13Fonds 13 NACHTRAGSHEFT II

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Transkript:

13Fonds 13 NACHTRAGSHEFT II NACHTRAG 30 BIS 42 ZUM VERKAUFSPROSPEKT

Warnhinweis für unsere österreichischen Anlegerinnen und Anleger Weder die MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG noch die MIG Verwaltungs AG unterliegt einer Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) oder einer sonstigen österreichischen Behörde. Die Aufsicht obliegt ausschließlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland. Weder ein etwaiger Prospekt noch ein Kundeninformationsdokument (KID) oder ein vereinfachter Prospekt wurden von der FMA oder einer sonstigen österreichischen Behörde geprüft. Die FMA oder eine sonstige österreichische Behörde haften nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Vertriebsunterlagen. Anmerkung für unsere österreichischen Anlegerinnen und Anleger In diesem Nachtragsheft werden die seit der Auflage des ursprünglichen Verkaufsprospektes getätigten bzw. vereinbarten Veranlagungen einbezahlter Fondsmittel, sowie Prospektänderungen oder Ergänzungen, dargestellt. Diese Veranlagungen, Prospektänderungen oder Ergänzungen wurden jeweils kurze Zeit nach ihrer Realisierung im Einklang mit dem KMG als Prospektnachtrag gem. 6 KMG gemeinsam mit dem Kontrollvermerk des Prospektkontrollors an die Meldestelle der österreichischen Kontrollbank übermittelt und durch entsprechende Einschaltungen in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Die gleiche Vorgangsweise ist für künftig eintretende Ereignisse vorgesehen, soweit sie innerhalb der Zeichnungsfrist erfolgen. FONDS 13 3

Inhaltsüberblick Nachträge 1 bis 29 siehe Nachtragsheft I Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013 3 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der cerbomed GmbH 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der instraction GmbH 3. Investition in eine Beteiligung an der GANYMED Pharmaceuticals AG Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013 8 Investition in eine weitere atypisch stille Beteiligung an der ISARNA Therapeutics GmbH (vormals: Antisense Pharma GmbH) Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013 10 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der Future Carbon GmbH 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der ISARNA Therapeutics GmbH 3. Kapitalherabsetzung bei der Protagen AG 4. Verwässerung der Beteiligung an der cerbomed GmbH 5. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat der MIG Verwaltungs AG Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014 14 1. Investition in eine Beteiligung an der AFFiRiS AG 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der instraction GmbH 3. Erhöhung des Festkapitals der Emittentin von 70 Mio. auf 80 Mio Nachtrag Nr. 34 vom 28.02.2014 18 1. Weiteres Mitglied der Geschäftsführung bei der HMW Komplementär GmbH im Hinblick auf die Neuregelungen des KAGB 2. Kapitalerhöhung bei der MIG Verwaltungs AG im Hinblick auf die Neuregelungen des KAGB 3. Personelle Veränderungen im Vorstand der MIG Verwaltungs AG im Hinblick auf die Neuregelungen des KAGB Nachtrag Nr. 35 vom 11.03.2014 20 Investition in eine weitere Beteiligung an der cynora GmbH Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 25 1. Stellung des Erlaubnisantrags nach 20 KAGB durch die MIG Verwaltungs AG 2. Vertriebsende zum 20.07.2014 3. Vollzogene Anpassungsmaßnahmen an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 4. Verwahrstelle 5. Anlagebedingungen 6. Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats der MIG Verwaltungs AG 7. Erhöhung des Platzierungsvolumens 8. Zusätzliche Risikohinweise Anlage 1 zum Nachtrag Nr. 36 Nachtrag Nr. 37 vom 22.04.2014 36 Investition in eine weitere Beteiligung an der ISARNA Therapeutics GmbH Nachtrag Nr. 38 vom 24.04.2014 39 Investition in eine weitere Beteiligung an der SuppreMol GmbH Nachtrag Nr. 39 vom 28.05.2014 42 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der instraction GmbH 2. Angaben und Prognosen zu Provisionen und Kosten, zum Investitionskapital sowie zu Planzahlen bis einschließlich 2014 nach Erhöhung des Platzierungsvolumens auf 90,0 Mio. Nachtrag Nr. 40 vom 24.06.2014 46 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der cerbomed GmbH 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der MaxBiogas GmbH 3. Verwässerung der Beteiligung an der immatics biotechnologies GmbH Nachtrag Nr. 41 vom 01.07.2014 50 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der APK Aluminium und Kunststoffe AG 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der SILTECTRA GmbH Nachtrag Nr. 42 vom 17.07.2014 54 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der AFFiRiS AG 2. Kapitalherabsetzung bei der Protagen AG 4 FONDS 13

Nachtrag Nr. 30 30 Nachtrag Nr. 30 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 12.11.2013 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013 und Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 12.11.2013 eingetretenen Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der cerbomed GmbH cerbomed smart I neuro I therapy Die Emittentin hat mit Übernahmeerklärung vom 12.11.2013 einen weiteren, im Zuge der Ausschöpfung des am 16.07.2013 geschaffenen Genehmigten Kapitals neu ausgegebenen Geschäftsanteil der cerbomed GmbH mit Sitz in Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 10429 (diese fortan: cerbomed GmbH, Gesellschaft" und Anlageobjekt ), erworben. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Vertrieb einer Ohrelektrode zur transkutanen Vagusnervstimulation sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Das Stammkapital beträgt derzeit 177.017,00. Der Erwerbspreis für den Geschäftsanteil an der Gesellschaft beträgt 800.002,98. Hiervon entfällt ein Betrag von 7.614,00 auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 792.388,98 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist sofort in einem Betrag zur Zahlung fällig. Nach dieser Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 184.631,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 7,17 % halten. Das weitere, bei der Gesellschaft bestehende genehmigte Kapital in Höhe von insgesamt 11.293 zur optionalen Übernahme durch die Cyberonics Inc., Houston, Texas, USA wurde noch nicht ausgeübt. Bei vollständiger Ausübung dieses genehmigten Kapitals würde die Beteiligung der Emittentin an der Gesellschaft auf rund 6,76 % an dem dann erhöhten Stammkapital von 195.924,00 verwässert. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Emittentin sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 5 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der cerbomed GmbH (Prognose): Nov. 2013 Anschaffungskosten in TE: 800,0* Sonstige Kosten in TE: 5* * gerundet 7,17 % cerbomed smart I neuro I therapy FONDS 13 NACHTRAG 30 5

30 Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder) stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Es wird darauf hingewiesen, dass an der cerbomed GmbH die weiteren geschlossenen Fondsgesellschaften MIG AG & Co. Fonds 3 KG, MIG AG & Co. Fonds 4 KG, MIG AG & Co. Fonds 5 KG sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. Der weitere Geschäftsanteil, den die Emittentin an der cerbomed GmbH erwirbt, ist nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten des Geschäftsanteils sind durch den Gesellschaftsvertrag und durch den Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der cerbomed GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht sowie eine Mitveräußerungspflicht vor. Diese Regelungen bieten der Emittentin Vorteile, können jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter und durch eine eigene Mitveräußerungspflicht führen. Schließlich sind die Geschäftsanteile der Emittentin an der cerbomed GmbH durch eine zugunsten der Cyberonics Inc., Houston, Texas, USA gewährte Call-Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der cerbomed GmbH belastet. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb des weiteren Anteils an der cerbomed GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der cerbomed GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der instraction GmbH Die Emittentin hat von dem ihr anlässlich der letzten Finanzierungsrunde bei der instraction GmbH mit Sitz in Ludwigshafen a. Rh., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 4217 (diese fortan: instraction GmbH, Gesellschaft" und Anlageobjekt ), eingeräumten Recht, weitere Geschäftsanteile der Gesellschaft zu erwerben, mit Übernahmeerklärung vom 12.11.2013 Gebrauch gemacht. Gegenstand des Unternehmens ist die Nutzung der Technologie der Polymerinstruktion und die Verwertung der diesbezüglichen Patente. Insbesondere entwickelt, produziert und verkauft die Gesellschaft synthetische Rezeptoren und maßgeschneiderte stationäre Phasen auf Polymerbasis und bietet hierzu entsprechende Dienstleistungen an. Die Produkte und Leistungen dienen vornehmlich zur Bindung, Isolierung, Detektion und chemischen Umwandlung von Wertstoffen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 271.984,00. Der Erwerbspreis für die 7.645 Geschäftsanteile an der Gesellschaft im Nominalbetrag von jeweils 1,00 beträgt insgesamt 499.983,00. Hiervon entfällt ein Betrag von 7.645,00 auf den Nennwert der Geschäftsanteile. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 492.338,00 ist der Gesellschaft innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach 6 FONDS 13 NACHTRAG 30

30 Eintragung dieser Barkapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital von 279.629,00 einen Anteil von rund 24,61 % halten. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Emittentin sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 3 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der instraction GmbH (Prognose): Nov. 2013 Anschaffungskosten in TE: 500,0* Sonstige Kosten in TE: 3* * gerundet 24,61 % Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motsch mann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder) stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Es wird darauf hingewiesen, dass an der instraction GmbH die weitere geschlossene Fondsgesellschaft MIG AG & Co. Fonds 5 KG, sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 7 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. Die weiteren Geschäftsanteile, die die Emittentin an der instraction GmbH erwirbt, sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeit der Geschäftsanteile ist durch den Gesellschaftsvertrag und durch den bestehenden Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der InstrAction GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ) sowie unter bestimmten, im Beteiligungsvertrag genannten Voraussetzungen ihren Geschäftsanteil zusammen mit weiteren Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern ( Mitveräußerungspflicht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter führen. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der weiteren Anteile an der instraction GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der instraction GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. FONDS 13 NACHTRAG 30 7

30 3. Investition in eine Beteiligung an der GANYMED Pharmaceuticals AG Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvereinbarung verpflichtet, im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffene Aktien der GANYMED Pharmaceuticals AG mit Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 7897 (diese fortan: GANYMED AG, Gesellschaft und Anlageobjekt ), zu übernehmen. Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Erforschung von Antigenen und die Entwicklung von Immun-Therapeutika und -diagnostika. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 1.089.510,00. Der Erwerbspreis für die insgesamt 14.575 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien an der Gesellschaft beträgt 2.006.977,50. Hiervon entfällt ein Betrag von 14.575,00 auf den Ausgabebetrag der von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Aktien. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 1.992.402,50 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in Abhängigkeit von der Liquiditätssituation der Gesellschaft voraussichtlich in vier Tranchen zur Zahlung fällig, wobei die erste Teilzahlung in Höhe von 597.720,75 nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zur Zahlung fällig wird. Nach der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft zunächst 1.343.687,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Grundkapital zunächst einen Anteil von rund 1,08 % halten. An der Finanzierungsrunde bei der Gesellschaft beteiligen sich zudem die MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG, Pullach i. Isartal, die MIG AG & Co. Fonds 6 KG, München, die ATS Beteiligungsverwaltung GmbH, München, die FCPB Gany GmbH, Gräfelfing und eine Reihe bereits beteiligter Privatpersonen. Sollte die Gesellschaft nach Durchführung der Finanzierungsrunde weiteren Kapitalbedarf anmelden, sind die Emittentin und die übrigen Investoren dieser Runde zudem berechtigt, die Durchführung einer weiteren Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 72.621 zu fordern. Die Emittentin kann in diesem Fall, sofern die übrigen Berechtigten von ihrem pro rata Bezugsrecht Gebrauch machen, bis zu 4.164 neue Stückaktien der Gesellschaft zeichnen und übernehmen. Der Erwerbspreis für jede dieser Aktien entspricht dem Erwerbspreis pro Aktie der aktuellen Finanzierungsrunde; etwaige Zwischenfinanzierungen würden preiserhöhend berücksichtigt. Sollten einzelne Berechtigte ihr Bezugsrecht nicht oder nicht vollständig ausüben, können die ihr Bezugsrecht ausübenden Investoren die noch nicht gezeichneten Aktien pro rata ihrer Bezugsrechte zusätzlich übernehmen. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Emittentin sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 10 angefallen. Gesamtkosten der Beteiligung an der GANYMED AG (Prognose): Nov. 2013 Nov./Dez. 2014 2013 Anschaffungskosten in TE: 14,6* 597,7* 1.394,7* Sonstige Kosten in TE: 10* * gerundet 1,08 % Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) 8 FONDS 13 NACHTRAG 30

30 sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder) stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Es wird darauf hingewiesen, dass an der GANYMED AG die weiteren geschlossenen Fondsgesellschaften MIG AG & Co. Fonds 3 KG und MIG AG & Co. Fonds 5 KG beteiligt sind, bei denen jeweils ebenfalls die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der GANYMED AG sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. Pullach, den 12.11.2013 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger vertreten aufgrund Vollmacht vom 26.09.2012 durch Frau Christine Kellner Die Aktien, die die Emittentin an der GANYMED AG erwirbt, sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten der Aktien sind durch den Gesellschaftsvertrag und durch den Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als eine Verfügung über die Aktien nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats und zudem vor dem 31.12.2016 nur mit Zustimmung der Mehrheit der Aktionäre möglich ist. Zudem ist die Emittentin nach dem Beteiligungsvertrag verpflichtet, ihre Aktien an der GANYMED AG vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Aktionären zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht sowie eine Mitveräußerungspflicht vor. Diese Regelungen bieten der Emittentin Vorteile, können jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter und durch eine eigene Mitveräußerungspflicht führen. Schließlich ist die Emittentin aufgrund einer Put-Option bei Eintritt definierter Ereignisse, in jedem Fall aber ab dem 07.09.2018 berechtigt, ihre dann an der GANYMED AG gehaltenen Aktien vorbehaltlich der Ausübung von Vorerwerbsrechten anderer Aktionäre an die ATS Beteiligungsverwaltung GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 85 % des Verkehrswertes der Aktien zu veräußern. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb des weiteren Anteils an der GANYMED AG ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. FONDS 13 NACHTRAG 30 9

