Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen

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Transkript:

Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien bestimmt Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen, und ist kein öffentliches Angebot von Aktien. Bezugsangebot Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen - Alte Aktien: ISIN DE0006925001 / WKN 692500 und ISIN DE0006925027 / WKN 692502 - Neue Aktien: ISIN DE000A1TNUA7 / WKN A1TNUA - Bezugsrechte: ISIN DE000A1TNUB5 / WKN A1TNUB Die Hauptversammlung der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die Gesellschaft ) hat am 10. Dezember 2012 beschlossen, das Grundkapital in Höhe von EUR 1.200.000,00 um bis zu EUR 600.000,00 auf bis zu EUR 1.800.000,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (die Neuen Aktien ) zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. Die Gesellschaft bietet hiermit ihren Aktionären durch die Bankhaus Neelmeyer AG die Stück 600.000 Neuen Aktien im Bezugsverhältnis 2:1 das heißt zwei alte Aktien berechtigten zum Bezug von einer Neuen Aktie zum mittelbaren Bezug an. Die im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen Neuen Aktien und die im Rahmen des Mehrbezugs sowie der Privatplatzierung zugeteilten Neuen Aktien werden gemäß 186 Abs. 5 AktG von der Bankhaus Neelmeyer AG mit der Verpflichtung gezeichnet und übernommen, diese den Aktionären entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte bzw. der Zuteilung aus dem Mehrbezug im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zu einem Bezugspreis von EUR 2,50 je Neuer Aktie zu übertragen. (mittelbares Bezugsrecht). Den bezugsberechtigten Aktionären wird das Recht eingeräumt, nicht von anderen Aktionären bezogene Aktien im Wege des sog. Mehrbezugs zu erwerben. Das Bezugsangebot wird vorbehaltlich der unter dem Abschnitt Wichtige Hinweise genannten Bedingungen durchgeführt. Einbuchung der Bezugsrechte Die Bezugsrechte (ISIN DE000A1TNUB5 / WKN A1TNUB) werden für in Girosammelverwahrung gehaltene alte Aktien der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft nach dem

Stand vom 20. Mai 2013, abends (nachbörslich), durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, den Depotbanken automatisch eingebucht. Aktionäre, die effektive Aktienurkunden in Streifband- oder Eigenverwahrung halten, können ihr Bezugsrecht gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 34 über ihre Depotbank bei der Bezugsstelle ausüben. Bezugsfrist Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechtes in der Zeit vom 21. Mai 2013 bis 5. Juni 2013, 12:00 Uhr (MESZ) über ihre Depotbank bei der unten genannten Bezugsstelle während der üblichen Schalterstunden auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Bezugsmeldung bei der Bezugsstelle. Der Bezugspreis in Höhe von EUR 2,50 je Neuer Aktie muss spätestens am 5. Juni 2013 bis um 12:00 Uhr (MESZ) auf dem Konto der Bezugsstelle gutgeschrieben sein. Bezugsstelle Bezugsstelle ist die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen. Bezugsverhältnis Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2 : 1 kann auf jeweils zwei alte Aktien der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft eine Neue Aktie zum Bezugspreis bezogen werden. Darüber hinaus gewährt die Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft denjenigen Aktionären, die am Abend des 20. Mai 2013 Aktien der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft halten, ein Mehrbezugsrecht, soweit Bezugsrechte nicht ausgeübt worden sind (siehe Abschnitt Verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien durch Mehrbezug ). Bezugspreis Der Bezugspreis pro Neuer Aktie ist EUR 2,50. Bezugsrechtsinhaber, die innerhalb der Bezugsfrist ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, müssen den Bezugspreis spätestens am letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 5. Juni 2013 bis 12:00 Uhr (MESZ) (Datum des Geldeingangs bei der Bezugsstelle), über ihre Depotbank entrichten. Der rechtzeitige Zahlungseingang des Bezugspreises pro Neuer Aktie innerhalb der Bezugsfrist ist Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Bezugsrechts für die jeweiligen Neuen Aktien. Für den Bezug wird dem Aktionär die übliche Bankenprovision berechnet. - 2 -

