PW - Entsendung von Arbeitnehmern Auskunftsersuchen betreffend Arbeitsbedingungen

Ähnliche Dokumente
vom 30. Mai 2000 Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt

Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017

Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Missbrauch von Werkverträgen was tun?

Ein Gang durch das AEntG

Entsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: Folgen für die Gewerkschaften

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Entsendung nach Frankreich: Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuern

Erklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände

13612/17 kh/kwo/ab 1 DGB 1C

Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

Wochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG

Amtsblatt Nr. L 018 vom 21/01/1997 S

Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Mindestlohn. Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Arbeitszeit- Kontrolle

Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

Arbeitszeit- Kontrolle

Änderung des AÜG. igz-regionalkreistreffen Münster, 24. Mai Stefan Sudmann, Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht

I. Arbeitsbedingungen

Anhang 5 zum Gesamtarbeitsvertrag Schichtreglement

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,

ArbZ Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

Änderung des AÜG. igz-mitgliedertreffen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Erfurt Ass. Jur. Marcel René Konjer, igz-verbandsjurist

Gutachten. Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Checkliste für die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung

Entsendungen zwischen Österreich und der Slowakei. WKO Wien Entsendungen

Bestandschutz bei Wanderarbeitnehmern Univ.-Ass. MMag. Dr. Diana Niksova

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

Modul A : Arbeits- und Sozialrecht

1. Branchenzugehörigkeit:

Umsetzung der Leiharbeits-Richtlinie ins österreichische Recht

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

13153/17 har/gt/bl 1 DG B 1C

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012

Dr. jur. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Herausforderungen, Chancen und Handlungsfelder für Betriebsräte

Arbeitsrecht. 1 Urlaubsrecht HI HI664424

VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE

Verpflichtungserklärung LTMG

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500

Mindestlohn. Das müssen Sie ab berücksichtigen

vom 11. März 2002 (ABl. EG, Nr. L 80, S. 35) in Kraft getreten am

Amtsblatt der Europäischen Union L 327/9

Schutzmaßnahmen für schwangere Arbeitnehmerinnen

Grundsätze sozialer Verantwortung.

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen!

Urlaub für Auszubildende

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin

2.2 Gibt es Vorgaben zum Umweltschutz, die Sie für Ihre eigenen Lieferanten/ Dienstleister ansetzen?

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag

skyguide :: Anhang 2 (Unregelmässige Arbeitszeit)

GAV: Autogewerbe LU/NW/OW

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 9. August 2002 Teil I

Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009

Frequently asked questions (FAQ) zum Gesamtarbeitsvertrag für den Bereich Sicherheitsdienstleistungen

Entsendung von (belgischen) Arbeitnehmern nach Belgien : ein bisher zu wenig beachtetes sozial- und steuerrechtliches Problem

Informationssammlung - Meldepflichten für Kabotageverkehre in Italien

GAV: Autogewerbe Ostschweiz

Der Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet

fair Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Arbeit im Schlachthof Deine Rechte als Beschäftigter in Deutschland

Entsendung nach Frankreich neue Formalitäten

Die eigenen vier Wände auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht verlassen zu müssen - das ist der Wunsch von Demenzkranken ihre Familien.

Mehrfachbeschäftigung. von Arbeitnehmenden bei verschiedenen Arbeitgebern

Erklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus

RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie Chancen und Risiken

Anleitung für Krankenpflegepersonal

Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt

9882/ /17 SOC 407 EMPL 319 COMPET 436 Ml 426 CODEC 854 JUSTCIV 120

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

D. Ausländer im Arbeitsrecht

Vorlage 51 GLEITZEITREGELUNG. Die flexible Arbeitszeitgestaltung. Der Arbeitsorganisationsplan

Arbeiten in Deutschland

FLEXIBLE ARBEITSZEITEN

Sozialdumping stoppen! Europa. Standpunkt. Die SPD-Abgeordneten Sozialdemokraten. im Europäischen Parlament. Die SPD-Abgeordneten Fraktion der

Grundsätze sozialer Verantwortung. Codes of Conduct. der. Rheinmetall AG

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am

Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik

Informationen zur Zertifizierung Stand Januar 2014

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.

Checkliste AÜG neu für Überlasser

Bundesrat Drucksache 114/

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG

Halbzeiturlaub zu therapeutischen Zwecken. Eine nützliche und notwendige Maßnahme

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem.