31 Nachtrag Nr. 31 Nachtrag Nr. 31 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 20.11.2013 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013 und Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 20.11.2013 eingetretene Veränderung im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: Investition in eine weitere atypisch stille Beteiligung an der ISARNA Therapeutics GmbH (vormals: Antisense Pharma GmbH) Die Emittentin hat sich aufgrund eines weiteren Vertrags über eine atypisch stille Gesellschaft vom 20.11.2013 als atypisch stille Gesellschafterin an der ISARNA Therapeutics GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208060 (fortan: ISARNA GmbH, Gesellschaft und Anlageobjekt ), diese bislang firmierend als ANTISENSE Pharma GmbH mit Sitz in Regensburg, beteiligt. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von biotechnologischen und pharmazeutischen Produkten und Serviceleistungen. Das Stammkapital beträgt derzeit Euro 172.999,00. Die Emittentin ist verpflichtet, eine Bareinlage in Höhe von insgesamt 2.000.000,00 zu erbringen; diese ist sofort zur Zahlung an die Gesellschaft fällig. Die Emittentin ist zudem berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihre Einlageleistung um einen Betrag von bis zu 1.000.000,00 auf dann insgesamt bis zu 3.000.000,00 zu erhöhen. Die stille Gesellschaft hat grundsätzlich eine Laufzeit bis 31.12.2018. Die Emittentin ist als atypisch stille Gesellschafterin nach einem im stillen Gesellschaftsvertrag festgelegten Schlüssel am Gewinn und Verlust der Gesellschaft anteilig beteiligt. Die mögliche Gewinnbeteiligung nach Ausgleich des Verlustkontos ist jährlich auf 30 % des Gesamtbetrags der von der Emittentin geleisteten Einlage begrenzt. Im Fall der Beendigung der stillen Gesellschaft steht der Emittentin ein Auseinandersetzungsguthaben zu. Dieses besteht zum einen aus der Summe der nicht durch Verlustanteile aufgezehrten Einlagen und noch nicht entnommenen etwaigen Gewinnanteilen. Hinzu tritt ein der Beteiligungsquote der Emittentin (Verhältnis der geleisteten stillen Einlagen der Emittentin zum Stammkapital der Gesellschaft und aller Einlagen anderer atypisch stiller Gesellschafter) entsprechender Anteil am Unternehmenswert der Gesellschaft. Dieser Teil des Auseinandersetzungsguthabens (betreffend die Beteiligung am Unternehmenswert der Gesellschaft) ist jedoch auf das 2,5 fache des Gesamtbetrages der geleisteten stillen Einlagen der Emittentin begrenzt. Der Gesamtbetrag des Auseinandersetzungsguthabens beträgt allerdings in jedem Fall mindestens zwei Drittel des Gesamtbetrages der geleisteten stillen Einlagen der Emittentin. Die Emittentin ist während der Laufzeit der stillen Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren stillen Gesellschaftsanteil in eine direkte Beteiligung an der Gesellschaft zu wandeln. Die Wandlung erfolgt dann auf Grundlage der niedrigsten Unternehmensbewertung der Gesellschaft, die einer nach Unterzeichnung des atypisch stillen Gesellschaftsvertrags und vor Ausübung des Wandlungsrechts bei der Gesellschaft durchgeführten Finanzierungsrunde zugrunde gelegt wurde, höchstens jedoch auf der Bewertung, die bei der derzeit letzten Finanzierungsrunde der Gesellschaft vom 28.09.2012 bestimmt wurde. Die Emittentin erhält somit bei Ausübung der Wandlung neue Geschäftsanteile der Gesellschaft, deren prozentuale Beteiligung am Stammkapital nach Durchführung der Wandlung dem prozentualen Verhält- 10 FONDS 13 NACHTRAG 31

31 nis zwischen Gesamtbetrag der bis zur Wandlung geleisteten stillen Einlagen der Emittentin zum vorstehend genannten Unternehmenswert der Gesellschaft zuzüglich des Gesamtbetrages der bis zur Wandlung geleisteten stillen Einlagen der Emittentin entspricht. Der Nominalbetrag auf die betreffenden neuen Geschäftsanteile muss in diesem Fall von der Emittentin zusätzlich an die Gesellschaft geleistet werden. Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 3 angefallen. Gesamtkosten der weiteren stillen Beteiligung an der ISARNA GmbH (Prognose): Nov. 2013 Anschaffungskosten in TE: 2.000,0* Sonstige Kosten in TE: 3* * gerundet Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder) stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Es wird darauf hingewiesen, dass an der ISARNA GmbH die weiteren geschlossenen Fondsgesellschaften MIG AG & Co. Fonds 1 KG, MIG AG & Co. Fonds 2 KG, MIG AG & Co. Fonds 3 KG, MIG AG & Co. Fonds 4 KG, MIG AG & Co. Fonds 5 KG und MIG AG & Co. Fonds 6 KG, sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. Die stille Beteiligung der Emittentin an der ISARNA GmbH ist nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten der stillen Beteiligung sind durch die Laufzeit der stillen Beteiligung insofern beschränkt, als eine vorzeitige Beendigung nur unter bestimmten, im stillen Gesellschaftsvertrag definierten Voraussetzungen möglich ist. Im Fall der Ausübung des Wandlungsrechts der Emittentin wäre die Verwendungsmöglichkeit des dann zu übernehmenden Geschäftsanteils durch den Gesellschaftsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet wäre, ihren Geschäftsanteil an der ISARNA GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Gesellschaftsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht würde der Emittentin Vorteile bieten, könnte jedoch auch zu einer Beschränkung durch mit Veräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter führen. Schließlich wäre die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, ihren Geschäftsanteil an der ISARNA GmbH zusammen mit den weiteren Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern ( Veräußerungspflicht ). Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Abschluss des stillen Gesellschaftsvertrages mit der ISARNA ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der ISARNA GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. Pullach, den 20.11.2013 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger FONDS 13 NACHTRAG 31 11

32 Nachtrag Nr. 32 Nachtrag Nr. 32 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 20.12.2013 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013 und Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 19./20.12.2013 eingetretene Veränderung im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: Produktion und Vermarktung, insbesondere in den Anwendungsbereichen neue Werkstoffe, Katalyse, Batterie-, Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie. Das Stammkapital beträgt derzeit 217.470,00. Der Erwerbspreis für den Geschäftsanteil an der Gesellschaft beträgt 224.009,00. Hiervon entfällt ein Betrag von 12.857,00 auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 211.152,00 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist unverzüglich nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 303.561,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 18,13 % halten. An der Finanzierungsrunde bei der Future Carbon GmbH beteiligen sich zudem die bereits an der Gesellschaft beteiligte Investorin MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG, Pullach, ein bereits beteiligter Privatinvestor sowie als Neuinvestorin die VRD GmbH, Heidelberg. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) 18,13 % 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der Future Carbon GmbH Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvertrags verpflichtet, einen weiteren im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der Future Carbon GmbH mit Sitz in Bayreuth, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 3653 (diese fortan auch: Gesellschaft und Anlageobjekt ) zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung von Kohlenstoff-Nanomaterialien und Graphiten, sonstigen Kohlenstoff-Modifikationen, die Entwicklung eines massenfertigungstauglichen Herstellungsprozesses für diese Materialien sowie deren Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 5 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der Future Carbon GmbH (Prognose): Dez. 2013 Jan. 2014 Anschaffungskosten in TE: 12,9* 211,2* Sonstige Kosten in TE: 5* * gerundet 12 FONDS 13 NACHTRAG 32

32 Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motsch mann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder) stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Es wird darauf hingewiesen, dass an der Future Carbon GmbH die weitere, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegte, geschlossene Fondsgesellschaft MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG beteiligt ist, bei der ebenfalls die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. Der Geschäftsanteil, den die Emittentin an der Future Carbon GmbH erwirbt, ist nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten des Geschäftsanteils sind durch den Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihren Geschäftsanteil an der Future Carbon GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Andienungspflicht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter führen. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb des Geschäftsanteils an der Future Carbon GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der Future Carbon GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der ISARNA Therapeutics GmbH Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvertrags verpflichtet, drei weitere im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffene Geschäftsanteile der ISARNA Therapeutics GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208060 (diese fortan auch: ISARNA GmbH, Gesellschaft und Anlageobjekt ) zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von biotechnologischen und pharmazeutischen Produkten und Serviceleistungen. Das Stammkapital beträgt derzeit 172.999,00. Der erste neu gezeichnete Geschäftsanteil zu nominal 5.278,00 wird unter Anwendung einer vertraglichen Verwässerungsschutzklausel gegen Bareinlage in Höhe des Nominalbetrages übernommen. Ein weiterer neuer Geschäftsanteil zu nominal 57.528,00 wird im Zuge der Wandlung der sämtlichen Ansprüche und Rechte der Emittentin aus den drei atypisch stillen Gesellschaftsverträgen vom 03.04.2013 (nebst Erhöhung der Einlage vom 27.06.2013), vom 13.08.2013 (nebst Erhöhung der Einlage vom 26.09.2013) und vom 20.11.2013 in Höhe von insgesamt 9.000.000,00 gegen Bareinlage in Höhe des Nominalbetrages und Einbringung vorgenannter Ansprüche in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB übernommen. Die drei stillen Gesellschaften sind damit vollständig in Geschäftsanteile an der Gesellschaft gewandelt. Der dritte neue Geschäftsanteil wird gegen Bareinlage in Höhe des Nominalbetrages in Höhe von 3.176,00 und Leistung einer schuldrechtlichen Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB FONDS 13 NACHTRAG 32 13

32 in Höhe von 496.856,60 übernommen. Somit beträgt der insgesamt in bar zu erbringende Erwerbspreis für die drei Geschäftsanteile 562.838,60. Hiervon entfällt ein Betrag in Höhe von insgesamt 65.982,00 auf den Nennwert der drei von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteile. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 496.856,60 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in zwei Tranchen im Zeitraum bis Ende Januar 2014 zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 270.864,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 26,28 % halten. Im Zuge dieser Finanzierungsrunde wird bei der Gesellschaft unter Anwendung einer vertraglichen Verwässerungsschutzklausel zudem ein genehmigtes Kapital in Höhe von 21.675,00 geschaffen. Zur Zeichnung zugelassen ist ausschließlich die bereits an der Gesellschaft beteiligte MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG, München. Unter Berücksichtigung einer bei Ausnutzung dieses genehmigten Kapitals stattfindenden Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft reduziert sich die Beteiligungsquote der Emittentin auf rund 24,3 %. Sollte es nicht zu einer Ausnutzung dieses genehmigten Kapitals kommen, wird die MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG aufgrund schuldrechtlicher Abreden der Gesellschafter wirtschaftlich dennoch so gestellt, als hätte sie das genehmigte Kapital gezeichnet.. An der Finanzierungsrunde bei der ISARNA GmbH beteiligen sich zudem die bereits an der Gesellschaft beteiligten Investoren MIG AG & Co. Fonds 4 KG, und MIG AG & Co. Fonds 6 KG, beide München, sowie als Neuinvestorin die AT NewTec GmbH, München teil. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) 24,3 % Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 10 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der ISARNA GmbH (Prognose): Dez. 2013 Jan./Feb. 2014 Anschaffungskosten in TE: 314* 248* Sonstige Kosten in TE: 10* * gerundet Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motsch mann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder) stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Es wird darauf hingewiesen, dass an der ISARNA GmbH die weiteren geschlossenen Fondsgesellschaften MIG AG & Co. Fonds 1 KG, MIG AG & Co. Fonds 2 KG, MIG AG & Co. Fonds 3 KG, MIG AG & Co. Fonds 4 KG, MIG AG & Co. Fonds 5 KG und MIG AG & Co. Fonds 6 KG, sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten, geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt ist, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. 14 FONDS 13 NACHTRAG 32

32 Die Geschäftsanteile, die die Emittentin an der ISARNA GmbH erwirbt, sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten der Geschäftsanteile sind durch den Gesellschaftsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der ISARNA GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Gesellschaftsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter führen. Schließlich ist die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, ihre Geschäftsanteile an der ISARNA GmbH zusammen mit den weiteren Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern ( Mitveräußerungspflicht ). Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb des Geschäftsanteils an der ISARNA GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der ISARNA GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. Gesellschaft gehalten werden. Die Einziehung dient der Beseitigung sämtlicher derzeit von der Gesellschaft gehaltener Aktien. Infolge der Durchführung der Kapitalherabsetzung wird sich die prozentuale Beteiligung der Emittentin am dann herabgesetzten Grundkapital von EUR 595.831 rechnerisch auf rund 5,22% erhöhen. 4. Verwässerung der Beteiligung an der cerbomed GmbH Die Emittentin ist als Gesellschafterin an der cerbomed GmbH mit dem Sitz in Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 10429 (diese fortan auch: Gesellschaft oder Anlageobjekt ) beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 184.631,00. Die bereits als Gesellschafterin an der Gesellschaft beteiligte Cyberonics Inc., Houston, Texas, USA hat die ihr vertraglich eingeräumte Option ausgeübt, die Ausnutzung des genehmigten Kapitals zur Übernahme eines neu geschaffenen Geschäftsanteils im Nominalbetrag von 5.647,00 zu verlangen. Die Geschäftsführung der cerbomed GmbH ist diesem Verlangen nachgekommen und hat beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft entsprechend zu erhöhen. Nach Durchführung dieser Kapitalerhöhung wird die Emittentin fortan noch mit rund 6,96 % am dann auf 190.278,00 erhöhten Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sein. 3. Kapitalherabsetzung bei der Protagen AG Die Emittentin ist als Aktionärin an der Protagen AG mit dem Sitz in Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 15399 (diese fortan auch: Gesellschaft oder Anlageobjekt ) beteiligt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 622.621,00. Durch Beschluss der Hauptversammlung der Protagen AG vom 30.07.2013 ist der Vorstand der Protagen AG ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Vorstand beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 622.621,00 um EUR 26.790,00 auf EUR 595.831 herabzusetzen. Der Aufsichtsrat hat seine Zustimmung erteilt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Einziehung von Aktien nach 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6, 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG durch Einziehung von 26.790 Stammaktien der Gesellschaft mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1, die von der 5. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat der MIG Verwaltungs AG Im Zuge der Vorbereitungen auf die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gebotenen Anpassungen legen die Mitglieder des Aufsichtsrats der MIG Verwaltungs AG Herr Dr. Dr. Michael Dahm und Herr Klaus Dechamps mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2013 ihr Amt als Aufsichtsrat nieder. Der Aufsichtsrat der MIG Verwaltungs AG wird künftig aus drei Mitgliedern bestehen. Pullach, den 20.12.2013 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger FONDS 13 NACHTRAG 32 15

33 Nachtrag Nr. 33 Nachtrag Nr. 33 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 16.01.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013 und Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 16.01.2014 eingetretenen Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: 1. Investition in eine Beteiligung an der AFFiRiS AG Die Emittentin hat sich aufgrund Investment- und Beteiligungsvertrags sowie Aktienkauf- und übertragungsvertrages verpflichtet, weitere auf den Namen lautende Stückaktien der AFFiRiS AG mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 240538h (diese fortan auch: Gesellschaft und Anlageobjekt ) zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind alle Tätigkeiten, ungeachtet ihrer rechtlichen Grundlage, im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung auf den Gebieten der Pharmazie und Pharmakologie, die Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln und die Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften. Das Grundkapital beträgt derzeit 157.000,00. Der Erwerbspreis für die Aktien an der Gesellschaft beträgt 2.052.645,65. Hiervon entfällt ein Betrag von 51.531,00 auf den Kaufpreis für insgesamt 267 von einem Altaktionär erworbene Aktien an der Gesellschaft und ein Betrag von 1.775,00 auf den Nennwert von der Emittentin im Zuge einer Barkapitalerhöhung erworbener, neu geschaffener Aktien. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 1.999.339,65 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in zwei Tranchen, davon die zweite unverzüglich nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft 162.322,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Grundkapital einen Anteil von rund 1,26 % halten. An der Finanzierungsrunde beteiligen sich neben der Emittentin auch die bereits beteiligten Investoren MIG AG & Co. Fonds 4 KG, München, Santo Venture Capital GmbH, Holzkirchen und ein Privatinvestor sowie als Neuinvestorin die MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG, Pullach i. Isartal. In Abhängigkeit vom Eintritt bestimmter in der Investment- und Beteiligungsvereinbarung vereinbarter Bedingungen, ist die Emittentin ebenso wie die übrigen vorgenannten Investoren berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Nachbewertung dieser Finanzierungsrunde zu verlangen und weitere Aktien zum Ausgabebetrag von 1,00 je Aktie nachzuzeichnen, um dadurch so gestellt zu werden, als hätte sie die 1.775 im Zuge der aktuellen Kapitalerhöhung gezeichneten Aktien und die zur Nachbewertung nachgezeichneten Aktien insgesamt jeweils zu einem Ausgabebetrag in Höhe von 1.000,00 je Aktie gezeichnet. Die Emittentin und die vorstehend genannten Investoren haben zudem das Recht, aber nicht die Pflicht, unter bestimmten in der Investment- und Beteiligungsvereinbarung festgelegten Konditionen, im Zeitraum bis 31.12.2016 die Durchführung einer weiteren Kapitalerhöhung zu verlangen und neue Aktien an der Gesellschaft zu zeichnen und zu übernehmen sowie von Altaktionären zu erwerben. 16 FONDS 13 NACHTRAG 33