Kein Bezugsrechtshandel Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird weder durch die Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft noch durch die Bankhaus Neelmeyer AG veranlasst werden. Ein An- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Des Weiteren wird die Bankhaus Neelmeyer AG einen An- oder Verkauf von Bezugsrechten nicht vermitteln. Die Bezugsrechte sind jedoch unter den Aktionären übertragbar. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die Notierung der alten Aktien (ISIN DE0006925001) wird nach der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft erfolgen, die voraussichtlich im August 2013 stattfinden wird. Verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien durch Mehrbezug Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien können ausschließlich von bezugsberechtigten Aktionären erworben werden. Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann dazu über seine Depotbank innerhalb der Bezugsfrist 21. Mai 2013 bis 5. Juni 2013, 12:00 Uhr (MESZ) bei der Bezugsstelle ein verbindliches Angebot zum Erwerb solcher Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis abgeben ( Mehrbezug ). Ein Mehrbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist, d.h. bis spätestens am 5. Juni 2013, 12:00 Uhr (MESZ), sowohl die Mehrbezugsanmeldung von der Depotbank als auch der vollständige Bezugspreis für den Mehrbezug bei der Bezugsstelle eingegangen ist. Für den Bezug wird dem Aktionär die übliche Bankenprovision berechnet. Sollten alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben und im Rahmen der Ausübung keine Bezugsrechtsspitzen entstehen, wäre ein Mehrbezug nicht möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien proportional der Bezugsrechte der am Mehrbezug teilnehmenden Aktionäre zueinander berücksichtigt, und zwar bis das gesamte Volumen der Kapitalerhöhung ausgeschöpft ist. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich ganzer Aktien oder eines Vielfachen davon möglich. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile kaufmännisch auf volle Aktienzahlen auf- oder abgerundet. Ein Anspruch auf Lieferung von Aktien hinsichtlich der entstehenden Aktienspitzen besteht nicht. Aufgrund des Zuteilungsschlüssels für die Mehrbezugsaktien ist die Berücksichtigung eines mehrbezugswilligen Aktionärs nur möglich, wenn jede Depotbank eines Aktionärs dessen Einzelbestand vom 20. Mai 2013, abends (nachbörslich), meldet. Eine Sammelmeldung der Aktienbestände aller mehrbezugswilligen Aktionäre durch eine Depotbank führt zwingend zu einer Nichtberücksichtigung aller betroffenen Aktionäre. - 3 -

Sollten Mehrbezugswünsche aufgrund hoher Nachfrage nicht vollständig oder aufgrund fehlerhafter Meldung der beauftragten Depotbank (z.b. fehlender Einzelaktienbestand) nicht erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Mehrbezugs zuviel geleisteten Betrag ggf. abzüglich anfallender Gebühren voraussichtlich gleichzeitig mit der Lieferung der bezogenen Neuen Aktien zinslos zurückerstattet. Börsenhandel der Neuen Aktien Die Neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird, also voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2013. Dagegen sind die alten Aktien bereits für das zum 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr gewinnberechtigt. Daher decken sich die Rechtsstellungen aus den alten Aktien und den Neuen Aktien erst nach einer etwaigen Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2012 und der Vornahme einer etwaigen Gewinnausschüttung. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung für die alten Aktien der Gesellschaft unter der ISIN DE0006925001 / WKN 692500 an der Frankfurter Wertpapierbörse wird aus diesem Grund erst zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im September 2013, erfolgen. In der Zwischenzeit ist die Zulassung und der Handel der Neuen Aktien mit einer separaten Notierung unter der ISIN DE000A1TNUA7 / WKN A1TNUA beabsichtigt. Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung, Verbriefung, Zulassung und Lieferung der Neuen Aktien Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main wird voraussichtlich bis zum 10. Juni 2013 erfolgen. Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen ( 4 Abs. 3 der Satzung). Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister werden Aktionären, die Bezugsrechte ausgeübt haben bzw. denen Aktien im Rahmen des Mehrbezugs zugeteilt wurden, die bezogenen und zugeteilten Neuen Aktien im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt werden. Die Lieferung der bezogenen und zugeteilten Aktien wird voraussichtlich am 18. Juni 2013, frühestens jedoch nach deren Börsenzulassung erfolgen. Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich spätestens am 17. Juni 2013 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 18. Juni 2013vorgesehen. Wichtige Hinweise Keine Erstellung eines Wertpapierprospekts - 4 -

