und Unterm Markt - Schloßgasse zwischen Fürstengraben und Universitätshauptgebäude - Unterlauengasse 2. Die Saalstraße und die Straße Hinter der Kirche werden außerhalb der Geschäftszeiten für den Radverkehr freigegeben. 3. Die notwendigen Markierungen und Beschilderungen werden entsprechend angebracht. 4. Im Zusammenhang mit der Neubebauung des Eichplatzes (einschließlich Sockel des ehemaligen Universitätshochhauses) soll auch der Radverkehr berücksichtigt werden. Dabei soll eine Radwegeverbindung zwischen Kollegiengasse und Johannisplatz hergestellt werden. Zudem wird angestrebt, die zukünftige Johannisstraße so zu gestalten, dass sie als zusätzliche Achse für den Radverkehr ausgewiesen werden kann. Bei der Umgestaltung des Löbdergrabens zwischen der Straße Unterm Markt und dem Lutherplatz soll der Radverkehr ebenfalls berücksichtigt werden. Die Führung des Radverkehrs auf den o.g. Achsen ist seit langem in der Diskussion und hat sich dabei als sinnvolle Lösung und als tragfähiger Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Fußgänger und der angestrebten Förderung des Radverkehrs erwiesen. Die vorliegende Beschlussvorlage hat zwei vorrangige Ziele: - die durchgängige Freigabe der o.g. Trassen - die deutliche Ausschilderung und Markierung der Radverkehrsstraßen, um den Radverkehr in der Innenstadt auch tatsächlich auf diesen Achsen und den ergänzend freigegebenen Straßen zu konzentrieren Der daraus resultierende Konfliktpunkt zwischen Fußgängern und Radfahrern am Rathaus könnte z.b. durch die Öffnung der Rathauspassage behoben werden. Die konkrete Realisierung bleibt der Verwaltung (Straßenverkehrsaufsicht, Ordnungsamt, Tiefbauamt) überlassen, die notwendigen geringfügigen Mittel können über vorhandene Haushaltsposten zur Verfügung gestellt werden. Für Fragen der konkreten Umsetzung kann zudem die AG Radwege hinzugezogen werden. Die Verbindung zwischen Kollegiengasse-Johannisplatz und Unterm Markt-Lutherplatz sind im Rahmen der Führung des Radverkehrs auf dem Grabenring bereits Bestandteil des vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrskonzeptes. Weiterer Verfahrensweg Realisierung Neubauvorhaben Kita in der Scharnhorststraße - beschl. am 13.12.2000, Beschl.-Nr. 00/12/18/0449 1. Die Planungsleistungen und die Vorbereitungen für die Auftragsvergabe zum Neubau der Kita in der Scharnhorststraße sind fristgerecht weiterzuführen. 2. Die Maßnahme ist als Vergabe-ABM zu realisieren. 3. Die ÜAG stellt schnellstmöglich den entsprechenden Antrag an das Arbeitsamt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.04.2000 ist in der Scharnhorststraße ein Kindertagesstättenneubau zu realisieren. Die Vergabe der Planungsleistungen ist durch das Hochbauamt erfolgt, die Vorplanungen laufen zügig und fristgerecht. Im I. Quartal 2001 (ca. März 2001) soll die Baumaßnahme beginnen und ca. 12 Monate andauern. Danach werden alle Kinder aus der Einrichtung der Kita Janusz Korczak, Bibliotheksweg 2, in den Neubau umziehen, da die Betriebserlaubnis für die Einrichtung am Bibliotheksweg letztmalig bis zum Sommer 2002 vom zuständigen Landesjugendamt verlängert wurde. Danach beginnt ebenfalls entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 12.04.2000 die Sanierung der Kita Bibliotheksweg durch eine städtische Gesellschaft. Dazu ergeht ein gesonderter Beschluss. Die Neubaumaßnahme in der Scharnhorststraße soll als Vergabe-ABM in Zusammenarbeit mit der ÜAG realisiert werden. Entsprechend der Zuarbeit vom Hochbauamt stellt die ÜAG schnellstmöglich den entsprechenden Antrag an das Arbeitsamt.

