Verhandlungsschrift über die Sitzung des. Gemeinderates

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Marktgemeinde Lfd.Nr.01/2011 2002 Großmugl Seite: 01-1- Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 15.März 2011 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Beginn: 19.00 Uhr Die Einladung erfolgte am Ende: 20.15 Uhr 7.3.2011 durch Kurrende/e-mail Anwesend waren: Bürgermeister: Karl Lehner Vizebürgermeister: Ing. Johannes Weinhappl Geschf.Gemeinderäte: Dr. Rudolf Simmer Leopold Kleedorfer Franz Sigl Ing.Christoph Mitterhauser Helmut Seibert GR Johann Jellinek GR Franz Novotny GR Hermann Hainz GR Rudolf Erdner, GR Leopold Kaufmann GR Harald Teufelhart GR Erika Hübl GR Franz Hübl GR Elisabeth Petschinka GR Günter Haslinger GR Erich Muth Anwesend waren außerdem: AL Ernst Chromy, Schriftführer Entschuldigt abwesend waren: GR Robert Schuster Unentschuldigt abwesend waren ------ Vorsitzender: Bgm. Karl Lehner Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig

Verlauf der Sitzung: -2- Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls vom 7.12.2010 2. Grundverkauf Herzogbirbaum - Forstweg 3. Grundverkauf Ottendorf a) Kleedorfer b) Bachl/Hein 4. Grundverkauf Großmugl a) Hosman b) Killian c) Urban 5. Grundverkauf Roseldorf Wiesböck 6. Vermietung Gemeindewohnung 7. Vermietung Postamtsräumlichkeiten 8. Verpachtungen Roseldorf 9. Gemeindegrundbenützung a) Wassergen.Ottendorf b) ÖVP-Geitzendorf 10. Gebührenanpassung Nachmittagsbetreuung 11. Kindergarten-Auftragsvergaben 12. Gemeindeamt Büroumgestaltung 13. Bericht über Gebarungsprüfungen 14. Rechnungsabschluß 2010 Der Bürgermeister eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die erschienenen Gemeinderäte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingehen in die Tagsordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass drei Dringlichkeitsanträge vorliegen, welcher vom Vorsitzenden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden. Die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages von Bgm. Karl Lehner betreffend die Verpachtung von weiteren Gemeindeflächen in der KG Roseldorf wird bei 1 Stimmenthaltung (GR Franz Hübl) beschlossen und unter TOP 8b und 8c behandelt. Die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages von Bgm. Karl Lehner betreffend die Benützung von Gemeindegrund für die Verlegung von Kanal-u.Wasserleitungen durch die Konsenswerberin Monika Killian in Großmugl wird einstimmig beschlossen und unter TOP 9c behandelt. Die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages der U.B.L GR-Fraktion betreffend Heizkostenzuschuß wird bei 5 Zustimmungen mit 13 Gegenstimmen (gesamte ÖVP-Fraktion) abgelehnt. TOP 1: Genehmigung des Protokolls vom 7.12.2010 Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll über die GR-Sitzung vom 7.12.2010 kein Einwand erhoben wird, das Protokoll gilt daher als genehmigt. TOP 2: Grundverkauf Herzogbirbaum - Forstweg Der Bgm. verliest das Ansuchen der Erzdiözese Wien und erläutert die Grundstückssituation mittels OH-Folie. Nach kurzer Beratung stellt er den Antrag, der Gemeinderat möge folgenden Beschluß fassen: Ein Verkauf der Wegparzellen 1603 und 1612 in der KG Herzogbirbaum an die Erzdiözese Wien soll nicht erfolgen, gegen einen Anschluß des neu zu errichtenden Forstweges an das öffentl. Gut (Weg) bzw. Ausbau desselben besteht seitens der Marktgemeinde Großmugl kein Einwand.

