Strafrecht I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. StGB I - Rechtfertigung

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Transkript:

Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen StGB I - Rechtfertigung 1

Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Weitere Rechtfertigungsgründe 8. Irrtum StGB I - Rechtfertigung 2

Einbahnunfall Dürrenast 17. Mai 2006 Bremsen eines 300 Tonnen schweren BLS-Dienstzug fallen aus bei 90 km/h. Fernsteuer-Zentrum in Spiez prüft fünf Varianten zur Umleitung des Zugs Umleitung auf stehenden Wagen an Baustelle in Dürrenast. Beiden Lokführer und ein Gleisarbeiter sterben. StGB I - Rechtfertigung 3

Weichensteller-Fall 2 Menschen 200 Menschen Loser Güterzug rast auf Station zu und droht, dort ein Blutbad anzurichten. Mann stellt Weiche um auf Nebengeleise. Dort zwei Gleisarbeiter, die umkommen. Strafbarkeit des Weichenstellers? StGB I - Rechtfertigung 4

Weichensteller-Fall Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 2 Menschen 200 Menschen Rechtswidrigkeit Notstandslage Individualrechtsgut Unmittelbare Gefahr Notstandshandlung Subsidiarität Wahrung höherer Interessen Kenntnis der Notlage Willen zur Wahrung Schuld Notstandslage Unzumutbarkeit Preisgabe StGB I - Rechtfertigung 5

Wiegen 200 Menschenleben mehr als 2 Menschenleben? Weichensteller-Fall StGB I - Rechtfertigung 6

Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Weitere Rechtfertigungsgründe 8. Irrtum Notstandsähnliche Rechtfertigungsgründe StGB I - Rechtfertigung 7

Wahrung berechtigter Interessen - Übergesetzlicher Rechtfertigungsgrund - Wahrung allgemeiner Interessen (wichtigster Unterschied zum Notstand!) - Nicht Gefahrenabwehr, sondern Ausübung von Freiheitsrechten StGB I - Rechtfertigung 8

Wahrung berechtigter Interessen BGE 127 IV 122 Wahrung berechtigter Interessen setzt voraus, dass die Tat ein zur Erreichung des berechtigten Ziels notwendiges und angemessenes Mittel ist, sie insoweit den einzig möglichen Weg darstellt und offenkundig weniger schwer wiegt als die Interessen, welche der Täter zu wahren sucht. StGB I - Rechtfertigung 9

Wahrung berechtigter Interessen Tatbestand Objektiv Rechtswidrigkeit Ziel Sozial erwünscht o. (Grund)rechtlich geschützt Mittel Subsidiarität Proportionalität Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen BGE 127 IV 122 Wahrung berechtigter Interessen setzt voraus, dass die Tat ein zur Erreichung des berechtigten Ziels notwendiges und angemessenes Mittel ist, sie insoweit den einzig möglichen Weg darstellt und offenkundig weniger schwer wiegt als die Interessen, welche der Täter zu wahren sucht. StGB I - Rechtfertigung 10

Wahrung berechtigter Interessen Tatbestand Objektiv Rechtswidrigkeit Ziel Sozial erwünscht o. (Grund)rechtlich geschützt Mittel Subsidiarität Proportionalität Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen BGE 127 IV 122 Wahrung berechtigter Interessen setzt voraus, dass die Tat ein zur Erreichung des berechtigten Ziels notwendiges und angemessenes Mittel ist, sie insoweit den einzig möglichen Weg darstellt und offenkundig weniger schwer wiegt als die Interessen, welche der Täter zu wahren sucht. StGB I - Rechtfertigung 11

Wahrung berechtigter Interessen Tatbestand Objektiv Rechtswidrigkeit Ziel Sozial erwünscht o. (Grund)rechtlich geschützt Mittel Subsidiarität Proportionalität Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen BGE 127 IV 122 Wahrung berechtigter Interessen setzt voraus, dass die Tat ein zur Erreichung des berechtigten Ziels notwendiges und angemessenes Mittel ist, sie insoweit den einzig möglichen Weg darstellt und offenkundig weniger schwer wiegt als die Interessen, welche der Täter zu wahren sucht. StGB I - Rechtfertigung 12

Wahrung berechtigter Interessen Tatbestand Objektiv Rechtswidrigkeit Ziel Sozial erwünscht o. (Grund)rechtlich geschützt Mittel Subsidiarität Proportionalität Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen BGE 127 IV 122 Wahrung berechtigter Interessen setzt voraus, dass die Tat ein zur Erreichung des berechtigten Ziels notwendiges und angemessenes Mittel ist, sie insoweit den einzig möglichen Weg darstellt und offenkundig weniger schwer wiegt als die Interessen, welche der Täter zu wahren sucht. StGB I - Rechtfertigung 13