33 Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 20 angefallen. Gesamtkosten der Beteiligung an der AFFiRiS AG (Prognose): Jan. 2014 Feb. 2014 Anschaffungskosten in TE: 719,8* 1.332,9* Sonstige Kosten in TE: 20* * gerundet 1,26 % Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder) stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Es wird darauf hingewiesen, dass an der AFFiRiS AG die weiteren geschlossenen Fondsgesellschaften MIG AG & Co. Fonds 1 KG, MIG AG & Co. Fonds 3 KG, MIG AG & Co. Fonds 4 KG und MIG AG & Co. Fonds 5 KG, sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 7 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. Die Aktien, die die Emittentin an der AFFiRiS AG erwirbt, sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten der Aktien sind durch die Investment- und Beteiligungsvereinbarung wie folgt beschränkt: Die Emittentin ist verpflichtet, ihre Aktien an der AFFiRiS AG vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Aktionären zum Erwerb anzubieten ( Andienungspflicht ). Die Vereinbarung sieht ferner eine Mitverkaufsverpflichtung vor. Danach ist die Emittentin unter bestimmten in der Vereinbarung definierten Kriterien verpflichtet, ihre Aktien an der Gesellschaft zusammen mit anderen Aktionären an einen Dritten zu veräußern. Schließlich ist in der Vereinbarung ein Mitveräußerungsrecht der Aktionäre geregelt. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch die Mitveräußerungsrechte anderer Aktionäre führen. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Aktien an der AFFiRiS AG ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der AFFiRiS AG sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. FONDS 13 NACHTRAG 33 17

33 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der instraction GmbH Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) 28,52 % Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvereinbarung verpflichtet, einen im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der instraction GmbH mit Sitz in Ludwigshafen a. Rh., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 4217 (diese fortan: instraction GmbH, Gesellschaft und Anlageobjekt ), zu übernehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Nutzung der Technologie der Polymerinstruktion und die Verwertung der diesbezüglichen Patente. Insbesondere entwickelt, produziert und verkauft die Gesellschaft synthetische Rezeptoren und maßgeschneiderte stationäre Phasen auf Polymerbasis und bietet hierzu entsprechende Dienstleistungen an. Die Produkte und Leistungen dienen vornehmlich zur Bindung, Isolierung, Detektion und chemischen Umwandlung von Wertstoffen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 279.629,00. Der Erwerbspreis für den Geschäftsanteil an der Gesellschaft im Nennbetrag von 15.290,00 beträgt 999.966,00. Hiervon entfällt ein Betrag von 15.290,00 auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 984.676,00 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in zwei Tranchen im Zeitraum bis 15.02.2014 zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 294.919,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 28,52 % halten. Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 35 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der instraction GmbH (Prognose): Jan. 2014 Feb. 2014 Anschaffungskosten in TE: 507,6* 492,3* Sonstige Kosten in TE: 35* * gerundet Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder) stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). 18 FONDS 13 NACHTRAG 33

33 Es wird darauf hingewiesen, dass an der instraction GmbH die weitere geschlossene Fondsgesellschaft MIG AG & Co. Fonds 5 KG sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 7 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. In Vorbereitung der Beteiligung der Emittentin an der instraction GmbH wurde ein von Rödl & Partner, Nürnberg am 15.01.2014 erstelltes Gutachten zum Unternehmenswert der Gesellschaft eingeholt. Das Gutachten bestätigt den Wert der Gesellschaft, der die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Emittentin bildete. Weitere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt bzw. eingeholt. Der Geschäftsanteil, den die Emittentin an der instraction GmbH erwirbt, ist nicht dinglich belastet. Die Verwertungsmöglichkeit des Geschäftsanteils ist durch den Gesellschaftsvertrag und durch den bestehenden Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der instraction GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ) sowie unter bestimmten, im Beteiligungsvertrag genannten Voraussetzungen ihren Geschäftsanteil zusammen mit weiteren Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern ( Mitveräußerungspflicht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter führen. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Anteile an der instraction GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. 3. Erhöhung des Festkapitals der Emittentin von 70 Mio. auf 80 Mio. Gemäß 4 Ziffer 1 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Emittentin ist die HMW Komplementär GmbH als gemäß 3 Abs. 1 lit. a) des Gesellschaftsvertrags persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) berechtigt, den Gesamtbetrag des Festkapitals, bis zu dem Kapitalerhöhungen gemäß 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrags möglich sind, bis zu drei Mal jeweils um bis zu 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen) auf bis zu 90.000.000,00 (Euro neunzig Millionen) zu erhöhen, sofern und sobald das Festkapital durch Kapitalerhöhungen mindestens einen Betrag von 50.000.000,00 (Euro fünfzig Millionen) erreicht hat. Nach der Entscheidung der HMW Komplementär GmbH vom 26.09.2013 beträgt der Gesamtbetrag des Festkapitals, bis zu dem Kapitalerhöhungen gemäß 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrags möglich sind, derzeit 70.000.000,00 (Euro siebzig Millionen) (vgl. Nachtrag Nr. 28 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 26.09.2013). Die HMW Komplementär GmbH hat nunmehr am 16.01.2014 beschlossen, den Gesamtbetrag des Festkapitals, bis zu dem Kapitalerhöhungen möglich sind, um weitere 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen) auf nunmehr bis zu 80.000.000,00 (Euro achtzig Millionen) zu erhöhen. Die Treuhandkommanditistin kann somit ihren festen Kapitalanteil entsprechend der Gesamtsumme der von ihr treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteile bis zu einem Festkapital von 80.000.000,00 erhöhen. Pullach, den 16.01.2014 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der instraction GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. FONDS 13 NACHTRAG 33 19

34 Nachtrag Nr. 34 Nachtrag Nr. 34 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 28.02.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013, Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013 und Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 28.02.2014 eingetretenen Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: 1. Weiteres Mitglied der Geschäftsführung bei der HMW Komplementär GmbH im Hinblick auf die Neuregelungen des KAGB Die Gesellschafterversammlung der HMW Komplementär GmbH hat Frau Rechtsanwältin Pervin Persenkli mit Wirkung zum 01.03.2014 zur weiteren Geschäftsführerin der HMW Komplementär GmbH bestellt. Frau Persenkli vertritt die Gesellschaft stets allein und ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Als weitere Geschäftsführerin der HMW Komplementär GmbH ist Frau Persenkli weiteres Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin. Frau Persenkli ist von Beruf Rechtsanwältin. Frau Persenkli wurden von Seiten der Emittentin für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Bezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt ( 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV). Frau Persenkli ist zudem als fest angestellte Rechtsanwältin für die HMW Emissionshaus AG tätig. Sie ist in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin rechtsdienstleistend zudem für die Alfred Wieder AG tätig. Frau Persenkli ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben, und sie ist auch nicht tätig für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen ( 12 Abs. 2 VermVerkProspV). Frau Persenkli stand oder steht das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile derselben nicht zu und es steht ihr auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch Frau Persenkli werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf die Anlageobjekte erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Infolge der zusätzlichen Tätigkeit von Frau Persenkli für die HMW Emissionshaus AG und ihrer Tätigkeit für die mit dem Eigenkapitalvertrieb beauftragte Alfred Wieder AG können sich in der Person von Frau Persenkli Interessenskonflikte ergeben. Die im Verkaufsprospekt enthaltenen Risikohinweise angesichts des Bestehens von Interessenkonflikten (Kapitel 2.2.2.) bestehen daher auch im Hinblick auf die Person und die Tätigkeit von Frau Persenkli. 2. Kapitalerhöhung bei der MIG Verwaltungs AG im Hinblick auf die Neuregelungen des KAGB Die Hauptversammlung der MIG Verwaltungs AG hat eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von bislang 100.000,00 auf 125.000,00 beschlossen. Der Kreis der Aktionäre der MIG Verwaltungs AG und deren Beteiligungsverhältnisse bleiben unverändert. 20 FONDS 13 NACHTRAG 34

34 3. Personelle Veränderungen im Vorstand der MIG Verwaltungs AG im Hinblick auf die Neuregelungen des KAGB Herr Cecil Motschmann scheidet mit Wirkung zum Ablauf des 28.02.2014 aus dem Vorstand der MIG Verwaltungs AG aus. Herr Cecil Motschmann bleibt weiterhin in leitender Funktion als Angestellter für die MIG Verwaltungs AG tätig. Er ist zudem Geschäftsführer der MIG Komplementär GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206922, die künftig die Komplementärstellung der MIG AG & Co. Fonds 1 KG, MIG AG & Co. Fonds 2 KG, MIG AG & Co. Fonds 3 KG, MIG AG & Co. Fonds 4 KG, MIG AG & Co. Fonds 5 KG und MIG AG & Co. Fonds 6 KG inne haben wird. Darüber hinaus wird Herr Cecil Motschmann als geschäftsführender Kommanditist der Fondsgesellschaften MIG AG & Co. Fonds 1 KG, MIG AG & Co. Fonds 2 KG, MIG AG & Co. Fonds 3 KG, MIG AG & Co. Fonds 4 KG, MIG AG & Co. Fonds 5 KG, MIG AG & Co. Fonds 6 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 7 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 8 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 10 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG tätig sein. Infolge dieser personellen Verflechtung bleiben die in Kapitel 2.2.2 des Verkaufsprospekts der Emittentin dargestellten Interessenskonflikte in der Person des Herrn Cecil Motschmann im Grundsatz auch bei seiner künftigen Tätigkeit bestehen. Pullach, den 28.02.2014 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger Vertreten aufgrund Vollmacht vom 24.02.2014 durch Frau Alica Burgemeister FONDS 13 NACHTRAG 34 21

35 Nachtrag Nr. 35 Nachtrag Nr. 35 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 11.03.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013, Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013, Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014 und Nachtrag Nr. 34 vom 28.02.2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 11.03.2014 eingetretene Veränderung im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: Investition in eine weitere Beteiligung an der cynora GmbH Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvereinbarung verpflichtet, zwei weitere im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenene Geschäftsanteile der cynora GmbH mit Sitz in Eggenstein-Leopoldshafen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 705450 (diese fortan auch: Gesellschaft und Anlageobjekt ) zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von optoelektronischen Materialien, die in organischen LEDs (Emission von sichtbarem Licht) und organischer Photovoltaik (Absorption von sichtbarem Licht) verwendet werden. Das Stammkapital beträgt derzeit 172.214,00. Der Erwerbspreis für die Geschäftsanteile an der cynora GmbH beträgt 1.440.090,38. Hiervon entfällt ein Betrag von insgesamt 9.305,00 auf den Nennwert der von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteile. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 1.430.785,38 ist der Gesellschaft das Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in Abhängigkeit von der Erfüllung definierter Meilensteine in zwei Tranchen im Zeitraum bis 30.06.2014 zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft zunächst 189.015,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital zunächst einen Anteil von rund 13,32 % halten. Im Rahmen der Finanzierungsrunde wurde zudem der KfW die Option eingeräumt, sich mit einem weiteren Investment an der Gesellschaft zu beteiligen. Die KfW ist danach berechtigt, aber nicht verpflichtet, bis spätestens 30.04.2014 einen weiteren im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der Gesellschaft im Nennbetrag von 5.600,00 zu einem Erwerbspreis von 1.396.406,43 zu erwerben und im Zusammenhang damit ein weiteres Wandeldarlehen in Höhe von 529.721,19 zu gewähren. Im Fall der Ausübung der Option der KfW wird somit das Stammkapital der Gesellschaft auf 194.615,00 erhöht und die Beteiligung der Emittentin an dem dann so erhöhten Stammkapital reduziert sich auf rund 12,93 %. Es ist nicht vorgesehen, über die Ausübung dieser Option durch die KfW in einem gesonderten Nachtrag zu berichten. Im Fall der Wandlung des von der KfW bereits im Zuge der Finanzierungsrunde vom Februar 2013 gewährten Wandeldarlehens (vgl. Nachtrag Nr. 16 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 28.02.2013) und/oder des Weiteren, im Falle der Optionsausübung durch die KfW gewährten Wandeldarlehens, wird sich die Beteiligungsquote der Emittentin weiter reduzieren. An der Finanzierungsrunde bei der cynora GmbH beteiligen sich zudem die Wecken & Cie. (Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht), Basel, die MIG GmbH & Co. Fonds 10 KG, München und optional die KfW. 22 FONDS 13 NACHTRAG 35

35 Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung inkl. der optionalen Beteiligung der KfW) Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 44 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der cynora GmbH (Prognose): März 2014 Juni 2014 Anschaffungskosten in TE: 729,0* 711,1* Sonstige Kosten in TE: 44* * gerundet 12,93 % Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard und Pervin Persenkli als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH sowie Jürgen Kosch, Cecil Motschmann, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve als Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin und Portfolio-Managerin MIG Verwaltungs AG), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH), der Mittelverwendungskontrolleurin (von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder), stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Es wird darauf hingewiesen, dass an der cynora GmbH die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 10 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei beiden vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist. In Vorbereitung der weiteren Beteiligung der Emittentin an der cynora GmbH wurde ein von der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbh, München vom 28.02.2014 erstelltes Gutachten zur Bewertung der Gesellschaft zum 31.12.2013 eingeholt. Das Gutachten bestätigt den Wert der Gesellschaft, der die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Emittentin bildete. Weitere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt bzw. eingeholt. Die Geschäftsanteile, die die Emittentin an der cynora GmbH erwirbt, sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeit der zu erwerbenden Geschäftsanteile ist durch den Gesellschaftsvertrag und die Beteiligungsvereinbarung insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der cynora GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ) sowie unter bestimmten, im Beteiligungsvertrag genannten Voraussetzungen ihre Geschäftsanteile zusammen mit weiteren Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern ( Mitverkaufspflicht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann bei der Veräußerung der eigenen Geschäftsanteile jedoch auch zu einer Beschränkung durch die Mitveräußerungsrechte anderer Gesellschafter führen. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb des Geschäftsanteils an der cynora GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. FONDS 13 NACHTRAG 35 23

35 Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der cynora GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. Pullach, den 11.03.2014 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger Vertreten aufgrund Vollmacht vom 24.02.2014 durch Frau Alica Burgemeister 24 FONDS 13 NACHTRAG 35