TOP 3: Grundverkauf Ottendorf -3- a) Kleedorfer Christian u. Magdalena Der Bgm. bringt dem GR das Ansuchen der Eheleute Kleedorfer vom 29.11.2010 zur Kenntnis. Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde ein Teilgrundstück der Parz. 39 KG Ottendorf verkauft, ist eine beabsichtigte Vereinigung mit der Parz. 755 KG Herzogbirbaum erst nach Änderung der KG Grenze möglich. An Hand einer Plandarstellung wird die Situation erläutert. Nach eingehender Beratung stellt der Vorsitzende den Antrag, der GR möge beschließen die KG-Grenze zwischen den KGn Ottendorf und Herzogbirbaum gem. vorl. Plan so zu verlegen, dass das Grundstück Nr. 755, dzt. in der KG Herzogbirbaum, künftig in der KG Ottendorf liegt. Event. Kosten dieser Maßnahme gehen zu Lasten der Konsenswerber Kleedorfer.. Weiters beantragt der Bgm. folgenden GR-Beschluß zu fassen: Unter der Voraussetzung der Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer beschließt der GR, den Eheleuten Christian und Magdalena Kleedorfer aus Ottendorf 14, eine noch zu vermessenden Teilfläche der Parz.Nr. 39 KG Ottendorf, bis zu Widmungsgrenze zum Kaufpreis von 32.- pro m² zu verkaufen. Gemeinsam mit der Parz. 755 sollen zwei Bauplätze entstehen, welche im Teilungsplan unter Berücksichtigung einer event. straßenseitigen Abtretung dargestellt werden. Für den rechtsseitigen Bauplatz ist folgendes Wiederkaufsrecht grundbücherlich sicherzustellen: Die kaufende Partei räumt der verkaufenden Partei für den Fall, als sie ob dem Vertragsobjekt nicht binnen fünf Jahren ab dem heutigen Tag mit dem Bau eines Wohnhauses beginnt und dieses Wohnhaus nicht binnen weiterer zwei Jahre vollendet oder nicht unmittelbar nach Vollendung des Wohnhauses ihren Hauptwohnsitz in diesem Wohnhaus bleibend bezieht und dieses Wohnhaus zum Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen macht oder das Vertragsobjekt vor Fertigstellung dieses Wohnhauses und vor Errichtung des Hauptwohnsitzes ohne Zustimmung der verkaufenden Partei aus welchen Rechtstitel auch immer weiterveräussern sollte, das Wiederkaufsrecht ein und die verkaufende Partei nimmt diese Wiederkaufsrechtseinräumung vertragsmäßig an. Als Wiederkaufspreis für den Fall der Ausübung des vorstehend näher erwähnten Wiederkaufsrechtes wird der vereinbarte Kaufpreis, 32.- pro m², vereinbart. Sämtliche Kosten die durch dieses Rechtsgeschäft entstehen (Teilungsplan, Verbücherung, Aufschließungskosten etc.) tragen die Käufer. b) Bachl/Hein Der Bgm bringt dem GR das Ansuchen von Bettina Bachl und Jürgen Hein um Ankauf der gemeindeeigenen Bauparzelle 121/7 in der KG Ottendorf zur Kenntnis. Nach Erläuterungen der Grundstückssituation mittels OH-Folie stellt der Bgm. den Antrag, der GR möge beschließen das Grundstück Nr. 121/7 KG Ottendorf an Fr. Bettina Bachl, 2115 Gebmanns 49 und Hrn. Jürgen Hein, 2111 Untermallebarn 83, zum Preis von 32.-pro m² zu verkaufen. Aufschließungskosten kommen gesondert zur Vorschreibung.