Wahrung berechtigter Interessen Tatbestand Objektiv Rechtswidrigkeit Schuld Ziel Sozial erwünscht o. (Grund)rechtlich geschützt Mittel Subsidiarität Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Kenntnis Kollisionslage Willen zur Wahrung des höherwertigen Interesses BGE 127 IV 122 Wahrung berechtigter Interessen setzt voraus, dass die Tat ein zur Erreichung des berechtigten Ziels notwendiges und angemessenes Mittel ist, sie insoweit den einzig möglichen Weg darstellt und offenkundig weniger schwer wiegt als die Interessen, welche der Täter zu wahren sucht. StGB I - Rechtfertigung 14

Todeskampf einer Äsche Am 1. November 1986 brannte Lagerhalle der Chemiefabrik Sandoz in Schweizerhalle, Basel. Tausende Liter Löschwasser mit Chemikalien vermischt in Rhein Aal- und Äschenbestand zerstört. Dokumentarfilmer Peter Aschwanden stellte Todeskampf in Aquarium nach. Äsche verendete qualvoll in einem halbstündigen Todeskampf. Schweizerhalle 1. November 1986 StGB I - Rechtfertigung 15

Todeskampf einer Äsche Tat Art. 26 Tierschutzgesetz: Mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahren wer vorsätzlich Tiere auf qualvolle Art tötet. Ziel Sozial erwünscht o. (Grund)rechtlich geschützt Mittel Subsidiarität Proportionalität Schweizerhalle 1. November 1986 StGB I - Rechtfertigung 16

Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Weitere Rechtfertigungsgründe 8. Irrtum Notstandsähnliche Rechtfertigungsgründe StGB I - Rechtfertigung 17

Pflichtenkollision Sachverhalt: Arzt rettet A, B stirbt. Tat: Unterlassene Hilfe für B. Kollision: 1. Handlungspflicht: Rettung A. 2. Handlungspflicht: Rettung B. Gleichrangigkeit? StGB I - Rechtfertigung 18

Pflichtenkollision - Übergesetzlicher Rechtfertigungsgrund - Aufeinandertreffen zweier gleichrangiger Handlungspflichten. - Erfüllung der einen, Verletzung der anderen Pflicht. - Ultra posse nemo tenetur - Keine Notstandsrechtfertigung, da Wahrung gleichwertiger Interessen StGB I - Rechtfertigung 19

Zusammenfassung: Notstand WBI - Pflichtenkollision 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Weitere Rechtfertigungsgründe 8. Irrtum StGB I - Rechtfertigung 20

Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen StGB I - Rechtfertigung 21

Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 9. Notwehr 1

vgl. Bundesgerichtsentscheid 6B_810 und 811/2011 vom 30. August 2012 9. Notwehr 2

Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Weitere Rechtfertigungsgründe 8. Irrtum 9. Notwehr 3

Deliktsaufbau Tatbestand - Liegt Unrecht vor? Rechtswidrigkeit - Ist das Unrecht ausnahmsweise gerechtfertigt? Schuld - Kann das Unrecht dem Täter vorgeworfen werden? Unrecht «Urteil über Tat» Schuld «Urteil über Täter» 9. Notwehr 4

Deliktsaufbau Tatbestand - Liegt Unrecht vor? Rechtswidrigkeit - Ist das Unrecht ausnahmsweise gerechtfertigt? Schuld - Kann das Unrecht dem Täter vorgeworfen werden? Unrechtsfeststellung Unrechtsausschluss 9. Notwehr 5

Deliktsaufbau Tatbestand Rechtswidrigkeit Schutzprinzip Prinzip überwiegenden Interesses Autonomieprinzip Schuld Unrechtsausschluss 9. Notwehr 6

Rechtfertigungsgründe Strafgesetzliche - Notstand (Art. 17) - Notwehr (Art. 15) Ausserstrafgesetzliche (Art. 14) - Hausdurchsuchung (StPO 244) - Beschlagnahme (StPO 263) - Untersuchungshaft (StPO 221) - Über-/Aussergesetzliche - Einwilligung - Mutmassliche Einwilligung - Wahrung berechtigter Interessen - Pflichtenkollision 9. Notwehr 7

Art. 15 Rechtfertigende Notwehr Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 8

Notwehr Art. 15 - Rechtfertigende Notwehr Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. Art. 16 - Entschuldbare Notwehr 1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe. 2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft. 9. Notwehr 9