Nachtrag Nr. 36 36 Nachtrag 36 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 28.03.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013, Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013, Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014, Nachtrag Nr. 34 vom 28.02.2014 und Nachtrag Nr. 35 vom 11.03.2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 28.03.2014 eingetretene Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG (im Folgenden auch: Emittentin oder Gesellschaft ) vom 17.11.2011 bekannt: 1. Stellung des Erlaubnisantrags nach 20 KAGB durch die MIG Verwaltungs AG Die MIG Verwaltungs AG hat am 25.03.2014 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die nach 17 Abs. 2 Nr. 2, 20 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) erforderliche Erlaubnis als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beantragt. Die BaFin hat grundsätzlich gemäß 22 Abs. 2 Satz 1 KAGB drei Monate Zeit, ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen über den Antrag zu befinden. Diese Frist kann gemäß 22 Abs. 2 Satz 2 KAGB um drei Monate verlängert werden, womit angesichts des gegenwärtigen Arbeitsaufkommens bei der BaFin im Zuge der Einführung des KAGB zu rechnen ist. Die MIG Verwaltungs AG geht davon aus, dass die Erlaubnis als KVG erteilt werden wird. Die MIG Verwaltungs AG ist zwischenzeitlich, wie in Nachtrag Nr. 29 bereits angekündigt, von der Emittentin als externe KVG bestellt worden. Gemäß 353 Abs. 6, 351 Abs. 3, 345 Abs. 2, 343 Abs. 1 KAGB konnte die MIG Verwaltungs AG von der Emittentin bereits vor Erteilung der Erlaubnis als externe KVG beauftragt werden. Die Tätigkeit der MIG Verwaltungs AG als externe KVG umfasst die Portfolioverwaltung sowie das Risikomanagement der Emittentin. 2. Vertriebsende zum 20.07.2014 Aufgrund der Übergangsregelung des 353 Abs. 6 in Verbindung mit 351 Abs. 3, 345 Abs. 6 KAGB ist die MIG Verwaltungs AG berechtigt, das öffentliche Angebot (im folgenden auch Vertrieb ) der Anteile an der Emittentin für einen Übergangszeitraum aufrecht zu erhalten. Der Vertrieb der Anteile der Gesellschaft endet aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung der Geschäftsführung jedoch zum 20.07.2014. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind keine Zeichnungen von Beitrittserklärungen mehr möglich. 3. Vollzogene Anpassungsmaßnahmen an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Nach der Übergangsregelung des 353 Abs. 6, 351 Abs. 1 bis 4 KAGB sind die MIG Verwaltungs AG bzw. die Emittentin verpflichtet, sofern nicht einzelne Ausnahmeregelungen etwa im Hinblick auf den Vertrieb bestehen, die Bestimmungen des KAGB einzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurden bei der Gesellschaft bzw. durch die MIG Verwaltungs AG entsprechende Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Im Zuge der nachfolgend dargestellten Anpassungsmaßnahmen wurden zudem eine Verwahrstelle bestellt (vgl. Ziff. 4) und Anlagebedingungen aufgestellt, deren Genehmigung bei der BaFin beantragt wurde (vgl. Ziff. 5). Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Ausführungen zur bevorstehenden Einführung des KAGB und den daraus resultierenden Anpassungsmaßnahmen in den Nachträgen Nr. 23 und 29 Bezug genommen. FONDS 13 NACHTRAG 36 25

36 a) Ausscheiden der MIG Verwaltungs AG als bisherige Komplementärin Die MIG Verwaltungs AG ist als Komplementärin der Emittentin im Zuge der Anpassungsmaßnahmen an das KAGB mit Wirkung vom 14.03.2014 ausgeschieden. Einzig verbleibende Komplementärin ist nunmehr die HMW Komplementär GmbH. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf den Nachtrag Nr. 29 verwiesen, in dem die bevorstehende Anpassung an das KAGB bereits angekündigt wurde. Die Portfolioverwaltung wird nunmehr von der MIG Verwaltungs AG in ihrer Eigenschaft als externe KVG wahrgenommen. b) Inkrafttreten der geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrags Wie bereits im Nachtrag Nr. 29 angekündigt, hat die Gesellschaft am 14.10.2013 im schriftlichen Verfahren unter anderem Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags herbeigeführt, um die notwendigen Anpassungen an das KAGB vorzunehmen. Bei der Beschlussfassung kam jeweils die erforderliche qualifizierte Mehrheit zustande. Der Gesellschaftsvertrag in der Fassung der Anlage 1 zum Nachtrag Nr. 29, auf die an dieser Stelle Bezug genommen wird, ist somit in Kraft getreten. c) Änderung der Firma Die Firma der Emittentin lautet nach entsprechender Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren vom 14.10.2013 und nach Maßgabe des 157 KAGB nun: MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG. d) Zusätzliche Kostenbelastung Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des KAGB führt auf Ebene der Emittentin zu einer Kostenmehrbelastung, die allerdings nicht bezifferbar ist, insbesondere für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen, wirtschaftsprüferliche Testate und Bewertungen. Darüber hinaus sind durch die Emittentin die Kosten für die Verwahrstelle zu tragen. Die Verwahrstelle erhält von der Emittentin für ihre gesamten Leistungen eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,05 % p.a. des Fondsvolumens, mindestens aber einen Betrag in Höhe von 18.000,00 p.a. Hinzu tritt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit eine Befreiung von der Umsatzsteuer nicht möglich ist. Die Jahresvergütung für ein Geschäftsjahr errechnet sich jeweils auf Basis des Fondsvolumens am Ende des vorhergehenden Geschäftsjahres der Emittentin. Unter Fondsvolumen im Sinne dieser Bestimmung ist dabei der Gesamtbetrag aller Einlageleistungen der Anleger ohne Agio-Zahlungen zu verstehen, abzüglich des Gesamtbetrags der an Anleger durch Ausschüttungen zurückbezahlten Einlagen sowie abzüglich des Gesamtbetrags der handelsrechtlichen Abwertungen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft. Die in der Vergangenheit angefallenen Kosten für die Mittelverwendungskontrolle entfallen hingegen. 4. Verwahrstelle Zu der nach 80 Abs. 1 KAGB erforderlichen Verwahrstelle wurde von der MIG Verwaltungs AG für die Emittentin die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main, bestellt. Die Verwahrstelle hat - unter anderem folgende, gesetzlich festgelegte Aufgaben: Die Verwahrstelle übt die in 83 KAGB vorgesehene Kontrollfunktion aus. Hierzu gehören die Überwachung der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an der Emittentin sowie die Überwachung der Anteilswertermittlung, ebenso die korrekte Abwicklung von Geschäften für Rechnung der Emittentin sowie die Kontrolle der Ertragsverwendung. Die Verwahrstelle wird allerdings, insoweit in Einklang mit den Vorgaben der Art. 85, 86 der Verordnung EU 231/2013 (Level-2-Verordnung), die Konten der Emittentin nicht selbst führen; die Kontrollfunktion beschränkt sich somit auf eine nachträgliche Kontrolle der Zahlungen der Emittentin. Der Verwahrstelle obliegt weiterhin die sogenannte Eigentumsverifikation gemäß 81 KAGB i. V. m. Art. 90 der Level-2-Verordnung. Insoweit muss sich die Verwahrstelle Gewissheit verschaffen über die Eigentumsrechte der Emittentin in Bezug auf die erworbenen Vermögensgegenstände. Schließlich besteht für die in 84 KAGB vorgesehenen Geschäfte der Emittentin eine Zustimmungspflicht von Seiten der Verwahrstelle. Mit Einschaltung der Verwahrstelle ist die bisher eingerichtete Mittelverwendungskontrolle durch die von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh gegenstandslos geworden. Die Beendigung der Mittelverwendungskontrolle wurde von den Gesellschaften folgerichtig ebenfalls im schriftlichen Verfahren vom 14.10.2013 beschlossen. Die Kontoführungsbefugnis der von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbh besteht gegenwärtig nur noch für eine Übergangszeit und wird, sobald die 26 FONDS 13 NACHTRAG 36

36 Verwahrstelle eine entsprechende Aufforderung ergehen lässt, die kurzfristig erwartet wird, beendet. Die Konten der Emittentin werden fortan von der Emittentin selbst und von der MIG Verwaltungs AG in ihrer Eigenschaft als KVG für Rechnung der Emittentin geführt. Zur Erleichterung der organisatorischen Abwicklung und im Zuge der Einrichtung einer externen Rechnungsprüfung ist vorgesehen, dass der FinTex Consulting GmbH mit Sitz in Landshut, die bereits bisher mit der Anlegerverwaltung betraut ist (Kap. 7.4 des Verkaufsprospekts) zusätzlich Vollmacht über die Konten der Emittentin eingeräumt wird. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung; insoweit wird auf die Ausführungen unter Ziff. 3 lit. d) dieses Nachtrags verwiesen. Die Kosten für die Mittelverwendungskontrolle entfallen zukünftig. 5. Anlagebedingungen Im Zuge der Anpassung an das KAGB wurden Anlagebedingungen aufgestellt, in denen die Anlagegrundsätze sowie die Regelungen zur Verwendung des Gesellschaftskapitals nach Maßgabe der 266, 162 KAGB festgelegt wurden. Bei der BaFin wurde die Genehmigung der Anlagebedingungen zwischenzeitlich zugleich mit Stellung des Erlaubnisantrags gem. 20 KAGB beantragt. Die Anlagebedingungen in der der BaFin zur Genehmigung vorgelegten Fassung liegen als Anlage 1 diesem Nachtrag bei. Im Einzelnen sind folgende Bestimmungen der bislang zur Genehmigung bei der BaFin eingereichten Anlagebedingungen zu erläutern: a) Erwerbbare Vermögensgegenstände Im Hinblick auf die erwerbbaren Vermögensgegenstände sind die Vorgaben des Gesellschaftsvertrags in den Anlagebedingungen konkretisiert worden. Die Emittentin kann in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB investieren. Daneben ist auch die Anlage des Kapitals der Emittentin in Bankguthaben gem. 195 KAGB, zur Bildung einer Liquiditätsreserve, zulässig. Soweit der Gesellschaftsvertrag weitergehende Anlagemöglichkeiten eröffnet, wird hiervon infolge der vorgenannten Regelungen in den Anlagebedingungen nicht Gebrauch gemacht. b) Anlageziele, Anlagestrategien und Anlagegrenzen Was die Beteiligung an Unternehmen gemäß 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB anbelangt, verwendet die Gesellschaft bis zu 100 % des nach Abzug der Kosten für Investitionen verfügbaren Gesellschaftsvermögen dazu, in derartige Unternehmensbeteiligungen zu investieren. Gemäß Ziff. 2.1 der Anlagebedingungen sind darüber hinaus insbesondere folgende Anlagebeschränkungen hervorzuheben, mittels derer ebenfalls Regelungen des Gesellschaftsvertrags konkretisiert werden: Die Emittentin investiert in Anteile an Unternehmen, die ihren Sitz sowie ihre wesentliche Produktionsstätte oder ihren wesentlichen Technologiestandort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben; dies mit der Maßgabe, dass in Anteile an Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre wesentliche Produktionsstätte oder ihren wesentlichen Technologiestandort in der Schweiz haben, maximal ein Betrag von 30 % des Gesellschaftsvermögens investiert werden darf. Die Gesellschaft erwirbt darüber hinaus Unternehmensbeteiligungen nur nach Durchführung eines geeigneten und vollständigen Prüfungsverfahrens hinsichtlich des Beteiligungsunternehmens, im Rahmen dessen insbesondere (1) eine eingehende Analyse des Geschäftsmodells und des vom Zielunternehmen vorzulegenden Businessplans; (2) eine technische, wirtschaftliche, rechtliche und gegebenenfalls steuerliche Due Diligence des Beteiligungsunternehmens und (3) eine Bewertung des Zielunternehmens in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des 261 Abs. 6 KAGB stattfinden müssen. Die Gesellschaft kann in Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, in Kommanditanteile, in Kommanditgesellschaften sowie in atypisch stille Beteiligungen an anderen Unternehmen investieren. Im Falle des Erwerbs atypisch stiller Beteiligungen wird die Gesellschaft keine Verluste des anderen Unternehmens übernehmen, die über den Betrag der Einlage hinausgehen. In den Anlagebedingungen ist hinsichtlich der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen konkretisiert worden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Gesellschaft auch, zumindest übergangsweise, Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften halten kann, etwa durch eine nach der Investition der Gesellschaft erfolgende Börsen- FONDS 13 NACHTRAG 36 27

36 notierung eines Beteiligungsunternehmens bis zur Veräußerung der betreffenden Anteile. Die börsennotierten Unternehmen im Sinne des vorstehenden Satzes können ihren Sitz (Verwaltungssitz) innerhalb der Europäischen Union sowie in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in der Schweiz und den USA haben. c) Liquiditätsreserve Die Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie die Angaben im Verkaufsprospekt zur Bildung einer Liquiditätsreserve wurden in den Anlagebedingungen nunmehr ebenfalls konkretisiert. Wie schon bisher geregelt, soll die in Bankguthaben angelegte Liquiditätsreserve langfristig den Betrag von 15 % des nach Abzug der Kosten für Investitionen verfügbaren Gesellschaftsvermögens nicht überschreiten. Die Bankguthaben dürfen nur bei Kreditinstituten mit Sitz oder einer Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich angelegt sein. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, soweit es sich nicht um eine langfristige Anlage von Liquiditätsreserven handelt, insbesondere vor erstmaliger Investition des Gesellschaftskapitals in Beteiligungsunternehmen, bis zu 100 % des Gesellschaftsvermögens in Bankguthaben gem. 195 KAGB zu investieren, damit es der Gesellschaft als liquide Reserve für Kosten und Investitionen in Beteiligungsunternehmen zur Verfügung steht. Die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben zu Anlagezielen und zur Anlagepolitik der Fondsgesellschaft, insbesondere die Angaben in Kapitel 8 des Verkaufsprospekts gelten mit der Maßgabe, dass die Anlagebedingungen, sofern sie von der BaFin genehmigt werden, von der Emittentin in jedem Falle zu beachten sind. Sollte es im Zuge des Verfahrens zur Genehmigung der Anlagebedingungen bei der zu BaFin Änderungen der Anlagebedingungen kommen, ist beabsichtigt, hierüber in einem gesonderten Nachtrag zu informieren, sofern das öffentliche Angebot zu diesem Zeitpunkt noch andauert. 6. Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats der MIG Verwaltungs AG In der Besetzung des Aufsichtsrats der MIG Verwaltungs AG ist eine Änderung eingetreten. Herr Horst G. Lappe ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Holger Hinz ist neues Mitglied des Aufsichtsrats. 7. Erhöhung des Plazierungsvolumens Nach der im schriftlichen Verfahren vom 14.10.2013 getroffenen Beschlussfassung ist die HMW Komplementär GmbH als persönlich haftende Gesellschafter (Komplementärin) berechtigt, den Gesamtbetrag des Festkapitals, bis zum dem Kapitalerhöhungen gemäß 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrags möglich sind, auf insgesamt 90.000.000,00 (neunzig Millionen) zu erhöhen. Auf die diesbezüglichen Angaben im Nachtrags Nr. 29 wird Bezug genommen. Nach der Entscheidung der HMW Komplementär GmbH vom 27.03.2014 hat die Emittentin von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das Platzierungsvolumen ist somit auf 90,0 Mio. erhöht. Die Treuhandkommanditistin kann ihren Kapitalanteil entsprechend der Gesamtsumme der von ihr treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteile bis zu einem Festkapital von 90.000.000,00 erhöhen. In Folge der Erhöhung des Platzierungsvolumens sind die Kostenprognosen des Verkaufsprospekts die auf das ursprünglich vorgesehene maximale Platzierungsvolumen von 80,0 Mio. abstellen, nicht mehr aktuell. Insbesondere die Angaben in Kap. 9.1 des Verkaufsprospekts sind somit gegenstandslos. In Kap. 9.4 sind die Ausführungen im Hinblick auf die Prognosen für das Geschäftsjahr 2014 nicht mehr aktuell. In Kap. 3.11 und Kap. 9 sind im Übrigen sämtliche textlichen Erläuterungen zu Prognosen, soweit sie von einem maximalen Platzierungsvolumen von bisher 80,0 Mio. ausgehen, nicht mehr aktuell. 8. Zusätzliche Risikohinweise Darüber hinaus ist über folgende Risiken zu informieren, die im Zusammenhang mit den Anpassungsmaßnahmen an das KAGB bestehen: a) Weitere Anpassungen an aufsichtsrechtliche Vorgaben, Verwaltungspraxis der BaFin Im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs bestehen zahlreiche rechtliche Zweifelsfragen, die aufgrund der Tatsache, dass es sich beim KAGB um ein noch junges Regelwerk handelt, zu dem noch keine ausgeprägte Verwaltungspraxis vorliegt, nicht abschließend geklärt werden können. 28 FONDS 13 NACHTRAG 36

