GOLFFACHKONGRESS 2011 HERBST ERBST2011 Daniel Witaschek Geschäftsführer Donnerstag, 9.11.2011 Bad Saarow
Die D&O-Versicherung Managerhaftung ein (un-)beherrschbares Risiko 2
Historie Als Folge des Schwarzen Freitags (25.10.1929) Verschärfung der gesetzlichen Haftung der Mitglieder von Organen in den USA. Dies führt zu den ersten D&O-Policen im anglo-amerikanischen Raum durch Lloyds-Syndikate. Ab den 60er Jahren Entwicklung zum Standardprodukt in den USA Seit Ende der 70er Jahre Beginn der weltweiten Verbreitung 1995 Markteintritt deutscher Versicherer Seit diesem Zeitpunkt rasante Verbreitung 3
Managerhaftung im Wandel Gegenwärtige Tendenz: Verschärfung der Haftung! Corporate Governance o Deutscher Corporate Governance Kodex / TransPuG / KonTraG o 10-Punkte-Programm der Bundesregierung MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen seit 01.11.2008) BilMoG (Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts / Regierungsentwurf Mai 2008) Gewachsene Klagebereitschaft (Shareholder value) 4
Gestiegene Anspruchsmentalität Zunehmende öffentliche Diskussion in den Medien Globalisierung des Umfeldes Entwicklung an den Börsen Spezialisierung von Anwälten 5
Gewachsene Klagebereitschaft Vergangenheit: Gering ausgeprägte Klagementalität; Schäden werden häufig vom Unternehmen übernommen Gegenwart: Die Bereitschaft von Anteilseignern, Unternehmensleiter und Aufsichtsorgane in Anspruch zu nehmen, hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Die Medien berichten mittlerweile nahezu täglich über Vorwürfe und Klagen gegen Manager 6
Gesetzliche Regelungen Grundlagen Entscheidungsträger & Haftung Pflichtenkatalog aus Gesetz, Satzung, Rechtsprechung PFLICHT Die gesetzlichen Vorschriften zu beachten Satzung, Geschäftsordnung und Anstellungsvertrag zu beachten Weisungen der Gesellschafter zu befolgen zur ordnungsgemäßen Organisation zur regelmäßigen Kontrolle der Finanzanlagen zur rechtzeitigen Anmeldung einer Insolvenz etc. Unüberschaubarer Gesetzesdschungel 7
Haftung begründet sich aus: Pflichtverletzung Verschulden Schaden Kausalität Grundzüge der Managerhaftung Besonders dabei zu beachten ist: Umkehr der Beweislast bei Innenansprüchen Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder eines Organs Ressortverteilung kein wirksamer Schutz vor Inanspruchnahme Persönliche, unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen 8
Grundzüge der Managerhaftung (2) Pflicht zur regelmäßigen und satzungsmäßigen Organisation der Gesellschaft Wahrung des Gesellschaftszweckes Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse Fachlich einwandfreie Unternehmensleitung Pflicht zur Verschwiegenheit und Loyalität Oberstes Gebot des ordentlichen Unternehmensleiters ist es, den Vorteil der Gesellschaft zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden. 9
Grundlagen Entscheidungsträger & Haftung (2) Beweislastumkehr (Innenansprüche): Ein Geschäftsführer hat darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten gem. 43 (1) GmbHG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre. Gesamtschuldnerische Haftung: Jedes einzelne Organmitglied muss auch Ansprüche aus Pflichtverletzungen seiner Kollegen gegen sich gelten lassen. Mangelnde Kenntnisse und Eignung für ein anderes Ressort sind hierbei irrelevant! (BGH-Urteil vom 04.11.2002 II ZR 224/00) 10
Grundlagen Entscheidungsträger & Haftung (3) Außenhaftung Haftung gegenüber sog. Dritten, z.b. Anteilseigner Lieferanten Aktionären Wettbewerbern etc. Insbesondere bei Krisensituationen/ Insolvenznaher Bereich/Insolvenz Innenhaftung Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen einzeln aufgeführte Sachverhalte Generalklauseln Immer 11