Deliktsaufbau Tatbestand - Liegt Unrecht vor? Rechtswidrigkeit - Ist das Unrecht ausnahmsweise gerechtfertigt? Art. 15 Rechtfertigende Notwehr Schuld - Kann das Unrecht dem Täter vorgeworfen werden? Art. 15 Abs. 2 - Entschuldigung bei asth. Notwehrexzess Art. 15 Abs. 1 - Strafmilderung bei Notwehrexzess StGB I - Rechtfertigung 10

Struktur der Notwehr - Prinzip der Rechtsbewährung in der Angriffssituation - Recht braucht vor Unrecht nicht zu weichen Felice Ficherelli (1605 1660) Tarquinius Schändung der Lukretia 9. Notwehr 11

Notwehr Angemessene Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen menschlichen Angriffs Felice Ficherelli Tarquinius Schändung der Lukretia 9. Notwehr 12

Notwehr - Notstand Notwehr - Gefahr immer durch menschlichen Angriff - UND: Abwehrhandlung greift in Rechtsgut des Angreifers ein - Verletzung höherwertiger Interessen erlaubt Notstand - Beliebige Gefahrenquelle - Eingriff in Rechtsgüter unbeteiligter Dritter - Wahrung höherwertiger Interessen 9. Notwehr 13

Notwehr - Mann bedroht Frau mit Messer und vergewaltigt sie - Sie entwindet ihm des Messer und sticht ihn nieder - Vergewaltiger stirbt 9. Notwehr 14

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Tat: Tötung des Vergewaltigers Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Verteidigungswille Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 15 9. Notwehr

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 16

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 17

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 18

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelb. drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer Verteidigungswille den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 19

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 20

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 21

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 22

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 23

Stand your Ground - 26. Februar 2012: George Zimmerman, Wachman Sanford/Florida - Erschiesst verdächtigten Trayvon Martin in Handgemenge - Nicht von der Stelle weichen -Gesetz erlaubt Gewalt gegen rechtswidrigen Angriff - Keine Pflicht vor Angreifer zurückzuweichen - Florida: «Gefühl» der Bedrohung ausreichend Trayvon Martin Zimmermann George 9. Notwehr 24

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 25

Mildere Abwehrmittel? «So ist zur Abwehr gewalttätiger Angriffe gegen die Person, wie z.b. im Falle eines Vergewaltigungsversuchs, selbst die dafür erforderliche Tötung des Angreifers gerechtfertigt, sofern der Angriff anders nicht abgewehrt werden kann.» Donatsch/Tag, Strafrecht I, 9. Auflage, S. 234 f. 9. Notwehr 26

Mildere Abwehrmittel? «Zwar dürfen im Nachhinein keine subtilen Überlegungen zur angemessenen Abwehr angestellt werden. Vorliegend hätte jedoch erwartet werden können, dass er das Messer aus der gebückten Haltung heraus beispielsweise gegen die Beine einsetzte, bevor er auf dessen Oberkörper einstach.» Bundesgerichtsentscheid 6B_810 und 811/2011 vom 30. August 2012 9. Notwehr 27

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 28

Proportionalität Im Gegensatz zum Notstand müssen keine höherwertigen Interessen gewahrt werden. Grund: Schutzprinzip. Obwohl sexuelle Integrität leichter wiegt als Leben, nicht völlig disproportional Leben Vergewaltiger Sexuelle Integrität Frau 9. Notwehr 29

Proportionalität Gelähmter alter Mann schiesst jugendliche Obstdiebe vom Baum Subsidiarität erfüllt, kann Kinder nicht vertreiben. Krasses Missverhältnis der gewahrten (Eigentum) und verletzten (Leben) Interessen. 9. Notwehr 30

Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Verteidigungswille Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 31 9. Notwehr

Fazit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Kenntnis der Notlage Abwehrwillen Fazit: Rechtfertigung der Frau 9. Notwehr 32

Notwehrhilfe Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff IndividualRG Dritter Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Verteidigungswille Umständen angemessenen Weise abzuwehren. 9. Notwehr 33

Notwehrhilfe Ist die Tätlichkeit von Marco M. (Packen am Arm) durch Notwehrhilfe gerechtfertigt? Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 9. Notwehr 34

Putativnotwehr Hell s Angels Mitglied Karl- Heinz K. erhielt Todesdrohungen von Bandidos SEK stürmte Haus Karl-Heinz K. hielt Polizisten für Auftragskiller und schoss sie durch die Türe nieder. BGH (Urt. v. 02.11.2011, Az. 2 StR 375/11): Putativnotwehr 9. Notwehr 35

Putativnotwehr Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Abwehrhandlung Gegen Angreifer Subsidiarität Abwehrmittel Proportionalität Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Verteidigungswille Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 36 9. Notwehr