36 Es besteht das Risiko, dass im Zuge der Verwaltung des Investmentvermögens einzelne Vorschriften des KAGB künftig anders oder strenger ausgelegt werden als bisher angenommen. Dies kann dazu führen, dass die MIG Verwaltungs AG oder die Emittentin selbst weitere Anpassungsmaßnahmen vornehmen müssen, was zusätzlichen Kostenaufwand zur Folge haben kann, mit dem die Emittentin belastet wäre. Auch nach der Einführung des KAGB kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft weitere regulatorische Anforderungen an die MIG Verwaltungs AG oder die Emittentin gestellt werden, die sodann ebenfalls in die Praxis umzusetzen wären. Auch dies kann zusätzliche Kosten auf Ebene der Emittentin auslösen. b) Nicht erteilte bzw. fehlende Erlaubnisse Es besteht das Risiko, dass der MIG Verwaltungs AG die beantragte Erlaubnis als KVG versagt wird. Die BaFin könnte sodann anordnen, dass innerhalb einer bestimmten Frist eine andere KVG zur Verwaltung der Emittentin bestellt wird, wobei abermals das Risiko besteht, dass keine KVG gefunden wird, welche die Verwaltung der Emittentin übernimmt. Wird keine geeignete und mit der erforderlichen Erlaubnis ausgestattete KVG gefunden, besteht das Risiko, dass die Gesellschaft abgewickelt werden muss. Dies kann dazu führen, dass die bestehenden Beteiligungen unter Wert veräußert werden müssen und auch sonst das Gesellschaftsvermögen mit Verlusten belastet wird. Dies kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. c) Kontobevollmächtigung dritter Personen Nach Beendigung der Mittelverwendungskontrolle wird die Kontoführungsbefugnis der Konten der Gesellschaft auf die Geschäftsführer der Gesellschaft und auf die MIG Verwaltungs AG als KVG übertragen. Daneben ist beabsichtigt, auch der FinTex Consulting GmbH zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung und der Rechnungsprüfung eine Kontovollmacht zu erteilen. Es besteht das Risiko, dass die MIG Verwaltungs AG oder die FinTex Consulting GmbH oder die für sie handelnden Personen mit Hilfe der Kontovollmacht unberechtigte Verfügungen über die Konten der Gesellschaft vornehmen. Es besteht weiter das Risiko, dass etwaige Rückforderungsansprüche der Gesellschaft aus unberechtigten Kontoverfügungen nicht durchsetzbar oder uneinbringlich sind. Dies kann ebenfalls zum Verlust des Gesellschaftskapitals und somit zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Pullach, den 28.03.2014 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger Vertreten aufgrund Vollmacht vom 24.02.2014 durch Frau Alica Burgemeister Ferner besteht das Risiko, dass der MIG Verwaltungs AG später die Erlaubnis zur Verwaltung der Emittentin wieder entzogen wird und sodann keine anderweitige KVG, die über die erforderliche Erlaubnis verfügt, bestellt werden kann. Auch dies kann zur Abwicklung der Gesellschaft und zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Insgesamt besteht das Risiko, dass die MIG Verwaltungs AG oder die Emittentin künftig die an sie gestellten regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen können und daraus resultierend die Emittentin abgewickelt werden muss oder deren Geschäftstätigkeit verboten wird. Auch dies kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. FONDS 13 NACHTRAG 36 29

36 Anlage 1 zum Nachtrag Nr. 36 Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG, mit Sitz in Pullach (nachstehend Gesellschaft genannt), und ihren Anlegern extern verwaltet durch die MIG Verwaltungs AG, mit Sitz in München (nachstehend AIF-KVG genannt), die nur in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft gelten. 1 Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 1. Vermögensgegenstände Die Gesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände erwerben: a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; sowie b) Bankguthaben gemäß 195 KAGB, zur Bildung einer Liquiditätsreserve. 2. Anlageziele, Anlagestrategien und Anlagegrenzen Die Gesellschaft ist bestrebt, aufgrund der typischerweise mit Venture-Capital-Investitionen verbundenen Gewinnchancen, Erträge aus den Unternehmensbeteiligungen zu erzielen. In erster Linie sollen Gewinne daraus resultieren, dass Unternehmensbeteiligungen nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden. Eine weitere Ertragsmöglichkeit besteht darin, dass die Gesellschaft von einem Beteiligungsunternehmen laufende Gewinnausschüttungen erhält. Eine weitere Einnahme der Gesellschaft soll sich aus der Nutzung der Liquiditätsreserve ergeben, die, vorrangig aus den Einlagen der Anleger, für laufende Kosten und außergewöhnliche Ausgaben gebildet wird. 2.1. Beteiligungen an Unternehmen Die Gesellschaft verwendet bis zu 100 % des nach Abzug der Kosten ( 3 dieser Anlagebedingungen) für Investitionen verfügbaren Gesellschaftsvermögens dazu, Beteiligungen an Unternehmen i. S. d. 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Zielunternehmen für Beteiligungen sind kleine und mittelgroße Unternehmen. Die Gesellschaft soll insbesondere Anteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben, denen die Gesellschaft im Regelfall Eigenkapital für die Entwicklung und den Vertrieb ihrer Produkte zur Verfügung stellt, um im Gegenzug meist über eine Kapitalerhöhung Anteile an diesen Unternehmen zu erwerben und die Unternehmen gegebenenfalls durch zusätzliche Managementleistungen zu unterstützen. Die Gesellschaft ist hinsichtlich der Branche, dem ein Beteiligungsunternehmen angehören muss, nicht festgelegt. Darüber hinaus ergeben sich folgende Anlagebeschränkungen: a) Die Gesellschaft investiert in Anteile an Unternehmen, die ihren Sitz sowie ihre wesentliche Produktionsstätte oder ihren wesentlichen Technologiestandort (Durchführung von Forschungs- und Entwicklung des Beteiligungsunternehmens) in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben; in Anteile an Unternehmen, die ihren Sitz sowie ihre wesentliche Produktionsstätte oder ihren wesentlichen Technologiestandort (Durchführung von Forschungs- und Entwicklung des Beteiligungsunternehmens) in der Schweiz haben, darf maximal ein Betrag von 30% des Gesellschaftsvermögens investiert werden. b) Die Gesellschaft erwirbt Unternehmensbeteiligungen nur nach Durchführung eines geeigneten und vollständigen Prüfungsverfahrens hinsichtlich des Beteiligungsunternehmens, im Rahmen dessen insbesondere (1) eine eingehende Analyse des Geschäftsmodells und des vom Zielunternehmen vorzulegenden Businessplans; (2) eine technische, wirtschaftliche, rechtliche und gegebenenfalls steuerliche Due Diligence des Beteiligungsunternehmens und (3) eine Bewertung des Zielunternehmens in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in 261 Abs. 6 KAGB stattfinden müssen. 30 FONDS 13 NACHTRAG 36

36 c) Die Gesellschaft kann in Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, in Kommanditanteile an Kommanditgesellschaften sowie in atypisch stille Beteiligungen an anderen Unternehmen investieren. Im Falle des Erwerbs atypisch stiller Beteiligungen wird die Gesellschaft keine Verluste des anderen Unternehmens übernehmen, die über den Betrag der Einlage hinausgehen. d) Nach erfolgter Investition kann die Gesellschaft ausnahmsweise auch Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften halten, wenn dies dem Zweck der Veräußerung einer Unternehmensbeteiligung dient, etwa durch eine nach der Investition der Gesellschaft erfolgte Börsennotierung eines Beteiligungsunternehmens bis zur Veräußerung der betreffenden Anteile. Die börsennotierten Unternehmen im Sinne des vorstehenden Satzes können ihren Sitz (Verwaltungssitz) innerhalb der Europäischen Union sowie in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in der Schweiz und in den USA haben 2.2. Liquiditätsreserve Die Gesellschaft ist berechtigt, bis zu 100 % des Gesellschaftsvermögens in Bankguthaben gem. 195 KAGB zu investieren, damit es der Gesellschaft als liquide Reserve für Kosten ( 3 dieser Anlagebedingungen) und Investitionen in Beteiligungsunternehmen gem. 1 Ziff. 2.1. dieser Anlagebedingungen zur Verfügung steht. Die in Bankguthaben angelegte Liquiditätsreserve soll aber langfristig den Betrag von 15 % des nach Abzug der Kosten ( 3 dieser Anlagebedingungen) für Investitionen verfügbaren Gesellschaftsvermögens nicht überschreiten. Die Bankguthaben dürfen nur bei Kreditinstituten mit Sitz oder einer Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich angelegt sein. 2.3. Keine Geschäfte mit Derivaten Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte mit Derivaten. 2.4. Keine Techniken und Instrumente zur Verwaltung des Investmentvermögens Die Gesellschaft macht von keinen Techniken und Instrumenten Gebrauch, mittels derer das Investmentvermögen verwaltet wird. 2.5. Keine Fremdfinanzierung der Gesellschaft Die Gesellschaft nimmt für Rechnung ihres Vermögens keine Kredite auf. 2 Anteilsklassen Es werden nach folgender Maßgabe 9 Anteilsklassen gebildet. Die Anleger sind an Gewinnen eines Geschäftsjahres der Gesellschaft je nach Beitrittszeitpunkt des Anlegers unterschiedlich hoch beteiligt ( 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags). Die Anleger sind am Gewinn eines Geschäftsjahres der Gesellschaft jeweils im Verhältnis ihres Kapitalanteils (Betrag des gezeichneten Festkapitals ohne Agio), multipliziert mit dem jeweils für sie geltenden Kapitalwertfaktor, zur Summe aller Kapitalanteile der Anleger, vor Addition jeweils multipliziert mit den für sie anwendbaren Kapitalwertfaktoren, am jeweiligen Bilanzstichtag des betreffenden Geschäftsjahres beteiligt. Der Kapitalwertfaktor ist für den jeweiligen Kapitalanteil unveränderlich. Der Kapitalwertfaktor richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Beitrittserklärung des Anlegers bei der Treuhandkommanditistin, mittels derer der Anteil an der Gesellschaft durch den betreffenden Anleger erstmalig erworben wurde. Abweichend davon tritt für die Berechnung des Kapitalwertfaktors an die Stelle des Zeitpunkts des Zugangs der Beitrittserklärung der Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der vom Treugeber geschuldeten Einlage nebst Agio, sofern diese Zahlungsverpflichtung nicht längstens innerhalb von 8 Wochen, nachdem der Anleger die seinen Beitritt betreffende Vertragsannahmeerklärung erhalten hatte, vollständig erfüllt worden ist. Es werden folgende Anteilsklassen gebildet: Die mit dem jeweiligen Kapitalwertfaktor verbundene Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft bildet eine eigene Anteilsklasse: Anteilsklasse 1 (Kapitalwertfaktor 1,120): Zugang der Beitrittserklärung im Monat: Januar 2012, Februar 2012, März 2012. Anteilsklasse 2 (Kapitalwertfaktor: 1,105): Zugang der Beitrittserklärung im Monat: April 2012, Mai 2012, Juni 2012. FONDS 13 NACHTRAG 36 31

36 Anteilsklasse 3 (Kapitalwertfaktor: 1,090): Zugang der Beitrittserklärung im Monat: Juli 2012, August 2012, September 2012. Anteilsklasse 4 (Kapitalwertfaktor: 1,075): Zugang der Beitrittserklärung im Monat: Oktober 2012, November 2012, Dezember 2012. Anteilsklasse 5 (Kapitalwertfaktor: 1,060): Zugang der Beitrittserklärung im Monat: Januar 2013, Februar 2013, März 2013. Anteilsklasse 6 (Kapitalwertfaktor: 1,045): Zugang der Beitrittserklärung im Monat: April 2013, Mai 2013, Juni 2013. Anteilsklasse 7 (Kapitalwertfaktor: 1,030): Zugang der Beitrittserklärung im Monat: Juli 2013, August 2013, September 2013. Anteilsklasse 8 (Kapitalwertfaktor: 1,015): Zugang der Beitrittserklärung ab Oktober 2013. Anteilsklasse 9 (Kapitalwertfaktor 1,000): Zugang der Beitrittserklärung ab Oktober 2013. Im Übrigen haben alle Anteile die gleichen Ausgestaltungsmerkmale. 1. Ausgabeaufschlag 3 Ausgabepreis und Kosten Von der Gesellschaft wird grundsätzlich ein Ausgabeaufschlag (Agio) erhoben. Bei Anlegern, die der Gesellschaft vor dem 31.12.2011 beigetreten sind, entfiel der Ausgabeaufschlag. Im Übrigen beträgt das Agio 2,5 % des Betrags des jeweiligen Kapitalanteils bzw. der Einlageverpflichtung, sofern der Zugang der Beitrittserklärung des Anlegers bei der Treuhandkommanditistin oder dem von ihr beauftragten Dritten bis einschließlich März 2012 erfolgt ist, 3,5 % des Betrags des Kapitalanteils, sofern der Zugang der Beitrittserklärung im Zeitraum April bis einschließlich Juni 2012 erfolgt ist, 4,5 % des Betrags des Kapitalanteils, sofern der Zugang der Beitrittserklärung im Zeitraum Juli bis einschließlich September 2012 erfolgt ist, und 5,5 % des Betrags des Kapitalanteils, sofern der Zugang der Beitrittserklärung ab Oktober 2012 erfolgt ist ( 3 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags). Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Beitritt eines Anlegers ganz oder teilweise auf die Agio-Zahlung zu verzichten. Die Gesellschaft hat im Verkaufsprospekt Angaben zum Ausgabeaufschlag gemacht (Kap. 3.5.). 2. Sonstige vom Anleger zu entrichtende Kosten Anleger haben nach dem Gesellschaftsvertrag folgende Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Beteiligung an der Gesellschaft zu tragen: (1) Gutachterkosten bei Uneinigkeit über die Höhe eines Auseinandersetzungsguthabens des Anlegers, sofern der Gutachter zugunsten der Gesellschaft entscheidet ( 26 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags). (2) Handelsregister- und Notarkosten, sofern ein Anleger der Gesellschaft unter Auflösung des Treuhandverhältnisses unmittelbar als Kommanditist beitritt. (3) Handelsregister- und Notarkosten, sofern ein unmittelbar beteiligter Anleger seine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft an einen Dritten veräußert oder die Kommanditbeteiligung von Todes wegen auf Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht. (4) Kosten aus Anlass der Wahrnehmung von Informations- und Kontrollrechten gegenüber der Gesellschaft, insbesondere für die Einschaltung von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern. Die Höhe vorbezeichneter Verwaltungs- und Veräußerungskosten richtet sich nach dem Einzelfall. Gutachterkosten werden dabei vor Beauftragung mit dem Gutachter vereinbart. Notar- und Handelsregisterkosten richten sich nach den gesetzlichen Gebühren. Sämtliche Kostenpositionen sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anlagebedingungen der Höhe nach nicht bezifferbar. 3. Vergütungsverpflichtungen der Gesellschaft 3.1. Pauschalgebühren Die Gesellschaft ist mit nachfolgenden Pauschalgebühren belastet. Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf den jeweils eingezahlten Einlagebetrag (ohne Agio) der Anleger: Die Gesellschaft zahlt für die Gründungskosten und als Initiativleistungsgebühr eine Provision in Höhe von 2,25 % (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Die Gesellschaft zahlt für die Portfolioeinrichtung eine Provision in Höhe von 1,70 % (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). 32 FONDS 13 NACHTRAG 36