Seite 28 Amtsblatt 3/01 Die Gesamtkosten (Planung und Bau) belaufen sich auf ca. 3.200 TDM und sind Bestandteil des aktuellen Planungsstandes im Vermögenshaushalt bis 2002. Gegenüber den bisherigen Vorstellungen wird der mögliche Zuschuss des Arbeitsamtes max. 300 TDM betragen. Grundlage dafür bildet die vom Hochbauamt ermittelte Stundenzahl für die im Rahmen der Vergabe-ABM einsetzbaren Arbeitskräfte sowie der geringere Förderbeitrag pro Arbeitskraft und Monat. Besetzung des Aufsichtsrates der Überbetrieblichen Ausbildungsgesellschaft - Berufs- und Arbeitsförderungsgesellschaft (ÜAG) - beschl. am 13.12.2000, Beschl.-Nr. 00/12/18/0465 1. 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert: Der Aufsichtsrat besteht aus dem Oberbürgermeister oder dem für Finanzen zuständigen Dezernenten, dem für den Bereich Jugend zuständigen Dezernenten und fünf weiteren Mitgliedern, die vom Stadtrat zu benennen sind. 2. Herr Günter Graupe und Herr Dr. Matias Mieth werden als Mitglieder des Aufsichtsrates der ÜAG abberufen. 3. Der Stadtrat benennt folgende weitere Personen für den Aufsichtsrat der ÜAG: 1. Herr Frank Jauch, Dezernent für Finanzen, Ordnung und Sicherheit 2. Frau Elisabeth Wackernagel (CDU) 3. Frau Ursula Rudolphi (CDU) 4. Der Stadtratsbeschluss Nr. 95/12/19/696 vom 20.12.1995 wird in seinem Beschlusspunkt 007 bezüglich der Hinzuziehung des Fachbereichsleiters Jugendwerkstatt zu sämtlichen Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen aufgehoben. zu 1. Es ist der Wunsch der Fraktionen des Stadtrates, dass im Aufsichtsrat der ÜAG möglichst viele politische Parteien des Stadtrates vertreten sind. Es soll deshalb der Aufsichtsrat der ÜAG, der bislang aus insgesamt fünf Personen besteht, künftig aus insgesamt sieben Personen bestehen. zu 2. Nach dem Gesellschaftsvertrag der ÜAG endet das Amt eines von der entsandten Aufsichtsratsmitgliedes, welches dem Stadtrat oder der Verwaltung der angehört, mit dem Ausscheiden aus seinem Amt. Bis zur Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes führt das vorherige Mitglied seine Geschäfte weiter. Da sowohl Herr Günter Graupe als auch Herr Dr. Matias Mieth nicht mehr der Verwaltung der angehören, sind sie abzuberufen. Bezüglich der Benennung von Herrn Dr. Schröter bedarf es keines Beschlusses des Stadtrates, da er nach 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages zwangsläufig in den Aufsichtsrat zu entsenden ist. zu 3. Am 20.10.1999 wurden die nachfolgend aufgeführten Personen bereits für den Aufsichtsrat der ÜAG benannt: 1. Herr Thomas Julich (SPD) 2. Frau Sylvia Müller (PDS) 3. Herr Gernot Poßögel (FDP) Infolge der vorgesehenen Erweiterung des Aufsichtsrates sind nun auf Vorschlag der unter Ziffer 3. genannten Partei zwei weitere Mitglieder des Aufsichtsrates der ÜAG zu benennen. Des Weiteren ist Herr Dezernent Jauch für den ausgeschiedenen ehemaligen Bürgermeister, Herr Günter Graupe für den Aufsichtsrat der ÜAG zu benennen. zu 4. Im Gegensatz zu ihrer Gründung besitzt die Gesellschaft gegenwärtig drei große Fachbereiche von gleichrangiger Bedeutung, so dass im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes auch den beiden anderen Fachbereichsleitern das seinerzeit beschlossene Recht eingeräumt werden müsste. Da es weder üblich noch sinnvoll ist, regelmäßig alle Fachbereichsleiter, unabhängig von der Tagesordnung der Aufsichtsratsitzungen und ebenso der Gesellschafterversammlungen, hinzuzuziehen, ist der betreffende Beschlusspunkt aufzuheben. Unbenommen dessen, steht es dem Aufsichtsrat frei, bei speziellen Sachfragen die Einschätzung einzelner Fachbereichsleiter oder sonstiger Sachverständiger zur jeweiligen Beratung einzuholen. Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH - beschl. am 20.12.2000, Beschl.