-4- Folgendes Wiederkaufsrecht ist in den Kaufvertrag aufzunehmen: Die kaufende Partei räumt der verkaufenden Partei für den Fall, als sie ob dem Vertragsobjekt nicht binnen fünf Jahren ab dem heutigen Tag mit dem Bau eines Wohnhauses beginnt und dieses Wohnhaus nicht binnen weiterer zwei Jahre vollendet oder nicht unmittelbar nach Vollendung des Wohnhauses ihren Hauptwohnsitz in diesem Wohnhaus bleibend bezieht und dieses Wohnhaus zum Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen macht oder das Vertragsobjekt vor Fertigstellung dieses Wohnhauses und vor Errichtung des Hauptwohnsitzes ohne Zustimmung der verkaufenden Partei aus welchen Rechtstitel auch immer weiterveräussern sollte, das Wiederkaufsrecht ein und die verkaufende Partei nimmt diese Wiederkaufsrechtseinräumung vertragsmäßig an. Als Wiederkaufspreis für den Fall der Ausübung des vorstehend näher erwähnten Wiederkaufsrechtes wird der vereinbarte Kaufpreis, 32.- pro m², vereinbart. Sämtliche Kosten welche mit diesem Rechtsgeschäft verbunden sind, trägt der Käufer. TOP 4: Grundverkauf Großmugl a) Hosmann Christian Der Bgm. bringt dem GR das Ansuchen des Herrn Christian Hosman um Ankauf einer Teilfläche der Parz. 456/1 in der KG Großmugl im seitlichen und hinteren Bereich seiner Parz. 451 zur Kenntnis. Nach eingehender Erläuterung mittels Planvorlage durch Vizebgm.Weinhappl stellt der Bgm. den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, Herrn Christian Hosman, Leeberggasse 17, 2002 Großmugl, einen noch zu vermessenden Teil des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 456/1 KG Großmugl im Ausmaß von ca. 40 m² zu verkaufen. Gem. vorliegender Planskizze soll die linke Grundstücksgrenze mittig zwischen den Grundstücken 450 und 451 bis zum Grundstück 458 verlaufen. Strassenseitig verläuft die Grenze in gedachter Verlängerung der Grundgrenze der Parz. 449. Rechtsseitig verläuft die künftige Grundgrenze in Verlängerung der bestehenden Grundgrenze des Grundstückes 451 bis zum Grundstück 458. Anschließend ist das Trennstück mit dem Grundstück 451 zu vereinigen. Ein Teilungsplanentwurf eines befugten Geometers ist vor Erstellung des Kaufvertrages vorzulegen. Der Kaufpreis beträgt 32.- pro m². Sämtliche Kosten der Grundabteilung und der Verbücherung dieses Rechtsgeschäftes sowie event. Ergänzungsabgaben gehen zu Lasten des Käufers. b) Killian Monika, Anton Hauer Straße 1, Niederhollabrunn Der Bgm. bringt dem GR das Ansuchen von Frau Monika Killian um Ankauf einer Teilfläche der Parz. 460 in der KG Großmugl im seitlichen und hinteren Bereich ihrer Parz. 466 zur Kenntnis. Nach eingehender Erläuterung mittels Planvorlage durch Vizebgm.Weinhappl stellt der Bgm. den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, Frau Monika Killian, Anton Hauer Straße 1, 2004 Niederhollabrunn, einen noch zu vermessenden Teil des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 460, KG Großmugl im Ausmaß von ca. 30 m² zu verkaufen. Die linksseitige Grundgrenze verläuft in einem Abstand von 1,5m von der dzt. Grundgrenze der Parz. 466 bis zum Grundstück 1105, die rechtsseitige Grundgrenze verläuft in Verlängerung der Grundgrenze von Parz. 466 bis zum Grundstück 1105. Anschließend ist das Teilstück mit dem Grundstück Nr. 466 zu vereinigen. Ein Teilungsplanentwurf eines befugten Geometers ist vor Erstellung des Kaufvertrages vorzulegen. Der Kaufpreis beträgt 32.- pro m². Sämtliche Kosten der Grundabteilung und der Verbücherung dieses Rechtsgeschäftes sowie event. Ergänzungsabgaben gehen zu Lasten der Käuferin.