36 Die Gesellschaft zahlt jeweils an das mit dem Eigenkapitalvertrieb beauftragte Unternehmen für Vertriebskosten eine Provision in Höhe von 6,77 % und für Eigenkapitalvermittlung eine Provision in Höhe von weiteren 6,00 %. Zusätzlich zahlt die Gesellschaft für Vertriebskosten den von Anlegern vereinnahmten Ausgabeaufschlag ( 3 Ziff. 1 dieser Anlagebedingungen) an das mit dem Eigenkapitalvertrieb beauftragte Unternehmen. Die Gesellschaft zahlt zusätzlich für Marketing eine Provision in Höhe von 1,25 % (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Die Gesellschaft zahlt für Finanzbuchhaltung und Abrechnung eine Provision in Höhe von 0,75 % (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). 3.2. Laufende Kosten Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft: a) für die laufende Tätigkeit der AIF-KVG b) für die laufende Tätigkeit der Treuhandkommanditistin c) für die Geschäftsführungstätigkeit der Komplementärin d) im Zusammenhang mit der Anlegerbetreuung e) im Zusammenhang mit der Miete von (Geschäfts-) Räumen f) im Zusammenhang mit dem Geldverkehr und dessen Nebenkosten g) im Zusammenhang mit Rechtsberatung h) im Zusammenhang mit Print- und Kommunikationskosten i) im Zusammenhang mit betrieblich veranlassten Reisen und sonstige Aufwendungserstattungen j) für Steuerberatung und die Erstellung des Jahresabschlusses k) im Zusammenhang mit Softwarenutzung l) im Zusammenhang mit Versicherungen m) für die Erstellung von Abschlussprüfungen und wirtschaftsprüferliche Testate sowie Bewertungen n) für Versicherungen 3.3. Transaktionskosten Die Gesellschaft wird mit Gutachtenkosten sowie mit sonstigen Kosten im Zusammenhang mit den Investitionen der Gesellschaft in Beteiligungsunternehmen (einschließlich Bewertungen) belastet. 3.4. Kosten der Verwahrstelle Die Verwahrstelle erhält von der Gesellschaft für ihre gesamten Leistungen eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,05 % p.a. des Fondsvolumens, mindestens aber einen Betrag in Höhe von 18.000,00 p.a. Hinzu tritt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit eine Befreiung von der Umsatzsteuer nicht möglich ist. Die Jahresvergütung für ein Geschäftsjahr errechnet sich jeweils auf Basis des Fondsvolumens am Ende des vorhergehenden Geschäftsjahres der Gesellschaft. Unter Fondsvolumen im Sinne dieser Bestimmung ist dabei der Gesamtbetrag aller Einlageleistungen der Anleger ohne Agio-Zahlungen zu verstehen, abzüglich des Gesamtbetrags der an Anleger durch Ausschüttungen zurückbezahlten Einlagen sowie abzüglich des Gesamtbetrags der handelsrechtlichen Abwertungen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft. 3.5. Erfolgsabhängige Tantieme Die AIF-KVG (MIG Verwaltungs AG) erhält darüber hinaus eine erfolgsabhängige Tantieme. Im Falle des Ausscheidens der AIF-KVG steht die erfolgsabhängige Tantieme derjenigen AIF-KVG zu, während deren Verwaltungstätigkeit die Unternehmensbeteiligung, welche gemäß nachstehender Bestimmungen die erfolgsabhängige Tantieme auslöst, erworben wurde. Der MIG Verwaltungs AG steht die erfolgsabhängige Tantieme auch im Hinblick auf solche Unternehmensbeteiligungen zu, die vor der Bestellung der MIG Verwaltungs AG als AIF-KVG von der Gesellschaft erworben wurden. Die Alfred Wieder AG mit Sitz in Pullach bei München ( AWAG ) erhält als das mit dem Vertrieb der Anteile der Gesellschaft beauftragte Unternehmen ebenfalls eine erfolgsabhängige Tantieme, sofern durch ihre Leistungen das Festkapital der Gesellschaft zum 31.12.2013 mindestens den Betrag von 60,0 Mio. (ohne Agio) erreicht hat. Die erfolgsabhängige Tantieme beträgt für die AIF-KVG (MIG Verwaltungs AG) 17,0 % und für die AWAG 8,0 % des Veräußerungsoder Aufgabegewinns gemäß Handelsbilanz vor Steuern (nachfolgend auch: Veräußerungsgewinn ), abzüglich von den nachfolgend unter lit. a) und b) genannten Freibeträgen, die die Gesellschaft bei der Veräußerung von Anteilen FONDS 13 NACHTRAG 36 33

36 an Beteiligungsunternehmen oder Beendigung einer Beteiligung nach Abzug aller Anschaffungsnebenkosen für die Beteiligung und der Veräußerungskosten erzielt; und 17,0 % (für die AIF-KVG) bzw. 8,0 % (für die AWAG) der laufenden Gewinnausschüttungen vor Steuern eines Beteiligungsunternehmens an die Gesellschaft. Eine etwaige Umsatzsteuer ist in diesen Beträgen jeweils enthalten. Vom Veräußerungsgewinn werden vor Berechnung der erfolgsabhängigen Tantieme folgende Freibeträge in Abzug gebracht: a) ein Freibetrag in Höhe von 10,0 % der Anschaffungsnebenkosten p.a. für den Zeitraum zwischen Anschaffung der betreffenden Unternehmensbeteiligung und deren Veräußerung oder Beendigung, der vorab allein der Gesellschaft zusteht, und zusätzlich b) ein Freibetrag in Höhe von 30,0 % des Festkapitals der Gesellschaft ( 3 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags) am 31.12. des der Veräußerung oder Beendigung vorhergehenden Geschäftsjahres, der allein der Gesellschaft zusteht ( Nebenkosten-Freibetrag ). Der Nebenkosten-Freibetrag reduziert sich dabei um denjenigen Betrag, um den er im Zusammenhang mit früheren Tantiemen bei der Errechnung des für die Tantieme maßgeblichen Veräußerungsgewinns bereits in Anrechnung gebracht worden ist. Der Anspruch auf die erfolgsabhängige Tantieme entsteht gegenüber der Gesellschaft jeweils pro rata im Verhältnis der prozentualen Beteiligung der AIF-KVG bzw. der AWAG am Veräußerungsgewinn oder den laufenden Gewinnausschüttungen gemäß vorstehenden Bestimmungen, sofern und soweit die Gesellschaft aus einer Beteiligungsveräußerung oder Gewinnausschüttung tatsächlich eine Zahlung erhält. 4 Ausschüttungen Die Gesellschaft schüttet Jahresüberschüsse in einzelnen Geschäftsjahren oder Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen ganz oder teilweise aus, wenn und soweit die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung bzw. im Rahmen einer Beschlussfassung in einem entsprechenden schriftlichen Verfahren hierüber mit einfacher Mehrheit einen entsprechenden Beschluss fassen. Die jeweilige Beschlussfassung entfaltet Wirkung für alle Anteilsklassen. Mit Zustimmung der Gesellschafter, die hierü ber mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen, können Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen auch ganz oder teilweise thesauriert und reinvestiert werden. Darüber hinaus ist bei der Ausschüttung von Jahresüberschüssen in einzelnen Geschäftsjahren, von Erlösen aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Liquiditätsüberschüssen zusätzlich die Zustimmung der Komplementärin erforderlich, wenn durch die betreffende Ausschüttung Teile der Einlagen der Anleger zurückgezahlt werden ( 19 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags). Ein Ertragsausgleichsverfahren findet nicht statt. 5 Aufnahme des Gesellschaftsvermögens in ein anderes Investmentvermögen Das Vermögen der Gesellschaft darf nur nach entsprechender Änderung des Gesellschaftsvertrags, die mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen beschlossen werden kann, in ein anderes Investmentvermögen aufgenommen werden ( 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). 6 Geschäftsjahr, Laufzeit und Abwicklung 1. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr ( 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). 2. Laufzeit Die Gesellschaft ist für die Zeit bis zum 31.12.2021 errichtet ( 23 Abs. 1, 27 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). 3. Auflösung und Abwicklung Die Gesellschaft wird nach Ablauf ihrer Laufzeit aufgelöst und abgewickelt (liquidiert). Die Liquidation wird 34 FONDS 13 NACHTRAG 36

36 vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen durch die Komplementärin durchgeführt, es sei denn, durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter wird eine abweichende Regelung getroffen und eine oder mehrere weitere bzw. andere Personen zu Liquidatoren bestellt. Im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft werden die laufenden Geschäfte beendet, etwaige noch offene Forderungen der Gesellschaft eingezogen, das übrigen Vermögen, insbesondere Unternehmensbeteiligungen, veräußert bzw. in Geld umgesetzt und etwaig verbliebene Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens wird zunächst zur Tilgung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Dritten, sodann zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sodann zur Rückzahlung der von der Treuhandkommanditistin auf den für eigene Rechnung gehaltenen Kapitalanteil geleisteten Bareinlage verwendet. Der verbleibende Liquidationserlös wird an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen ausbezahlt ( 27 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags). Für die Liquidation und die Verteilung des verbleibenden Gesellschaftsvermögens nach Abschluss der Liquidation gelten im Übrigen die Regelungen in 27 des Gesellschaftsvertrags sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Im Jahresbericht ist der Betrag der Ausgabeaufschläge offenzulegen, die der Gesellschaft im Berichtszeitraum für den Erwerb von Anteilen berechnet worden sind. Im Jahresbericht ist auch die Vergütung offenzulegen, die der Gesellschaft von der AIF-KVG selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft oder einer mit der Verwaltungsgesellschaft verbundenen Gesellschaft als Verwaltungsvergütung für die bei der Gesellschaft gehaltenen Anteile berechnet wurde. Die Bewertungen der Vermögensgegenstände der Gesellschaft und die Berechnungen des Nettoinventarwerts je Anteil werden zugleich mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung oder mit der Aufforderung zur Abstimmung im Rahmen der entsprechenden schriftlichen Abstimmung an die Anleger übersandt. 8 Inkrafttreten der Anlagebedingungen Diese Anlagebedingungen treten am 21.07.2014, frühestens aber nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. 7 Jahresbericht, Berichte Die Gesellschaft erstellt spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft einen Jahresbericht gemäß 158, 135 KAGB. Der Jahresbericht enthält die besonderen Angaben gemäß 101 Abs. 2 KAGB. Im Anhang des Jahresabschlusses der Gesellschaft, der Teil des Jahresberichts bildet, werden die in 148 Abs. 2 KAGB genannten, besonderen Angaben gemacht. Der Jahresbericht ist bei der Gesellschaft, unter der im Verkaufsprospekt angegebenen Geschäftsanschrift der Gesellschaft, erhältlich. Im Übrigen gelten für die Veröffentlichung des Jahresberichts die gesetzlichen Bestimmungen. FONDS 13 NACHTRAG 36 35

37 Nachtrag Nr. 37 Nachtrag Nr. 37 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 22.04.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013, Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013, Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014, Nachtrag Nr. 34 vom 28.02.2014, Nachtrag Nr. 35 vom 11.03.2014 und Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 22.04.2014 eingetretene Veränderung im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: Investition in eine weitere Beteiligung an der ISARNA Therapeutics GmbH Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvertrags verpflichtet, einen weiteren im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der ISARNA Therapeutics GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208060 (diese fortan auch: ISARNA GmbH, Gesellschaft und Anlageobjekt ) zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von biotechnologischen und pharmazeutischen Produkten und Serviceleistungen. Das Stammkapital beträgt derzeit 270.864,00. Der Erwerbspreis für den neuen Geschäftsanteil an der ISARNA GmbH beträgt 1.749.945,60. Hiervon entfällt ein Betrag von insgesamt 11.115,00 auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 1.738.830,60 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in drei Tranchen im Zeitraum bis 31.07.2014 zur Zahlung fällig. Im Zuge dieser Finanzierungsrunde wird zudem die MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG, München von ihrem durch das bereits geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von 21.675,00 abgesicherte Recht auf Verwässerungsschutz Gebrauch machen. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft daher 327.473,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 25,13 % halten. An der Finanzierungsrunde bei der ISARNA GmbH nehmen zudem die bereits an der Gesellschaft beteiligten Investoren MIG GmbH & Co. Fonds 2 KG (bisher firmierend als MIG AG & Co. Fonds 2 KG), MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG (bisher firmierend als MIG AG & Co. Fonds 4 KG), MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG (bisher firmierend als 36 FONDS 13 NACHTRAG 37

37 MIG AG & Co. Fonds 6 KG), alle München, GA Asset Fund GmbH & Co. KG (vormals firmierend als GA Global Asset Fund GmbH & Co. KG), Landshut und die AT NewTec GmbH, München teil. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 81 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der ISARNA GmbH (Prognose): April 2014 Mai 2014 Juli 2014 Anschaffungskosten in TE: 590,7* 579,6* 579,6* Sonstige Kosten in TE: 81* * gerundet 25,13 % Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard und Pervin Persenkli als Geschäftsführer/-in der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder), stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Die vorgenannten Angaben gelten auch für die Vorstandsmitglieder Jürgen Kosch, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve der MIG Verwaltungs AG, die von der Emittentin zwischenzeitlich gem. 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestellt wurde; die Erlaubniserteilung der Bundesanstalt für Finanzen (BaFin) an die MIG Verwaltungs AG für die Tätigkeit als externe KVG steht noch aus. Insoweit wird auf die Ausführungen im Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 Bezug genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass an der ISARNA GmbH die weiteren geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG (bisher firmierend als MIG AG & Co. Fonds 1 KG), MIG GmbH & Co. Fonds 2 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 3 KG (bisher firmierend als MIG AG & Co. Fonds 3 KG), MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG (bisher firmierend als MIG AG & Co. Fonds 5 KG) und MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG, sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten, geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit dem Portfolio-Management betraut ist; dies im Fall der MIG GmbH & Co. Fonds 2 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG in der Funktion als externe KVG und im Fall der MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 3 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG als Kommanditistin. In Vorbereitung der Beteiligung der Emittentin an der ISARNA GmbH wurde ein von Mazars GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, am 16.04.2014 (Bewertung zum 31.03.2014) erstelltes Gutachten zur Bewertung der Gesellschaft eingeholt. Das Gutachten bestätigt den Wert der Gesellschaft, der die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Emittentin bildete. Weitere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt bzw. eingeholt. FONDS 13 NACHTRAG 37 37

37 Der Geschäftsanteil, den die Emittentin an der ISARNA GmbH erwirbt, ist nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten des Geschäftsanteils sind durch den Gesellschaftsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der ISARNA GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Gesellschaftsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter führen. Schließlich ist die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, ihre Geschäftsanteile an der ISARNA GmbH zusammen mit den weiteren Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern ( Mitveräußerungspflicht ). Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der ISARNA GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. Pullach, den 22.04.2014 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb des Geschäftsanteils an der ISARNA GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. 38 FONDS 13 NACHTRAG 37