-Nr. 00/12/19/0469 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der nächsten Gesellschafterversammlung der Technische Werke Jena GmbH die Geschäftsführung der Technische Werke Jena GmbH anzuweisen, Herrn Herwig Petter als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH abzuberufen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der nächsten Gesellschafterversammlung der Technische Werke Jena GmbH die Geschäftsführung der Technische Werke Jena GmbH anzuweisen, folgendes neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH zu entsenden:

Amtsblatt 3/01 Seite 29 Herrn Christoph Schwind Herr Herwig Petter hat durch schriftliche Erklärung sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH zum 31.12.2000 niedergelegt. Herr Petter ist demzufolge als Aufsichtsratsmitglied abzuberufen. Die Entsendung eines von der Stadt benannten neuen Mitgliedes erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag durch die Technische Werke Jena GmbH. Bei der Neubesetzung ist ein Proporzverfahren rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, wurde in der Vergangenheit jedoch als gute Übung angewandt. Demzufolge ist nach dem Ausscheiden von Herrn Petter ein Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU) als neues Aufsichtsratsmitglied zu entsenden. Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung - Ausschusssitzungen - Am 30.01.2001, 18 Uhr, findet im Kulturamt, Zwätzengasse, die nächste Sitzung des Kulturausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Zug der Geister - Stand der Vorbereitung - Rathausflügel - Information zur Karl-Marx-Büste Der Ausschussvorsitzende *** Am 01.02.2001, 17 Uhr, findet im Plenarsaal des Rathauses die Sitzung Nr. 3/2001 des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung: - Tagesordnung/Protokollkontrolle - Berichtsvorlage Einsatz Städtebaufördermittel 2. Halbjahr 2000 bis 50 TDM - Beschluss zur weiteren Verfahrensweise im Gebiet Am Tatzend - Sonstiges Der Ausschussvorsitzende Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes B-Lb 03.1 Camburger Straße, Teil II in der Gemarkung Löbstedt, Flur 2 Der Stadtrat der hat am 13.12.2000 folgenden Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Camburger Straße, Teil II (Technikpark) gefasst: 1. Berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die in Anlage 2 aufgeführten Anregungen und Hinweise folgender Träger öffentlicher Belange: - ThLVA, Ref. Raumordnung und Landesplanung - ThLVA, Obere Wasserbehörde - Staatliches Umweltamt, Dez. Abfallwirtschaft / Altlasten - Staatliches Umweltamt, Dez. Wasserwirtschaft - Katasteramt Jena - Handwerkskammer Ostthüringen - Deutsche Bahn AG, DB Netz - Deutsche Telekom - Wasser- und Abwasserzweckverband Jena - Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH - Thüringer Energie AG (TEAG) - Stadtwirtschaft Jena - Jenaer Nahverkehrsgesellschaft mbh 2. Berücksichtigt werden die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen und Hinweise bezüglich folgender Sachverhalte: - Herausnahme der Wohnbebauung entlang der Camburger/Naumburger Straße aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes - Überarbeitung der Grünplanung unter Berücksichtigung des Thüringer Nachbarrechtes - Lage der rückwärtigen Baugrenzen im GEE auf frühere Kasernengebäude festsetzen - Gebäudehöhe im GEE auf 152 münn verringern - Überarbeitung der vorliegenden Schallimmissionsprognose (siehe Anmerkung S. 5 der Begründung des Abwägungsempfehlung) - Aussagen zu Erschließungskosten in den B-Plan aufnehmen - Flurstücksgrenzen, Mauern und Maßangaben ergänzen 3. Nicht oder nicht voll berücksichtigt werden die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen und Hinweise bezüglich folgender Sachverhalte: - Ausweisung der Flächen der Wohnbebauung entlang der Camburger/Naumburger Straße als WA mit gleichzeitiger Korrektur des Flächennutzungsplanes (siehe 2; erster Anstrich) - genereller Ausschlusses von Vergnügungsstätten im GE und weitere Reduzierung der zulässigen Schalleistungspegel - Verschiebung der Gebietszufahrt unter die Hochspannungsleitung an der nördlichen Plangebietsgrenze, alternativ Beibehaltung der gegenwärtigen Lage, ersatzweise Einhaltung eines Mindestabstandes von 10 m zum Flurstück 80/1