-5- c) Lorenz Urban, Roseldorf 54 Der Bgm. bringt dem GR das Ansuchen von Herrn Lorenz Urban um Ankauf einer Teilfläche der Parz. 460 in der KG Großmugl im seitlichen und hinteren Bereich seiner Parz. 464 und 465 zur Kenntnis. Nach eingehender Erläuterung mittels Planvorlage durch Vizebgm. Weinhappl stellt der Bgm. den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, Herrn Lorenz Urban, 2002 Roseldorf 54, einen noch zu vermessenden Teil des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 460 KG Großmugl im Ausmaß von ca. 100 m² zu verkaufen. Die linksseitige Grundgrenze verläuft in Verlängerung der Grundgrenze von Parz. 466 bis zum Grundstück 1105. Die rechtsseitige Grundgrenze verläuft neben Grundstück Nr. 461 bis Grundstück Nr. 1105. Die vordere Grundstücksgrenze verläuft in Verlängerung der Grundgrenzen von 466 und 464. Abschließend sind die Grundstücke 464, u. 465 mit dem neu zu vermessenden Teilstück zu vereinigen. Ein Teilungsplanentwurf eines befugten Geometers ist vor Erstellung des Kaufvertrages vorzulegen. Der Kaufpreis beträgt 32.- pro m². Sämtliche Kosten der Grundabteilung und der Verbücherung dieses Rechtsgeschäftes sowie event. Ergänzungsabgaben gehen zu Lasten des Käufers. TOP 5: Grundverkauf Roseldorf Mag. Maria Wiesböck-Urban, Roseldorf 54 Der Bgm. bringt dem GR das Ansuchen von Fr. Mag. Maria Wiesböck-Urban um Ankauf des Grundstückes Nr. 112 in der KG Roseldorf zur Kenntnis und erläutert die Grundstückssituation mittels vorliegender Plandarstellung. Danach stellt er den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen dem Ansuchen dzt. nicht näher zutreten, da sich im Bereich dieses Grundstückes ein öffentlicher Regenwasserkanal befindet. Der Antrag wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (GR Franz Hübl. GR Erika Hübl) beschlossen. TOP 6: Vermietung Gemeindewohnung Der Bgm. berichtet, dass Herr Walter Schneps den Mietvertrag über die Gemeindewohnung Marktplatz 23/6 in Großmugl aufgekündigt hat und stellt den Antrag, der GR möge folgenden Beschluß fassen: Die Vermietung der freigewordenen Gemeindewohnung in Großmugl Marktplatz 23/6 ist in den amtlichen Nachrichten der Marktgemeinde Großmugl öffentlich auszuschreiben. Spätester Abgabetermin für die Bewerbungen ist der 30.4.2011. Mit dem neuen Mieter ist ein befristeter Mietvertrag abzuschließen. Die indexgesicherte Monatsmiete beträgt 350.- zuzügl. Betriebskosten und Ust. TOP 7: Vermietung der Postamtsräumlichkeiten Der Bgm. bringt dem GR das Ansuchen der Bestattungsfirma Trauerhilfe um Anmietung der ehemaligen Postamtsräume zur Kenntnis. Nach eingehenden Erläuterungen stellt der Bgm. den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen die ehemaligen Räumlichkeiten des Postamtes in Großmugl an die Bestattungsfirma Trauerhilfe, Inh. Maria-Anna Frittum, Hauptplatz 41, 2041 Wullersdorf zu vermieten. Der Mietvertrag ist auf 5 Jahre befristet unter der Bedingung abzuschließen, dass auf dem Standort eine Halbtagskraft beschäftigt wird, und die Räumlichkeiten nur für Bürozwecke genutzt werden. Der mtl. Mietzins beträgt indexgesichert mtl. 5.- pro m² mind. jedoch 350.- zuzüglich anteilige Betriebskosten und Ust.

-6- TOP 8. Verpachtung Roseldorf Ackerflächen a) Schmöllerl Gerhard Der Bgm. erläutert mittels Planskizze die Situation und stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, Herrn Gerhard Schmöllerl aus Roseldorf 27, eine Teilfläche der Parz. 270/1, KG Roseldorf im Ausmaß von 0,4342 ha lt. Plan zu verpachten. Der jährliche Pachtzins beträgt 260.- pro ha. Der Pachtvertrag wird für die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen. GR Franz Hübl kritisiert, dass die Unterlagen zu diesem TOP zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht komplett waren, insbesondere, dass kein entsprechendes Ansuchen vorlag. b) Maurer Anna, Roseldorf Der Bgm. erläutert seinen Dringlichkeitsantrag und die Empfehlung des Ortsbauernrates von Roseldorf, die von Hrn. Brandl zurückgelassene Ackerfläche der Parz. 390 an Frau Anna Maurer aus Roseldorf zu verpachten und stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, Frau Anna Maurer, Roseldorf 15, eine Teilfläche der Parz. 390 KG Roseldorf, im Ausmaß von 1,0000 ha zu verpachten, sodaß Frau Maurer nunmehr Pächterin der gesamten Parzelle 390 ist. Der jährliche Pachtzins wird an den Pachtzins für die bereits gepachtete Teilfläche angepasst und ist erstmalig im Herbst 2011, trotz Pachtung ab März 2011 in der Höhe des gesamten jährlichen Pachtzinses zu entrichten. c) Forstner Leopold, Roseldorf Der Bgm. bringt dem Gemeinderat die Vergabeempfehlung des Ortsbauernrates von Roseldorf zur Kenntnis und stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen das Grundstück Nr. 704/2 KG Roseldorf im Ausmaß von 0,0900 ha an Herrn Leopold Forstner, Roseldorf 30 zu verpachten. Der jährliche Pachtzins beträgt 260.- pro ha und ist erstmalig im Herbst 2011, trotz Pachtung ab März 2011 in der Höhe des gesamten jährlichen Pachtzinses zu entrichten. Zu den TOP 8b und 8c kritisiert GR Franz Hübl die Unvollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt seiner Einsichtnahme, insbesondere die fehlenden Unterschriften des Ortsbauernrates von Roseldorf. TOP 9: Gemeindegrundbenützung a) Wassergenossenschaft Ottendorf Der Vorsitzende bringt dem GR das Ansuchen der Wassergenossenschaft Ottendorf um Benützung der Wegparzelle 195 in der KG Ottendorf durch Verlegung einer Drainageleitung zur Kenntnis. OV GGR Leopold Kleedorfer erläutert mittels OH-Planfolie die Grundstückssituation. Danach stellt der Bgm. den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen der Wassergenossenschaft Ottendorf die Querung der Wegparz. 195, KG Ottendorf im Bereich der Grundstücke 300 und 212 mittels Bohrung durch eine Fachfirma für die Verlegung einer Drainagequerung zu erlauben. Eventuelle Schäden an der asphaltierten Oberfläche des Weges gehen zu Lasten die Wassergenossenschaft.

b) ÖVP-Geitzendorf -7- Das Ansuchen der ÖVP-Geitzendorf um Aufstellung einer Info-Tafel im Bereich der Bushaltestelle Geitzendorf auf Gemeindegrund wird dem GR unter Vorlage eines Lageplanes zur Kenntnis gebracht. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge beschließen, der ÖVP-Geitzendorf die Aufstellung einer Informationstafel im Ausmaß von 1,5 x 1 m auf dem Grundstück Nr. 404 im Bereich der Bushaltestelle Geitzendorf gem. vorl. Skizze zu genehmigen. Auf die Vorschreibung der Gebrauchsabgabe wird verzichtet. Der Antrag wird bei 2 Stimmenthaltungen (GR Franz Hübl, GR Erika Hübl) mehrheitlich beschlossen. c) Killian Monika, Niederhollabrunn Der Bgm. bringt das Ansuchen von Fr. Monika Killian um Erlaubnis zur Verlegung von Wasser-u. Kanalleitungen auf dem Gemeindegrundstück 