Nachtrag Nr. 38 38 Nachtrag Nr. 38 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 24.04.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013, Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013, Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014, Nachtrag Nr. 34 vom 28.02.2014, Nachtrag Nr. 35 vom 11.03.2014, Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 und Nachtrag Nr. 37 vom 22.04.2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG. Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 24.04.2014 eingetretene Veränderung im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: Investition in eine weitere Beteiligung an der SuppreMol GmbH Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvereinbarung verpflichtet, insgesamt 40.393 im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffene Geschäftsanteile im Nennbetrag von je 1,00 der SuppreMol GmbH mit Sitz in Planegg, Ortsteil Martinsried, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 143051 (diese fortan auch: Gesellschaft und Anlageobjekt ), zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung und Verwertung von Wirkstoffen zur Therapie von Autoimmunerkrankungen und Allergien. Die Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes erfolgt jeweils durch konzessionierte Arzneimittelhersteller. Die Arzneimittel werden beim Hersteller gelagert. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über den pharmazeutischen Großhandel. Das Stammkapital beträgt derzeit 345.646,00. Im Zuge dieses weiteren Investments der Emittentin werden zum einen die Konditionen früherer Finanzierungsrunden, darunter auch für die anlässlich der Finanzierungsrunden vom 24.09.2012 und vom 14.05.2013 an die Emittentin neu ausgegebenen Geschäftsanteile nachgebessert, so dass die Emittentin berechtigt ist, 24.183 neu geschaffene Geschäftsanteile im Nennbetrag von je 1,00 zu einem Ausgabebetrag von insgesamt 24.183,00 nachzuzeichnen. Zudem erweitert die Emittentin den Umfang ihres Engagements auf Basis der für diese neue Runde verhandelten Konditionen in Höhe eines Betrages von insgesamt 602.370,03. Von dem Erwerbspreis für die hierzu neu gezeichneten Geschäftsanteile an der SuppreMol GmbH entfällt ein Betrag von 16.210,00 auf den Nennbetrag der 16.210 von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteile. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 586.160,03 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in zwei Tranchen im Zeitraum bis 31.10.2014 zur Zahlung fällig, wobei die Zahlung der zweiten Tranche in Höhe von bis zu 380.633,01 von der Erfüllung vereinbarter Meilensteine abhängig ist. FONDS 13 NACHTRAG 38 39

38 Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 787.751,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 7,72 % halten. An der Finanzierungsrunde bei der Gesellschaft beteiligen sich auch die bereits beteiligten Investoren MIG GmbH & Co. Fonds 2 KG, München, MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG, München, MIG GmbH & Co. Fonds 8 KG, München, MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG, Pullach, Max-Planck Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.v., Berlin, BioMedInvest I Limited, Guernsey, FCPB SUP GmbH, Gräfelfing und Santo Holding (Deutschland) GmbH, Holzkirchen, sowie ausschließlich zum Zwecke der Nachbewertung ihrer bisherigen Investments die MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG, München, MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG, München, Technologie Beteiligungsfonds Bayern II GmbH & Co. KG, Landshut und ZETACUBE s.r.l., Mailand. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) 7,72 % Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 36 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der SuppreMol GmbH (Prognose): April 2014 Okt. 2014 Anschaffungskosten in TE: 245,9* 380,6* Sonstige Kosten in TE: 36* Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard und Pervin Persenkli als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder), stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerk- ProspV). Die vorgenannten Angaben gelten auch für die Vorstandsmitglieder Jürgen Kosch, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt- Garve der MIG Verwaltungs AG, die von der Emittentin zwischenzeitlich gem. 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestellt wurde; die Erlaubniserteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die MIG Verwaltungs AG für die Tätigkeit als externe KVG steht noch aus. Insoweit wird auf die Ausführungen im Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 Bezug genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass an der SuppreMol GmbH die weiteren geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 2 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten, geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 8 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit der Portfolioverwaltung betraut ist. * gerundet 40 FONDS 13 NACHTRAG 38

38 In Vorbereitung der Beteiligung der Emittentin an der SuppreMol GmbH wurde ein von Rödl & Partner GmbH, Nürnberg am 23.04.2014 erstelltes Gutachten zur Bewertung der Gesellschaft zum 31.03.2014 eingeholt. Das Gutachten bestätigt den Wert der Gesellschaft, der die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Emittentin bildete. Weitere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt bzw. eingeholt. Die Geschäftsanteile, die die Emittentin an der SuppreMol GmbH erwirbt, sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeit der Geschäftsanteile ist durch den Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der SuppreMol GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter führen. Schließlich ist die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, ihre Geschäftsanteile an der Gesellschaft zusammen mit den weiteren Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern ( Mitveräußerungsverpflichtung ). Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Geschäftsanteile an der SuppreMol GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der SuppreMol GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. Pullach, den 24.04.2014 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger FONDS 13 NACHTRAG 38 41

39 Nachtrag Nr. 39 Nachtrag Nr. 39 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 28.05.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013, Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013, Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014, Nachtrag Nr. 34 vom 28.02.2014, Nachtrag Nr. 35 vom 11.03.2014, Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014, Nachtrag Nr. 37 vom 22.04.2014 und Nachtrag Nr. 38 vom 24.04.2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG. Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 28.05.2014 eingetretene Veränderung im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der instraction GmbH Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvereinbarung verpflichtet, einen im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der instraction GmbH mit Sitz in Ludwigshafen a. Rh., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 4217 (diese fortan auch: Gesellschaft und Anlage objekt ), zu übernehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Nutzung der Technologie der Polymerinstruktion und die Verwertung der diesbezüglichen Patente. Insbesondere entwickelt, produziert und verkauft die Gesellschaft synthetische Rezeptoren und maßgeschneiderte stationäre Phasen auf Polymerbasis und bietet hierzu entsprechende Dienstleistungen an. Die Produkte und Leistungen dienen vornehmlich zur Bindung, Isolierung, Detektion und chemischen Umwandlung von Wertstoffen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 294.919,00. Der Erwerbspreis für den Geschäftsanteil an der Gesellschaft im Nennbetrag von 15.290,00 beträgt 999.966,00. Hiervon entfällt ein Betrag von 15.290,00 auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 984.676,00 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in zwei Tranchen im Zeitraum bis 30.06.2014 zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 310.209,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 32,04 % halten. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) 32,04 % 42 FONDS 13 NACHTRAG 39

39 Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 5 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der instraction GmbH (Prognose): Mai 2014 Juni 2014 Anschaffungskosten in TE: 507,6* 492,3* Sonstige Kosten in TE: 5* * gerundet Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard und Pervin Persenkli als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder), stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerk- ProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerk ProspV). Die vorgenannten Angaben gelten auch für die Vorstandsmitglieder Jürgen Kosch, Michael Motsch mann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve der MIG Verwaltungs AG, die von der Emittentin zwischenzeitlich gem. 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestellt wurde; die Erlaubniserteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die MIG Verwaltungs AG für die Tätigkeit als externe KVG steht noch aus. Insoweit wird auf die Ausführungen im Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 Bezug genommen. 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit der Portfolioverwaltung betraut ist. In Vorbereitung der Beteiligung der Emittentin an der instraction GmbH wurde ein von Rödl & Partner, Nürnberg am 23.05.2014 erstelltes Gutachten zur Bewertung der Gesellschaft zum 31.03.2014 eingeholt. Das Gutachten bestätigt den Wert der Gesellschaft, der die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Emittentin bildete. Weitere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt bzw. eingeholt. Der Geschäftsanteil, den die Emittentin an der instraction GmbH erwirbt, ist nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeit des Geschäftsanteils ist durch den Gesellschaftsvertrag und durch den bestehenden Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der instraction GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ) sowie unter bestimmten, im Beteiligungsvertrag genannten Voraussetzungen ihren Geschäftsanteil zusammen mit weiteren Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern ( Mitveräußerungspflicht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter führen. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Anteile an der instraction GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der instraction GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass an der instraction GmbH die weitere geschlossene Fondsgesellschaft MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten, geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 7 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds FONDS 13 NACHTRAG 39 43

39 2. Angaben und Prognosen zu Provisionen und Kosten, zum Investitionskapital sowie zu Planzahlen bis einschließlich 2014 nach Erhöhung des Platzierungsvolumens auf 90,0 Mio. Durch Beschlussfassung der Gesellschafter wurde der Gesellschaft das Recht eingeräumt, das Platzierungsvolumen um weitere 10,0 Mio. auf 90,0 Mio. zu erhöhen (vgl. Nachtrag Nr. 29). Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat am 27.03.2014 beschlossen, von der Möglichkeit der weiteren Erhöhung des Platzierungsvolumens Gebrauch zu machen (vgl. Nachtrag Nr. 36). Das ursprüngliche Emissionsvolumen von rund 60,0 Mio. wurde somit auf rund 90,0 Mio. erhöht. In diesem Zusammenhang hat die Anbieterin und Prospektverantwortliche im Nachtrag Nr. 36 vorsorglich darauf hingewiesen, dass die im Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen zu Provisionen und Kosten (insbesondere in Kap. 9.1., 9.4. und 3.11.) mit Rücksicht auf die erneute Erhöhung des Platzierungsvolumens nicht mehr aktuell sind. Die Prognosen werden wie folgt aktualisiert: a) Die in Kap. 3.11. des Verkaufsprospekts gemäß 4 S. 1 Nr. 12 VermVerkProspV ausgewiesenen Prozentsätze und Prognosen gelten mit der Maßgabe, dass das Platzierungsvolumen bei Inanspruchnahme der Überzeichnungsreserve auf 90,0 Mio. nunmehr 89.998.000,00 beträgt. Bei vollständiger Platzierung des Festkapitals einschließlich vollständiger Inanspruchnahme aller Überzeichnungsreserven und vollständiger Einzahlung des übernommenen Festkapitals durch die Anleger entstehen der Gesellschaft Provisionsverpflichtungen (ohne Agio) in Höhe von T 17.865 (T 89.998 x 19,85 %). Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012 an die Vertriebsgesellschaft Agio-Zahlungen in Höhe von rund T 752 erbracht und im Geschäftsjahr 2013 in Höhe von rund T 1.194. Sofern die drei Überzeichnungsreserven vollständig ausgeschöpft und auf die betreffenden Einlagen die vollständigen Agio-Beträge bezahlt werden, erhöht sich der Gesamtbetrag der Agio-Zahlungen im Jahr 2014 um bis zu rund T 1.055 (verbleibendes Platzierungsvolumen von bis zu rund T 23.451 x 4,5 %) auf gesamt rund T 3.001. Bei vollständiger Platzierung des Gesellschaftskapitals einschließlich vollständiger Inanspruchnahme aller Überzeichnungsreserven und vollständiger Einzahlung des übernommenen Festkapitals durch die Anleger und bei Annahme einer prognostizierten Agio-Zahlung in Höhe von rund T 3.001 ergibt sich somit eine Gesamthöhe an Provisionen (einschließlich Agio) von bis zu rund T 20.866 (T 17.865 + T 3.001). b) Die Angaben zur Provisionsverpflichtung der Gesellschaft unter Kap. 5.4.2. lit. a des Verkaufsprospekts (Stichwort Portfolio-Einrichtung ) gelten mit der Maßgabe, dass die gesamte Provision für die Portfolio-Einrichtung bei vollständiger Inanspruchnahme der Überzeichnungsreserven bis zu rund T 1.821 brutto beträgt. c) Die Angaben in Kap. 9.1.1. und Kap. 9.1.2. des Verkaufsprospekts gelten mit der Maßgabe, dass das Platzierungsvolumen nicht zweimal, sondern dreimal jeweils bis zu 10,0 Mio. ausgeweitet werden kann. Im Übrigen bleiben bei den Prognosen in Kap. 9.1.1. und 9.1.2. des Verkaufsprospekts die Überzeichnungsreserven von vornherein unberücksichtigt. Die in Kap. 9.1.1. und 9.1.2. enthaltenen Prognosen bleiben daher von der später vollzogenen Erhöhung des Festkapitals durch Inanspruchnahme einer dritten Überzeichnungsreserve von 80,0 auf 90,0 Mio. unberührt. d) Im Übrigen sind die Angaben und Prognosen zu Investitionen, Umsatz und Ergebnis der Gesellschaft (Kap. 9.4. des Verkaufsprospekts) mit Rücksicht auf die erneute Erhöhung des Platzierungsvolumens wie folgt zu aktualisieren: Prognose 2013 T 1 Prognose 2014 T 1 MIG GmbH & Co. Fonds 13 2012 geschlossene Investment-KG T 1 Investitionen 13.651* 26.857* 21.500 Umsätze 0 0 0 Zinserträge 24 27 25 Jahresfehlbetrag 7.259 8.919 6.493 1 Die Betragsangaben sind jeweils auf volle tausend Euro gerundet. * inkl. zugesagter Leistungen, ohne Anschaffungsnebenkosten Die Angaben zu Investitionen, Umsätzen, Zinserträgen und Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2012 der Fondsgesellschaft ergeben sich aus deren Jahresabschluss zum 31.12.2012, hinsichtlich dessen auf den Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011 verwiesen wird. 44 FONDS 13 NACHTRAG 39

39 Die betreffenden Angaben für das Jahr 2013 beruhen demgegenüber auf Prognosen anhand des vorläufigen, zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Nachtrags noch nicht vollständig fertiggestellten Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft zum 31.12.2013. Bei den Angaben zum Geschäftsjahr 2014 handelt es sich gegenwärtig ebenfalls um Prognosen. Der geschätzte Jahresfehlbetrag in Höhe von T 6.493 resultiert aus prognostizierten Provisionszahlungen der Gesellschaft im Jahr 2014 von rund T 4.655, einer Auszahlung von Agio an das Vertriebsunternehmen in Höhe von rund T 1.055 sowie laufenden Kosten für die Management-Gebühr, Honorarkosten und sonstigen laufenden Geschäftskosten in Höhe von gesamt T 783. Der Gesamtbetrag an Investitionen in Höhe von T 21.500 kann unter der Maßgabe der Vollplatzierung unter Inanspruchnahme der drei Überzeichnungsreserven, also einem Emissionsvolumen von rund 90,0 Mio., und bei Volleinzahlung der Anleger im laufenden Jahr 2014, erreicht werden. Pullach, den 28.05.2014 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger vertreten aufgrund Vollmacht vom 24.02.2014 durch Alica Burgemeister FONDS 13 NACHTRAG 39 45

40 Nachtrag Nr. 40 Nachtrag Nr. 40 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 26.06.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013, Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013, Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014, Nachtrag Nr. 34 vom 28.02.2014, Nachtrag Nr. 35 vom 11.03.2014, Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014, Nachtrag Nr. 37 vom 22.04.2014, Nachtrag Nr. 38 vom 24.04.2014 und Nachtrag Nr. 39 vom 28.05.2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG. Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 23./24.06.2014 eingetretene Veränderung im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment- KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der cerbomed GmbH cerbomed smart I neuro I therapy Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvereinbarung vom 23.06.2014 verpflichtet, einen im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der cerbomed GmbH mit Sitz in Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 10429 (diese fortan auch: Gesellschaft und Anlageobjekt ), zu übernehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb einer Ohrelektrode zur transkutanen Vagusnervstimulation sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 190.278,00. Der Erwerbspreis für den Geschäftsanteil an der Gesellschaft im Nennbetrag von 8.096,00 beträgt 1.000.017,92. Hiervon entfällt ein Betrag von 8.096,00 auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 991.921,92 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in voller Höhe unverzüglich nach Zeichnung des neuen Geschäftsanteils zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 206.470,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 10,34 % halten. Neben dem bei der Gesellschaft noch bestehenden genehmigten Kapital in Höhe von 5.646,00 zur optionalen Übernahme durch die Cyberonics Inc., Houston, Texas, USA wurde bei der Gesellschaft ein weiteres genehmigtes Kapital in Höhe von 16.192,00 geschaffen, das unter Wahrung der gesetzlichen Bezugsrechte aller Gesellschafter ausgeschöpft werden kann. Bei vollständiger Ausübung beider genehmigter Kapitalia ohne Wahrnehmung des gesetzlichen Bezugsrechts der Emittentin würde deren Beteiligung an der Gesellschaft auf rund 9,35 % an dem dann erhöhten Stammkapital von 228.308,00 verwässert. An der Finanzierungsrunde bei der Gesellschaft beteiligen sich auch die bereits beteiligte Investorin MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG, München sowie als neuer Investor die GA Asset Fund GmbH & Co. KG, Landshut. 46 FONDS 13 NACHTRAG 40