Für das Angebot und die Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel wird kein Wertpapierprospekt erstellt. Das Angebot und die Zulassung der Neuen Aktien erfolgen gemäß 1 Abs. (2) Nr. 4 WpPG prospektfrei, da das Gesamtvolumen des Angebots unter dem Schwellenwert von EUR 5 Mio. bleibt. Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien Eine Pflicht zur Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien besteht weder seitens der Gesellschaft noch der Bankhaus Neelmeyer AG. Die Übernahmeverpflichtung der Bankhaus Neelmeyer AG für Neue Aktien besteht gemäß dem Übernahmevertrag nur in dem Umfang, wie Bezugsrechte bzw. Mehrbezugsrechte ausgeübt werden oder eine anderweitige Platzierung erfolgt. Die Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem Aktionäre der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft ihre Bezugsrechte bzw. Mehrbezugsrechte ausüben oder eine anderweitige Platzierung erfolgt. Sollte die Kapitalerhöhung nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, kann es dazu kommen, dass sich der relative Anteil des einzelnen ausübenden Bezugsrechtsinhabers an dem tatsächlichen Emissionsvolumen entsprechend erhöht. Anfangs geringere Liquidität der Neuen Aktien Bis zur geplanten Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung werden die Neuen Aktien separat unter einer eigenen ISIN bzw. WKN gehandelt. Die Anzahl der maximal auszugebenden Neuen Aktien beträgt 50% der bereits börsennotierten bzw. im Freiverkehr gehandelten Aktien, so dass die Neuen Aktien eine deutlich geringere Markttiefe aufweisen werden. Es besteht daher das Risiko, dass die Neuen Aktien in diesem Übergangszeitraum im Vergleich zu den alten Aktien eine erheblich geringere Liquidität aufweisen und der Kurs der Neuen Aktien nicht mit dem der alten Aktien vergleichbar oder gar identisch ist. Informationen über die Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft Interessierte Aktionäre sollten sich vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft informieren. Es wird insbesondere empfohlen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pittlermaschinenfabrik.de verfügbaren Finanzberichte und anderen Informationen zu lesen und in die Entscheidung einzubeziehen. Bedingungen Die Verpflichtungen der Bankhaus Neelmeyer AG hängen vom Eintritt verschiedener Bedingungen ab. Werden diese nicht spätestens bis zum 30. September 2013 erfüllt, ohne dass die Bankhaus Neelmeyer AG darauf verzichtet, enden die Verpflichtungen der Bankhaus Neelmeyer AG. Geschieht dies vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und damit vor Entstehung der Neuen Aktien entfällt das Bezugsangebot. In diesem Fall wird das Bezugsangebot rückabgewickelt. Im Rahmen einer solchen Rückabwicklung werden die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet. Nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erwerben - 5 -

die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht bzw. Mehrbezugsrecht ausgeübt haben, die Neuen Aktien (bzw. im Fall des Mehrbezugsrechts den ggf. quotal auf sie entfallenden Anteil) in jedem Fall zum Bezugspreis. Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine Lieferverpflichtung nicht durch Lieferung Neuer Aktien erfüllen zu können. Provision Für den Bezug bzw. Mehrbezug von Aktien wird von den Depotbanken die jeweils bankübliche Provision berechnet. Verkaufsbeschränkungen Die alten Aktien der Gesellschaft, die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ( Securities Act ) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika ( USA ) registriert. Sie werden demzufolge in den USA weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Frankfurt am Main/Langen, im Mai 2013 Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft Der Vorstand - 6 -