460 in der KG Großmugl zur Kenntnis. Vizebgm. Weinhappl erläutert mittels Plan die Grundstückssituation. Danach stellt der Bgm. den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen Frau Monika Killian aus Niederhollabrunn, A.Hauerstr.1, die Verlegung einer Wasser-u. einer Schmutzwasserleitung auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 460, KG Großmugl bis zum Grundstück Nr. 466 zu genehmigen. Die Verlegearbeiten sind gemeinsam mit den in diesem Bereich geplanten Verlegearbeiten von Stromkabel und Regenwasserkanal durchzuführen. Ein detaillierter Verlegeplan ist seitens der ausführenden Firma der Gemeinde vorzulegen. Sämtliche Kosten der Verlegung, insbesondere eventueller Künettensetzungen, sind vom Bauwerber zu tragen. TOP 10: Gebührenanpassung -Nachmittagsbetreuung Der Vorsitzende erläutert die notwendige Gebührenanpassung und stellt den Antrag, der GR möge den vorliegenden Entwurf der verbindlichen Vereinbarung betreffend schulische Nachmittagsbetreuung beschließen. Die darin enthaltenen Kostenbeiträge sind an die Richtsätze des Landes gebunden und werden bei deren Erhöhung automatisch halbjährlich angepasst. TOP 11: Kindergartenneubau -Auftragsvergaben Der Bgm. berichtet, dass im Zuge der Errichtung des Kindergartenneubaues weitere Auftragsvergaben notwendig sind und stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen folgende Aufträge für den Kindergartenneubau zu vergeben: Firma Gewerk Anbotssumme Fa. Bauelemente Wagner Mob.Trenn-Schiebewand Beweg.Raum 8.750.- Fa. Schindl GmbH WC-Trennwand 3.500.- Fa. Zach Maschinenbau Schlosserarbeiten innen 14.288.- Fa.Johannes Schober Innenverglasung 15.266.- Fa Graf Holzbau GmbH Dach 7.407,86 - - Innengeländer 7.691,49 Fa. Strabag Außenanlage strassenseitig 23.540,43 80.443,78 Nach Beantwortung einiger Anfragen wird der Antrag einstimmig beschlossen.

-8- TOP 12: Büroumgestaltung Gemeindeamt: Der Bgm. erläutert die beabsichtigten u. erforderlichen Umgestaltungen in der Gemeindekanzlei. Er legt verschiedene Kostenvoranschläge für die Errichtung einer Glastrennwand mit Tür und eines Beratungspultes vor. Nach eingehender Beratung und Beantwortung einiger Anfragen stellt der Bgm. den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen den Eingangsbereich im Gemeindeamt derart umzugestalten, dass ein eigener Parteienverkehrsbereich unter Wahrung einer Diskretzone entsteht. Ebenfalls soll ein eigener Bürgermeister- und Beratungsbüroraum gestaltet werden. Die Anschaffungskosten der erforderlichen Glastrennwand und eines Beratungspultes gem. den vorl. Kostenvoranschlägen betragen 7115.-. Der Antrag wird bei 1 Stimmenthaltung (GR Franz Hübl) mehrheitlich beschlossen. TOP 13: Berichte über Gebarungsprüfungen Der Obmann des Prüfungsausschusses bringt dem Gemeinderat die Protokolle über die Sitzungen des Prüfungsausschusses vom 16.11.2010, 10.12.2010 und 14.3.2011 vollinhaltliche zur Kenntnis. TOP 14: Rechnungsabschluß 2010 GGR Dr. Simmer erläutert mittels PC-Präsentation ausführlich den Rechnungsabschluß 2010 und stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Rechnungsabschluß der Marktgemeinde Großmugl für das Haushaltjahr 2010 genehmigen. Der Bürgermeister berichtet über die Landesauszeichnungen welche durch den Hrn. LH Dr. Pröll an Herr Vizebgm.a.D. Johann Mayr, und GR a.d. Matthias Höselmeyer am 1.3.2011 überreicht wurden, dankt den Gemeinderäten für ihr Erscheinen und schließt die GR-Sitzung. Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am...2011 genehmigt...... Bürgermeister Schriftführer... Gemeinderäte