GEMEINDE 2123 KREUTTAL Nr: 5/2017

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Transkript:

GEMEINDE 2123 KREUTTAL Nr: 5/2017 S I T Z U N G S P R O T O K O L L über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kreuttal am Montag, den 16. Oktober 2017 im Gemeindeamt in Hautzendorf Beginn: 20:00 Uhr Ende: 22:00 Uhr Die Einladung zu dieser Gemeinderatssitzung erfolgte am 10. Oktober 2017 per E-Mail bzw. per Fax. GEMEINDERÄTE 1. KOLLER Markus 11. entschuldigt 2. ESSL Rudolf 12. MARCHESANI Katharina 3. DIEWALD Karl 13. TITLBACH-SUPPER Mag. Martina 4. WESTERMAYER Rudolf 14. EL-DAHTOURI Salah 5. SCHMID Maria 15. KOHLFOCK Josef 6. KELLNREITNER Dr. Roman 16. CZECH Alfred jun. 7. entschuldigt 17. ESSL Ing. Elisabeth 8. entschuldigt 18. KRAFT Andrea 9. HORVATH Andrea 19. STROHMAYER Andreas 10. entschuldigt AUSSERDEM WAREN ANWESEND: 1. SPITZER Waltraud, Schriftführerin ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: 1. KRAUS Josef 2. LINHART Ernst 3. CHALOUPKA Rudolf 4. STARNBERGER Stefan NICHT ENTSCHULDIGT WAREN: ---------- VORSITZENDER: Bürgermeister KOLLER Markus Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16. Oktober 2017 Seite - 2 - TAGESORDNUNG: Öffentliche Tagesordnungspunkte Pkt. 1) Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Pkt. 2) Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2017 Pkt. 3) Kassaprüfung vom 10. Oktober 2017 Pkt. 4) Unterfertigung Mietvertrag - Nahversorger Pkt. 5) Unterfertigung Mietvertrag Wohnung im Arzthaus Pkt. 6) Vermessung Peham, KG Hautzendorf Pkt. 7) Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut, KG Hautzendorf Pkt. 8) Grundsatzbeschluss Neuerrichtung eines zweigruppigen Kindergartens in Unterolberndorf Pkt. 9) Beauftragung von Architekten zur Entwurfserstellung des neuen Kindergartens Pkt. 10) Sondernutzungsvereinbarung, KG Unterolberndorf Pkt. 11) Ernennung eines Kulturreferenten ab 1. 1. 2018 Pkt. 12) Grundankauf ÖBB, KG Hautzendorf Pkt. 13) Abänderung Förderung Studierende Pkt. 14) Ansuchen um Unterstützung, FF Hornsburg Nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt Pkt. 15) Stellenausschreibung Bauamt Pkt. 16) Kostenrefundierung an Postpartner Öffentlicher Tagesordnungspunkt Pkt. 17) Berichte **************************************************************************************************** VERLAUF DER SITZUNG: ÖFFENTLICHE TAGESORDNUNGSPUNKTE Zu Pkt. 1) Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Koller eröffnet die heutige Gemeinderatssitzung, begrüßt alle Gemeinderäte, und die Schriftführerin, Frau Spitzer. Die Gemeinderäte Linhart, Kraus, Chaloupka und Starnberger haben sich für die heutige Gemeinderatssitzung entschuldigt. Zu Pkt. 2) Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2017 Bürgermeister Koller berichtet, dass das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2017 jedem Mitglied des Gemeinderates in Kopie zur Verfügung gestellt wurde. Da bis zum heutigen Tag keine Einwendungen eingegangen sind, gilt das Protokoll als genehmigt. Zu Pkt. 3) Kassaprüfung vom 10. Oktober 2017 Bürgermeister Koller berichtet, dass am 10. Oktober 2017 im Gemeindeamt in Hautzendorf eine Kassaprüfung stattgefunden hat und ersucht die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau GR Andrea Horvath, dem Gemeinderat über das Ergebnis der angesagten Kassaprüfung zu berichten. GR Horvath berichtet, dass der Bargeldbestand überprüft und folgender Kassastand ermittelt wurde: Bargeldbestand per 10.10.2017 382,92 Girokonto Nr. 500.504 bei der Raika Wolkersdorf per 10.10.2017 18.755,95 Istbestand gesamt 19.138,87 Bürgermeister Koller dankt Frau GR Horvath für den Bericht.