Putativnotwehr Art. 13 - Sachverhaltsirrtum 1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat. Irrtum über rf. Sachlage/Angriff 2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist. Irrtum vermeidbar: Art. 117 9. Notwehr 37

Tatbestand Zusammenfassung: Rechtfertigende Notwehr (Art. 15) Objektiv Täter Tatobjekt. Rechtswidrigkeit Notwehrlage Angriff Individualrechtsgut Gegenwärtig/ unmittelbar drohend Rechtswidrig Schuld Subjektiv Wissen Willen Kenntnis Notwehrlage Voraussetzungen erfüllt: Abwehrhandlung Ausschluss Rechtwidrigkeit Verteidigungswille Gegen Angreifer Subsidiarität Freispruch! Abwehrmittel Proportionalität Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 9. Notwehr 38

Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Weitere Rechtfertigungsgründe 8. Irrtum 9. Notwehr 39

Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Weitere Rechtfertigungsgründe 8. Irrtum 9. Notwehr 40

Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Weitere Rechtfertigungsgründe 8. Irrtum Leseauftrag A. Donatsch/B. Tag, Strafrecht I, Verbrechenslehre, 9. Auflage, Zürich 2013, 21 und 22 9. Notwehr 41

Strafrecht I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 9. Notwehr 42

Sonderprobleme - Angriffe Schuldunfähiger - Fahrlässige Angriffe - Provozierte Notwehrlage Einschränkungen des Notwehrrechts 9. Notwehr 43

Einschränkungen des Notwehrrechts Sture Anwendung der Notwehrvoraussetzungen kann Grundgedanken der Notwehr und Rechtsgefühl zuwider laufen: - Angriffe Schuldunfähiger - Fahrlässige Angriffe - Provozierte Notwehrlage 9. Notwehr 44

Einschränkungen des Notwehrrechts Sture Anwendung der Notwehrvoraussetzungen kann Grundgedanken der Notwehr und Rechtsgefühl zuwider laufen: - Angriffe Schuldunfähiger - Fahrlässige Angriffe - Provozierte Notwehrlage 9. Notwehr 45

Einschränkungen des Notwehrrechts Bedrohung durch 9-Jährigen Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff liegt vor Trotzdem Einschränkung Notwehrrecht Subsidiarität: Ausweichen Pflicht Begründung: Gedanke der Abwehr des Rechts gegen Unrecht spielt nicht 9. Notwehr 46

Einschränkungen des Notwehrrechts Sture Anwendung der Notwehrvoraussetzungen kann Grundgedanken der Notwehr und Rechtsgefühl zuwider laufen: - Angriffe Schuldunfähiger - Fahrlässige Angriffe - Provozierte Notwehrlage 9. Notwehr 47

Fahrlässiger Angriff - Bauleiter fährt mit seinem Range Rover rückwärts aus Baustelle hinaus und sieht die herannahenden Kinder nicht. - Fahrlässiger rechtswidriger Angriff auf das Leben der Kinder. - Baggerführer lässt Abrissbirne auf den Auto niedersausen. - Notwehrhilfe? - Problem Der Bauleiter setzt sich nicht im gleichen Masse über die Rechtsordnung hinweg wie derjenige, der bewusst in eine Menschenmenge hinein fährt. 9. Notwehr 48

Einschränkungen des Notwehrrechts Sture Anwendung der Notwehrvoraussetzungen kann Grundgedanken der Notwehr und Rechtsgefühl zuwider laufen: - Angriffe Schuldunfähiger - Fahrlässige Angriffe - Provozierte Notwehrlage 9. Notwehr 49

Provozierte Notwehr 1. Absichtsprovokation 2. Fahrlässige Provokation 9. Notwehr 50

Provozierte Notwehr 1. Absichtsprovokation Provozieren des Angriffs, UM Notwehr zu üben: - «Gans» selten - Einschränkung des Notwehrrechts - Rechtsmissbrauch 9. Notwehr 51

Provozierte Notwehr 1. Fahrlässige Provokation Angriff nicht extra herbeigeführt, aber verschuldet Darf Eric. J. Notwehr üben gegen das Würgen, nachdem er Marco M. provozierte, indem er ihn als gehörnten Ehemann darstellte? - Einschränkung Notwehrrecht - Strengere Subsidiarität - Ausweichen wird zur Pflicht Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 9. Notwehr 52

Provozierte Notwehr Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 9. Notwehr 53

Sonderprobleme - Notwehrhilfe - Angriffe Schuldunfähiger - Fahrlässige Angriffe - Provozierte Notwehrlage - Putativnotwehr Einschränkungen des Notwehrrechts Irrtum über Notwehrlage 9. Notwehr 54