Seite 30 Amtsblatt 3/01 - Ausschluss jeglicher Möglichkeit einer künftigen Beteiligung der Anwohner an eventuellen Erschließungskosten bereits im Planverfahren - Reduzierung der Gebäudehöhen im GEE bis auf 150 münn und Reduzierung der Geschossigkeit von 3 auf 2 ½ (siehe 2; vierter Anstrich) - Vergrößerung der Abstände zwischen bestehender Wohnbebauung und GE-Baufeldern auf 10 m durch Verschieben der rückwärtigen Baugrenze, Ausschluss jeglicher baulicher Nutzung in den genannten Bereichen (siehe 2; dritter Anstrich) - Reduzierung der laut Pflanzliste zulässigen Baumarten auf klein- und mittelkronige Bäume - Beschränkung der Festsetzung einer Dachbegrünung auf Geschossbauten - Ausbildung der Geh- und Radwege nicht wassergebunden sondern bituminös - Unterlassen des Ausbaus der Kreuzung Camburger Straße/Naumburger Straße, Reduzierung des Querschnitts durch Eindrosselung - Ergänzung einer Nutzungsgrenze in der Planzeichnung zwischen den Flurstücken 77/1 und 75/1 - Aufnahme der Art der Nutzung der umliegenden Gebiete in die Planzeichnung - Vermaßen der Baugrenzen, Baulinien, Baufeldtiefen, Straßenachsen und Achsen von Baumreihen - Verstärkung der festgesetzten Begrünung zwischen MI und GE - Einordnen eines straßenbegleitenden separaten Grünstreifens zwischen der neuen Erschließung und den Grundstücken an der Camburger Straße - Sichtbarmachen der Kleinteiligkeit künftiger gewerblicher Nutzungen durch Teilen der Baufelder 4. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, das Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe den Betreffenden mitzuteilen. 5. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, das Ergebnis der Abwägung in den Entwurf zum Bebauungsplan einarbeiten zu lassen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der komplette Beschlusstext kann bei Bedarf im Stadtplanungsamt eingesehen werden. Jena, 18.01.2001 DER OBERBÜRGERMEISTER Bekanntmachung über die Offenlegung von Liegenschaftskarten Die aus Anlass der Erneuerung der Liegenschaftskarten und Umstellung auf die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) neu aufgestellten Liegenschaftskarten Landkreis kreisfreie Gemeinde Jena Gemarkungen Ammerbach Flur 10, 11; Drackendorf Flur 1, 2; Göschwitz Flur 4; Isserstedt Flur 2, 3, 4, 6, 9; Jena Flur 4, 18, 19, 21, 26; Löbstedt Flur 1, 2 ; Wenigenjena Flur 16 werden gemäß 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285) in der z.zt. gültigen Fassung in der Zeit vom 01.02.2001 bis 01.03.2001 Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Zimmer 5 des Katasteramtes Jena, Heinrich-Heine- Str. 1, 07749 Jena offengelegt. Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt die Automatisierte Liegenschaftskarte an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarten. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Angaben in der Automatisierten Liegenschaftskarte kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenlegung beim obengenannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Jena, den 15.01.2001 gez. Scheelen (Siegel) Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Zustellung gem. 15 ThürVwZVG Die gibt bekannt, dass in der Zulassungsstelle / Führerscheinstelle ein Schriftstück für folgende Personen zum Empfang ausliegt: gez. Dr. habil. P. Röhlinger (Oberbürgermeister) (Siegel) Name letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen Franziska Nestler Tatzendpromenade 29 00/834/2 07745 Jena