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2017 Seite - 3 - Zu Pkt. 4) Unterfertigung Mietvertrag Nahversorger Wie bereits bekannt, wurde der Nahversorger in Hautzendorf vergangene Woche eröffnet. Ein entsprechender Mietvertrag Gemeinde-Nahversorger wurde in Zusammenarbeit mit Notar Neubauer (Dr. Reisinger) erstellt. Die monatliche Miete ist indexangepasst und beträgt derzeit Euro 390,00, (errechnet aus 1/3 der Investitionskosten auf 25 Jahre) exkl. Betriebskosten inkl. 20 % Ust. Das Mietverhältnis wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und beginnt am 1. November 2017. Die Räumlichkeiten des Ladens betragen rund 100 m². Der Gemeinderat möge den vorliegenden Mietvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Kreuttal und Frau Tanja Salomon, betr. die Räumlichkeiten des Nahversorgers in 2123 Hautzendorf, Hauptstraße 78, genehmigen. Die monatliche Miete ist indexangepasst und beträgt derzeit monatlich Euro 390,00 exkl. Betriebskosten inkl. 20 % Ust. Zu Pkt. 5) Unterfertigung Mietvertrag Wohnung im Arzthaus Der befristete Mietvertrag mit Frau Karina Loibl im Arzthaus in 2123 Unterolberndorf, Sonnleitengasse, läuft mit 31. Oktober 2017 aus. Es soll ein gleichlautender Mietvertrag wieder befristet auf ein Jahr vom 1. November 2017 bis 31. Oktober 2018 abgeschlossen werden. Herr Dr. Reisinger, Notariat Dr. Neubauer, hat einen entsprechenden Mietvertrag ausgearbeitet, der zur Beschlussfassung und Unterfertigung vorliegt. Der Gemeinderat möge den vorliegenden Mietvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Kreuttal und Frau Karina Loibl befristet für die Zeit von 1. November 2017 bis 31. Oktober 2018 für die Wohnung im Arzthaus in 2123 Unterolberndorf, Sonnleitengasse, genehmigen und unterfertigen. Zu Punkt 6) Vermessung Peham, KG Hautzendorf Anhand der vorliegenden Vermessungsurkunde der GZ wob-3058/17 erklärt Bgm. Koller den Sachverhalt: Herr Peham Fabian plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in Hautzendorf, Hauptstraße 28 im Garten seiner Eltern auf dem Grundstück Parz.Nr. 55. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Grenzverläufe nicht stimmen und es wurde daraufhin eine Vermessung durchgeführt. In der Vermessungsurkunde ist nunmehr Folgendes ausgewiesen: Fam. Peham übergibt an die Gemeinde Kreuttal, öffentliches Gut, 36 m² kosten- und lastenfrei und die Gemeinde Kreuttal übernimmt diese 36 m² und gliedert diese in die Parz. 1876/8 ein..