40 Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 48,2 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der cerbomed GmbH (Prognose): Juni 2014 Anschaffungskosten in TE: 1.000,0* Sonstige Kosten in TE: 48,2* * gerundet 10,34 % cerbomed smart I neuro I therapy Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard und Pervin Persenkli als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder), stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Die vorgenannten Angaben gelten auch für die Vorstandsmitglieder Jürgen Kosch, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve der MIG Verwaltungs AG, die von der Emittentin zwischenzeitlich gem. 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestellt wurde; die Erlaubniserteilung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die MIG Verwaltungs AG für die Tätigkeit als externe KVG steht noch aus. Insoweit wird auf die Ausführungen im Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 Bezug genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass an der cerbomed GmbH die weiteren geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 3 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit der Portfolioverwaltung betraut ist. In Vorbereitung der weiteren Beteiligung der Emittentin an der cerbomed GmbH wurde ein von RBS Roever- BroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am 17.06.2014 erstelltes Gutachten zur Bewertung der Gesellschaft zum 31.03.2014 eingeholt. Das Gutachten bestätigt den Wert der Gesellschaft, der die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Emittentin bildete. Weitere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt bzw. eingeholt. Der weitere Geschäftsanteil, den die Emittentin an der cerbomed GmbH erwirbt, ist nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeit des Geschäftsanteils ist durch den Gesellschaftsvertrag und durch den Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der cerbomed GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht sowie eine Mitveräußerungspflicht vor. Diese Regelungen bieten der Emittentin Vorteile, können jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter und durch eine eigene Mitveräußerungspflicht führen. Schließlich sind die Geschäftsanteile der Emittentin an der cerbomed GmbH durch eine zugunsten der Cyberonics Inc., Houston, Texas, USA gewährte Call-Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der cerbomed GmbH belastet. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Anteile an der cerbomed GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. FONDS 13 NACHTRAG 40 47

40 Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der cerbomed GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) 19,75 % 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der MaxBiogas GmbH Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvereinbarung vom 24.06.2014 verpflichtet, einen im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der MaxBiogas GmbH mit Sitz in Marienwerder, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 12580 FF (diese fortan auch: Gesellschaft und Anlageobjekt ), zu übernehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und der Betrieb von Anlagen zur Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen und die Vergabe von Lizenzen für den Bau und den Betrieb von derartigen Anlagen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 76.422,00. Der Erwerbspreis für den Geschäftsanteil an der Gesellschaft im Nennbetrag von 7.237,00 beträgt 250.000,00. Hiervon entfällt ein Betrag von 7.237,00 auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 242.763,00 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in zwei Tranchen im Zeitraum bis 31.10.2014 zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 90.896,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 19,75 % halten. An der Finanzierungsrunde bei der Gesellschaft beteiligt sich auch die bereits beteiligte Investorin KfW, Frankfurt a. Main. Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 57,7 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der MaxBiogas GmbH (Prognose): Juni 2014 Okt. 2014 Anschaffungskosten in TE: 150,0* 100,0* Sonstige Kosten in TE: 57,7* * gerundet Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard und Pervin Persenkli als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder), stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Die vorgenannten Angaben gelten auch für die Vorstandsmitglieder Jürgen Kosch, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve der MIG Verwaltungs AG, die von der Emittentin zwischenzeitlich gem. 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB als externe Kapi- 48 FONDS 13 NACHTRAG 40

40 talverwaltungsgesellschaft (KVG) bestellt wurde; die Erlaubniserteilung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die MIG Verwaltungs AG für die Tätigkeit als externe KVG steht noch aus. Insoweit wird auf die Ausführungen im Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 Bezug genommen. In Vorbereitung der weiteren Beteiligung der Emittentin an der MaxBiogas GmbH wurde ein von FAS AG am 04.06.2014 erstelltes Gutachten zur Bewertung der Gesellschaft zum 31.03.2014 eingeholt. Das Gutachten bestätigt den Wert der Gesellschaft, der die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Emittentin bildete. Weitere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt bzw. eingeholt. Der weitere Geschäftsanteil, den die Emittentin an der MaxBiogas GmbH erwirbt, ist nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeit des Geschäftsanteils ist durch den Gesellschaftsvertrag und durch den Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Geschäftsanteile an der MaxBiogas GmbH vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht, ein vorrangiges Mitveräußerungsrecht sowie eine Mitveräußerungspflicht vor. Diese Regelungen bieten der Emittentin Vorteile, können jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Gesellschafter und durch eine eigene Mitveräußerungspflicht führen. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Anteile an der MaxBiogas GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. 3. Verwässerung der Beteiligung an der immatics biotechnologies GmbH Die Emittentin ist als Gesellschafterin an der immatics biotechnologies GmbH mit Sitz in Tübingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 382151 (diese fortan: immatics GmbH, Gesellschaft und Anlageobjekt ), beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 535.875,00. Das anlässlich der Finanzierungsrunde vom 26.09.2013 (vgl. bereits Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013 zum Verkaufsprospekt vom 17.11.2011) geschaffene genehmigte Kapital wurde nunmehr ausgeschöpft. Die Emittentin hat von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht keinen Gebrauch gemacht. Nach Durchführung dieser Kapitalerhöhung wird die Emittentin fortan noch mit rund 0,82 % am dann auf 615.086,00 erhöhten Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sein. Pullach, den 26.06.2014 HMW Emissionshaus AG (Initiatorin) -Vorstand- Dr. Matthias Hallweger Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der MaxBiogas GmbH sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. FONDS 13 NACHTRAG 40 49

41 Nachtrag Nr. 41 Nachtrag Nr. 41 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der HMW Emissionshaus AG vom 01.07.2014 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 17.11.2011, nebst Nachtrag Nr. 01 vom 01.02.2012, Nachtrag Nr. 02 vom 11.04.2012, Nachtrag Nr. 03 vom 25.06.2012, Nachtrag Nr. 04 vom 16.08.2012, Nachtrag Nr. 05 vom 31.08.2012, Nachtrag Nr. 06 vom 18.09.2012, Nachtrag Nr. 07 vom 20.09.2012, Nachtrag Nr. 08 vom 24.09.2012, Nachtrag Nr. 09 vom 28.09.2012, Nachtrag Nr. 10 vom 20.11.2012, Nachtrag Nr. 11 vom 04.12.2012, Nachtrag Nr. 12 vom 18.12.2012, Nachtrag Nr. 13 vom 21.01.2013, Nachtrag Nr. 14 vom 28.01.2013, Nachtrag Nr. 15 vom 08.02.2013, Nachtrag Nr. 16 vom 28.02.2013, Nachtrag Nr. 17 vom 19.03.2013, Nachtrag Nr. 18 vom 26.03.2013, Nachtrag Nr. 19 vom 03.04.2013, Nachtrag Nr. 20 vom 05.04.2013, Nachtrag Nr. 21 vom 24.04.2013, Nachtrag Nr. 22 vom 14.05.2013, Nachtrag Nr. 23 vom 27.06.2013, Nachtrag Nr. 24 vom 02.07.2013, Nachtrag Nr. 25 vom 16.07.2013, Nachtrag Nr. 26 vom 26.07.2013, Nachtrag Nr. 27 vom 13.08.2013, Nachtrag Nr. 28 vom 26.09.2013, Nachtrag Nr. 29 vom 14.10.2013, Nachtrag Nr. 30 vom 12.11.2013, Nachtrag Nr. 31 vom 20.11.2013, Nachtrag Nr. 32 vom 20.12.2013, Nachtrag Nr. 33 vom 16.01.2014, Nachtrag Nr. 34 vom 28.02.2014, Nachtrag Nr. 35 vom 11.03.2014, Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014, Nachtrag Nr. 37 vom 22.04.2014, Nachtrag Nr. 38 vom 24.04.2014, Nachtrag Nr. 39 vom 28.05.2014 und Nachtrag Nr. 40 vom 26.06.2014 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG Die HMW Emissionshaus AG, Münchener Straße 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 30.06.2014 eingetretene Veränderung im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG (im Folgenden auch: Emittentin ) vom 17.11.2011 bekannt: 1. Investition in eine weitere Beteiligung an der APK Aluminium und Kunststoffe AG Die Emittentin hat sich aufgrund Beteiligungsvereinbarung verpflichtet, weitere insgesamt 31.556 im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffene, auf den Namen lautende Stückaktien der APK Aluminium und Kunststoffe AG mit Sitz in Merseburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 7318 (diese fortan auch: APK AG, Gesellschaft und Anlageobjekt ), zu erwerben. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffen und Metallen, sowie der Ein- und Verkauf der dazugehörigen Rohstoffe und Zwischenprodukte. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 630.776,00. Der Erwerbspreis für die Aktien an der Gesellschaft beträgt 2.799.956,43. Hiervon entfällt ein Betrag von 31.556,00 auf den Ausgabebetrag der von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Aktien. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 2.768.400,43 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in drei, teils meilensteinabhängigen Tranchen im Zeitraum bis 29.08.2014 zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft 715.302,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Grundkapital einen Anteil von rund 11,26 % halten. An der Finanzierungsrunde bei der Gesellschaft nehmen auch die bereits beteiligten Investoren MIG GmbH & Co. Fonds 10 KG, München und AT NewTech GmbH, München, teil. 50 FONDS 13 NACHTRAG 41

41 Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 95,5 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der APK AG (Prognose): Juli 2014 Aug. 2014 Anschaffungskosten in TE: 2.240,0* 560,0* Sonstige Kosten in TE: 95,5* * gerundet 11,26 % Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard und Pervin Persenkli als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder), stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerk- ProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 Verm VerkProspV). Die vorgenannten Angaben gelten auch für die Vorstandsmitglieder Jürgen Kosch, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve der MIG Verwaltungs AG, die von der Emittentin zwischenzeitlich gem. 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestellt wurde; die Erlaubniserteilung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die MIG Verwaltungs AG für die Tätigkeit als externe KVG steht noch aus. Insoweit wird auf die Ausführungen im Nachtrag Nr. 36 vom 28.03.2014 Bezug genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass an der APK AG die weitere geschlossene Fondsgesellschaft MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG sowie die weiteren, von der Initiatorin HMW Emissionshaus AG aufgelegten geschlossenen Fondsgesellschaften MIG GmbH & Co. Fonds 7 KG, MIG GmbH & Co. Fonds 9 KG und MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG beteiligt sind, wobei bei sämtlichen vorgenannten Fondsgesellschaften jeweils die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, mit der Portfolioverwaltung betraut ist. In Vorbereitung der weiteren Beteiligung der Emittentin an der APK AG wurde ein von RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am 10.06.2014 erstelltes Gutachten zur Bewertung der Gesellschaft zum 31.03.2014 eingeholt. Das Gutachten bestätigt den Wert der Gesellschaft, der die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung der Emittentin bildete. Weitere Bewertungsgutachten wurden nicht erstellt bzw. eingeholt. Die weiteren Aktien, die die Emittentin an der APK AG erwirbt, sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeit der Aktien ist durch den Beteiligungsvertrag insofern beschränkt, als die Emittentin verpflichtet ist, ihre Aktien an der APK AG vor einer Veräußerung an einen Dritten zunächst den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten ( Vorerwerbsrecht ). Der Beteiligungsvertrag sieht ferner ein Mitveräußerungsrecht vor. Dieses Recht bietet der Emittentin Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch Mitveräußerungsrechte der übrigen Aktionäre führen. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Aktien an der APK AG ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Laufende Informationen zu der Investition der Emittentin bei der APK AG sowie zum Verlauf des Beteiligungserwerbs finden sich auf der Website der Emittentin unter www.mig-fonds.de. An dieser Stelle wird auf den vorliegenden Nachtrag hingewiesen und ein Auszug aus diesem veröffentlicht. FONDS 13 NACHTRAG 41 51

41 2. Investition in eine weitere Beteiligung an der SILTECTRA GmbH Graphische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Emittentin (bei Vollzeichnung) 31,25 % Die Emittentin hat zum einen aufgrund Geschäftsanteilskauf- und abtretungsvertrags einen Teilgeschäftsanteil eines Altgesellschafters erworben und sich zum anderen aufgrund Beteiligungsvereinbarung verpflichtet, einen im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil der SILTECTRA GmbH mit Sitz in Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 28951 (diese fortan auch: Gesellschaft und Anlageobjekt ), zu übernehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Produkten für die Halbleiter- und Photovoltaikindustrie, einschließlich hierzu gehörender Nebenprodukte sowie der hierfür benötigten Maschinen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 61.667,00. Der Erwerbspreis für den von einem Altgesellschafter erworbenen Teilgeschäftsanteil an der Gesellschaft im Nennbetrag von 5.625,00 beträgt 82.500,00. Der Kaufpreis ist in zwei Tranchen jeweils hälftig im Juli 2014 und im Januar 2015 zur Zahlung fällig. Der Erwerbspreis für den durch die Barkapitalerhöhung neu geschaffenen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 4.166,00 beträgt 504.086,00. Hiervon entfällt ein Betrag von 4.166,00 auf den Nennwert des von der Emittentin erworbenen, neu geschaffenen Geschäftsanteils. Der restliche Erwerbspreis in Höhe von 499.920,00 ist der Gesellschaft als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen; die Zuzahlung ist in voller Höhe mit Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zur Zahlung fällig. Nach der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft 70.000,00 betragen. Die Emittentin wird somit an dem erhöhten Stammkapital einen Anteil von rund 31,25 % halten. An der Finanzierungsrunde bei der Gesellschaft nehmen auch die bereits beteiligten Investoren MIG GmbH & Co. Fonds 10 KG, München und GA Asset Fund GmbH & Co. KG, Landshut sowie als Neuinvestorin die Blue Wonder Vermögensverwaltungs GmbH, Dresden, teil. Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sind darüber hinaus Beratungskosten in Höhe von rund T 88,2 angefallen. Gesamtkosten der weiteren Beteiligung an der SILTECTRA GmbH (Prognose): Juli 2014 Jan. 2015 Anschaffungskosten in TE: 545,3* 41,25 Sonstige Kosten in TE: 88,2* * gerundet Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (HMW Emissionshaus AG), den Gründungsgesellschaftern (HMW Komplementär GmbH und MIG Beteiligungstreuhand GmbH), den Mitgliedern der Geschäftsführung (Dr. Rolf Eckhard und Pervin Persenkli als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin HMW Komplementär GmbH), der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH) sowie den sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben (HMW Emissionshaus AG und Alfred Wieder), stand oder steht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu ( 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerk- ProspV). Durch die vorgenannten Personen werden keine Leistungen und Lieferungen in Bezug auf das Anlageobjekt erbracht ( 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV). Die vorgenannten Angaben gelten auch für die Vorstandsmitglieder Jürgen Kosch, Michael Motschmann, Dr. Matthias Kromayer und Kristian Schmidt-Garve der 52 FONDS 13 NACHTRAG 41