Transkript:

[F1] Allgemeine Fragen zu den zentralen Bedingungen (Art. 3 (1)) [F101] Sind die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gesetzlich geregelt? [F102] Sind die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nur gesetzlich geregelt? [F102.1] (falls nein) Wie sind sie geregelt? [F103] Sind die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in allgemein verbindlichen Tarifverträgen geregelt? [F103.1] (falls ja) Welche Vereinbarungen gelten? [F103.2] Falls nein, wenden Sie andere nicht verbindliche Tarifverträge im Sinne von Artikel 3 Absatz 8 Unterabsatz 2 an? [F104] Gelten für Leiharbeiter besondere Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen? [F104.1] (falls ja) Bitte präzisieren. [F105] Wo sind die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften erhältlich? 1/7

[F2] Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten (Art. 3 (1)(a)) [F201] Gibt es Vorschriften zur wöchentlichen Arbeitszeit in Ihrem Mitgliedstaat? [F201.1] Welche Vorschriften sind anwendbar? [F201.2] In welchen Branchen gelten die Vorschriften? [F201.3] Auf welche Berufe sind die Vorschriften anwendbar? [F201.4] Sind diese Vorschriften gesetzlich geregelt? [F201.5] Sind diese Vorschriften in Tarifverträgen geregelt? [F202] Wie viele Stunden soll oder darf der Arbeitnehmer in Ihrem Mitgliedstaat täglich arbeiten? [F203] Wie viele Stunden soll oder darf der Arbeitnehmer in Ihrem Mitgliedstaat wöchentlich arbeiten? [F204] Wie viele Stunden soll oder darf der Arbeitnehmer in Ihrem Mitgliedstaat pro Nacht arbeiten? [F205] Falls die Arbeitsstunden nicht auf der Grundlage von Tagen/Wochen berechnet werden: Wie viele Stunden soll oder darf der Arbeitnehmer in Ihrem Mitgliedstaat arbeiten? [F206] Gibt es Vorschriften zur täglichen Arbeitszeit in Ihrem Mitgliedstaat? [F207] Gibt es Vorschriften zu Pausen während der Arbeitszeit? [F208] Ist die Reisezeit Bestandteil der Arbeitszeit in Ihrem Mitgliedstaat? [F209] Wie lang ist die tägliche Ruhezeit in Ihrem Mitgliedstaat? [F210] Wie lang ist die wöchentliche Ruhezeit in Ihrem Mitgliedstaat? [F211] Im Fall von Nachtarbeit: Wie lang ist die Ruhezeit in Ihrem Mitgliedstaat? [F212] Wie lang ist die Ruhezeit in Ihrem Mitgliedstaat in anderen Fällen? [F213] Gibt es Vorschriften zur Mindestruhezeit in Ihrem Mitgliedstaat? [F213.1] Falls ja, wie wird die Ruhezeit berechnet? [F213.2] Im Allgemeinen: Wie lang ist die Mindestruhezeit in Stunden? 2/7

[F3] Bezahlter Mindestjahresurlaub (Art. 3 (1)(b)) [F301] Wie wird dem Arbeitnehmer der bezahlte Jahresurlaub gewährt? (Auf Antrag des Arbeitnehmers oder nach Maßgabe betrieblicher Erfordernisse?) [F302] Wie wird der Bezugszeitraum dabei berücksichtigt? (Auf Basis des Kalenderjahres / eines 12-Monatszeitraums?) [F303] Wie viele Tage umfasst der bezahlte Jahresurlaub in Ihrem Mitgliedstaat? [F304] Gibt es eine Urlaubskasse in Ihrem Mitgliedstaat? [F304.1] Falls ja, wie funktioniert diese? [F305] Wie wird der bezahlte Jahresurlaub berechnet? Was dient als Grundlage für die Berechnung? [F306] Wie wird der Verdienst für einen eintägigen Urlaub berechnet? [F307] Wie wird der Verdienst im Krankheitsfall berechnet? 3/7

[F4] Mindestlohnsätze einschließlich Überstundensätze (Art. 3 (1)(c)) [F401] Gibt es in Ihrem Mitgliedstaat einen gesetzlichen Mindestlohn? [F402] Ist die Höhe der Mindestlohnsätze in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt? [F403] Auf welcher Grundlage wird der Verdienst berechnet? [F404] Wie hoch ist der angegebene und/oder bezahlte Verdienst des Arbeitnehmers in Ihrem Mitgliedstaat? [F405] Werden Überstunden vergütet? [F405.1] Falls ja, welche Sätze gelten für Überstunden? [F406] Wie wird der Grundlohn berechnet? [F407] Welche der folgenden Zulagen/Zuschläge sind in Ihrem Mitgliedstaat Bestandteil des Mindestlohns? (Überstundensätze, Einteilung in Lohngruppen, Tagegelder, 13. Monatsgehalt/Jahresendzulage usw.) [F408] Gibt es in Ihrem Mitgliedstaat eine spezielle Entsendungszulage? 4/7