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2017 Seite - 4 - Der Gemeinderat möge die Vermessungsurkunde GZ wob3058/17, Ziviltechnikergesellschaft wob, Am Bromberg 8, 3465 Königsbrunn am Wagram, genehmigen und Flächen im Gesamtausmaß von 36 m² von der Parz.Nr. 55 kosten- und lastenfrei ins öffentliche Gut der Gemeinde Kreuttal, Parz. 1876/8 übernehmen. Zu Punkt 7) Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut, KG Hautzendorf Aloisia und Rudolf Essl, Bäckergasse 2, Hautzendorf, Grundeigentümer der Parz. 52/2 und 52/1 beabsichtigen die bestehende Garteneinfriedung entlang der Bäckergasse neu zu errichten. Im Zuge der Planungsarbeiten wurde festgestellt, dass die bestehende Einfriedung lt. vorliegenden Katasterplänen nicht auf der Grundstücksgrenze verläuft, sondern ca. 50 cm parallel zur Bäckergasse auf Gemeindegrund. Nach eingehenden Recherchen wurde festgestellt, dass die bestehende Einfriedung lt. gültiger Baubewilligung und anhand der damaligen Pläne aus dem Jahre 1982 ordnungsgemäß errichtet wurde. Nach Rücksprache mit dem Vermessungsbüro DI Brezovsky wurden aus unerklärlichen Gründen die Vermessungspunkte zwischen dem Grundstück Essl und der Bäckergasse nachträglich verändert. Auf Grund der Tatsache, dass in der Natur die Bäckergasse eine Mindestbreite von über 4 m aufweist und dies im Einklang mit der Raumordnung steht, soll der ursprüngliche Grenzverlauf wiederhergestellt werden. Es wird daher seitens der Familie Essl das Ansuchen gestellt, dass die bestehende Garteneinfriedung wieder als Grenzverlauf herangezogen wird. Die notwendigen Kosten für die Vermessung und die Grundbuchsdurchführung werden von Fam. Essl übernommen. Herr Essl Rudolf und Frau Essl Elisabeth verlassen vor der Abstimmung den Sitzungssaal. Der Gemeinderat möge beschließen, dass von der Parz.1879, Gemeinde Kreuttal, öffentliches Gut, ca. 40 m² ausgeschieden werden und in die Parz. 52/2, Eigentümer Essl Aloisia und Rudolf, integriert werden. Die Kosten für die Vermessung und die Durchführung im Grundbuch sind von den Ehegatten Essl zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen) Herr Essl Rudolf und Frau Essl Elisabeth nehmen wieder an der Sitzung teil. Zu Punkt 8) Grundsatzbeschluss Neuerrichtung eines zweigruppigen Kindergartens in Unterolberndorf Wie bereits bekannt und auch bei der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes festgelegt, sollen auf Grund von Unwirtschaftlichkeit bei der Instandhaltung die beiden NÖ Landeskindergärten in Hautzendorf und Unterolberndorf zusammengelegt werden und ein zentraler Kindergarten in Unterolberndorf errichtet werden. Entsprechende Vorgespräche mit dem Amt der NÖ Landesregierung wurden geführt und auch ein Bescheid ho. übersendet, der eine Zusammenlegung befürwortet. Die erforderlichen Flächenwidmungen wurden ebenfalls bereits in der Flächenwidmungsplanänderung berücksichtigt. Am derzeitigen Hartplatz gegenüber dem Gebäude der VS Kreuttal in Unterolberndorf soll ein zweigruppiger Kindergarten für die Gemeinde entstehen. Auch ein entsprechendes Verkehrskonzept soll damit einhergehen.

