Merkblatt zum Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen

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Merkblatt zum Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen Es können nur vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Originalanträge bearbeitet werden, denen alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen in Kopie beigefügt sind (falls zutreffend): aktuelle Erklärung der Eltern zum Betreuungsvertrag und Bestätigung der Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle (Anlage des Antrages) Nachweise des Einkommens der/des Eltern/teils, z. B.: Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag Nettolohnbescheinigungen der letzten 6 Monate oder entsprechende Lohnzettel Angaben zu Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld (auch aus dem Vorjahr) Bescheid bzw. Aufhebungsbescheid über Erhalt Arbeitslosengeld I (ALG I) Bescheid bzw. Aufhebungsbescheid über Unterhaltsgeld (Agentur für Arbeit) Bescheid über Erhalt Arbeitslosengeld II (ALG II) + Berechnungsbogen (Jobcenter) Bescheid über Bundeseltern-/Landeserziehungsgeld (Referat Jugendhilfe) Bescheid über Mutterschaftsgeld (Krankenkasse) bzw. Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber Bescheid über Krankengeld (Krankenkasse) sowie Nachweis über den Zufluss (lückenlose Kontoauszüge) Überbrückungsgeld (Agentur für Arbeit) Übergangsgeld Bescheid BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bzw. AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) Privathaftpflicht- und Unfallversicherung (monatlicher Beitrag) Riesterrente (monatlicher Beitrag) Zahlungen für Berufsverbände (= Gewerkschaften) Angaben zu anderweitig beantragten Sozialleistungen aktueller Einkommenssteuerbescheid zusätzlich bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung bzw. -abmeldung Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung je Quartal sowie Jahresabschlussbilanz inkl. Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres Beiträge private Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeitsversicherung Existenzgründerzuschuss, Einstiegsgeld Kindergeldnachweis einschließlich Kinderzuschlag (Kontoauszug) Nachweis über den Bezug von Unterhalt vom Kindesvater bzw. der Kindesmutter (Urkunde oder Kontoauszug) Nachweis Betreuungsunterhalt Nachweis über Unterhaltsvorschuss (Referat Jugendhilfe) Nachweis Ehegattenunterhalt Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen (Kontoauszüge der letzten 3 Monate) Rentenbescheide Halbwaisen-/Waisenrente, Witwenrente Erwerbsunfähigkeits-/Berufsunfähigkeitsrente Erziehungsrente bzw. andere Renten Wohngeldbescheid bzw. Lastenzuschuss Kosten der Unterkunft bei Miete kompletter Mietvertrag (Miete aufgeschlüsselt nach Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten) Merkblatt zum Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen (1/2)

bei Hausbesitz und Angaben zur Wohnungsgröße/Wohnfläche in m 2 Eigentumswohnung aktuelle Nachweise über Bewirtschaftungskosten (Grundsteuer, Abfallgebühren, Wasser/Abwasser, Schornsteinreinigung, Heizungswartung, Fäkalienabfuhr, Sonstiges) Mieteinnahmen (Mietvertrag über vermieteten Wohnraum im Haus bzw. außerhalb des Hauses oder der Wohnung) Zinsbelastung bei Krediten (Jahresaufstellung des Kreditinstitutes) Angaben zu unentgeltlicher Vermietung Einnahmen aus Verpachtung Einnahmen aus Kapitalvermögen/Zinsen Grundsätzlich gilt: Der erste Bewilligungsmonat ist der Monat, in dem der Antrag beim Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Jugendhilfe oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingeht. Beispiel: Antragsabgabe ist am 13.02.2018 Die Bewilligung kann frühestens ab dem 01.02.2018 erfolgen. Definition alleinerziehend : Als alleinerziehend gilt ein Elternteil, wenn er das Kind bzw. die Kinder tatsächlich ohne wesentliche Unterstützung durch einen Partner oder Angehörigen versorgt. Entscheidend ist nicht die alleinige Erziehungsverantwortung im rechtlichen Sinne, sondern die Tatsache, ob jemand in allen mit der Kindererziehung in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auf die Hilfe anderer zurückgreifen kann. Beispiel: Gibt es ein familiäres Zusammenleben zweier Partner oder anderer Personen mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, gelten diese nicht als alleinerziehend. Besuchen diese Kinder gleichzeitig eine Kita gilt die jeweilige Geschwisterfolge entsprechend dem Alter der Kinder. Eltern, die das so genannte Wechselmodell praktizieren, vertreten ihr Kind gemeinsam und betreuen es i. d. R. zu gleichen Teilen. Der Status alleinerziehend trifft deshalb beim Wechselmodell grundsätzlich nicht zu. Bei Teilnahme an Maßnahmen des Jobcenters bzw. der Bundesagentur für Arbeit sind die Kinderbetreuungskosten dort zu beantragen. Die Kopien des Maßnahmevertrages und des Bescheides über die Höhe der Kinderbetreuungskosten sind einzureichen. Bei Bezug von BAB sind die Kinderbetreuungskosten bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dieses Antragsformular steht auf der Homepage des Erzgebirgskreises als Download zur Verfügung: www.erzgebirgskreis.de -> Rubrik Bürgerservice -> Formulare -> Sachgebiet Kindertageseinrichtungen/Jugendarbeit zusätzliche Antragsausgabe (auch Antragsannahme möglich): Dienstgebäude Annaberg-Buchholz Paulus-Jenisius-Straße 24, Empfang Dienstgebäude Aue Wettinerstraße 64, Empfang Dienstgebäude Marienberg Schillerlinde 6, Poststelle Dienstgebäude Stollberg Uhlmannstraße 1-3, Zimmer 136 (hier auch Beratung möglich) Tel. 037296591-2031 Sprechzeiten des Landratsamtes: Montag 8:00-12:00 Uhr Dienstag 8:00-18:00 Uhr Mittwoch 8:00-12:00 Uhr Donnerstag 8:00-18:00 Uhr Freitag 8:00-12:00 Uhr Merkblatt zum Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen (2/2)

Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Jugendhilfe Sachgebiet Kita/Jugendarbeit Paulus-Jenisius-Straße 24 09456 Annaberg-Buchholz Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen nach 90 SGB VIII Bearbeiter/in: Posteingang: Erstantrag Folgeantrag Antragsteller/in Telefon/E-Mail (für Rückfragen) Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Name, Vorname/n Geschlecht Staatsangehörigkeit Anschrift (wenn abweichend von/vom Antragsteller/in) Mutter: Familienstand Staatsangehörigkeit Anschrift (wenn abweichend von/vom Antragsteller/in) Vater: Familienstand Staatsangehörigkeit Anschrift (wenn abweichend von/vom Antragsteller/in) Kinder, für die die Übernahme beantragt wird: 1. Kind 2. Kind 3. Kind Weitere Personen im Haushalt der Eltern / des alleinerziehenden Elternteils (weitere Kinder, Lebenspartner/in, Großeltern etc. mit oder ohne eigenes Einkommen) Verwandtschaftsverhältnis Einkommen Art in EUR Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen (1/4)

Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Nichtzutreffendes streichen) Einkommen/Einkünfte (Kopien der aktuellen Nachweise beifügen) Arbeitgeber (Name und Anschrift) Mutter* Vater* Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt/Lohn/Ausbildungsvergütung der letzten 6 Monate) Gratifikationen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Tantiemen, entsprechende Lohnnachweise auch aus dem Vorjahr) Einkommen aus selbstständiger Arbeit (BWA betriebswirtschaftliche Auswertung und letzter Steuerbescheid) Einstiegsgeld/Existenzgründerzuschuss Krankengeld (auch für Kinderpflege) Überbrückungs- bzw. Übergangsgeld Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber Mutterschaftsgeld von Krankenkasse Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) (vollständiger Bescheid!) Arbeitslosengeld II (Jobcenter) (vollständiger Bescheid!) Sozialhilfe/Eingliederungshilfe Waisen- bzw. Halbwaisenrente Renten (Witwen-, Erwerbsunfähigkeits-, Erziehungsrente etc.) und Pensionen Ausbildungsförderung (BAföG, AFBG, Meister-BAföG) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Kindergeld Kinderzuschlag Bundeselterngeld Landeserziehungsgeld Unterhalt (Kindes- bzw. Ehegattenunterhalt) Betreuungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Wohngeld/Lastenzuschuss Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen) Einkünfte aus Einkommensteuer (Steuerbescheid) Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit Ich/Wir habe/n folgende noch nicht bewilligte Sozialleistungen beantragt: (z. B. BAföG, BAB, AFBG, ALG II, Wohngeld, Waisenrente, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistung) * lebt ein Kind bei Antragstellung nur mit einem Elternteil zusammen, sind über den nicht im Haushalt lebenden Elternteil keine Angaben zu machen ( 90 Abs. 3 SGB VIII) Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen (2/4)

Ausgaben Grundmiete kalte Betriebskosten Heizkosten (Kopien der aktuellen Nachweise beifügen) Belastungen bei Wohneigentum (Grundsteuer, Abfallgebühren, Wasser/Abwasser, Schornsteinreinigung, Heizungswartung, Fäkalienabfuhr, Zinsen, Sonstiges) Mutter* Vater* Privathaftpflichtversicherung Unfallversicherung (nur ohne Beitragsrückgewähr) Versicherungsbeiträge (Selbständige) Kranken- u. Pflegeversicherung (wenn nicht familienversichert) Riesterrente Unterhaltsverpflichtungen Schuldverpflichtungen an öffentliche Träger Kosten, die mit der Einkommenserzielung verbunden sind Mutter* Vater* Arbeitsmittel (monatl. in EUR; über 5,20 EUR Nachweis) Beiträge für Berufsverbände () Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einfache Entfernung in km) doppelte Haushaltführung (Kopie der aktuellen Nachweise Mietvertrag bzw. Quittungen) Anschrift des täglichen Arbeitsortes: km Privat-Kfz Dienst-Kfz öffentl. Verkehrsmittel (bitte Zutreffendes ankreuzen und Belege beifügen!) km Privat-Kfz Dienst-Kfz öffentl. Verkehrsmittel (bitte Zutreffendes ankreuzen und Belege beifügen!) Straße Straße PLZ, Ort PLZ, Ort Teilnahme an einer Maßnahme des Jobcenters bzw. der Mutter* Vater* Bundesagentur für Arbeit Teilnahme an einer Maßnahme des Jobcenters bzw. der ja ja Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsgelegenheit, Trainings- oder Fortbildungsmaßnahme etc.) nein nein Kinderbetreuungskosten werden vom Jobcenter bzw. von ja ja der Bundesagentur für Arbeit übernommen bzw. sind dort beantragt: nein nein beantragt beantragt * lebt ein Kind bei Antragstellung nur mit einem Elternteil zusammen, sind über den nicht im Haushalt lebenden Elternteil keine Angaben zu machen ( 90 Abs. 3 SGB VIII) Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen (3/4)