D&O-Risiken - Haftungsgefahren Manager haften, wenn der Vorstand oder der Geschäftsführer nach unzureichender Erkundigung eine ungeeignete EDV-Anlage erwirbt und dadurch erhebliche Nachbesserungen anfallen eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren lässt Waren auf Kredit verkauft, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu prüfen es unterlässt, Subventionstöpfe rechtzeitig auszuschöpfen Rechnungen ohne ausreichende Kontrollen abzeichnet durch Sorglosigkeit auf einen betrügerischen Geldanleger hereinfällt und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht Steuerklärungs- und Abführungspflichten vernachlässigt und dadurch Steuerzahlungen verspätet oder nicht in vollem Umfang an das Finanzamt abführt Werbematerial herstellen lässt, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann 12
Mögliche Schadenbereiche Ca. 80 % in den Bereichen Überwachung und Organisation (in %) 13
Man sieht sich.vor Gericht 14
Wesentliche Inhalte Die D&O-Police. ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organpersonen und eine Versicherung für fremde Rechnung gewährt Versicherungsschutz für Vermögensschäden aufgrund einer Pflichtverletzung von versicherten Personen, für die sie während der Laufzeit des Vertrages in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist Dass es sich um einen reinen Vermögensschaden handelt. 15
Die D&O-Police. Wesentliche Inhalte (2) schützt unter anderem Organe und Kapitalgesellschaften seit Januar 2003 können auch die GF von Pesonengesellschaften in Form der offenen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft (OHG u. KG) versichert werden gegen die gravierenden wirtschaftlichen Folgen bei der Inanspruchnahme aufgrund fehlerhafter oder vermeintlich fehlerhafter Management-Entscheidung. versichert werden Vorstände und Aufsichtsräte (Beiräte) und oder OHG-/KG-/GmbH-Geschäftsführer als versicherte Personen Leitende Angestellte (sofern besonders vereinbart) Versicherungsnehmer ist das Unternehmen selbst 16
Die D&O-Police. Wesentliche Inhalte (3) ist ein unverzichtbares Instrument zur Existenzabsicherung der Entscheidungsträger im Unternehmen Absicherung gegen persönliche Haftungsrisiken Schutz des Privatvermögens Schutz vor Rufschädigung Änderungs- bzw. Katastrophenrisiko 17
Materieller Umfang der Deckung Allgemeine Versicherungsbedingungen Prüfung der Haftpflichtfrage Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche (Rechtschutzfunktion) Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche 18
Materieller Umfang der Deckung (2) Allgemeine Versicherungsbedingungen Rückwärtsdeckung Vertragslaufzeit Nachmeldefrist Unbegrenzte Rückwärtsdeckung Ohne Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis von VN oder VP von bereits erfolgten Pflichtverletzungen Nachmeldefrist bis zu 3 Jahren / 5 Jahren Nachmeldefristen auch im Falle der Fusion/Übernahme des VN möglich 19
Materieller Umfang der Deckung (3) Allgemeine Versicherungsbedingungen Abwendungskosten bereits vor Eintritt eines Versicherungsfalles möglich (vorbeugende Rechtskosten) Rückforderungsverzicht bei Kosten Rechtskosten nicht sublimiert / keine reservierte Deckungssumme für Rechtskosten Automatische Mitversicherung von Tochterunternehmen Optimale Eigenschadenregelung Geringer Ausschlusskatalog 20
Materieller Umfang der Deckung (4) Wesentliche Ausschlüsse: Vorsatz Vertragsstrafen U.S.A. 21
Marktdaten Anbieter US-amerikanische Risikoträger mit stärkster Marktpräsenz (Chartis, Chubb, Liberty) Europäische Spezialversicherer (ACE, CNA, VOV) Deutsche Anbieter vor allem bei Konzernen (z.b. ALLIANZ, Zurich, HDI) Entwicklung Großschäden bzw. hohe Rückstellungen bei Konzernen (DC, Lufthansa, Deutsche Bank) Ausgleich durch verstärkte Marktdurchdringung im Mittelstand 22
Prämienermittlung Wesentliche Unternehmenskennzahlen Bilanzsumme Eigenkapitalquote Umsatz Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Weiche Faktoren Lage- und Risikobericht Zusammensetzung des Managements Sonstige Faktoren Vereinbarungen eines Selbstbehaltes hat nur untergeordnete Auswirkungen auf die Prämie 23
IMPRESSUM CONZEPTA S Assekuranzmakler GmbH Implerstr. 26 81371 München Ansprechpartner: Daniel Witaschek Tel. (089) 78 74 6-300 Fax (089) 78 74 6-301 Email: daniel.witaschek@conzeptas.eu 24
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