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2017 Seite - 5 - GfGR Westermayer führt aus, dass seitens der SPÖ-Fraktion eine Zustimmung in gegenständlicher Angelegenheit erfolgen wird, jedoch nur mit dem Zusatz, dass ein Hol- und Bringdienst für die Kinder aus den anderen Katastralgemeinden gewährleistet ist. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass der Errichtung eines zentralen zweigruppigen Kindergartens im Bereich der Volksschule Kreuttal in der KG Unterolberndorf zugestimmt wird. Daraus resultiert eine Zusammenlegung der Standorte der NÖ Landeskindergärten Hautzendorf und Unterolberndorf. Weiters wird festgehalten, dass der Kindergartentransport für die KG s Hautzendorf und Hornsburg seitens der Gemeinde sichergestellt wird. Zu Punkt 9) Beauftragung von Architekten zur Entwurfserstellung des neuen Kindergartens Um für Architekten einen Anreiz zu schaffen, soll jeder Architekt, der einen Planentwurf für den Bau eines zweigruppigen Kindergartens vorlegt, ein Honorar von Euro 2.000,00 erhalten. Fünf Architekten sollen zur Erstellung eines Planentwurfes eingeladen werden. Aus den vorgelegten Entwürfen wird der Gemeinderat ein Projekt auswählen. Folgende Architekturbüros sollen eingeladen werden: Architekt DI Thomas Abendroth, 1060 Wien Architekt DI Thomas Neuhart, Wiener Neustadt Architekt Seehofer&Partner, Krems Architekt DI Bernhard Hartenthaler, 1210 Wien (Vorschlag Westermayer) AAP Architekten, 1080 Wien (Vorschlag Dr. Kellnreitner) Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass folgende Architekten zur Erstellung eines Planentwurfes für den Bau eines zweigruppigen Kindergartens eingeladen werden: Architekt DI Thomas Abendroth, 1060 Wien, Architekt DI Thomas Neuhart, Wiener Neustadt, Architekt Seehofer&Partner, Krems, Architekt DI Bernhard Hartenthaler, 1210 Wien AAP Architekten, 1080 Wien. Als Honorar für entstehende Kosten bei der Planerstellung werden an jedes Architekturbüro Euro 2.000,00 ausbezahlt werden. Zu Punkt 10) Sondernutzungsvereinbarung, KG Unterolberndorf Eheleute Barbara und Dieter Sauer, Kreuttalstraße 16, 2123 Unterolberndorf, haben um Errichtung einer Auffahrtsrampe zwischen der L30 und deren Grundstück Parz.Nr. 877/2, angesucht haben. Eine Bauverhandlung hat stattgefunden und die Zustimmung der Straßenmeisterei sowie des Verkehrssachverständigen eingeholt. Die Errichtung der Auffahrtsrampe kann jedoch nur auf der Parz.Nr. 811/3, KG Unterolberndorf, Eigentümer Gemeinde Kreuttal, errichtet werden. Die ausführende Firma wird die Fa. Lahofer aus Wolkersdorf sein. Baurechtlich kann das Projekt bewilligt werden, jedoch müsste der Gemeinderat der vorliegenden Sondernutzungsvereinbarung zustimmen. Auf Hinweis von Frau Marchesani soll auch der Begriff und deren Rechtsnachfolger eingefügt werden.

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2017 Seite - 6 - Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge der vorliegenden Sondernutzungsvereinbarung abgeschlossen zwischen den Eheleuten Barbara und Dieter Sauer und deren Rechtsnachfolger zugestimmt wird Zu Punkt 11) Ernennung eines Kulturreferenten ab 1. Jänner 2018 Frau Mag. Baumgartner und Frau Strohmayer legen ihre Agenden betr. das Kulturhaus in Unterolberndorf mit Ende des Jahres 2017 zurück. Da dieses Kulturjuwel erhalten bleiben soll und auch bespielt werden sollte, wurden bereits Gespräche mit potentiellen Nachfolgern geführt. Es freut mich besonders, dass sich GR Strohmayer Andreas bereit erklärt hat, die Funktion des Kulturreferenten und die Betreuung des Kulturhauses ab 1. Jänner 2018 zu übernehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge der Bestellung von GR Andreas Strohmayer zum Kulturreferenten der Gemeinde Kreuttal und Betreuung des Kulturhauses ab 1. Jänner 2018 zustimmen. Zu Punkt 12) Grundankauf ÖBB, KG Hautzendorf Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Rohrwiesen in Hautzendorf wurden mit der ÖBB Immobilienmanagement GmbH dahingehend Gespräche geführt, die Parz.Nr. 340/15 im Ausmaß von 106 m² anzukaufen. Der Preis pro m² beträgt Euro 2,20, das ergibt einen Gesamtpreis von Euro 233,20. Eine Vereinbarung wurde seitens der ÖBB vorgelegt und soll nunmehr von Gemeinderat genehmigt und unterfertigt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens in Hautzendorf/Rohrwiesen von der ÖBB die Parz.Nr. 340/15, KG Hautzendorf, Rohrwiesen, im Ausmaß von 106 m² zu einem Betrag von Euro 2,20/m², somit ein Gesamtkaufpreis von Euro 233,20, angekauft wird. Zu Punkt 13) Abänderung Förderung Studierende Da sich die Förderrichtlinien des Landes NÖ für Studierende geändert haben und Studierende nunmehr Euro 100,00 für das Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel pro Semester erhalten, soll die Gemeindeförderung für Studierende gestrichen werden. Die Förderung seitens der Gemeinde Kreuttal für Lehrlinge und Schüler ab der 9. Schulstufe für das TOP Jugendticket soll beibehalten werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass die Gemeindeförderung für Studierende für das Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel gestrichen wird.