Entsprechend den vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Grundsätzen des Erzgebirgskreises zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Grundsätze Kita/KTP) können die Elternbeiträge i. d. R. für folgende Betreuungszeiten übernommen werden: bei Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bis zu 6 Stunden täglich, bei Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt bis zu 6 Stunden täglich, bei schulpflichtigen Kindern bis zur Vollendung der 4. Klasse bis zu 4 Stunden täglich. Eine Erweiterung dieser Betreuungszeiten ist bei begründetem Bedarf (z. B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Teilnahme an einer Maßnahme des Jobcenters bzw. der Bundesagentur für Arbeit) möglich. Begründung für die Überschreitung der o. g. täglichen Betreuungszeit (Nachweise: Kopie Arbeits- bzw. Ausbildungsnachweis, Stellungnahmen): Erklärungen: Ich/Wir bestätige/n hiermit, dass die vorstehenden Angaben in allen Punkten wahr und vollständig sind und ich/wir keine finanziellen Leistungen zur Kinderbetreuung von anderen Stellen (z. B. Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit BAB, Arbeitgeber) erhalte/n bzw. beantragt habe/n. Ich weiß bzw. wir wissen, dass wissentlich falsche Angaben oder das vorsätzliche Verschweigen von rechtserheblichen Tatsachen im Sinne von 263 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sind und verfolgt werden können. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, dem Referat Jugendhilfe wesentliche Änderungen in den Einkommens- bzw. Familienverhältnissen sowie die Teilnahme an Maßnahmen des Jobcenters bzw. der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen sowie die Besonderheiten zum Status alleinerziehend zu beachten (Definition siehe Merkblatt). Nach 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil (SGB I) i. V. m. 97 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) ist der Antragsteller gegenüber dem Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Jugendhilfe als Leistungsträger zur Mitwirkung verpflichtet. Mir/Uns ist bekannt, dass die Leistung bei fehlender Mitwirkung nach 66 SGB I ganz oder teilweise versagt werden kann. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass der Träger der Kindertageseinrichtung bzw. die Kindertagespflegestelle die Information über die (teilweise) Übernahme erhält und das Referat Jugendhilfe ermächtigt wird, die tatsächliche Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle zu überprüfen und bei Bedarf Auskünfte vom Arbeitgeber einholt, soweit diese für eine Entscheidung erforderlich sind. Dem Antrag liegen folgende Unterlagen bei: Kopien der Belege über die wirtschaftlichen Verhältnisse, Ausgaben, Kosten etc. Anlage Erklärung der Eltern und Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle Sonstiges: Bis zum Erhalt eines Bescheides ist der Antragsteller verpflichtet, den im Betreuungsvertrag vereinbarten Elternbeitrag an den Träger der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege zu zahlen. Ort, Datum Unterschrift/en Personensorgeberechtigte/r Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen (4/4)

Anlage zum Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen Erklärung der Eltern zum Betreuungsvertrag und Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle Für nachfolgende/s Kind/er wurde mit dem Träger der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege stelle ein Betreuungsvertrag geschlossen, dem folgende Daten zugrunde liegen: Name Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle Ort/Ortsteil Betreuungsbeginn (bzw. Änderungsdatum) Betreuungszeit (Std.) Betreuungsart Monatlicher Elternbeitrag (in EUR) vorauss. Einschulung 1. Kind 2. Kind 3. Kind Kindertagespflege Kinderkrippe Kindergarten Hort Kindertagespflege Kinderkrippe Kindergarten Hort Kindertagespflege Kinderkrippe Kindergarten Hort Eingliederungshilfe ja nein ja nein ja nein Status alleinerziehend Erklärung zum Status alleinerziehend ja nein ja nein ja nein Ich erkläre hiermit, dass ich mit meinem Kind / meinen Kindern allein lebe und nicht mit einem/ einer Partner/in eine Lebensgemeinschaft führe bzw. nicht wesentlich durch andere, in meinem Haushalt lebende erwachsene Personen in der Betreuung/Erziehung unterstützt werde. Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der o. g. Angaben. Ort, Datum Unterschrift/en Personensorgeberechtigte/r Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle Es wird bestätigt, dass o. g. Angaben mit dem abgeschlossenen Betreuungsvertrag übereinstimmen. Ort, Datum Stempel und Unterschrift Bemerkungen: Anlage zum Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen (1/1)