Betriebliche Sozialpolitik: Kreative Konzepte Qualifizierte Regelungswerke Ausgeprägte Informationsprozesse Mit Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmimitglieder in Zusammenarbeit
Praxisorientierung das schreiben wir groß Unsere Schwerpunkte Wir nehmen Stellung zu sozialpolitischen Fachfragen insbesondere zur Alterssicherung und sonstigen Vorsorge und reagieren auf aktuelle Entwicklungen mit Veröffentlichungen und Fachgesprächen. Als Sachverständige nehmen wir an Tagungen von Betriebsparteien und Tarifvertragsparteien teil. Wir erarbeiten Konzepte zur Alterssicherung und sonstigen Vorsorge. Bei ihrer Konkretisierung in tarifliche oder betrieb liche Regelungswerke leisten wir ebenso Unterstützung wie bei der praktischen betrieblichen Umsetzung. Ausstieg ohne Abstieg: Wir entwickeln gemeinsam mit unserem Kooperations partner praxistaugliche Konzepte und Lösungen für den auch gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu verkraftbaren materiellen Bedingungen. Für die Einführung oder Reorganisation der Betrieblichen Altersvorsorge setzen wir unser u.di MusterVersorgungswerk ein. Es enthält MusterVersorgungsordnungen und ergänzende Unterlagen für alle - Finanzierungsformen: Arbeitgeberfinanzierung, Arbeitnehmerfinanzierung durch Entgeltum-
wandlung, Mischfinanzierung aus Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung - Regelungsformen: Arbeitgeberregelung, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag Unsere Partner Mit seiner Arbeit fördert u.di e.v. Maßnahmen und Einrichtungen, die dem sozialen Wohl der Beschäftigten im privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereich dienen. Dazu arbeiten wir mit Betrieben/Dienststellen/Einrichtungen, Betriebsparteien, Tarifvertragsparteien und sozialen Einrichtungen zusammen. Bei Bedarf richten wir in unserem Verein für Branchen, Unternehmenszusammenhänge sowie Berufsgruppen themenbezogene Versorgungswerke ein. Mit der ver.di Service GmbH als dem opera tiven Träger des ver.di Mitgliederservice arbeiten wir auf dem Gebiet der Vorteilsregelungen für Gewerkschafts mitglieder im Bereich Vorsorge gerade auch im Zusammenhang mit Tarifverträgen zusammen.
Verlässlichkeit da stehen wir für Unsere Vorgehensweise Unsere Vorgehensweise orientiert sich an drei Leitlinien: Für die Entwicklung von Vorsorgelösungen erarbeiten wir kreative Konzepte. Wir unterstützen beim Erstellen qualifizierter Regelungswerke. Wir stellen ausgeprägte Informationsprozesse sicher. Schwarz auf Weiß: Wir können es u.di e.v. ist gerichtlich zugelassener Rentenberater und im Rechtsdienstleistungsregister registriert. In dieser Funktion konzen trieren wir uns auf unsere unterstützenden Aufgaben bei der tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Gestaltung der Betrieb lichen Altersvorsorge. Hierfür bescheinigt uns die Aufnahme im Rechtsdienstleistungsregister besondere Sachkunde und Qualifikation.
Betriebliche Altersvorsorge Gewerkschaften und Betriebsräte bestimmen mit. Höchste Zeit also, sich auf den Weg zu machen.
Vorteilsregelungen das können wir Zusammenarbeit mit der ver.di Service GmbH Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder sind gefragt, gerade auch im Zusammenhang mit Tarifverträgen. u.di e.v. hat dieses Feld in den letzten Jahren intensiv beackert und gemeinsam mit der ver.di Service GmbH der operativen Trägerin des ver.di- Mitgliederservice zwei Konzepte erarbeitet. Erstes Konzept Vorteilsregelung des ver.di Mitgliederservice bei der Umsetzung eines tarifvertraglichen Anspruchs: Hierbei geht es darum, dass bei der Umsetzung eines tarifvertraglichen Anspruchs die ver.di-mitglieder eine Besserstellung als die Unorganisierten und Fremdorganisierten erhalten, zum Beispiel bei der Entgeltumwandlung. Hierzu wird der Arbeitgeber nicht benötigt. Zweites Konzept Besserstellung von ver.di- Mitgliedern durch Vereinbarung zwischen ver.di und Arbeitgeber und Umsetzung über die ver.di Service GmbH: Hier wird zwischen ver.di und dem Arbeitgeber mit einer Differenzierungsklausel die Vorteilsregelung vereinbart.
Das kann zum Beispiel eine Besserstellung der ver.di-mitglieder bei der Betrieblichen Altersvorsorge sein oder die Übernahme der Kosten für eine Zusatzkrankenversicherung insbesondere um die hohe Eigenbelastung beim Zahnersatz in den Griff zu bekommen. Besonders interessant an diesem Konzept ist die Regelung in einer Schuldrechtlichen Vereinbarung zugunsten Dritter (ver.di Mitglieder) und die Umsetzung über die ver.di Service GmbH.
Betriebliche Altersvorsorge das können wir Die Aktualität einer zusätzlichen Alterssicherung Vorsorgen für s Alter ist heute eine mehr fache Aufgabe: Es gilt: - Erstens die zur Sicherung des Lebensstandard nicht ausreichende gesetzliche Rente um einen weiteren Versorgungs anspruch zu ergänzen - zweitens die sinkende Nettorente auf zufangen und - drittens angesichts der Rente mit 67 einen früheren auch gleitenden Übergang in die Rente zu finanzieren Modellrechnungen besagten in der Vergangenheit: nach 45 Versicherungsjahren kann mit einer Durchschnittsrente von rund 70 Prozent des Nettoeinkommens gerechnet werden. Tatsächlich erreichte nur etwa die Hälfte der Männer und lediglich jede zwanzigste Frau dieses Niveau. Dieses Verhältnis zwischen letztem Netto-Arbeitseinkommen und Rentenhöhe wird sich weiter spreizen.
Durch die Rentenreform 2001 (Altersvermögensgesetz) soll das Rentenniveau bei der Durchschnittsrente langfristig sinken. Seither wird die gesetzliche Rente zur Basisabsicherung. Nicht mehr das traditionelle Leitbild der Sicherung des Lebensstandards sondern ein stabiles Beitragsniveau ist die neue Zielgröße der Rentenpolitik. Mit dem Rentenversicherungs-Nach haltigkeitsgesetz (2004) wird das Tor für weitere Absenkungen des Rentenniveaus weit geöffnet. Künftig richtet sich die Rentenanpassung im Wesentlichen nach dem Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern: Sinkt die Zahl der Beitragszahler, sinkt auch die Rentenanpassung und umgekehrt. Die Rentenreform 2004 (Alterseinkünftegesetz) hat die nachgelagerte Besteuerung eingeführt, die schrittweise zur Steuer befreiung der Beitragszahlungen und zur Steuerpflicht der Leistungen führt mit sinkenden Nettorenten. Das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz (2007) hebt die Regel altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2012 schrittweise vom 65. auf das voll - en dete 67. Lebensjahr an: Wird die Altersrente durch langjährig Ver sicherte (Wartezeit 35 Versiche rungs jahre) möglich ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen, führt das zu erheblichen Rentenverlusten.
Zusammengefasst: Versorgungslücken und mögliche Rentenverluste können zu einer beachtlichen Unterdeckung des Alters einkommens führen und damit zu erheb lichen Einschränkungen des im Erwerbs leben erworbenen Lebensstandards: Dieser Unterdeckung kann mit der zusätzlichen Alterssicherung wirkungsvoll begegnet werden. Beste Regelungsform: Tarifverträge zur Betrieblichen Altersvorsorge Für die Gestaltung des Arbeitslebens sind die Gewerkschaften zuständig. Die Betriebliche Altersvorsorge ist Teil der Arbeitsbedingungen. Die Gewerkschaften sollten dieses sozialpolitisch bedeutende und bei den Beschäftigten prestigeträchtige Feld nicht als freiwillige Sozialleistung den Unternehmen überlassen, sondern wo immer dies möglich ist durch Tarifverträge regeln und damit der Betrieblichen Altersvorsorge die Qualität einer verpflichtenden betrieblichen Sozialleistung geben.
In diesem Fall wird von den Beschäftigten die Betriebliche Altersvorsorge als Leistung anerkannt, die von der Organisation beim Unternehmen erreicht worden ist. Der Imagegewinn und die Bindungswirkung landen nicht nur beim Unternehmen, sondern insbesondere auch bei der Gewerkschaft. Fazit: Die Regelung der Betrieblichen Altersvorsorge durch Tarifverträge ist einerseits für die Beschäftigten eine attraktive Lösung und bewirkt andererseits einen hohen Wirkungsgrad bei der gewerkschaftlichen Mitgliederbindung und Mitgliede rgewinnung.
Betriebliche Sozialpolitik: Da kennen wir uns aus Zweck und Aufgabe von u.di e.v. ist die Förderung betrieblicher Sozialpolitik im privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereich, insbesondere auf den Gebieten Alterssicherung und sonstige Vorsorge. Zentral sind dabei die Informations- und Unterstützungsfunktionen zur Entwicklung anspruchsvoller Vorsorgelösungen. Als gerichtlich zugelassener Rentenberater sind wir der kompetente Partner für die Gestaltung der Betrieblichen Altersvorsorge. Weitere Informationen Unsere Arbeit und Konzepte stellen wir gerne auch ausführlich vor. Bitte wenden an: u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.v. Industriestraße 24 70565 Stuttgart Telefon: 0711. 78 13 815 Fax: 0711.78 13 823 E-Mail: stuttgart@u-di.de www.u-di.de Verantwortlich: Willi Mück, Vorsitzender u.di e.v.