Amtsblatt 3/01 Seite 31 Öffentliche Ausschreibungen Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Zustellung gem. 15 ThürVwZVG Die gibt bekannt, dass in der Zulassungsstelle / Führerscheinstelle ein Schriftstück für folgende Personen zum Empfang ausliegt: Name letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen Fritzsche, Steffen 07747 Jena, Ziegesarstr. 9 00/1875/1 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Zustellung gem. 15 ThürVwZVG Die gibt bekannt, dass in der Zulassungsstelle / Führerscheinstelle ein Schriftstück für folgende Personen zum Empfang ausliegt: Name letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen Umland, Stefan 07743 Jena, Dornburger Str. 12 00/1882 Öffentliche Ausschreibung der nach VOL/A Die schreibt die Gebäudereinigung einschl. Fensterreinigung für folgende Jenaer Schulen aus: - 2. Staatl. Grundschule H. Heine 07749 Jena, Dammstr. 37-2. Staatl. Regelschule J. Gutenberg 07743 Jena, Fr.-Wolf-Str.2 - Volkshochschule Jena, 07743 Jena, Fr.-Wolf-Str. 2-6. Staatl. Gymnasium Carl Zeiss 07743 Jena, E.-Kuithan-Str. 7-3. Staatl. Grundschule Am Rautal einschl. Hortgebäude 07743 Jena, E.-Kuithan-Str. 7 und Am Plan 8 Beginn der Ausführung: 09.04.2001 Die Ausschreibungsunterlagen können ab Montag, 29.1.2001, 9.00-15.00 Uhr, im Amt für Schule u. Sport, Löbdergraben 12, 07743 Jena, Zi. 523, abgeholt werden. Abgabe der Angebote: 16.02.2001 bis 16.00 Uhr im Amt für Schule und Sport Zuschlagsfrist endet am: 23.03.2001 Zahlung von Vervielfältigungskosten: 20,00 DM Der Betrag ist vor Anforderung bzw. Abholung der Unterlagen auf das Konto der bei der Sparkasse Jena, BLZ 83053030, Konto-Nr. 574, cod. Zahlungsgrund: 20000.11000, einzuzahlen. Der Betrag wird nicht erstattet.

Seite 32 Amtsblatt 3/01 Öffentliche Ausschreibung - Stellenausschreibung - Im Einwohner- und Meldeamt der ist die Stelle Sachgebietsleiter/in Statistik und Informationsvermittlung im Angestelltenverhältnis in der Vgr.: IVb Vollzeitbeschäftigung zum 01.03.2001 zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a.: - die Leitung des Sachgebietes und Weiterentwicklung der Kommunalstatistik in der - Veröffentlichung und Präsentation statistischer und anderer kommunaler Informationen insbesondere unter Nutzung neuer Kommunikationsmedien - Entwicklung einer internetgestützten Informationsvermittlung der Stadt für Bürger und Institutionen - Mitwirkung am Aufbau der internetgestützten Kommunikationsplattform des Bürgeramtes - Bereitstellung spezieller statistischer Daten für Fachämter insbesondere für konzeptionelle und planerische Tätigkeiten Nachfolgende Anforderungen werden an den / die Bewerber/in gestellt: - Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss - möglichst in einschlägiger Fachrichtung - nachweisbare umfangreiche Computerkenntnisse - umfangreiche Kenntnisse auf statistischem Gebiet - Verwaltungserfahrung - Kenntnisse im Bereich Datenschutz Sie sollten weiterhin die Fähigkeit zur Führung von Mitarbeitern, ein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, sicheres Auftreten und Überzeugungskraft mitbringen. Wenn Sie zu dem noch gewöhnt sind selbstständig zu arbeiten, eine hohe Belastbarkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft zu Ihren persönlichen Stärken zählt, dann reichen Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 09.02.2001 im Personalamt der Stadtverwaltung Jena, 07743 Jena, Am Anger 15, Zimmer 9, ein. Es wird darum gebeten, bei der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen aus verwaltungstechnischen Gründen keine Mappen und Hefter zu verwenden.