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2017 Seite - 7 - Zu Punkt 14) Ansuchen um Unterstützung, FF Hornsburg Mit Schreiben vom 6. Oktober 2017 hat die FF Hornsburg um finanzielle Unterstützung für die Kosten der Reparatur des Elektroniksteuergerätes des KLF-W 800 gebeten. Das Fahrzeug befindet sich in der Mindestausrüstungs-Verordnung der Gemeinde und muss daher funktionstüchtig sein bzw. müsste ein neues angeschafft werden. Die Gesamtkosten der Reparatur betragen voraussichtlich Euro 2.898,73 inkl. MwSt. Als Förderbetrag wird ein Betrag von höchstens Euro 1.500,00 vorgeschlagen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass für die FF Hornsburg ein Förderbetrag von Euro 1.500,00 für die Reparatur des Elektroniksteuergerätes des KLF-W 800 genehmigt wird. Dies entspricht ca. der Hälfte der veranschlagten Reparaturkosten. Sollten die Reparaturkosten günstiger werden, wird jedenfalls nur die Hälfte an Förderung ausbezahlt. Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte Zu Punkt 15) Stellenausschreibung Bauamt Siehe Protokoll nicht öffentliche Tagesordnungspunkte Zu Punkt 16) Kostenrefundierung an Postpartner Siehe Protokoll nicht öffentliche Tagesordnungspunkte Öffentliche Tagesordnungspunkte Zu Punkt 17) Berichte Bürgermeister Koller berichtet zu folgenden Themen: 19. 10. 2017 Besprechung Hochwasserschutz Hautzendorf beim Sportplatz 23. 10. 2017 Eröffnung der Wohnhausanlage in Hautzendorf Trinkwasserbrunnen Neue Bauordnung ab Juli 2017 Lokalaugenschein Parzellierung Kloster ab 25. Oktober 2017 altes Gemeindeamt geschlossen neues Gemeindeamt ab 6. November 2017 für Bürger geöffnet geänderte Öffnungszeiten Gemeindeamt-Außenstelle in Unterolberndorf Asphaltierungsarbeiten Flüchtlinge in Hautzendorf genießen subsidiären Schutz neue Unterkunft gesucht Straße In der Au in Hautzendorf Vermessungsarbeiten Dank an die Beteiligten bei der Durchführung der Nationalratswahl 10. Juni 2018 Eröffnung neues Gemeindeamt und 50 Jahre Gemeindezusammenlegung Angelobung des Militärkommandos voraussichtlich Anfang Mai 2018 Geburtstagsglückwünsche an GfGR Westermayer Rudolf

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2017 Seite - 8 - GR Kellnreitner führt aus: Chronik fertiggestellt kurze Präsentation der Chronik beim Neujahrsempfang weitere Termine für Präsentation in den Katastralgemeinden Terminkollision 26. Oktober 2018 Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt Bgm. Koller um 22:00 Uhr die Sitzung und bedankt sich bei ALLEN für die Mitarbeit. Die heute gefassten wichtigen Beschlüsse, werden für die Zukunft der Gemeinde richtungsweisend sein. Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Gemeinderatssitzung am... genehmigt - abgeändert - nicht genehmigt....... Bürgermeister Schriftführerin............ Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat