Ziele des s Wirksamer Wettbewerb unter den Anbietern Gleichbehandlung der Anbieter / unparteiische Vergabe Transparenz beim Verfahren Wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel (gemäss Art. 1 Abs. 3 IVöB) Fairer Kampf & Steuergelder schonen! 2
Gemeinden Gemeindeverbände Kantone Wer ist daran gebunden? Andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts 3
Massgebende Schwellenwerte (Kanton Aargau, 8 SubmD) Schwellenwerte Freihändig, wenn Aufträge des Bauhauptgewerbes =/ unter CHF 300 000 Dienstleistungen oder Bau-Nebengewerbe =/ unter CHF 150 000 Lieferungen =/ unter CHF 100 000 Einladungsverfahren, wenn Aufträge des Bauhauptgewerbes ab CHF 300 000 Dienstleistungen oder Bau-Nebengewerbe ab CHF 150 000 Lieferungen ab CHF 100 000 Offenes oder selektives Verfahren, wenn Aufträge des Bauhauptgewerbes ab CHF 500 000 Alle anderen Aufträge ab CHF 250 000 (Lieferungen, Dienstleistungen, Aufträge Baunebengewerbe) 4
Wie läuft es ab? offenes Verfahren selektives Verfahren Einladungsverfahren freihändiges Verfahren Bekanntgabe öffentliche Ausschreibung öffentliche Ausschreibung Einladung an mind. 3 Anbieter Teilnehmer- Bewerbung Antrag auf Teilnahme Teilnehmer- Zuschlag Bekanntgabe Zuschlag für Teilnehmer Ausschreibung nur für Teilnehmer Einladung und Zuschlag bei 1 Anbieter Angebote Angebote Angebote Angebote Vergabe Zuschlag Zuschlag Zuschlag 5
Ich bekomme, was ich bestelle. Ich bestelle, was ich brauche. Bestellerkompetenz 6
Vorgehen Bedürfnisanalyse Pflichtenheft (wichtig!) Ausschreibungsart Ausschreibungsunterlagen (!) 7
Eignungskriterien (ja / nein) Zuschlagkriterien (Bewerbung) Qualität Erfahrung Lehrlinge Termine Umweltvertäglichkeit Preis 8
Öffnung der Angebote Angebote bleiben verschlossen bis zum Öffnungstermin Öffnung Mind. 2 Vertreter des Auftraggebers Protokollpflicht ( 26 VRöB): Anwesende Personen Namen der Anbieter Eingangsdatum der Angebote Preise der Angebote Allfällige Varianten 9
Auskunft nach Offertöffnung Generell gilt: Einsichtsrecht der Anbietenden in das Offertöffnungsprotokoll (spätestens nach dem Zuschlag) auf Verlangen hin ( 26 VRöB) Zudem gilt beim offenen und selektiven Verfahren: Umgehende Zustellung des Protokolls an die Anbietenden! Das heisst: beim Einladungsverfahren und im freihändigen Verfahren muss das Protokoll nicht umgehend zugestellt werden, aber auf Verlangen. 10
Ausschlussgründe 28 SubmD Anbieter Erfüllt Eignungskriterien nicht Hat dem Auftraggeber falsche Auskünfte erteilt Steuern/Sozialabgaben nicht bezahlt Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlung Mann/ Frau und Vertraulichkeit nicht beachtet Wettbewerbsbehindernde Abreden getroffen Konkurs Gerichtlich festgestelltes berufliches Fehlverhalten Zu spät eingereicht, ohne Unterschrift, etc. 11
Prüfung Angebote / Auswertung Offensichtliche Rechnungsfehler werden korrigiert! Erläuterungen kann man noch einholen betreffend Eignung Verhandlungen über Preis, etc. sind nicht zulässig Ungewöhnlich niedrig -> Abklärungspflichten des Auftraggebers! 12
Zuschlag Wirtschaftlich günstigstes Angebot nach der Auswertung erhält den Zuschlag Entscheid (Zuschlag) selber soll die wesentlichen Gründe für den Zuschlag bzw. die Nicht-Berücksichtigung enthalten Bekanntmachung an den Anbietenden (schriftlich, mit Kurzbegründung) Bekanntmachung an die nicht berücksichtigten Anbietenden, auf Gesuch hin folgende Auskünfte erteilen: Angewandtes Vergabeverfahren Name des berücksichtigten Anbietenden Preis des berücksichtigten Angebots Wesentliche Gründe für die Nichtberücksichtigung Eigenschaften und Vorteile des berücksichtigten Angebots Im Staatsvertragsbereich -> Publikation in SIMAP oder Amtsblatt 13