[F5] Schutzmaßnahmen, Gleichbehandlung und andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen (Art. 3 (1)(f)) [F501] Welche Vorschriften für den Mutterschaftsurlaub gelten für schwangere Arbeitnehmerinnen? [F502] Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Schwangeren ergriffen? [F503] Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Wöchnerinnen ergriffen? [F504] Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Jugendlichen ergriffen? [F505] Gibt es in Bezug auf entsandte Arbeitnehmer Abweichungen vom Grundsatz der Gleichbehandlung? [F506] Welche Folgen hat es, wenn die Gleichbehandlung nicht beachtet wird? [F507] An wen kann sich der entsandte Arbeitnehmer im Falle einer Diskriminierung wenden? 5/7

[F6] Andere Fragen zur Anwendung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (Art. 3 (2) (10)) [F601] Wendet Ihr Mitgliedstaat die Ausnahmeregelung für Erstmontage- und/oder Einbauarbeiten (Art. 3 (2)) an? [F602] Können Sie bestätigen, dass der entsandte Arbeitnehmer über die für Erstmontage- und/oder Einbauarbeiten benötigte Fertigkeit oder Spezialisierung verfügt? [F603] Wendet Ihr Mitgliedstaat die Ausnahmeregelung für Entsendungen bis zu einem Monat an (Art. 3 (3) und (4))? [F604] Gibt es einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag, der diese Ausnahmeregelung vorsieht? [F604.1] Welche Branchen sind von der Ausnahmeregelung betroffen? [F605] Können Sie das Anfangsdatum der Entsendung nennen? [F606] Können Sie das Enddatum der Entsendung nennen? [F607] Wendet Ihr Mitgliedstaat die Ausnahmeregelung für Arbeiten von geringem Umfang an (Art. 3 (5))? [F607.1] Gibt es in Ihrem Mitgliedstaat eine Definition des Begriffs Arbeit von geringem Umfang? [F608] Werden Zeitarbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen garantiert (Art. 3 (7) und (9))? [F609] Gelten für Zeitarbeitnehmer besondere Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen? Falls ja, machen Sie bitte nähere Angaben (Art. 3 (7) und (9)). [F610] Ist die Gleichbehandlung inländischer Unternehmen, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, gewährleistet (Art. 3 (7) und (9))? [F611] Gelten in Ihrem Mitgliedstaat andere als die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (Artikel 3 Absatz 10 Unterabsatz 1)? [F611.1] Falls ja, gelten für sie Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung? [F611.2] Im Falle von Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung welche anderen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen müssen für entsandte Arbeitnehmer eingehalten werden? [F611.3] Im Falle von Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung welche anderen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen müssen ausländische Dienstleister in Ihrem Mitgliedstaat einhalten? [F612] Gelten in Ihrem Mitgliedstaat andere tarifvertraglich festgelegte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Sinne von Artikel 3 Absatz 8, die andere als im Anhang genannte Tätigkeiten betreffen (Artikel 3 Absatz 10 Unterabsatz 2)? [F612.1] Welche anderen in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sollten zur Anwendung kommen (Artikel 3 Absatz 10 Unterabsatz 2)? [F612.2] Für welche Tätigkeiten gelten diese Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen? 6/7

[F7] Kontaktdaten für Informationen, Durchsetzungsmaßnahmen und Rechtsbehelfe (Art. 4 6) [F701] Wie lauten die Kontaktdaten des Verbindungsbüros in Ihrem Mitgliedstaat (Art. 4 6)? [F702] Wie lauten die Kontaktdaten der Arbeitsaufsichtsbehörde(n) in Ihrem Mitgliedstaat (Art. 4 6)? [F703] An welche Behörde kann sich der Arbeitnehmer oder Dienstleister wenden, um die in diesem Fall benötigten Informationen zu erhalten (Art. 4 6)? [F704] Sind diese Informationen online verfügbar? [F705] Wie wird die Einhaltung der Vorschriften durch nationale Rechtsvorschriften gewährleistet (Art. 5)? [F706] Sind für Nichteinhaltung Verwaltungssanktionen vorgesehen (Art. 5)? [F707] Sind für Nichteinhaltung strafrechtliche Sanktionen vorgesehen (Art. 5)? [F708] Welche Strafen stehen auf die Nichteinhaltung der Entsendebestimmungen (Art. 5)? [F709] Gelten Haftungsbestimmungen für die Vergabe von Unteraufträgen und für wen (Art. 5)? [F710] Für wen gelten die Haftungsbestimmungen? (für alle Auftragnehmer / nur für den Hauptauftragnehmer / nur für den Subunternehmer / für den Kunden)? [F711] Welche Rechtsbehelfe sind vorgesehen (Art. 6)? [F712] Welche Verfahren stehen zur Verfügung, um Verletzungen von Arbeitnehmerrechten geltend zu machen? (Art. 6)? 7/7